Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, dass ausgerechnet Sie als Mitglied der Partei Bündnis 90/ Die Grünen, die die Drogen auch noch legalisieren

und freigeben will, die unsere Familie abschaffen möchte,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen] Was? – Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen] – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Familien abschaffen, wie soll man das denn verstehen?)

sich hier nach vorn trauen! Dann lesen Sie einmal das Programm Ihrer grünen Jugendlichen, das können Sie gern lesen! Sie wollen die Familie abschaffen, und das beweise ich Ihnen noch. Dass Sie sich überhaupt hier nach vorn trauen und noch solche Märchenreden halten, das ist schon an Frechheit und an Selbstüberschätzung nicht mehr zu überbieten! Hier sage ich ganz klar: Wenn sich Arroganz mit Dummheit paart, kann dabei nur eine selbstherrliche, selbstüberschätzende Märchenrede eines unfähigen Politikers der Altparteien herauskommen, der Populismus mit Wahrheit verwechselt und nicht unterscheiden kann. Hier sage ich noch einmal: Wer mit Drogen handelt, hat keinerlei Rücksicht verdient.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Das hat mit Ihrem eben genannten „zum Abschuss freigeben“ überhaupt nichts zu tun.

Ihnen geht es mit einer unerträglichen Gefühlsduselei vorrangig um den Schutz der Täter. Der Deutschen Volksunion aber geht es zuerst um den Schutz der Opfer, unserer Kinder, und sonst gar nichts. Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Sie haben ein besonderes Recht darauf, besonders beschützt und geschützt zu werden, und wenn Sie das nicht begreifen, dann sollten Sie hier und heute vor Scham im Erdboden versinken! – Ich danke Ihnen!

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Normal ist das nicht!)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, dass Herr Tittmann es sich von uns allen am wenigsten leisten kann, über andere in dieser Weise herzuziehen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich glaube, wenn man die bremische Öffentlichkeit einmal fragen würde, wie denn mit Fraktionen umgegangen werden sollte, deren Mitglieder Steuergelder veruntreuen, indem Waschmaschinen angeschafft

werden von Fraktionszuschüssen, dann wäre die Antwort auch eindeutig. Also, seien Sie einmal ganz ruhig!

(Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich finde das unerhört, was hier heute passiert ist. Der Abgeordnete Tittmann spricht hier von den meist schwarzafrikanischen Drogendealern und sagt dann, das seien skrupellose, mörderische Kreaturen.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ja, das stimmt!)

Das ist mindestens am Rande der Volksverhetzung!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Er sagt damit, das sind keine Menschen, das sind Kreaturen, das sind Geschöpfe, die keine Menschenrechte haben, die quasi vogelfrei sind, mit denen man machen kann, was man möchte. Ich finde das unerhört,

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

und ich finde, das darf hier so nicht stehen bleiben. Wir überlegen ja immer wieder,

(Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

wie wir gegen diese Art von Volksverhetzung hier im Parlament vorgehen können, ob wir uns dazu besser gar nicht äußern oder ob wir dem entgegentreten. Ich glaube, wenn wir dazu schweigen, machen wir es nicht besser, sondern wir müssen das zurückweisen. Das habe ich hiermit aus unserer Sicht auch getan.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t - m a n n [DVU]: Dann werden Sie verlieren!)

Ich will mich zu Herrn Herderhorst, der sich ja sehr sachlich geäußert hat, was ich sehr begrüße, noch einmal äußern. Wir haben als Sozialdemokraten deutlich gemacht: Wir sind konsequent für alle Möglichkeiten zu haben, die den Drogenhandel effektiv bekämpfen. Wir sehen es als eine große Gefahr an, vor allem für die jungen Menschen, was hier in der Stadt passiert. Wir wollen also alle Möglichkeiten nutzen, die unser Strafgesetzbuch und unsere Strafprozessordnung und auch das Polizeirecht uns bieten. Wir wollen aber dabei – bitte sehr – den Rechtsstaat im Auge behalten. Es ist mitunter etwas schwierig, das gebe ich zu, den richtigen Maßstab zu finden. Mir geht es gelegentlich auch so, dass ich nicht

immer alle Entscheidungen von Gerichten nachvollziehen kann, dazu bekenne ich mich. Dies wird einigen anderen auch so gegangen sein, die sich mit meinen Entscheidungen als Richter auseinander gesetzt haben. Im Grundsatz darf es aber keine Frage sein, dass wir uns an Recht und Gesetz halten und dass wir alles tun, um Verstöße zu verhindern.

Wenn die Jugendrichter sagen – Sie haben es angesprochen – sie lehnten die Anordnung von den Maßnahmen nach Paragraph 81 a StPO ab, weil dies bei denjenigen Tätern, die erstmals auffällig sind, unverhältnismäßig sei, dann ist das eine Argumentation, mit der man sich auseinander setzen muss. Es ist nach unserer Verfassung ja so, dass Eingriffe in die persönliche Freiheit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen, und die Gerichte müssen prüfen, ob im Einzelfall die Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Natürlich ist es dann ein Aspekt, der zu prüfen ist, ob diese Eingriffe eigentlich in einem ordentlichen Verhältnis stehen zu der Strafe, die am Ende eines solchen Verfahrens zu erwarten ist.

Eines, Herr Herderhorst, will ich auch nicht unerwähnt lassen, ich habe es vorhin ganz vorsichtig angedeutet: In 27 dieser 45 Fälle war das Ergebnis der Untersuchung positiv, in 18 der Fälle war das Ergebnis negativ, das heißt, es wurden keine Drogen festgestellt. Das heißt doch mit anderen Worten, in 18 Fällen hatte die Polizei aufgrund ihrer Beobachtungen einen ganz konkreten Tatverdacht, der ließ sich aber nicht beweisen. Das heißt doch, es gibt eine gewisse Streuwirkung, also die Polizei liegt in deutlich der Mehrheit der Fälle richtig, aber es gibt eben auch Fälle, in denen jemand in Verdacht gerät und sich dann dieser Verdacht nicht bestätigen lässt. Ich finde, das muss man im Auge behalten. Sie können es auch nicht ausschließen, Herr Herderhorst, dass die Entscheidungen der Richter richtig waren.

Ich wollte noch auf die Antwort zu Frage 14 hinweisen. Da geht es um die Europäische Menschenrechtskonvention und die Frage: Wie kommt es, dass der Senat dies jetzt anders beurteilt, als er es zunächst getan hat? Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Der Maßstab, nach dem hier zu prüfen ist, ist die Regelung in der Strafprozessordnung. Da steht geschrieben, dass eine solche vom Gericht anzuordnende körperliche Untersuchung – und das ist ja die Verabreichung eines Brechmittels – nicht zulässig ist, wenn damit gesundheitliche Nachteile verbunden sein können.

Nun ist die Frage: Was ist das? Es geht um die Frage: Wie bewertet man dieses Risiko, das mit einer solchen Verabreichung verbunden ist? Sie haben Recht, Herr Herderhorst, dass natürlich die Drogendealer, die Rauschmittel verschlucken, sich selbst in Lebensgefahr bringen. Es ist ein Risiko, das sie bewusst eingehen. Das wollen wir ihnen auch nicht abnehmen. Wir müssen allerdings, wenn sie in staatlicher Obhut sind, dafür sorgen, dass sie nicht gefährdet sind,

und müssen alles unternehmen, dass sich eben eine eventuelle Gefährdung, die sie bereits selbst eingegangen sind, nicht verwirklicht. Davon geht übrigens auch der Senat aus. Das hat auch die Innenministerkonferenz in einem Beschluss dokumentiert, in dem sie sich mit den Risiken auseinander setzt. Ich finde, man muss das im Auge behalten. Nachdem sich aber in Hamburg und Bremen ein gesundheitliches Risiko bei der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln verwirklicht hat, meine ich, kann man es nicht mehr weiter anwenden, und ich stehe dazu, dass wir uns als SPD dafür einsetzen werden, dieses Verfahren in Bremen nicht wieder einzuführen. Wenn ich den Beschluss, den die Bürgerschaft vor etwas über einem Jahr gefasst hat, richtig verstehe, dann ist es so, dass dieses Verfahren ohne unsere Zustimmung auch nicht wieder in Kraft gesetzt werden kann. Wir sind bereit, mit Ihnen über alles zu reden, was die Verfolgung von Drogenkriminalität verbessern kann, wir machen alles mit, was rechtsstaatlich ist, aber das muss es dann auch sein. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir greifen ein bisschen der folgenden Debatte vor, aber das, denke ich, ergibt sich so, wenn zwei Themen, die so viel miteinander zu tun haben, so kurz hintereinander auf der Tagesordnung stehen. Ich glaube, es ist doch noch einmal wichtig, weil es wahrscheinlich, wenn man diese Sitzung hier beobachtet, draußen für manche schwierig zu beurteilen ist, worüber jetzt geredet wird, wer Recht hat, was da wirklich läuft, dass man sich noch einmal auf ein paar Fakten besinnt. Ich gehe auch davon aus – lassen Sie mich das einmal ganz nachdenklich sagen –, dass wahrscheinlich bei dem einen oder anderen draußen das, was Herr Tittmann hier sagt, nicht immer, so wie es für uns selbstverständlich ist, auf komplettes Unverständnis stößt. Wir haben ja das Phänomen, das ist vollkommen unbestreitbar, und ich stehe ja dafür, dies auch immer anzusprechen, dass wir in zahlreichen Deliktsbereichen der Kriminalität – und dazu gehört der Drogenhandel in besonderem Maße – doch in erheblichem Umfang nichtdeutsche Tatverdächtige, auch nichtdeutsche Täter haben. Das ist sozusagen eine Tatsache, über die man immer sprechen muss, weil sie einfach so ist, weil man nur, wenn man sie so benennt, gemeinsam versuchen kann, die Probleme zu lösen. Dennoch muss man das natürlich noch einmal in die Perspektive setzen, denn wenn man Sie reden hört und die Fakten nicht kennt, dann denkt man ja, es wären ausschließlich nichtdeutsche Täter. So reden Sie! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Jetzt lassen Sie mich einmal, weil mich das sehr beeindruckt hat, Folgendes sagen: Es ist gerade in diesen Tagen druckfrisch der Drogenbericht der Bundesregierung, meines Wissens zusammengesetzt aus CDU und SPD, veröffentlicht worden. Er nimmt genau zu dieser Frage Stellung, und zwar auf der Basis der Fakten der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes, die bundesweit zusammengetragen werden. Fakten, Herr Tittmann, und keine Behauptungen! Dort werden die einzelnen Rauschgiftarten, die einzelnen Drogen abgehandelt, und ich sage Ihnen einmal, was in diesem Bericht der Bundesregierung aufgrund der erhobenen Daten steht.

Da steht unter der Überschrift Heroin: „Beim Heroinhandel traten vor allem deutsche Tatverdächtige in Erscheinung.“ Da steht unter der Überschrift Kokain: „Bei Sicherstellung von Kokain traten meist deutsche Tatverdächtige in Erscheinung.“ Da steht bei Ecstasy: „Bei Sicherstellung von Ecstasy wurden in erster Linie deutsche Staatsangehörige festgestellt.“ Dann geht das so weiter, ich will Ihnen die ganze Aufzählung ersparen. Das Interessante daran ist, wir hier sind uns einig, dass wir gegen den Drogenhandel sind. Bei Ihnen reduziert sich das darauf, dass Sie gegen den Drogenhandel von Ausländern sind. Wenn Sie es aber ernst meinen würden, dass Sie die Existenz und den Handel mit Drogen bekämpfen wollen, dann müssten Sie gegen den Handel von Drogen, wenn er von Ausländern oder von Deutschen betrieben wird, gleichermaßen eintreten und hier nicht so tun, als ob er ausschließlich von Ausländern ausgeübt würde.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Daran kann man eigentlich sehen, dass Ihnen der engagierte Kampf gegen den Drogenhandel, Sie reden hier immer von Kindern und Kindeskindern und so weiter, überhaupt kein Anliegen ist – das sollte es aber sein, weil es ein wichtiges Thema ist –, sondern dass es Ihnen um etwas völlig anderes geht, nämlich gegen eine bestimmte Volksgruppe hier lediglich zu hetzen.

Deswegen glaube ich, dass es wichtig ist, solche Fakten hier noch einmal zur Kenntnis zu nehmen, ganz nüchtern darüber zu sprechen, wie man diesem Phänomen beikommen kann, dass die Existenz und der Handel mit diesen Drogen das eigentliche Problem sind und dass wir unabhängig von der Hautfarbe oder vom Pass gegen jeden energisch vorgehen, der dies hier betreibt. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort erhält nunmehr Herr Staatsrat Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal mein Bedauern über den tragischen Vorfall äußern, bei dem am 7. Januar 2005 ein Mensch bei der Vergabe von Brechmitteln verstorben ist. Der Tod eines Menschen ist nicht wiedergutzumachen, er muss aber für die Strafverfolgung Anlass sein, ihre Praxis kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft, Sie haben das heute angesprochen, hat den mit der Brechmittelvergabe beauftragten Arzt wegen fahrlässiger Tötung beim Landgericht angeklagt. Sie unterrichtet heute die Medien über die Umstände, die zu diesem tragischen Todesfall geführt haben. Der Zeitpunkt hat nichts mit der Tagesordnung der Bürgerschaft zu tun, sondern ist auf die Berichterstattung und die Vorberichterstattung in den Medien zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Beschuldigte seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat, und es ist nun Sache des Landgerichts, dies aufzuarbeiten und darüber zu entscheiden.

Bereits am 5. Januar 2005 hat der Leitende Oberstaatsanwalt auf Anordnung des Senators für Justiz die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln untersagt. Seitdem wird, wie hier diskutiert wurde, nach dem gemeinsamen Erlass des Innen- und des Justizressorts verfahren. Eine Brechmittelvergabe unter Zwang, und das ist nur unser Thema, hat es seitdem in Bremen nicht mehr gegeben. Ich denke, wir sollten diese Praxis fortsetzen. Ich sehe mich auch durch die Entwicklung in den anderen Ländern darin bestärkt, auch Hamburg hat nach dem Ereignis in Bremen inzwischen seine Praxis überprüft. Es gibt zwar nach wie vor eine Erlassermächtigung, aber ich weiß aus der Stadt, dass dort inzwischen in der Tat die Praxis auch verändert wurde. Ich denke, dass die anderen Länder diesem Beispiel auch folgen sollten und werden.

Ich möchte aber nicht versäumen darüber zu sprechen, hier sollte nicht der Eindruck entstehen, dass wir dem offenen Straßenhandel tatenlos zusehen. Für alle noch einmal in aller Deutlichkeit: Dealer, die Drogenpäckchen verschlucken, werden wie bisher festgenommen. Sie bekommen die Möglichkeit, freiwillig ein Brech- oder Abführmittel einzunehmen, dies geschieht unter ärztlicher Kontrolle. Weigern sie sich, so steht in der JVA ein Haftraum mit einer so genannten Drogentoilette für sie zur Verfügung. Dabei werden sie rund um die Uhr medizinisch bewacht.

Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Dr. Güldner: So einfach ist es wiederum nicht, auf die freiwillige Vergabe zu verzichten. Wenn diese Drogenpäckchen weiterhin im Magen-Darm-Bereich liegen, ist damit ein medizinisches Risiko verbunden. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, jedenfalls den freiwilligen Einsatz als das leichtere Mittel zukünftig auch zu akzeptieren.

Offenbar hat sich auch in der Straßenszene herumgesprochen, wer mit diesen Verkaufsportionen be

obachtet wird, wird festgenommen. Die Zahlen, die in der Antwort des Senats aufgeführt sind, belegen das. Polizei und Justiz arbeiten im Übrigen sehr eng zusammen, um Wiederholungstätern ein gewerbsmäßiges Handeln nachzuweisen. In mehreren Fällen hat das Amtsgericht Bremen bei mehrfach wegen illegalen Rauschmittelhandels aufgefallenen Straßendealern Untersuchungshaft angeordnet, die Betroffenen haben mit erheblichen Strafen zu rechnen.

Selbstverständlich, und da greife ich vielleicht der Debatte zum nächsten Tagesordnungspunkt vor, ist es nicht damit getan, den offenen Straßenhandel allein zu bekämpfen. Die organisierten Strukturen sind das eigentliche Ziel der Strafverfolgung. Die Hintermänner müssen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dies ist, glaube ich, die gemeinsame Auffassung des gesamten Hauses. Das ist nur mit einem Aufwand verbunden, der im alltäglichen Massengeschäft nicht ohne Weiteres darstellbar ist. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird deshalb ihre Bemühungen deutlich in diesem Bereich der organisierten Drogenkriminalität verstärken. Sie geht davon aus, dass ähnliche Bemühungen auch bei der Polizei greifen und dass es dann in Zusammenarbeit gelingt, ich muss sagen, in der bewährten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, hier weiter vorzugehen, so dass wir nicht nur bei den „einfachen“ Fällen stehen bleiben, sondern auch versuchen, Licht in das Dunkel zu bekommen und insgesamt den Drogenkonsum zurückzudrängen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!