Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Sie wünschen ja einen Bericht, und wenn es akzeptiert ist, will ich einmal in aller Kürze versuchen zu berichten, was den neuesten Stand dort angeht! Auf EU-Ebene ist der Beschluss zur mehrjährigen Finanzplanung gefasst worden, das Parlament hat dem inzwischen noch nicht zugestimmt, aber die Probleme liegen an anderer Stelle. Was die Regionalförderung angeht, ist dort im Moment nicht die Problemlage. Was ist dort auf der Ebene Deutschland vorgesehen? Die Ziel-eins- und Ziel-zwei-Gebiete,

die Begrifflichkeiten werden bleiben, Ziel-eins-Gebiete sind die neuen Bundesländer und Ziel-zwei-Gebiete dann in den alten Bundesländern. Es ist alles etwas vereinfacht, was ich sage, aber das ist die Ausrichtung.

Die Bundesrepublik hat dort einen Bevölkerungsplafond entwickelt, in dem nun hier eine Förderkulisse stattfinden kann. Da gibt es die gute Nachricht: Bei dem Stand der Verhandlungen – nichts ist beschlossen, aber alles ist in die Wege geleitet – sind Bremerhaven und auch Bremen dabei. Ich denke, das ist ein Riesenschritt, insbesondere natürlich auch für Bremen. In Bremerhaven war die Situation ja eher klarer, leider immer mit dem Umkehrschluss, weil die Situation auch nicht so gut ist.

Wichtig ist dabei, Sie haben es mitbekommen: Die Forderung der neuen Bundesländer, zwischen Ziel eins und Ziel zwei irgendwelche Ausgleichsmechanismen in Gang zu setzen, dies ist nicht möglich. Da ist eine klare Grenze gezogen worden, eine Verwässerung ist nicht möglich. Es werden wohl acht Milliarden Euro für diese Periode bereitgestellt für Zielzwei-Gebiete, und dazu sollen wir gehören, Bremen als Ziel-zwei-Gebiet unter der Überschrift „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, das ist die Überschrift dieser Programmatik. Diese hat wiederum zwei Komponenten, EFRE, die Förderung der regionalen Entwicklung, und der ESF, der Sozialfonds, das sind ja die Dinge, die wir aus meiner Sicht immer sehr ordentlich mit dem Arbeitsressort gemeinsam betrieben haben und weiter betreiben werden. Es ist ein bisschen unterschiedlich: Beim EFRE wird Bremen ein Programm machen. Es muss sich immer alles in gewisse Rahmenvorgaben einer nationalen strategischen Rahmenplanung einfügen, aber es wird ein eigenständiges Programm, das sich in einem Gesamtprogramm wiederfindet. Im ESF ist es umgekehrt, dort gibt es ein Bundesprogramm mit einem Bremen-Teil.

Jetzt zu den Zahlen, wie sie im Moment aussehen! EU-Mittel für EFRE 110 Millionen Euro, ESF-Mittel 70 Millionen Euro, macht zusammen 180 Millionen Euro für sechs Jahre. Das können Sie dann vergleichen mit der Zahl, die Frau Marken nannte. Sie sagten 260, ich habe 230. Es ist klar, dass es weniger ist, das war uns immer klar. Mir war allerdings klar, dass es deutlich weniger wird. Insofern muss ich diese Zahl als einen Riesenerfolg ansehen, wenn es dann so kommt, das möchte ich hier deutlich relativieren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich freue mich natürlich, dass Sie klatschen, aber das ist dann auch gleich die Aufforderung: Wir brauchen ja Komplementärmittel, und die Diskussion über Investitionen in dieser Stadt gibt es ja. Ich sage da, dies ist nun einmal Geld, das man uns gibt, weil wir in dieser schwierigen Situation sind. Ich denke, die

sollten wir dann auch nicht in Frage stellen, und die müssen wir komplementieren in derselben Größenordnung. Frau Marken hatte aber vorhin eine Zahl genannt, was ist aus den Beträgen geworden aus der jetzt bald ablaufenden Periode. Da müssen Sie wissen, Investitionsfördermittel und so weiter regen privates Invest an, was wir immer als Zielsetzung haben, so dass sich diese Mittel nicht nur verdoppeln, sondern mehr als verdreifachen sollen. Ich denke, das ist eine ganz gute Sache.

Wir sind im Moment jetzt dabei, dieses Programm im Rahmen der Vorgaben inhaltlich auszufüllen. Wir haben einen ersten Entwurf gemacht, haben gerade die zu beteiligenden Ressorts angeschrieben und sind in bilateralen Gesprächen, um diese Anregungen dann aufzunehmen, zusammenzufügen und dann ein Programm daraus zu stricken, das wir dann natürlich unserer Fachdeputation vorlegen werden. Das ist etwa für Juni geplant, dann sind wir wunderbar im Zeitrahmen. Man muss aber hier immer den Zusammenhang zur Gemeinschaftsaufgabe sehen, weil die Abgrenzungen jetzt nicht nur von der EU vorgenommen werden, sondern dies in Deutschland im Rahmen dieses GR-Programms selbst gemacht werden muss. Dort finden wir uns eben wieder, müssen dort ein Programm auflegen, das muss etwas früher kommen. Wir gehen davon aus, dass wir im März mit dem Thema Gemeinschaftsaufgabe in der Deputation sind.

Dann ist es so, dass es hier mögliche Regionalbeihilfen, jetzt maximale Fördersätze bei der Investitionsförderung gibt. Ziel-eins-Gebiet – das heißt auf der regionalen Ebene dann Förderstatus A, es kommen noch ein paar Paragraphen und Ziffern davor – bis 50 Prozent, und in der Kategorie C – B gibt es dort nicht – sind es maximal 35 Prozent, und das wäre Ziel zwei, unsere Region. Das ist ganz ordentlich. Da muss man aber nicht bis oben hin gehen.

Da fängt das Problem Lüneburg an. Der Regierungsbezirk Lüneburg als Grenzbezirk, der allerdings auch sehr weit von der Grenze weg reicht, bekommt den Status Ziel eins. Es gibt ein paar technische Begriffe, die habe ich jetzt nicht im Kopf, aber das Problem ist Ihnen allen bekannt. Da wäre es natürlich nicht ganz schön, wenn dieser Status bis direkt an die Stadtgrenze in Bremen beziehungsweise in Bremerhaven heranreicht. Da haben wir Gespräche mit Niedersachsen geführt, das haben wir nicht nur allein gemacht, auch die anderen Länder und der Bund, und sind zu einer aus meiner Sicht hervorragenden Einigung gekommen. Der Regierungsbezirk Lüneburg reicht eben von Lüchow-Dannenberg über das Umland Hamburg bis Cuxhaven und bis an Bremerhaven und Bremen heran, und südlich gehören da Verden, Soltau, Fallingbostel und Celle dazu. Dort werden nur die Kreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg, also das echte Grenzgebiet, berücksichtigt mit diesem hohen Förderstatus, den die Ziel-eins-Region, diese Kategorie A, die ich eben nannte, hier ermöglicht.

Nur wenige andere Kreise im Regierungsbezirk Lüneburg, die ich gleich nenne, werden den Status bekommen, den Bremen und Bremerhaven dann haben, den Ziel-zwei-Status. Das sind Lüneburg, Hamburg angrenzend, Celle, für uns relativ weit weg, und dann Cuxhaven, was um Bremerhaven herum liegt, aber dann einen gleichen Status in Bremerhaven und Umland und in Bremen den Förderstatus in der Stadt Bremen und nicht im direkten bremischen Umland. Ich glaube, das ist eine absolut saubere Lösung.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich kann nur sagen, dass man das da korrekt verhandelt hat. Das ist noch nicht beschlossen, aber alle anderen Länder und der Bund tragen das mit, so dass ich das auf einem guten Weg sehe. Mit Niedersachsen ist des Weiteren vereinbart, dass die Beträge, die dafür zur Verfügung stehen, die irgendwie noch im Schwange sind, aber durchaus respektable Beträge, im Wesentlichen in Infrastruktur gesteckt werden und hier in Verkehrsinfrastruktur und nur ein geringerer Teil in die betrieblichen Förderungen. Ich glaube, es ist voll im Interesse Bremens, wenn hier im Verkehrsinfrastrukturbereich weitere Verbesserungen durchgeführt werden.

Jetzt bilde ich mir ein, dass ich eigentlich Ihren Bericht schon abgearbeitet habe, Ihre Fragen beantwortet habe und das auch durchaus inhaltlich positiv habe machen können, so dass eigentlich Ihr Antrag erledigt ist. Natürlich sagte ich eben schon, wir werden in der Deputation uns weiter damit befassen müssen mit dem GA-Programm, Förderkulisse und so weiter, und dann mit dem Ziel-zwei-Programm, wo Sie wissen, das ist auch mit den anderen Ressorts hier zu bearbeiten. Insofern bitte ich, Ihren Antrag noch einmal zu überdenken! – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/829 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 (Beleihungsbericht 2004)

Mitteilung des Senats vom 12. Juli 2005 (Drucksache 16/687)

Wir verbinden hiermit:

Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 (Beleihungsbericht 2004)

Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 9. Dezember 2005 (Drucksache 16/860)

Meine Damen und Herren, der Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 vom 12. Juli 2005, Drucksache 16/687, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 46. Sitzung am 12. Oktober 2005 an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/860 seinen Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/687, und dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 16/860, Kenntnis.

Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (Schwangerenberatungsgesetz – SchwBerG)

Mitteilung des Senats vom 20. Dezember 2005 (Drucksache 16/877) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Drucksache 16/ 877, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Es ist vereinbart worden, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zu überweisen.

Ich lasse deshalb jetzt über diese Überweisung abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzes über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Nachwahl für den Landesjugendhilfeausschuss

Mitteilung des Senats vom 17. Januar 2006 (Drucksache 16/887)

Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?