Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich hatte Schwierigkeiten mit dieser Großen Anfrage, weil ich gesagt habe, warum machen wir das in Form einer Großen Anfrage, es geht hier um eine Abfrage von einigen Zahlen. Ich habe dann gedacht, dass sie hier vielleicht deshalb gestellt wurde, um noch einmal zu zeigen, wie klug und wie weitsichtig die alte Bundesregierung dieses Programm angeschoben hat.
Die alte, abgewählte Regierung hat dieses Erfolgsmodell vorgelegt, das wurde eben ja auch ganz eindeutig gesagt, dass auch Ihre Fraktion für Chancengleichheit eintritt.
Wenn wir uns die Statistik anschauen, dann sehen wir, dass die Beschlussfassung von Rotgrün damals, die ich ausdrücklich begrüße, eben dazu führt, dass viele nicht von einem Studium abgehalten werden, weil die Regierung, weil der Staat, weil die Gesellschaft das solidarisch mitträgt. Dass in diesem Fall jetzt jeder Fünfte in den Genuss einer solchen Förderung kommt, ist ausgesprochen zu begrüßen. Ich bleibe dabei, was wir schon mehrfach hier in den letzten Jahren diskutiert haben: Wir brauchen nicht weniger Studierende, wir müssen mehr Studierende haben, mehr qualifizierte Menschen in unserem Land, denn wir werden nicht billiger produzieren können, sondern wir müssen besser sein, kreativer und innovativer. Das ist unsere Chance auf einem globalisierenden Markt.
Deshalb finde ich es völlig berechtigt, dass wir das hier auch so deutlich vorgetragen haben. Ich denke, es ist sehr schwer, das hat Frau Dr. Spieß auch selbst in ihrem Eingangsstatement gesagt, für uns als Haus genau abzuwägen, wie viele Abiturienten wir haben, wie viele davon studieren werden, wie viele in Bremen bleiben, wie viele womöglich auch in Zukunft verstärkt zu uns kommen, weil wir keine Studiengebühren erheben, auch das ist ja eine wichtige Formel, die wir zu berücksichtigen haben. Es kann sein, dass in den nächsten Jahren noch erheblich mehr Studierende nach Bremen kommen. Wir müssen genau schauen, wie wir das sinnvoll steuern können. Ich erinnere nur auch an die Doppeljahrgänge, die wir 2011 und 2012 zu erwarten haben. Das alles müssen wir berücksichtigen und dann irgendwann natürlich auch dazu kommen zu sagen, hier setzen wir die Prioritäten.
Insofern ist dieser Anstoß, der durch die Große Anfrage auch noch einmal gekommen ist, gar nicht so abwegig, weil wir natürlich auch darauf hingewiesen werden, gegebenenfalls recht bald zu sagen, mit den Mitteln, die wir für Bafög vorgehalten haben, kommen wir in Zukunft nicht aus, weil wir eben als klare politische Priorität sagen, wir wollen mehr junge Menschen in die universitäre Ausbildung bekommen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Antwort des Senats, diese Fleißarbeit, hat erstens belegt, wie sinnvoll und richtig es war, dass wir damals die Bafög-Sätze verändert haben, um mehr jungen Menschen in unserem Land ein Studium zu ermöglichen. Aber genauso ist deutlich geworden, dass wir überlegen müssen, wie wir für die kommenden Jahre die entsprechenden Finanzen auch gleich richtig in unseren Haushalt einstellen und da eben die Prioritäten im Rahmen des Gesamthaushalts oder der Ressortbudgets setzen. – Danke sehr!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/1058 auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Röpke, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD nicht wiederholen möchten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier heute über eine Landeskrankenhausplanung unter den neuen Abrechnungsbedingungen in den Krankenhäusern und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf eine Landeskrankenhausplanung hat. Wir sagen, die Planung ist nicht mehr zeitgemäß. Vorausschicken möchte ich, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz die Rechtsgrundlage für die Krankenhausfinanzierung und die Krankenhausplanung ist. Die Investitionsfinanzierung ist Aufgabe der öffentlichen Hand, und die Begleichung der Betriebskosten der Häuser ist bei den Krankenkassen verankert. Gesetzlich geregelt ist die Trägervielfalt. Damit werden öffentliche, frei gemeinnützige und private Häuser gefördert. Klar ist, dass die Rechtsform keinen Einfluss auf die Förderung hat.
Ein zentraler Bestandteil der umfassenden Reformen im Gesundheitswesen ist die neue Abrechnung in den Krankenhäusern über die Fallpauschalen. Was Fallpauschalen nun mit Krankenhausplanung zu tun haben und warum wir glauben, dass die heutige Landeskrankenhausplanung nicht mehr zeitgemäß ist, werde ich jetzt an einigen wenigen Punkten erläutern.
Punkt eins: Wir sind überzeugt, dass es eine Modifizierung der Investitionsförderung geben muss. Wir haben die Umstellung der Finanzierung in der Krankenhausversorgung erfahren. Wie schon häufig erläutert, wird heute nicht mehr nach Pflegetagen abgerechnet, sondern entsprechend nach einer Diagnose. Heute erhält ein Krankenhaus eine Fallpauschale für eine Diagnose, das heißt, ein Krankenhaus profitiert nicht mehr davon, dass ein Patient möglichst lange im Krankenhaus verweilt. Es gilt gleicher Preis für gleiche Leistungen. Damit besteht der Anreiz, die Verweildauer der Patienten zu verkürzen. Es wird also eine Leistung bezahlt.
Das steht aber im Widerspruch zur pauschalen Investitionsförderung. Warum? In Bremen teilen wir die Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen ein, Stufe eins, Häuser bis 350 Betten, Stufe zwei, 350 bis 650 Betten, Stufe drei, Häuser über 650 Betten. Welche Leistungen in welche Versorgungsstufe gehören, wissen wir nicht, und ob ein Patient nur in einer be
stimmten Versorgungsstufe behandelt werden darf, wissen wir auch nicht. Wenn ein Krankenhaus weniger als 350 Betten hat, erhält es 1099 Euro Investitionsförderung pro Planbett, hat es 650 Betten oder mehr, erhält es pro Bett 56 Prozent mehr. Also bezieht sich die Förderung primär auf die Bettenkapazität und nicht auf die Leistung. Somit handelt es sich nicht, wie in der Vorlage beschrieben, primär um eine Leistungsplanung. Damit ist kein Anreiz geschaffen, grundsätzlich Betten abzubauen.
Ein zweiter Punkt, der in die Landeskrankenhausplanung folgen muss, ist die Berücksichtigung von Krankenhäusern mit Versorgungsverträgen. Wir haben auch schon oft über die integrierten Behandlungsformen gesprochen, die politisch gewollt sind und auch zum Ziel haben, die Zusammenarbeit zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten zu intensivieren. Dies soll in erster Linie zur Verbesserung der Versorgung führen. Da diese integrierten Versorgungsverträge aber außerhalb des Krankenbudgets abgeschlossen werden, liegen der Planungsbehörde keine Zahlen darüber vor, wie viele Betten in einem Krankenhaus möglicherweise mit Patienten über diese Versorgungsformen belegt sind. Wenn man dann also die Bettenauslastung eines Hauses bewerten muss, ist das unmöglich beziehungsweise erheblich erschwert. Schließt ein Krankenhaus also viele Versorgungsverträge ab, ist aus Sicht der Behörde unter Umständen eine Bettenauslastung nicht realistisch zu bewerten, das heißt, ein möglicher Schritt könnte ja sein, dass Betten abgebaut werden und Investitionsförderung abschmilzt. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Das heißt also, die Behörde muss Informationen darüber erhalten, welche Leistungsmengen tatsächlich von den Häusern angeboten werden, um eine sichere Planung vornehmen zu können. Auch das ist ein Widerspruch zur Planung nach Bettenauslastung. Die Zahl der Patienten ist die zentrale Frage für die Planung und nicht, woher die Patienten kommen. Zu Hilfe kommt uns da möglicherweise und hoffentlich auch die neue Gesundheitsreform, die die integrierte Versorgung stärken und konzentrieren will. Möglicherweise gibt es da Verbesserungen, die zu erwarten sind.
Punkt drei: Durch die Einführung der Fallpauschalen gibt es eine Wirkung auf die nachgelagerten ambulanten Versorgungsstrukturen. Erstens, die Zeit, die ein Kranker im Krankenhaus liegt, wird immer kürzer. Zweitens, der medizinische Fortschritt erlaubt schonendere Eingriffe und erfordert keine tagelangen nachstationären Behandlungen. Drittens, neue Diagnosen, neue Therapien, neue Arzneimittel beschleunigen den Wandel, und der medizinische Fortschritt erlaubt es, dass immer mehr komplizierte Leistungen auch zunehmend ambulant erbracht werden können.
den ambulanten Bereich verlagert werden wird, haben wir aufgrund der Trennung nach stationär und ambulant, der sogenannten sektoralen Trennung, überhaupt keine Transparenz im ambulanten Bereich. Das heißt für eine Landeskrankenhausplanung, es steht in der Vorlage, dass eine erforderliche Leistungsanpassung in den teilstationären und tagesklinischen Bereichen erfolgen soll, aber da frage ich mich eigentlich, wie das geht, wenn es keine Transparenz im ambulanten Sektor gibt. Man rechnet damit, aber die Berechnungsgrundlage fehlt meines Erachtens, für den ambulanten Bereich können wir nämlich nicht mitplanen. Auch hier hoffe ich möglicherweise auf Veränderung.
Ein weiterer Punkt ist die Erkenntnis, dass sinkende Fallzahlentwicklung und andere Versorgungskapazitäten berücksichtigt werden müssen. Die Annahme, dass die demografische Entwicklung einen Mehrbedarf und damit eine stabile Fallzahlentwicklung nach sich zieht, muss auch hinterfragt werden. Erst einmal gehe ich davon aus, dass die Verlängerung des Lebens mehr gesunde Jahre mit sich bringt und die Verweildauerverkürzung im Krankenhaus eigentlich ja auch die Älteren trifft. Nur bei Hochbetagten steigt der stationäre Versorgungsbedarf. Aber Fakt ist, wenn man Ältere hat, dass es einen steigenden Bedarf an rehabilitativer, betreuender, pflegender und palliativer Versorgung geben wird. Wir brauchen also nicht zusätzliche, sondern andere Versorgungskapazitäten.
Ein weiterer Punkt! Wir brauchen eine verlässliche Planung der Finanzbedarfe. Wir haben derzeit in Bremen einen erheblichen Investitionsstau, das haben wir schon vor zwei Tagen ausgiebig diskutiert, von etwa 191 Millionen Euro, das heißt, das ist eigentlich Geld, mit dem wir bei allen Häusern in der Kreide stehen, um es einmal so zu sagen, das das Land Bremen aufgrund der Haushaltssituation nicht zahlen konnte, aber eigentlich hätte zahlen müssen. Wir finden damit eine chronische Unterfinanzierung in den Krankenhäusern vor. Ohne Investitionen wird die Hochleistungsmedizin in die Schieflage kommen.
Bettenabbau, meine Damen und Herren, hat nur einen positiven Effekt, wenn einzelne Abteilungen auch konsequent zusammengelegt und damit an anderer Stelle Abteilungen entbehrlich werden. Vor dem Hintergrund muss ein Anreizsystem geschaffen werden, dass die Krankenhäuser auch eine Zusammenarbeit anstreben. Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist hier die Investitionsförderung. Sie kann zentrale Strukturentscheidungen in der jetzigen Phase des Wandels unterstützen. Krankenhausplanung muss ein Qualitätsschub sein, und das geht durch Konzentration von Leistungen.
Es gibt also offene Fragen. Die derzeitige Entwicklung wird in der vorgelegten Fassung der Landeskrankenhausplanung unseres Erachtens nicht ausreichend berücksichtigt. Bei der Frage nach dem Versorgungsbedarf, meine Damen und Herren, geht
es darum, was der Patient braucht, er bestimmt nämlich, wie viele Betten wir brauchen, und es geht nicht darum, was die einzelne Klinik kann. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neben der Neustrukturierung der kommunalen Krankenhäuser, über die wir am Dienstag etwas gehört haben, läuft parallel die Landeskrankenhausplanung. Von daher finde ich es im Moment nicht ganz so geschickt, wenn wir jetzt über ungelegte Eier sprechen.
Es gibt drei Planungsphasen. In der Deputation wurde ein Erstvorschlag vom Senator für Gesundheit vorgelegt. Jetzt wird das Ganze mit einem Planungsausschuss begleitet. Da sind Krankenversicherungen, Magistrat, Krankenhausgesellschaft, ver.di, die Ärztekammer und so weiter beteiligt. Sie werden natürlich auch noch kritische Punkte ansprechen und versuchen, die einzubringen.
Aber ich sage, eine Rahmenplanung ist notwendig trotz der Fallpauschalen. Auch gerade jetzt in der Konvergenzphase brauchen wir noch einen Rahmen, der die Betten verteilt und dann eben auch Investitionen in die Richtung steuert. Investitionen haben wir ja nicht mehr allzu viel zu verteilen, das ist also schwierig. Ich weiß, dass bei der Gesundheitsreform das Thema Investitionen für Krankenhäuser auch angesprochen wurde. Da soll es Gespräche geben, dass man das duale System eventuell aufbricht.
Was muss beachtet werden? Bei der Planung in Bremen selbst sind die ambulanten Versorgungsstrukturen um 90 Prozent gestiegen, es wird also immer mehr ambulant operiert. Ganz wichtig bei der Planung ist, was man auch beachten muss, dass die Häuser für gewisse Dinge Mindestmengen erfüllen, dass da eben nicht Kapazitäten leer stehen, das ist eine ganz wichtige Frage. Dann müssen auch noch Reserven gebildet werden. Ich sage, nur 80 bis 90 Prozent Bettenbelegung finde ich richtig, damit man eben noch Reserven hat. In der Zeitung war heute zu lesen, dass eben für Infektionskrankheiten auch Reserven vorhanden sein müssen, vor allen Dingen in Großstädten.
Wie gesagt, das sind die Ziffern, die man beachten sollte, und auch, dass wir mit unseren Zentren Schwerpunktmedizin machen, damit wir auch Patienten von auswärts herüberziehen, denn 40 Prozent der Patienten kommen aus dem Umland. Das ist für die Arbeitsplätze hier in der Stadt ganz besonders wichtig.