Zu Frage eins: Im Land Bremen haben im vergangenen Jahr 357 Steuerpflichtige die Steueramnestie genutzt.
Zu Frage zwei: Die Steuerzahlungen, die unter die Amnestie fallen, betrugen im Jahr 2004 22.810.804 Euro und im Jahr 2005, Januar, 3.615.606 Euro.
Zu Frage drei: Eine realistische Schätzung des zusätzlichen Steueraufkommens, das durch Steuerehrlichkeit generiert werden kann, ist mangels geeigneter Schätzungsgrundlagen nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!
Können Sie mir sagen, wie hoch der Anteil der Gelder ist, die nach Verrechnung im Land Bremen bleiben?
Die einzelnen Steuerzahlungen, die aus unterschiedlichen Steuertatbeständen herauskommen können, also Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder Einkommensteuer, werden nach diesem StraBEG, das ist das entsprechende Gesetz, nicht den einzelnen Steuerarten zugeordnet, sondern sie werden als Einkommensteuer gewertet und fallen damit als Einkommensteuer in die Einkommensteuersystematik des Länderfinanzausgleichs an, und das heißt, dass für Bremen im Jahr 2004 zirka 8,5 Millionen Euro übrig bleiben und für das Jahr 2005 zirka 1,8 Millionen Euro.
Haben Sie Erkenntnisse darüber, wie sich die Auswirkungen in Bremen im Verhältnis zu den anderen verhalten, ob wir da besonders viele Fälle haben oder ob wir da im Schnitt liegen?
Wenn Sie einmal die Zahl der Erklärungen sehen, sagte ich ja, waren das für Bremen im Jahr 2004 357, im gesamten Bundesgebiet waren es 34.428. Das ist ungefähr eine Relation von einem Prozent, und im Januar war es in etwa
genauso. Das Gleiche bezieht sich auch auf das Aufkommen, das sich in etwa wie die Zahl der entsprechenden Erklärungen abbildet.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf „ChronikerProgramme“ im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie werden die „Chroniker-Programme“ von den Ärzten, Kliniken und Krankenkassen im Lande Bremen angenommen?
Zu Frage eins: Bis Ende Februar 2005 beteiligten sich an dem strukturierten Behandlungsprogramm „Diabetes Typ 2“, DMP Diabetes, 365 Ärzte und sechs Krankenhäuser, an dem strukturierten Behandlungsprogramm „Brustkrebs“, DMP Brustkrebs, 83 Ärzte und fünf Krankenhäuser. Dabei handelt es sich beim DMP Diabetes um knapp 90 Prozent und beim DMP Brustkrebs um knapp 75 Prozent der Ärzte der angesprochenen Fachgruppen. Tatsächlich haben jedoch nicht alle Ärzte, die ihre Teilnahme erklärt haben, auch tatsächlich Patienten in die Programme eingeschrieben.
Beim DMP Diabetes wurden seit dem 1.Juli 2003 insgesamt 14 300 und beim DMP Brustkrebs seit dem 1.Juli 2004 knapp 900 Teilnahmeerklärungen erstellt. Davon dürfte allerdings ein Teil unwirksam sein, und zwar wegen der bekannten Startschwierigkeiten bei der Datenverarbeitung oder wegen fehlender, nicht vollständiger oder nicht fristgerecht vorgelegter medizinischer Dokumentationen.
Alle in Bremen tätigen Krankenkassen sind über die Verträge in die Programme einbezogen. Ob in allen Fällen auch Akkreditierungsanträge für die Programme beim Bundesversicherungsamt gestellt wurden, ist nicht bekannt.
Zu Frage zwei: Angesichts der vergleichsweise kurzen Zeit seit dem jeweiligen Start lassen sich belastbare Zahlen zur qualitativen Verbesserung der Behandlung noch nicht vorlegen. Bisherige Auswer
tungen der medizinischen Parameter im DMP Diabetes lassen nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und der bremischen Krankenhausgesellschaft lediglich eine sehr geringe Verbesserung der HbA1c- beziehungsweise Blutdruckwerte erkennen. Ob dies zu einer dauerhaften oder signifikanten Verbesserung führt, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen. Es liegt aber der Schluss nahe, dass auch ohne DMP die Behandlung auf medizinisch hohem Niveau stattgefunden hat.
Nach Auskunft der Krankenkassen nahm die Zahl der Patientenschulungen deutlich zu, verbesserte sich die Patienteninformation durch Ärzte und Krankenkassen und wurden Qualitätsstandards für Krankenhäuser verbindlich festgelegt. Andererseits führten die gesetzlich vorgegebene Systematik zur inhaltlichen Beschreibung der Programme und die Kompromissergebnisse der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss dazu, dass weitergehende Versorgungsansätze nicht mehr verfolgt werden. Abschließende Antworten – auch zur These von der Versorgungsverbesserung und zur Entwicklung der Lebensqualität der Patienten – werden von den vereinbarten Qualitätssicherungsmaßnahmen und der gesetzlich vorgeschriebenen Programmevaluation erwartet.
Zu Frage drei: Die beteiligten Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser befürworten eine Vereinfachung und Verschlankung der Programme. Sie binden bei den Leistungserbringern erhebliche Ressourcen, beispielsweise beim Ausfüllen der Dokumentationsbögen, und verursachen bei den Krankenkassen wegen der Verbindung von Ausgleichszahlungen mit medizinischen Programminhalten einen immensen Aufwand für die rechtssichere Programmdurchführung und die Zulassung durch das Bundesversicherungsamt.
Der Senat schließt sich der Forderung nach Vereinfachung und Verschlankung der Programme an. Er weist jedoch darauf hin, dass die Anbindung der Behandlungsprogramme an den Risikostrukturausgleich politisch gewollt ist und damit Einfluss auf die Forderung nach Rechtssicherheit bei Programmzulassung und -durchführung hat. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich danke Ihnen für die umfangreiche Antwort! Ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin das Feld beobachten und sich da in Zukunft Erfolge einstellen werden.
Sie können davon ausgehen, dass wir das Feld, wie Sie so nett gesagt haben, natürlich beobachten. Es sind ja auch noch weitere DMP in
Vorbereitung, zum Beispiel zum Asthma und zu koronaren Herzkrankheiten. Die Erfahrungen, die mit den ersten beiden DMP-Programmen gesammelt werden, werden sicherlich dann auch in die neuen DMP eingehen, die in Vorbereitung sind.
Ich hätte eine Frage, und zwar sagen Sie zu Frage drei, der Senat schließt sich der Forderung nach Vereinfachung und Verschlankung der Programme an. Da hätte ich dann doch gern gewusst, gibt es da konkrete Vorstellungen, was der Senat fordern könnte, zum Beispiel Vereinfachung der DMP-Programme hinsichtlich Verständlichkeit für den Patienten oder hinsichtlich der Datenerfassung, oder was sind da so die Vorstellungen?
Die Vorstellungen gehen genau in die von Ihnen beschriebene Richtung. Ich glaube, die Patienteninformation, was ich verfolge, ist in Bezug auf die Verständlichkeit schon relativ gut gelungen. Das zeigt ja auch, dass da der Anteil der Informationspolitik deutlich zugenommen hat. Die Patienten fühlen sich offensichtlich besser informiert, das ist ja ein erstes Ergebnis. Was man sicherlich verschlanken muss, ist die Datenerfassung, die Vielfalt der Datenflut. Es klagen ja alle über diesen hohen Bürokratisierungseffekt. Da müssen wir gemeinsam noch einmal, insbesondere mit den Kassen, denke ich, sehen, wie man das besser darstellen kann.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die vermehrten Überlastanzeigen von Grundschullehrerinnen und lehrern in Bremen und insbesondere auch in Bremerhaven?
Zweitens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte zu vermindern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat ist sich bewusst, dass die Maßnahmen, die mit dem notwendigen Ziel der Qualitätsverbesserung in Schule und Unterricht durchgeführt beziehungsweise eingeleitet worden sind, für die einzelnen Lehrkräfte eine hohe Belastung darstellen. Die Gleichzeitigkeit landesweiter und auf die Stadtgemeinde Bremerhaven bezogener Aktivitäten hat dabei offenbar in Bremerhaven zu besonderen Belastungen geführt.
Zu den Fragen zwei und drei: Von Schulleitungen und Vertretungen der Lehrkräfte wird in der Regel nicht die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen kritisiert, sondern die Tatsache, dass die Bearbeitung der einzelnen Maßnahmen nahezu gleichzeitig erfolgen sollte und zum Teil unzureichende Hilfsmittel bereitstanden. Außerdem wird eine generelle Arbeitsentlastung der Lehrkräfte gefordert.
Der Senator für Bildung und Wissenschaft wird in Absprache mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven dafür sorgen, dass künftig eine bessere Absprache bezüglich der Erledigung von Aufgaben auf der Landes- und der kommunalen Ebene erfolgt und dass dort, wo immer dies möglich ist, bessere technische Hilfen bei schematischen Abfragen zur Verfügung gestellt werden. Der Senat sieht sich allerdings nicht in der Lage, die generelle Arbeitsbelastung der Lehrkräfte durch eine Senkung der Pflichtstunden für Lehrkräfte zu reduzieren. – Soweit die Antwort des Senats!