Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Die Deutsche Volksunion steht hier uneingeschränkt für null, und ich meine null, Toleranz für Drogendealer und Kinderschänder. Die Deutsche Volksunion hat sich schon nachweislich immer für viel härtere Strafen und null Toleranz für ein solches niederträchtiges mörderisches Gesindel eingesetzt, nur Sie haben solche Anträge der Deutschen Volksunion mit einer unverantwortlichen und unerträglichen, falschen und gefährlichen Gefühlsduselei zum Schaden unserer Kinder immer verhindert. Die schrecklichen Folgen Ihrer unverantwortlichen Drogenpolitik können Sie jeden Tag in der Presse und wöchentlich in der „Nationalzeitung“ schwarz auf weiß nachlesen.

Meine Damen und Herren, darum ist meines Erachtens die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen immer noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Darum sollten Sie schnellstens einmal eine Bürgerbefragung oder ein Bürgerbegehren mit der Überschrift „Wiedereinführung einer zwangsweise Vergabe von Brechmitteln bei verdächtigen Drogendealern im Lande Bremen“ durchführen. Das Ergebnis kann ich Ihnen allerdings jetzt schon einmal voraussagen. Darum werden Sie wie immer unsere Bevölkerung zu diesem wichtigen Thema nicht befragen, das ist mir schon klar, weil Sie wie immer die Meinung der Bürgerinnen und Bürger wie der Teufel das Weihwasser fürchten.

Meine Damen und Herren, sehr viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven möchten aber gern über wichtige politische Zukunftsfragen befragt werden, über Fragen zur inneren Sicherheit,

und über Fragen abstimmen dürfen, über die man dann im Interesse der Bevölkerung hier auch im Landtag diskutiert. Darum sage ich Ihnen, die Zukunft unseres Landes ist viel zu wichtig, als dass man deren Gestaltung Politikern der Altparteien überlassen sollte, die nur allzu oft und zu gern gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf Kosten der Steuerzahler ihre sehr teuren falschen politischen Entscheidungen rücksichtslos umsetzen. Meine Damen und Herren, solange Sie das nicht begreifen – und das werden Sie niemals begreifen! –, so lange ist und bleibt die Deutsche Volksunion die einzige wahre Stimme des deutschen Volkes in diesem Parlament, und bei Ihrer Politik wird das auch noch sehr lange der Fall sein.

Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tittmann von der Deutschen Volksunion sagt hier mehrfach, wenn man die Menschen im Lande Bremen fragen würde zu seinen Themen, würden sie alle mit übergroßer Mehrheit – es wundert mich, dass Sie da nicht auch schon von Millionen und Milliarden sprachen, da haben Sie vielleicht schon gemerkt, dass wir gar nicht so viele Einwohner haben – dann für seine Vorschläge stimmen. Was machen Sie nur am Wahltag, dass diese Menschen irgendwie daran gehindert werden, dann die DVU zu wählen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Nun warten Sie es doch ab!)

Letztendlich wählen dann, Gott sei Dank, das sind immer noch genug, nur zwei Prozent in Bremen und leider etwas mehr als fünf Prozent in Bremerhaven die DVU. Wenn es so wäre, wie Sie es sagen, dass alle Menschen diese Position, die Sie hier vertreten, unterstützen würden, dann müssten es ja ein bisschen mehr sein. Gott sei Dank ist es nicht so und wird auch nie so sein, Herr Tittmann!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Selbstverständlich wissen wir zu einem weiteren Punkt, den Sie angesprochen haben, dass auch Kinder und Jugendliche betroffen sind, und es ist schlimm genug, es ist so schlimm, dass es einer Behandlung durch Sie nicht bedarf, sondern dass es einer Behandlung durch die seriösen demokratischen Parteien bedarf, und das findet hier auch statt.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Wir sind die einzigen, die das machen! – Zuruf von der CDU: Ruhe da hinten!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich habe Kinder. Viele Eltern machen sich Sorgen, dass auch Kinder und Jugendliche durch den Drogenkonsum gefährdet sind. Wir alle sind uns hier in dieser Frage einig. Nur, wenn Sie sich ab und zu einmal ein paar Dinge durchlesen würden, das Phänomen allein darauf zu begrenzen, reicht nicht. Der weltweite Drogenkonsum in dem neuesten weltweiten Drogenbericht betrifft etwa 200 Millionen Menschen, es geht um einen weltweiten Umsatz von 265 Milliarden Euro. Jetzt wollen Sie mir erzählen, dass weltweit Kinder über so viel Taschengeld verfügen, dass sie für 265 Milliarden Euro Drogen anschaffen! Das Problem ist weitaus komplexer. Drogen werden leider von Kindern und Jugendlichen, aber auch von einer ganzen Reihe anderer Gruppen aus der Bevölkerung genommen. Wir müssen alles tun, damit dies zurückgeht und damit wir – Politik, Bürgergesellschaft, Verwaltung –, soweit es in unserer Macht steht, dies zurückdrängen. Wir werden dies auch tun, Herr Tittmann! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein letzter Punkt, ich verstehe das so, wenn Sie hier sagen, es handelte sich bei diesen Tatverdächtigen um mörderische Bestien und Gesindel, die keine Achtung und Würde verdienen,

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Nein!)

dann verstehe ich Sie so, dass die DVU damit sagen will, dass diese Menschen quasi zum Abschuss freigegeben sind. Das ist Ihr Verständnis von Rechtsstaat, Herr Tittmann, und da werden Sie das ganze Haus komplett gegen sich haben, ganz egal, was Sie sonst noch erzählen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Beim Tatverdächtigen ist es schlimm genug, dass wir sehr viele Menschen haben, und wir kommen in der nächsten Debatte gleich im Anschluss auch noch etwas genauer darauf zurück.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ich auch!)

Ich weise auch bei einem Tatverdächtigen diese Begriffe wie mörderische Bestien und Gesindel zurück. Sie tragen nichts Gutes, Sie tragen nur Hass in die Gesellschaft hinein, und das ist ja wohl auch Ihre einzige Aufgabe, die Sie sich politisch vorgenommen haben, Herr Tittmann.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Lassen Sie mich noch einmal darauf eingehen, worüber wir im Kern heute sprechen, nämlich das

Beweissicherungsverfahren! Der Leitende Oberstaatsanwalt Klein hat parallel zu dieser Debatte – es ist vielleicht nicht ganz so glücklich – im Justizzentrum der Presse verkündet, dass nun am 27. April dieses Jahres Anklage erhoben worden ist wegen fahrlässiger Tötung gegen den Arzt des Beweismittelsicherungsdienstes und dass wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor dem Landgericht Bremen das Verfahren eröffnet wird.

Das heißt, wir haben jetzt hier in der Bürgerschaft einen Stand erreicht wie am Anfang der Debatte. Der Anfang war ja unmittelbar nach dem Tod des Tatverdächtigen, um den es hier geht, im Januar letzten Jahres. Im Januar letzten Jahres hat die Mehrheit dieses Hauses eine vorübergehende Aussetzung der Praxis der zwangsweisen Brechmittelvergabe mit dem Hinweis beschlossen – und das kann man in der Antwort auf die Große Anfrage noch einmal nachlesen –, dass man genau dieses Ermittlungsverfahren abwarten wolle, das jetzt durch die Anklage der Staatsanwaltschaft zum Abschluss gekommen ist, um endgültig über dieses Verfahren zu befinden.

Ich kann dem Kollegen Grotheer nur zustimmen, wir haben jetzt die Erkenntnisse, wir haben die nötigen Gutachten vorliegen, wir haben die Prüfungen der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich dieses Haus nun auch tatsächlich und abschließend dazu bekennt, dass ein solches Verfahren der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln nicht nur vorübergehend nicht mehr angewendet wird, sondern dass es für alle Zeit für Bremen ausgeschlossen wird, dass wir dahin wieder zurückkehren.

Ich habe leider nur von einer Seite dieses Hauses, die bisher gesprochen hat, eine solche klare Aussage gehört. Vielleicht ist es noch möglich, ich habe gesehen, dass der Kollege Herderhorst sich noch einmal gemeldet hat, auch von der CDU eine Aussage darüber zu bekommen, dass wir in Bremen – und es sind bei weitem nicht mehr so viele, wie Sie sagen, die sonst noch die zwangsweise Brechmittelvergabe machen, das, was Sie sagten, war mehr die Brechmittelvergabe auf freiwilliger Basis, zwangsweise sind es nur noch ganz wenige, die es tun, und nach diesem Todesfall in Bremen erst recht nicht mehr – zu diesem Verfahren, das zu einem schrecklichen Tod geführt hat, auf gar keinen Fall und unter keinen Umständen wieder zurückkehren werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dazu ist hier in der Bremischen Bürgerschaft eine klare Aussage nötig. Senat und Verwaltung müssen dann, da sie bisher nur auf der Basis einer vorübergehenden Aussetzung in diesem Fall gearbeitet haben, klarstellen, dass an dem jetzigen Verfahren, das in der Antwort des Senats, wie ich finde, sachlich und ausreichend beschrieben dargestellt wird, festgehalten

wird und dass wir zu der alten Praxis nicht wieder zurückkehren.

Herr Herderhorst, Sie haben gesagt, es sei beileibe nicht so, dass wir da allein stünden. Wir stehen sehr allein. Herr Schünemann, ich habe das in der Debatte im letzten Jahr ja auch gesagt, der Innenminister von Niedersachsen, ist nun nicht gerade als jemand bekannt, der hier in diesen Dingen besondere Sentimentalitäten entwickelt. Ich möchte Ihnen noch einmal Herrn Schünemann, den niedersächsischen Innenminister, mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Er sagt im Niedersächsischen Landtag: „Die in Niedersachsen gültige Erlasslage sieht die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln via Magensonde wegen medizinischer Bedenken, die die Landesregierung teilt, eben gerade nicht vor.“

Allerdings, Herr Herderhorst, das war im Jahr 2003. Ich habe hier schon mehrfach gesagt, wenn wir im Jahre 2003 oder im Jahre 2001, als in Hamburg auch jemand gestorben ist bei dem gleichen Verfahren, und die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag hier in der Bürgerschaft, wenn wir damals die Weisheit dieses Innenministers Schünemann auch gehabt hätten, dann hätten wir uns diesen Todesfall und diese schrecklichen Vorgänge erspart. Das heißt, diese Bürgerschaft kann mehr bewegen, wenn sie will. Es hätte die Möglichkeit gegeben, dies hier zu beschließen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben heute die Situation, die meine Kollegen hier geschildert haben. Wir haben die Drogentoilette, man kann nicht behaupten – ich finde, es ist auch wichtig, das an dieser Stelle zu sagen –, dass es für irgendjemanden der Beteiligten eine besonders angenehme Aufgabe wäre, die wir ihnen da aufbürden, weder für die Justizbeamten noch für die Labore oder für die Rettungssanitäter, die dort eingeschaltet sind. Das ist insgesamt ein Verfahren, das sicherlich für die beteiligten Beschäftigten, die ja nun nicht zu den Großverdienern in dieser Gesellschaft gehören, eine ziemliche Zumutung ist. Dennoch, so scheint es zu sein: Will man die tödlichen Risiken der zwangsweisen Brechmittelvergabe vermeiden, scheint es zu diesem Verfahren keine Alternative zu geben. Es wird inzwischen ja auch reibungslos durchgeführt. Der Senat gibt der Bürgerschaft zur Kenntnis, dass er dort keine größeren Probleme sieht, dies auch so weiter zu machen.

Wenn man schaut, was jetzt noch bleibt, dann ist das natürlich die weitere freiwillige Brechmittelvergabe an diejenigen, die sich im Polizeigewahrsam eben nicht dagegen wehren. Ich kann nur warnen, dies von vornherein als völlig ungefährlich und unbedenklich zu betrachten. Wenn man sich die Studien über die Wirkung dieser so genannten Emetika anschaut, das heißt, das sind Arzneimittel, die

Erbrechen hervorrufen – in diesem Fall ist es das südamerikanische Gift Ipecacuanha –, dann sollten wir uns nicht wundern, wenn wir erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen auch bei einer Gabe, die freiwillig erfolgt ist, erzielen. Daher finde ich, dass sich der Senat einen klaren Fahrplan geben sollte, auf lange Sicht auch auf die freiwillige Vergabe dieses Brechmittels zu verzichten und möglicherweise ganz auf die Methode Drogentoilette umzustellen. Hier werden sicherlich noch einige Fragen zu klären sein, das kann einige Zeit dauern, aber ich finde, man sollte es sich als Ziel vornehmen, um auch hier die Risiken auszuschalten.

Sie glauben ja nicht, dass die Aussicht, mehrere Tage in der JVA zu verbringen und diese Prozedur mit der Drogentoilette durchzugehen, weniger abschreckend wäre oder nun jemanden einladen würde, hier Bremen als El Dorado für den Drogenhandel anzusehen! Ich glaube, auch diese Maßnahme ist geeignet, in Bremen mit allem Nachdruck den Drogenhandel weiter zu unterbinden. Sie ist effektiv, wir sollten sie in so vielen Fällen wie möglich anwenden und die Risiken dadurch ausschließen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, wir hatten hier eine sehr emotionale Debatte am 26. Januar 2005! Wir hatten gleichzeitig noch eine Debatte, nicht allein über die Sache, sondern auch über das Verhalten von Innensenator Röwekamp in dieser ganzen Affäre. Die Meinung der Grünen war, dass ein Innensenator, der sich im Nachhinein so verhalten hat, wie es Innensenator Röwekamp in mehreren öffentlichen Auftritten getan hat, nicht mehr tragbar war in der Position des Innensenators. Die Mehrheit hat sich dagegen entschieden. Wir hatten damals noch einen Bürgermeister Scherf, der hier – viele von Ihnen werden sich erinnern – sagte, dass dann damit der Kanzlerbrief, die Existenz des Bürgermeisters Scherf, die Existenz des Bundeslandes Bremen verknüpft wären, wenn das Misstrauensvotum gegen Herrn Röwekamp erfolgt. Das alles vergisst man so schnell, das ist aber erst gut ein Jahr her. Das hat letztendlich dann doch den einen oder anderen Kollegen hier im Hause überzeugt, das Misstrauensvotum abzulehnen.

Ich glaube, in der Sache ist es nach wie vor so, man muss den Maßstab ganz klar anlegen, dass in einem solchen Fall, wenn er denn passiert ist, ein Senator mit größtmöglicher Vorsicht und Umsicht zu Wege gehen sollte. Ich nehme einmal an, dass alle Beteiligten aus dem Fall, so tragisch er ist, gelernt haben und dass wir jetzt ein Verfahren haben, damit wir in Zukunft auf dieses Thema hier nicht zurückkommen müssen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Grotheer, ich weiß nicht, ob Sie es akustisch nicht aufgenommen haben oder wie auch immer: Ich habe es nicht im negativen Sinne gesagt, dass diese 45 Verdächtigen nun ein Negativbeispiel sind, sondern umgekehrt! Ich habe genau das als positiv dargestellt, dass sich die Zahlen, warum auch immer, gesenkt haben, und zwar nicht nur in Bezug auf die Beweismittelsicherung über diese Drogen, sondern überhaupt die Tatsache, dass sich die Verdächtigenzahl gesenkt hat, habe ich positiv dargestellt.

Über die Frage der Passage in Punkt 14 kann man sicherlich geteilter Meinung sein, ich sage aber noch einmal, dass der Senat das ausgesetzt hat, das ist in Ordnung, weil zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht klar war, woran es eigentlich gelegen hat, wie er überhaupt zu Tode gekommen ist. Mittlerweile wissen wir darüber mehr. Es gibt natürlich auch ganz andere Aspekte, die dabei dann zu berücksichtigen sind, aber zu dem Zeitpunkt war doch zumindest die juristische Auffassung unverrückbar die gleiche, von daher konnte ich das zumindest bei dieser Formulierung nicht ganz nachvollziehen, aber das ist nun auch nicht der Kern des Ganzen.

Ich glaube auch, dass man zu leicht dazu neigt, unabhängig von dem Misstrauensvotum, das hier behandelt worden ist, pauschal Politiker oder den Innensenator dafür schuldig zu sprechen. Sicherlich ist es auch so, ob man dafür oder dagegen ist, zwangsweise Brechmittel einzusetzen, dass hier auch im konkreten Fall menschliches Versagen, möglicherweise durch den Arzt oder wen auch immer, zu unterstellen ist. Von daher wirft das Ganze natürlich ein anderes Licht auf die Gesamtsituation.

Was die Entlassung von Verdächtigen angeht, da muss ich allerdings sagen, da habe ich Sie nicht ganz verstanden, Herr Grotheer. Es wird gesagt, 13 jugendliche beziehungsweise heranwachsende Tatverdächtige, die ein freiwilliges Erbrechen ablehnten, wurden entlassen, weil die Voraussetzungen für eine Exkorporation nicht vorlagen. Nach Rechtsprechung der zuständigen Jugendrichter ist der mit einer Exkorporation verbundene Freiheitsentzug bei erstmals Auffälligen in der Regel unverhältnismäßig. Das ist die Auffassung der Jugendrichter, die müssen wir wohl auch akzeptieren. Ich akzeptiere nur nicht, dass dadurch rechtsfreie Räume entstehen können. Das ist sicherlich so und hat auch in der Tat Auswirkungen auf diejenigen, die auf der Straße diese Dealer verfolgen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern, es tut mir Leid, kann ich in dem Punkt nicht folgen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Das Ganze wiederholt sich dann ja auch noch einmal unter Punkt sechs: „In 13 Fällen wurden mutmaßliche Drogendealer nach ihrem Aufgriff von der Polizei oder auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen, so dass weder eine freiwillige Exkorporation erfolgte noch eine Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt angeordnet wurde. In diesen Fällen lagen entweder keine genügenden Anhaltspunkte für eine Straftat vor, oder die Anordnung von Zwangsmaßnahmen wäre gegenüber der zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig gewesen.“ Das ist natürlich wieder ein anderer Aspekt, aber auch ein Aspekt, der unter Umständen dazu führt, dass rechtsfreie Räume entstehen. Ich wiederhole noch einmal: Dafür bin ich nicht zu haben! Ich bin schon der Meinung, dass man darüber nachdenken muss, ob man möglicherweise auch noch Rechte wie im BtMG – dieser Freiraum, der Eigenverbrauchsregelungen betrifft – ändert, damit man hier eine klarere Rechtsgrundlage hat und auch keine Auslegungsmöglichkeiten mehr gegeben sind.

Dann habe ich auch nicht den Vergleich, Herr Dr. Güldner, mit den zwangsweisen Brechmitteleinsätzen gezogen, sondern ich habe das auf die Brechmitteleinsätze insgesamt bezogen, das ist insbesondere ein Unterschied quantitativer Natur. Dass wir natürlich hinterher schlauer sind, ist klar.

Ich habe auch mit keinem Wort gesagt, ganz im Gegenteil, ich habe in meinem Redebeitrag zweimal gesagt, dass wir jetzt sicherlich so weitermachen müssen, wie wir es derzeit praktizieren. Das impliziert allerdings auch, dass die Möglichkeit gegeben ist, die Beweismittel ohne Brechmittel noch auf anderem Wege zu sichern, sowohl als auch, die werden auch weiterhin nutzbar sein. Ich denke aber, auf Brechmittel können wir insgesamt nicht verzichten, insbesondere hier bei Freiwilligkeit oder auch auf dem anderen Wege über die JVA, ein wesentlich aufwendigeres Verfahren, und eben auch unter Umständen mit einem wesentlich längeren Freiheitsentzug verbunden.

Ein letzter Satz noch! Ich will noch einmal deutlich darauf hinweisen: Die Beweismittelsicherung auf diese Art ist nicht die Erfindung des jetzigen Innensenators und auch nicht seiner Vorgänger, sondern sie stammt in der Tat aus der Ampelzeit von 1992, da ist das festgelegt worden. Ich stelle mir vor, wäre ein solcher Vorfall 1994 passiert, dann hätten wir dieses Thema heute gar nicht mehr als Gegenstand.

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, dass ausgerechnet Sie als Mitglied der Partei Bündnis 90/ Die Grünen, die die Drogen auch noch legalisieren