Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Von Bürokratieabbau wird zwar immer geredet, auch heute, praktisches Handeln ist aber nicht zu sehen. Dieses Gesetz ist ja das beste Beispiel dafür, wie man zusätzliche Bürokratie und zusätzliches Regelwerk schafft. Die große Initiative mit den Modellregionen zum Bürokratieabbau, die einmal vor einigen Jahren gestartet wurde und die auch Bremen betreffen sollte, ist ja im Sande verlaufen, jedenfalls habe ich lange nichts mehr davon gehört. In der heutigen „Nordsee-Zeitung“ – das können Sie nachlesen – ist über diese Modellregion und diesen Versuch berichtet worden. Dort wird auch berichtet, dass der Initiator dieser Initiative, nämlich die BertelsmannStiftung, ausgestiegen ist aus lauter Enttäuschung über das, was sich am Ende ergeben hat. Eine mittelstandsfreundliche Politik sieht nach unserer Auffassung anders aus.

Hier im Land und auch vor Ort in den beiden Städten haben wir es mit den Kosten des Standorts zu tun. Diese Kosten sind für die mittelständischen Unternehmen, gerade auch im regionalen Wettbewerb, von großer Bedeutung, weil damit unmittelbar die Betriebs- und Investitionskosten und letztlich auch das Betriebsergebnis berührt werden. An diesen Kosten wird durch ein Mittelstandsförderungsgesetz nicht gedreht, kann zu einem großen Teil auch nicht gedreht werden, weil sie anders festgesetzt werden beziehungsweise die Politik nur in wenigen Bereichen daran drehen kann, wenn ich an die Hebesätze und an bestimmte Abgaben denke. Das geplante Gesetz enthält zwar eine Regelung zu den Standortkosten, diese Regelung ist aber nichtssagend. Man will sich im überregionalen und regionalen Kontext bewegen. Weiße Salbe, mehr ist das nicht! Die mittelständischen Unternehmen bewegen sich im regionalen Wettbewerb. Der regionale Kontext wäre, wenn man sich schon orientiert, hier der richtige Rahmen.

Mit diesem Gesetz wird für die mittelständischen Unternehmen in unserem Land nichts gewonnen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit wird nicht gestärkt, sie werden nicht von Bürokratie und Kosten entlastet, sie müssen sich weiterhin mit einer mittelstandsfeindlichen Wirtschaftspolitik des Bundes herumschlagen.

Es wird zudem völlig unterschlagen, dass Bremen ein Land in einer extremen Haushaltsnotlage ist und in allen Politikbereichen, auch bei den Investitionen, sparen muss. Die so genannten Eigenanstrengungen und die Abstriche bei den Investitionen müssen in den nächsten Jahren noch deutlich verstärkt werden. Das sagt uns der Finanzsenator ständig, das werden wir auch morgen wieder bei der Aktuellen Stunde und bei den Haushaltsberatungen feststellen. Diese

extreme Haushaltsnotlage mit den Abstrichen, die wir im öffentlichen Haushalt machen müssen, trifft auch die mittelständische Wirtschaft in unserem Bundesland zusätzlich zu den höheren Steuern, die bundesseitig auf uns und auf das mittelstandsunfreundliche Umfeld zukommen.

Das neue Gesetz zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen hat zwar einen schönen Namen, aber es bringt dem Mittelstand nichts. Es ist meiner Meinung nach überflüssig wie ein Kropf. Daran ändert auch die Befristungsregelung im Paragraphen 15 nichts, denn die Befristungsregelung führt am Ende nur dazu, dass noch einmal darüber nachgedacht wird, ob es sich bewährt hat, und dann wird es nach allen Erfahrungen nicht dazu kommen, dass das Gesetz aufgehoben wird oder ausläuft, sondern es wird dann entweder unverändert weitergeführt oder aber mit kleinen Korrekturen wieder in Kraft gesetzt. Das einzig Konkrete an diesem Gesetz ist die in Paragraph 12 enthaltene gesetzliche Verankerung der Mittelstandsberichte und der Mittelstandsforschung, und das ist zum größten Teil zusätzliche Bürokratie, die wir alle nicht haben wollen, und das ist, das sage ich jetzt einmal etwas polemisch, Arbeitsbeschaffung für das BAW.

Jetzt weiß ich nicht, wie das Abstimmungsprocedere nachher sein wird. Ich werde, wie Sie meinen Worten entnommen haben, einem Gesetzesbeschluss in erster Lesung, auch später in zweiter Lesung, nicht zustimmen, aber ich weiß nicht, ob es dazu kommen wird. Wenn wir in die Deputation überweisen und erst anschließend darüber befinden, dann stimme ich natürlich der Überweisung zu. Wenn wir in erster Lesung heute abstimmen, stimme ich nicht zu. – Vielen Dank!

Das Wort hat der Abgeordnete Jägers.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Erst einmal ein Satz oder zwei zu dem, was Herr Wedler hier vorgetragen hat! Herr Wedler, Sie und die FDP wollen freien Wettbewerb. Gleichzeitig reden Sie aber staccatoartig davon, dass man alle Spielregeln abschaffen soll.

(Beifall bei der SPD)

Man soll Arbeitnehmerschutzrechte, das Tarifvertragsgesetz, Arbeitszeitordnung und so weiter abschaffen, das soll alles weg. Ich sage Ihnen: Ein Staat ohne Spielregeln ist ein schlechter Staat, und meine und unsere Ansicht von einer sozialen Marktwirtschaft haben Sie vollkommen verfehlt! Schauen Sie doch einmal, was im Grundgesetz steht! Eigentum verpflichtet, auch Leute von der FDP!

(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Ich will jetzt nicht auf die Dinge eingehen, die schon gesagt worden sind, Frau Winther. Trotzdem noch einmal: Gute Rahmenbedingungen haben wir geschaffen, zum Beispiel das Vergabegesetz, das zumindest in der Theorie gut wirkt, in der Praxis mittlerweile auch. Wir sollten den nachgeordneten Gesellschaften sagen, dass es auch für sie gilt, und auch der Ansatz, dass die Generalunternehmervergaben abgeschafft gehören, gilt dann für die nachgeordneten Gesellschaften.

Herr Möhle, Ihre Forderung, im Absatz 8.1 einzufügen, dass die Eigengesellschaften auch öffentliche Auftragnehmer sind, ist überflüssig, das brauchen wir nicht aufzunehmen. Ein Blick in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt, dass diese Gesellschaften unter die Vergaberichtlinien fallen. Da gibt es Papiere vom Bausenator, die wir hier einmal in Fragestunden eingefordert haben. Das ist schon so, diese Forderung ist erfüllt.

Mir liegt als Handwerker natürlich das Handwerk am Herzen, das liegt dann auch auf der Hand. Ich weiß, wie die Situation im Handwerk ist. Es sind dort viele kleine und mittlere Unternehmen tätig, und die Lage ist oft verzweifelt. Ich rede mit vielen Handwerksmeistern, die das richtig ehrlich meinen, die nicht in Globalisierungsstrukturen denken nach dem Motto, ich muss jetzt furchtbar schnell furchtbar reich werden, sondern die Gesellen beschäftigen, ausbilden und arbeiten wollen. Diese Handwerker haben richtig Probleme, an öffentliche Aufträge heranzukommen.

Das Handwerk klagt ja auch, wie zum Beispiel im „Bremerhavener Sonntagsjournal“ nachzulesen ist, über viele Dinge, die dem Handwerk das Arbeiten schwer machen. Es wird insbesondere von der Ausschreibungspraxis geredet, und dort stellt die Industrie- und Handelskammer übrigens mit der Arbeitnehmerkammer gemeinsam fest, dass die Ausschreibungspraxis mittelstandsfeindlich ist. Dabei haben wir doch die Verdingungsordnung Baugewerbe, die VOB. Das ist ein Instrument zur Förderung des Mittelstands. Wir müssen es nur anwenden und kontrollieren.

Wie soll das Gesetz wirken? Wir wollen keine Generalunternehmervergaben. Der ursprüngliche Ansatz war ja ein anderer, und wir haben ihn geändert. Dort haben wir unsere Position durchgesetzt. Generalunternehmervergaben, meine Damen und Herren, sind übrigens auch nicht billiger, als wenn man das in Einzellosen vergibt. Per se, unter dem Strich gerechnet, sind Generalunternehmervergaben oftmals teurer. Wenn wir das tun, was im Gesetz steht, dass wir die Aufträge in kleine Lose aufteilen, in Fachlose teilen, kommt die Arbeit nicht immer in Bremen, aber in der Region an, und das ist das, was wir wollen.

(Beifall bei der SPD)

Flankierend dazu haben wir im Übrigen in der Baudeputation für die Vergaben des Bausenators

beschlossen, die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und Vergaben anzuheben, dass es jetzt also auch Vergaben geben kann, die beschränkt ausgeschrieben werden, deren Wertgrenzen wir nahezu verdoppelt haben. Das führt dazu, dass man sich Anbieter aus der Region suchen kann, denen man Aufträge gibt, die dann auch hier bleiben. Das ist eine Forderung, die auch in Bremerhaven gestellt wird, wie ich gehört habe. Das gibt es bisher nur beim Bausenator.

Ich empfehle allen anderen Bereichen und vergebenden Stellen, nachzuziehen und diese Wertgrenzen entsprechend zu erhöhen, um die regionale Wirtschaft, die kleinen, mittleren, und meinetwegen auch die Kleinstbetriebe mit öffentlichen Aufträgen zu bedenken. Wir brauchen diese öffentlichen Aufträge, weil sie Arbeit schaffen und die Einnahmesituation des Staates und des Landes verbessern. Sie schaffen einen fairen Wettbewerb. Sozialabgaben kommen herein, und alle haben Chancen. Das muss selbstverständlich auch für die Gesellschaften gelten.

(Beifall bei der SPD)

Ich will noch zwei Beispiele nennen! Ausgeschrieben worden ist die Baumaßnahme Autobahn A 1. Ausgeschrieben worden ist auf Bundesebene die Verbreiterung der A 1 von vier auf sechs Spuren. Ausgeschrieben wurde der Kauf eines Stücks Autobahn von etwas über 100 Kilometer Länge. Ich bekomme dann Briefe von Mittelständlern, die sagen, Herr Jägers, Sie wissen ja, wir können Autobahnbrücken richtig gut bauen, davon haben wir richtig Ahnung, das bekommen wir auch hin, eine oder zwei im Jahr, oder auch drei, wenn es sein muss, dann müssen wir Personal einstellen, was ja schön wäre. Wenn ich aber 100 bauen soll, bin ich überfordert.

Die Ausschreibung ist auch so gelaufen, dass der Winterdienst mit ausgeschrieben worden ist. Dort muss man nachweisen, dass man das schon einmal gemacht hat. Bundesdeutsche Baufirmen machen selbständig keinen Winterdienst, aber französische. Da muss man schauen, wie man ausschreibt, denn sonst landen solche Aufträge noch nicht einmal in Deutschland, sondern im europäischen Ausland. Ich finde, das muss nicht sein. Diese Aufträge können wir auch hier behalten. Hier kann der Bund von Bremen lernen: Macht auch solch ein Gesetz, vergebt solche Aufträge in Teilen! Dann kann die Baufirma aus Bremen die Bremer Brücke bauen. Das ist doch das, was wir wollen.

Nagelprobe für unser Gesetz wird der angestrebte Neubau beim Klinikum Bremen-Mitte. Die Senatsvorlage sieht nach meiner Kenntnis und Ansicht vor, dass es eine Generalunternehmervergabe geben soll, so ist die Vergabe angelegt. Nach dieser Debatte in der Bürgerschaft wird es sicherlich eine neue Ausschreibungspraxis geben. Wir werden gerade dieses

Bauwerk in kleinteiligen Losen zugunsten heimischer Wirtschaft vergeben können. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Möhle.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich will es mir an dieser Stelle nicht nehmen lassen, noch ein paar Worte zu Herrn Wedler zu sagen. Herr Wedler, erstens, das Problem im Mittelstand ist nicht, dass es nicht genug Wettbewerb gibt. Es ist eine völlig verkehrte Analyse zu meinen, dass da angesetzt werden müsste. Zweitens, es ist so, dass ich überhaupt nicht glaube, dass das Zauberwort Deregulierung, Abbau der Bürokratie einfach so die Probleme löst, sondern man muss sehr sorgfältig schauen, Herr Jägers hat darauf hingewiesen, welche Gesetze, welche Bürokratie ich zurückfahren kann und welche aber wichtig, richtig und notwendig ist. Ich lasse mich von diesen Schlagworten jedenfalls nicht beeindrucken. Wir werden sehr sorgfältig prüfen und nicht mit solchen Kampfbegriffen durch die Lande ziehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu Herrn Jägers wollte ich noch einen Punkt sagen! Herr Jägers, wenn Sie sagen, das sei im Gesetz schon enthalten, nein, Sie sagen, das ist schon Praxis, die Forderung sei erfüllt, das Gesetz sei kein Forderungskatalog, sondern ein Gesetz, das festschreibt, worauf künftig zu achten sei, in dem Sinne ist mir ausdrücklich wichtig, dass die stadteigenen Gesellschaften in diesem Gesetz verankert werden, damit das auch festgelegt ist, nicht als Forderung, sondern als Gesetzergänzung!

(Abg. J ä g e r s [CDU]: Es wird ja immer besser! Sie haben ja Recht!)

Ich wollte an dieser Stelle die Diskussion nicht verlängern, es gibt ja gleich noch einen Empfang, aber das war mir wichtig zu sagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat Herr Senator Kastendiek.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich im Namen des Senats und natürlich auch in meiner Eigenschaft als Wirtschaftssenator recht herzlich bei den ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Initiatoren dieses Mittelstandsförderungsgesetzes bedanken, insbesondere bei der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, die dieses zu ihrer eigenen Sache gemacht haben. Ich habe doch, was die Zielrichtung angeht, hier eine große Einigkeit festgestellt, den Mittelstand mit einem solchen Mittelstandsförderungsgesetz zu unterstützen. Herr Wedler war der Einzige, bei dem ich das nicht erkennen konnte.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Kann man nie!)

Das fällt einem nachhaltig, auch wenn ich mir Ihre Einlassung in der Wirtschaftsdeputation zu wirtschaftspolitischen Themenstellungen in Erinnerung rufe, wirklich schwer. Wenn ich mir Ihr Klientel anschaue, ich will Ihnen keine Ratschläge geben, und diese Impulse kommen genau aus Ihrem Klientel, nämlich so etwas zu tun, dann liegen Sie völlig daneben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

An der Stelle rufe ich nur in Erinnerung, dass Sie in der Wirtschaftsdeputation auch abgelehnt haben, Außenwirtschaftsförderung durchzuführen. Da frage ich mich einmal ernsthaft: Wofür stehen Sie eigentlich? Sie scheinen sich so in alten Denkformen einer grundsätzlichen Fundamentalopposition zu bewegen, andere würden dazu wirtschaftspolitische Geisterfahrt sagen. Sie müssen irgendwann einmal hier in der Bürgerschaft sagen, was Sie wollen. Wofür stehen Sie hier als FDP in diesem Lande? Sie können nicht immer bei jeder Gelegenheit sagen, das geht aus dem Grunde nicht, und das geht aus jenem Grunde nicht. Sagen Sie endlich einmal hier, wofür Sie hier in diesem Parlament stehen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ziel und Zweck dieses Gesetzes, das ist in einzelnen Beiträgen schon deutlich geworden, ist, die Vielfalt und Leistungskraft der kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks und der freien Berufe im Lande Bremen zu erhalten, zu stärken sowie größenbedingte Sonderlast zu überwinden. Ich beziehe ausdrücklich die Kleinstunternehmen mit einer Person oder zwei Personen, weil es da in der Begrifflichkeit schon einen Unterschied gibt, mit ein, die fühlen sich als Kleinunternehmen erst einmal nicht angesprochen, aber ich will ausdrücklich sagen, dass sie natürlich einbezogen sind.

In dem Zusammenhang spielt die Bürokratie eine entscheidende Rolle. Wir wissen, dass auf der Bundesebene der Ansatz, der vor zwei Jahren gewählt worden ist, wieder ein wenig zum Erliegen gekommen ist. Wir haben uns hier auch gemeinsam zwischen Parlament und Senat entsprechend verpflichtet, Bürokratie abzubauen. Ich sage in diesem Zusammenhang ganz deutlich, das muss auch Bürokratie

sein, die die Unternehmen spüren. Es macht keinen Sinn, nur Gesetze abzuschaffen, von denen sowieso vorher keiner wusste, dass sie existieren, wo zum Teil innerhalb der Verwaltung auch noch gesucht werden musste, ob einzelne Verordnungen in der Schriftform noch vorliegen, sondern wir müssen natürlich beim Bürokratieabbau dazu kommen, die Belastung für Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen zu reduzieren.

In dem Zusammenhang will ich die eine Zahl, die, glaube ich, bei vielen in Erinnerung ist, noch einmal in Erinnerung rufen, dass mittelständische Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern über Gebühr von Bürokratie belastet werden. Die Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung hat ja auch an den Tag gebracht, dass große Unternehmen mit 2000 bis 3000 Mitarbeitern Bürokratiekosten von 800 Euro pro Mitarbeiter und Monat haben, und das geht bei den Kleinund Kleinstunternehmen auf über 4000 Euro hoch.

Das ist doch genau der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Da müssen wir im Großen natürlich bei den Gesetzen und Verordnungen schauen. Wir müssen bei den kleinen Dingen sehen, wo wir etwas auf kommunaler oder Länderebene reduzieren können, auch wenn es nur so profane Ansätze sind wie Überprüfungen und Kontrollen zu vereinheitlichen, ohne die Standards herabzusetzen, dass also in einzelnen Betrieben nicht vier Prüfer im Jahr kommen, sondern dass dann der eine Prüfer, der kommt, auch alle Prüfungen abnehmen kann, so dass, was man im modernen Dienstleistungsbereich „one face to the customer“ nennt, dann auch im Sinne einer effektiven Verwaltung vorangebracht wird.

Deswegen ist der Ansatz, das Mittelstandsförderungsgesetz hier heute in erster Lesung zu verabschieden, ein guter und positiver Schritt. Wir werden dann, das nehmen wir gern auf, in der Wirtschaftsdeputation insbesondere die Änderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen natürlich diskutieren und sehen, was geht, was nicht geht, um eventuell die eine oder andere Verbesserung zu übernehmen, da soll man sich ja immer offen zeigen, so dass wir dann relativ schnell zu einer zweiten Lesung kommen. Ich weiß nicht, ob uns das schon im Februar gelingt, aber dann, denke ich, spätestens im März ist das überhaupt kein Thema mehr.

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich auch für das Lob, das der Abgeordnete Liess ausgesprochen hat für die mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik des Senats. Das hat mich besonders gefreut. Bei Herrn Möhle habe ich immer ein Problem, wenn Sie sagen, die Großprojekte bringen dem Mittelstand nichts. Wenn Sie einmal ganz genau schauen und in der Argumentation auch ein bisschen differenzieren, werden Sie feststellen, dass sehr wohl mittelständische Klein- und Kleinstunternehmen sehr stark von den Sanierungsinvestitionsprojekten der großen Koalition profitiert haben.

Ich will in diesem Zusammenhang einmal an den Bereich Tourismus erinnern, welche Dynamik wir zwischenzeitlich in den letzten 15 Jahren feststellen konnten. Wir haben von 1993 bis zum Jahre 2004 die Anzahl der Tagesbesucher um 143 Prozent steigern können, also eine Steigerung von 20 Millionen auf 43 Millionen Tagesbesucher in einem Jahr. Davon profitieren natürlich im Tourismusbereich die mittelständischen Betriebe, Klein- und Kleinstunternehmen. Davon sind die Tourismusbranche und das Gaststättengewerbe geprägt. Das sind nicht nur die großen Ketten, die hier sind, sondern es sind auch Hotels, familiengeführte Inhaberbetriebe. Ich glaube, dass man, wenn man diese Aussage einmal etwas differenziert, zu einem ganz anderen Bild kommt und dass wir in diesem Sinne auch ganz stark weiter vorangehen wollen.

Dieses Mittelstandsförderungsgesetz ist ein klares Bekenntnis zum Mittelstand. Es ist das Motto „Vorfahrt für den Mittelstand“. Es ist die wesentliche, ökonomische Säule dieses Landes. Wir wollen das Sowohl-als-auch-Prinzip. Wir wollen natürlich große Betriebe nicht aus der Stadt vergraulen, sondern sie sind uns genauso lieb wie alle anderen Betriebe, aber wir wollen durch dieses Mittelstandsförderungsgesetz ein besonderes Augenmerk auf diese Branchen und Betriebe legen.