Bremisches Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das heutige Thema ist ja schon groß in den Medien verkündet worden, und es berührt uns hier im Haus ganz stark,
von Rauchfreiheit in Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen. Wie wir schon in mehreren Diskussionen zur Gesundheit gehört haben, erzeugt Rauchen eine volkswirtschaftliche Belastung von 20 Milliarden Euro jährlich. Ferner sterben 120 000 Personen jährlich an raucherbedingten Krankheiten in Deutschland. Inzwischen ist auch erwiesen, dass Passivrauchen schädlich ist.
Aus diesem Grund hat die WHO Leitlinien verfasst, die von Deutschland anerkannt worden sind. Dabei unterstützt Deutschland Maßnahmen zur Verminderung der Nachfrage im Zusammenhang mit der Tabakabhängigkeit. Ein Ziel ist die Aufgabe des Tabakkonsums an Orten wie zum Beispiel in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, am Arbeitsplatz und in Sporteinrichtungen. Diese Empfehlungen sind bereits in anderen europäischen Ländern und in anderen Bundesländern umgesetzt. Ich erinnere dabei nur an die Umsetzung in Italien und an die Diskussion um das Rauchen an den Schulen in Niedersachsen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben festgestellt, je früher geraucht wird, desto schädlicher ist die Wirkung auf die Gesundheit. In der Vergangenheit haben wir die Tabaksteuer erhöht, damit konnte ein kleiner Effekt erzielt werden. Die Nachfrage nach Zigaretten wurde dadurch gesenkt.
Damit allerdings eine nachhaltige Wirkung erzielt wird, soll jetzt auf Initiative des Senators für Arbeit und Gesundheit sowie des Bildungssenators das Rauchen in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen in Bremen verboten werden. Dabei soll es in Krankenhäusern Ausnahmeregelungen geben, zum Beispiel in Palliativstationen, Psychiatrieeinrichtungen oder in Einrichtungen für eine gerichtliche Unterbringung. In den Kindertagesstätten und in den Schulen soll das Rauchen in den Gebäuden und auf den Grundstücken gänzlich verboten sein. Auch soll die jeweilige Schulkonferenz eine Bannmeile für das Rauchverbot in den Pausen festlegen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für private Schulen und für Krankenhäuser in freier Trägerschaft.
Inzwischen wurde der Entwurf im Beteiligungsverfahren von allen Betroffenen abgestimmt und erörtert, Bedenken und Änderungswünsche in den Entwurf einbezogen. Unsere Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf, fordert aber die Überweisung an den Rechtsausschuss zur nochmaligen Beurteilung zum Beispiel der Bannmeilenregelung und der Bußgeldlösung.
Neben dem Gesetzentwurf haben wir noch einen Dringlichkeitsantrag zum Schutz von Nichtrauchern in der Bremischen Bürgerschaft, vorgelegt von der grünen Fraktion. Hierzu kann ich nur sagen, dass wir als SPD-Fraktion schon länger den Schutz von Nichtrauchern respektieren. In unseren Fraktionssitzungen, in Ausschusssitzungen, in Vorbereitungssitzungen ist es lange gang und gäbe, dass wir nicht rau
Was das Rauchen in den Räumen der Bürgerschaft betrifft, sind wir jederzeit bereit, den Schutz der Nichtraucher weiter auszubauen. Für uns ist dies eine Sache der Glaubwürdigkeit. Wir verstehen das Haus der Bürgerschaft als ein offenes Haus, und wenn uns junge Gäste wie heute besuchen, soll es nicht zweierlei Maß beim Nichtraucherschutz geben.
Deshalb bitten wir den Vorstand der Bürgerschaft, entsprechende Räumlichkeiten für die Raucher aufzutun, damit der Nichtraucherschutz gewährleistet ist. Dies wird ziemlich kompliziert werden, da es bereits eine vorbildliche Dienstvereinbarung mit den Beschäftigten zum Nichtraucherschutz gibt. Die Dienstvereinbarung sollte deshalb möglichst in Abstimmung mit dem Nichtraucherschutz für die Abgeordneten gebracht werden. Wir sind allerdings optimistisch, dass dies gelingen wird und wir als Abgeordnete eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen können. Aus diesen Gründen überweisen wir den vorliegenden Antrag an den Bürgerschaftsvorstand zur weiteren Umsetzung. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, wir begrüßen das Gesetz auch schon einmal vorab. Herr Brumma hat dazu schon einiges ausgeführt. Bereits in den letzten Jahren gab es vielerorts lebhafte Diskussionen über das Rauchverhalten an Schulen. Zunehmend wird auch mehr darüber diskutiert, wie es mit der Rauchfreiheit in den Krankenhäusern steht.
Meine Damen und Herren, Tabakrauchen, so haben wir nun gerade gehört, gefährdet insbesondere im Kindes- und Jugendalter in erheblicher Weise die Gesundheit. Es gibt bereits heute zahlreiche Aktionen zur Rauchfreiheit: Rauchfreiheit am Arbeitsplatz, in Bahnhöfen gibt es Zonen, in Flughäfen, Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und vieles mehr. Manchen gehen die Verbote nicht weit genug, manch einer appelliert dafür an die Vernunft der Jugendlichen und Patienten. Freiheit und Eigenverantwortung werden hier in den Vordergrund der Bemühungen gestellt, aber auch Informationen und Aufklärung ohne gesetzliche Regelungen werden gefordert.
Wie wir wissen, findet Aufklärung in den Schulen statt. Horrorfilme über die Folgen von Rauchen werden dort den Kindern und Jugendlichen präsentiert, aber wir können eben nicht behaupten, dass wir damit viel erreicht hätten. Es hat sich ohnehin herumgesprochen, dass Rauchen schädlich ist und dass die Gefäße von Rauchern durchgängig geteert sind. Leider ist die Konfrontation mit dieser Erkenntnis nicht ausreichend. Der Appell an Eigenverantwortung hat über viele Jahre nicht geklappt, wie die Statistik es beweist. Warum soll er also in Zukunft klappen, und wie erfolgversprechend ist das? Auf die Einsicht und Eigenverantwortlichkeit von vielleicht Zehn- bis Zwölfjährigen zu hoffen, ist eher eine berechenbare Größenordnung, und sie ist aus Erfahrung auch von wenig Erfolg gekrönt.
Die Bemühungen der Lehrkräfte, über die schädlichen Folgen des Rauchens aufzuklären, sind unglaubwürdig, zumindest wenn einige von ihnen selbst in der Schule rauchen, und so, denke ich, stehe ich hier heute und kann eher von einer Sternstunde der Prävention reden als von Diskriminierung.
Wir haben nun hoffentlich bald ein Gesetz in Bremen, und wir werden das Rauchen in den Schulen und darüber hinaus sogar in einer Bannmeile um das Schulgebäude per Gesetz verbieten. Wir nehmen auch das schulische Personal nicht aus. Auch Krankenhäuser, Orte der Gesundung, der Genesung, Orte, wo Kranke gesund werden sollen, haben wir einbezogen.
Wir brauchen weiterhin pädagogisch ausgerichtete Anstrengungen der Nichtraucherförderung, aber wir brauchen ganz offenbar mehr, wir brauchen strukturelle Unterstützung. Dies gilt vor allem auch für die Schule, die mit ihrem Auftrag zur Gesundheitsförderung alle Kinder und Jugendlichen erreicht. Dieses Rauchverbot, meine Damen und Herren, soll noch einmal mehr verdeutlichen, dass der Konsum von Tabakwaren abzulehnen ist. Hauptziel ist es, Kinder und Jugendliche vom Einstieg in das Rauchen abzuhalten und durch die Abschaffung der Möglichkeit, in den Pausen rauchen zu können, die Kinder auch während des ganzen Schulalltages dazu anzuhalten, das Tabakrauchen zu reduzieren und möglichst einzustellen, mehr Regelklarheit, die Stärkung der Glaubwürdigkeit von Aufklärung und Vorbeugung.
Meine Damen und Herren, die Gesundheit unserer Kinder wiegt schwerer als das Recht von Erwachsenen und älteren Jugendlichen auf freie Konsumentscheidung. Wir brauchen dringend ein Umdenken, denn Nichtrauchen ist der Normalzustand.
Das Gesetz wird nun nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss überwiesen. An sich hatten wir gedacht, das Gesetz kommt aus dem Ressort, wird
vorgelegt und ist rechtsförmlich geprüft, aber aus unserer Sicht kann es dann auch nicht schaden, wenn wir es auch noch einmal rechtlich prüfen. Wir bitten also auch um Überweisung.
Dann haben wir den Dringlichkeitsantrag der Grünen „Schutz von Nichtrauchern in der Bürgerschaft“. Ich kann hier auch eine gewisse Sympathie nicht verhehlen, ich bitte um Überweisung an den Bürgerschaftsvorstand mit der Bitte um einen Vorschlag, wie man sich hier einer Lösung annähern kann, natürlich unter Einbeziehung der Personalvertreter, also mit der Bitte, eine einvernehmliche Lösung für beide Personengruppen herbeizuführen, für die Mitarbeiter und die Abgeordneten. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Grünen muss ich als Erstes einräumen, dass wir uns mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf fürchterlich geplagt haben, zwar nicht, weil es bei den Grünen wie bei allen anderen Fraktionen Raucher und Raucherinnen, Nichtraucher und Nichtraucherinnen unterschiedlicher Couleur gibt oder auch Gelegenheitskonsumenten, sondern weil wir an diesem Gesetz ganz deutlich sehen können, wie die Frage eines Staatsverständnisses, nämlich was soll der Staat regeln, wie soll er eingreifen, das gemeinsame Ziel des konsequenten Nichtraucherschutzes und auch das Zurückdrängen öffentlichen Rauchens, miteinander in Kollision gerät.
Wir haben uns also in mehreren Sitzungen intensiv damit beschäftigt und sind sehr froh, dass die Koalition heute unserer Anregung, das Gesetz, das vorgelegt wurde, noch einmal zu überweisen, damit man über einige Teile des Gesetzes noch einmal reden kann, gefolgt ist.
Für alle Grünen steht die Frage eines konsequenten, auch strafbewehrten durchsetzbaren Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit, in allen öffentlichen Einrichtungen nicht zur Debatte. Es geht ganz klar um das staatliche Ächten des Rauchens, soweit das mit den Persönlichkeitsrechten von Menschen in Einklang zu bringen ist. Es ist einfach festzustellen, da gebe ich meinem Vorredner und meiner Vorrednerin Recht, dass Deutschland da leider in einer ganzen Reihe von Punkten hinterherhinkt, und das darf nicht so bleiben!
Vielleicht kann man auch einmal auf die unrühmliche Rolle verweisen, die Deutschland im Zusammenhang mit der EU spielt. Dort soll ja viel stärker das Werbeverbot für Tabakwaren verankert werden. Das scheitert an den Initiativen Deutschlands, das das einfach nicht will. Das sind Punkte, wo wir unabhängig davon, was in den Schulen passiert, besser werden können. Wir haben auch Defizite in der Frage: Was passiert an den Hochschulen und an der Universität? Das ist heute nicht das Thema.
Ich habe vor wenigen Tagen mit Herrn Schreiber gesprochen, der einmal erzählt hat, wie eine große Auseinandersetzung – wo es für ihn keine Lösung gibt – an der Hochschule stattfindet über die Frage, wer da eigentlich die Mensa und die Gänge voll raucht. Da müssen wir uns auch etwas einfallen lassen im Sinne eines konsequenten Nichtraucherschutzes.
Für die Grünen erkläre ich hier auch, dass das, was in Deutschland im Bereich der Gastronomie passiert, unzumutbar ist. Dort müssen Menschen arbeiten. Diese Arbeitsplätze für Beschäftigte im Gastronomiebereich würden in keinem anderen Industriebereich genehmigt werden wegen der hohen Schadstoffbelastung durch den Zigarettenqualm. Auch das geht so nicht. Da wird Deutschland viel konsequenter als bisher eingreifen müssen, um den Nichtraucherschutz zu gewährleisten und die Arbeitsplätze für die Menschen, die da bedienen müssen, weniger gesundheitsschädlich zu machen.
Es gibt auch nach wie vor in der Öffentlichkeit ein Defizit bei der Anerkennung der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen. Auch damit wollen die Grünen nichts zu tun haben. Wir sind uns bei den Kritikpunkten, die wir angesetzt haben, völlig einig darüber, dass Passivrauchen gesundheitsschädigend ist und dass man alle Menschen, die nicht mit Zigarettenqualm in Berührung kommen sollen und wollen, davor schützen muss. Aber konsequenter, vom Staat unterstützter Nichtraucherschutz mit einer Vorreiterund Vorbildfunktion des Staates und staatlicher Institutionen ist etwas ganz anderes als Kampf gegen Raucher, und wir müssen sehen, wir alle gemeinsam, dass man die Linien da nicht verlässt.