Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die Klasse 9 a des Ökumenischen Gymnasiums zu Bremen, eine zehnte Klasse der Wilhelm-Raabe-Schule aus Bremerhaven, eine zehnte Klasse des Schulzentrums an der Butjadinger Straße, Mitglieder des Bremer Frauenausschusses und einen Orientierungskurs für Frauen „Neuer Start ab 35“ in Begleitung unserer ehemaligen Kollegin Frau Wulff.
Doch bevor wir das tun, muss ich doch noch jemanden begrüßen, nämlich Studentinnen und Studenten der Sozialarbeit aus Katowice und Stettin, begleitet von Herrn Jabs von der Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen!
Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2004 vom 6. Juli 2005 (Drucksache 16/683)
Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu der Rechnung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004 (Drs. 16/683) vom 6. Februar 2006
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 16/909, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) erteilt gemäß Paragraph 101 der Landeshaushaltsordnung dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen wegen der Rechnung über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 in Kapitel 0011 des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen Entlastung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechnungshofs, Drucksache 16/683, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 16/909, Kenntnis.
Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft – Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Antrag des Rechtsausschusses vom 21. Oktober 2005 (Drucksache 16/784) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung von Artikel 84 Absatz 1 der Landesverfassung Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 17. Februar 2006
Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag des Rechtsausschusses „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen“ vom 21. Oktober 2005, Drucksache 16/784, wurde von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 53. Sitzung am 25. Januar 2006 die erste Lesung beschlossen, und dieses Gesetz wurde an einen nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/924 seinen Bericht dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang zwischen der Änderung der Landesverfassung und der Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft schlage ich Ihnen – wie schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzesantrags – vor, die Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung bis zur dritten Lesung der beantragten Verfassungsänderung auszusetzen. – Ich stelle Einverständnis fest.
Wir kommen daher zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in zweiter Lesung.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/ 784, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, Drucksache 16/ 924, Kenntnis.