Protokoll der Sitzung vom 08.10.2003

Drittens: Für wie viele Personen leistet die öffentliche Hand im Land Bremen derzeit Krankenhilfe?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat sich bei den Bestrebungen um eine Gesundheitsreform für die Ein

beziehung der nicht versicherten Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung eingesetzt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat wird im Rahmen der Gesundheitsreform ab dem 1. Januar 2004 die Krankenbehandlung von Empfängerinnen und Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt und von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe in besonderen Lebenslagen, die nicht versichert sind, von den Krankenkassen in Auftragsverwaltung für den Sozialhilfeträger gegen Erstattung der Ausgaben und Zahlung von Verwaltungskosten übernommen. Die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger haben das Recht, ihre Krankenkasse selbst zu wählen. Sie werden nicht Mitglied der Krankenkasse, jedoch wie ein Mitglied behandelt.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat am 4. September 2003 mit den Krankenkassen im Land Bremen die geplante Auftragsverwaltung erörtert und die Aufnahme von Verhandlungen zum Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungskosten vereinbart.

Zu Frage zwei: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat sich für die Übernahme von weiteren Krankenhilfeberechtigten nach anderen Sozialleistungsgesetzen, insbesondere Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialgesetzbuch VIII, in die Auftragsverwaltung der Krankenkassen eingesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Personenkreise von der gesetzlichen Neuregelung betroffen sein werden.

Zu Frage drei: Im Land Bremen erhielten am 31. 12. 2002 zirka 22 650 Berechtigte Leistungen der Krankenhilfe, in Bremen zirka 18 800, in Bremerhaven zirka 3850 Personen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, können Sie schon ungefähr abschätzen, welche Summen eventuell dafür zur Verfügung stehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das lässt sich zurzeit überhaupt noch nicht abschätzen. Sie meinen, was sozusagen durch die Sozialhilfe eingespart wird? Das muss dann noch konkretisiert werden. Das hängt letztlich auch davon ab, welcher Personenkreis in diesem neuen Regelungssystem sein wird.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie auch meiner Meinung, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in diesem Punkt eine Unterstützung für Ihre Aktivitäten war?

Bitte, Frau Senatorin!

Auf jeden Fall! Wir sind schon seit längerem bemüht, in diese Richtung eine Lösung herbeizuführen, und ich bin sehr froh, dass es endlich gelungen ist. Ich hoffe auch, dass das auf Bundesebene so beschlossen wird, diesen Personenkreis in die sozialen Versicherungssysteme, hier in die Krankenkassensysteme, aufzunehmen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf den Bereitschaftsdienst von Ärzten/Ärztinnen in Krankenhäusern. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Konsequenzen ergeben sich in Bremen kurz- und mittelfristig aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, den Bereitschaftsdienst von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern als Arbeitszeit zu werten?

Zweitens: Wie sind die Krankenhäuser im Land Bremen nach Kenntnis des Senats auf die Umsetzung des EuGH-Urteils vorbereitet?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Nach einer ersten Einschätzung der EuGH-Entscheidung sind überlange Dienste wie zum Beispiel die Aneinanderreihung von Regeldiensten, Bereitschaftsdiensten und anschließenden Regeldiensten ohne zwischenzeitliche Ruhezeiten nicht mehr möglich. Es ist eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche einzuhalten.

Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2003 durch eine Ergänzung des beschlossenen Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die neue Rechtsprechung beschlossen. Da die Beratungen im Bundesrat noch nicht abgeschlossen sind, können Veränderungen insbesondere in der Arbeitszeitorganisation der Krankenhäuser und deren personelle und damit kostenträchtige Auswirkungen noch nicht abschließend bewertet werden.

Zu Frage zwei: Die dem Urteil zugrunde liegende Problematik ist seit längerem bekannt, doch lassen die vielfachen Aspekte der Arbeitszeitproblematik in Krankenhäusern keine einheitlich anwendbare Regelung zu. In abgestufter Intensität werden in al

len bremischen Krankenhäusern die Vorbereitungen zur Umsetzung in die Praxis getroffen. Der Maßnahmenkatalog reicht von der Inanspruchnahme von Arbeitszeitberatungsfirmen über die Erprobung der vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erarbeiteten Handlungshilfen zur Erprobung alternativer Arbeitszeitmodelle bis hin zum Erarbeiten hausindividueller Einzellösungen wie DreiSchicht-Modell ohne Bereitschaftsdienste, versetzte Dienste, Umwandlung von Bereitschaftsdiensten in Ruhebereitschaften und Ähnliches.

Zumindest die Betriebsleitungen der kommunalen Krankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen haben 2003 eine Erhöhung der Personalbudgets gemäß Bundespflegesatzverordnung mit zusätzlichen Mitteln zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen verhandelt. Die Krankenkassen haben inzwischen grundsätzlich positiv auf diese Initiative reagiert. Die in das vom Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Modernisierungsgesetz aufgenommene Verlängerung dieser Zusatzentgelt-Klausel bis zum Jahr 2009 wird zusätzlich als hilfreich für die Erprobung von Arbeitszeitmodellen in Umsetzung des EuGHUrteils erachtet. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben am Anfang gesagt, dass die Auswirkungen noch nicht abzuschätzen seien. Es hat aber doch ziemlich schnell Aussagen über Personalmangel und zusätzliche Kosten gegeben. Wie schätzen Sie es ein, was da so kursierte?

Bitte, Frau Senatorin!

Das sind erste Einschätzungen gewesen. Auch muss man sehr genau sortieren, wer diese Einschätzungen gegeben hat. Es sind natürlich auch Einschätzungen von Interessenvertretungen gewesen, das ist völlig klar. Ich glaube, man kann erst mit Sicherheit sagen, was das konkret bedeutet, wenn die Arbeitszeitregelungen vom Gesetzgeber tatsächlich auf den Weg gebracht worden sind. Das ist jetzt im Bundesrat im Vermittlungsausschuss. Da gibt es auch unterschiedliche Ansätze. Es wird die Schwierigkeit zu lösen sein, einerseits die Anforderungen des Arbeitsschutzes im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andererseits die Anforderungen der Krankenhäuser, die natürlich auch das entsprechende Personal benötigen, das auf dem Arbeitsmarkt zum Teil so noch gar nicht in der Dimension wahrscheinlich vorhanden sein wird, zu erfüllen, und es wird das Problem zu lösen sein, wie das überhaupt finanziert werden kann.

Insofern bin ich sehr gespannt auf das, was letztlich auf Bundesebene beschlossen wird, und dann steht auch noch die Aufgabe der Tarifparteien bevor, dies zu verhandeln. Erst dann, wenn das vor

liegt, kann man Schlüsse ziehen und dann letztlich berechnen, welche finanziellen Konsequenzen das haben wird.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich meine, die Konsequenzen könnten ja, je nachdem, durchaus auch gravierend sein, wenn Sie jetzt sagen, die Ärzte seien eigentlich gar nicht auf dem Markt, und an sich müsse den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprochen werden. Was halten Sie denn von der Kritik, die auch geäußert worden ist, dass man sich angesichts dessen, dass diese Rechtsprechung absehbar war, nicht rechtzeitig darauf vorbereitet hat?

Bitte, Frau Senatorin!

Diese Kritik ist mir natürlich bekannt, aber wir haben in der Deputation auch schon verschiedentlich darüber geredet. Es ist ja nicht so, dass überhaupt keine Vorbereitungen getroffen worden sind, sondern die Gesundheitsministerkonferenz hat sich zum Beispiel mit dieser Frage beschäftigt, der länderübergreifende Ausschuss hat sich mit der Frage beschäftigt, unsere Krankenhäuser haben sich jeweils für das Haus schon damit auseinander gesetzt und Modelle überlegt, so dass wir schon vorbereitet sind. Aber es wird nicht ohne Übergangsregelungen gehen, davon bin ich fest überzeugt, gleich wie sich jetzt das Arbeitszeitgesetz im Detail darstellen wird oder wie sich die tariflichen Regelungen darstellen werden. Es wird eine Phase benötigt, bis sich das etabliert hat. Davon geht auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage, die sich auf die Anbindung des Regionalflughafens Bremerhaven an das Landesbreitbandnetz bezieht, wurde inzwischen von dem Fragesteller zurückgezogen.

Die vierte Anfrage betrifft das Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau ArnoldCramer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche wesentlichen Ursachen sieht der Senat dafür, dass in einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten die Universität und die Hochschule Bremen vordere Plätze belegen?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die offenbar erfolgreichen Konzepte der Hochschu

le und der Universität Bremen zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf die Hochschule für Künste zu übertragen, die in diesem Ranking weniger erfreulich abgeschnitten hat?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Universität und Hochschule Bremen haben seit Jahren in allen einschlägigen Gremien dem Gedanken der Gleichstellung besondere Bedeutung zugemessen. In beiden Hochschulen konnte der Anteil der Frauen bei den Studierenden und beim wissenschaftlichen Personal auf allen Ebenen gesteigert werden, was vermutlich insgesamt zu einer Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen geführt hat. Es ist zu erwarten, dass diese erfreuliche Entwicklung anhält, weil beide Hochschulen mehrere einschlägige Projekte durchführen, die aus dem Programm „Chancengleichheit“ im Rahmen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms von Bund und Land gefördert werden und deren Wirkungen noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Zu Frage zwei: Die Rankings wurden nach Hochschularten gesondert durchgeführt und nach Fächern gewichtet, so dass ein direkter Vergleich einzelner Hochschulen wenig aussagt. So liegt zum Beispiel die Hochschule für Künste mit einem Frauenanteil von 60 Prozent bei den Studierenden in der Schlussgruppe der künstlerischen Hochschulen, während die Hochschule Bremen mit 40 Prozent zur Spitzengruppe bei den Fachhochschulen gehört. Ähnlich ist es bei den Professuren: Die Hochschule Bremen erreicht mit ihrem Frauenanteil von knapp neun Prozent noch die Mittelgruppe, dagegen fällt die Hochschule für Künste mit einem Frauenanteil von 14 Prozent in die Schlussgruppe der Kunsthochschulen.