Willy Wedler

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was uns heute Morgen mit dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorliegt, ist nichts weniger als die schonungslose Aufarbeitung eines des größten Verwaltungsversagens in der Geschichte Bremens.
Dieses Verwaltungsversagen und das persönliche Schicksal des Kindes Kevin hat bundesweites Aufsehen erregt. Herr Pflugradt hat heute Morgen in seinem Bericht viele Einzelheiten hierzu nochmals
ausführlich dargelegt. Das war, als ich das damals erfahren habe, nicht nur für mich persönlich ein Schock, sondern es war auch ein emotionaler Schock für meine Partei und auch für mein privates Umfeld. Insofern kann ich das, was Herr Möhle vorhin dazu gesagt hat, ausdrücklich nachvollziehen.
Ich möchte meinen Beitrag dennoch mit einem Lob einleiten. Die Art und Weise, wie in dem Untersuchungsausschuss über die Parteigrenzen hinweg vertrauensvoll zusammengearbeitet wurde, auch dass man der Versuchung widerstanden hat, die Erkenntnisse des Ausschusses zum kontroversen Wahlkampfthema zu machen, nötigt Respekt ab. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das verweisen, was ich gestern in diesem Zusammenhang gesagt habe. Das gilt in gleicher Weise für diesen Ausschuss und für die Ergebnisse, die wir heute zu diskutieren haben, für die Bürgerschaftsverwaltung, aber eben auch für die Fraktionen und ihre Vielfachbelastung, die sie durch die beiden Ausschüsse noch dazubekommen haben. Ihnen, Herr Pflugradt, und den weiteren Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sei an dieser Stelle auch dafür gedankt, dass der Bericht des Ausschusses in einer so gehaltvollen Form in so knapp bemessener Zeit überhaupt entstehen konnte.
Meine Damen und Herren, als im Oktober vergangenen Jahres der zweijährige Kevin in staatliche Obhut genommen werden sollte, war es bereits zu spät. Kevin ließ sich in der Wohnung seines vermeintlichen Vaters nur noch tot auffinden. Bei der Lektüre des Untersuchungsausschussberichts zeigte sich die unglaubliche Dimension dieses Vorgangs. Kevin und seine familiären Umstände waren seit seiner Geburt aktenkundig. Beide Elternteile waren drogenabhängig und in einem Methadonprogramm. Die Mutter war HIV-positiv, der Vater aktenkundig gewalttätig.
Kevin hatte einen Amtsvormund, und dennoch waren die kurzen 2 Jahre seines Lebens von unglaublich leidvollen Erfahrungen geprägt. Ich möchte an dieser Stelle nur auf den Klinikaufenthalt im Alter von 8 Monaten verweisen, in dem laut Bericht, ich zitiere, „mehrere Rippenbrüche, Unterschenkel- und Unterarmfrakturen sowie Schädelfrakturen“ diagnostiziert wurden. Im Dezember 2005 kam die Mutter auf ungeklärte Weise zu Tode. Kevin kam vorübergehend in das Hermann-Hildebrand-Haus, und dennoch wurde er nach kurzer Zeit wieder in die Obhut seines Vaters gegeben mit der fatalen Konsequenz, die wir hier festzustellen haben.
Was wir heute wissen, im Fall Kevin sind unter anderen beteiligt: ein aggressiver, drogenabhängiger Vater, ein dubioser Arzt, ein hoffnungslos überforderter Casemanager, ein völlig überlasteter Amtsvormund, eine viel zu passive Stadtteilleiterin und ein Sozialzentrumsleiter, der seinen Leitungsanforderungen nicht gerecht wird. So viel Versagen auf einem Haufen gibt es selten festzustellen!
Was den Casemanager betrifft, will ich nur einen Satz aus dem Bericht zitieren bezogen auf die Aus
sagen einer im Sozialzentrum vorübergehend tätigen Praktikantin. Sie, das heißt die Praktikantin, heißt es in dem Bericht, habe sich sogar bei den Kollegen erkundigt, wie lange es eigentlich dauere, bis es auffalle, dass jemand gar nicht arbeite oder nichts mache. Die Antwort auf diese Frage können wir heute geben beziehungsweise in dem Bericht nachlesen.
Daneben, das ist auch sicherlich richtig, neben diesen individuellen Problemen und vielen Fehlern, die es in dem Bereich gegeben hat, spielen natürlich die von Herrn Pflugradt benannten strukturellen Fragen und Probleme eine ganz große Rolle, über die in der Folge jetzt dringend nachzudenken ist. Was müssen wir als Parlamentarier, was muss die Politik, ja, was muss die Gesellschaft aus dieser Katastrophe lernen?
Erstens möchte ich sagen, Kinder dürfen nicht zur Stabilisierung von zerrütteten Familienverhältnissen missbraucht werden, Kinder sind kein Therapieinstrument für ihre Eltern. Sicherlich ist immer eine schwierige Einzelfallentscheidung zwischen Kindeswohl und elterlichem Erziehungsrecht vorzunehmen. Dabei müssen aber die Grundrechte des Kindes nicht nur berücksichtigt werden, sie müssen im Mittelpunkt stehen, insbesondere in den schwierigen Fällen, mit denen wir es hier zu tun haben. Insofern stimme ich auch dem zu, was meine Vorredner hierzu gesagt haben: Es muss ein Mentalitätswechsel her, ein Mentalitätswandel in den Köpfen und in den Behörden. Mehr Geld allein ist meines Erachtens nicht ausreichend.
Zweitens, es besteht, jetzt bin ich beim Geld, ein erheblicher Mehrbedarf, um die Sozialen Dienste angemessen auszustatten. Den Erkenntnissen des Ausschusses und den dort skizzierten erforderlichen Maßnahmen und Handlungsansätzen möchte ich mich ausdrücklich anschließen, schließt sich auch meine Partei an. Sie sollten jetzt in der Folge umgehend angegangen werden, sie sollten umgesetzt werden. Einiges ist inzwischen schon begonnen worden, einiges muss jetzt noch folgen. Da stellt sich jetzt eine große Aufgabe an den künftigen Senat und auch an die nächste Bremische Bürgerschaft in der kommenden Legislaturperiode.
Noch eine Nebenbemerkung, weil ich als Bremerhavener Abgeordneter jetzt zu Ihnen spreche: Auch Bremerhaven sollte sich sehr genau seine Abläufe und seine Gegebenheiten in diesem Bereich ansehen und überlegen, ob es notwendig ist, Schlussfolgerungen für das eigene Handeln und Tun zu ziehen. Der Vorgang, mit dem wir es hier zu tun haben, ist zwar ein bremischer Vorgang. Ich denke aber, er hat bundesweite Konsequenzen, und auch die zweite Stadt im Lande, also Bremerhaven, muss sich diesen Bericht zu Gemüte führen und sehr sorgfältig auswerten, ob eigenes Tun und Handeln gefordert wird.
Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist ein sensibler Bereich. Es ist richtig, in allen Bereichen auf einen verantwortlichen Umgang mit den finanziellen Ressourcen zu drängen. Es ist aber auch richtig,
dass bei allen Sparbemühungen eine verantwortliche Erledigung der Aufgaben uneingeschränkt möglich bleibt und möglich bleiben muss. Insofern stimme ich dem, was meine Vorredner hierzu gesagt haben, und insbesondere auch dem, was Herr Möhle dazu gesagt hat, ausdrücklich zu.
Erste Schritte, ich sagte es schon, wurden bereits unternommen, so beispielsweise die dringend notwendige personelle Verstärkung bei den Amtsvormundschaften und in einigen anderen Bereichen. Es wird Aufgabe der Politik sein, zukünftig verstärkt zu überprüfen, ob die personelle und materielle Ausstattung in diesen sensiblen Bereichen auch den Aufgabenstellungen angemessen ist. Es muss auch dieser Mentalitätswandel in der Behörde und in den Köpfen der einzelnen Mitarbeiter nachhaltig gefördert werden, denn das war sicherlich mit eine Ursache für diesen Skandal, für dieses Problem, das wir haben.
Meine Damen und Herren, für die FDP ist der Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe genauso wie der Ausbau der vorschulischen Bildung in Kindertagesstätten und -tagespflege eine zentrale Zukunftsaufgabe für die nächsten Jahre. Wir müssen es erreichen, die Gesellschaft muss es gewährleisten, dass Kinder mit problematischem Familienhintergrund aus Familien mit Mehrfachbelastungen die Chance haben, sich bestmöglich zu entfalten und ihren eigenen Weg zu gehen. „Kinder sind Zukunft“ heißt die Themenwoche von ARD und ZDF. Unsere Aufgabe in der Politik ist es sicherzustellen, dass alle Kinder eine Zukunft haben.
Zu dem Kindeswohlgesetz möchte ich an dieser Stelle nichts sagen. Das ist ja auch eine Konsequenz aus dem Geschehen, das wir hier zu konstatieren haben. Dazu werde ich mich nachher noch einmal zu Wort melden, wenn dieses Thema aufgerufen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Redebeitrag möchte ich mich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auseinandersetzen. Der Entwurf hat ja einen etwas hochtrabenden Namen „Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an Sie alle appellieren, sich nicht von diesem Gesetzestitel in die Irre führen zu lassen! Machen Sie sich bewusst, dass das, was uns heute hier zur Beratung vorliegt, nicht die Universallösung aller bestehenden Probleme im Bereich des Kindeswohls darstellt! Es ist nur ein unbestritten wichtiger Baustein.
Ich werde, das ist eben schon angekündigt worden, dem vom Senat vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen, tue dies jedoch mit Bauchgrimmen, Bauchgrimmen deshalb, weil mit diesem Gesetz erhebliche Datenschutzfragen aufgeworfen werden, und an
dererseits auch, weil das Versagen einzelner Eltern bei der Obhut ihrer Kinder nun einen gesetzlichen Zwang für die große Mehrheit der Erziehungsberechtigten nach sich zieht, die ihren Verpflichtungen auch ohne Sanktionsdrohung beziehungsweise ohne Kontrolle nachkommen. Nach den furchtbaren Ereignissen um den kleinen Kevin und den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, die wir vorhin diskutiert haben, musste der Landesgesetzgeber handeln. Das akzeptiere ich. Ich kann mich auch mit dem zugrunde liegenden Grundkonzept anfreunden. Einige Punkte möchte ich aber zum Nachdenken hier noch erwähnen.
Der Entwurf ist unter anderem auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt, das stimmt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nach meinem Wissen auch keine Bedenken geäußert, sich aber eine tiefer gehende datenschutzrechtliche Prüfung vorbehalten. Er hatte im Übrigen kaum Zeit für eine gründliche Stellungnahme. Mir scheint, dass die datenschutzrechtlichen Fragen nochmals aufgegriffen werden sollten.
Probleme habe ich mit dem zentralen Einladungskonzept durch das Gesundheitsamt Bremen und dem dort geplanten zentralen Konzept zur Früherkennung und Frühintervention. Warum organisiert man das nicht dezentral bei den jeweiligen Gesundheitsämtern? Dem LfD, dem Datenschutzbeauftragten, war dies offensichtlich noch so dargelegt worden, nämlich die Aussage, dass beide Gesundheitsämter Empfänger der Meldedaten seien und dort das Kontrollsystem eingerichtet werden soll.
Aber auch der insgesamt laxe Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht erscheint mir nicht angemessen. Das muss ebenfalls noch einmal sorgfältiger geprüft werden. Das bremische Gesetz bindet im Übrigen nicht die niedersächsischen Ärzte, die unter Umständen ebenfalls aufgesucht werden könnten. Eine fehlende Rückmeldung muss also nicht automatisch als Auslassen einer Früherkennungsuntersuchung interpretiert werden. Formal macht man die Früherkennungsuntersuchungen zwar nicht zur Pflicht, auf dem Umweg über die Rückmeldepflicht der Ärzte schafft man aber ein Kontrollsystem, das letztlich bis zum siebten Lebensjahr reicht und dem auch die große Mehrheit der – ich sage das einmal so flapsig – ordentlichen Eltern unterworfen wird. Als Liberaler und ehemaliger Datenschützer habe ich da so meine Probleme.
Durch Artikel 2 des Gesetzes wird die Bremische Meldedatenübermittlungsverordnung geändert. Dieser Änderung zugrunde liegt das im Gesetz nur als Kannlösung, nicht als gesetzliche Verpflichtung vorgesehene zentrale Verfahren, das heißt, die beiden Meldeämter übermitteln ihre Daten ausschließlich an das Gesundheitsamt Bremen. Ich meine, dass durchaus auch ein dezentrales Verfahren auf der Ebene der jeweiligen Gesundheitsämter möglich wäre und dass
dies dem Datenschutz angemessener wäre. Auch das, denke ich, sollte nochmals bei der Evaluation später hinterfragt und überprüft werden.
Schließlich eine Anmerkung noch, weil wir insbesondere immer so über Befristung von neuen Gesetzen sprechen! Auch ein Artikelgesetz kann eine Befristungsregelung beinhalten, und eine solche Regelung fehlt hier. Ich tröste mich aber mit dem Gedanken, dass wir hier evaluieren und dass möglicherweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf daraus resultieren kann.
Die geplante Evaluation darf sich allerdings nicht allein auf das Verfahren und dessen Wirksamkeit beziehen, dringend erforderlich ist es nach meiner Meinung auch, die aufgeworfenen Datenschutzfragen zu untersuchen, und das ist mehr, als nur die Verfahrensorganisation und den sicheren Austausch der Daten zu überprüfen. Auch die Erforderlichkeit der Datenübermittlung und der zulässige Umgang mit den Daten müssen überprüft werden. Ich werde, wie gesagt, dem Gesetz dennoch zustimmen, setze aber bezüglich meiner kritischen Anmerkungen auf die Evaluation und möglicherweise dann nachfolgende gesetzgeberische Schritte.
Zum Abschluss, Herr Präsident, gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung! Das war jetzt meine letzte Rede. Sie wissen, dass ich nicht mehr für die Bremische Bürgerschaft kandidiere und mit Ablauf dieser Legislaturperiode aus diesem Gremium ausscheiden werde. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, mich von diesem Hause zu verabschieden und mich bei Ihnen für Ihre Akzeptanz und Ihre Bereitschaft, mich sehr kollegial in Ihre Reihen aufzunehmen, bedanken. Beim Präsidenten und bei der Bürgerschaftsverwaltung möchte ich mich für das Wohlwollen und das jederzeitige Verständnis mir gegenüber ebenfalls sehr herzlich bedanken!
Es waren ja, wie Sie wissen, 4 sehr bewegte Jahre, wenn ich mir nur einmal das mit der Senatsbildung, den nachfolgenden Nachwahlen zum Senat und dem Regierungswechsel an der Spitze des Senats vorstelle, dann den Misstrauensanträgen und den beiden Untersuchungsausschüssen, wenn ich mir den geplatzten Kanzlerbrief anschaue, dann die Klage in Karlsruhe, die Föderalismusreform und, was mich besonders belastet hat, weil ich in dem betroffenen Ausschuss war, die ständigen Haushaltsberatungen, die wir gemacht haben, das waren sehr bewegte Jahre, und ich muss sagen, es waren auch für mich sehr interessante Jahre.
Ich möchte mich also bei Ihnen dafür bedanken. Wenn ich zu Beginn meiner Tätigkeit als Abgeordneter beim Staatsgerichtshof geklagt habe, dann nicht, weil ich Probleme mit der Verwaltung hatte, sondern weil ich insbesondere meine Arbeitsmöglichkeiten als Einzelabgeordneter verbessern wollte. Das ist mir leider nicht gelungen. Der Hinweis des Staatsgerichtshofs auf die Möglichkeiten des Wissenschaftlichen
Dienstes und der Verwaltung dieses Hauses greift leider zu kurz. Mir scheint, dass das Bremische Abgeordnetengesetz in diesem Punkt dringend einer Nachbesserung bedarf.
Bei der Senatsverwaltung und bei den Senatoren möchte ich mich ebenfalls für die Bereitschaft, mir zu helfen, bedanken. Ich habe vielfältig von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Bei einem Senator, das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal erwähnen, der mir bei meiner Arbeit ebenfalls sehr geholfen hat, muss ich mich zwar nicht entschuldigen, ich muss aber Abbitte leisten für eine anfängliche Fehleinschätzung. Ich hatte ihn in einer meiner ersten Reden hier als Blitzableiter und Sündenbock für das absehbare Scheitern der bremischen Haushaltssanierung bezeichnet, dem man als parteilosem Quereinsteiger bequem alle Schuld zuweisen und ihn dann in die Wüste schicken könne. Das ist erkennbar nicht geschehen.
Der Finanzsenator ist immer noch im Amt, die Partei, die ihn als Senator nominiert hat, hat auch nach dem Abgang von Henning Scherf und der Neubesinnung im Rathaus an ihm festgehalten, und das zu Recht, wie ich finde.
Die Haushalts- und Finanzpolitik hat das Schönreden und Wunschdenken sowie die Gesundbeterei der vergangenen Jahre inzwischen weitgehend – –.
Gut, dann verabschiede ich mich jetzt noch, indem ich Ihnen alles persönlich Gute wünsche und den Demokraten unter uns auch ein gutes politisches Händchen bei ihrem Wirken für unser Bundesland. Vergessen Sie dabei nicht, dass das Bundesland Bremen aus 2 Städten besteht und dass die kleinere Stadt wegen ihrer besonderen Probleme im Augenblick mehr Unterstützung bedarf als die größere Stadt! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte meine Ausführungen mit einem Lob beginnen. Frau Linnert, Sie haben es zusammen mit den weiteren Mitgliedern des Untersuchungsausschusses trotz der knapp bemessenen Zeit sicherstellen können, dass wir heute und damit noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode über die Ergebnisse der Untersuchung beraten können, und das auf der Grundlage eines ausführlichen, ich möchte sogar sagen, bitteren und auch eines ehrlichen und schonungslosen Berichts mit vielen Antworten. Das finde ich sehr lobenswert, das möchte ich hier auch ausdrücklich betonen. Das waren selbstverständlich die Zielsetzungen bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses, das war auch erhofft, aber es war nicht unbedingt zu erwarten.
Loben möchte ich auch die Verwaltung, die ihren Teil zu der erfolgreichen Arbeit beigetragen hat. Frau Linnert hat vorhin bei ihrer Berichterstattung das schon ausreichend gewürdigt. Ich muss es deswegen hier nicht wiederholen, ich möchte mich diesem Lob und diesem Dank ausdrücklich anschließen.
Sowohl die Bürgerschaft als auch die Fraktionen sind mit den beiden parallel laufenden Untersuchungsausschüssen an die Grenze ihrer Möglichkeiten gegangen. Die normale Arbeit in der Bürgerschaft, in den Ausschüssen und in den Deputationen musste ja weitergehen. Es gab nach meinem Eindruck zwar gelegentlich ein leises Stöhnen über die hohe Arbeitslast, Frau Linnert sprach vorhin von beachtlichem Arbeitspensum, das kann ich nachvollziehen, wenn ich die Ergebnisse sehe. Insgesamt aber hat es keinen Stillstand in der Arbeitserledigung gegeben, allenfalls leichte Verzögerungen hier und da, wenn ich zum Beispiel an verzögerte Protokolle oder so etwas denke. Hierfür möchte ich meine ausdrückliche Hochachtung der Verwaltung gegenüber erklären.
Loben möchte ich auch die Tatsache, dass der Abschlussbericht ein geeintes Ergebnis gebracht hat, man also der nahe liegenden Versuchung widerstanden hat, das Thema „Klinikskandal“ parteipolitisch auszuschlachten und in den Wahlkampf hineinzuziehen. Das gilt gleichermaßen auch für den KindeswohlAbschlussbericht, den wir morgen beraten werden. Auch dies muss lobend hervorgehoben werden, weil
so etwas zu Wahlkampfzeiten nicht selbstverständlich ist. Ich hoffe, dass dies – heute konnte man das ja schon nachvollziehen – auch morgen in der Debatte so bleibt, trotz heißer Wahlkampfzeiten. Ich will mich ebenfalls an diese Zurückhaltung halten.
Zu den Fakten und Abläufen, die untersucht wurden, muss ich hier nicht viel sagen, das wurde im Bericht, in den Medien, auch in den Debattenbeiträgen und in dem Bericht von Frau Linnert heute Morgen, schon breit genug ausgeführt. Für mich hat sich hier, wenn ich das noch einmal als Resümee rekapituliere, ein Abgrund von Versagen, insbesondere auf den persönlichen Ebenen, aufgetan. Das schreit regelrecht nach der Staatsanwaltschaft und nach strafrechtlichen Ermittlungen, unabhängig von dienstrechtlichen Konsequenzen, die das unter Umständen auch noch haben kann.
Es ist jetzt notwendig, das ist das Entscheidende für mich, aus dem, was geschehen ist, und dem, was wir in den Berichten nachlesen können, dem, was an Feststellungen getroffen und als Empfehlungen gegeben worden ist, die richtigen Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen und Anpassungen vorzunehmen. Sicher gibt es da bei Einzelheiten unterschiedliche Betrachtungen und Wertungen, aber das sollte nicht verhindern, dass es bei den zu ziehenden politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen zu einer möglichst breiten Übereinstimmung kommt.
Die Empfehlungen des Ausschusses, damit möchte ich mich hier jetzt ausschließlich beschäftigen, erfolgen mit großer Einmüntigkeit, das ist gut so! Ich kann mich diesen Empfehlungen ebenfalls anschließen, insbesondere der Empfehlung zum Einstellungsverfahren, darüber ist heute schon breit diskutiert worden, und wir sind auf die Schwachstellen und einige Neuerungen hingewiesen worden. Dem kann ich mich ausdrücklich anschließen.
Auch die Empfehlungen zur inneren Organisation und zur Führung der Kliniken, zur Korruptionsbekämpfung, zu den Beraterverträgen und zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen finden wir richtig, und dem gilt unsere ungeteilte Zustimmung. Die Ausführungen zur Verantwortlichkeit der Ressortspitze sind ebenfalls richtig, sie decken sich im Übrigen mit dem, was ich schon bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gesagt habe, damals allerdings noch nicht auf der Basis einer solchen Untersuchung, sondern aufgrund von Vermutungen, die sich im Zusammenhang mit diesen Dingen ergeben haben.
Der Rücktritt des Staatsrats Knigge war eigentlich die falsche Antwort. Beamte können gar nicht zurücktreten, das habe ich damals auch gesagt, sie können nur entlassen werden, aber das ist eine andere Ebene. Zurücktreten kann nur die Senatorin, damals die verantwortliche Senatorin, dieser Rücktritt hätte schon damals erfolgen müssen, das habe ich damals gesagt,
und das wird durch die Berichterstattung heute ausdrücklich bestätigt. Von mangelhafter Organisation und Aufsicht der Kontrolle war hier die Rede, ich kann das nur nachträglich unterstützen, und deswegen müssen aus diesen Dingen die richtigen, die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden.
Als Bremerhavener Abgeordneter könnte ich mich bei den Strukturüberlegungen zur Krankenhauslandschaft in Bremen zurückhalten und das, was im Bericht zur Struktur der kommunalen Krankenhäuser gesagt wurde, nicht weiter kommentieren. Ich glaube aber, dass der Krankenhausbereich zu sensibel und für die Zukunft der Stadtgemeinde Bremen zu bedeutsam ist, um sich hier der Stimme zu enthalten. Zudem drängen meine Bremer Parteifreunde darauf, doch hierzu auch etwas zu sagen.
Nach der Lektüre des Berichts muss man zu der Überzeugung kommen, dass die Konstruktion der Gesundheit Nord in keiner Weise zu einer Lösung der Probleme beigetragen hat. Stattdessen wurde nur eine neue Verwaltungsebene eingeführt, die es erschwert hat, Zuständigkeiten zuzuordnen und finanziellen Durchblick zu schaffen. Die Frage muss erlaubt sein, ob es sich dabei nicht nur um einen Wasserkopf handelte oder ob noch anderes dabei im Spiel war.
Bremen braucht die einzelnen Klinikstandorte, muss ihnen dort Zuständigkeiten geben, wo es sinnvoll ist. In diesem Punkt stimmt die FDP mit den Empfehlungen unter Nummer vier des Berichts vollständig überein. Die Synergieeffekte, die man sich durch die Holding versprochen hat, sind nicht eingetroffen, sie waren auch kaum zu verwirklichen. Es gibt unklare Zuständigkeiten, zu viele Entscheidungsebenen und ein zu starres Personalkonzept, einschließlich der Beschränkungen, die das bremische Personalvertretungsgesetz möglicherweise an dieser Stelle bringt.
Bei der GmbH-Lösung gilt das Betriebsverfassungsgesetz, richtig, das ist klar.
Das gilt in ganz Deutschland, aber gleichwohl sind das Verständnis und die Interpretation dieses Gesetzes natürlich dem PVG folgend. Im Übrigen galt vorher, als die Häuser noch städtische Einrichtungen waren, natürlich das PVG. Das Denken in diesen Kategorien hat sich fortgesetzt, insofern gibt es da keinen Unterschied.
Eigenständige Einheiten hätten wesentlich effektiver wirtschaften können. Synergieeffekte können auch mehrere selbstständig wirtschaftende Kliniken durch Zusammenarbeit erzielen, wenn sie dem ent
sprechenden Wettbewerbsdruck ausgeliefert sind. Ein gemeinsamer Konzern ist nur sinnvoll, wenn die einzelnen Kliniken wirklich bereit sind, Kompetenzen abzugeben. Daran hat es aber ganz offensichtlich gefehlt.
Wir Liberalen stehen für selbstständige Kliniken, die in ihren Stadtbezirken verankert sind und selbstständig wirtschaften können. Sowohl den Klinikleitern als auch den Betriebsräten ist zuzutrauen, dass sie die Notwendigkeiten erkennen und angemessen zusammenarbeiten. Die Krankenhausbedarfsplanung des Landes mit Aussagen auch für Bremen ist das angemessene politische Instrument, um eine gute Versorgung für die bremische Bevölkerung zu garantieren.
Auch die Empfehlungen zur Aufsicht und Kontrolle werden von uns geteilt. Wiederholt haben sich die bestehen Regelungen als problematisch herausgestellt. Das weisungsgebundene Mandat ist nicht hinnehmbar. Eine effektive Kontrolle findet so im Zweifel nicht statt. Wir fordern von der Wirtschaft zu Recht unabhängige Aufsichtsräte. Dann müssen wir uns in der Politik ebenfalls daran halten!
Vollkommen zu Recht fordert der Bericht eine angemessene Schulung der Aufsichtsräte, und wenn wir ehrlich sind, fehlt vielen Abgeordneten der Einblick in die Tätigkeit eines Aufsichtsrats. Aufsichtsräte müssen darauf vorbereitet sein, was sie erwartet und welche Aufgaben sie haben, das ist vorhin auch schon betont worden. Politischer Proporz, was die Aufteilung und Zuordnung der Mandate angeht bei den Besetzungsverfahren für die verschiedenen Aufsichtsräten, ist jedenfalls nicht ausreichend, um diese Funktion wahrzunehmen.
Eine Reform, die sicherstellt, dass zukünftig unabhängige, nicht weisungsgebundene und gut vorbereitete Vertreter in den Aufsichtsräten sitzen, wäre ein Kernpunkt der Lehren, die man aus dem Fiasko der letzten Jahre in diesem Bereich ziehen sollte.
Als Fazit möchte ich festhalten: Die Ergebnisse des Berichts sollten nicht mit dem heutigen Tage im Aktenschrank verschwinden, sondern auch in der kommenden Legislaturperiode und darüber hinaus von Senat und der Bürgerschaft beherzigt werden. Einige Empfehlungen sind schon umgesetzt worden, einige andere müssen noch umgesetzt werden. Das neue Strukturkonzept für die bremische Krankenhauslandschaft sollte sorgfältig unter Berücksichtung der Ausschussempfehlung überdacht werden. Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit, denn es geht um viel, nicht nur um viele Patienten, sondern auch um viele Beschäftigte und am Ende natürlich auch um sehr viel Geld.
Es kommt also viel Arbeit in den nächsten Jahren auf die Politik und die Verwaltung zu. Ich wünsche allen Beteiligten daran ein glückliches Händchen und viel Erfolg im Sinne der Freien Hansestadt Bremen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich maule nicht, ich rede hier, genau wie Sie es gelegentlich auch tun! Deswegen bitte ich Sie, auch zuzuhören, weil es nicht ganz uninteressant ist, was hier noch an kritischen Bedenken kommt, was in diesem Gesetzespaket nicht berücksichtigt ist.
Zunächst einmal möchte auch ich feststellen, es hat lange gedauert, bis dieses Gesetzesvorhaben endlich in die Bürgerschaft kommt, ich muss sagen, eigentlich viel zu lange! Die Koalition hat sich jahrelang nicht aufraffen können, das, was lange notwendig und auf Arbeitsebene schon längst geeint war, auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen. Nun kommt der Gesetzentwurf endlich, zur letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode, und immer noch knirscht es im Getriebe, jedenfalls wenn man sich die zurückliegenden Wochen betrachtet und das, was da jetzt noch an Änderungs- und Entschließungsanträgen gekommen ist. Das ist wahrlich, muss ich feststellen, keine Regierungskunst, was die Koalition uns hier abliefert.
Ich finde es richtig, wenn die Grunderwerbsteuer als Landeseinnahme in die Verbundmasse und damit in die neu errechnete Schlüsselmasse einbezogen wird. Mir scheint das vom Ansatz her plausibler zu sein als die bisherige Lösung, nämlich eine kommunale Zuordnung dieser Steuern. Auch das Modell zur Errechnung und Verteilung der Schlüsselmasse auf die beiden Kommunen, das heißt die Errechnung der sogenannten Schlüsselzuweisung an die beiden Städte, ist richtig.
Sicher kann man sich viele Bedarfsindikatoren vorstellen, und sicher werden sich die Indikatoren auch mit der Zeit ändern, ja, ändern müssen, weil ihr
Gewicht und ihre Bedeutung sich ändern. Im Augenblick scheint mir das Indikatorenkonzept vor dem Hintergrund unserer stadtstaatlichen Struktur und der bestehenden rechtlichen Situation aber vernünftig zu sein. Ob es ausreicht, nur die Gewichtung der Bedarfsindikatoren wie in Paragraf 6 mit der Ermächtigung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, neu festzusetzen, wage ich zu bezweifeln.
Man muss wahrscheinlich auch die Indikatoren selbst auf Angemessenheit und Geeignetheit von Zeit zu Zeit überprüfen. Die Evaluierung und Überprüfung des Gesetzes vor Ablauf der jetzt noch eingefügten Befristungsregelung sollte sich daher auch auf die Angemessenheit und Geeignetheit der Indikatoren beziehen, also nicht nur auf das, was dort in Paragraf 6 derzeit geregelt ist, ob die Gewichtung noch stimmig ist, sondern auch auf die Geeignetheit und die Angemessenheit der Indikatoren.
Die unter Nummer 2 bis 4 in der Senatsmitteilung als Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung benannten Änderungen, nämlich die vollständige Erstattung der Personalausgaben für Polizei und Lehrer sowie der konsumtiven und investiven Ausgaben für die Polizei an Bremerhaven, waren längst überfällig. Diese Änderungen stellen übrigens einen Zustand wieder her, den wir zu Beginn der Neunzigerjahre schon einmal hatten, damals unter maßgeblichem Druck der FDP eingeführt.
Dass es im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in Bremerhaven kommunale Polizisten und Lehrer gibt, hat etwas mit der Geschichte unseres Bundeslandes und der Stadt Bremerhaven zu tun. Ich meine, dass dies auch nicht geändert werden muss angesichts der geografischen Struktur des Landes und der bestehenden Rechts- und Verfassungslage in unserem Bundesland. Das Land kann die Dinge in Bremerhaven, was diese Bereiche anbetrifft, vollständig über seine gesetzgeberischen und finanziellen Möglichkeiten steuern und gestalten. Da stört nach meiner Auffassung ein bisschen Autonomie in Bremerhaven in diesem Bereich nicht, ganz im Gegenteil!
Das, was in Nummer 7 als Kernpunkt der Veränderung in der Senatsmitteilung benannt wird, ist eine Zielsetzung, die sicher richtig ist. Die in den stadtbremischen Überseehafengebieten in Bremerhaven entstehenden kommunalen Steuern sollen im Rahmen einer Pauschale – von 5 Millionen Euro ist da die Rede! – von der Stadtgemeinde Bremen auf die Stadt Bremerhaven übertragen werden. So begrüßenswert diese Veränderung ist, so halbherzig und unvollkommen ist diese Änderung.
Was mich an dem Punkt stört, ist zweierlei: erstens, die im Gesetz festgelegte Pauschalierung dieses Steueraufkommens auf 5 Millionen Euro. Wenn sich da etwas verändern soll, muss der Gesetzgeber bemüht werden. Das ist kein Automatismus, der sich an der Höhe der Steueraufkommens misst, sondern eine
gesetzgeberische Entscheidung, die da notwendig ist. Außerdem werden die Hebesätze der Steuern, die hier involviert sind, von der Stadt Bremen weiterhin gestaltet. Das muss man wissen, wenn man sich darüber Gedanken macht.
Zweitens, das weiterhin ungelöste Problem der Übertragung der Hoheitsrechte für die stadtbremischen Überseehafengebiete in Bremerhaven auf die Stadt Bremerhaven! Man geht diesem Problem auch jetzt wieder aus dem Weg. So muss man das bezeichnen. Mir scheint das halbherzig und auch feige. Warum machen Sie nicht den ganzen Schritt und übertragen die Gebietshoheit für die stadtbremischen Überseehafengebiete im Bereich Bremerhaven vollständig auf Bremerhaven? Eigentumsrechtlich ändert sich dadurch nichts, und planungsrechtlich kann das Land jederzeit Gebrauch machen von seinen gesetzgeberischen Möglichkeiten für die Landes- und Regionalplanung und die Hafenpolitik.
Außerdem, das ist ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang, mit einer Neuordnung der leidigen Hoheitsfrage in den Hafengebieten Bremerhavens würden die in der Gesetzesbegründung genannten Verwaltungs- und Durchführungsprobleme, die zur Begründung der Pauschalierung angeführt werden, sich problemlos in Luft auflösen.
Ein Punkt wird in dem Finanzzuweisungsgesetz nicht angesprochen, er muss aber hier behandelt werden. Das neue Verteilungsmodell berücksichtigt nicht die Tatsache, dass das Land den Kommunen neue Aufgaben zuweisen kann, wie es zum Beispiel mit der Einführung von Ganztagsschulen geschehen ist oder künftig bei der Einführung neuer Betreuungsangebote für Kleinkinder geschehen soll. Das Indikatorenmodell ist in diesem Punkt offen.
Nun kann man darüber streiten, ob die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben über Schlüsselzuweisungen oder über Ergänzungs- oder sonstige Zuweisungen vom Land erstattet werden. Für mich ist entscheidend, dass derartige Ausgaben, wenn das Land diese Aufgaben für wichtig hält und sie den Kommunen überträgt, dann auch vom Land erstattet werden. So wie das Land zu Recht übrigens vom Bund die Erstattung von Ausgaben verlangt, die der Bund initiiert, muss das auch innerhalb unseres Bundeslandes gelten. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss es auch für die notwenigen finanziellen Mittel sorgen. Das sage ich bewusst im Hinblick auf die Ganztagsangebote und die künftig neuen Kinderbetreuungsangebote.
Ein Letztes noch: Die Gewährung von Ergänzungszuweisungen beziehungsweise von sonstigen Zuweisungen kann von besonderen Auflagen durch das Land abhängig gemacht werden. Eine solche Regelung wäre in einem Flächenland selbstverständlich und könnte auch von keiner Kommune in der Sache beanstandet werden. In unserem Zwei-Städte-Staat, bei dem das Land mit der Stadt Bremen faktisch identisch ist, ist eine solche Regelung jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Es gibt praktisch nur eine Kommune, die davon betroffen wäre. Insofern kann ich das Aufbäumen Bremerhavens in diesem Punkt gut verstehen.
Zumindest die Bindung der Ergänzungszuweisungen an besondere Auflagen des Landes halte ich für problematisch. Ergänzungszuweisungen dienen nach meinem Verständnis genauso wie die Schlüsselzuweisungen auch der Abdeckung des allgemeinen Finanzbedarfs und sollten daher von Auflagen durch das Land frei bleiben. Die Kommunalaufsicht des Landes würde nach meiner Auffassung hier völlig ausreichen.
Der Änderungsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses hält an der Auflagenbindung fest, verschärft diese Regelung sogar, indem aus einer weichen Kann-Bestimmung eine gesetzliche Verpflichtung gemacht wird. Das ist keine Haushaltstechnik, wie es gesagt wurde, sondern eine wesentliche Verschärfung gegenüber der ursprünglichen Regelung. Da sollte man sich nichts vormachen! Die Bindung der sonstigen Zuweisungen an Auflagen des Landes, das ist schon jetzt Rechtslage, kann man, glaube ich, nicht beanstanden.
Trotz meiner kritischen Anmerkungen werde ich dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen. Die Neuregelung des innerbremischen Finanzausgleichs ist dringend erforderlich, und die jetzt gefundenen neuen Regelungen stellen insgesamt gesehen eine Verbesserung der gegenwärtigen Regelung dar.
Nun noch ein Wort zu dem gemeinsamen Antrag: Diesem Antrag zum kommunalen Finanzausgleich werde ich ebenfalls zustimmen.
Natürlich mit unterschrieben, deswegen werde ich ihm auch zustimmen! Ich halte einen solchen Antrag zwar nicht unbedingt für notwendig, weil das, was im Beschlussteil gefordert wird, meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit ist, aber auch Selbstverständliches muss man bisweilen betonen.
Auf zwei Dinge möchte ich in diesem Zusammenhang allerdings noch hinweisen: Bei dem Schuldenvergleich der beiden Städte wird nur von der Pro-KopfVerschuldung gesprochen. Es gibt aber für die Haushaltswirtschaft einer Kommune andere, ebenfalls sehr
wichtige Indikatoren, die im Einnahmenbereich angesiedelt sind, zum Beispiel die Steuereinnahmen insgesamt oder die Zinssteuerquote, die beide Gesichtspunkte berücksichtigt, oder die Wirtschaftskraft in der Kommune. Wenn im letzten Satz – das ist die letzte Anmerkung – des Antrags, also eigentlich im Beschlussteil, von Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger der beiden Städte die Rede ist, dann muss man hier wohl richtigerweise Artikel 65 Satz 3 unserer Landesverfassung lesen, in der von gleichwertigen Lebensverhältnissen im Land gesprochen wird. Ich gehe davon aus, dass dies mit der Formulierung im Antrag auch gemeint ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schön, zum Schluss war das ja eine sehr mutige Erklärung, die Sie hier abgegeben haben, gerade vor dem Hintergrund der Debatte, die wir gestern hatten und die alle Fachbereiche des Haushalts, der Verwaltung und der Ressorts durchziehen wird. Deswegen, denke ich, wird man Sie an Ihren Worten messen müssen. Das, was Sie hier versprechen, werden Sie mit Sicherheit an anderen Stellen im Haushalt irgendwo wegnehmen müssen, denn anders kann ich mir das nicht vorstellen. Dukatenesel haben Sie genauso wenig im Keller wie der Senat oder wie wir oder andere ihn haben; das ist also eine sehr mutige Erklärung. Ich hoffe nicht, dass Sie den Mund zu voll genommen haben.
Wir sollen heute über den geänderten Wissenschaftsplan 2010 und den neuen Hochschulgesamtplan V diskutieren. Wir sollen ihn nach der Vorlage nur zur Kenntnis nehmen, das ist eigentlich alles, was uns hier heute abverlangt wird. Eigentlich wäre eine Beschlussfassung auf der Grundlage eines Antrags notwendig gewesen, doch dazu scheint die Koalition nicht genügend politische Kraft zu haben. Offensichtlich hat sie nicht den Mut dazu, sondern will nur eine allgemeine Debatte und nur eine Kenntnisnahme und möchte sich möglichst aus der Sache herausstehlen.
In der Wissenschaftsdeputation im Februar wurde ausführlich über dieses Thema mit einer Beschlussfassung debattiert, die wiederum mehr den Kenntnischarakter betont als den einer Zustimmung. Das wissen die Teilnehmer der Wissenschaftsdeputation. Wir haben gerade in der letzten Woche ausführlich darüber debattiert, wie das zu verstehen ist, was da gemacht worden ist. Meine Nachfrage in der Wissenschaftsdeputation nach dem Charakter der Beschlussfassung wurde damit beantwortet, dass es sich um mehr als eine reine Kenntnisnahme handelte und mit der Zustimmung zur Weiterleitung der Deputationsvorlage an den Senat und über den Senat dann auch hierher an dieses Haus indirekt eine Zustimmung in der Sache vorgenommen worden sei. Man kann feststellen – das möchte ich auch ausdrücklich tun –, dass
die Koalition die Veränderungen im Wissenschaftsplan und im Hochschulgesamtplan voll mitträgt, auch wenn sie sich womöglich heute hier und anderswo einen weißen Fuß machen will und mit der Sache nicht allzu viel zu tun haben möchte.
Ich hatte mich damals in der Wissenschaftsdeputation bei der Beschlussfassung über die Änderungen und die geplanten Zahlenveränderungen im Hochschulgesamtplan der Stimme enthalten. Ich hatte also nicht zugestimmt und die Sache auch nicht abgelehnt. Der Grund lag darin, dass man auch im Wissenschaftsbereich nicht die Augen vor der Haushaltsnotlage des Landes verschließen kann. Die Anpassung des Wissenschaftsplans und des Hochschulgesamtplans an die miserable Haushaltslage Bremens ist leider unabwendbar. Das ist auch vorhin von Frau Schön betont worden, dass wir dies sehen müssen, dass wir hier aber zu anderen Antworten kommen als Sie oder die Koalition. Das ist auf jeden Fall ein Faktum, das wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Die rosigen Entwicklungszahlen des alten Wissenschafts- und Hochschulgesamtplans waren nicht mehr haltbar, trotz aller Erfolge im Wissenschaftsbereich in den letzten Jahren. Darauf ist ja eben auch schon hingewiesen worden. Die grundsätzlichen Zielvorstellungen in der vorgelegten Anpassungsplanung im Wissenschaftsplan 2010 und auch im Hochschulgesamtplan V können wir grundsätzlich mittragen. Der Umsteuerungsprozess, das hatte ich auch betont, hätte allerdings viel früher und mit mehr Absehbarkeit und Planbarkeit für die Hochschulen eingeleitet werden müssen.
Die Absenkung der Haushaltszahlen ist für die Entwicklung der Hochschulen in den nächsten Jahren sehr bitter, das sage ich ausdrücklich, angesichts unserer Haushaltssituation aber unumgänglich. Ich hätte mir auch gern etwas anderes gewünscht, nämlich dass wir den alten Hochschulgesamtplan IV hätten aufrechterhalten können oder dass wir da angesichts der zusätzlichen Belastungen, die demnächst auf uns zukommen werden, vielleicht sogar bei den Haushaltsberatungen etwas hätten dazugeben können. So, wie die Dinge haushaltspolitisch liegen, ist das aber leider nicht möglich.
Die im jetzt vorgelegten Hochschulgesamtplan V vorgenommene nochmalige Absenkung gegenüber der ursprünglichen Planung der Hochschulbudgets tragen wir allerdings politisch nicht mit. Dies gefährdet die selbstgesetzten Entwicklungsziele im Hochschulbereich und die absehbare Überlastquote für die Hochschulen in den nächsten Jahren. Da nutzen auch die kleinen Verbesserungen durch den Hochschulpakt 2020 nicht viel, denn heruntergebrochen für Bremen sind das nur 8 Millionen Euro, was sehr wenig ist.
Es ist auch schon betont worden, dass die Kofinanzierung durch das Land noch gar nicht sichergestellt ist und dass man sie mit echten finanziellen Mitteln offensichtlich auch nicht kofinanzieren will, sondern dass man das durch indirekte Maßnahmen im Hoch
schulbereich, durch Überlastverfahren, darstellen will. Das scheint mir – da stimme ich Frau Schön ausdrücklich zu – viel zu wenig zu sein für das, was absehbar in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird.
Die Hochschulen hatten sich zwar zähneknirschend – so ist mir das berichtet worden – auf die erstmalige Etatkürzung durch das Land eingestellt, auch ihre Planung entsprechend darauf eingerichtet, sie sind jedoch überrascht worden von einer nochmaligen Kürzung, und das, muss ich sagen, geht uns entschieden zu weit! Das bringt die Hochschulen in gravierende Schwierigkeiten, weil sie wieder von vorn anfangen müssen. Das kann man dann auch bestimmten kritischen Anmerkungen sowohl von der Universität hier in Bremen wie auch von der Hochschule Bremerhaven entnehmen; andere Hochschulen machen das vielleicht leiser.
Die Hochschulen brauchen, das möchte ich ausdrücklich sagen, eine Verlässlichkeit der Zahlen, da ansonsten eine seriöse Arbeit und Entwicklung in den Hochschulen nicht zu gewährleisten ist. Deshalb müssen Bürgerschaft und Senat die angepassten neuen Zahlen, wie auch immer sie am Ende aussehen werden, für einen absehbaren Zeitraum gewährleisten. Das muss sichergestellt sein, denn hinter diesem Zahlenpaket stehen Planungen im Hochschulbereich, und diese sind nicht kurzfristiger, sondern längerfristiger Art. An dieser Stelle ist eine jährliche Etatplanung vollkommen falsch, wir müssen hier zu mittelfristigen Betrachtungen kommen. Dazu müssen sich sowohl die Bürgerschaft als auch der Senat am Ende bekennen.
Dies hätte übrigens heute mit einer Beschlussfassung passieren können. Leider kommt es dazu nicht! Deshalb fordere ich den Senat auf, dass er zu neuen und verbindlichen Kontrakten und Rahmenvereinbarungen mit den Hochschulen kommt, in denen wenigstens die neuen Haushaltszahlen für einen längeren Zeitraum festgeschrieben und politisch auch garantiert werden. Es wäre misslich, wenn bei der nächsten Haushaltsberatung, die im Herbst dieses Jahres von der neuen Bürgerschaft vorgenommen wird, plötzlich wieder alle von vorn anfangen müssen, das kann nicht sein. Die Hochschulen müssen sich auf planbare und berechenbare politische Vorgaben einstellen können.
Bei der Überarbeitung der einzelnen Hochschulprofile als Konsequenz aus den angepassten Budgets müssen nach unserer Auffassung die Gesichtspunkte der innerbremischen und der überregionalen Kooperation der Hochschulen, der landes- und regionalplanerischen Bedeutung der einzelnen Hochschulen, die Einfügung des privaten Hochschulangebots – zum Beispiel durch die Jacobs Universität – und die aufbauende Entwicklungssituation der einzelnen Hochschulen eine entscheidende Rolle spielen.
Doppelangebote und eine Überschneidung von Studienangeboten darf es in Bremen und auch in der weiteren Metropolregion Bremen/Oldenburg/Bremer
haven in aller Regel nicht geben. Auch bremische Sonderwege sind obsolet. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die im Hochschulgesamtplan V vorgenommenen Profil- und Ressourcenplanungen in der Form nicht von uns akzeptiert werden können.
Die innerbremische Kooperation erscheint uns noch nicht genügend ausgelotet, auch die Kooperation mit Niedersachsen ist noch zu beiderseitigem Nutzen ausbaufähig. Da reicht es nicht, wenn nur von Hochschule zu Hochschule kooperiert wird – das ist sicherlich notwendig –, es muss auch eine politische Kooperation von Landesregierung zu Landesregierung sein, denn darunter müssen sich die Kooperationen der einzelnen Hochschulen bewegen.
Außerdem ist das Gewichtsverhältnis zwischen den Hochschulstandorten Bremen und Bremerhaven nicht stimmig. Die Hochschule Bremerhaven muss wegen ihrer regionalpolitischen Bedeutung ein stärkeres Gewicht erhalten, zum Beispiel ein solches Gewicht, wie das im alten Hochschulgesamtplan IV vorgesehen war. Die Aufteilung der Studiengänge zwischen den Hochschulen muss daher nach unserer Auffassung nochmals überprüft werden.
Bei der Finanzierung der öffentlichen Hochschulen in unserem Bundesland fehlt der Gesichtspunkt der Studiengebühren. Sie wissen, dass wir für die Erhebung von Studiengebühren eintreten. Deswegen sind wir auch zusätzlich der Auffassung, dass deren Aufkommen den Hochschulen vollständig zur Verbesserung und Stärkung ihres Lehrbetriebes und damit zur Verbesserung ihrer Budgets zur Verfügung gestellt werden muss. Das derzeitige Studienkontenmodell in unserem Bundesland bringt den Hochschulen keine nennenswerten finanziellen Vorteile, ganz abgesehen davon, dass dieses Modell in unseren Augen ein politischer Missgriff ist.
Als Fazit möchte ich festhalten: Geben Sie den Hochschulen Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum! Stellen Sie die bremische Kofinanzierung für den Hochschulpakt 2020 sicher, insbesondere auch schon für den ersten Zeitabschnitt bis 2010! Stellen Sie sicher, dass die Wissenschaftsplanung und die Haushalts- und Finanzplanung konform laufen, also nicht mehr, wie wir das leider jetzt feststellen mussten, in Ihren Zahlen auseinanderlaufen und wir dadurch in Kalamitäten kommen, wie wir das hier heute festzustellen haben! Damit möchte ich schließen und mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Haushaltsspielräume, Frau Linnert,
von denen Sie eben gesprochen haben, sind ja verspielt worden, und darüber geht die Klage und die ganze Debatte heute. Deswegen müssen wir uns auf diese Debattenthemen konzentrieren und hoffen, dass am Ende wieder Haushaltsspielräume entstehen.
Die extreme Haushaltsnotlage Bremens ist entgegen der landläufigen Auffassung nicht nur in den besonderen strukturellen Problemen, denen Bremen ausgesetzt ist, zu suchen, sondern auch in einem hohen Maße in dem eigenen Tun oder im eigenen Nichttun. Insofern sehe ich es dort ein bisschen anders als Sie, Frau Linnert. Es gibt auch Verschulden hier im Lande.
Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen haben viel zu spät und dann auch noch viel zu zaghaft mit dem eigentlichen Sparen, das heißt der Anpassung der Ausgaben an die fehlenden Einnahmen, begonnen. Wenn Einnahmen fehlen, müssen die Ausgaben auf den Prüfstand, es muss gespart werden. Das Einhalten von Sanierungsauflagen für die Ausgabengestaltung nützt in einer Situation fehlender Einnahmen wenig. Die Koalition hat zudem viel zu sehr auf das Investieren gesetzt und dabei den Gesichtspunkt der betriebswirtschaftlichen und regionalwirtschaftlichen Rentabilität dieser Investitionen außer Acht gelassen.
Sie hat bewusst ignoriert, dass viele Investitionen keine echten Investitionen, sondern verkappte konsumtive Ausgaben waren und bis heute auch noch sind. Sie hat, und das ist ein ganz großer Denkfehler in den ganzen bisherigen Sanierungsbestrebungen, die Struktur des bestehenden Finanzausgleichssystems in meinen Augen falsch eingeschätzt. Sie hat übersehen, dass da andere Verteilmechanismen wirken, als man sie hier beim blanken Investieren und den Standortverbesserungen erhofft hatte.
Außerdem hat die Koalition wider besseres Wissen, davon ist auch schon gesprochen worden, Steuerreformen und neuen Finanzausgleichsregelungen zugestimmt, die erkennbar für den bremischen Haushalt Nachteile brachten. Der wertlose Kanzlerbrief, der uns jahrelang als werthaltiges Finanzversprechen verkauft wurde, entpuppte sich als Seifenblase, er löste sich in einer einmaligen finanziellen Zuwendung des Bundes für bestimmte öffentliche Investitionen im Lande Bremen auf. Kritiker, zum Beispiel auch die FDP, hatten das im Übrigen schon lange vorhergesagt.
Trotz der hohen Sanierungszahlungen, die Bremen bekommen hat, ist die Sanierung der bremischen Haushalte nicht gelungen. Bremen steht heute haushalts- und finanzpolitisch viel schlechter da als zu
Beginn der Sanierung. Die Selbstständigkeit Bremens ist deshalb in höchster Gefahr, und das haben SPD und CDU gemeinsam zu vertreten.
Zum Glück hat mit dem Abgang von Henning Scherf aus dem Senat ein vorsichtiges Umdenken im Rathaus begonnen. Dieses vorsichtige Umdenken muss sich fortsetzen, und es muss nach unserer Auffassung auch noch weiter verstärkt werden. Aus eigener Kraft kann Bremen sich nämlich nicht mehr aus der extremen Haushaltsnotlage befreien. Die beiden Haushalte 2006 und 2007 und die mittelfristige Finanzplanung zeigen dies deutlich. Das ist auch der tiefere Grund für die neuerliche Klage Bremens in Karlsruhe und die intensiven Bemühungen in Berlin im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II.
Wenn Senat und Koalition nunmehr von dem Dreiklang Klagen, Verhandeln und Eigenanstrengungen sprechen, kann ich das nur unterstützen. Etwas anderes bleibt uns bei unserer haushalts- und finanzpolitischen Situation auch nicht übrig. Man darf dabei allerdings nicht den Denkfehler begehen, dass dieser Dreiklang automatisch und zwangsläufig von Erfolg gekrönt sein wird. Die einzelnen Elemente dieses Dreiklangs sind sehr verschieden, sie liegen nur hinsichtlich der Eigenanstrengungen in unserer eigenen Hand.
Unsere Klage in Karlsruhe ist nach dem Urteil zur Berliner Klage nicht gerade leichter geworden, im Gegenteil, die Anforderungen an das eigene Tun, an die eigenen Anstrengungen haben sich deutlich verschärft. Ich glaube, dass wir nicht an weiteren Vermögensveräußerungen, an zusätzlichen steuerlichen Maßnahmen und weiteren schmerzhaften Sparanstrengungen bei den Ausgaben sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich vorbeikommen, auch wenn das in dem neuerlichen Schriftsatz des Senats von Karlsruhe, den ich erst gestern Abend im Wortlaut bekommen habe und nicht mehr lesen konnte, hier relativiert wird. Was ich weiß, weiß ich nur aus den Meldungen in der Presse. Nur wenn wir bei den Eigenanstrengungen überzeugend und glaubwürdig sind, können wir überhaupt noch ein weiteres Mal auf die Solidarität der potenziellen Geldgeber in Bund und Ländern hoffen. Das muss nach dem Berliner Urteil jedem klar sein.
Unsere bisherigen überwiegend nicht positiv gesehenen Sanierungsanstrengungen und die hohen Sanierungszahlungen hängen uns dabei sowohl in Karlsruhe, aber auch in Berlin wie Blei an den Füßen. Wenn ich mir das Gutachten von Professor Dr. Korioth, das ich gestern in meinem Fach gefunden und gestern Abend noch gelesen habe, mit seiner vernichtenden Kritik der bremischen Sanierungspolitik anschaue, dann muss ich sagen, dass die bisherigen Schriftsätze des Senats an das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichen. Ich glaube, dass wir das Gutachten von Professor Dr. Korioth sehr ernst nehmen müssen, ernster, als ich es hier eben vernom
men habe. Der Senat hat ja angekündigt, dass er darauf noch einmal ausführlich reagieren will, und ich glaube, das ist nötig. Unsere Begründungen in Karlsruhe müssen schon sehr stichhaltig und sehr überzeugend sein, wenn wir dort Erfolg haben wollen.
Die neue Föderalismuskommission ist nun gottlob eingerichtet und hat mit ihrer Arbeit begonnen. Dabei soll es im Schwerpunkt um die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern gehen und auch um die Zusammenarbeit der Länder und um erleichterte Möglichkeiten für den freiwilligen Zusammenschluss von Ländern. Diese Themen waren aus der Arbeit der früheren Föderalismuskommission ausgeklammert gewesen. Diese Themen sind für uns hier in Bremen existenziell, wir müssen sie äußerst ernst nehmen und uns auch voll darauf einlassen.
Die FDP hatte schon früher bei den Diskussionen im Zusammenhang mit der ersten Stufe der Föderalismuskommission gesagt, dass die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ebenfalls auf die Tagesordnung einer solchen Reform gehören. Die FDP trägt deshalb die neue Kommission mit ihrem jetzigen Arbeitsauftrag ausdrücklich mit. Die Grünen hatten sich ja im Bundestag bei der Abstimmung über den entsprechenden Antrag der Stimme enthalten, stehen der Arbeit einer solchen Kommission also offenbar zurückhaltend gegenüber.
Der Arbeitsauftrag der Kommission ist sehr allgemein gehalten, er wird durch eine offene Themensammlung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ergänzt. Innerhalb des sehr allgemein gehaltenen Auftrags und der offenen Themensammlung kann nun vieles diskutiert und überlegt werden, auch das, was hier in Bremen und heute hier in dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zum Ausdruck gebracht wird.
Über eines muss man sich im Klaren sein: Bremen hat im Konzert der anderen Bundesländer und im Bund nur eine Stimme, und Bremen will Geld haben, das andere geben müssen. Das wird sehr schwierig bei noch so guten bremischen Argumenten. Auch andere haben gute Argumente, müssen sich vor ihren Wählern rechtfertigen. Bremen braucht neben guten Argumenten und viel eigenem Sachverstand vor allem auch eine Reihe von Verbündeten, die die Eigenstaatlichkeit Bremens und die dazu erforderliche Finanzausstattung akzeptieren und unterstützen.
Viele Punkte aus dem Katalog des Dringlichkeitsantrags sind politisch hoch umstritten, quer durch die Parteien und die verschiedenen Gliederungen und Ebenen unseres Staates. Sie werden auch wissenschaftlich höchst unterschiedlich gesehen. Für uns als FDP ist wichtig – das habe ich schon mehrfach hier gesagt – der Gesichtspunkt des Wettbewerbsföderalismus, der auch gewisse wirtschaftliche und finanzielle Unterschiede zwischen den Bundesländern zulässt. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass sich die
Steuerverteilung stärker an der Wirtschaftskraft der einzelnen Bundesländer orientieren sollte, wie es ja auch Bestandteil unserer Überlegungen hier in Bremen ist, sich also die wirtschaftlichen und finanziellen Anstrengungen der Länder mehr lohnen als bisher.
Wir begrüßen es zudem, wenn versucht wird, ein Präventions- und Frühwarnsystem zur frühzeitigen Erkennung von Haushaltsrisiken zu schaffen und die Regelungen zur Verschuldung sehr viel restriktiver zu fassen. Nach Auffassung der FDP sollte die Befugnis des Staates zur Kreditaufnahme deutlich über die derzeitigen Grenzen im Grundgesetz und in den Länderverfassungen sowie im Haushaltsrecht hinaus eingeschränkt werden. Künftige Generationen werden uns dafür dann sehr dankbar sein.
Ob in diesem Zusammenhang ein nationaler Entschuldungsfonds Sinn macht, muss sich erst noch erweisen, denn wie soll dieser Fonds bedient werden: Durch den Bund, durch die Länder, nur von einzelnen Ländern? Sollen neue Steuern erhoben werden? Sollen Steuern anders verteilt werden? Welche Schulden sollen da überhaupt hinein? So schön eine solche Idee aus Sicht derjenigen ist, die Schulden in den Fonds verschieben können, so viele Fragen und Probleme stellen sich mit einem solchen Fonds.
Die Überlegungen zu einer größeren Steuerautonomie der Länder, insbesondere was die eigenen Steuern und Zuschlagsrechte bei den Gemeinschaftssteuern betrifft, finden wir ebenfalls richtig. Auch die Idee, den horizontalen Finanzausgleich, das heißt den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, abzuschaffen, können wir mittragen. Die Konsequenz dieser Idee ist aber, dass der vertikale Finanzausgleich, also die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern, ein sehr viel stärkeres Gewicht bekommt. Der Bund wird die Länder dann sehr viel enger an seiner goldenen Leine führen können, als es uns aus föderalen und historischen Gesichtspunkten lieb sein kann. Das muss also sehr genau überlegt werden.
Da die Hafenlasten isoliert betrachtet für die bremischen Haushalte nicht rentabel sind, sondern sich nur bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung rechnen, unterstützen wir ausdrücklich die Bemühungen, spezielle Sonderlasten der Bundesländer im Finanzausgleichsgefüge zu berücksichtigen. Das bedeutet für uns zum Beispiel, dass die derzeitigen Beträge zur Abgeltung der Hafenlasten anzuheben sind und dass die Hauptstadtfunktion bei den Stadtstaaten und die Gewichtung ihrer Einwohner finanziell stärker zu Buche schlagen müssen.
Das sehe ich auch so, dass da natürlich Grundgesetzänderungen notwendig sein werden, nicht nur einfache gesetzliche Regelungen. Bei allen Bemühungen um die Neuverteilung der Finanzen darf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, die wir innerbremisch ja auch immer einfordern, nicht ganz unter die Räder geraten.
Ich werde dem Dringlichkeitsantrag der Koalition heute ebenfalls zustimmen. Eine Ablehnung wäre unsolidarisch mit dem Land, und wir wollen als FDP nicht unsolidarisch mit Bremen sein. Aus meiner Zustimmung darf allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass ich damit auch die bisherige Sanierungspolitik des Senats und der ihn tragenden Fraktionen unterstützen will. Ich unterstütze das Anliegen, das wir in der Föderalismuskommission anstreben, nämlich mehr Geld, mehr finanzielle Möglichkeiten für Bremen herauszuholen, aber ich unterstütze nicht und salviere sozusagen die bisherige Sanierungspolitik des Senats, die uns leider zu einem großen Teil in diese Situation geführt hat.
Ich bin mir bewusst, das sage ich jetzt zum Schluss, dass es sich bei den Forderungen im Koalitionsantrag um einen Wunschkatalog aus bremischer Sicht handelt, der schon in Niedersachsen und erst recht in Süddeutschland und bei den ostdeutschen Ländern anders gesehen wird. Wir werden uns, wenn ich einmal auf ein Ergebnis reflektiere, hier in Bremen, was das Verhandlungsergebnis der Föderalismuskommission betrifft, wohl nur mit kleinen Verbesserungen zufrieden geben müssen, also eine eher nur kleine Finanzverfassungsreform erleben und uns ansonsten auf unsere eigenen Anstrengungen konzentrieren müssen.
Das ist jetzt meine vielleicht etwas pessimistische Spekulation. Man muss abwarten, was herauskommt, aber ich sehe nicht im Konzert der anderen Bundesländer, dass wir wieder zu einer großen Finanzverfassungsreform kommen mit erheblichen, drastischen Verbesserungen für den Finanzstatus Bremens.
Ich hoffe, dass die Föderalismusreformkommission sich nicht im Streit um finanzielle Details und ihre Verteilungswirkung erschöpft und dass ein halbwegs vernünftiges und für alle tragbares Ergebnis herauskommt. Ich hoffe auch, dass dies auch noch in der jetzt laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erreicht wird, das ist meine Hoffnung zum Schluss, nicht dass wir uns jetzt hier vertrösten lassen müssen auf die nächsten Legislaturperioden des Bundestages, sprich bis zum Sankt-Nimmerleinstag am Ende. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich rede jetzt nicht hier, weil Herr Röwekamp mich indirekt dazu aufgefordert hat, das ist nicht der Grund, sondern weil ich genau zu diesem Thema heute hier sprechen wollte! Herr Röwekamp, das ist ja auch interessant, und eigentlich, muss ich sagen, fühle ich mich ein bisschen geehrt, dass Sie sich Gedanken und Sorgen um die FDP machen,
insbesondere dann, wenn wir uns zu einem Steuerthema, was ja unser Thema letztlich ist, nicht hier äußern.
Natürlich äußern wir uns zu diesem Thema, ich will das Thema Aktuelle Stunde hier nicht noch einmal wieder aufgreifen. Selbstverständlich haben wir dazu eine Meinung, natürlich hat es mich gedrängt, dazu zu reden, aber ich habe mich heute zurückgehalten.
Zum Staatsvertragsentwurf will ich heute inhaltlich nicht allzu viel sagen, er steht ja nicht zur Debatte und nicht zur Abstimmung, sondern nur zur Kenntnisnahme, und ob er überhaupt zustande kommt, das ist noch stark die Frage. Das steht sehr in den Sternen. Wir können aus der Vorlage entnehmen, dass Schleswig-Holstein erhebliche Bedenken hat. Insbesondere die dortige CDU-Fraktion hat Bedenken, und das, Herr Innensenator, müsste Ihnen zu denken geben, dass Ihre eigenen Parteifreunde in SchleswigHolstein, allerdings auch anderswo, wenn auch mit einem anderen Ergebnis, Bedenken gegen eine solche Sache haben.
Ob der Staatsvertrag überhaupt zustande kommt, hängt von EU-rechtlichen Überlegungen ab und auch von weiteren Entscheidungen, die da noch anstehen. Ich und meine Partei glauben, dass dieser Staatsvertrag in der Form, wie er uns hier heute vorgelegt wird, nicht zustande kommen und nicht abgeschlossen werden wird. Selbst wenn 15 Ministerpräsidenten unterzeichnen, ein sechzehntes Land wird nicht unterzeichnen, und dann, denke ich, steht das Ganze sozusagen zur Disposition.
Die Auffassung der FDP zu dieser Thematik hatte ich im letzten Jahr bei der Debatte über den Antrag
der Grünen zu den Sportwetten deutlich gemacht. In aller Kürze: Wir sind für eine Liberalisierung des Sportwettenmarkts, wir wollen eine Neuordnung des Rechts der Sportwetten mit einem geregelten Nebeneinander von privaten und staatlichen Anbietern, und deswegen, genau aus diesen Gründen, können wir dem Staatsvertragsentwurf, so wie er uns heute hier präsentiert wird, auch nicht zustimmen. Die FDP würde ihn also, wenn er denn möglicherweise in der nächsten Bürgerschaftsperiode zur Abstimmung steht, von meinen Kollegen, die dann hier vorn stehen, abgelehnt werden. Mehr will ich heute inhaltlich zu diesem Thema nicht sagen.
Meine Partei hat keine andere Meinung als die, die ich Ihnen hier gerade in aller Kürze vorgetragen habe. Insofern brauchen Sie sich dazu auch keine weiteren Gedanken zu machen!
Ich möchte allerdings die Gelegenheit hier nutzen und auf etwas anderes zu sprechen kommen, was hiermit inhaltlich eng zusammenhängt, was Sie auch alle betrifft. Sie haben alle diese merkwürdige Zuschrift bekommen, ich auch, jetzt schon zum zweiten Mal, und ich muss sagen, dass das eine Art von Lobbyismus ist, der ich eigentlich nicht folgen kann. Es ist eher kontraproduktiv für die Sache, für die da gestritten wird, und ich muss offen auch für mich sagen, dass ich mich durch so etwas stark unter Druck gesetzt fühle, denn es erinnert mich an bestimmte Zeiten, von denen ich glaubte, dass sie vorbei seien bei uns, dass man hier massiv bedrängt wird und mit Meinungen überzogen wird, die man nie von sich gegeben hat und die auf der anderen Seite dann auch noch widersprüchlich wiedergegeben werden.
Selbst der Hinweis, dass das nur ein Einzelexemplar ist, gibt mir keine Gewähr dafür, dass das nicht weiter gestreut wird. Ich habe mich deswegen beim Bürgerschaftspräsidenten beschwert in der Hoffnung, mit dem Hintergedanken, dass er möglicherweise stellvertretend für uns alle an den Deutschen Lottoverband in Hamburg herantritt und das massiv kritisiert. Ich finde, ein Lobbyistenverband erlaubt sich hier ein starkes Stück. Das begünstigt nicht die Einstellung zu dem Thema, um das es hier eigentlich geht, das wollte ich hiermit gesagt haben. Ich fühle mich massiv unter Druck gesetzt und lehne diese Art von Lobbyismus ausdrücklich für meine Person ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Lob des vorgelegten Gesetzentwurfs der Koalition zum Ladenschluss nicht anschließen. Das werden Sie sicherlich verstehen.
Sicher, das kann ich verstehen! Ich kann auch verstehen, dass Sie sich loben, überhaupt etwas zustande gebracht zu haben. Inhaltlich ist das Ergebnis Ihrer Bemühung aber nach meiner Einschätzung Murks, ein typisch großkoalitionärer Kompromiss.
Man merkt dem Gesetzentwurf regelrecht an, dass hier zwei Partner mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen etwas regeln, was sie am liebsten gar nicht angefasst hätten. Man akzeptiert zähneknirschend, dass die Front Ladenschluss nicht mehr zu halten ist. Deshalb versucht man, das Neue mit möglichst viel zusätzlicher Bürokratie und mit Sonderregelungen zu befrachten, um den betroffenen Händlern und Kunden die neuen Möglichkeiten gründlich zu vermiesen. Das, was die Koalition in Sachen Ladenschluss auf den Tisch legt, ist im Ergebnis viel zu bürokratisch und an vielen Stellen auch überflüssig, weil anderswo bereits geregelt. Der Senat betont immer
wieder, wie wichtig ihm das Thema Bürokratieabbau und Bürokratievermeidung sei. Was davon zu halten ist, kann man an dem vorgelegten Gesetzentwurf bestens nachvollziehen.
Nach Auffassung der FDP, und das ist jetzt die Antwort auf Ihre Frage, Frau Winther, wäre der sehr viel elegantere und vernünftigere Weg derjenige, das bestehende Sonn- und Feiertagsgesetz im Lande um notwendige Regelungen zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung zu ergänzen und als Folge dann auf ein eigenständiges Landesladenschlussgesetz zu verzichten. Ich hatte Ihnen im letzten Jahr einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Leider wurde mein Gesetzesvorschlag hier abgelehnt.
Die Mehrheit möchte ein eigenes Landesgesetz zum Ladenschluss. Nun gut, das muss ich akzeptieren, das kann ich nicht ändern. Damit ist aber auch klargestellt, Frau Winther, und das ist auch eine Antwort auf Ihre Frage, das bestehende Landesrecht zu den Sonn- und Feiertagen bleibt unverändert, es gilt weiterhin neben dem bestehenden neuen Recht zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung. Das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, dass wir uns angeblich keine Gedanken gemacht hätten über die Sonn- und Feiertage. Diese bleiben nämlich unverändert im bestehenden Recht.
Nicht akzeptieren muss ich allerdings das bürokratische Monster der Koalition zu der Thematik Ladenschluss. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Vorstellungen der FDP zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung in einem eigenen, wesentlich schlankeren, sehr viel flexibleren und weniger bürokratischen Gesetzesentwurf zu Papier zu bringen.
Inhaltlich entspricht das im Übrigen dem, was in meinem Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes als Ergänzung in Sachen Ladenschluss beziehungsweise Ladenöffnung bereits formuliert war.
Mein Gesetzentwurf ist unbürokratischer, er bringt den Regelungszweck auf den Punkt. Statt umfangreich Zusatzbestimmungen zum Arbeitsschutz auszubrüten, bei denen man übrigens wegen der Landeskompetenz teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Probleme haben kann, verweist mein Gesetzentwurf auf die Geltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes des Bundes, durch das alle Arbeitnehmer, auch wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, nach meiner Auffassung auch heute schon ausreichend geschützt sind. Der Verweis hat also eher deklaratorischen Charakter.
Sollte es übrigens Lücken geben, müsste das bundesrechtlich geklärt werden, der Landesgesetzgeber
hat in diesem Bereich keine Kompetenz. Auch die sonstigen Bundesregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz gelten unverändert weiter. Sie müssen durch das Landesrecht nicht nochmals wiederholt werden. Statt im Landesrecht kleinteiligste Ausnahmeregelungen für spezielle Bereiche, Branchen, Produkte, Veranstaltungen, Museen und Messen oder dergleichen aufzulisten, räumt mein Gesetzentwurf den Stadtgemeinden das Recht ein, solche Regelungen, wenn sie denn gewünscht und für sinnvoll erachtet werden, per Ortsgesetz zu schaffen. Die Stadtgemeinden sind viel näher am Geschehen. Sie können viel besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen, als dies der Landesgesetzgeber oder der Verordnungsgeber tun kann.
Ich hatte ursprünglich überlegt, anstelle eines eigenen Gesetzentwurfs einen Änderungsantrag zum vorgelegten Koalitionsentwurf zu formulieren. Das war wegen der vielen bürokratischen Sonderregelungen leider nicht möglich. Man hätte das meiste streichen oder umformulieren müssen, und herausgekommen wäre nichts anderes als das, was ich Ihnen hier heute als Dringlichkeitsantrag auf den Tisch lege, nur das Ergebnis wäre dann viel undurchsichtiger und auch weniger klar gewesen. Deshalb also ein eigener Gesetzesantrag, obwohl ich den Ladenschluss lieber als Annex im bestehenden Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt hätte! Die Koalition täte gut daran, sich den Entwurf, den ich hier heute vorlege, zu eigen zu machen. Einzelhändler, Verwaltung, Kunden würden es ihr danken.
Wenn an Werktagen die Läden rund um die Uhr geöffnet bleiben können und ein gewisser Freiraum besteht für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, dann heißt das natürlich nicht, dass die Ladeninhaber verpflichtet sind, ihre Läden zu diesen Zeiten zu öffnen. Sie können es tun, sie müssen es nicht. Das Gesetz schafft nur einen Rahmen, der genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss, also ein Rahmengesetz, in das sich dann die Händler und die Einzelhändler einfügen können.
Die neue Regelung der Ladenöffnungszeiten in der Version, wie ich sie mit meinem Gesetzesvorschlag hier vorlege, verändert in keiner Weise Schutzrechte für Arbeitnehmer oder tarifrechtliche Regelungen. Das besteht alles weiter. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten erweitert nur die Möglichkeiten des Handels und der Kunden und reagiert auf neue Handels- und Verkaufsformen im Interesse des traditionellen und stationären Einzelhandels und der dort Beschäftigten.
Wir wollen mit unserem klaren, einfachen und wenig bürokratischen Gesetzentwurf nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem Handel und den Arbeitnehmern Freiräume eröffnen und Bürokratie in Grenzen halten. Deshalb nochmals mein Appell an die Koalition, ziehen Sie Ihren Gesetzesvorschlag zurück, schließen Sie sich meinem Vorschlag an! Er
ist wesentlicher klarer und bürokratiefreundlicher als Ihr Vorschlag.
Nun noch zum Dringlichkeitsantrag der Koalition! Dieser Dringlichkeitsantrag dient ganz offensichtlich der Befriedung der sozialdemokratischen Seelen. Inhaltlich bringt er im Grunde genommen nichts Neues. Das ist alles schon auf Bundesebene in der politischen Diskussion, allerdings in zum Teil konträren Meinungen und Positionen. Frau Ziegert – damit möchte ich dann hier auch schließen – kommt dadurch vielleicht aus ihrer schwierigen Situation heraus, hier im Parlament etwas mitbeschließen zu müssen, was sie als Gewerkschafterin vehement ablehnt. Sei es darum! Ich werde dem Dringlichkeitsantrag jedenfalls nicht zustimmen, selbst wenn der eine oder andere sinnvolle Punkt darin enthalten sein sollte. Das meiste, wie gesagt, ist auf Bundesebene in der Diskussion, ist Bundesrecht und muss dort entschieden werden.
Das bisschen, was in Bremen dann überhaupt noch geregelt oder bewegt werden könnte, ob es geregelt werden kann, ist noch dahingestellt, das entzieht sich im Übrigen der Politik. Das müssen ohnehin dann die Betriebe, Gesellschaften oder dergleichen machen. Auch die bremische Landespolitik ist hier am Ende der Fahnenstange. Deswegen bringt das im Grunde genommen nichts, außer dass vielleicht die sozialdemokratische Seele hier ein bisschen Ruhe findet. Damit möchte ich mich bei Ihnen bedanken für die Aufmerksamkeit! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Inhalt des geplanten Hochschulreformgesetzes möchte ich heute auch nichts mehr sagen, dazu hatte ich mich im Dezember bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon geäußert. Damals hatte ich gesagt, dass die grundsätzliche Tendenz der Neuregelung von uns, das heißt von der FDP, mitgetragen wird, selbst wenn manche Punkte nach unserer Auffassung noch nicht weit genug gehen oder in ihrer Abstimmung mit Niedersachsen nicht stimmig sind.
Da die Hochschulen selbst dem Gesetzespaket ihren Segen gegeben hatten, sah ich damals keinen Grund, nicht zu zustimmen. Massive Kritik hatte ich im Dezember aber an dem damals kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag der Koalition zum Hochschulreformgesetz geübt. Mit diesem Änderungsantrag soll den Hochschulen ja, Sie erinnern sich, ein Anteil an den zusätzlichen Steuereinnahmen beim Länderfinanzausgleich in Höhe von 1000 Euro für zusätzliche Studenten mit Hauptwohnsitz im Lande Bremen zugebilligt werden. Diese Ergänzung habe ich damals als groben haushaltspolitischen Unsinn bezeichnet, der nur aus dem Unsinn des sogenannten Studienkontengesetzes heraus zu verstehen ist. Wenn Sie von der Koalition den Hochschulen mehr Geld zufließen lassen wollen, dann erhöhen Sie doch die Grundfinanzierung des Landes für die Hochschulen, statt sie zu kürzen, wie das kürzlich gerade erst passiert ist, und führen Sie Studiengebühren für alle Studierenden ein, die den Hochschulen dann aber auch komplett zur Verfügung zu stellen sind!
Diese Änderungen habe ich beim letzten Mal also abgelehnt, dem Gesetzespaket insgesamt am Ende doch zugestimmt, trotz meiner Bedenken an einzelnen Punkten. Inzwischen gibt es weitere Änderungsvorschläge der Koalition zum Hochschulreformgesetz, die neulich in der Wissenschaftsdeputation und gestern vom Senat abgesegnet wurden. Diese Änderungen beschäftigen sich mit der Frauenförderung im Wissenschaftsbereich. Am liebsten würde man in das Bremische Hochschulgesetz eine feste Frauenquote einführen. Doch so weit geht man nicht, stattdessen wählt man einen Umweg und verpflichtet die Hochschulen, in ihren Satzungen eine angemessene Frauenquote zu verankern,
an deren Festsetzung die zentrale, wohlgemerkt nicht die örtliche, Kommission für Frauenfragen zu betei
ligen ist. Damit öffnet man doch einen Umweg für die Einführung von Quoten. Das muss man hier sehen und dann auch entsprechend würdigen!
Wir, das heißt die FDP, halten von solchen Quoten überhaupt nichts, weder im Hochschulgesetz noch in einem anderen Gesetz! Das, was wir an Regelungen zur Gleichstellung und Frauenförderung haben, wir haben ja Gesetze, wir haben das Gleichstellungsgesetz, wir haben auch Regelungen in diesem Reformgesetz, das reicht nach unserer Auffassung völlig aus!
Im Wissenschaftsbereich, wo es um Exzellenz und wissenschaftliche Qualifikationen geht, hat eine geschlechterspezifische Quotenregelung nichts zu suchen,
auch nicht in den Gremien. Sie wäre kontraproduktiv und stößt sich nach meiner Auffassung auch an dem neuen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes, das EU-Recht umsetzt und jegliche Diskriminierung verbietet, und geschlechterbezogene Quotierungen sind nach meiner Auffassung ein typisches Beispiel für eine solche Diskriminierung!
Es ist doch paradox, hier in der Bürgerschaft darüber zu klagen, dass es in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel den Schulen, den Kindergärten, in den Krankenhäusern zu wenig männliche Mitarbeiter gibt, was ja ohne Quotierungsregeln erreicht wurde, und dann für den Bereich der Wissenschaft eine Frauenquote zu fordern! Das passt nicht zusammen! Das widerspricht im Übrigen auch den Interessen vieler Frauen, die von Frauenquoten nichts halten und die genau das für eine Diskriminierung halten! Ich lehne also auch die neuerlichen Änderungen des Hochschulreformgesetzes ab! Die vorhandenen Regelungen, das sage ich ausdrücklich noch einmal, im Hochschulgesetz und anderswo, auch hier im Land, reichen völlig aus.
Das bringt mich, was mein Abstimmungsverhalten zum vorgelegten Hochschulreformgesetz mit den von mir abgelehnten Änderungsvorschlägen betrifft, natürlich ins Grübeln. Dem Ursprungsgesetzentwurf kann ich zustimmen, die späteren Änderungsvorschläge lehne ich jedoch ab! Ich bin der Meinung, dass der ursprüngliche Entwurf eines Hochschulreformgesetzes durch die späteren Änderungsvorschläge der Koalition nicht verbessert, sondern verschlechtert wurde und dass seine Zustimmungsfähigkeit dadurch erheblich gelitten hat.
Obwohl ich bei der ersten Lesung, zögerlich zwar noch, zugestimmt habe, sehe ich mich jetzt aber dazu bei der zweiten Lesung nicht mehr in der Lage. Ich werde dem nochmals geänderten Hochschulreformgesetz jetzt bei der zweiten Lesung nicht mehr zustimmen. Aus dem Gesagten, deswegen komme ich
da auch zum Schluss, folgt auch, dass ich dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zur Frauenförderung in der Wissenschaft nicht zustimmen werde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schön, dass sich die Koalition so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode und unmittelbar nach der 60-Jahr-Feier für das Bundesland Bremen im Bremer Rathaus an Bremerhaven erinnert und sich Gedanken macht über die Entwicklungsperspektiven der Stadt Bremerhaven. Das finde ich einerseits tatsächlich gut, andererseits halte ich die Anfrage aber für eine Jubelanfrage, mit der man sich selbst für einige positive Entwicklungstrends in der Stadt Bremerhaven kurz vor der Bürgerschaftswahl noch einmal belobigt. Das Bezugsjahr 1995 in der Anfrage ist offensichtlich nicht ohne Hintergedanken gewählt worden. Ich frage mich in dem Zusammenhang, ob das nicht schon der Abgesang auf die Große Koalition hier in Bremen beziehungsweise auch in Bremerhaven darstellt.
Die Stimmung in Bremerhaven ist zweifellos besser geworden, das erkenne ich an, das möchte ich auch ausdrücklich hier betonen. Das hat sicherlich etwas mit den positiven Entwicklungen im Bereich der Häfen zu tun, das hat etwas mit der Innenstadtentwicklung zu tun, das hat sicherlich auch etwas mit den trotz allem positiven Chancen im Fischereihafen und im Schaufenster Fischereihafen zu tun. Das will ich gern alles anerkennen. Wenn ich aber gleichwohl Kritisches sage und Anmerkungen mache, dann möchte ich das bitte nicht so verstanden wissen, dass ich hier als Miesmacher auftrete, um diese positive Grundstimmung schlechtzumachen, sondern als Anreger und Muntermacher für den Senat und vielleicht auch für den Magistrat Bremerhaven.
Die Mitteilung des Senats weist zu Recht auf die großen Anstrengungen des Landes Bremen im Bereich der Häfen hin. Das kann man als Bremerhavener Abgeordneter ebenfalls nur begrüßen. Das gilt auch für das, was derzeit noch in der Entwicklung beziehungsweise Planung ist und in der Mitteilung des Senats nicht angesprochen wurde, zum Beispiel die Planungen zur Erneuerung der Kaiser-Schleuse. Im Zusammenhang mit den Investitionen in den Häfen muss man aber auf 2 Punkte hinweisen, die dringend noch auf Erledigung warten.
Da ist zunächst einmal die nach wie vor auch aus Bremerhavener Sicht nicht gelöste Frage der Gebietshoheit in den Hafenflächen. Da teile ich nicht das, was Herr Koschnick am Montag bei der 60-Jahr-Feier des Landes Bremen im Bremer Rathaus dazu gesagt hat, weil da leider wieder der Unterschied zwischen kommunaler Gebietshoheit und Eigentum an den Hafenflächen verwischt wurde. Mir ist völlig egal, ob die Stadtgemeinde Bremen oder das Land Bremen Eigentümer der Hafenflächen ist. Für mich ist entscheidend, dass jede Kommune die Gebietshoheit über die Flächen besitzt, die sich in ihrem Stadtgebiet befinden, also die Stadt Bremerhaven die Gebietshoheit hat über die in ihrem Gebiet befindlichen Hafenflächen und künftig auch über das neue Gewerbegebiet Luneort. Wichtig ist für mich dabei, dass das Land die Zuständigkeit für die Landesplanung und die Hafenpolitik in unserem Bundesland besitzt.
Der zweite Punkt, auf den ich in diesem Zusammenhang hinweisen möchte, ist die Frage der Hafenanbindung, speziell die Hafenanbindung im Norden der Stadt Bremerhaven. Ich bin etwas irritiert, wenn jetzt nach langen Diskussionen und den Beschlusslagen, es gibt ja Beschlusslagen zum Ausbau der Cherbourger Straße in Bremerhaven, wieder die alten Tunnelpläne hervorgeholt und neue Tunnelvarianten in Niedersachsen auf dem Stadtgebiet in Langen ventiliert werden. Bisher war die einzige Tunnelvariante, die politisch überhaupt infrage kommt und die ich auch unterstützen würde, die sogenannte „Große Tunnellösung“ unterhalb des Verlaufs der Cherbourger Straße. Diese „Große Tunnellösung“ ist aber seinerzeit aus Finanzgründen verworfen worden, weil sie sich mehr als doppelt so teuer darstellte, wurde uns immer gesagt, als das, was jetzt als Beschlusslage Gegenstand der Planungen ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich innerhalb von 4 Jahren die Kosten für eine solche Tunnellösung etwa halbiert haben, das kann ich mir bei einem so anspruchsvollen Vorhaben und in der Baubranche überhaupt nicht vorstellen. Wenn ich lese, dass das nur geringfügig teurer sein soll, eine Tunnellösung zu bauen, als das, was bisher Gegenstand der Planung ist, dann bin ich da etwas verwirrt. Entweder hat man uns damals bewusst oder unbewusst belogen, oder aber man belügt uns heute oder sagt etwas Falsches. Ich kann das so nicht nachvollziehen, ich glaube das auch nicht, weil das nach meinem Empfinden und nach meinen Erfahrungen bei solchen großen Bauvorhaben mit Sicherheit nicht der Fall ist.
Also, wir haben eine bestimmte Menge von Haushaltsmitteln zur Verfügung, die kann man ausgeben, es gibt Beschlusslagen, und ob das, was jetzt neu in die Welt gesetzt wird, hier eine großartige Verbesserung darstellt, weiß ich nicht. Ich kann mir das alles nur vorstellen im Zusammenhang mit den Planfeststellungsüberlegungen, die derzeit angestellt werden, beziehungsweise den Vorüberlegungen dazu, denn bei diesen Überlegungen muss man ja alle
Varianten, alle Lösungen allein schon aus Rechtsgründen untersuchen,
alle Alternativen untersuchen, weil man sonst in einem nachfolgenden Rechtsstreit unter Umständen schlechte Karten hat. Ich kann mir das nur in diesem Zusammenhang vorstellen.
Wenn aber gleichwohl jetzt die Überlegung in eine solche Tunneldiskussion hineinlaufen sollte, dann, denke ich, muss die Politik und muss auch die Verwaltung daran denken, dass damit erhebliche Zeitprobleme und auch Finanzprobleme verbunden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das ohne große Zeitverzögerung und ohne zusätzliche Kostenüberlegungen und neue Kostenüberlegungen lösen kann. Wir brauchen möglichst bald und möglichst zügig eine verbesserte Hafenanbindung in Bremerhaven im Norden der Stadt, und zwar möglichst bald. Das sind wir den Häfen und der Hafenwirtschaft, das sind wir aber auch den Bewohnern im Norden der Stadt Bremerhaven schuldig.
Nach Lage der Dinge kann das nur der Ausbau der Cherbourger Straße in Bremerhaven sein entweder in der Version, die bisher Beschlusslage ist, oder aber in einer „Großen Tunnellösung“, sage ich einmal, unterhalb der Cherbourger Straße, wenn sie denn finanzierbar sein sollte. Auf das Problem, das sich damit stellt, habe ich schon hingewiesen. Ich kann das so nicht nachvollziehen, und ich sehe das tatsächlich nur im Zusammenhang mit diesen Planungsüberlegungen.
In der Mitteilung des Senats gibt es auch längere Ausführungen zur Entwicklung des Fischereihafengebiets und zum neuen Gewerbegebiet Luneort südlich des Fischereihafens. Was hierzu gesagt worden ist, auch, was zur Reattraktivierung des Schaufenster Fischereihafens gesagt wurde, kann ich nur unterstützen, das ist notwendig.
Nicht einstimmen möchte ich aber in die Euphorie in Sachen Windenergie beziehungsweise Entwicklung der Windkraft. Ich glaube, dass dieser Bereich derzeit zwar von Interesse ist, längerfristig aber nicht die Bedeutung hat, die ihm in der Mitteilung des Senats zugemessen wird. Spätestens dann, wenn die massive staatliche Förderung, und dazu gehören die besonderen Abschreibungsregeln genauso wie der Einspeisepreis für den erzeugten Strom, zurückgefahren oder gar beseitigt werden, hat die Windkraft wirtschaftliche Probleme. Das Setzen auf die Windkraft hat nach meiner Auffassung nur eine kurzfristige Perspektive, langfristig dürfte der Windkraft eine erheblich geringere Bedeutung zukommen als angenommen. Wir sollten also im südlichen Fischereihafengebiet auch für andere Entwicklungen und Ansiedlungswünsche offen bleiben.
Schon mehrfach habe ich hier bemängelt, dass der Anteil Bremerhavens an den die Wirtschaftskraft stärkenden Investitionen des Landes zu gering ist. Die Quote sollte zumindest eine Zeit lang deutlich über das bisherige Maß von 25 Prozent hinaus angehoben werden, weil die wirtschaftlichen Strukturdaten Bremerhavens so viel schlechter sind als hier in der Stadt Bremen. Dazu steht in der Mitteilung des Senats nichts. Ich kann meinen Appell, hier tätig zu werden, nur noch einmal nachdrücklich wiederholen.
Auch das andere Stichwort, Verlagerung von Landeseinrichtungen und Landesdienststellen wie zum Beispiel das Statistische Landesamt oder bestimmte Fachgerichte oder andere Dienststellen nach Bremerhaven, kann ich hier nur noch einmal wiederholen. Auch dies würde die wirtschaftlichen Strukturdaten in Bremerhaven verbessern. Dazu steht ebenfalls nichts in der Mitteilung des Senats.
In der Mitteilung des Senats wird der Wissenschaft und der Hochschule Bremerhaven ein großer Platz eingeräumt, mit Recht, wie ich finde. Leider wird aber versäumt, darauf hinzuweisen, dass im Entwurf des neuen Hochschulgesamtplans 5 die Hochschule Bremerhaven über das bisher vorgesehene Maß hinaus finanziell geschröpft wird mit der Gefahr, dass die Zahl und die Größe der Studiengänge verringert und damit die Zahl der Hochschullehrer und der Studenten deutlich zurückgefahren wird.
Die regionalpolitische Bedeutung der Hochschule Bremerhaven dürfte damit erheblich gemindert werden. Ich kann zwar nachvollziehen, dass die bisherigen planerischen und finanziellen Zusagen angesichts unserer Haushaltsnotlage nicht aufrechterhalten werden können, ich meine aber, dass die neuerlichen Einsparvorgaben für die Hochschule Bremerhaven nicht hinnehmbar sind. Wenn man den Hochschulstandort Bremerhaven halten und der Hochschule Bremerhaven in der bremischen Hochschullandschaft eine spezifische fachliche und regionalpolitische Bedeutung beimessen will, dann muss man über die Struktur unserer Hochschullandschaft und die regionalpolitische Gewichtung und Bedeutung der einzelnen Hochschulen in unserem Bundesland neu nachdenken. Mir scheint, dass die Aussagen in der Mitteilung des Senats und die aktuellen Planungen des Senats zum Hochschulgesamtplan 5 nicht kompatibel sind und dringend einer Überarbeitung bedürfen.
Zur Entwicklung in der Innenstadt Bremerhavens gehört auch die, wie es offiziell heißt, Nachfolgenutzung des ehemaligen Hotels Naber beziehungsweise des inzwischen stillgelegten Nordseehotels. Das, was dort derzeit in Bremerhaven diskutiert wird, nämlich das Gebäude durch die BIS abreißen und ein neues Rathaus dorthin bauen zu lassen, halte ich schlicht für eine Schnapsidee!
Man sollte diese Idee schnell vergessen. Ich kann zwar verstehen, dass der Oberbürgermeister, ähnlich wie ein Pastor gern über eine neue Kirche nachdenkt, gern über ein neues Rathaus nachdenkt, das kann ich nachvollziehen, aber wir sollten diese Idee im Hinblick auf unsere auch in Bremerhaven bestehende Haushaltssituation und die vielen anderen Notwendigkeiten, die es dort gibt, schnellstens wieder in den Orkus des Vergessens versenken.
Im Übrigen ist die Idee eines neuen Rathauses auch gar nicht so neu, sie war schon damals bei der Gründung der Stadt Wesermünde ein Thema. Sie ist später im Zuge der Neugründung der Stadt Bremerhaven und der Weiterentwicklung Bremerhavens immer wieder einmal hochgekommen, ähnlich wie das Ungeheuer von Loch Ness, das auch immer wieder einmal diskutiert wird und dann plötzlich wieder in der Versenkung verschwindet. Ähnlich sollte es auch mit dieser Rathausidee sein.
Die anderen Stichworte will ich – ich komme jetzt auch zum Schluss – nur anreißen. Ich sehe das auch bei dem Eisstadion so, dass wir das nicht finanzieren können, da brauchen wir eine rein privatwirtschaftliche Lösung. Der Magistrat ist aufgefordert, dies weiterzuverfolgen, tatsächlich zu verfolgen, da gibt es Möglichkeiten, und ich denke, damit erübrigt sich das dann. Jetzt ist eine rein öffentliche Finanzierung im Gespräch, und das können wir uns nicht leisten. Damit komme ich zum Schluss. Ich möchte mich bedanken für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine kurze Anmerkung machen auf das, was Herr Günthner mir eben hier vorgehalten hat in Sachen BLG oder Verkauf der BLG. Ich habe in meinem Redebeitrag mit keiner Silbe das Stichwort BLG oder Verkauf der BLG in den Mund genommen,
geschweige denn irgendetwas dazu gesagt. Wenn Sie meine persönliche Meinung dazu hören wollen: Ich bin strikt gegen einen Verkauf dieser – –.
Nein! Wir sind noch längst nicht dafür! Das ist in der Diskussion, und das wissen Sie selbst in Ihrer Partei, wenn Sie Themen in der Diskussion haben, wie das dann am Ende ausgehen wird. Sie brauchen gar nicht abzulenken, Sie haben nämlich mit dem Stichwort BLG von der eigentlichen Sachdiskussion abgelenkt, mit der wir uns hier zu beschäftigen haben, nämlich mit der Entwicklung Bremerhavens. Das gehört nicht mit dazu! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur einige Ergänzungen aus unserer Sicht zu den Äußerungen von Herrn Dr. Güldner hier vortragen. Dem Lob für die Aktivitäten der Initiative im Hinblick auf das Volksbegehren möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Es ist ja sehr eindrucksvoll, dass sich über 65 000 anerkannte Unterstützer hinter das Volksbegehren gestellt haben, und es ist ja auch schon gestern festgestellt worden, dass es sich hier um die erstmalige Umsetzung eines solchen Gesetzentwurfs, dem ein Volksbegehren zugrunde gelegen hat, handelt. Das ist, denke ich, für dieses Haus und für das Land Bremen ein historischer Moment. Das sollte man hier ausdrücklich erwähnen, weil ich meine, das ist immerhin ein Punkt, den man bei allen weiteren Diskussionen, insbesondere auch bei dem Punkt, um den es uns heute hier geht, beachten muss.
Heute bringen wir, die Grünen und ich, gemeinsam einen Gesetzesantrag ein, der inhaltlich genau das widerspiegelt, was wir gestern beschlossen haben, der versucht, das Anliegen der Initiative und der über 65 000 Unterstützer für die nächste Bürgerschaftswahl im Mai nächsten Jahres doch noch anwendbar zu machen. Ich hätte mir gewünscht, Herr Senator, dass Ihr Haus, Sie selbst oder auch hier die Koalitionsfraktionen sich die Mühe gemacht hätten, sich einmal zu überlegen, wie man es bewerkstelligen könnte, dieses Gesetz doch noch zur Anwendung zu bringen. Ich habe Sie gestern bei Ihrer Argumentation so verstanden, dass Sie eher nach Gründen gesucht haben, um das Anliegen eher zu verhindern und möglichst auf die lange Bank zu schieben.
Das war leider nicht sehr konstruktiv und nicht sehr hilfreich, jedenfalls habe ich das so verstanden. Über den Inhalt, insbesondere die neue Inkraftsetzungsregelung unseres gemeinsamen Gesetzesentwurfes, ist eben schon etwas gesagt worden, das möchte ich hier nicht noch einmal erläutern. Es ist der Versuch, dieses Gesetzespaket, das gestern hier beschlossen
worden ist, das auch Grundlage bei der Initiative und bei dem Volksbegehren war, für die Bürgerschaftswahl zur Anwendung kommen zu lassen.
Es geht bei dieser Frage nach meiner Auffassung um eine politische Frage. Die Politik, das heißt wir hier, muss entscheiden, ob dieses Gesetz möglichst schnell und zügig umgesetzt oder auf die lange Bank geschoben werden soll. Das ist primär eine politische Frage, nicht so sehr eine rechtliche oder verfahrensrechtliche Frage. Natürlich wissen wir, dass es Probleme und Schwierigkeiten gibt, was die rechtliche und insbesondere die verfahrensmäßige Seite anbetrifft. Aber bei gutem Willen, bei einem, wie Sie eben gesagt haben, Alle-Manns-Manöver und mit großer Kraftanstrengung in diesem Hause müsste es möglich sein, diese Probleme zu lösen, um dann hier zu einer gemeinschaftlich getragenen Überlegung zu kommen.