Ich kann mir übrigens kaum einen verantwortungsbewussten Schulleiter vorstellen, der das nicht auch von allein macht, aber ich finde es ganz wichtig, auch zu signalisieren, dass wir diese Teamaufgabe auch im Schulgesetz verankert sehen. Verbesserte Kooperation und Teamfähigkeit auch mit den Betreuungskräften, dazu müssen alle Beteiligten weiter motiviert werden.
Meine Damen und Herren, Schulleiter werden nur auf Zeit bestimmt. Wenn dann die Person feststellt, dass sie dazu doch nicht geeignet ist, dann muss sie diese Last nicht ihr Leben lang tragen. Allerdings bekommen Schulleiter von Anfang an das angemessene Gehalt. Ich kenne Fälle, in denen in der Vergangenheit vier Jahre lang die Arbeit gemacht worden ist und vier Jahre lang nicht die entsprechende Bezahlung gekommen ist. Das hat sich jetzt geändert.
Meine Damen und Herren, ein verbindliches Schulkonzept gehört zu jeder Schule. Dieses Konzept wird in der Schulkonferenz, dem obersten Gremium der Schule, beraten. Die SPD-Fraktion wünscht sich hier eine noch intensivere Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Verantwortung für die Lernerfolge der Kinder liegt nicht nur in der Schule.
Neben der Stärkung der Schulleitung ist in meiner Fraktion ganz besonders intensiv die Gestaltung der sonderpädagogischen Förderung diskutiert worden. Wir wollen und werden von dem eingeschlagenen Reformweg nicht abweichen. Isolierte Sonder
schulen gehören in Bremen der Vergangenheit an, und hier will ich einmal Frau Sauer zitieren und sagen, und das ist gut so! Die kooperative und integrative Unterrichtung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern hat sich bewährt. Eines sage ich hier deutlich, das kostet eben Geld!
Noch etwas sage ich ebenso deutlich: Die SPD-Fraktion wird mit Augenmaß und Fachkompetenz darauf achten, dass hier nicht einseitig zu Lasten der behinderten Kinder gespart wird.
Meine Damen und Herren, zur Qualitätsverbesserung zählt auch eine Stärkung der Eigenständigkeit der Einzelschule. So soll Freiraum für Kreativität und Verantwortung geschaffen werden. An dieser Entwicklung, die zum Glück im Grundsatz im Großen und Ganzen politisch unstrittig ist, führt kein Weg vorbei. Größere Selbständigkeit motiviert Schulen, sich mit Fantasie, gleichzeitig aber auch mit Bodenhaftung ständig weiterzuentwickeln.
Das heute in erster Lesung zu verabschiedende Gesetz fordert ausdrücklich dazu auf. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sollen entwickelt und abgeschlossen werden. Ich bin davon überzeugt, dass nach der Verabschiedung des heutigen Gesetzes die bereits eingeleitete innere Reform der Schulen zügig weiterentwickelt wird. Hierbei, und das ist das A und O und der Dreh- und Angelpunkt, steht die Verbesserung der Qualität von Schule klar im Vordergrund.
Meine Damen und Herren, wir stellen heute weiter die Weichen für eine bessere Schule in Bremen und Bremerhaven. Das geht nur gemeinsam. Ich weiß, dass jeder dabei seinen Part hat und seine Verantwortung erfüllen muss, Politik genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer, die Schüler genauso wie die Eltern. Uns eint das Ziel, bessere Schulen und bessere Ergebnisse für alle jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven müssen erreicht werden, denn das bedeutet bessere Aussichten für qualifizierte Berufsausbildung, das bedeutet bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, das bedeutet Stärkung des Standortes und der Wirtschaftskraft. Mittlerweile wird das von keinem einzigen mir bekannten ernst zu nehmenden Politiker bestritten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen sind notwendig, aber entscheidend ist natürlich, was in der Schule passiert. Hierzu bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen, übrigens auch finanzieller Natur. Das Bremer Parlament hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es zu besonderen finanziellen Anstrengungen für unsere Schulen bereit und in der Lage ist. Im Hin
Jetzt kommt es neben der anstehenden Qualitätsoffensive darauf an, die Umsetzungen der gesetzlichen Veränderungen aufmerksam zu begleiten. Die SPD-Fraktion hat sich darauf verständigt, dass spätestens nach einer Frist von zwei Jahren überprüft werden soll, ob und wie die geplanten Maßnahmen greifen. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass auch die übrigens überhaupt nicht mehr zahlreichen Kritikerinnen und Kritiker der Gesetzesänderung bald erkennen werden, welche Chancen die neue Bremer Schule bietet. Da ich weiß, dass Bündnis 90/Die Grünen sich noch nicht dazu überwinden kann, der Schulgesetzänderung heute zuzustimmen, und da ich mich nicht noch einmal melden möchte, möchte ich aber doch deutlich sagen, dass ich nicht verstehe, dass dieser Prozess, der doch ein sehr kommunikativer Beratungsprozess zu dem Schulgesetz gewesen ist, dass diese Prozessdynamik nicht auch die Opposition überzeugt hat, wenn selbst, ich habe es Ihnen gesagt, doch starke Anfangsskeptiker mit ins Boot gewonnen werden konnten.
Ich glaube, es war ein guter Prozess, und wir machen heute hier etwas Gutes für die Zukunft. Ich danke allen für die Unterstützung!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich jetzt mit meinem Beitrag starte, der sich mit dem Entwurf der Koalition für ein neues Schul- und Verwaltungsgesetz beschäftigt, möchte ich noch zwei Worte zu Frau Hövelmann sagen. Zwei Aspekte, Frau Hövelmann! Die Zustimmung der Opposition zu dem Thema „Die neue Bremer Schule“ werden Sie nicht erringen, weil wir einer Schule, die die Kinder nach Klasse vier aufteilt und Bildungschancen verschenkt, inhaltlich nicht mittragen werden.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Dann schi- cken Sie sie doch in die Integrierten Stadt- teilschulen, Frau Stahmann!)
Zweitens, liebe Kollegin Hövelmann, dynamischer Kommunikationsprozess! Ich sage hier zu den Kolleginnen und Kollegen, die nicht in der Deputationssitzung waren: Wir Grünen haben eine öffentliche, gemeinsame Anhörung der Bildungsdeputation zu den vorliegenden Gesetzentwürfen verlangt. Diese Anhörung ist mit den Stimmen dieser großen Koalition abgelehnt worden, und das kann ich nicht als dy––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Rohmeyer hat schon gesagt, er hat dann doch noch eine Anhörung gemacht, das finde ich auch gut,
ich hätte lieber eine Anhörung, eine Fachanhörung gemacht, die haben wir hier in diesem Hause auch gemacht. Auf den jetzt so leeren Senatorenbänken saßen eine Menge Bremer Experten, die die Positionen gesagt haben, vom Zentralelternbeirat bis zur Schülervertretung und auch über die Personalräte der Schulen und auch die Gewerkschaften und Verbände, die sich mit dem Bereich Sonderpädagogik beschäftigt haben. Sie haben hier Stellung bezogen, und ich kann bis zu diesem Zeitpunkt nicht feststellen, Frau Hövelmann, dass es sich um eine kleine Anzahl von Kritikern handelte. Der Vorsitzende des Verbandes der Sonderpädagogen, das ist ein Verband, der vertritt Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, hat mir gestern noch gesagt, dass sie weiterhin an ihrer grundsätzlichen Kritik zu diesem Schulgesetz festhalten, das vorweggeschickt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz berührt zwei zentrale Themen. Erstens wird behauptet, dieses Gesetz soll die Rolle der Schulleitung stärken, das ist zu untersuchen. Schulleitungen sollen mehr Verantwortung und Spielräume bekommen, um die Qualität einer Schule zu steigern. Zweitens geht es um die schulische Zukunft von Kindern mit besonderem Förderbedarf, was auch meine beiden Vorredner schon angesprochen haben.
Sie werden feststellen, es wundert Sie nicht, die grüne Bürgerschaftsfraktion lehnt dieses Gesetz ab. Die Koalition legt ein Gesetz vor, für das gute und richtige Ziele genannt werden, aber das Gegenteil wird aus unserer Sicht eingeleitet. Statt Autonomie auf der einen Seite wird es zu mehr Bürokratie führen, zu noch mehr Bürokratie statt Eigenständigkeit, die wir hier schon in einem Bürgerschaftsantrag gefordert haben und die man auch ohne Schulgesetz auf den Weg hätte bringen können, noch stärker Schulleitung am Gängelband, und statt Integration, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es doch zu einer schleichenden Ausgrenzung kommen! Dies möchte ich noch einmal begründen.
Die Koalition nennt die richtigen Ziele, macht aber das Gegenteil, und bildlich gesprochen ist es nichts anderes, als links zu blinken und rechts abzubiegen. Vorwegschicken möchte ich, dass wir uns bei unserer Anhörung sehr intensiv darüber unterhalten ha
ben, kann dieses Gesetz, und das ist richtig, das teile ich auch, der Motor für eine Qualitätsoffensive für die Schulen sein, erreicht dieses Gesetz das anvisierte Ziel? Wir haben die Experten gefragt, was macht Schulen stark, und die überwiegende Antwort hat gelautet, dieses Schulgesetz nicht! Es wurde gesagt, Schulen brauchten viel mehr Eigenverantwortlichkeit, sie brauchten Selbständigkeit und Autonomie, dies bekommen sie aber nicht durch dieses Gesetz.
Weiterer Kritikpunkt: Das Gesetz führt zu einer grundlegenden Veränderung der Machtverteilung zwischen den einzelnen Schulen und der Schulbürokratie, aber nicht, wie behauptet wird, zugunsten pädagogisch selbständiger Schulen, sondern zugunsten der Behörde. Das ist nach wie vor ein Vorwurf der Schulleiter, den wir ernst nehmen müssen.
Schulleitungen befürchten, durch die vorgelegten gesetzlichen Regelungen in Widersprüche verstrickt zu werden, sie sehen sich durch das Gesetz nicht unterstützt, sondern fühlen sich als verlängerter Arm der Behörde. Im Gesetzentwurf steht nämlich für den Bereich Autonomie und Selbständigkeit gar nicht so viel Neues, Herr Rohmeyer. Das stand auch schon im letzten Schulgesetz, und was dazukommt, sind eine Menge Sachbearbeitertätigkeiten für die Schulleitung, so wurde uns das hier sehr anschaulich geschildert.
Das Terrain, auf dem sich Schulleitungen heute bewegen, ist schwierig. Immer häufiger sind Schulleitungen der Prellbock zwischen den verschiedenen Interessen der an Schule Beteiligten, sie befinden sich sozusagen in einer Sandwichposition. Schulleitungen stehen zwischen den Behördenanweisungen und den Lehrerkollegien und müssen sowohl den Absichten des Senats als auch den Absichten und Ansichten der Eltern und den Kollegien vor Ort gerecht werden. Dazu kommt für sie der immer größer werdende Spagat zwischen den Bildungsansprüchen, die an Kinder und Jugendliche gerichtet werden, und deren tatsächlicher Lebenswelt. Auch der Druck, kostspielige Reformen ohne zusätzliche finanzielle Mittel bewältigen zu müssen, erschwert den Schulleitungen zunehmend die Arbeit.
Wir Grünen fordern, die Leitungsfunktion von Schulleitungen muss endlich auch durch mehr Leitungsstunden stärker anerkannt werden! Herr Rohmeyer, liebe Frau Hövelmann, ich hätte mich gern mit Ihnen darüber geeinigt, dass wir künftig zum Beispiel im Bereich der Grundschulen diesen Grundschulleitern mehr Stunden freischaufeln, damit sie eben nicht unterrichten können, damit sie eben ihre Kollegen anleiten können, damit sie eine Schule auch pädagogisch entwickeln und das Kollegium auch coachen können. Das ist ein Punkt, den ich an diesem Gesetz kritisiere, das erfüllt dieses Gesetz eben nicht.
Schulleiterinnen und Schulleiter müssen unserer Meinung nach stärker als bisher von diesen Unterrichtsverpflichtungen befreit werden, und sie müssen professionell fort- und weitergebildet werden, und zwar vor Übernahme des Amtes. An Grund- und Hauptschulen können Schulleitungsstellen teilweise nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung nach mehrmaliger Ausschreibung besetzt werden. Ich glaube, es ist schon fast jede siebte Stelle im Schulleitungsbereich, die nicht beim ersten Mal wieder besetzt werden kann, sondern wo es noch einmal in eine Runde geht und noch einmal, weil diese Stellen einfach zu unattraktiv sind. Die durch die Pisa-Untersuchung offen gelegten Mängel sind aber nicht durch eine scheinbare Stärkung allein der Schulleiter, sondern nur durch eine Stärkung des Systems Schule behebbar. Dazu gehört, dass die Schulen in ihrer Eigenständigkeit gefördert werden. Das kann schon heute das bestehende Schulgesetz von 1994, das habe ich auch in einer vorangegangen Bürgerschaftsdebatte vor drei Monaten hier deutlich gemacht, dass wir, wenn wir es wie die anderen Bundesländer machen und Schulen in die Eigenständigkeit entlassen und Ortsgesetze lockern, damit auch die Ergebnisse erreichen können, Herr Rohmeyer, die Sie heute hier schon postulieren. Das Schulgesetz von 1994 ist nämlich getragen von dem Leitgedanken, dass gute Schule nicht durch Anordnungen von oben entsteht, sondern dass sie von unten wachsen muss. Das ist für mich nach wie vor ein richtiger Ansatz.
Ich stelle fest, allein der politische Wille hat der Koalition bisher gefehlt, die Schulen eigenverantwortlicher werden zu lassen und Bürokratie konsequent abzubauen. Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat bereits mehrfach die Initiative ergriffen für eine größere Selbständigkeit von Schulen in wirtschaftlicher, in personeller, aber auch, liebe CDU, nicht für eine Miniautonomie, sondern eine Maxiautonomie, und die heißt auch immer eine Autonomie in pädagogischer Hinsicht! Das haben wir hier gefordert. Was macht aber die Koalition? Sie formuliert Verordnungen über Verordnungen, so jüngst die verordneten Präsenzzeiten. Das haben Sie doch neulich hier auch noch kritisiert, Herr Rohmeyer, und jetzt stimmen Sie in der Deputation zu. Das will einer hier verstehen! Wir sagen, statt auf Detailregelungen zu setzen, muss der Bildungssenator Zielformulierungen machen. Wie die Schulen dann diese Ziele erreichen, das soll der Weg jeder einzelnen Schule sein, aber man soll nicht jeder Schule bis ins Detail, bis in die letzte Stunde, jedem Lehrer bis in das letzte Klassenzimmer vorschreiben, wie die Ziele erreicht werden sollen, sondern das muss Sache der Schulen sein.
Verantwortung für den Unterricht und dessen Ergebnisse, Transparenz über das pädagogische Handeln und dessen Erfolg kann es nur geben, wenn die Schulen die Freiheit haben, ohne detaillierte Vorgaben durch Erlasse und Verordnungen zu arbeiten. Dazu gehört, dass die Behörde und die Bildungsbürokratie zurückgefahren werden müssen.
Lieber Herr Senator, als ich jüngst mit einem pensionierten Lehrer gesprochen habe, und ich gebe zu, es war mein alter Klassenlehrer, hat dieser mich gefragt, wie viele denn heute in der Bildungsbehörde arbeiten. Ich sagte, genau weiß ich das nicht, sind es 300 oder wie viele? Er sagte, zu der Zeit, als ich in seiner Klasse war, vor 20 oder 25 Jahren, waren es unter hundert, und ich stelle die Frage: Können wir nicht bei diesem Überhang, den auch Herr Rohmeyer festgestellt hat, sinnvoll Bürokratie abbauen und das Personal, das wir in dieser Behörde haben, auch diese Masse an Geld und auch diese Leute mit Know-how besser in den Schulen vor Ort einsetzen? Das, fände ich, wäre doch einmal ein guter Vorschlag, den die Grünen hier im Haus mittragen könnten.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Das habe ich doch eben hier gesagt!)
Zum Bereich der Förderzentren, ich komme jetzt auch zum Schluss meiner Rede, Ihnen vorweg noch einmal klipp und klar gesagt: Ich war bei unserer Anhörung entsetzt, als wir feststellten, dass Sie bei den Planungen nicht die Fachverbände wie die Lebenshilfe, den Martinsclub und den Verband der Sonderpädagogen von vornherein beteiligt haben. Diese haben das hier von diesem Rednerpult aus auch ganz scharf formuliert, dass sie es sehr bedauerlich finden, dass es hier in Bremen schon so auf den Hund gekommen ist, man muss es einmal sagen, dass man hier nicht mehr bei solchen wichtigen Gesetzesvorhaben als Interessenvertretung mit eingebunden wird.
Da muss ich sagen, liebe große Koalition, Sie haben eine große Mehrheit, aber Sie tragen auch eine große Verantwortung für die Demokratie hier im Land, und dazu gehört, dass man sich auch mit Meinungen, die nicht der eigenen ähnlich sind, auseinander setzt! Das gilt gerade auch für dieses Schulgesetz!
Die große Koalition stellt die gesamte Arbeit der Förderzentren unter Haushaltsvorbehalt, so wurde es hier formuliert, und das geschieht unverblümt mit der Formulierung, die zwar schon entschärft ist, aber immerhin noch immer so lautet: „Soweit inhaltlich und wirtschaftlich sinnvoll“, das ist der Paragraph 22 Absatz 1. Das bedeutet konkret, dass die behinderten Kinder künftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kassenlage gefördert werden können. Das ist eine Formulierung, die die Koalition, lieber Herr Rohmeyer,
liebe Frau Hövelmann, doch niemals für die Gymnasien in so ein Schulgesetz hineinschreiben würde, oder?
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Was ist denn das für eine Argumentation?)