Für eine effektivere Arbeit wird immer wieder zu Recht die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes angemahnt, dafür ist aber eine angemessene Gleichheit der Mittel
und Methoden der Erkenntnisgewinnung notwendig. Terrorismus und Extremismus machen nicht an den Ländergrenzen halt, und wenn an der einen oder anderen Stelle hier im Hause „kritisiert“ worden ist, dass wir uns mit unserer Vorlage an das niedersächsische oder an das Bundesrecht annähern, Herr Dr. Güldner, dann ist das nicht eine Frage, bei der wir auch nur annähernd unsere Selbständigkeit oder unsere eigene Meinung aufgeben, sondern es hängt damit zusammen, dass die Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt in einem engen Verbund arbeiten, und das kann nur auf gemeinsamen und ähnlichen rechtlichen Grundlagen geschehen.
Geheimdienstliche Behörden müssen Mittel haben, Geldflüsse erkennen zu können, Bewegungen von Terroristen und Extremisten nachvollziehen und verfolgen zu können oder Wege der Informationsverbreitung erkennen zu können. Um dies zu gewährleisten, muss auch unser Verfassungsschutz Auskunftsersuchen an Kreditinstitute, Luftfahrtunternehmen und Post- und Fernmeldeanbieter richten können.
Für eine wirkungsvolle Aufklärung und Vorfeldkontrolle gegen Terrorismusgefahren halten wir schließlich in einem rechtlich eng begrenzten Rahmen auch die akustische Wohnraumüberwachung für zwingend erforderlich. Unsere Regelung trägt dabei den Grundsätzen der Rechtsprechung und Verfassung Rechnung. Dies wird dokumentiert durch einen engen Anwendungsrahmen, hohe rechtliche Hürden und differenzierte, unter anderem parlamentarische Kontrollmechanismen. Insbesondere dadurch umfasst das Gesetz nicht mehr wie früher sieben, sondern zukünftig 32 Paragraphen.
Meine Damen und Herren, insgesamt sind wir der Auffassung, dass wir damit ein ausgewogenes, aber auch angemessenes Sicherheitspaket geschaffen haben. Insgesamt sollen durch zusätzliche Möglichkeiten nicht etwa personelle Ressourcen eingespart, sondern Effektivität und Bedrohungsangemessenheit hergestellt werden. Wir unterstützen damit die Arbeit derjenigen, die für unsere Sicherheit sorgen, und, Herr Dr. Güldner, im Unterschied zu Ihnen beziehe ich da die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz ausdrücklich ein, und dafür verdienen sie von dieser Stelle auch die Anerkennung und unsere Unterstützung. – Vielen Dank!
Als Erstes lasse ich über das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Bremen in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Bremen, Drucksache 16/864, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, Drucksache 16/865, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden in erster Lesung.
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden, Drucksache 16/866, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer dafür ist, dass wir jetzt auch die zweite Lesung durchführen, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/867, Kenntnis.
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Eckhoff. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Krusche.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade die gegenwärtigen Witterungsbedingungen zeigen uns ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sehr deutlich, wie wichtig ein gut funktionierender Nahverkehr ist. Busse, Bahnen und Züge sind voll, und viele Autos bleiben augenblicklich vor der Haustür stehen. Allein in Berlin sind die Fahrgastzahlen in den letzten Tagen bei den U- und S-Bahnen um 20 bis 30 Prozent gestiegen. Das zeigt, wie wichtig es ist, gerade für große Städte, dass der Nahverkehr funktioniert.
Unter Umweltgesichtspunkten und vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist ein gut ausgebauter Nahverkehr auf der Schiene auch für die Zukunft unablässig. Dafür brauchen wir die Regionalisierungsmittel. In der rotgrünen Bundesregierung war es Konsens, trotz der Vorstöße von Roland Koch und Peer Steinbrück, bei den Regionalisierungsmitteln keine drastischen Kürzungen vorzunehmen. Sieben Milliarden Euro pro Jahr überweist der Bund den Ländern zur Organisation eines vernünftigen Schienenpersonennahverkehrs. Doch nun, kaum ist die neue Bundesregierung im Amt, schwarzrot, werden Pläne bekannt, diese Regionalisierungsmittel drastisch zu kürzen. Im Gespräch ist eine Summe von zirka drei Milliarden Euro, die den Bundesländern fehlen würden. Wir Grünen finden das unverantwortlich.
Die Gewerkschaft TRANSNET befürchtet den Wegfall von einem Sechstel des Nahverkehrsangebots. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen befürchtet Fahrpreiserhöhungen von bis zu zehn Prozent und mehr. Was ist das für eine Verkehrspolitik, auf die die große Koalition in Berlin zusteuert, so frage ich Sie! Wie soll die spürbare Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene gelingen, wenn sie derart drastische Kürzungen in den Regionalisierungsmitteln vornehmen will?
Wir sagen, das ist eine Rolle rückwärts in der Verkehrspolitik, weg von Bus und Bahn wieder hin zum Auto, und das, meine Damen und Herren, ist unserer Meinung nach eine Verkehrspolitik in die völlig falsche Richtung. Wir erwarten vom Senat in Bremen, dass er sich vehement gegen die Pläne der Bundesregierung ausspricht und sich möglichst viele Bündnispartner auch und vor allem in unserer Region, aber auch in ganz Niedersachsen sucht, denn gerade für ein so kleines Bundesland, wie wir es sind, aber auch für unsere Region hätte eine Kürzung der Regionalisierungsmittel drastische Folgen.