Thomas Röwekamp
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass das Parlament sich offensichtlich einstimmig hinter diesen Entschließungsantrag stellt, mit dem die Arbeit in den freiwilligen Feuerwehren in Bremen und Bremerhaven anerkannt werden soll. Rund 630 Mitglieder gibt es bei den freiwilligen Feuerwehren in Bremen und Bremerhaven, Männer und Frauen, Junge und Ältere, die sich in ihrer Freizeit für den Brandschutz und den Katastrophenfall bereit erklärt haben, das Leben und die Gesundheit anderer Menschen zu schützen, ihnen zu helfen aus bedrohlichen Situationen. Das ist eine besondere Anerkennung, und deswegen finde ich es gut, dass das Parlament heute darüber diskutiert.
Der Lohn des Ehrenamtes ist in der Regel nicht mehr als die öffentliche Anerkennung. Das spüren auch Menschen, die sich in der freiwilligen Feuerwehr bereit erklären, die zu vielen Einsätzen ausrücken und die auch bei vielen Einsätzen dann ihre körperliche Unversehrtheit auf das Spiel setzen. Der Senat anerkennt ausdrücklich diese Arbeit von freiwilligen Feuerwehren, ohne dass wir uns nun darauf verlassen, dass sie den staatlichen Brandschutz ersetzen. Sie ergänzen uns in unserer wichtigen Aufgabenwahrnehmung, sie sind kein Ersatz, keine billigen Arbeitskräfte, sondern sie sind einfach Menschen, die sich über das notwendige Maß hinaus engagieren für die Gemeinschaft, und dafür gebührt ihnen unser aller Anerkennung.
Der Haushaltsanschlag für die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren betrug im letzten Jahr 40 000 Euro, zusätzlich gab es Bundesmittel von rund 23 000 Euro. Insgesamt haben wir in Bremen für die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren 66 000 Euro aufgewandt, das ist ein sehr überschaubarer Betrag für die laufende Einsatzbereitschaft von 630 gut ausgebildeten Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren in Bremen. Diese Arbeit ist nur möglich, weil sie die Anerkennung in der Öffentlichkeit erfährt, auch darauf weisen Sie in Ihrem Entschließungsantrag hin, die ihr gebührt.
Ich möchte an dieser Stelle stellvertretend für viele andere Förderer der freiwilligen Feuerwehr der Landschaftlichen Brandkasse Hannover ganz herzlich hier danken, der ÖVB hier in Bremen, die bei jeder Gelegenheit, und zwar schon mit einem großen Maß an Verlässlichkeit, die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren in Bremen und Bremerhaven mit Sachausstattungen unterstützt.
Manchmal fehlt es an einfachen Dingen wie Akkuladegeräten oder einem bestimmten Kleidungsstück, und immer dann, wenn solche Anschaffungen immerhin für rund 600 Menschen notwendig sind, stehen solche Förderer natürlich kontinuierlich an der Seite der freiwilligen Feuerwehr.
Wir achten selbstverständlich auch den hohen Leistungsstand und auch die Schulungen der Landesfeuerwehrschule. Wir haben in den letzten Jahren kontinuierlich jeweils rund 100 Lehrgangsplätze für Teilnehmer der freiwilligen Feuerwehren anbieten können, und sie sind in der Regel auch bis auf wenige Plätze belegt worden. Das zeigt, dass wir nicht nur im Nachwuchsbereich bei den freiwilligen Feuerwehren gut aufgestellt sind, sondern insbesondere auch, dass die betroffenen freiwilligen Feuerwehrleute ein eigenes Interesse an einer guten Aus- und Fortbildung haben, dass sie über den Einsatz hinaus auch ein Interesse an der Fach- und Sachkunde haben.
Unsere freiwilligen Feuerwehren sind somit gut gerüstet für die Aufgaben, die sie sich selbst gestellt haben. Wir werden zum Beispiel in der nächsten Woche an die freiwillige Feuerwehr Blumenthal ein neues Fahrzeug übergeben können. Auch das sind immer wieder Dinge, die natürlich auch große Anstrengungen sind, die aber für viele eben auch ein kleiner Teil nicht nur der notwendigen Ausrüstung, sondern auch der notwendigen Anerkennung in der Aufgabenwahrnehmung sind.
Ich freue mich ganz besonders, dass es in der Stadtgemeinde Bremen zurzeit 11 Jugendfeuerwehren gibt, dass wir also nicht nur Menschen haben, die auf den Feuerwehrfahrzeugen und im Einsatz dabei sind, sondern dass es auch Nachwuchs gibt, dass auch junge Menschen sich bereit erklären, schon sehr früh, teilweise im Kindesalter, ihre Freizeit durch eine sinnvolle Tätigkeit im Ehrenamt zu verbringen. Das ist keine Selbstverständlichkeit in dieser schnelllebigen Zeit. In Bremerhaven gibt es eine Jugendfeuerwehr, und auch diese erfährt in ihrer laufenden Arbeit eine Unterstützung.
Das Bessere ist der natürliche Feind des Guten, und deswegen wird der Senat die vom Parlament beschlossene Aufforderung ernst nehmen und die freiwilligen Feuerwehren einschließlich der Jugendfeuerwehren auch in den kommenden Jahren intensiv nach Kräften unterstützen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Parlament sehr dankbar für die doch in weiten Teilen – bis auf einen Redner, muss man ehrlicherweise sagen – sehr sachbezogene Auseinandersetzung, eine nüchterne Bilanz über rund anderthalb Jahre Polizei Bremen nach der Reform. Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Notwendigkeit zu dieser Polizeireform sich nicht daraus ergeben hat, dass wir ein Sparprogramm verordnen wollten, sondern wir haben zu Beginn der neuen Legislaturperiode vor fast 4 Jahren eine nüchterne Bestandsaufnahme gemacht zu den Problemen, die wir in der Polizei Bremen haben.
Es gibt natürlich im Wahlkampf immer wieder auch dumpfe Vereinfachungsaussagen. Immerhin setzt sich die FDP, deren Freund ich ja nun wahrlich nicht bin, wenigstens auf den Plakaten mit der Polizeireform auseinander. Herr Tittmann, Sie haben sich mit Sachpolitik 4 Jahre lang nicht auseinandergesetzt, und deswegen finde ich es ein bisschen anmaßend, wenn Sie meinen, über das Verhalten anderer demokratischer Parteien hier im Parlament urteilen zu müssen. Das steht Ihnen wirklich nicht zu!
Ich will eine der Hauptsorgen und auch einen Wahlkampfschlager der FDP an dieser Stelle – –. Herr Tittmann, ich hoffe, dass Ihre Zeit nicht nur hier am Rednerpult, sondern insgesamt nach Ablauf dieser Legislaturperiode wirklich abgelaufen ist!
Ich freue mich schon auf den Tag, an dem Sie aus diesem Parlament verabschiedet werden, und hoffe, dass er bald kommt!
Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, dass wir natürlich über die Frage diskutieren, wie viele Reviere wir in Bremen haben. Subjektiv nehmen Menschen natürlich veränderte Öffnungszeiten an Revieren sofort als Einbuße von Sicherheit wahr. Die Wahrheit ist aber, und das will ich an dieser Stelle noch
einmal sagen, in keiner anderen Großstadt Deutschlands gibt es so viele Polizeireviere pro Einwohner wie in Bremen. Wir haben die höchste Dichte an Polizeirevieren, auch nach der Veränderung durch die Polizeireform, und das ist für die subjektive Sicherheit der Menschen in den beiden Städten unseres Landes außerordentlich wichtig und notwendig.
Wahr ist aber auch, wenn man heute eine neue Polizei planen würde, also, würden wir bei null anfangen, hätten keine Gebäude, hätten keine Infrastruktur und würden praktisch in einer neuen Stadt für eine Einwohnerzahl, wie Bremen sie hat, eine neue Polizei planen, würde niemand auf die Idee kommen, eine solche Stadt mit 18 Polizeirevieren auszustatten. Das ist Wahrheit. Für die organisatorische Wahrnehmung unserer Aufgaben brauchen wir in unserer Stadt nicht 18 Polizeireviere. Wir brauchen sie für das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen, damit sie das Gefühl haben, dass sie in Bremen nicht nur sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen können. Dafür haben wir die 18 Reviere erhalten, und ich finde, diese Zusage muss auch für die nächste Legislaturperiode gelten.
Auch wenn man heute auf dem Reißbrett eine andere Polizei zeichnen würde, bleibt es dabei, dass die Bevölkerung die Polizei so wahrnimmt, wie sie sie zurzeit wahrnimmt, und deswegen halte ich ein Rütteln an den Polizeirevieren nicht für richtig. Wir müssen die Anzahl der Polizeireviere für die Menschen in den beiden Städten unseres Landes tatsächlich erhalten.
Der Umstand aber, dass wir die Öffnungszeiten eingeschränkt haben, meine Damen und Herren, folgt ganz normalem Kundenverhalten, wenn ich das einmal so sagen darf. Was nützt mir ein Polizeirevier, das nachts geöffnet hat, in dem aber nachts nichts los ist, weil sich zum Beispiel niemand nachts an das Polizeirevier wendet, wenn Polizisten von einem Polizeirevier aus Dienst tun, wo Menschen diese Reviertätigkeit nachts eigentlich überhaupt nicht nachfragen!
Die Polizei Bremen wird zu 98 Prozent zentral gerufen, das heißt, Menschen rufen 110 an und sagen, ich brauche die Polizei, und wir haben sehr viel Energie in der Vergangenheit darauf verwendet, die Polizei dann dezentral einzusetzen. Es macht aus meiner Sicht sehr viel mehr Sinn, wenn wir schon zentral angefordert werden, den Einsatz auch zentral zu steuern. Nichts anderes haben wir miteinander verabredet bei der Polizeireform. Am Ende führt es dazu, dass wir mehr Streifenwagen in der Fläche und mehr polizeiliche Präsenz in den Stadtteilen haben. Das ist ein messbarer Erfolg dieser Reform, auf den alle, die sie mitgetragen haben, auch stolz sein können.
Ich weiß, dass es in der Polizei Bremen natürlich keine uneingeschränkte Begeisterung über die Polizeireform gibt, aber wie wollen Sie die auch errei
chen, wenn Polizistinnen und Polizisten in erheblicher Anzahl – in diesem Fall, sage ich einmal, über 1000 Menschen – aus bewährten Strukturen, in denen sie vertraut waren und sich ausgekannt haben, sich neu beruflich orientieren müssen! Das sorgt für Verunsicherung, das ist klar. Nach anderthalb Jahren ist das auch noch nicht abgeschafft, und deswegen messen Polizistinnen und Polizisten auch heute immer noch ihre jetzige Tätigkeit natürlich an der Zeit vor der Reform. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass die Anzahl derjenigen, die erkennen, dass wir mit der Polizeireform die Polizei Bremen insgesamt effektiver und schlagfertiger gemacht haben, zugenommen hat.
Dazu kommt natürlich auch, das muss man an dieser Stelle sagen, dass wir den Polizistinnen und Polizisten in diesen Zeiten der Veränderung auch erhebliche materielle Einbußen zugemutet haben. Wir haben das Urlaubsgeld gestrichen, wir haben das Weihnachtsgeld gekürzt, und wir diskutieren über weitere Maßnahmen wie Lebensarbeitszeit und Ähnliches. Das verunsichert die Polizistinnen und Polizisten zusätzlich, und deswegen will ich an dieser Stelle sagen: Trotzdem ein herzliches Dankeschön an die Bremer Polizei, dass sie trotz dieser äußeren Umstände die Polizeireform diesen Weg mitgegangen ist, wie sie ihn mitgegangen ist! Das ist eine hohe Einsatzbereitschaft, die die Kolleginnen und Kollegen unter schwierigen Rahmenbedingungen gezeigt haben.
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir in den letzten beiden Jahren, also im Jahr 2 nach der Reform, mittlerweile in beiden Jahren eine zurückgehende Kriminalitätshäufigkeit in Bremen haben. Wir haben im Jahr 2005 eine zurückgehende Kriminalität in der Stadt Bremen von 6 Prozent gehabt, im letzten Jahr noch einmal von knapp 2 Prozent. Ob und inwieweit das jetzt reformbedingt ist, vermag man nicht zu sagen. Ich weiß nur aus dem Alltag von polizeilicher Arbeit, dass wir heute in der Lage sind, mit ganz anderem Kräfteeinsatz besondere Lagen wie auf der Diskomeile oder auch in BremenNord zu steuern und zu Ermittlungserfolgen beizutragen.
Das hat Polizeiarbeit qualitativ verbessert, nicht nur mehr Polizei auf der Straße, sondern auch tatsächlich mehr Polizei in den Schwerpunkten, das ist eine ganz wesentliche Botschaft dieser Reform. Wir sind in der Lage, mit hohem Kräfteeinsatz Sonderlagen wie in Huchting beispielsweise nach der Brandserie, wie auf der Diskomeile nach den Tötungsdelikten und an anderen Stellen dieser Stadt zu fahren. Zu solchen Einsätzen wären wir früher nie in der Lage gewesen, und auch deswegen haben wir die Polizeireform gebraucht, um solche Einsätze steuern zu können.
Im Übrigen will ich an dieser Stelle sagen, einer der großen Einsätze ist auch gewesen, als die Groß
demonstration der Herrn Tittmann sehr nahestehenden NPD in Bremen stattgefunden hat. So unangenehm es auch für Polizistinnen und Polizisten ist, NPDAnhänger in einer Demonstration zu beschützen, so sehr wissen sie doch, dass das ihre demokratische Aufgabe ist. Es hat keiner mit Begeisterung gemacht, Herr Tittmann, aber es haben Menschen aus Überzeugung für unsere Demokratie getan, und das ist ein Beweis für gelebte polizeiliche Arbeit im Gegensatz zu Ihrer schlichten Demagogie, die Sie von hier vorn immer wieder verbreiten.
Wenn Herr Dr. Güldner jetzt sagt, das, was der Senat berichtet, ist etwas anderes als das, was die Polizei denkt, dann finde ich, wir sind sozusagen im Jahr anderthalb nach der Polizeireform. Wir haben versprochen, dass wir alle Kritik, die aufkommt, auch ernst nehmen und auch weiterleiten. Ich will nur davor warnen, dass wir jetzt übereilt aus einzelnen Wasserstandsmeldungen voreilige Schlüsse ziehen. Der Polizeipräsident – –. Ich weiß, Sie klingeln, aber ich kann doch so lange reden, wie ich will, egal, wie lange ich noch im Senat bleibe, oder?
Ich weiß ja nicht, ob das nicht auch meine letzte Rede hier ist, deswegen wollte ich das ein bisschen auskosten!
Außerdem kann ich den Kollegen dann die Gelegenheit geben, sich noch einmal zu Wort zu melden.
Ich will also zu diesem letzten Punkt noch einmal etwas sagen, weil das die Kritik von Herrn Dr. Güldner war! Wir nehmen jede Kritik ernst, die aus der Polizeiorganisation heraus an den Erfolgen dieser Reform kommt, aber zu diesem Ernst gehört eben auch, dass wir uns nicht einseitig auf Informationen verlassen und eben nicht nur auf eine Sparte wie die Schutzpolizei, sondern wir warten das ab, was wir an Rückmeldungen haben, auch von der Bereitschaftspolizei beispielsweise, von der Direktion Wasserschutz und Verkehr, wo es erhebliche Veränderungen auch im Ablauf gegeben hat, und fassen sie dann zu einem nüchternen Bericht über die Polizeireform zusammen.
Das ist mein Ziel, das muss der Polizeipräsident leisten, da wird nichts unterdrückt und auch nichts versteckt, da werden alle Mängel offengelegt. In einer Stadt wie Bremen ist es sowieso fast unmöglich, überhaupt irgendetwas zu verstecken, sonst wären Sie ja auch nicht an dieses Papier gekommen, sondern es geht darum, am Ende eine relativ nüchterne Bilanz über alle Polizeisparten hinweg zu treffen und dann
zu verlässlichen Änderungen auch bei der Polizeireform zu kommen.
Ich bin sehr dankbar, dass das Parlament in der Deputation und auch heute die Ideen dieser Reform in breiten Teilen mitträgt, sie ist ja nicht nur von der Politik mitgetragen worden, sondern auch von der Gewerkschaft und auch vom Personalrat der Polizei Bremen. Ich glaube, ein ganz großer Bestandteil des Erfolges ist, dass wir darauf verzichtet haben, uns teuren externen Sachverstand einzukaufen, denn wir haben jeden Tag in Bremen 2500 Polizistinnen und Polizisten und in Bremerhaven 500, die in hervorragender Weise ihren Dienst verstehen. Niemand versteht mehr von polizeilicher Arbeit, keiner von uns und auch nicht ich, als die Menschen, die jeden Tag die Arbeit auf der Straße tun. Insofern herzlichen Dank insbesondere an Hermann Kleen und Rolf Herderhorst, die immer kritisch, aber doch sehr konstruktiv diese Reform begleitet haben! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder hat auf ihrer Sitzung am 17. November 2006 eine Bleiberechtsregelung für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, beschlossen. Für das Land Bremen wurde dieser Beschluss durch Erlass des Senators für Inneres und Sport – das bin ich – vom 20. November 2006 umgesetzt.
Einmal sehen, wie lange ich das noch sagen kann!
Die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven haben unmittelbar danach die Personen erfasst, die die in der Regelung festgelegten Aufenthaltszeiten von 6 beziehungsweise 8 Jahren erfüllen, und sie schriftlich detailliert über die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Bleiberechtsregelung und die Verfahrensschritte informiert.
Von der Ausländerbehörde Bremen wurden circa 1700 und von der Ausländerbehörde in Bremerhaven 320 Personen angeschrieben.
Zu Frage 2: Bis einschließlich 31. März 2007, leider nicht der 1. April, haben in Bremen 382 Personen und in Bremerhaven 167 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung gestellt.
Zu Frage 3: Bis einschließlich 31. März 2007 wurden von der Ausländerbehörde Bremen 38 und von der Ausländerbehörde Bremerhaven 10 Aufenthaltserlaubnisse nach der Bleiberechtsregelung erteilt. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung ist grund
sätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts und die Erfüllung der Passpflicht. Viele der Antragsteller erfüllen eine oder beide der genannten Voraussetzungen noch nicht, sodass die Ausländerbehörden – wie in dem Beschluss der Innenministerkonferenz vorgesehen – die Entscheidung über die Anträge zurückgestellt und den Antragstellern die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche und Passbeschaffung bis zum 30. September 2007 eingeräumt haben.
Die Zahl der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse ermöglicht deshalb noch keine Prognose darüber, wie viele Ausländerinnen und Ausländer nach der Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen wären dabei auch die Konsequenzen einer vom Bundeskabinett beschlossenen gesetzlichen Bleiberechtsregelung. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie wir bereits darauf hingewiesen haben, sind wir mit dem Rücklauf auf unsere schriftliche Anfrage, ob Anträge gestellt werden, zunächst zufrieden. Wir können nicht mehr machen, als darauf hinzuweisen, dass die Rechtslage sich geändert hat und Anträge gestellt werden können. Was die Bearbeitung betrifft, leidet das Verfahren darunter, dass viele die Voraussetzung noch nicht erfüllen. Das hängt teilweise damit zusammen, dass insbesondere auch türkische Vertretungen Pässe erst dann ausstellen, wenn es eine Aufenthaltszusicherung gibt – dort gibt es noch Verfahrensschwierigkeiten –, aber bei vielen fehlt es auch an der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unserer Sicht aber zwingende Integrationsvoraussetzung ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich von einigen Debattenrednern direkt angesprochen worden und offensichtlich bewusst oder unbewusst teilweise falsch verstanden worden bin, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, an dieser Stelle vielleicht zu meinen Vorschlägen im Zusammenhang mit Mindesteinkommenssicherung etwas zu sagen!
Das erste Bekenntnis – im Übrigen auch aus der Betriebsrätekonferenz, Herr Dr. Sieling, die Sie bereits zitiert haben – ist, dass Gewerkschaften und sicherlich auch Arbeitgeber unverändert außerordentlich stolz darauf sind, mit welchem Erfolg wir in Deutschland seit dem Kriegsende die Tarifautonomie gelebt und auch gewahrt haben. Deswegen ist mein erstes deutliches Bekenntnis an dieser Stelle, dass gerechte Löhne bei uns in Deutschland in der Regel gefunden wer
den in dem Ausgleich zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Das sind für mich gerechte Löhne.
Deswegen bin ich dafür, dass wir die zwischen Tarifvertragsparteien gefundenen Löhne im Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklären, und zwar für alle Branchen. Ich halte es für unvertretbar, dass immer mehr Arbeitsverhältnisse austarifiert werden und hier keine Verpflichtung mehr besteht, die tariflich vereinbarten Löhne zu zahlen. Das ist mein eindeutiges Bekenntnis zur Tarifautonomie. Ich will, dass für jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland ein Tarifvertrag gilt, das können wir gemeinsam im Entsendegesetz verabreden, und eine solche Bundesratsinitiative zu unterstützen bin ich jederzeit bereit!
Dann sprechen wir nämlich nur noch über die Arbeitsverhältnisse, bei denen Tarifvertragsparteien sich nicht in der Lage gesehen haben, einen Mindestlohn von 7,50 Euro festzulegen. Dass ein solches Mindesteinkommen aus meiner Sicht wegen des Abstandsgebotes zwischen Erwerbstätigkeit und Erwerbslosendasein dringend erforderlich ist, darauf hat Herr Kollege Perschau bereits hingewiesen. Ein Mindesteinkommen von 7,50 Euro lässt sich daraus rechtfertigen, dass man sagt: Jemand, der arbeitet, muss mehr haben als jemand, der nicht arbeitet; im Übrigen auch aus Gründen der Rentensicherheit, denn diejenigen, die heute ein Mindesteinkommen von unter 7,50 Euro haben und ihr Leben lang sogar 40 Stunden die Woche dafür mit eigener Hände Arbeit arbeiten, werden auch im Alter eine Rente haben, die wir staatlich subventionieren müssen, weil die Rentenbeiträge aus diesen geringfügig bezahlten Beschäftigungsverhältnissen eben nicht zur Alterssicherung ausreichen werden.
Wir reden also nicht nur über die Menschen, die heute Arbeit haben, sondern auch über die Menschen, die später, obwohl sie ihr Leben lang, 40 Jahre lang jeden Tag 8 Stunden gearbeitet haben, auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein werden, weil sie ein Mindesteinkommen, das ihnen am Ende auch eine Mindestrente gewährleistet, nicht erzielt haben. Auch das ist eine ganz soziale Begründung dafür, dass wir über Mindesteinkommen in Deutschland reden müssen. Wir reden also, Herr Kollege Böhrnsen und Herr Dr. Sieling, nicht mehr über die Frage, ob ein Mindesteinkommen von 7,50 Euro gerechtfertigt ist, sondern wir reden über den Weg dorthin, und darin unterscheiden wir uns.
Ich finde es im Übrigen sehr pauschal, wenn Sie sagen, in 20 von 27 EU-Ländern gibt es Mindestlöhne. Das stimmt, aber der Mindestlohn in Bulgarien beträgt 53 Cent, in Rumänien 66 Cent, in Lettland 69 Cent, meine Damen und Herren, in Litauen einen
Euro. Ich finde, wir müssen schon einmal ein wenig die Verhältnisse wahren.
Wir leben in einem Wohlstandsland, und ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich diese gesetzlichen Mindestlöhne nicht zum Vorbild genommen haben, das unterstelle ich Ihnen gar nicht. Aber ich finde, es gehört eben einfach zur Wahrheit dazu.
Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich Gewerkschaften, im Übrigen auch ganz häufig DGB-geführte Gewerkschaften, nicht in der Lage gesehen haben, Tarifabschlüsse zu vereinbaren, die ein Mindesteinkommen von 7,50 Euro gewährleisten. Das ist zum Beispiel in Bremen für ver.di das Friseurhandwerk, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, der Einzelhandel, das ist für die IG Bau der Bereich Floristik, Maler- und Lackiererhandwerk, das ist für die IG Metall Bekleidungsindustrie und Kfz-Handwerk, das ist für die IG BCE die feinkeramische Industrie; alles Tarifabschlüsse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die zum Ergebnis hatten, dass man sich nicht in der Lage gesehen hat, 7,50 Euro Mindesteinkommen festzulegen! Die Antwort der Gewerkschaften – das hat mich allerdings erstaunt, was Frau Ziegert im „Weser-Kurier“ erklärt hat –: „Unsere Gewerkschaften sind eben nicht mächtig und kraftvoll genug, andere Tarifabschlüsse zu erzielen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Armutserklärung für die deutsche Gewerkschaftsbewegung und an die Tarifautonomie. Gewerkschaften haben in unserer Gesellschaft ein solches Standing, dass sie in der Lage sind, für gerechte Arbeit auch gerechte Löhne zu vereinbaren. Sie machen es nur dann nicht, wenn sie – wie in diesen Fällen – genau wissen, dass wir über Arbeitsverhältnisse reden, in denen im Wesentlichen ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind und für die sich höhere Löhne nicht erwirtschaften lassen und weil sie genau wissen, dass ein festgelegter Mindestlohn von 7,50 Euro niemandem nützt, der am Ende keine Arbeit mehr hat. Das ist nämlich auch die gesellschaftliche Realität in Deutschland.
Natürlich werden deutsche Gebäude weiter in Deutschland geputzt werden müssen, und natürlich werden deutsche Männer wie Frauen auch weiterhin in Deutschland einen Friseur besuchen, darüber reden wir in der Regel nicht. Aber, meine Damen und Herren, es gibt Dienstleistungen in Deutschland, bei denen lässt sich ein höherer Tariflohn nicht einmal eben auffangen durch Preissteigerungen. Das wäre ja die Konsequenz Ihres gesetzlichen Tariflohnes, dass wir die Produkte am Ende für alle Menschen in Deutschland teurer machen, weil wir die Lohnkosten erhöhen. Wir reden ja nicht über unternehmeri
sche Gewinne in diesen Bereichen, sondern wir reden darüber, dass höhere Löhne sich offensichtlich nicht erzielen lassen, weil sie Arbeitsplätze gefährden. Das ist die große Gefahr!
Deswegen sage ich, der CDU-Weg ist der sozialere, weil er nicht die Gefahr in sich birgt, Niedriglohnbeschäftigungen zu beseitigen durch fiktiv hohe Löhne, die am Markt nicht erzielt werden können. Das ist genau die Realität! Die Gewerkschaften haben diese Löhne nicht vereinbart, weil sie möglichst wenig Geld für die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollten, sondern sie haben diese Löhne vereinbart, weil sie genau wussten, dass bei höheren Tarifabschlüssen die Arbeitsplätze in ihrem Bestand gefährdet sind. Das ist die Realität in Deutschland, Herr Dr. Sieling!
Wir reden im Übrigen in erster Linie nicht über Bremen, das muss man an dieser Stelle auch wissen. Am meisten Widerstand in beiden Lagern – Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite – kommt im Übrigen aus den neuen Bundesländern, weil wir dort an der Grenze zu Osteuropa sehr viele Beschäftigungsverhältnisse haben, wo Tarifvertragsparteien sehr genau wissen, dass, wenn sie einen nicht in Deutschland erwirtschaftbaren Tariflohn von 7,50 Euro pro Stunde vereinbaren, die Arbeitsplätze weg sind. Davor möchte ich Deutschland bewahren.
Das halte ich für den falschen Weg, und deswegen sage ich, wir müssen mit der Realität leben, dass es in Deutschland in einigen wenigen Bereichen, vielleicht 10 Prozent der gesamten Arbeitsverhältnisse, Löhne gibt, deren Höhe – 7,50 Euro – sich am Ende nicht erwirtschaften lässt. Dann bin ich aber dafür, genau den Weg zu gehen, den übrigens auch Herr Müntefering im Wesentlichen für ungelernte Arbeit und ältere Arbeitnehmer finden will, nämlich dann zu sagen, in diesen Fällen bin ich als Staat bereit, lieber die Arbeit zu finanzieren als die Arbeitslosigkeit. Das Ergebnis von gesetzlichen Tariflöhnen für den Fall, dass Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich vernichtet werden, ist nämlich, dass ich als Staat die Arbeitslosigkeit finanziere. Ich will in Deutschland lieber die Arbeit finanzieren und nicht die Arbeitslosigkeit! Deswegen reden wir über Lohnzuschüsse.
Natürlich birgt das eine Missbrauchsgefahr in sich, da bin ich völlig sicher, wie alles in unserem System Missbrauchsgefahren in sich birgt. Ich halte es für fast ausgeschlossen, dass Tarifvertragsparteien in Zukunft sittenwidrige Löhne vereinbaren in dem stillen Bewusstsein, dass der Staat das auf einen gesetzlichen Mindestlohn aufstockt. Man kann aber durch Unterschreitungsverbote auf der Grundlage der bisher
geltenden Tarifvertragsstrukturen, durch Dynamisierungsregelungen in der Frage der Höhe der Lohnzuschüsse in Höhe der Lebenshaltungskostenindizes und so weiter einen Mechanismus einbeziehen, der das, was Sie hier als Missbrauch an den Pranger gestellt haben, beseitigt. Ich werbe dafür, dass wir in Ruhe über diese Lösung reden.
Die SPD ist in diesen Tagen mit einer Bundeskampagne unterwegs mit dem Thema Mindestlohn, insbesondere in Bremen, weil hier Wahlkampf ist. Der Kollege Böhrnsen fährt nachher mit der ver.di-Straßenbahn, habe ich heute auf der Seite der Linkspartei gelesen, die im Übrigen, und da sehe ich eine weitere Gefahr, auf ihrer – –. Die Reaktion ist vorprogrammiert gewesen. Da steht dann: „Bürgermeister Böhrnsen fährt heute mit der ver.di-Straßenbahn, steigen Sie bitte an der Domsheide um 16.10 Uhr ein, um für gesetzliche Mindestlöhne zu demonstrieren.“ Dann kommt der Nachsatz: „Und übrigens, die Linkspartei fordert einen Mindestlohn von 8 Euro.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber, dass sich die Politik am Ende in die Frage endgültig einmischt, was gerechte Löhne für gerechte Arbeit in Deutschland ist. Ich will das bewährte System der Tarifautonomie und des Interessenausgleichs nicht um einer Wahl willen und nicht um der politischen Agitation willen abschaffen und durch ein gesetzliches Lohnfindungssystem ersetzen. Das halte ich für schädlich. Wir haben in Deutschland viele gute Erfahrungen, viele hochwertige Arbeitsplätze und viel gerecht finanzierte Arbeit entstehen lassen in dem bewährten System der Tarifautonomie, und deswegen werbe ich dafür, dass das auch so bleibt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Einzige, was Bremer Polizistinnen und Polizisten nicht verdient haben, ist die agitatorische Weise, wie Herr Tittmann versucht, hier mit billiger Polemik auf Stimmenfang zu gehen.
Ich erinnere mich noch, Herr Tittmann, als wir beide das erste Mal vor einer Schulklasse in Bremerhaven in der Heinrich-Heine-Schule diskutiert haben. Das muss jetzt mittlerweile, glaube ich, 16 Jahre her sein, und in den 16 Jahren hat sich vieles von dem, was Sie damals schon rechtsradikal vorgetragen haben, in Ihrer persönlichen Entwicklung nur noch verschlimmert. Sie sind von der NPD nicht einmal mehr ein Spalt breit entfernt mit Ihrer Parteipolemik, die Sie hier verbreiten. Sie sind eine Gefahr für unseren Rechtsstaat, und deswegen haben unsere Polizistinnen und Polizisten Ihre Unterstützung nicht verdient.
Die einzige Gelegenheit, bei der ich Ohrstöpsel tragen würde, wäre bei Ihren Reden, Herr Tittmann! Das will ich an dieser Stelle sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will damit beginnen, dass ich sage – entgegen dem, was der letzte Redner hier eben gesagt hat –, dass die Große Koalition und die Bremer Politik in den letzten Jahren sehr viel für die innere Sicherheit in Bremen getan haben. Das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen dürfen! Wir hatten 1991 eine Kriminalitätsrate, die um 25 000 Straftaten höher war als heute, und eine Aufklärungsquote, die zehn Prozent unter unserer heutigen Aufklärungsquote lag. Wir haben es in der Bremer Polizei geschafft, diesen Trend umzudrehen, und wir haben es geschafft, obwohl in dieser Zeit sechseinhalb Prozent des Personals abgebaut worden sind.
Das ist ein Verdienst einer und eines jeden Einzelnen in der Polizei in Bremen. Das ist das Verdienst, dass sie selbst fernab der Diskussion darüber, was wir ihnen zugemutet haben, auch an persönlichen Einkommensverlusten, jeden Tag ihren Dienst in der Bremer Polizei verrichten. Das tun sie nicht für uns als Parlamentarier, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle zunächst einmal ganz herzlich danken,
weil wir so viele Erfolge in der inneren Sicherheit in den vergangenen Jahren gehabt haben und auf der
anderen Seite im Moment vor riesigen Herausforderungen stehen, was die Sicherheitslage in Bremen betrifft. Viele Stichworte sind in den letzten Tagen gefallen, auch in der öffentlichen Auseinandersetzung. Das ist eben nicht nur die Diskomeile, das ist nicht nur die sich immer zunehmender organisierende Kriminalität, das ist vor allem natürlich auch die zunehmende Gewaltbereitschaft von jugendlichen Intensivtätern.
Wir dürfen nicht nachlassen, den Weg zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven konsequent weiterzugehen. Das ist das oberste Primat der Innenpolitik, und dazu brauchen wir weiterhin engagierte Polizistinnen und Polizisten und davon in ausreichender Stellenanzahl! Deswegen sage ich: Wir haben als zweiten Schritt zum Beispiel neben der Stärkung der inneren Sicherheit in der Infrastruktur und in der Fahrzeugausstattung und teilweise bis auf den Digitalfunk eben auch in der persönlichen Ausstattung sehr viel Wert in der Vergangenheit darauf gelegt, die Verfahrensabläufe innerhalb der Polizei zu optimieren. Aus diesem Grund haben wir die Polizeireform gemacht, nicht, weil sich jeder Senator eine Reform wünscht, sondern weil wir gesagt haben, wir müssen versuchen, mit dem Bestand an Personal mehr innere Sicherheit zu erzeugen.
Der Personalrat und die Gewerkschaft GdP, deren Vertreter heute hier im Parlament sind, haben damals erklärt, sie seien bereit, diesen für sie anstrengenden Weg mitzugehen, bei dem sich viele Polizistinnen und Polizisten in ihrem dienstlichen Alltag beruflich mit erheblichen privaten Konsequenzen verändern müssen. Sie seien bereit, diesen Weg mitzugehen, wenn wir als Politik ihnen zusagen, dass wir diese Reform nicht als Sparprogramm, sondern als Investitionsprogramm in die Bremer Polizei begreifen. Das bedeutet wiederum, dass wir ihnen zusichern, dass wir den Bestand an Polizeibeamten in den nächsten Jahren nicht weiter verringern. Die innere Sicherheitslage in Bremen gibt einen Abbau an Polizeivollzugsbeamten nicht her, meine Damen und Herren, deswegen müssen wir auf Kontinuität setzen!
Deswegen habe ich sehr viel Verständnis und selbst ja die Forderung erhoben, dass wir die für das Jahr 2010 erwarteten Abgänger aus der Polizei von rund 100 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ersetzen, und zwar vollständig! Die größte Personalfluktuation von diesen 100 Beamtinnen und Beamten werden wir übrigens in Bremerhaven haben. Deshalb kommt der Zahl auch ganz viel Bedeutung zu, dass wir für Bremerhaven und für Bremen eine solche Ausbildungszahl wählen, die uns in die Lage versetzt, in beiden Städten altersbedingte Abgänge vollständig zu kompensieren.
Die Sicherheitslage in Bremen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat sich im letzten Jahr nicht entspannt, deswegen müssen die Sicherheitskräfte auch entsprechend ausgestattet und personell vorhanden sein, um die Sicherheitslage zu bewältigen. Das ist mein Petitum, und ich glaube, es ist richtig zu sagen, wir brauchen zum Ersatz der Fluktuation und nicht oben darauf einmal als Wahlgeschenk den Ersatz der in den Ruhestand gehenden Polizeibeamtinnen und -beamten!
Nun ist über Finanzierung gesprochen worden. Herr Dr. Güldner, ich bin natürlich weit davon entfernt, einem Parlamentarier wie Ihnen Nachhilfeunterricht im Haushaltsrecht zu geben. Aber die Wahrheit ist: Wenn wir zum 1. Oktober 2007 100 Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellen, belastet das den Haushalt des Jahres 2007 lediglich in Höhe der anteiligen Ausbildungskosten für die Monate Oktober, November und Dezember. Wir sprechen hier über 250 000 Euro an Ausbildungskosten für dieses Jahr. Ich sage auch in Anbetracht der Probleme, die wir in anderen Bereichen haben: Wenn wir es nicht schaffen, diese Ausbildungskosten zu finanzieren, dann haben wir in unserem Haushalt wirklich überhaupt keine Spielräume mehr. Meine Damen und Herren, diese 250 000 Euro sind in unserem Haushalt vorhanden, und die Finanzierung lässt sich darstellen, wenn man es wirklich will.
Die Angst des Finanzsenators ist doch eine andere. Es sind hier nicht die Ausbildungskosten, auch nicht die anteiligen für 2007 im bestehenden Haushalt, bei dem meiner Ansicht nach nicht allzu viel auszutarieren ist, sondern die Angst und Sorge ist, dass wir uns verabredet haben, in den nächsten Jahren weiterhin Personalabbau im öffentlichen Dienst zu leisten, und das auch nach Karlsruhe gemeldet haben.
An dieser Stelle will ich nur ergänzen, Herr Dr. Güldner: Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir für dieses Jahr schon eine Ausbildungszahl verabredet haben! Wir haben im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im Senat für 2006 eine Ausbildungszahl für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte verabredet. Für 2007 haben wir ausdrücklich gesagt, darüber entscheidet der Senat im Jahr 2007. Es gibt keine verabredete Ausbildungszahl für dieses Jahr, deswegen ist der Senat eigentlich in der Pflicht, endlich die Ausbildungszahl im Übrigen nicht nur für Polizeivollzugsbeamte, sondern insgesamt die Ausbildungsplanung für den Senat vorzulegen. Das haben wir sonst immer im Mai getan, und ich werbe sehr dafür, dass, wenn wir uns alle hier einig sind, wir das auch noch im Mai schaffen. Das ist meine Aufforderung an die Politik in diesen Tagen!
Die Frage ist: Wie finanzieren wir diese Polizeivollzugsbeamten dann eigentlich in den Folgejahren, wenn sie tatsächlich in den Dienst kommen und sozusagen die 100 in den Ruhestand gehenden Polizeibeamtinnen und -beamten entlasten? Ich sage noch einmal: Es wird nicht zu Mehrbelastungen gegenüber den jetzigen Haushaltsanschlägen kommen, aber es wird dazu führen, dass wir die über den gesamten Personalbereich verabredete Personaleinsparungsquote in den nächsten Jahren bei der Polizei nicht werden abbilden können.
Auch dazu hat der Senat bereits eine Antwort gegeben, er hat nämlich gesagt: Wir verabreden einen Personalabbau von zweieinhalb Prozent, aber der Senat wird zu gegebener Zeit diesen nicht flächendeckend über alle Personalbereiche im Gießkannenprinzip verteilen, sondern der Senat wird Prioritäten und Posterioritäten definieren, nach denen der Personalabbau erfolgen soll.
Ich verstehe die Innenpolitiker in der Innendeputation, meine Fraktion, die CDU-Fraktion, so, dass sie sagen: Für uns hat die innere Sicherheit in Bremen, die Sicherheit der Menschen, die hier leben, Priorität. Deswegen wollen wir für diesen Bereich keinen Personalabbau, und dafür haben sie meine vollständige Unterstützung.
Er und sein Stadtamt werden auch mit dem in Deutschland wohl einzigartigen niederträchtigen Versuch, die DVU als einzige Partei über die von 6 auf 8 Wochen verlängerte Plakatierungssperrfrist für Bremen wohl wissend nicht zu informieren, die Deutsche Volksunion niemals stoppen und aufhalten können, ganz im Gegenteil. Das könnte sogar unter Umständen zu einer Wahlanfechtung führen. Sie können vielleicht unsere Bürgerinnen belügen und betrügen, Sie können unsere Beamten unsozial abzocken, Sie können die DVU auch noch so undemokratisch behandeln, Sie werden die Deutsche Volksunion schon gar nicht in Bremerhaven aufhalten können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht, weil das jetzt die zweite Debatte ist, an der die FDP nicht teilnimmt, und ich mir nicht ganz sicher war, ob wir im Landtag sind oder in der Stadtbürgerschaft. Ich dachte, das Thema Unternehmenssteuerreform ist ein klassisches Thema der FDP, aber irgendwie scheint sich die FDP auch aus diesem Thema verabschiedet zu haben. Insofern etwas Überraschung, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber plangemäß verläuft die Debatte konsensual in der Sportpolitik, und das ist sicherlich an dieser Stelle auch richtig und vernünftig so.
Ich will nur daran erinnern, dass wir im Land Bremen, und davon darf der Blick dieser Debatte auch nicht ablenken, rund 430 Vereine haben, die alle überwiegend in ihrem Bestand kernsolide und gesund sind. Sie sind es nicht, obwohl sie ehrenamtlich geführt werden, sondern meine persönliche Auffassung ist,
sie sind es, gerade weil sie ehrenamtlich geführt werden, weil Menschen sich in ihrer Freizeit in einem Maß für den Verein einsetzen, das man von mitarbeitendem Personal häufig dann doch nicht erwarten kann.
Deswegen darf nicht der Eindruck entstehen, als ob wir erstens ein flächendeckendes Problem in Bremen hätten, was die Vereinsführung der rund 430 Vereine betrifft, zweitens darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir diese Vereine mit mehr staatlicher Fürsorge bedenken müssen, denn die große Gefahr ist, wenn wir als Staat anfangen, uns um Vereinsmanagement zu kümmern, dass es für die Vereine nicht leichter, sondern schwieriger wird. Ich glaube, die Vereine sind gut aufgestellt und gut beraten und flexibel genug, in ihrer jetzigen Struktur auch den Herausforderungen an künftige Vereinsmanagementmethoden gerecht zu werden.
Die zweite Bemerkung, die ich an dieser Stelle machen möchte, ist, ja, es stimmt, wir haben Risiken herausgelegt für Vereine, die in früheren Jahrzehnten, wie Herr Dr. Güldner gesagt hat, entstanden sind. Auch hier darf aber nicht der Eindruck entstehen, als ob diese Risiken, die wir als Staat als Hilfestellung für verbürgte Kredite der Vereine betrachten, nun überwiegend gefährdet seien, sondern die Vereine mühen sich, teilweise trotz zurückgehender Mitgliederzahlen und zurückgehender Mitgliedsbeiträge, diese Kredite weiter zu bedienen. Der überwiegende Teil der Risiken ist durch die Vereine ordentlich bedient worden in den letzten Jahren. Auch insofern darf nicht der Eindruck entstehen, wir würden da auf eine Welle von 12 Millionen Euro zulaufen.
Die dritte Bemerkung, die ich an dieser Stelle machen möchte, ist, dass ich glaube, dass es selbstverständlich richtig ist, was Herr Pohlmann sagt. Wir überfrachten die Vereine teilweise natürlich mit bürokratischem Aufwand, sodass der gängige Spruch ist, ohne einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater im Vereinsvorstand kann man einen Verein heutzutage kaum noch führen. Aber die Wahrheit ist, manchmal machen Wirtschaftprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte das Leben auch schwieriger und nicht leichter. Deswegen, glaube ich, kommt es darauf an, dass wir die Vereine in ihrer Aufgabenwahrnehmung gut beraten. Ich kann nur über das sprechen, was unser Sportamt als Rückmeldung vom Vereinsmanagement betrifft.
Ich glaube, wir sind nicht gerade ein Ausbund an Bürokratie mit unserem kleinen Sportamt, sondern dort herrschen Verhältnisse, mit denen man als Vereinsvorsitzender umgehen kann. Da gibt es Gesprächsbereitschaft und Handlungsmöglichkeiten, da bestehen auch Beratungsangebote, die wir als Sportamt vermitteln. Für Bremerhaven weiß ich, dass es genauso organisiert ist. Auch da ist das Sportamt sehr fachlich aufgestellt und hat immer einen Blick auf die Interessen der Vereine. Wir versuchen nicht, die Vereine mit irgendwelchen abstrakten Förderkriterienkatalogen und Antragsformularen zu quälen, sondern
wir versuchen, ihnen zu helfen, sich hier möglichst breit aufzustellen und auch die Unterstützung zu bekommen, der sie bedürfen.
Das fängt bei Übungsleiterhonoraren an und hört bei der Zuwendung aus Toto- und Lottomitteln beispielsweise auf, die wir zwar sachgerecht nach Haushaltsrecht und -gesetz entsprechend vergeben, aber wo wir eben nicht nur darauf warten, dass man bei uns Anträge stellt, sondern wo wir ganz bewusst auch beratend tätig werden.
Ich freue mich sehr, dass der Landessportbund ein sehr breites Spektrum von Beratungsangeboten an die Vereine organisiert hat, deswegen glaube ich auch nicht, dass es an Angeboten fehlt. Es gibt vielleicht hin und wieder eine gewisse zögerliche Haltung von Vereinsvertretern, diese bestehenden Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfsangebote gehen sogar so weit, dass wir in Zeiten von Krisen, die es in wenigen Einzelfällen auch in Vereinen gibt, als LSB und eben auch mit finanzieller Unterstützung des Sportamtes professionelle Hilfe organisieren, um den Vereinen aus einer gegenwärtigen Krise zu helfen und ihnen Perspektiven zu bieten, nicht nur durch Fusion, sondern vielleicht auch aus eigener Kraft mit Managementveränderungen wieder in die Zukunft blicken zu können.
Insgesamt glaube ich daher, dass unser Vereinsleben in Bremen und Bremerhaven gut aufgestellt ist. Wir haben gut organisierte, gut vertretene Vereine, die überwiegend auch professionell geführt werden, die wir als Staat begleiten und die durch professionelle Angebote des Landessportbunds begleitet werden. Natürlich kann man an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch Verbesserungen herbeiführen. Ich bin sehr froh darüber, dass sich das Haus offensichtlich einig ist, dass zumindest das, was wir liefern können, Planungssicherheit ist.
Das bedeutet ganz klar, wir müssen den Vereinen, wenn sie 10, 20, 30, 35, 40 Übungsleiter beschäftigen, die Sicherheit und die Garantie dafür geben, dass sie die Zuschüsse, die wir ihnen zugesagt haben, nicht nur jährlich erneuern, sondern ihnen auch perspektivisch geben. Deswegen fände ich es sehr gut, wenn der Landessportbund versuchen würde, mit einer Allianz für den Sport eine Verlässlichkeit herzustellen, die über ein Jahr hinaus geht. Ich glaube, das ist ein leicht zu erfüllender Anspruch für uns als Staat, dem wir uns hier auf jeden Fall öffnen sollten.
Das gilt im Übrigen auch für die Toto-Lotto-Mittel. Es ist die einzige Möglichkeit, sportliche Infrastruktur in Bremen durch die Vergabe dieser Mittel noch zu fördern. Deswegen brauchen wir das Glücksspielmonopol und die Erträge daraus genauso wie die zielgerichtete Vergabe dieser Mittel, die, wie ich finde, in der Sportdeputation auch immer sehr einvernehmlich und entsprechend sachgerecht erfolgt.
Ich will abschließen mit einer Bemerkung! Jetzt ist Herr Dr. Sieling gerade nicht da, der eben in der vor
herigen Debatte finanzpolitische Solidität eingefordert und gesagt hat, wir als SPD machen keine Versprechungen, die irgendwelche finanziellen Spielräume erfordern. Diese Zusage hat nicht ganz eine Debatte gehalten, weil Herr Pohlmann darüber hinaus zugesichert hat, in den Jahren 2008 und 2009 offensichtlich den gesamten Sanierungsstau in unserer Sportinfrastruktur aufheben zu wollen. Das ist ein sehr ehrgeiziges Projekt, weil wir über einen höheren zweistelligen Millionenbetrag sprechen. Ob das in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 abzuarbeiten sein wird, halte ich für schwierig in den Zeiten unseres Landes. Aber ich hoffe, dass wir zumindest nach der Prioritätenliste, die wir miteinander verabredet haben, auch in die sportliche Infrastruktur und die Sanierung von Sportanlagen investieren können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Güldner, zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass 15 von 16 Ländern diesem Entwurf eines Staatsvertrags ihre Zustimmung gegeben haben. Hier also den Eindruck zu vermitteln, es gäbe paritätische Ansichten über die Zukunft des staatlichen Glücksspielmonopols, die Hälfte sei ungefähr dafür, die andere Hälfte dagegen, ist mitnichten der Fall! 15 von 16 Ländern plädieren ganz eindeutig dafür, das staatliche Glücksspielmonopol beizubehalten. Die CDU mehrheitlich genauso wie die Sozialdemokraten, ganz eindeutig auf dem Weg zum Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols; nur die Grünen und die FDP scheinen in breiter Front sozusagen für die Zulassung privater Wettanbieter zu sein.
Meine Damen und Herren, ich halte das für einen falschen Weg, das will ich hier deutlich sagen und auch nichts verdecken. Die Positionierung ist völlig klar! Auf der einen Seite diejenigen, die für den Erhalt des Glückspielmonopols sind, auch hier in Bremen, das sind die Sozialdemokraten und die CDU, und diejenigen, die dagegen sind, das sind die Grünen und die FDP. So klar muss man die Verhältnisse auch benennen, wenn man so eine Debatte führt, und da bringt auch die Verfälschung von Ihnen, Herr Dr. Güldner, nichts.
Ich will auch ganz deutlich sagen, weshalb ich für den Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols bin. Wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen, und auch die neueste Entscheidung des EuGH gibt in Wahrheit unserer Politik in vollem Umfang recht.
Es gibt eigentlich nur zwei Modelle: Das eine Modell ist, wir konzentrieren uns auf das staatliche Glücksspielmonopol. Ich habe hier schon mehrfach vor dem Parlament zugegeben, dass wir als Staat in den letzten Jahren in die Irre gelaufen sind, indem wir diesen Bereich zu sehr marktwirtschaftlich und zu wenig unter dem Gesichtspunkt der Spielsuchtbegrenzung gesehen haben. Deswegen haben wir uns als Staat in den letzten Monaten zurückgenommen, nicht nur in Bremen, sondern überall woanders auch.
Wir schließen, sage ich einmal, die Buden an der Ecke, die illegales Glücksspiel vermitteln, und wir nehmen gleichzeitig die Werbung und das aggres
sive Auftreten unserer staatlichen Glücksspielanbieter zurück. Das ist der konsequente Weg zur Bekämpfung von Spielsucht, und das geht nur mit dem staatlichen Glücksspielmonopol.
Auf der anderen Seite gibt es nur die andere Alternative, Herr Dr. Güldner, das bitte ich Sie dann auch ganz klar zu benennen! Nach der Entscheidung des EuGH ist völlig klar, es gibt keine Mischmodelle mit Teillizenzierung oder sonst etwas. Sie haben entweder das staatliche Glücksspielmonopol oder einen völlig liberalisierten Markt. In diesem völlig liberalisierten Markt, meinetwegen unter strengen staatlichen Aufsichtskriterien, aber völlig frei für die Europäische Union, kann sich jeder bewerben um eine Lizenz, oder eine Genehmigung ist es nur, keine Lizenz, denn ich kann sie mengenmäßig nicht begrenzen. In dem Moment, in dem ich einen privaten Spielevermittler zulasse, muss ich jeden anderen, der die strengen rechtlichen Anforderungen erfüllen mag, auch zulassen. Ich kann nicht lizenzieren und sagen, ich schreibe 10 Glücksspiellizenzen aus; ich muss alle zulassen, die den Markt für sich erobern wollen, und das halte ich für den falschen Weg.
Das ist die Lehre aus dem letzten Urteil des EuGH, der nämlich gesagt hat, ihr dürft im Binnenland nicht nur Binnenländer zulassen, sondern wenn ihr euch für den Weg der Privatisierung des Glücksspiels entscheidet, dann müsst ihr gefälligst alle zulassen. Die Engländer, die Italiener, die Deutschen, jeder, der sich bewirbt, wird eine staatliche Konzession zur Durchführung von Glücksspielen bekommen.
Das halte ich für einen völlig liberalisierten Markt, und der dient nicht der Spielsuchtbekämpfung, Herr Dr. Güldner, und er dient auch nicht dazu, dass wir im großen Umfang in der Lage sind, die Erträge aus dem Glücksspiel abzuschöpfen, um sie sozialen und gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
Wie wollen Sie denn eigentlich einen Umsatz eines in Gibraltar ansässigen Spielvermittlers abschöpfen? Wie wollen Sie den denn erwischen? Mit einer Spieleinsatzsteuer, oder wie auch immer man das nennen will, oder einer Umsatzbesteuerung? Das geht definitiv nicht, weil das Spiel, insbesondere das Sportwettspiel, im Internet abgewickelt wird, meine Damen und Herren.
Es gibt keinen Kontrollmechanismus für im Internet abgeschlossene Wetten, das ist definitiv unmöglich, und deswegen können Sie in einem liberalisiertem Markt nur Wettbewerbsbedingungen schaffen, die für alle gleichermaßen gelten. Das heißt, Inländer werden besteuert, und Ausländer werden in der Regel nicht besteuert. Das wiederum wäre sozusagen das Ende des Sinns unseres staatlichen Glücksspielmonopols, den Ertrag zur Spielsuchtbekämpfung und für soziale und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Auf diese Weise ist das der Tod der Finanzierung, das muss man wissen.
Man kann sich als marktliberaler Grüner für diesen Weg entscheiden, das will ich völlig offen lassen, aber ich halte es für einen Irrweg, weil ich glaube, dass wir in Deutschland gut beraten sind mit dem über viele Jahrzehnte bewährten Glücksspielmonopol, das wir haben. Ich halte es für den falschen Weg und für die falsche Liberalität, ausgerechnet an dieser Stelle nun auszubrechen und zu glauben, man könnte hier den Stein des Weisen neu erfinden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der weitgehend geeinten Fassung dieses neuen Glücksspielstaatsvertrags auch die breite Wirkung erzielen. Herr Dr. Güldner, auch das bitte ich Sie zu berücksichtigen, es ist völlig ausgeschlossen, dass wir eine Liberalisierung zum Beispiel auch nur auf dem Bereich der Sportwetten machen. Es geht nur ganz oder gar nicht! Entweder ich entscheide mich als Staat dafür zu sagen, ich will das staatliche Glücksspielmonopol behalten, dann gilt das für „6 aus 49“, das „Mittwochslotto“, die „Sportwette“, oder ich entscheide mich für einen völlig liberalisierten Markt.
Wir reden jetzt nicht nur über die Erträge, die fehlenden Erträge, muss man ehrlicherweise sagen, aus der Sportwette „Oddset“, sondern wir reden dann darüber, dass wir sämtliche Erträge, sämtliches Glücksspiel in Deutschland einem völlig liberalisierten Markt freigeben würden. Die wesentlichen Quellen der Zuschüsse an soziale und gemeinnützige Einrichtungen bekommen wir nicht aus dem Bereich der Sportwetten, sondern aus dem Bereich der klassischen Wetten, der Ziehung „6 aus 49“, mit im Übrigen geringen Suchtpotenzialen, das muss man an dieser Stelle sagen, im Gegensatz zu den Sportwetten.
Dieses Finanzierungssystem und dieses staatliche Abgabesystem würden Sie mit Ihrer Linie vollständig infrage stellen. Wir haben da nicht nur liberalisierte Sportwetten, wir haben einen völlig liberalisierten Sport- und insgesamt Wettmarkt in Deutschland. Ich halte das für den gänzlich falschen Weg aus Sicht der Spielsuchtbekämpfung, aber eben auch aus gemeinnützigen und solidarischen Zwecken, die wir mit den Erträgen aus diesem Glücksspiel verfolgen.
Deswegen werbe ich dafür, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode zu diesem Glücksspielvertrag stehen, der mit 15 von 16 Ländern abgeschlossen worden ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass nach der EU-Notifizierung auch der 16. Ministerpräsident seine Bedenken aufgeben wird und in Deutschland am Ende der Diskussion ein klares Bekenntnis zum staatlichen Glücksspiel steht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tittmann, Sie sind so der einzige Makel, der noch auf meiner Heimatstadt liegt, auf die ich in besonderer Weise stolz bin
und die, wie ich finde, eine hervorragende Entwicklung genommen hat. Ich bin zuversichtlich, dass Sie
die letzten Stunden hier genießen und sich nicht mehr so aufregen sollten,
weil ich fest davon ausgehe, dass am 13. Mai die Menschen auch in Bremerhaven erkennen, wes Geistes Kind Sie tatsächlich sind.
Das eine ist das, Herr Tittmann, was Sie hier versuchen, man merkt es Ihnen ja fast körperlich an, in welchem gebremsten Schaum und mit welcher niedrig gehaltenen Stimme Sie hier Ihre Reden halten. Wir wissen aber sehr genau, was Sie auf NPD-Kundgebungen sagen, Herr Tittmann,
und das werden wir Ihnen in den Wahlkämpfen vorhalten. Sie sind nicht der sanftmütige, aufrechte Rechte, sondern Sie sind ein rechter Extremer, das sollen die Menschen draußen auch wissen. Egal, was Sie hier sagen, wir wissen, was Sie denken, und dafür verdienen Sie es, nicht wiedergewählt zu werden!
Im Übrigen, meine Damen und Herren, möchte ich mich bei Ihnen für die ausgesprochen sachliche Debatte sehr bedanken. Die Auseinandersetzungen, die hier angesprochen sind zwischen den Länderinnenministern auf der einen Seite und dem Bundesinnenminister auf der anderen Seite, sind eigentlich nur noch etwas für Feinschmecker, denn der Knoten für das Bleiberecht ist mit der Innenministerkonferenz durchgeschlagen worden, und ich bitte Sie, Herr Dr. Güldner, uns bei der Statistik nachzusehen, dass wir natürlich innerhalb von vier Wochen jetzt nicht hunderte von Anträgen abschließend bearbeiten konnten.
Wir haben, und auch das zeichnet uns hier in Bremen aus, alle von der Bleiberechtsregelung möglichen potenziellen Begünstigten angeschrieben. Das sind von den Dreieinhalbtausend, insbesondere nachdem wir die Menschen aus dem Kosovo noch mit einbezogen haben, fast 2000 Menschen, und von diesen 2000 Menschen haben 300 bisher einen Antrag gestellt. Es bleiben noch weitere fast vier Monate, in denen weitere Anträge gestellt und bearbeitet werden können. Brechen Sie also bitte nicht zu früh den Stab über die hier getroffene und vereinbarte Regelung!
Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir am Ende des Verfahrens sehen wollen, was wir damit erreicht
haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen zwischen SPDund CDU-Innenministern am Ende eine positive Bilanz ziehen können über das, was im November letzten Jahres auf der Innenministerkonferenz verabredet worden ist.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass für mich ganz maßgeblich ist, was ich auch von Anfang an in der Debatte hier dem Parlament mitgeteilt habe, dass wir ein Bleiberecht und einen dauerhaften Aufenthalt für diejenigen ermöglichen, die, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, obwohl sie sozusagen ohne Rechtsgrund in unser Land gelangt und sich ohne Rechtsgrund viele Jahre hier aufgehalten haben, gut integriert sind bei uns in Deutschland.
Für diese gute Integration setze ich zwingend und notwendig voraus, dass sie uns erstens nachweisen können, dass sie ohne dauerhafte staatliche Unterstützung, bis auf Ausnahmefälle, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das ist für mich eine ganz zwingende Voraussetzung für die Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, und das muss auch im Interesse nicht nur unseres gesamten Gemeinwesens sein, um Konflikte zu vermeiden, sondern es muss auch deswegen in unserem Interesse sein, weil wir ja keine Anreize ausstrahlen wollen an Menschen, die noch zusätzlich in den nächsten Jahren nach Deutschland kommen, nur weil sie in unsere Sozialversicherungssysteme wandern wollen.
Wir dürfen den Menschen auch keine Anreize bieten, nach Deutschland zu kommen, indem wir das Signal ausstrahlen, wir behalten jeden, der kommt. Ich bin sehr dafür, dass wir uns für die entscheiden, die sich wohl und bewusst für unser Gemeinwesen entschieden und sich auch eingebracht haben, aber dass wir genauso konsequent gegenüber denjenigen bleiben, von denen wir von Anfang an wissen, dass sie sich außerhalb unserer Gesellschaft stellen wollen und dass sie gegebenenfalls auch nur hierher kommen, um vom deutschen Sozialsystem zu profitieren. Für diese Unterscheidung habe ich immer nachdrücklich geworben, und sie ist Gegenstand der Vereinbarung der Innenminister geworden.
Die zweite Voraussetzung ist für mich zwingend, dass sie die deutschen Sprachkenntnisse hinlänglich besitzen. Das ist eine weitere, wenn nicht sogar die Schlüsselqualifikation für Integration. Es ist übrigens auch nichts für Ewiggestrige. Es geht nicht darum, sich nicht aufgeschlossen, hanseatisch, weltoffen zu zeigen, sondern zu sagen, in Deutschland wird nun einmal in erster Linie deutsch gesprochen, und wer an unserem Leben teilnehmen will, wer sich einbringen will im Kindergarten, in der Schule oder auch im Arbeits- und Berufsleben, in seiner Nachbarschaft, der muss die deutsche Sprache zumindest in Grundzügen beherrschen, und wer das nicht kann, dem geben wir die Gelegenheit dazu. Aber wer das dann
immer noch nicht kann, der hat einen ganz wichtigen Integrationstatbestand eben nicht erfüllt und fällt nicht unter diese Bleiberechtsregelung.
Ich habe sehr früh darum geworben, dass wir bei der Bleiberechtsregelung auch eine Lösung finden für minderjährige Kinder, die in Deutschland gut integriert sind und deren Ausreisepflicht allein dadurch begründet ist, dass ihre Eltern bei ihrer widerrechtlichen Einreise vielleicht uns gegenüber falsche Angaben gemacht haben und uns nachdrücklich beispielsweise über die Identität oder die Passlosigkeit getäuscht haben. Mit dieser Forderung konnte ich mich in der gemeinsamen Konferenz der Innenminister, in der es das Einstimmigkeitsprinzip gibt, leider nicht durchsetzen. Umso mehr bin ich froh darüber, dass der Bundesinnenminister in seinen Gesetzesvorschlag eine solche Regelung aufgenommen hat. Ich halte das für ein humanitäres Erfordernis.
Wie sollen wir den Menschen, den jungen Kindern, die hier in Deutschland geboren sind, hier zur Schule, hier zum Kindergarten gegangen sind, die hier am Sportleben teilnehmen, die sich hier gut integrieren, die hier ihre Freunde haben, die in ihrer vermeintlichen Heimat nie gewesen sind, erklären, dass wir sie nach Hause schicken, nur weil ihre Eltern einmal widerrechtlich eingereist sind? Deswegen bin ich dafür, dass wir für diese Kinder eine Perspektive schaffen, und ich hoffe, dass uns das in den nächsten Wochen und Monaten noch gelingt.
Das, was Sie salopp als Sippenhaft bezeichnet haben, Herr Dr. Güldner, glaube ich, lässt sich nur dadurch auflösen, dass wir am Ende versuchen, einzelfallbezogene Regelungen zu finden. Ich bin sehr dagegen, dass wir das pauschalieren. Stellen Sie sich denjenigen vor, der tatsächlich ein ganzes Register von Straftaten von erheblicher Bedeutung hat und der, nur weil seine Tochter oder sein Sohn 13 oder 14 Jahre alt ist und hier in Bremen gut integriert ist und lebt, nur deswegen, obwohl er schwerer Straftäter ist, dauerhaft in unserer Gesellschaft ein Aufenthaltsrecht bekommt! Das widerstrebt mir.
Deswegen bin ich dagegen, dass wir denen grundsätzlich, wie Sie es im Antrag fordern, egal, was die Eltern angestellt haben, auch nur wegen ihrer Kinder ein Aufenthaltsrecht geben. Das muss auch umgekehrt gelten, wie ich finde. Wir wollen als Verwaltung einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, und mir ist aus den bisherigen Entscheidungen kein einzelner Fall bekannt, Herr Dr. Güldner, in dem das ein Problem geworden wäre.
Ich glaube, wir sind uns in dem Ziel einig, und wenn Sie fragen, wo eigentlich der CDU-Innensenator in
der aktuellen Debatte steht, dann ist er selbstverständlich im Kreise seiner Mitstreiter der Innenminister. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir uns nach der Evaluationsphase auch als Innenminister noch einmal sehr genau anschauen werden, wo die Stärken und Schwächen der getroffenen Vereinbarung liegen. Ich werbe inhaltlich dafür, dass wir noch die Lösung für die Kinder finden. Darüber hinaus bin ich dafür, dass wir uns sehr genau anschauen, mit wie vielen Anträgen und mit welcher Erfolgsquote wir die Anträge bearbeiten.
Wir haben darüber hinaus für die besonderen Fälle immer noch die Härtefallkommission in Bremen, von der ich, auch von Ihnen, Herr Dr. Güldner, bisher keinen Fall gehört habe, zu dem Sie sagen, das wäre unbillig entschieden worden, sondern die Entscheidungen, die dort angenommen und dann entschieden worden sind, sind, glaube ich, vertretbar und verantwortbar. Es gibt keine politische Vorgabe für die Arbeit in dieser Kommission. Sie arbeitet sehr effektiv und vertrauensvoll zusammen, und das ist, glaube ich, auch richtig.
Ihres zusätzlichen Antrages bedarf es aus unterschiedlichen Gründen nicht, und ich will das im Einzelnen begründen. In der Ziffer 1 schreiben Sie, dass bei den Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit sichern können, Deutschkenntnisse in Anlehnung an die alltägliche Umgangssprache ohne bürokratischen Aufwand zu überprüfen seien. Wir haben in der Innenministerkonferenz hingegen beschlossen, dass wir Sprachkenntnisse der Stufe A 2 verlangen, und ich möchte sehr darum werben, dass wir dabei bleiben. Ich will Ihnen vielleicht einmal kurz sagen, was A 2 heißt. Das heißt, dass der Betroffene Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen kann, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, Informationen zur Person, zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung. Er kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Meine Damen und Herren, wer solche Sprachkenntnisse nicht beherrscht, lebt nicht mit und in unserer Gesellschaft.
Deswegen werbe ich dafür, dass wir dieses Mindesterfordernis nicht durch Ihren Antrag aufweichen.
Als zweiten Punkt fordern Sie, dass wir keine Trennung einzelner Familienangehöriger vornehmen. Ich bleibe dabei, dass wir uns diese Fälle im Einzelfall anschauen wollen. Ich nehme noch einmal das Beispiel des schwer straffällig gewordenen Vaters und der vielleicht unauffälligen Mutter mit ihrem 13- oder 14-jährigen Kind. Ich bin nicht dafür, dass wir das pauschal lösen, sondern dass wir versuchen, für alle diese Fälle entweder im Verfahren nach dem Blei
berecht oder eben dann in der Härtefallkommission eine für alle Seiten billige Lösung finden. Aber dass wir denjenigen, die in Deutschland schwer straffällig geworden sind oder vielleicht dann auch nur wissen, dass ihnen nichts passieren kann, wenn sie in Deutschland straffällig werden, einen Anreiz dafür geben, sich außerhalb unserer Gesellschaft zu stellen, dagegen bin ich nachdrücklich. Wir machen das im Wege der Einzelfallentscheidung, und ich glaube, dass das richtig und vernünftig ist.
Wir haben Ihre Forderung in der Ziffer 2, dass wir keine Abschiebung vornehmen sollen bis zum 30. September 2007, hier für den begünstigten Personenkreis, und darum kann es Ihnen, glaube ich, auch gehen, Herr Dr. Güldner, durch Erlass bereits geregelt. Das wurde durch Erlasslage an die Ausländerbehörden bereits drei Tage nach Fassen des Beschlusses geregelt. Da ist Bremen wieder einmal der Erste gewesen. Also, es gibt keine Abschiebung von denjenigen, die einen Antrag gestellt haben, für die Dauer des Antragsverfahrens, und es gibt keine Abschiebung derjenigen, die in den Kreis der Begünstigten fallen, für die Dauer bis zum Stichtag 17. Mai 2007.
Sie sagen jetzt, wir sollen die zu erteilenden Duldungen noch mit einem ausdrücklichen Hinweis versehen. Das ist nach Auffassung der Juristen in unserem Hause, Sie sagen ja immer, die können das alles nicht richtig, aber ich muss mich darauf verlassen, rechtswidrig. Da geht es um das juristische Feinschmeckerproblem, ob man solche Duldungen mit Bedingungen und Auflagen versehen kann, nach Einschätzung von Juristen nicht. Wir machen aber etwas Ähnliches, Herr Dr. Güldner, indem wir ihnen nämlich ein Merkblatt aushändigen, möglichst noch in ihrer Landessprache, das ihnen ermöglicht, sich über das weitere Verfahren einen Überblick zu verschaffen.
Schließlich sagen Sie, wir sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 2 erteilen, sobald ein verbindliches Arbeitsangebot vorliegt. Das steht leider im Widerspruch zur Beschäftigungsverordnung, die diesen Weg ausdrücklich nicht zulässt. Die Beschäftigungsverordnung ist nichts, was dieses Parlament und der Senator für Inneres irgendwie beeinflussen oder abändern können, sondern sie ist zwingendes Recht, an das wir uns halten müssen, solange es das gibt.
Deswegen, glaube ich, ist auch der Antrag, den Sie heute gestellt haben, keine Verbesserung der getroffenen Bleiberechtsregelung. Insgesamt werbe ich dafür, dass wir den Stab über die getroffene Verständigung zwischen den Ländern nicht zu früh brechen, sondern sagen, lassen Sie uns in dem vorgegebenen Zeitraum schauen, was haben wir am Ende für Ergebnisse! Ich werbe sehr darum, dass wir eine Lösung finden, die den gemeinsamen Kriterien entspricht, erstens, dauerhafter eigener Unterhalt, zwei
tens, in unserer Gesellschaft mittendrin mit deutschen Sprachkenntnissen, drittens, eben auch keine Straftäter und nicht im Widerspruch zu unserer gemeinsamen Ordnung stehen, dass wir denen einen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen, aber dass wir genauso konsequent mit denen umgehen, die sich in Deutschland nicht integrieren wollen. Da bleibt aus meiner Sicht nur die weitere Ausreisepflicht übrig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es mit Karl Valentin kurz zu halten, es wurde schon alles gesagt, nur nicht von jedem. Deswegen lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich den Dank des Senats aussprechen für die vielen lobenden Worte, die wir in aller Verbindlichkeit, mit unterschiedlicher Intensität hier wahrgenommen haben. Ich glaube, dass wir insgesamt schon, was die Korruptionsbekämpfung betrifft, an einem Schnittpunkt stehen, an dem wir uns völlig neu aufstellen. Das kann man, glaube ich, an dieser Stelle sagen.
Einen Hinweis, weil ich gesehen habe, dass Herr Dr. Güldner sich schon gemeldet hat, weil er offensichtlich zu sehr auch für den Erfolg des Senats vom Kollegen Kleen vereinnahmt worden ist, gestatten Sie mir vielleicht noch! Nachdem wir heute Morgen die Grünen erlebt haben, wie sie ihren Antrag zurückgezogen haben und jetzt wieder einen Antrag zurückziehen, haben sie offensichtlich alles erreicht, was sie wollen. Ich weiß gar nicht, was Sie sich für die nächste Legislaturperiode vornehmen.
Ich weiß gar nicht, ob wir Sie auch brauchen.
Aber wir werden die Frage sicherlich dem Wähler überlassen, ob er Ihren weiteren Versprechungen noch Taten folgen lassen möchte oder nicht.
Ich will an dieser Stelle sagen, dass es natürlich in der Vergangenheit viele unterschiedliche Diskussionen zur Korruption gegeben hat. Ich bitte nur, diese Debatte jetzt auch nicht zu überhöhen! Tatsächlich haben wir in unserer polizeilichen Kriminalsta
tistik ausgewiesen, dass lediglich 0,03 Prozent der Gesamtkriminalität, die wir im Land haben, Korruptionsdelikte sind.
Nun sagen die einen, das ist völlig bedeutungslos, die anderen sagen, wenn man da nichts tut, findet man natürlich auch nichts. Das ist ein klassisches Delikt, bei dem man eben auf Anzeigeverhalten angewiesen ist und bei dem der Staat dann auch schnell und zuversichtlich ermittelt. Ich will nur sagen, wir leben in Deutschland nicht in einem Staat, der von Korruption durchsetzt ist, sondern wir leben in einem Staat, in dem wir in unseren Verwaltungsabläufen in der Regel durch Kontrollmöglichkeiten, nicht zuletzt auch durch parlamentarische Kontrolle, im öffentlichen Bereich sicherstellen, dass wir ein hohes Maß an Transparenz haben.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle nachdrücklich unterstreichen, dass der Verdacht, die gesamte öffentliche Verwaltung in unseren beiden Städten sei von einem Virus der Korruption erfasst, nachdrücklich falsch ist. Wir haben kein flächendeckendes Problem! Es ist aber trotzdem richtig, dass wir in diesem Bereich, der auch einer besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit unterliegt, gerade weil Kriminalitätsdelikte im öffentlichen Bereich natürlich auch Vorbildwirkung haben, mit außerordentlicher Härte und Kontrolle vorgehen müssen.
Wie häufig in der Kriminalität kommt allerdings die ganz wesentliche Funktion der Korruptionsbekämpfung auch in diesem Bereich der Prävention zu. Wir müssen in unseren Verwaltungsabläufen sicherstellen, dass Korruptionsdelikte bei uns im öffentlichen Dienst keine Chance haben. Deswegen nehme ich das ernst, was wir miteinander unter den Ressorts verabredet haben, dass wir es mit den dezentralen Antikorruptionsbeauftragten und der Präventionsarbeit an diesem Bereich noch ernster nehmen müssen, als das bisher der Fall gewesen ist.
Korruption wird sich im öffentlichen Dienst dauerhaft und effizient nur dann vermeiden lassen, wenn ich ein Frühwarnsystem und ein hohes Maß an Aufklärung und Kontrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung habe und nur die Taten, die am Ende trotzdem mit viel krimineller Energie begangen werden, dann der Strafverfolgung anheimfallen. Ich will an dieser Stelle sagen, dass es in Bremen auch Korruptionsvorwürfe gegeben hat. Ich finde, dass man an denen teilweise auch ablesen kann, wie es eben nicht sein kann.
Ich habe in diesen Tagen gelesen, dass das Landgericht Bremen angekündigt hat, einen mehrjährigen Prozess, der einen Korruptionsfall zum Gegenstand hat, jetzt zum Abschluss zu bringen. Sie alle erinnern sich daran, dass viele in diesem Verfahren Beteiligte öffentlich vorverurteilt worden sind und teilweise eben auch schon persönliche Konsequenzen wie ein Entfernen aus dem öffentlichen Dienst haben über sich ergehen lassen müssen.
Genauso, wie es richtig ist, dass wir wirksam die Korruption im öffentlichen Dienst bekämpfen, haben wir aber auch die Aufgabe sicherzustellen, dass Menschen nicht über zu lange Zeiträume einem Verdacht der Korruption ausgesetzt sind. Wir haben die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, dass wir schnell und effektiv handeln auch zum Wohl der Beschuldigten, denn gerade in dem Bereich gibt es ein hohes Maß an öffentlicher Vorverurteilung. Ein solches Verfahren, wie wir es in diesem Fall erlebt haben, halte ich nicht für geeignet, ein positives Signal in die Richtung der Korruptionsbekämpfung zu senden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir viel schneller, viel zügiger und viel geräuschärmer zu einer abschließenden strafrechtlichen Beurteilung dieses Falls gekommen wären.
So, finde ich, kann Korruptionsbekämpfung nicht stattfinden, sondern wir müssen uns auch in dem Bereich darüber verständigen, dass wir, wenn wir als Staat schnell und effektiv ermitteln, genauso auch in der Lage sein müssen, die Strafverfolgung schnell und effektiv in die Lage zu versetzen, ein abschließendes Urteil zu bilden.
Ich glaube, dass es trotzdem richtig ist, dass wir die präventiven und repressiven Befugnisse jetzt bündeln und den besonderen Stellenwert der Korruptionsbekämpfung auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass es nicht irgendein untergeordnetes Referat im Haus des Senators für Inneres ist, sondern dass die Stelle zentral, direkt bei der Behördenleitung, beim zuständigen Staatsrat, angesiedelt ist. Wir müssen auch in Zukunft eine sorgsame Abwägung finden zwischen einer wirksamen Prävention, einer effektiven Verfolgung von angezeigten Delikten auf der einen Seite, aber eben auch der Versuchung, durch öffentliches Denunziantentum hier Teile des öffentlichen Dienstes zu verunglimpfen. Wir erleben auch, dass häufig Korruptionsverdachtsfälle geäußert werden, die keinen realen Hintergrund haben. Ich glaube, dass man das in einer zentralen Stelle, wie wir sie jetzt gefunden haben, entsprechend beurteilen kann.
Ob das, was wir dazu an materieller Ausstattung, insbesondere an Personal, haben, ausreichend und auskömmlich ist, darüber bin ich mir am Ende nicht sicher. Ich glaube, dass es für das Alltagsgeschäft reicht, Herr Kleen. Aber dann, wenn wir ein Strukturverfahren haben, werden wir zwingend darauf angewiesen sein, bedarfsorientiert auch das Personal in dieser Zentralen Antikorruptionsstelle auszuweiten. Wenn es ein Strukturverfahren gibt, kommen wir mit dem vorhandenen Personalansatz nicht aus. Das, was wir jetzt verabredet haben, ist das Alltagsgeschäft. Wenn wir besondere Verfahren haben, werden wir hier entsprechend nachsteuern müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir, wie alle Beteiligten es hier auch betont haben, schneller zu einem wirkungsvollen Ergebnis gekommen wären. Ich kann nur sagen, an uns hat es nicht gelegen, wir haben uns nicht dagegen gesträubt, die Aufgabe zu übernehmen.
Ich glaube, dass am Ende, mit Verlaub, Herr Dr. Güldner, nicht Ihr Antrag, sondern der Berichtsentwurf des Rechnungshofs dazu geführt hat, dass auch bei der Partnerdienststelle, dem Senator für Finanzen, die Einsicht eingekehrt ist, dass diese Aufgabe vielleicht doch zentral in die Aufgabe des Senators für Inneres und Sport gehört.
Ich gehe fest davon aus, dass Sie ein wachsames Auge auf diesen Bereich werfen werden. Wir werden selbstverständlich fortlaufend auch in der Innendeputation über den abschließenden Aufbau dieser Korruptionsstelle berichten und entsprechend auch die dort bearbeiteten Inhalte vermitteln.
Kurzum, wir stehen am Anfang eines neuen Kapitels in der Korruptionsbekämpfung im Land Bremen. Wenn man zurückblickt, kann man sagen, es hätte schneller gehen können. Ich bin dafür, wir schauen nach vorn und machen jetzt gemeinsam mit Unterstützung aller Fraktionen das Beste daraus. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über dieses kleine Signal, das sich auf Ihrem Reisepass befindet, soweit er bereits nach dem 1.7.2005 ausgestellt wurde. Hier, so sah ich damals aus.
Frau Busch, ich habe auch Autogrammkarten, falls Sie die möchten.
Die biometrischen Merkmale, nämlich das Gesichtsbild, sind gespeichert worden. Mir sind keine Fälle des Missbrauchs, weder mit meinem eigenen Dokument noch mit irgendwelchen anderen Dokumenten bekannt. Ich gebe zu, dass dieser Chip auch nur das abbilden kann, was Wirklichkeit ist, und das Interesse, an meinem Gesicht zumindest, Herr Dr. Güldner, war bisher überschaubar. Ich will damit sagen, ich glaube, wir sollten nicht versuchen, hier in Panikmache zu verfallen.
Wir haben uns gemeinsam in der Europäischen Union entschieden, diese Merkmale zu speichern, und es müsste gute Gründe dafür geben, dass Bremen, dass Deutschland aus dieser Verabredung jetzt aussteigen würde. Herr Dr. Güldner, ich hätte fast gesagt, Sie haben Glück gehabt, dass Sie nach Ihrer etwas freudlosen Enthaltung in der Innendeputation noch eine Studie aufgetrieben haben, die Ihre Zweifel, die Sie vielleicht im Bauch gehabt haben, nachträglich rechtfertigen. Aber nur wegen Ihres
Bauches, glaube ich, sollten wir heute den nationalen Fortschritt nicht aufhalten, Herr Dr. Güldner. Ich fände das ein bisschen vermessen.
Wir reden über etwas, was schon enthalten ist, und wir reden jetzt nur darüber, ob hierzu zusätzlich probeweise noch Fingerabdrücke gespeichert werden. Das geschieht nicht heimlich, Herr Dr. Güldner, weil die Fingerabdrücke irgendwo herkommen müssen. Kein Fahndungszeichner der Polizei wird sie erfinden, sondern ich vermute, dass die Fingerabdrücke gespeichert werden von den Menschen, die diese Pässe beantragen. Irgendwie werden sie das mitbekommen, dass wir ihnen den Fingerabdruck abnehmen, und wenn sie dagegen Bedenken haben, können sie diese in dem Moment äußern.
Es ist nicht so, dass wir hier versuchen würden, heimlichtuerisch an irgendwelche Daten heranzukommen, die irgendjemand anders ausspionieren könnte. Herr Dr. Güldner, ich finde, Sie haben heute in dieser Frage deutlich überzeichnet. Das klingt schon ein bisschen nach Slapstick, was Sie hier vorgeführt haben.
Über das Verfahren ist nirgendwo anders, vielleicht lesen Sie die „Nordsee-Zeitung“ nicht, so breit berichtet worden wie in Bremerhaven. Die Menschen, die wie ich in Bremerhaven leben, wissen, dass Bremerhaven sozusagen das Vergnügen hat, in der Testphase bereits dabei zu sein und viel breiter aufklären kann über das, was wir dann verpflichtend wenig später einführen werden. Die Bremerhavener haben die Möglichkeit, es auszuprobieren!
Auch die Bedenken, die Sie hier mit irgendwelchen dubiosen Studien erhoben haben, werden im Rahmen der Versuchsphase sicherlich beleuchtet werden. Ich kann dem Parlament nicht empfehlen, Bremen zu blamieren, deswegen empfehle ich Ihnen die Zustimmung zu dem Gesetz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Eine verkehrsunfallstatistische Abgrenzung von Kleintransportern und Schwerlastverkehr ist nicht möglich. Im Weiteren werden deshalb Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lastkraftwagen zugrunde gelegt. Lastkraftwagen kann ein Fahrzeug von 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, aber auch der 40-Tonnen-Zug sein.
In Bremerhaven ist eine gleichmäßige Verkehrsunfallbeteiligung von Lastkraftwagen in dem abgefragten Zeitraum erkennbar. Im Jahr 2003 waren 529, im Jahr 2004 552, im Jahr 2005 516 und im Jahr 2006
529 Lastkraftwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Setzt man den Umfang der Beteiligung in Relation zur Gesamtzahl der unfallbeteiligten Fahrzeugarten, ergibt sich in Bremerhaven eine durchschnittliche Verkehrsunfallbeteiligungsquote von ungefähr 8 Prozent pro Jahr.
In Bremen waren im Jahr 2003 3133, im Jahr 2004 2854, im Jahr 2005 2823 und im Jahr 2006 3062 Lastkraftwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die Beteiligungsquote ist auch in Bremen relativ konstant und liegt bei ungefähr 10 Prozent pro Jahr.
Zu Frage 2: Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist Aufsichts-, Verfolgungs- und Ahndungsbehörde für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie verfolgt die von der Polizei angezeigten Verstöße von Fahrern der in Bremen ansässigen Betriebe und führt eigene Ermittlungen im Rahmen von Betriebskontrollen durch. Bei diesen Kontrollen ist ein Anstieg der Quote von 0,7 Verstößen je kontrolliertem Fahrertag im Jahr 2003 auf 1,3 Verstöße im Jahr 2006 festzustellen.
Die von der Polizei Bremen und Polizei Bremerhaven bei Kontrollen im Straßenverkehr festgestellten Verstöße werden gesondert erfasst. Die Polizei verfolgt dabei nicht nur Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz, sondern auch Verstöße nach der technischen Kontrollverordnung und Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass sich die Mängelquote im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs in den Jahren 2003 bis 2006 erhöht hat. In der Stadt Bremen ist die Quote von ungefähr 40 Prozent auf 77 Prozent angestiegen, in der Stadt Bremerhaven von ungefähr 40 Prozent auf 50 Prozent.
Zu Frage 3: Die unzureichende Übersicht für Führer von Lastkraftwagen beim Abbiegen an engen Verkehrskreuzungen durch den sogenannten toten Winkel auf der Beifahrerseite der Fahrzeuge ist dem Verordnungsgeber bekannt. Daher wurde auf Drängen der Bundesregierung ein Richtlinienvorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen dem EU-Verkehrsministerrat in Brüssel vorgelegt, dem im November 2006 zugestimmt wurde.
Gemäß dieser Richtlinie sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ab 2008 mit zusätzlichen Spiegeln auf der Beifahrerseite zur Vermeidung des „toten Winkels“ nachgerüstet werden. Die Nachrüstpflicht soll 10 Jahre rückwirkend gelten und ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen. Damit wären alle Lastkraftwagen betroffen, die seit 1998 zugelassen wurden.
Für alle neu zugelassenen Lastkraftwagen gilt diese Ausrüstungspflicht bereits ab dem 26. Januar 2007. Damit hat sich Deutschland in einer elementaren Frage der Verkehrssicherheit durchgesetzt.
Da eine Vielzahl von Fahrzeugen einer Nachrüstpflicht nicht unterliegen, setzt der Senator für Inneres und Sport auf das freiwillige Engagement insbesondere der bremischen Spediteure. Zur sofortigen Ausrüstung der jeweiligen Fahrzeugflotten mit Spiegeln plant er gemeinsam mit dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eine verkehrspräventive Aktion. Weitere präventive Maßnahmen finden seitens der Polizei Bremen in regelmäßigen Abständen statt.
In der Arbeit der Verkehrsunfallkommission Bremen werden Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen im Hinblick auf mögliche Probleme hinsichtlich des „toten Winkels“ untersucht und erkannte Brennpunkte durch bauliche Maßnahmen entschärft. In Bremerhaven wird das Problem des „toten Winkels“ in Zusammenhang mit LastkraftwagenUnfällen als eher gering eingeschätzt. Fundierte Aussagen sind in Bremerhaven nicht möglich, da Abbiegeunfälle von Lastkraftwagen nur insgesamt erfasst werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Sehr geehrter Herr Kollege Kasper, ich kann es Ihnen nicht genau sagen, inwieweit in unserem Fahrzeugbestand in welchem Umfang noch entsprechende Fahrzeuge vorhanden sind, Lastkraftwagen aus dem Jahr von vor 1998, denn alle, die danach zugelassen wurden, werden von dieser Regelung erfasst, nur für diese soll die Freiwilligkeit gelten. Ich könnte mir fast vorstellen, dass wir zumindest bei der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch bei der Polizei solche Fahrzeuge noch
haben. Der Senat nimmt diese Anregung dankbar auf. Bevor wir anderen Vorschläge machen, wie sie sich verhalten sollen, werden wir den eigenen Fahrzeugbestand überprüfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mehrfach indirekt und direkt von unterschiedlichen Rednern hier heute wahrgenommen und zitiert worden, und deswegen gestatten Sie mir an dieser Stelle, vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle die persönliche Reflexion auf das, was gesagt worden ist!
Ich gebe ganz offen zu, dass ich von der Debatte heute hier im Parlament ein bisschen enttäuscht bin, und zwar enttäuscht in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist das Parlament meiner Auffassung nach der
Versuchung erlegen, die zugegebenermaßen relativ groß ist, drei Monate vor den Wahlen hier in unterschiedliche politische Grabenkämpfe zu verfallen, die der Sache an sich nicht dienlich sind.
Das Zweite, was ich glaube, was schade ist, insbesondere an dem, was Sie gesagt haben, Frau Linnert, ist, dass man natürlich zu leicht auch der Versuchung erliegt, dass die einfachste Antwort auf die Probleme, die wir in unserer Gesellschaft mit Kindern haben, das Zurverfügungstellen und breitere Verteilen von Geld ist. Ich halte diesen Ansatz für nachdrücklich verkürzt. Das will ich so deutlich sagen. Gerade Ihr Beispiel, das Sie angesprochen haben mit dem Regelsatz von 207 Euro, legt aus meiner Sicht klar, dass die Probleme, die wir in unserer Gesellschaft mit Kindern haben, eben nicht nur Probleme von finanzieller Armut sind.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das schulpflichtige Kind aus dem Stadtteil Bremerhaven-Lehe, das morgens ohne Frühstück, im Winter mit Sommerschuhen, schlecht versorgt und gesundheitlich nicht befürsorgt von seinen Eltern, nicht anders in die Schule kommt, wenn wir den Regelsatz von 207 auf 211 oder 215 Euro anheben.
Die Probleme, Frau Linnert, gehen tiefer in unserer Gesellschaft, und sie sind mit Geld nicht zu beheben, das will ich an dieser Stelle sagen, sie sind mit Geld allein eben nicht zu beheben!
Wir brauchen in unserer Gesellschaft eine andere Einstellung zu Kindern, und wir brauchen in unserem Staat und in den anderen staatlichen Stellen eine andere Verantwortung gegenüber Kindern! Das ist das, was ich in den öffentlichen Stellungnahmen, die hier zitiert worden sind, gesagt habe, und so will ich es an dieser Stelle auch verstanden wissen! Ich glaube, dass Ihr Beispiel, wir sollten nicht mehr Pflichten formulieren, eben auch falsch ist! Wir müssen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder wieder stärker in die Pflicht nehmen. Etwas anderes bleibt uns nicht übrig.
In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich, in der wir Menschen vorschreiben, dass sie ihre Gasther
me zweimal im Jahr durch einen Schornsteinfeger kontrollieren lassen müssen, ihnen aber nicht vorzuschreiben trauen, ihre Kinder zweimal im Jahr bei einem Kinderarzt vorzustellen!
Ich halte diese Verantwortungsschieberei für nicht fachgerecht! Deswegen ist es richtig, dass der Senat sich mit Unterstützung des Parlaments für die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen eingesetzt hat. Nur wenn man Kinder sieht, wenn man sie betreut und wenn man sie mit staatlicher Fürsorge bedenkt, kann man sich ihrer einzelnen, individuellen Schicksale auch annehmen! Deswegen ist das, was Bürgermeister Böhrnsen und der Gesamtsenat mit uns gemeinsam verabredet haben, an dieser Stelle nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern ein ganz entscheidender Schritt in der gesundheitlichen Fürsorge für Kinder mitten in unserer Gesellschaft!
Jetzt ist gesagt worden, Röwekamp leistet einen Beitrag zum Familienkrach – ich hoffe, das hat zu Hause keiner gehört –, aber die Wahrheit ist natürlich auch, dass es, nicht nur in unserer Partei, sondern in der gesamten Gesellschaft, im Übrigen auch in der sozialdemokratischen Partei, zum Glück Anhänger beider Familienmodelle gibt. Das spiegelt doch gerade die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Wir sollten jeder Versuchung erliegen, das eine Modell, das Modell, bei dem Eltern die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder selbst wahrnehmen wollen, auszuspielen gegen das andere Modell, bei dem Eltern sich entscheiden, einen Teil der Erziehungsverantwortung auf den Staat zu übertragen.
Ich kann mich noch sehr – das hat hier keiner gesagt, auch nicht der Kollege Rohmeyer – genau erinnern, Frau Linnert, Sie haben das für sich eben auch geschildert. Als meine Mutter gezwungen war, relativ früh wieder arbeiten zu gehen, ist sie damals in der Schule von den Eltern der anderen Kinder gefragt worden: Was, du arbeitest schon wieder? Wenn meine Frau heute die Kinder in den Kindergarten und in die Schule bringt, wird sie von den Eltern anderer Kinder gefragt: Was, du arbeitest immer noch nicht wieder? Was will ich damit sagen? Ich glaube, dass wir einen gesellschaftlichen Wandel durchgemacht haben. Aber ich glaube, dass wir trotzdem immer noch der Versuchung erliegen, dass wir als Staat den Menschen vorschreiben müssen, in welcher Weise sie die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder wahrnehmen sollen.
Für mich sind beide Modelle gleichberechtigt! Der Staat soll sich davor hüten, das eine gegen das andere auszuspielen oder aber auch nur das eine gegenüber dem anderen zu bevorzugen! Das ist die Freiheit von Eltern, zu erwägen und zu entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen wollen! Dafür stehe ich ein, und das hat mit Ewiggestrigkeit nichts zu tun,
sondern das hat einfach mit der Realität mitten in unserer Gesellschaft zu tun. Deswegen und nur deswegen – und nicht, um anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Kinder in staatliche Obhut geben können – habe ich in der öffentlichen Debatte gesagt, bin ich dafür, dass wir selbstverständlich jedem, der sich entscheiden will, seine Kinder in staatlicher Obhut einen Teil erziehen zu lassen, die Möglichkeit geben müssen. Das ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, ohne alle dazu zu zwingen, es so zu machen. Ich will ganz deutlich an dieser Stelle sagen: Wir haben gemeinsam verabredet, dass wir das Familiengeld einführen, dass wir Eltern eine gewisse Stabilität und Sicherheit bis zum 14. Lebensmonat des Kindes geben. Ich halte es für unverantwortlich, dass wir als Staat das nächste Angebot, das verlässlich ist, an die Eltern erst wieder, wenn das Kind 6 Jahre alt ist, mit der Schulpflicht machen. Wir werden in der Altersspanne von 14 Monaten zu 6 Jahren gesellschaftlich handeln müssen. Das fängt mit einer bedarfsgerechten Versorgung von Krippenplätzen für unter Dreijährige an, das fängt mit einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kindergartenplätzen im Alter von 3 bis 6 Jahren an, auch im Übrigen hinsichtlich der Öffnungszeiten. Wie wollen Sie eigentlich einer berufstätigen Mutter, die um 10 Uhr anfängt zu arbeiten, denn sagen, dass sie um 11.30 Uhr das Kind wieder aus dem Kindergarten holen muss? Das ist nicht lebenssachverhaltsgerecht! Deswegen, glaube ich, werden wir zu Modellen der flexiblen Kinderbetreuung im Alter der 3- bis 6-Jährigen kommen müssen! Ich bin auch sehr dafür, dass wir wegen der Chancengleichheit der Kinder das dritte Kindergartenjahr verpflichtend für alle Kinder machen, damit sie am Ende des Kindergartens in der Schule die gleichen bildungspolitischen Chancen haben wie ihre Altersgenossen. Das ist auch eine Verpflichtung, auf die ich an dieser Stelle setze, weil ich nämlich spüre, dass die Eltern, die verantwortungs-, erziehungsbewusst sind gegenüber ihren Kindern, ihre Kinder frühzeitig in den Kindergarten geben. Aber gerade die Eltern, die sich um die Kinder nicht so intensiv kümmern, scheuen den Kindergarten, und sie scheuen die gemeinsame Erziehung im letzten Kindergartenjahr. Deswegen bin ich dafür, dass wir das letzte Kindergartenjahr verpflichtend machen.