Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man einen Tätigkeitsbericht vorlegt, ist es üblich, dass man ein paar Worte dazu sagt. Ich will Sie nicht mit Statistiken zu diesem Bericht langweilen, den hat ja jeder hier von meinen Kolleginnen und Kollegen ausgiebig gelesen. Wir machen unsere Arbeit wie jeder hier im Hause, und das ist gut so! Allerdings blüht der Petitionsausschuss im Verborgenen, weil er sich wenig für die Öffentlichkeitsarbeit eignet. Die Daten und Anliegen der Petenten sind uns dann doch zu sensibel. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich möchte nun ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Sowohl die Bremische Landesverfassung als auch das Grundgesetz räumen allen Personen das Recht ein, sich mit Bitten oder Beschwerden, Anregung und Kritik an die Volksvertreter zu wenden. Leider wissen dies viele Bürgerinnen und Bürger nicht, was eventuell auch an dem sperrigen Begriff liegen mag. Deshalb heißen die Petitionsausschüsse in einigen anderen Bundesländern auch Eingabeausschüsse.

Die an den Ausschuss herangetragenen Eingaben betreffen nicht nur die Lösung schwieriger Einzelfälle, in denen die Betroffenen nicht mehr allein weiterkommen. Zunehmend nutzen die Bürgerinnen und Bürger das Petitionsrecht auch, um das Parlament auf Missstände oder Lücken und Härten in der Gesetzgebung sowie der Verwaltung hinzuweisen. Die Menschen sehen in dem Petitionsrecht eine Möglichkeit, ihre Vorstellungen an den Gesetzgeber weiterzugeben. Das wird ganz besonders deutlich in der zunehmenden Anzahl von so genannten Massenpetitionen, in denen viele Menschen gemeinschaftlich ein Anliegen vorbringen.

Der Petitionsausschuss beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte nicht ausschließlich nach der geltenden Rechtslage – dazu sind die förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen –, vielmehr bemühen sich die Mitglieder des Petitionsausschusses, pragmatische Lösungen für die konkreten Anliegen zu finden. Dabei sind sie relativ erfolgreich im Sinne der Petenten.

So konnte der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum in der Hälfte aller Fälle dem Begehren der Petenten, jedenfalls zum Teil, zum Erfolg verhelfen. Dank des Engagements der einzelnen Abgeordneten lassen sich häufig einvernehmliche Regelungen zwischen Petenten und Ressort finden. Förmliche Bitten an den Senat, einem Petitionsbegehren abzuhelfen, müssen nur relativ selten ausgesprochen werden. Viele Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses da anfängt, wo die Gerichte und Verwaltungen an die Rechtslage gebunden sind und den Betroffenen deshalb nicht geholfen werden kann. Das heißt natürlich nicht, dass sich der Petitionsausschuss über das geltende Recht hinwegsetzt. Vielmehr geht es darum, Sachverhalte in einen größeren Zusammenhang zu setzen und teilweise mit viel Phantasie andere Lösungswege zu finden, die auch zum Ziel führen.

An dieser Stelle erlaube ich mir eine persönliche Bewertung der Arbeit im Petitionsausschuss. In Gesprächen mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses habe ich immer wieder gehört, dass die dort gemachten Erfahrungen für die Arbeit als Abgeordnete sehr hilfreich sind. Fraktionszwänge gelten dort nicht, vielmehr werden die Entscheidungen, zumindest in der Regel, fraktionsübergreifend getroffen. Gerade in der täglichen Arbeit des Petitionsausschusses begreifen sich die dort tätigen Abgeordneten als Ver

treterinnen und Vertreter des Volkes, können sie doch unmittelbar für die Belange Einzelner eintreten.

Noch einmal erwähnenswert ist, dass wir über die Hälfte der Petitionen als abhilfefähig erklären konnten, also dem Petenten und der Petentin zu ihrem Recht verhelfen konnten. Auffällig sind die Rückgänge der Petitionen in einigen Bereichen. Allerdings sind sie wesentlich arbeitsintensiver geworden.

Ich möchte hier unter anderem die Mobilfunkpetition und die Petition zur BWK erwähnen. Hier ist es uns gelungen, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem mit dem Ausschussmitglied Frau Arnold-Cramer besetzt ist. Auch möchte ich die immer wiederkehrende Forderung nach einer Härtefallkommission nicht unerwähnt lassen. In bestimmten Situationen kann es dazu kommen, dass, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, Härtefälle entstehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In diesen Einzelfällen sollte es zukünftig möglich sein, eine für den Betroffenen gute Lösung zu finden. Die Meinungen über die Einrichtung einer Härtefallkommission gehen jedoch weit auseinander. Einerseits gibt es parlamentarische Gremien, in denen sich Abgeordnete dieser Härtefälle annehmen, andererseits ist ein externes Gremium denkbar, in dem gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten sind. Für beide Positionen sprechen gute Gründe. Zurzeit werden Lösungsvorschläge beraten, um eine entsprechende Regelung zu finden.

Mein Dank für hervorragende Zusammenarbeit geht besonders an meine Stellvertreterin Frau Ingrid Reichert und an die Ausschussmitglieder. Wir arbeiten zu 98 Prozent parteiübergreifend gut und einvernehmlich zusammen. Dank auch an Frau Schneider, der guten Seele des Ausschusses, sowie der Protokollführung, die sich gerade bei unseren zahlreichen Außenterminen als sehr schwierig gestaltet, da dort nicht immer alles strukturiert laufen kann!

(Beifall)

Dank auch an Verwaltung und Senatsressorts, die durch ihre detaillierten Stellungnahmen viel Arbeit mit uns haben! Ich hoffe, ich habe niemanden vergessen. Nochmals vielen Dank an alle! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Jahresbericht des Petitionsausschusses nach Paragraph 11

des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft, Drucksache 16/596, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 10. Mai 2005 (Drucksache 16/608) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Lemke.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal innerhalb von eineinhalb Jahren werden Bremisches Schulgesetz und Schulverwaltungsgesetz novelliert. Im Februar 2004 hat die Bürgerschaft in ihrer letzten Sitzung im Festsaal des Rathauses mit der Abschaffung der Orientierungsstufe, der flächendeckenden Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges, der Schaffung der Sekundarschule sowie dem Ende der alten Bremer Stufenschule Pflöcke zur strukturellen Veränderung der äußeren Struktur der Bremer Schullandschaft eingerammt.

Diese zweite, heute zu debattierende und in erster Lesung zu beschließende Novelle befasst sich im Wesentlichen mit der inneren Struktur und Verfasstheit von Schule. Meine Damen und Herren, die Vorwürfe gegen den Senat und die Koalition waren groß. Die innere Demokratie von Schulen solle zerstört werden oder auch der Schulleiter zum Diktator gemacht werden. Wer sich die jetzt vorliegende Novelle anschaut, wird feststellen, dass dies nicht der Fall ist.

Worum geht es? Schulleiter erhalten zukünftig eine leitende Rolle in ihrer Schule. Worterklärung ist manchmal eine Sacherklärung, dies war in der Vergangenheit manchmal leider nicht so. Der Schulleiter wird aber nicht der Tyrann, der irgendwo sitzt, und alle müssen nach seiner Pfeife tanzen, sondern auch sicherlich nach dem Vorbild unserer Landesregierung: Der Schulleiter ist ein Primus inter pares, der aber zukünftig nicht nur Verantwortung für seine Schule bekommt, sondern diese Verantwortung auch wahrnehmen muss. Damit setzen wir einen wesentlichen Punkt um, um auch die Entwicklung voranzutreiben. Dort, wo viele verantwortlich sind, fühlt sich letztendlich keiner verantwortlich, und eine kollektive Verantwortungslosigkeit hat unter anderem zu den Pisa-Ergebnissen in Bremen geführt, wie wir sie bescheinigt bekommen haben. Darum sind wir als CDU-Fraktion der Auffassung und steht die große ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Koalition dazu, dass an Schulen Verantwortung übernommen werden muss.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, Schule ist und wird kein demokratiefreier Raum, auch wenn sich die Aufgabenbeschreibung und Aufgabenwahrnehmung von Gremien in der Schule ändern werden. Mit dem Schulgesetz, das in der Ampelzeit 1994 bekanntermaßen nicht mit Gegenliebe der CDU beschlossen wurde, haben viele Gremien Aufgaben übertragen bekommen. Auch in Zukunft sind Schulkonferenz und Gesamtkonferenz wichtige Gremien in der Schule, dann allerdings auch mit einer klaren Verantwortung und einer Schulleitung, die in Zukunft in einer Schulkonferenz auch ein Stimmrecht hat.

Es ist ein Unding gewesen, dass in der Vergangenheit der Schulleiter als beratender Gast in einer Schulkonferenz saß und jemand anderes die Leitung hatte. Er kann es in Zukunft delegieren. Das war ein wesentlicher Punkt in den Debatten, die in der Vergangenheit liefen. Er hat aber in der Schulkonferenz eben auch etwas zu sagen und mitzubestimmen.

Wir wollen gestärkte Schulleitungen, wir wollen eine gestärkte Schule vor Ort. Schule, meine Damen und Herren, wird nicht in der Bildungsbehörde gemacht, Schule wird vor Ort gemacht. Wir begreifen dieses ganze Schulgesetz als notwendigen, als wichtigen Zwischenschritt, um Schulen zukünftig mehr Selbständigkeit, mehr Eigenständigkeit zu geben, dass Schulen vor Ort selbst entscheiden können, was mit den ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen passiert. Dazu fehlen uns in Bremen noch einige Strukturen, die dafür notwendig sind. Wir haben wieder eine Schulaufsicht in Bremen, wir haben aber noch kein Instrument, das als Institution für Qualität, für Schulentwicklung sorgt. Eine solche Schulinspektion oder auch einen Schul-TÜV wollen wir in kurzer Zeit auf den Weg bringen und sind dort auch, was die koalitionären Beratungen angeht, sehr weit gekommen.

Wir wollen, dass Schulen dann vor Ort im Rahmen festgesetzter Normen und Standards den Schulalltag gestalten können. Das ist Frau Hövelmanns beliebtes Thema, der 45-Minuten-Takt, genauso wie Fragen, wie Schüler eigentlich gefördert werden. Nur, wichtig ist, meine Damen und Herren, dass wir eben dann auch Instrumente haben, die Schulen begleiten, die Schulen aber auch kontrollieren.

Zur Kontrolle gehört es eben nicht, dass da irgendjemand dann hinter der Tür steht, der ein bisschen mitschreibt und lauscht, sondern das muss ein offenes Verfahren sein. Schulen müssen da begleitet werden. Die CDU-Fraktion hat in Vorbereitung dieser Schulgesetznovelle eine Fachtagung durchgeführt, bei der die hessische Kultusministerin Frau Wolff uns gute Beispiele aus ihrem Bundesland, aus Hessen, bringen konnte. Ich glaube, dass wir in Bremen von

diesen guten Beispielen, es gibt auch andere gute Beispiele zum Beispiel aus Baden-Württemberg, lernen können.

Wir haben, meine Damen und Herren, mit diesem Schulgesetz eine richtige, eine wichtige Diskussion vorangeschoben. Wir wollen, dass dieses Schulgesetz heute in erster Lesung beraten wird. Wenn Sie sich erinnern, ein Kritikpunkt im letzten Jahr war, dass das Schulgesetz in erster und zweiter Lesung beschlossen werden musste. Wir haben dieses Mal einen sehr langen Beratungszeitraum gehabt, in dem wir auch mit dem Zentralelternbeirat sehr intensiv diskutiert haben und auch der eine oder andere Punkt in diesen Beratungen, zum Beispiel was die Gremienarbeit angeht, verändert werden konnte.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Frage, wie werden in Zukunft Schulleiter gefunden und auch eingesetzt. Dieses zum Teil, das sage ich sehr deutlich, unsägliche Verfahren der Vergangenheit wird durch ein transparentes, aber auch modernes, zukunftsfähiges Verfahren ersetzt, in dem ein Schulleiter in Zukunft auch Qualifikationen vorweisen muss. Ein Punkt war sicherlich, dass man vergessen hatte, die Beiratsbeteiligung, die auch ein hohes Gut ist, zu beachten. Hier haben wir aber auch nachgebessert oder wurde von Seiten der Bildungsbehörde nachgebessert, dass im Rahmen dieses Schulleiterfindungsverfahrens es in Zukunft eben auch eine Beratung gibt, die über die schulinternen Gremien hinausgeht, dass es eben keine interne Kungelnummer mehr gibt, ich sage das auch so deutlich, wie man in dem einen oder anderen Fall in der Vergangenheit den Eindruck gehabt haben könnte.

Meine Damen und Herren, wir wollen die Schulen weiter auf den Weg zur Selbständigkeit schicken. Das bedeutet, dass wir Schulen unter verschiedenen Gesichtspunkten fördern müssen. Das eine ist die Frage Schulinspektion, Schul-TÜV. Wir können uns im Übrigen vorstellen, dass mit freigesetzten Ressourcen aus der Verwaltung der Bildungsbehörde die Schulen vor Ort auch Assistenzstellen bekommen, die dann Schulen, bei größerer Eigenständigkeit ist auch mehr zu organisieren, unterstützen können. Wir wollen das Geld, das im Bildungsressort im Gesamteckwert an Personal auch ist, nach Möglichkeit als Dienstleistung für die Schulen verstehen. Viele Schulen haben schon hervorragende Fortschritte gemacht, nur manchmal, das sagen sie uns auch sehr deutlich, brauchen sie dabei Hilfe und Unterstützung.

Meine Damen und Herren, auch, das will ich so deutlich sagen, was den Bereich der Sonderpädagogik angeht, wo es Veränderungen gibt, hat die Koalition lange Beratungen hinter sich. Das Ergebnis dieser Beratungen ist im Schulgesetzentwurf festgeschrieben und bedeutet, dass es eben keinen Rückschritt in die Sonderschule der fünfziger, sechziger und siebziger Jahre gibt. Wir haben in Bremen gewisse Haushaltsengpässe. Das bedeutet, dass wir mit unseren eingesetzten Ressourcen sehr sorgfältig umgehen

müssen. Das haben wir im letzten Jahr in Einzelfällen auch schon eingeleitet. Aber den Vorwurf zu machen, die Koalition würde auf dem Rücken von Menschen, die sich nicht wehren können, hier sparen, wie das auch passiert ist, muss mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Wir haben auch hier nicht nur einen schulischen Auftrag, wir haben einen gesellschaftlichen Auftrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen. Ich glaube, in Bremen kann sich niemand beschweren über diesen Grad von Integration, den wir haben. Wir müssen nur schauen, ob es überall verhältnismäßig ist. Auch das muss ich so deutlich sagen, und darum ist es richtig, dass wir im Gesetz dann zumindest den Verweis auf den Standard, der durch die Sozialgesetzgebung gegeben ist, machen, dass wir natürlich nur das machen und versprechen können, wozu wir auch das Geld haben. Für uns ist, und ich will schon zum Ende kommen, weil wir noch die eine oder andere weitere schulgesetzliche Änderung heute Nachmittag beraten, es wichtig, dass wir mit dem heutigen Gesetz einen Ansatz finden, um Schulen Perspektiven für eine weitere Entwicklung zu geben. Die CDU-Fraktion sieht, wie gesagt, dieses Schulgesetz nur als Zwischenschritt für einen großen Anlauf, der dann unserer Auffassung nach noch in dieser Legislaturperiode kommen muss, der dann folgen muss. – Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hövelmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Überschreiben könnte man die heutige Debatte mit „Qualitätsverbesserung durch einheitliche Standards“ und „höhere Verbindlichkeit durch klare Verantwortung“. Das sind die Punkte. Ich bin schon wieder zu laut.

(Abg. Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Wir haben ja jetzt alle einen Hörpass!)

Das ist mein Temperament, ich kann es auch nicht ändern. Die SPD-Fraktion hat das Schulgesetz intensiv beraten mit vielen Beteiligten, und wir haben zahlreiche Änderungen eingearbeitet. Herr Oppermann, wir haben uns die Mühen der Niederungen gemacht, nicht nur die strategischen Höhen besetzt und haben wirklich annähernd 20 Stunden mit allen Beteiligten zusammengesessen und gerungen. Dabei sind einige Punkte, Herr Rohmeyer hat es erwähnt, herausgekommen, eigentlich nicht nur einige, sondern zahlreiche, die auch als Änderungen eingeflossen sind,

(Beifall bei der SPD)

zum Beispiel die Regelung zur Beteiligung der Beiräte. Die Schulleitungen werden gestärkt, das ist übrigens mittlerweile unstrittig, selbst bei den Kritikern. Die Gesamtverantwortung für die Qualität muss klar zugeordnet sein. Sie liegt nun einmal bei der Schulleitung.

Wer Verantwortung trägt, braucht auch rechtlich abgesicherte Entscheidungskompetenzen und -spielräume. Der Schulleiter hat zur Unterstützung natürlich sein Schulleitungsteam. Er leitet die Gesamtkonferenz und Schulkonferenz, kann übrigens dies auch an geeignete andere Mitglieder delegieren. Der Schulleiter hat Einfluss auf die Besetzung des Leitungsteams. Der Schulleiter hat natürlich, und das ist der Dreh- und Angelpunkt, sein Kollegium. Dieses Kollegium wählt einen Personalausschuss. In diesem Personalausschuss sind Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten, und mit denen müssen nach Ansicht der SPD-Fraktion regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche geführt werden. Das ist notwendig, damit die Kolleginnen und Kollegen frühzeitig und auch aktiv in die Entwicklung der Schule einbezogen werden, denn Schulentwicklung läuft nur gemeinsam.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann mir übrigens kaum einen verantwortungsbewussten Schulleiter vorstellen, der das nicht auch von allein macht, aber ich finde es ganz wichtig, auch zu signalisieren, dass wir diese Teamaufgabe auch im Schulgesetz verankert sehen. Verbesserte Kooperation und Teamfähigkeit auch mit den Betreuungskräften, dazu müssen alle Beteiligten weiter motiviert werden.