Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Dies ist, glaube ich, die gemeinsame Auffassung des gesamten Hauses. Das ist nur mit einem Aufwand verbunden, der im alltäglichen Massengeschäft nicht ohne Weiteres darstellbar ist. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird deshalb ihre Bemühungen deutlich in diesem Bereich der organisierten Drogenkriminalität verstärken. Sie geht davon aus, dass ähnliche Bemühungen auch bei der Polizei greifen und dass es dann in Zusammenarbeit gelingt, ich muss sagen, in der bewährten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, hier weiter vorzugehen, so dass wir nicht nur bei den „einfachen“ Fällen stehen bleiben, sondern auch versuchen, Licht in das Dunkel zu bekommen und insgesamt den Drogenkonsum zurückzudrängen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/967, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Öffentlich wahrnehmbarer Drogenhandel im Lande Bremen

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 26. Januar 2006 (Drucksache 16/901)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 21. März 2006

(Drucksache 16/968)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Röwekamp, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Bürgermeister, Sie werden sicherlich die Antwort nicht wiederholen wollen. – So ist es!

Dann frage ich, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt sind wir beim zweiten Thema zum Gesamtkomplex Drogen angelangt. Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass dieses Thema weder neu ist noch möglicherweise an Aktualität verloren hat. Man ist in verschiedenen Jahren in verschiedener Intensität in dieser Hinsicht tätig geworden, und man hat vielerlei Aspekte im Laufe dieser Jahre berücksichtigen können, insbesondere auch, was die Bekämpfung der Kriminalität in diesem Bereich angeht.

Es ist auch sicherlich ein Thema, das die Parlamente in Bund und Ländern im Sozial-, Gesundheits- und Justizressort und bei den Verfolgungsbehörden damals beschäftigt hat und auch in Zukunft beschäftigen wird. Ein Königsweg, um diesem Phänomen entschieden und bis auf die Nullgrenze entgegenzutreten, ist leider noch nicht gefunden worden. Man streitet, inwieweit Legalisierung der Drogen, gänzliches Verbot, Bekämpfungsformen, Verdrängung der Drogenkriminalität und sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen richtig sind. Für uns als CDU gilt dabei nach wie vor das Drei-Säulen-Modell, nämlich erstens Prävention, zweitens Ausstiegshilfen und Therapie und drittens Repression. Das sind die drei grundlegenden Säulen, an denen wir uns orientieren.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für die ausführliche Antwort des Senats auf die Große Anfrage von CDU und SPD zum öffentlich wahrnehmbaren Drogenhandel bedanken. Ich glaube, sie stellt eine notwendige Aktualisierung der Situation um illegale Drogen neben der PKS, also der polizeilichen Kriminalstatistik, dar.

An dieser Stelle will ich gleich eine Schwachstelle im BtMG herausgreifen, die nach meiner Auffassung als Ausnahme vom Verbot des Konsums, Besitzes, Handelns, Schmuggelns, Anbaus, der Herstellung von illegalen Betäubungsmitteln zu gelten hat, nämlich den Eigenverbrauch bis zu einer bestimm––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ten Toleranzgrenze. Diese Ausnahme wirft erhebliche Probleme auf, insbesondere auch im polizeilichen Alltag ist es äußerst schwierig, dem beizukommen, weil in der Praxis die Drogendealer auch erkannt haben, wo es Möglichkeiten gibt, der Strafe zu entgehen, indem sie also immer nur solche Mengen an Drogen bei sich tragen, die zulässig sind, und damit also einer Strafverfolgung entgegenwirken und entgehen. Bei 70 Prozent der Fälle des Erwerbs oder Besitzes von Betäubungsmitteln wird diese Lücke von Dealern genutzt, um nicht in den strafbewehrten Bereich zu kommen. Im Klartext: Die Dealer haben jeweils nur so viel Betäubungsmittel dabei, wie ich eben geschildert habe. Von daher ist sicher die Überlegung notwendig, diesen „Ausnahmetatbestand“ zu streichen.

Ich muss auch sagen, dass man natürlich, wie Herr Mäurer das eben in der anderen Debatte getan hat, bei all dem sehen muss, dass das Kleindealertum auf der Straße nur einen Aspekt und Mosaikstein in diesem Gesamtfeld darstellt, der andere ist der eigentlich wesentlichere, und den gilt es trockenzulegen, das ist natürlich ungleich schwerer und bedarf intensivster Verfolgungs- und Aufklärungsarbeit. Diese, ich weiß das noch aus früheren Zeiten, wurde zum Teil dadurch behindert, dass es bei der Polizei Sondereinsatzgruppen gab, die dann wirklich den Straßendeal richtig aufgemischt und so viele Vorgänge geschaffen haben, dass die zentrale kriminalpolizeiliche Stelle die Aufklärung der Hintermänner- und möglicherweise auch Hinterfrauentätigkeit nicht so verfolgen konnte, wie man es sich wünschen würde. Deswegen muss immer bei den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen gesehen werden, welche Schwerpunkte gesetzt werden.

Meine Damen und Herren, dass Besitz, Konsum, Handel und Schmuggel den größten Anteil der Fallzahlen einnehmen, zeigt, dass einerseits deutsche Konsumenten auffällig werden und andererseits ein hoher Anteil Nichtdeutscher an diesen Fallzahlen zu Buche schlägt. Wenn 33 Prozent beziehungsweise 20 Prozent in Bremerhaven des Gesamtkontingents der ermittelten Personen als Ausländer festgestellt wurden, ist das alarmierend und schockierend zugleich. Wenn man dagegen den Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Bremen hält, wird das Ganze noch verschärft bedrückend. Der Anteil von Ausländern im offenen Drogenhandel ist ebenfalls erschütternd. Hinzu kommt, dass es sich zum großen Teil um jüngere Tatverdächtige handelt. Dies zeigt auch eindrucksvoll die Statistik in der Antwort des Senats.

Die Drogenszene hat sich seit 1990 im positiven Sinne verändert, dies auch dank der zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmten Konzepte. Soziale und gesundheitliche Maßnahmen waren dabei genauso vorteilhaft wie die repressiven Maßnahmen von Polizei und seit einiger Zeit auch durch den Zoll des Bundes. Dadurch wurde für Dealer der Drogenstandort Bremen zusehends unattraktiver, was sich

auch in den Preisen für Drogen niederschlug. Gleichwohl, das Phänomen ist nach wie vor brisant.

Darüber hinaus hat sich der Drogenhandel, in der Senatsantwort auch „Ameisenverkauf“ genannt, dezentralisiert. Nicht verändert hat sich, dass der Straßenhandel von schwarzafrikanischen Drogendealern geprägt ist. Hier muss meines Erachtens konkret darüber nachgedacht werden, wie ein noch engerer Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden stattfinden kann, um zu raschen Ausweisungen dieser Personengruppen zu kommen. Es kann nicht hingenommen werden, dass die kleinen Dealer, die im Übrigen einen Mosaikstein in der organisierten Drogenkriminalität, wie eben gesagt, bilden, zig Straftaten auf sich vereinigen, aber nicht ausgewiesen werden können.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion unterstützt alle Anstrengungen, der Drogenproblematik Herr zu werden. Als eine der Grundlagen dafür muss der Drogenhilfeplan gelten, der schon des Öfteren aktualisiert worden ist, aber auch alle anderen Möglichkeiten der Bekämpfung und Zurückdrängung müssen genutzt werden. Präventiv muss schon Kindern und Jugendlichen verdeutlicht werden, wohin der Weg der Abhängigkeit führt. Hierzu möchte ich einmal darauf hinweisen, dass es in diesem Fall eine Broschüre des Weißen Rings gab, die eigentlich jedem, insbesondere Jugendlichen, zugeführt werden sollte, weil darin wirklich beeindruckende Schilderungen bis hin zu einem Abschiedsbrief von einem Drogenabhängigen sind. Das geht sehr unter die Haut. Ich würde mir wünschen, dass solche Informationen breit gestreut werden, insbesondere unter Jugendlichen, die ja besonders einstiegsgefährdet sind. Dies muss möglichst im präventiven Sinne verhindert werden.

Die repressiv angelegten Strategien der Polizei und auch des Zolls sind vorbildhaft. Die Therapieangebote für Aussagewillige müssen zeitnah zu dem Entschluss von Abhängigen auszusteigen zur Verfügung gestellt werden. Die Ziele und Strategien der Polizei und Staatsanwaltschaft sind ausdrücklich zu begrüßen, besonders auch die enge Kooperation. In einem Satz: Die formulierten Ziele und Strategien zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens finden bei uns uneingeschränkt Zustimmung, so wie sie auch in der Antwort des Senats geschildert sind. Dabei, und das muss deutlich gesagt werden, ist auch die Novellierung des Polizeigesetzes durch die große Koalition von Bedeutung gewesen, genauso wie die Bündelung der beteiligten Behörden.

Die Antwort des Senats zählt unter Frage sieben alle strafrechtlichen, polizeirechtlichen und ordnungsrechtlichen Bekämpfungsansätze auf. Jeder Punkt ist nur zu unterstreichen. Besonders auch die Vermögensabschöpfung spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle, weil sie die organisierte Kriminalität im Drogenbereich austrocknet. Deshalb muss hier sicher ein Schwerpunkt gesetzt werden.

Meine Damen und Herren, alle Maßnahmen, die der Senat aufgelistet hat, werden dazu führen oder haben schon dazu geführt, den Drogenhandel zu schwächen. Ich hoffe, dass die Verfolgungsbehörden auch über die personellen Ressourcen verfügen, um die positiven Ansätze, wie vom Senat dargestellt, zu realisieren.

Damit möchte ich noch einmal auf die Vergangenheit zurückgreifen, nämlich auf das Jahr 1990 – das habe ich in meinen Unterlagen noch gefunden –, da hat der Senat am 22. November 1990 einen Beschluss gefasst, der in Teilen über das hinausgeht, was wir hier heute eigentlich so für richtig befinden. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren:

„Die repressiven Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Drogenkriminalität werden sofort verstärkt. Die ausländer-, polizei- und strafrechtlichen Sanktionen für Drogenhändler müssen unmittelbar spürbar werden, und die rechtlichen Möglichkeiten müssen voll ausgeschöpft werden. Dazu sind folgende Maßnahmen zu veranlassen: vermehrte Festlegung von Gefahrenorten, Durchführung von Razzien, Personenkontrollen und Platzverweise im einschlägigen Milieu, konsequente Anwendung der nach dem Ausländer- und Asylrecht bestehenden Möglichkeiten einer Ausweisung und Abschiebung von Ausländern, die unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt oder in sonstiger Weise gegen strafbewehrte Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen haben. Insbesondere sind De-facto-Flüchtlinge auch ohne strafgerichtliche Verurteilung, wenn berechtigte Zweifel an der Täterschaft nicht bestehen, sofort auszuweisen und abzuschieben, Asylbewerber sofort unter der aufschiebenden Bedingung auszuweisen, dass das Asylverfahren ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen wird, illegal im Lande Bremen sich aufhaltende Asylbewerber direkt in das zuständige Bundesland zurückzuführen. Die vom Senat am 19. März 1990 beschlossenen Drogeninspektionen bei der Kriminalpolizei“ und so weiter. Das sind Maßnahmen, die damals dann auch vollzogen wurden, bis hin zu dem letzten Absatz.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. „Die für die Krisengebiete geltenden Sonderregelungen gemäß Senatsbeschluss vom 22. Mai 1990, wonach Ausländer auch ohne Anerkennung als Asylberechtigte in Bremen geduldet werden, wird für kurdische Volkszugehörige nach dem am 1.1.1991 geltenden Ausländergesetz auslaufen. Bisher ausgesprochene Duldungen werden grundsätzlich nicht verlängert.“

Das sind Regelungen, die der Senat 1990 getroffen hat. Heute stelle ich fest, dass wir in dem einen oder anderen Feld, was damals vom Senat für richtig befunden wurde, etwas zurückhaltender operieren.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Anschluss an die vorherige Debatte ist weder willkürlich noch zufällig. Der Ursprung für die Fragen und die Antworten zum Thema „Öffentlich wahrnehmbarer Drogenhandel“ liegt ganz wesentlich auch in den Ereignissen vom Jahreswechsel 2004/2005 begründet. Erinnert sei daran, von vielen, die sich mit der Zukunft von Drogenkriminalität beschäftigt haben, wurde darauf hingewiesen, dass nur ein breit angelegtes Konzept die vorher schmalspurige Exkorporationstaktik ersetzen könne. Für mich ist es höchst beeindruckend, welche Konsequenzen die Fachleute in den verschiedenen Ressorts zusammengetragen haben, um sich und uns darauf eine umfassende Antwort zu geben.

Das Thema macht niemandem Freude. Die Antwort des Senats aber auf die Große Anfrage der SPD und der CDU ist ausgesprochen gelungen. Herr Herderhorst hat, glaube ich, ähnlich gesprochen. Dafür ist den Verfassern zu danken. Ich hoffe nur, dass den klugen Worten jetzt auch genauso konsequent Taten folgen, denn jemandem wie mir, der seit Anfang der neunziger Jahre mit dem Thema beschäftigt ist, und Rolf Herderhorst ist es ja nicht anders gegangen, begegnen in dieser Senatsvorlage viele alte Bekannte, viele Vorhaben, die schon früher angedacht waren.

Das neue, überaus begrüßenswerte Konzept zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität, das laut Mitteilung des Senats im Herbst des letzten Jahres in Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft entwickelt worden ist, konnte also sehr gut auf frühere Konzepte aufbauen. Ich entdecke darin als das wirklich Neue, dass es hoffentlich in Zukunft noch wirksamer und konsequenter als bisher auch umgesetzt werden soll.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die konsequente Umsetzung eines Konzepts gegen Drogenkriminalität erfordert zwei Zielrichtungen. Zum einen muss es am Handel, am Dealen mit all seinen Randerscheinungen ansetzen, zum anderen muss es den Endverbraucher, und da vor allen Dingen den potentiellen Endabnehmer zum Ziel haben. Die beiden Konzepte in präventiv und repressiv zu differenzieren ist wenig hilfreich. Die präventive Wirkung von wirksamer Repression dürfte außer Frage stehen.

Zunächst zum Konzept der Bekämpfung! Da mag manchem aufgefallen sein in der Antwort des Senats, und es mag auch mancher Kritiker einwenden, dass an allererster Stelle für den Senat die nachhaltige Reduzierung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität steht. Im Mittelpunkt des kriminalistischen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Interesses steht also nicht der stille Junkie, der sich zu Hause die Spritze setzt, auch nicht die diskrete Party mit Designerdrogen und Kokain aus gerollten Geldscheinen, auch nicht der Joint auf der Studentenfete. Es geht allein um das andere Ende der Spirale der Abwärtsbewegung, um die Vermeidung der offenen Drogenszene mit, Zitat des Senats, „Vermüllung, Verwahrlosung und Lärm“. Ich gehe fest davon aus, dass auch die andere, feinere Drogenkriminalität der Polizei nicht durch die Lappen geht.

Es ist aber nachvollziehbar, dass der Senat auch auf die Bevölkerung schaut, auf die Akzeptanz staatlichen Handelns. Für die Bevölkerung ist es völlig unerträglich, wenn sich offene Drogenszenen in ihrer Nachbarschaft bilden. Das haben die Auswüchse Anfang der neunziger Jahre, etwa im Viertel, deutlich gemacht. Rolf Herderhorst ist darauf eingegangen. Die Menschen erwarten völlig zu Recht, dass ihre Kinder die Sandkästen nicht mit weggeworfenen Spritzen teilen müssen, und sie erwarten auch, dass es Jugendlichen nicht so leicht gemacht wird, an Drogen heranzukommen. Dazu gehört auch, dass niemand seelenruhig zusieht, wie in der Straßenbahn oder auf dem Bahnhofsvorplatz die Päckchen ihre Besitzer wechseln.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich sage für einen Bereich, der nicht so in der Mitte Bremens liegt, dazu gehört auch der Blick auf die neuen, dezentralen Szenen in den Stadtteilen.

Der zentrale Ansatz der neuen Bekämpfungsstrategie ist Koordination und Zusammenarbeit. Bei der Kriminalpolizei wird eine Bekämpfungskompetenz bei der Fachdienststelle Straßendeal gebündelt. Eine verbesserte Koordinierung aller beteiligten Strafverfolgungsbehörden soll Reibungsverluste vermeiden. Das hören nicht zuletzt die Polizeibeamten vor Ort gern, die in der Vergangenheit oft, allzu oft das Gefühl hatten, folgenlos zu arbeiten, damit nach ihrem Verständnis völlig unsinnig.

Jetzt soll deutlicher abgestimmt werden, was die Behörden eigentlich voneinander erwarten. Zitat aus der Senatsmitteilung: „Standards der strafrechtlichen Verfolgungspraxis bei erwachsenen Tatverdächtigen sollen festgelegt werden, um die Qualität im Hinblick auf spätere Strafverfahren zu sichern und den einschreitenden Polizeibeamten Handlungssicherheit zu geben.“ Ich sage klasse und frage ganz leise: Warum eigentlich erst jetzt?

(Beifall bei der SPD)

Jugendlichen Intensivtätern soll künftig mit beschleunigter Bearbeitung begegnet werden, weil Jugendliche nur dann aus Strafe lernen, wenn sie auf dem Fuße folgt. Das haben wir schon oft betont, das