Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Es ist Überweisung an den Rechtsausschuss zur Beratung und Berichterstattung beantragt.

Wer der Überweisung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Überweisungsantrag ab.

Ich komme deshalb zur Abstimmung über das Gesetz selbst.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksachen-Nummer 16/471, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Es ist 13.01 Uhr, und wir unterbrechen die Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.01 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf dem Besucherrang begrüße ich recht herzlich eine Gruppe Zuwanderer und Aussiedler, eine

Besuchergruppe der CDU und eine Gruppe des Bremer Tierschutzvereins. – Herzlich willkommen in unserem Haus!

(Beifall)

Aus den Affenversuchen aussteigen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. November 2004 (Drucksache 16/477)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bündnis 90/ Die Grünen hat den Antrag „Aus den Affenversuchen aussteigen!“ eingebracht, weil wir wollen, dass die Genehmigung für die Verlängerung der Primatenversuche zurückgezogen wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Bremische Bürgerschaft befasst sich mittlerweile seit 1997 mit den Affenversuchen. Wir haben immer wieder gefordert, dass schnellstmöglich wieder aus den Affenversuchen ausgestiegen wird, aber nun gibt es heimlich, still und leise eine Verlängerung. Wir wollen aus mehreren Gründen, dass diese Verlängerung zurückgezogen wird. Unser erster zentraler Grund ist: Wir halten diese Verlängerungsgenehmigung schlicht für rechtswidrig. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert, seitdem muss die Forschungsfreiheit strenger gegen den Tierschutz abgewogen werden. Wir haben Einsicht in die Genehmigungsunterlagen genommen, und diese Abwägung ist danach nicht erfolgt. Es gibt lediglich einen Achtzeiler zum Genehmigungsbescheid. Darin wird Herr Kreiter darauf hingewiesen, dass er doch bitte im nächsten Jahr einen Neuantrag stellen möge, da doch der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht und daher der Prüfung der Unerlässlichkeit, der ethischen Vertretbarkeit und des Versuchsbedarfs eine erhöhte Bedeutung zukommt.

Meine Damen und Herren, der Tierschutz steht aber schon seit zwei Jahren im Grundgesetz, also ist die erhöhte Bedeutung bereits jetzt gegeben. Die Gesundheitssenatorin hätte daher bereits jetzt einen Neuantrag verlangen müssen oder aber eine Abwägung für die Verlängerung machen müssen. Dies hat sie aber nicht getan. Sehr viel deutlicher als in der Vergangenheit muss Herr Kreiter nämlich die Unerlässlichkeit seiner Affenversuche darlegen, darle

gen, dass es keine Alternativen gibt, dass die Affenversuche geeignet und erforderlich für einen neuen Erkenntnisgewinn sind und dass der Erkenntnisgewinn so hochwertig ist, dass der schwere operative Eingriff ins Affenhirn, die auf Bestrafung ausgerichtete Dressur, die stundenlangen Versuche im Primatenstuhl und das letztendliche Töten der Tiere ethisch vertretbar sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Diese Unerlässlichkeit ist aber nicht dargelegt worden. Sie ist im Übrigen auch in den Anträgen 1998 und 2001 nicht schlüssig dargelegt worden, wie wir meinen. Aber mittlerweile ist ja die Grundgesetzänderung erfolgt, und auf der Basis gibt es auch ein Gerichtsurteil, das sehr deutlich macht, dass die Unerlässlichkeit dargelegt werden muss und allgemeine Ausführungen zur Grundlagenforschung nicht mehr für eine Genehmigung ausreichen. Das hessische Gericht hat im Übrigen daraufhin auch für den Tierschutz entschieden und hat auch entschieden, anders als Herr Kreiter, dass die Belastungen der Makaken als nicht gering zu bewerten sind. Da sagt das Gericht, die Tötung von Versuchstieren ist in der Tat eine erhebliche Belastung und keine geringe Belastung. Das meinen wir im Übrigen auch.

Als Hauptgrund für die Verlängerung wird angegeben, dass noch Versuche für die Publikationsreife gebraucht werden. Ich finde das, ehrlich gesagt, ziemlich zynisch, und ich glaube auf keinen Fall, dass das weder nach der alten noch nach der neuen Gesetzeslage für eine Genehmigung ausreicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)