Allerdings nicht nur mit dem Gesetz! Natürlich gehört auch dazu, was der Bildungssenator vielleicht gleich noch ausführen wird, was jetzt schon läuft, Projektwochen an den Schulen oder Veranstaltungen, die wir mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Jugendlichen machen. Auch das soll natürlich weitergeführt werden, aber das allein reicht nicht.
Wir wollen auch einen weiteren Bereich besonders in das Blickfeld dieses Gesetzes nehmen, nämlich den Bereich der Krankenhäuser. Krankenhäuser entwickeln sich zu Gesundheitszentren, Krankenhäuser sind Zentren, wo der Präventionsgedanke gelebt wird, und Krankenhäuser haben auch eine ganz wichtige Vorbildfunktion. Was ist das für ein Vorbild, wenn der Arzt oder die Ärztin raucht? Was ist das für ein Vorbild für Patientinnen und Patienten? Auch das wollen wir nicht länger dulden. Deswegen haben wir als erstes Bundesland überhaupt eine gesetzliche Regelung für unsere Krankenhäuser auf den Weg gebracht.
Ich möchte jetzt noch einmal auf das Thema Sanktionen kommen! Das ist ja ein spannendes Thema, das gebe ich zu. Wir gehen da auch einen sehr beachteten neuen Weg. Alle Länder sehen da sehr interessiert auf das, was wir hier tun. Wir haben es uns auch sehr genau überlegt, ob wir diesen Schritt gehen oder nicht. Das ist ein Schritt, der rechtlich, das haben wir ja gerade gehört, offensichtlich sehr umstritten ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass es ein notwendiger und richtiger Schritt ist.
Die Erfahrungen zeigen, dass mit Prävention allein, dass mit pädagogischen Maßnahmen allein, mit Projektwochen, mit Veranstaltungen, mit Kampagnen allein das Ziel nicht erreicht werden kann. Andere europäische Länder machen uns das vor. Wenn man konsequent – das ist das Entscheidende, da nützt auch die beste Regelung nichts, wenn man sie nicht konsequent anwendet – vorgeht, anwendet und klar macht, dass nicht geduldet wird, dass hier widerrechtlich geraucht wird, dann, bin ich überzeugt, ist das der richtige Weg.
Wir haben doch die Erfahrung gemacht, dass Prävention und auch die pädagogischen Maßnahmen in der Schule einfach nicht erfolgreich sind.
Das stimmt sehr wohl! Wie erklären Sie mir denn dann, liebe Frau Stahmann, dass vierzehn- bis fünfzehnjährige Schülerinnen und Schüler zu einem Drittel in Bremen rauchen?
(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Es gibt Schulen, die sind freiwil- lig rauchfrei, und die Schüler halten sich da- ran!)
Schülerinnen und Schüler zu schützen, Kinder und Jugendliche zu schützen, und diese Aufgabe wollen wir mit dem Gesetz wahrnehmen. Das ist auch keine Ideologie, das weise ich weit von mir, sondern das ist eine Aufgabe, der wir uns als Politik zu stellen haben. Dass man mit Eigenverantwortlichkeit nicht weiterkommt, das sehen wir doch. Wieso haben wir immer noch so viele Menschen, die rauchen, obwohl jeder, aber auch wirklich jeder weiß, wie gesundheitsschädlich das ist? Das sind Appelle, die sind sicherlich gut gemeint, aber sie nützen nichts, und sie sind nicht erfolgreich. Deswegen, davon bin ich fest überzeugt, ist es richtig, dass wir diesen Weg gehen, zum Schutz insbesondere der Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch deswegen, weil wir erreichen wollen, dass sie von vornherein gar nicht erst in die Situation kommen, selbst rauchen zu wollen.
Lassen Sie uns doch einfach einmal abwarten, wie dieser Weg funktioniert! Ich bin da sehr optimistisch, und ich weiß auch aus Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, die für Gesundheit zuständig sind, dass sie sehr interessiert auf uns schauen.
Dann komme ich jetzt zu dem auch von Herrn Köhler schon angesprochenen Komplex Rauchen insgesamt in Deutschland in den Ländern! Wir stellen doch gerade in den letzten Wochen fest, dass es da einen richtigen Schub gegeben hat. Die Medienberichte, die wir jetzt in den letzten Wochen lesen konnten, sind doch wirklich einmal ein Schritt nach vorn, so dass es offensichtlich einen bundesweiten Mainstream gibt, hier in Deutschland jetzt massiv gegen das Rauchen und die Gefahren des Rauchens vorzugehen.
heitsministerkonferenz genutzt, die jetzt gerade in Dessau getagt hat, und haben einen Antrag gegen die Gefahren des Rauchens auf den Weg gebracht, wo die Minister aus Bund und Ländern vereinbart haben, dass wir alle uns möglichen Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln treffen wollen, dass wir die Bundesregierung gebeten haben zu prüfen, ob Automaten nicht gänzlich verboten werden können, dass wir uns vorgenommen haben, alles dafür zu tun, dass auch Gaststätten in Deutschland verpflichtet werden, zumindest getrennte Bereiche für Raucherinnen und Raucher und Nichtraucherinnen und Nichtraucher auszuweisen. Insbesondere haben die Länder sich verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für Schulen, Kitas, Gesundheitseinrichtungen, darüber hinaus noch für Pflegeund Behinderteneinrichtungen zu treffen.
Insofern bin ich sehr froh, dass wir jetzt mit diesem Gesetz den wichtigen Schritt im Land Bremen machen. Ich bin auch sehr dankbar, dass der Rechtsausschuss dieses Thema so intensiv aufgegriffen hat. Die angebliche Unruhe im Senat kam nicht deswegen auf, weil der Rechtsausschuss sich damit beschäftigt hat, sondern weil wir Sorge hatten, dass unser eigentlicher Zeitplan jetzt zu Beginn des nächsten Schuljahres und des nächsten Kindergartenjahres vielleicht ins Wanken geraten könnte. Das ist aber nicht der Fall, und der Rechtsausschuss hat hier einen guten Vorschlag gemacht. Ich denke, wenn hier so viel über das Rauchen in der Bürgerschaft debattiert wird, dann ist das Gesetz doch vielleicht ein gutes Beispiel für die Bürgerschaft, was hier beschlossen wird. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte vor der Debatte mit der Kollegin Röpke abgesprochen, dass ich hier noch den schulischen Part ergänzen möchte, auch gerade nach den Ergänzungsanträgen des Rechtsausschusses. Ich möchte allerdings logischerweise auch noch auf den Beitrag von Herrn Köhler eingehen.
Meine Damen und Herren, ich finde die Anträge, die der Rechtsausschuss nach intensiver Beratung vorlegt, absolut akzeptabel. Es ist von Schule zu Schule ganz unterschiedlich, über welche unmittelbare Umgebung wir reden. Ich kann mir sogar theoretisch vorstellen, dass es die eine oder andere Schulkonferenz gibt, die sagt, das betrifft uns gar nicht, wir haben nicht diese Probleme mit der Nachbarschaft. Das ist durchaus möglich. Ich darf dazu sagen, dass wir ja überhaupt dadurch darauf gekommen sind, diese Bestimmung mit einzubeziehen, weil wir gesehen haben, was es in Niedersachsen – das liegt ungefähr eineinhalb Jahre zurück – für ein Theater gegeben
hat, dass dort sehr stark provoziert worden ist. Um uns in der Frage nicht provozieren zu lassen, haben wir gesagt, da soll die Schule dann entsprechend definieren: Ist es bei uns notwendig? Wo ist es notwendig, und wie kommen wir da zu einvernehmlichen Lösungen innerhalb der Schule? Also nicht die Anordnung von hier oder von der Bildungsbehörde, wie das vor Ort auszusehen hat, sondern: Wie können wir damit entsprechend den Gegebenheiten der Schule gerecht werden? Wollen wir die Regelung einvernehmlich? Wie sieht es aus? Ziehen wir den Bogen groß oder nicht groß?
(Abg. K ö h l e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ob sie es wollen oder nicht, können sie nicht entscheiden!)
Sie können sehr wohl entscheiden, in welchen Bereichen sie das definieren. Sie können rein theoretisch sogar sagen, in unmittelbarer Umgebung ist das nicht notwendig. Welcher Senator würde denn antworten, wenn die Schulen sagen, wir haben keine unmittelbare Nachbarschaft, weil unser Schulgrundstück von einem parkähnlichen Bereich umgeben wird, wir sehen das nicht als notwendig an? Dann möchte ich einmal sehen, ob die Schulaufsicht dort eingreift und gegen den Beschluss der Schulkonferenz vorgeht! Das würde ich gern einmal sehen, wo das der Fall ist, aber vielleicht sehen wir das etwas demokratischer als die grüne Fraktion, obwohl ich mir das kaum richtig vorstellen kann, meine Damen und Herren.
Zu der Frage der Konsequenzen bei Nichtbeachtung! Herr Köhler sagt, das Verbot ist in Ordnung, wir wollen die Nichtraucher schützen, und wir wollen auch verhindern, das hat Frau Kollegin Röpke ja ausdrücklich gesagt, dass die Zwölf- bis Dreizehnjährigen über die Schule an das Rauchen gebracht werden. Ich sage Ihnen, dass das der ausdrückliche Wunsch aus den Schulleitungen war, dass sie gesagt haben, wir müssen eine Handhabe haben, wenn uns Schülerinnen und Schüler und auch Lehrerinnen und Lehrer in dieser Frage nicht folgen. Wenn wir hier auch ganz ausdrücklich den Wünschen der Schulleitung gefolgt sind, so heißt das ja nicht, dass in jedem Fall diese Bußgelder gleich fällig werden, sondern das ist das letzte Mittel, die letzte Maßnahme, und natürlich wünsche ich mir auch nicht, dass es da serienweise Konflikte in den Schulen gibt.
Ich sage Ihnen nur, weil es gerade eben einen Disput gegeben hat, wir haben zuvor zwei Jahre lang die Schulen gebeten und haben gesagt: Liebe Schulen, unter den vielen präventiven Maßnahmen, die wir mit dem Suchtreferat unserer Bildungsbehörde in den Schulen durchgeführt haben, gibt es großartige Beispiele, wie intensiv gearbeitet worden ist. Nur, der Erfolg, Frau Stahmann, war kläglich, weil gerade einmal fünf Schulen sich freiwillig bereit erklärt haben zu sagen, wir brauchen keine Gesetze, wir schaffen
das allein. Wir haben aber 177 Schulen. Da frage ich: Was ist denn mit den restlichen 172 Schulen passiert zum Thema Rauchfreiheit? Wenn wir die Schulen besuchen, sehe ich leider sehr häufig Jugendliche und auch ganz Kleine schon, die mit der Zigarette auf dem Schulhof herumlaufen, und dass hier nicht so konsequent, wie ich persönlich, aber auch Sie das wünschen, dagegen vorgegangen wird, dass zum Teil eben Zwölf-, Dreizehn- oder Vierzehnjährige bereits mit der Zigarette auf dem Schulhof in den Pausen herumlaufen.
Ja, natürlich ist es verboten, aber es ist auch verboten, auf der Autobahn schnell zu fahren. Wenn Sie dort nicht von Knöllchen und von Bußgeldern bedroht sind, dann, sage ich Ihnen, fahren die Menschen in unserem Land weiterhin schnell.
Du musst, wenn du eine Grenzüberschreitung begehst, auch logischerweise mit einer pädagogischen oder auch einer finanziellen Konsequenz rechnen. Das ist in unserem Land so, und das ist zu bedauern, aber das ist leider so, dass man Leuten sagen muss, dass es eine Konsequenz hat, wenn man Dinge nicht einhält.
Aus unserer Sicht ist also ganz klar: Wir sind einverstanden mit den Ergänzungswünschen, wir können damit leben. Auch die Bekanntgabe ist ein wichtiger Aspekt. Es nützt uns gar nichts, wenn wir die entsprechende Beschlussfassung haben und sie nicht bekannt gegeben wird. Das ist auch eine sinnvolle Veränderung.
Gestatten Sie mir noch einen allerletzten Gedanken! Ich finde, die Gesetzgebung passt voll ins Bild. Wir sind auf einem guten Weg, aber solange wir es in unserem Land dulden, dass in aufwändigsten Werbekampagnen den jungen Menschen klar gemacht wird, dass es cool ist zu rauchen,
dass es ein Lebensgefühl gibt, das besonders bestärkt wird, wenn man eine Zigarette in der Hand hat, dann ist das zwar ein absolut richtiger Weg, der aber letztendlich nicht zielführend ist. Sehr richtig wäre, wenn wir, natürlich nicht vom Landesparlament Bremen ausgehend, eine Bundesgesetzgebung schaffen würden, dass wir das Bewerben von Zigaretten, und genauso gilt es natürlich für den Alkohol, ganz klar verbieten. Das wäre dann noch besser als diese Gesetzgebung. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 16/1069 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 16/1069 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!