Wer der Überweisung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksachen-Nummer 16/471, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Besuchergruppe der CDU und eine Gruppe des Bremer Tierschutzvereins. – Herzlich willkommen in unserem Haus!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bündnis 90/ Die Grünen hat den Antrag „Aus den Affenversuchen aussteigen!“ eingebracht, weil wir wollen, dass die Genehmigung für die Verlängerung der Primatenversuche zurückgezogen wird.
Die Bremische Bürgerschaft befasst sich mittlerweile seit 1997 mit den Affenversuchen. Wir haben immer wieder gefordert, dass schnellstmöglich wieder aus den Affenversuchen ausgestiegen wird, aber nun gibt es heimlich, still und leise eine Verlängerung. Wir wollen aus mehreren Gründen, dass diese Verlängerung zurückgezogen wird. Unser erster zentraler Grund ist: Wir halten diese Verlängerungsgenehmigung schlicht für rechtswidrig. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert, seitdem muss die Forschungsfreiheit strenger gegen den Tierschutz abgewogen werden. Wir haben Einsicht in die Genehmigungsunterlagen genommen, und diese Abwägung ist danach nicht erfolgt. Es gibt lediglich einen Achtzeiler zum Genehmigungsbescheid. Darin wird Herr Kreiter darauf hingewiesen, dass er doch bitte im nächsten Jahr einen Neuantrag stellen möge, da doch der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht und daher der Prüfung der Unerlässlichkeit, der ethischen Vertretbarkeit und des Versuchsbedarfs eine erhöhte Bedeutung zukommt.
Meine Damen und Herren, der Tierschutz steht aber schon seit zwei Jahren im Grundgesetz, also ist die erhöhte Bedeutung bereits jetzt gegeben. Die Gesundheitssenatorin hätte daher bereits jetzt einen Neuantrag verlangen müssen oder aber eine Abwägung für die Verlängerung machen müssen. Dies hat sie aber nicht getan. Sehr viel deutlicher als in der Vergangenheit muss Herr Kreiter nämlich die Unerlässlichkeit seiner Affenversuche darlegen, darle
gen, dass es keine Alternativen gibt, dass die Affenversuche geeignet und erforderlich für einen neuen Erkenntnisgewinn sind und dass der Erkenntnisgewinn so hochwertig ist, dass der schwere operative Eingriff ins Affenhirn, die auf Bestrafung ausgerichtete Dressur, die stundenlangen Versuche im Primatenstuhl und das letztendliche Töten der Tiere ethisch vertretbar sind.
Diese Unerlässlichkeit ist aber nicht dargelegt worden. Sie ist im Übrigen auch in den Anträgen 1998 und 2001 nicht schlüssig dargelegt worden, wie wir meinen. Aber mittlerweile ist ja die Grundgesetzänderung erfolgt, und auf der Basis gibt es auch ein Gerichtsurteil, das sehr deutlich macht, dass die Unerlässlichkeit dargelegt werden muss und allgemeine Ausführungen zur Grundlagenforschung nicht mehr für eine Genehmigung ausreichen. Das hessische Gericht hat im Übrigen daraufhin auch für den Tierschutz entschieden und hat auch entschieden, anders als Herr Kreiter, dass die Belastungen der Makaken als nicht gering zu bewerten sind. Da sagt das Gericht, die Tötung von Versuchstieren ist in der Tat eine erhebliche Belastung und keine geringe Belastung. Das meinen wir im Übrigen auch.
Als Hauptgrund für die Verlängerung wird angegeben, dass noch Versuche für die Publikationsreife gebraucht werden. Ich finde das, ehrlich gesagt, ziemlich zynisch, und ich glaube auf keinen Fall, dass das weder nach der alten noch nach der neuen Gesetzeslage für eine Genehmigung ausreicht.