Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat legt hier nun die endgültige Vorlage für ein „Gesetz zur Stärkung von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“ vor. Wir hatten den Gesetzentwurf Ende letzten Jahres eingebracht, er ist an die Bau- und Wirtschaftsdeputation überwiesen worden, und dort ist auch eine Anhörung durchgeführt worden, mit Experten geredet und all solche Dinge!
Herr Focke hat es angesprochen, das ist eine ganz spannende Sache, weil wir ja in der Tat Neuland betreten, auch mit den Gesetzesinitiativen aus Hamburg und Hessen, das ist wirklich etwas Neues, was wir hier machen. Ich finde es auch spannend, einmal ein neues Gesetz zu machen und nicht irgendwie etwas wiederzukäuen, was schon häufig irgendwo gelaufen ist. Es kann immer noch sein, dass etwas schiefgeht, dass wir nachbessern und in den Ortsgesetzen präziser werden müssen, aber das finde ich spannend, und darauf freue ich mich. Vor allem finde ich es spannend, dann konkret vor Ort zu sehen, wie eigentlich die konkrete Umsetzung in der Wachmannstraße, im Viertel aussieht.
Schauen wir einmal, was daraus wird! Wir legen ja hier die landesrechtliche Grundlage für diese örtlichen Initiativen.
Ich möchte noch kurz auf die wesentlichen Änderungen eingehen, die sich aus der Anhörung ergeben haben, und weshalb der Senat einen geänderten Gesetzestext vorlegt! Das Grundsätzliche bleibt bestehen, Herr Focke sagte das. Wir geben den Standortgemeinschaften zum einen in Paragraph 3 die Möglichkeit, einen Standortausschuss zu gründen, der die ganze Geschichte begleitet, wo dann nicht nur die Leute darin sind, die einzahlen, sondern auch Gewerbetreibende, Freiberufliche, Beirat, Ortsamt, was man da auch immer möchte. Das finde ich wichtig, dass das dann auf diese Art und Weise im Stadtteil breiter getragen werden kann.
Außerdem präzisieren wir in Paragraph 8 noch einmal die Mittelverwendung. Die Mittel, die dann an den Aufgabenträger ausgeschüttet werden, sind dann am Ende nicht mehr und nichts anderes als Zuwendungen, die selbstverständlich der Landeshaushaltsordnung unterliegen, so dass auch da die Kontrolle seitens der öffentlichen Hand gewährleistet ist.
In Paragraph 6 wird noch einmal die Aufsicht präzisiert. Hier hat es zum Schluss noch einen Dissens mit der Handelskammer gegeben. Das ist übrigens der Unterschied zwischen den beiden Drucksachen, der Drucksache 1065, dem, was aus der Deputation gekommen ist, und dem, was hier vom Senat vorgelegt wird, der Drucksache 1074. Im Kern geht es bei
dieser neuerlichen Änderung um die Frage, ob die Kammern die Aufgabe als Auftrags- oder in Selbstverwaltung tätigen werden. Wir haben uns dann schlussendlich für Letzteres entscheiden müssen. Der Gesetzentwurf ist dahin gehend in Paragraph 6 noch einmal durch einen neuen Absatz 4 geändert worden.
Ich gebe zu, diese ganze Hin und Her, vor allem in letzter Minute, hat mich nicht gerade glücklich gemacht, weil das alles ein bisschen ad hoc kam, was die Handelskammer dann wollte. Schlussendlich macht es dann aber schon Sinn, sich bei der Sache mit einem wesentlichen Akteur zu einigen und das Gesetz nicht daran scheitern zu lassen, zumal es hier auch um den schlechtesten Fall geht, der eintreten könnte: Was passiert, wenn der Aufgabenträger seine Aufgabe nicht ordentlich erfüllt, wenn er insolvent wird? Es lohnt sich, glaube ich, nicht, sich um so ein Worst-case-Szenario zu streiten, das hoffentlich nie eintritt.
Jetzt hoffe ich, dass es bald in die Umsetzung gehen kann, sich die Initiativen vor Ort auf dieser nunmehr landesrechtlichen Grundlage an die Arbeit machen und wir dann in der Stadtbürgerschaft auch die zugehörigen Ortsgesetze zur Beratung vorliegen haben.
Den alten Antrag mit der Drucksachen-Nummer 820 ziehen wir zurück. Wir nehmen den Bericht der Deputation, das ist die Drucksache 1065, zur Kenntnis und bitten um Beschluss der Gesetzesvorlage, der Drucksache 1074, in erster und zweiter Lesung. Ich bedanke mich bei der Verwaltung für die Unterstützung bei diesem dann doch nicht so einfachen Gesetzgebungsprozess. Bei der Opposition bedanke ich mich dafür, dass Sie das auch so positiv begleitet haben, und ich bedanke mich auch bei Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie man den Vorlagen entnehmen kann, ist es ein gemeinsamer Antrag der Großen Koalition und auch der Grünen. Die Grünen bedanken sich an dieser Stelle, Frau Kummer, das gebe ich gern zurück, auch bei den beiden Partnern für die fairen Verhandlungen. Ich kann mir allerdings nicht verkneifen, dass ich das Gesetz an ein paar Stellen schon auch, sagen wir einmal, gern ein bisschen anders gehabt hätte. Zugegebenerweise haben wir da aber mit einem Kompromiss, Herr Focke hat das auch schon gesagt, Neuland beschritten, und man muss mit solch einem Kompromiss eben leben. Mir ist das an einigen Stellen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu bürokratisch. Ich bin aber gleichzeitig der Meinung, dass man das hier und heute so beschließen soll. Wir werden das selbstverständlich auch mitbeschließen, wie wir es auch verabredet und besprochen haben.
Ich glaube, dass die Chance für den Einzelhandel vor allem auch darin besteht, in diesem Rahmen, den wir jetzt gesetzlich schaffen, Eigeninitiative mehr in den Vordergrund zu stellen. Das ist auch das Motiv, das uns daran vorrangig interessiert. Ich gehe fest davon aus, dass diese ganze Angelegenheit hier sowieso auch noch das eine oder andere Mal zur Sprache kommt, weil ich eher das Gefühl habe, dass es auch ein Stück Experiment ist. Wir haben jetzt den gesetzlichen Rahmen geschaffen, wir werden im Verlauf einfach sehen müssen, inwieweit dieser gesetzliche Rahmen tragfähig ist. Wir werden dann gegebenenfalls noch einmal zusammenkommen, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, und dann kann man meiner Meinung nach auch problemlos an den Stellen nachbessern, wo es dann möglicherweise hakt.
Herr Focke hat zu Recht gesagt, dass es Einzelhandelsinitiativen gibt, Frau Kummer hat das auch erwähnt, die im Grunde genommen in den Startlöchern stehen und warten, dass sie jetzt entsprechend dieses Vorschlags beginnen können. Ich wünsche all denen, die den Einzelhandel eigeninitiativ an bestimmten Standorten stärken wollen, viel Glück dabei und hoffe, dass dieser Gesetzentwurf, dieses Gesetz, das wir hier heute beschließen werden, am Ende hilft, tatsächlich in genau der beabsichtigten Art und Weise, erfolgreich für den Einzelhandel tätig zu sein.
Man muss wissen, dass der Einzelhandel in bestimmten Lagen außerordentlich große Schwierigkeiten hat. Wir glauben – für die Grünen kann ich das jedenfalls sagen – ganz fest daran, dass es auch nur in ganz bestimmten Lagen Sinn macht, solche Standortgemeinschaften zu bilden. Es ist nicht überall angebracht. Dort aber, wo es jetzt schon Initiativen gibt, fände ich es ziemlich gut und schön, wenn sie erfolgreich wären, weil man dann auch schauen kann, ob man dieses Instrumentarium in Bremen und Bremerhaven nicht viel flächendeckender zur Anwendung bringt.
Ich möchte als letzten Punkt noch sagen, dass mich das Verhalten der FDP, insbesondere auch das von Herrn Wedler, in dieser Frage schon auch gestört hat und auch stört, weil ich glaube, dass er ausschließlich die Interessen von Haus und Grund im Auge hatte und eigentlich ganz wenig die Interessen des Einzelhandels. Ich will das hier wirklich einmal so deutlich ansprechen. Wir haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der versucht hat, all diejenigen, die in diesen Fragen involviert sind, an einen Tisch zu bringen und zu einer vernünftigen Gesetzgebung zu kommen. Dass die Gesetzgebung – da sind wir uns, glaube ich, auch sehr einig, Herr Focke – vielleicht nicht die perfekteste dieser Welt ist, hat damit zu tun, dass es
tatsächlich neues Gebiet ist, das wir hier zu bearbeiten versuchen. Dass sich die FDP aber von vornherein aus diesem Prozess verabschiedet hat, finde ich höchst bedauerlich.
Ich hätte es gut gefunden, wenn man diesem Modell in dieser Stadt, in diesem Bundesland, auch in Bremerhaven, tatsächlich eine Chance gegeben hätte, weil das damit zu tun hat, dass man – und davon reden Sie ja sonst ständig, Herr Wedler – gerade die Eigeninitiative des Einzelhandels stärken muss. Man muss im Übrigen auch versuchen, den Einzelhandel in bestimmten Bereichen dazu zu bringen, in bestimmten Geschäftslagen solidarischer miteinander umzugehen, denn wenn die Geschäftslage den Berg hinuntergeht, hat jeder Einzelhändler auch Probleme, die man vielleicht jetzt hiermit auch überwinden helfen kann.
Mein Dank, da möchte ich mich den Worten meiner Vorrednerin Frau Kummer anschließen, gilt ebenfalls der Verwaltung, die auch Neuland betreten hat. Ich sage auch deutlich, es ist kein einfacher Prozess gewesen. Die eineinhalb Jahre waren anstrengend und schwierig genug. Ich glaube, das Ergebnis kann sich letztendlich erst einmal sehen lassen, und, wie gesagt, im weiteren Verfahren muss man dann gegebenenfalls nachbessern. In diesem Sinne bitte ich auch um Zustimmung zu diesem Gesetz! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt der Debatte war ein gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen, an dem sich die FDP bewusst nicht beteiligt hat, weil wir schon damals Probleme mit diesem Vorhaben hatten. In der Zwischenzeit, das werde ich gleich noch kurz erläutern, haben wir uns von der Weisheit dieser Sache nicht überzeugen lassen. Dass wir hier ausschließlich interessengeleitet sind, wie Sie es gerade gesagt haben, Herr Möhle, das weise ich zurück, das ist Unsinn! Wenn Sie einmal in andere Bundesländer schauen, nach Nordrhein-Westfalen oder nach Niedersachsen, werden Sie sehen, dass es dort im politischen Bereich aus meiner Partei ebenfalls Widerstand gibt, was diese Gesetzesinitiativen dort angeht. Ich will auch gleich erläutern, welche Punkte es betrifft.
Die Zielsetzung eines solchen Gesetzes, gewachsene urbane Einzelhandels- und Dienstleistungszentren zu stärken, ihre Attraktivität zu steigern und die Eigeninitiative zu fördern, ist uns nicht fremd, die
unterstützen wir sogar. Das ist wunderbar gesagt. Das kann ich ohne Einschränkungen unterstützen. Wir sind aber von der Weisheit dieses Gesetzentwurfs nicht überzeugt. Es gibt ja nicht nur funktionierende und wirtschaftlich florierende Haupt- und Nebenzentren in unseren beiden Städten, es gibt auch die großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese am Rande oder gar außerhalb unserer Städte. Für dies alles soll es ein einheitliches Gesetz geben. Für Einkaufszentren auf der grünen Wiese wird ein solches Gesetz erklärtermaßen nicht gemacht, sonst hätten Sie es anders formuliert. Für florierende Haupt- und Nebenzentren in unseren Städten, Sie haben eben Beispiele genannt, ist es im Prinzip überflüssig, denn die florieren, die können im Grunde genommen die Dinge, die da angestoßen werden sollen, selbst machen. Notwendig wäre so etwas in nicht florierenden, wirtschaftlich schwachen Zentren. Da wäre so etwas nötig. Dafür reicht es dann wahrscheinlich nicht, weil die Initiativen dort nicht vorhanden sind oder aber unter Umständen das Geld fehlt.
Wir als FDP gehören zu den Kritikern des Gesetzes, und das möchte ich einmal an folgenden Punkten festmachen: Die Quoren, Sie wissen, 15 Prozent können initiieren, und über ein Drittel könnte Widerspruch einlegen! Wir bevorzugen eine Zustimmungslösung. Statt der Widerspruchslösung, wie sie jetzt im Gesetz niedergelegt ist, wollen wir lieber eine Zustimmungslösung, dass also die Leute zu dem Vorhaben konstruktiv ja sagen, das damit angestoßen werden soll. Das würde uns Liberalen sehr viel besser schmecken. Dass es in diesem Sinne funktionieren kann, kann man in Hamburg studieren, dort gibt es zwar die gleiche Rechtslage wie hier, aber dort versucht man, über die Zustimmung der Betroffenen die Angelegenheit zum Laufen zu bringen und am Leben zu erhalten. Das funktioniert sogar! Wie gesagt, das ist unser Modell.
Der zweite Punkt ist der Einheitswert als Anknüpfungspunkt für die Zwangsabgabe. Sie wissen, dass es bei dem Einheitswert Probleme gibt, das ist im Ausschuss diskutiert worden. Es gibt nicht nur Probleme in der Sache, sondern auch verfassungsrechtliche Probleme. Es gibt für den Fall, dass zum Beispiel kein Einheitswert festgesetzt ist oder das Grundstück in andere Bereiche hinüberreicht, Sonderregelungen im Paragraphen 7. Ich wage zu prophezeien, dass das an dieser Stelle die Quelle für viele Rechtsstreitigkeiten sein wird. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich auf den Einheitswert als solchen, auf den Charakter der neuen Zwangsabgabe, denn da ist völlig offen, ob es eine Steuer, eine Gebühr oder ein Beitrag ist, und eben auf den zwangsweisen Zusammenschluss, wenn das Ganze zum Laufen kommt! Wie gesagt, es gibt in dem Gesetz Probleme, die nicht gelöst sind. Man muss abwarten, wie es sich entwickelt.
Es entsteht zusätzliche Bürokratie, und zwar nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei den staat
lichen Stellen und bei den Kammern, die ja Funktionen übernehmen sollen. Es entsteht zusätzliche Bürokratie in einer Zeit, in der wir Bürokratie eigentlich alle gemeinsam abbauen wollen.
Die zusätzliche finanzielle Belastung ist der nächste Punkt. An den Einheitswert wird eine Zwangsabgabe geknüpft, sie wird durch Ortsgesetz festgelegt und über den üblichen Weg erhoben. Die zusätzliche Abgabe trifft die Eigentümer der Grundstücke, die betroffen sind, oder aber, wenn die Grundstücke verpachtet sind, eben die Pächter oder Mieter. Das tangiert deren Wirtschaftlichkeit und auch deren Konkurrenzfähigkeit im Verhältnis zu anderen Zentren und zu anderen Bereichen.
Die anstehende Steuer- und Abgabenerhöhung, ich erinnere nur an die Mehrwertsteuererhöhung, an die Reichensteuer und an die Steuerentlastungen, die weggefallen sind: Da werden sich die Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe, die davon betroffen sind, noch freuen, wenn im nächsten Jahr eine zusätzliche Zwangsabgabe dazukommt.
Das Problem Trittbrettfahrer wird immer wieder genannt. Ich glaube, dieses Problem wird nicht gelöst. Es dürfte sich auf andere Art und Weise lösen, und zwar in der Form, dass die Betroffenen dann wegziehen und in andere Bereiche gehen, wo es solche Abgaben nicht gibt. Insofern ist das in dem Sinne keine wirkliche Lösung. Der Wettbewerb zwischen den Zentren wird verzerrt, und dies führt zwangsläufig zu Reaktionen, unter anderem, möglicherweise wegzugehen.
Der nächste Punkt betrifft die Rolle der beiden Handelskammern, sie sollen Überwachungsaufgaben erhalten und auch sonst in vielfältiger Weise einbezogen werden.
Ich habe nichts gegen die beiden Kammern, das möchte ich ausdrücklich sagen. Ich habe aber ein Problem zu erkennen, inwieweit über den Kammerbeitrag und die Kammeraufgaben nicht schon Aufgaben, die in den Bereichen stattfinden, mit abgedeckt sind.
Ein Letztes noch, dann bin ich am Ende: Auch die beiden Kommunen erheben ja kommunale Steuern und Abgaben, auch dahinter stehen bestimmte Aufgabenstellungen. Hier werden neue Abgaben begründet. Auch da gibt es Überschneidungen, was die Aufgabenfelder sind. Das ist ein Punkt, womit wir als FDP auch erhebliche Probleme haben. Fazit also, damit bin ich dann am Ende: Ich werde dem Gesetzesantrag, so wie er vorliegt, nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf das eingehe, was Herr Wedler da eben alles zusammengeredet hat, möchte ich mich noch einmal, wie Frau Kummer es eben schon gesagt hat, bei den Beteiligten in den Verwaltungen bedanken, die das jetzt so zusammengeführt haben. Man muss immer bedenken, dass wir die Initiative aus dem Parlament heraus gestartet haben nach einem Bericht der Verwaltung, der, wenn man einmal ehrlich ist, wenig erfrischend gewesen ist, jedenfalls nicht Mut gemacht hat, weil eben über diese vielen Schwierigkeiten berichtet wurde, die es doch gibt, um so eine Standortgemeinschaft oder so ein Gesetz einzubringen.
Wir haben uns dann ja interfraktionell, jedenfalls Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU, den Mut genommen und gesagt, wir bringen das Gesetz jetzt ein, weil wir es auf den Weg bringen wollen und weil wir vor allen Dingen die Anhörungsverfahren machen wollen, und wir wollen zu einem Ergebnis kommen! Dann, muss ich ganz ehrlich sagen, hat die Verwaltung - ich sehe da oben Frau Slaby und Herrn Schobeß sitzen sowie Frau Grewe-Wacker aus dem Wirtschaftsressort – sehr gut mitgearbeitet und das sehr gut vorbereitet, die Anhörung durchgeführt, und wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Ich finde, die Verwaltung hat da sehr gut mitgespielt. Auch die Handelskammer, die ja von Anfang an beteiligt war an diesem Gesetz, hat sehr gut mitgemacht. Sie übernimmt ja auch Verantwortung, das muss man ehrlicherweise sagen. Dass ein gewisser Grad, was die Handelskammer betrifft, an Eigenverantwortung bestehen bleiben muss, das, glaube ich, müssen wir auch akzeptieren, und deswegen ist es in diesem Gesetz auch noch einmal verändert worden.
Herr Wedler, ich will Ihnen etwas sagen, Einkaufszentren auf der grünen Wiese, das sind in Wirklichkeit Standortgemeinschaften, da wird keiner Mieter werden können, der nicht monatlich eine Abgabe dafür zahlt, dass sie werben und sich darstellen können. Das ist nichts anderes als das, was wir versuchen, hier über diesen Weg mit der Standortgemeinschaft einzuführen. Da werden Sie keinen Trittbrettfahrer finden in einem Einkaufszentrum wie dem Weserpark oder dem Roland-Center, der nicht seinen Beitrag dazu liefert, dieses Zentrum vermarkten zu können. Das können Sie miteinander eigentlich sehr gut vergleichen, aber wir sind dabei, erst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass andere Nebenzentren genauso handeln können wie diese Einkaufszentren.
Dann haben Sie die Quoren genannt! Ich muss Ihnen sagen, in der ganzen Welt werden mit großem Erfolg mittlerweile diese Standortgemeinschaften gemacht, über Nordamerika, Kanada, Australien, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Frankreich und Großbritannien. In Amerika, in New York sind wir gewesen, allein da gibt es 1200 dieser Standortgemeinschaften. Die machen sich nicht gegenseitig Konkurrenz, sondern beleben ihre Zentren, und das geht da nicht um Hauptzentren, sondern das geht da insbesondere um die Nebenzentren. Da macht ein Nebenzentrum wie die Wachmannstraße in Schwachhausen keinem Nebenzentrum wie zum Beispiel dem Waller Ring Konkurrenz,