Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

holfen zu haben, aber wenn man weiß, dass dies auch noch gesellschaftliche Anerkennung findet und nicht durch äußere Umstände bestraft wird, dann, glaube ich, ist das ein hohes gesellschaftliches Gut, das staatlich auch überhaupt nicht zu ersetzen ist. Ich finde auch, dass wir an die Verantwortungsbereitschaft noch stärker appellieren sollten, an all diejenigen, die bisher ehrenamtliche Funktion eher als Belastung empfinden. Natürlich ist der Arbeitgeber gerade im mittelständischen oder Kleinbetrieb dadurch belastet, wenn sein Mitarbeiter sich ehrenamtlich engagiert, und natürlich ist es in unserer schnelllebigen Welt, in der Arbeitszeiten immer flexibler und Arbeitsorte immer beliebiger werden, schwierig, jemanden langfristig an so ein Ehrenamt zu binden. Umso wichtiger ist, dass wir nicht nur den Menschen, die selbst diesen Dienst leisten, sondern auch denen, die ihnen diesen Dienst ermöglichen, eine Form von gesellschaftlicher Anerkennung zukommen lassen,

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

insbesondere also den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die bereit sind, ihre Mitarbeiter für diese Tätigkeit freizustellen. Ich finde, diese dürfen wir nicht unerwähnt lassen. Das ist auch eine besondere Leistung, und deshalb sollten wir auch versuchen, sie in so eine Kultur für das Ehrenamt einzubeziehen. Die Jugendfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Ich bin ein bisschen stolz darauf, dass wir es geschafft haben, die Jugendfeuerwehr nicht nur stabil zu halten, sondern auch wachsen zu sehen, und dass insbesondere junge Frauen auch bereit sind, sich in diese Struktur einzufinden, auch wenn die Interessenlage bei jungen Menschen häufig eben eine andere ist. Gerade in dieser heutigen Zeit gibt es vielfach andere Möglichkeiten, aber die Leute, die heutzutage bei der Jugendfeuerwehr sind, sind eben auch der Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren. Deswegen ist es richtig, dass wir in unserem bescheidenen Umfang auch insbesondere Jugendfeuerwehren fördern. Wir haben es vor kurzem beispielsweise geschafft, die Jugendfeuerwehren mit einem eigenen vernetzten PC auszustatten, so dass sie in der Lage sind, vom Büro aus auch untereinander zu kommunizieren, sich auf dem Laufenden zu halten und auch Veranstaltungen durchzuführen, Mails zu verschicken, Newsletter selbst zu fertigen. Über sich, über andere und ihre Erlebnisse zu berichten und zu schreiben, das ist in unserer Zeit ganz wichtig. Das alles können wir nur, weil gerade auch die Arbeit der Jugendfeuerwehren häufig von außen gesponsort wird. Ich will an dieser Stelle, ohne jetzt eine Vollständigkeit zu erzeugen, ganz besonders der ÖVB und Landschaftlichen Brandkasse danken, dass sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren immer wieder und so nachhaltig unterstützen, wie das bisher der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Sie sind, was das betrifft, für unsere Gesellschaft ein Vorbild. Ich glaube im Übrigen, dass sie am Ende auch etwas davon haben, also gerade als Feuerversicherer haben sie ein Interesse daran, dass wir eine funktionsfähige Brandbekämpfung in unserer Stadt organisieren, aber hier lässt sich eben das eine, nämlich Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, mit einer bestimmten Interessenlage auch zweifelsfrei verbinden. Das ist sicherlich auch gut so.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass, wenn Sie mit freiwilligen Feuerwehrleuten sprechen, Sie häufig Berufsgruppen finden, die auch sonst mit Brandsicherheit zu tun haben. Schornsteinfeger beispielsweise sind ganz häufig noch ehrenamtlich als Feuerwehrleute aktiv. Daran können Sie erkennen, dass vielleicht die Gesellschaft über mögliche Gefahren von Bränden noch nicht so sensibilisiert ist, wie das eigentlich erforderlich gewesen wäre, denn Fakt ist, Frau Möbius hat darauf hingewiesen, es kann letztendlich über Nacht jeden treffen. Wir wünschen, dass es möglichst wenige trifft, aber wir brauchen genauso eine effektive, handlungsfähige und handlungsbereite Feuerwehr, wie wir einen effektiven Rettungsdienst und eine effektive Polizei brauchen.

Dazu gehört natürlich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, ohne dass, und das will ich an dieser Stelle sagen, wir ihr das Gefühl vermitteln sollten, sie sei jetzt Ersatz für das, was sich der Staat nicht mehr leisten kann. Sie ist eine sinnvolle, wichtige und nicht wegzudenkende Ergänzung zu dem, was wir als Staat machen, aber sie ist nicht Ersatz für das, was wir staatlich machen. Das bedeutet, wenn wir über die Infrastruktur unserer Feuerwehr nachdenken, dann kann es nicht sein, dass wir am Ende sagen, wir müssen uns zurückziehen, wir müssen Wachen schließen, wir müssen Personal abbauen, und dafür sollen dann gefälligst die Freiwilligen Feuerwehren einspringen. Die Freiwillige Feuerwehr ist nicht Not-Feuerwehr, um die Berufsfeuerwehr sozusagen auszufüllen überall da, wo sie nicht ist, sondern sie ist ein wichtiger Baustein unserer Brandbekämpfung, und als solche sollten wir sie auch wahrnehmen, und nur als solche können wir sie auch begreifen.

Wir haben als Senat auch in der Vergangenheit insbesondere für die persönliche Schutzausstattung der freiwilligen Feuerwehrleute eine Menge getan, das betrifft Helme genauso gut wie bestimmte Spezialkleidung, die getragen werden muss. Wir werden nicht in der Lage sein, Frau Möbius, jeder Freiwilligen Feuerwehr ein nagelneues Feuerwehrfahrzeug hinzustellen, aber ich glaube, dass wir die Freiwilligen Feuerwehren mittlerweile auch einigermaßen vernünftig mit Fahrzeugen ausgestattet haben. Es ist natürlich unser Ziel, auch weiterhin an dieser Ausstattung zu arbeiten, aber sie werden nicht den Stand erreichen, den wir bei unserer Berufsfeuerwehr haben, denn wir reden hier über ausgesprochen kostspielige und aufwendige Ausrüstungen, und da ist es schon ein Unterschied, ob man im freiwilligen Eh

renamt ergänzend eingesetzt wird oder es zur täglichen Herausforderung gehört, als Erster am Brandort zu sein und auch die Erstbekämpfung vor Ort zu machen.

Ich wünsche mir, dass wir über das Parlament hinaus noch mehr über ehrenamtliches Engagement und Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement reden, als wir das auch selbst, das sage ich selbstkritisch, bisher getan haben. Dazu kann so eine Debatte ein Anstoß sein. Vielen Dank dafür, dass Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr so gelobt und hervorgehoben haben! Ich wünsche mir, dass wir alle gut über sie reden. – Vielen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Kooperation mit Niedersachsen im Wissenschaftsbereich

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 12. September 2005 (Drucksache 16/747)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 1. November 2005

(Drucksache 16/794)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Köttgen.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen. – Das ist der Fall.

Wir treten in die Aussprache ein.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum sollte unsere Universität mit den Hochschulen in Niedersachsen kooperieren, beziehungsweise wo kooperiert die Universität in Oldenburg mit unserer Uni? Der Vorteil einer Kooperation liegt darin, dass die Hochschulen sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dort, wo sie wirklich gut sind, qualitativ hochwertige Lehre und Forschung betreiben können. Das ist etwas, das wir immer wieder fordern und hier auch immer wieder sehen, vorantreiben zu müssen.

Es sind auch finanzielle Gründe, die zu einem gemeinsamen Arbeiten der Hochschulen mit Niedersachsen führen. Die veränderten Bedingungen in der Wissenschaftslandschaft durch die Rahmenbedingungen in den Forschungsprogrammen der Europäischen Union, die im 6. Forschungsrahmenprogramm festgeschrieben sind und die im 7. Forschungsrahmenprogramm noch verstärkt werden, führen direkt zu einer Kooperation. Eine Hochschule hat durch die Größe der Projekte und die damit verbundenen hohen Geldbeträge keine Chance auf Erfolg bei den Forschungsprogrammen der EU ohne eine Partnerhochschule, besser wären mehrere. Es liegt natürlich nahe, wenn bereits eine Kooperation besteht, aus der sich gegenseitig schon einmal Projekte ergeben haben, und das wäre natürlich auch sehr sinnvoll, wenn wir Kooperationen mit unserem Nachbarland Niedersachsen eingehen würden.

Die modularisierte Studienstruktur schafft die Möglichkeit, einzelne Module an den jeweiligen Partneruniversitäten zu studieren, falls die Curricula problemlos anerkannt werden. Hierauf müssen wir hinwirken, denn es ist wenig sinnvoll, internationale Abschlüsse wie Bachelor und Master zu schaffen, die dann nicht einmal innerhalb Deutschlands anerkannt werden und in diesem Fall sogar nicht einmal in unserem Nachbarbundesland Niedersachsen. Das ist etwas, worauf wir wirklich noch verstärkt zielen müssen.

Die Profilbildung der Hochschule wird durch die Module gefördert, und die Hochschulen müssen sich in den Angeboten der Masterstudiengänge Alleinstellungsmerkmale schaffen. Ein erfolgreiches Beispiel für eine solche Kooperation mit Niedersachsen ist die Hanse Law School, ein konsekutives Studienangebot der Universität Bremen mit der Universität Oldenburg und einer Beteiligung der Universität Groningen. Die Potentiale der Universitäten führen zu einem international anerkannten Studium, und die Abschlüsse Comparative und European Law werden in Deutschland und in den Niederlanden anerkannt.

Die Studenten studieren in Bremen, Oldenburg und Groningen und können sich sowohl in Bremen als auch in Oldenburg für dieses Studium bewerben. Es ist auch jedem Studenten zuzumuten, den Weg zwischen der Bremer und der Oldenburger Universität zurückzulegen, und auch nach Groningen, wo sie sich für einen gewissen Teil der Zeit aufhalten, ist der Weg so, dass man ihn zurücklegen kann. Die Einschreibung der Studierenden an mehreren Universitäten ist durch Paragraph 37 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraph 34 Absatz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes geregelt.

Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist, wie ab 2006 die Auswahlverfahren laufen sollen, wenn in

Niedersachsen Studiengebühren eingeführt werden und es in Bremen gegebenenfalls zu einem ungewohnten Ansturm gerade auch im Hinblick auf diesen Studiengang kommt.

Die Autonomie der Hochschulen ist in Niedersachsen in den Berufungsverfahren für Professoren bereits weiter als in Bremen. Dort entscheidet die Hochschule über die Einstellung ihrer Professoren, und hier in Bremen ist es der Senator für Wissenschaft. Herr Lemke, eine rechtliche Regelung zur Einstellung von Professoren in mehreren Bundesländern gibt es nicht.

Die beamtenrechtliche Versorgung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ist mit der jetzigen W-Besoldung eine einheitliche Regelung nicht lange überfällig? Die W-Besoldung regelt eine auf Zeit befristete Professur, aber nicht, wie es sonst üblich gewesen ist, eine Einstellung auf Lebenszeit.

Eine Spagatprofessur lässt sich durch die gleichzeitige Berufung in mehreren Bundesländern mit einer Teilzeitprofessur umgehen. Ein Austausch von Lehrerpotential besteht in interdisziplinären Studiengängen bei allen Hochschulen in Bremen.

Paragraph 12 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes sieht ergänzend vor, dass hauptberuflich tätige Angehörige des öffentlichen Dienstes auch einer auswärtigen Hochschule als Mitglied zugeordnet werden können, soweit es für das Zusammenwirken von Hochschulen erforderlich ist. Dadurch können auch Studiengänge mit Professoren ergänzt werden, die an einer Hochschule mit einem spezifischen Schwerpunkt lehren. Dies wird in Zukunft immer wichtiger werden, wenn sich die Hochschulen bestimmte Ausstattungen nicht mehr leisten können, und es wäre besser, wenn die Möglichkeit der Doppellehrtätigkeit nicht über diesen Spagat abgewickelt werden müsste.

Die Frage ist, ob sich die Hochschulen aufgrund der schwierigen finanziellen Lage noch alle Studiengänge leisten können oder ob Doppelstrukturen abgebaut werden müssen. Der Verzicht auf Angebote an den Hochschulen kann nur dann erfolgen, wenn dasselbe Angebot an einer Nachbarhochschule angeboten wird. Wir müssen einfach sehen, dass mit der Aufstellung des fünften Hochschulgesamtplans geprüft werden muss, ob identische Studiengänge an Nachbarhochschulen vorhanden sind und ob wir dann gegebenenfalls verzichten und die Nähe der Universitäten nutzen.

Ein Austausch zwischen den Hochschulen kann auch virtuell erfolgen. Ein Beispiel dafür ist der Studiengang Medieninformatik der Hochschule Bremerhaven, der an der bundesweiten virtuellen Hochschule beteiligt ist. Sie kooperiert mit mehreren niedersächsischen Fachhochschulen. Bei Mehrfachstudiengängen ist es sinnvoll, ein an einer Hochschule nicht angebotenes Nebenfach – bei der Hanse Law School ist es jetzt zum Beispiel Niederländisch – an der Uni

versität in Oldenburg zu studieren. Dadurch haben die Hochschulen die Möglichkeit, ihr eigenes Angebot zu erweitern.

Wir haben auch – und das ist auch ganz wichtig in einer Kooperation – einen Vertrag mit der Universität in Oldenburg, die Zusammenarbeit ist also vertraglich geregelt. Das ist ein wichtiger Aspekt dafür, dass man eine Kooperation durchführt, nicht aber nach Belieben handelt und darauf hofft, dass es vielleicht funktioniert oder vielleicht auch nicht. Ich glaube, dass wir gerade mit dem Instrument der Verträge im Hinblick auf die Universitäten in unserem Nachbarland verstärkt etwas unternehmen müssen.

Die Hochschulen in Bremen sind aufgefordert worden, ihre über die Hochschule hinausgehenden Regelungsbedarfe zu benennen. Aus anderen Ländern sind grenzüberschreitende integrierte grundständige Studiengänge nicht bekannt. Die Modularisierung der Bachelor- und Masterstudiengänge bietet diesbezüglich eine große Chance. Wir sollten wesentlich intensiver von den Möglichkeiten einer Kooperation mit Niedersachsen Gebrauch machen, um den Hochschulen eine gewisse Vielfalt beim Studienangebot zu erhalten. Bremen ist ein exzellenter Wissenschaftsstandort und kann dadurch nur gewinnen.

Schauen wir uns die Antwort des Senats auf diese Frage einmal an, dann stellen wir fest, dass es bei der Kooperation mit Niedersachsen eigentlich noch viel mehr Möglichkeiten geben muss und kann und dass wir versuchen sollten, jetzt verstärkt daran zu arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Anfrage der Grünen aus dem Jahr 1998 und der Kleinen Anfrage der CDU vom September 2004 zu diesem Thema kommen wir nun mit der erneuten Großen Anfrage der großen Koalition zur Debatte über das Thema Kooperation mit Niedersachsen im Wissenschaftsbereich.

Man kann zunächst feststellen, wenn man die Antwort des Senats gelesen hat, dass sich die Kooperation im Wissenschaftsbereich besser als manch andere Kooperation darstellt, die mit Niedersachsen besteht. Wir hatten gestern ein nicht so gutes Beispiel in der Debatte über den Intra-Prozess und die Gemeinde Stuhr. Auch konnte man der Presse entnehmen, dass Oldenburg aus dem Kommunalverbund ausgestiegen ist. Das ist inhaltlich sicher nicht so falsch, weil Oldenburg sich jetzt mehr auf die Metropolregion konzentriert, aber der Zeitpunkt war ein bisschen unglücklich, finde ich, wenn man auf das Thema Kooperation eingeht. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Es kommt überhaupt nicht darauf an, Recht zu haben, sondern es ist einfach wichtig, wie man miteinander umgeht. Wir können so viel Kooperation fordern, wie wir wollen, es nützt nichts, wenn die Beteiligten nicht miteinander können oder wollen. Der Erfolg der Kooperationen insbesondere im Bereich der Forschung liegt darin begründet, dass einzelne Wissenschaftler mit Blick auf gute gemeinsame Forschungsergebnisse richtig gut zusammenarbeiten. Das machen sie nicht nur für sich, sondern das machen sie, um Ergebnisse für das Land zu erzielen, und das machen sie natürlich auch, um für ihre Forschungsarbeiten die richtigen Drittmittel akquirieren zu können.

Im Bereich der Lehre, das konnten wir der Antwort des Senats auch entnehmen, hakt es bereits an den unterschiedlichen Verwaltungssystemen. Frau Dr. Spieß ist schon darauf eingegangen und hat das eben erläutert, insofern brauche ich jetzt nicht mehr auf Spagatprofessur, auf Berufungs- und Beamtenrecht und auch nicht mehr auf das Thema der Anerkennung von Abschlüssen einzugehen. Trotzdem müssen wir uns genau hierfür einsetzen und eine Vereinfachung zustande bekommen. So gesehen ist das, was im Bereich der Wissenschaft entsteht, eigentlich schon fast beispielgebend. Die Liste, die der Senat zusammengestellt hat, ist eine Positivliste. Sie weist aber auch zugleich auf die Schwierigkeiten hin, die zu beachten sind.

Es geht eigentlich darum, dass der Erfolg, den die bremischen Hochschulen in den letzten Jahren erreicht haben, nicht nur auf Bremen wirkt, sondern über die Ländergrenzen hinweg und immer weiter an Bedeutung gewinnt. Man kann es nicht oft genug erwähnen: Dass wir mit Bremen und Bremerhaven Stadt der Wissenschaft geworden sind, ist ein richtig guter Erfolg der Hochschulen!

(Beifall bei der SPD)

Wir bewegen uns nicht in einem abgegrenzten Bereich, sondern wir sind in eine europäisierte Wissenschaftslandschaft eingebunden, deren Rahmenbedingungen unsere Hochschulen zur Einhaltung von Standards zwingen, um mit der stetigen Konkurrenz, die von anderen Standorten ausgeht, mithalten zu können. In einer Wissensgesellschaft vervielfacht sich die Art und Menge der Informationen in einem erheblichen Tempo und damit auch die Fülle des Wissenschaftsspektrums, und es ist ganz klar, dass eine einzige Hochschule und ein einziger Hochschulstandort das nicht mehr allein bewältigen kann. Auf uns kommt eine besondere Aufgabe zu: Wir haben die Pflicht zu überlegen, ob das Studienangebot in seiner ganzen Breite und in seinem ganzen Spektrum erhalten bleiben kann. Auch darauf ist Frau Dr. Spieß in ihrem Beitrag eben eingegangen, und wir werden uns Gedanken über den Hochschulgesamtplan machen müssen – ich komme gleich noch einmal darauf –, der bis 2015 gelten soll.