Ich will mich jetzt nicht länger daran aufhalten, denn der Prozess ist ja angestoßen, und wir werden weiter in der Deputation diskutieren, und dann werden auch die verschiedenen Gruppen, die beteiligt sind, noch ihre Meinung dazu abgeben. Ich bin überzeugt, dass wir diese Planung auch hinbekommen, denn wir haben es schon in Bremerhaven geschultert, obwohl es schwierig war, und ich bin überzeugt, dass wir es auch in Bremen hinbekommen werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU und der SPD, in Ihrer Großen Anfrage zur Krankenhausplanung nach dem Fallpauschalensystem haben Sie alles Mögliche nicht nur über die Krankenhäuser, sondern über das gesamte Gesundheitssystem abgefragt. Natürlich hat alles irgendwie mit allem zu tun, aber trotzdem fehlte mir der rote Faden bei Ihrer Fragestellung bei der Großen Anfrage. Im Volksmund würde man dazu sagen: ein Kessel Buntes.
Ich will nur einmal ein paar Fragestellungen herausgreifen, um die Komplexität dieser Fragestellung klarzumachen. Sie fragen nach den verschiedenen Fachdisziplinen in den einzelnen Krankenhäusern, nach den verschiedenen Versorgungsstufen der Häuser, nach der Regelung der Notfallversorgung, nach der Aus- und Weiterbildung, nach Mindestmengen und Qualitätskriterien, nach dem Anteil auswärtiger Patientinnen und Patienten, nach den steuerlichen Effekten, die die Kliniken erbringen und so weiter. Zum Teil sind es Fragen, die schon lange beantwortet sind oder in Form von Papieren und Gutachten vorliegen. Deshalb war ich auch sehr gespannt auf Ihre Ausführungen. Sie waren aber, wie ich das beurteilen kann, sehr übersichtlich, sage ich einmal.
Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Sie haben gesagt, die Planung sei nicht mehr zeitgemäß. So weit würden wir Grünen nicht gehen. Wir sagen, die Planungen müssen weiterentwickelt werden, und zwar muss man sehen, welche Fakten man schon jetzt sammeln kann, um dann im Jahr 2009 dementsprechend etwas vorlegen zu können. Ich teile Ihre Meinung, dass die Transparenz im ambulanten Bereich überhaupt nicht vorhanden ist und so etwas verbessert werden muss.
Ich möchte aber am Anfang meiner Ausführungen ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu den gestell––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ten Fragen machen und dann auf das eigentliche Thema, nämlich die Krankenhausplanung, zurückkommen. Lassen Sie uns zunächst einmal die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Krankenhäuser ansehen! Schon 1993 hat das Progressinstitut für Wirtschaftsforschung die hohe regionalwirtschaftliche Bedeutung der Krankenhäuser in einem Gutachten dargestellt und deutlich gemacht, dass es sich hier um den zweitgrößten Arbeitgeber im Land Bremen handelt. Diese Tatsache ist aber von der Großen Koalition nie richtig zur Kenntnis genommen worden, denn in der praktischen Politik hat diese Tatsache nie Niederschlag gefunden, sprich, die nötigen Investitionen in die Krankenhäuser wurden nur unzureichend getätigt. Obwohl die Haushaltslage vor Jahren noch anders aussah, wurden die nötigen Millionen lieber in andere Projekte gesteckt. Das ist auch ein Grund des Dilemmas, in dem wir jetzt stecken. Im Jahr 2002 wurde nochmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche Bedeutung der Krankenhäuser darzulegen. Das Ergebnis deckt sich im Wesentlichen mit der vorher gemachten Studie, außer dass es viele bunte Darstellungen gibt und dem BAW damals 200 000 DM eingebracht hat.
Seit Jahren ist klar, dass die Umstellung der Krankenhausvergütung auf die sogenannten Fallpauschalen für die Krankenhäuser ein großer Kraftakt werden wird, und auch, dass einige Häuser diesem harten Wettbewerb zum Opfer fallen werden, besonders dann, wenn sie keine Strategien entwickelt haben, wie sie ihre Stärken ausbauen und ihre Schwächen abbauen können. Das setzt natürlich voraus, dass die Stärken und Schwächen bekannt sind. In der Praxis bedeutet das auch, dass Kliniken ihr Leistungsangebot verändern und sich auch von gewissen Leistungen verabschieden müssen, sie also nicht mehr vorhalten.
Auch die zunehmenden Regelungen über Mindestmengen und Qualitätskriterien werden diesen Prozess beschleunigen. Seit 2004 gibt es in einigen Bereichen Mindestmengen. Diese werden von dem gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Bei einer Kniegelenkstotalendoprothese liegt diese Zahl zum Beispiel bei 50 Operationen pro Jahr. Wird diese Zahl unterschritten, darf die Leistung in Zukunft von dem Krankenhaus nicht mehr erbracht werden. Auch in Bremerhaven haben diese Regelungen des Bundesausschusses endlich dazu geführt, dass die Geburtshilfe und die Kinderklinik zusammengeführt werden. Wir finden diese Regelungen sinnvoll, besonders aus Sicht des Qualitätsaspektes.
Der Wettbewerb unter den Krankenhäusern wird in Zukunft zunehmend über die Qualität entschieden. Krankenhäuser werden immer mehr verpflichtet, ihre Qualitätsdaten zu veröffentlichen. Immer mehr Menschen werden ihre Entscheidung, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen, von solchen Qualitätsberichten abhängig machen. Noch ist die Lesbarkeit und damit auch die Vergleichbarkeit für
Auch Krankenhäuser, die integrierte Versorgungsverträge geschlossen haben, werden für die Menschen in Zukunft attraktiver sein. Hier zeichnet sich schon das erste Problem für die Krankenhausplanung ab, nämlich die Kenntnis über die Integrationsverträge, die die Krankenhäuser mit den Kassen geschlossen haben. Es existieren in der Behörde zurzeit keine Listen darüber, wie viele Verträge es zwischen den Häusern und den Kassen gibt. Ich denke, das muss in die nächste Planung mit einfließen können, und das muss auch bekannt sein.
Die Krankenhausplanung in Bremen unterscheidet sich von der Planung in den Flächenländern. Die Krankenhausplanung wurde im Jahr 2000 in Bremen auf ein Dreistufenmodell umgestellt, Herr Brumma hat das auch schon erwähnt. Dabei sollte den Selbstverwaltungskörperschaften ein größerer Gestaltungsraum, aber auch ein Mehr an Verantwortung eingeräumt werden. Die erste Stufe ist der Rahmenplan, die zweite Stufe ist, dass die Vereinbarungsvorschläge der Selbstverwaltung zur Ausgestaltung des Rahmenplans erarbeitet werden, und in der dritten Stufe der Erstellung des Landeskrankenhausplans werden diese beiden Stufen zusammengeführt und dann in der Deputation und nachher auch im Senat verabschiedet. Wie gesagt, wir befinden uns jetzt in dieser zweiten Stufe.
Fakt ist, dass sich die Krankenhausplanung nach 2009 weiterentwickeln muss, das hatte ich vorhin schon erwähnt. Veränderte ordnungspolitische Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung werden ebenso ein Teil sein wie manche mangelhaften Erlöse für einige Fachgebiete, die sich nicht ausreichend in den DRGs widerspiegeln. Zu diesem Thema soll es auch, und das habe ich mit besonderer Freude gesehen, Anfang 2007 eine Sondergesundheitsministerkonferenz geben, in der diese Problematik erörtert und dies auch zusammengeführt werden soll. Gestern haben wir ja in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen, dass auch die Krankenhäuser noch weiter finanziell geschwächt werden sollen, und es ist ja auch noch nicht klar, in welchem Rahmen sie das treffen wird.
Weiterhin ist für die Grünen ein wichtiger Punkt bei der Krankenhausplanung, dass wir nicht an Ländergrenzen Halt machen und auch mit dem niedersächsischen Umland Kontakte aufnehmen. Wir reden immer über Metropolregionen, und an der Stelle ist es uns bis jetzt nicht gelungen, über unsere Grenzen hinaus mit den Nachbarn Kontakt aufzunehmen.
Ich will dazu sagen, Bremen hat es immer versucht, das niedersächsische Umland hat sich da hartnäckig verweigert, aber ich hoffe, dass es dort in der Zukunft weitergehen wird.
Ich meine, es geht auch um Hochleistungsmedizin. Wo findet in der Zukunft Hochleistungsmedizin statt? Wo werden in der Zukunft Großgeräte installiert? Auch darüber muss man reden. Die nächste Generation der Großgeräte steht ja schon vor der Tür, denken wir an das Positronen-Emissions-Tomographiegerät. Auch das ist ein Gerät, das nicht in jeder kleinen Region stehen wird. In Dänemark gibt es im ganzen Land nur neun Geräte davon. Solche Sachen müssen auch besprochen werden. Es ist viel Bewegung gerade durch die DRGs bei den Krankenhäusern, und wenn das zusammengeführt und in die nächste Planung mit einfließen wird, finde ich das sehr sinnvoll. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Von meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner ist ja schon etliches ausgeführt worden, deswegen will ich mich auch nur auf einige wenige Punkte beschränken. Das, was in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage dargestellt wird, Frau Hoch hat es ja eben ausgeführt, ist ziemlich umfassend, und es betrifft eben nicht nur den eigentlich angemeldeten Punkt. Es ist aus meiner Sicht auch sehr erschöpfend beantwortet worden, so dass ich mich wirklich nur auf die Fragestellung Krankenhausplanung nach dem Fallpauschalensystem beschränken will.
Wir haben, das ist gesagt worden, jetzt aktuell den Rahmenplan für 2006 bis 2009 in Arbeit, den wir ja auch in der Entwurfsfassung der Deputation zur Verfügung gestellt haben, wo wir eine erste Beratung durchgeführt haben. Dieser Plan ist zurzeit in der Abstimmung. Das heißt, die Vertreter der Krankenhäuser und Krankenkassen haben sich darauf verständigt, dass sie sich auf der Grundlage dieses Arbeitsentwurfs trotz schon unterschiedlicher Statements, die wir auch in der Öffentlichkeit haben nachlesen können, erst einmal einlassen wollen. Es ist aber zumindest eine gute Basis, dass die Selbstverwaltung gesagt hat, wir führen diese Gespräche auf der Grundlage des Entwurfs und arbeiten daran, dann einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln, der, wenn das alles vom Zeitplan her funktioniert, in der zweiten Stufe dieses Planverfahrens abschließend zusammengestellt und dann von meinem Ressort vorgestellt wird.
Ich muss allerdings sagen, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Sie haben natürlich Recht damit, dass die Weiterentwicklung stattfinden muss, aber das, was jetzt in der
Krankenhausplanung als Entwurf auf den Tisch gelegt wurde, ist doch schon sehr deutlich durch das Fallpauschalensystem geprägt. Es ist auch für die Planung eine neue Aufgabe, sich von dem alten System auf das neue System hinzuentwickeln. In der Debatte sind ja schon einige Punkte benannt worden, die noch unzureichend sind, wo auch dieses System – das ja auch ein System ist, das sich mit der Fallpauschale weiterentwickelt – sicherlich noch an etlichen Stellen optimiert werden muss.
Die Planungsbehörde hat sich aber bemüht, schon jetzt, soweit es möglich ist, die Herausforderung des neuen Vergütungssystems anzunehmen und auch aufzunehmen, sowohl in den prognostischen Annahmen zur Fallzahlentwicklung als auch in den Schwerpunkten zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Dabei ist natürlich oberstes Ziel, die Fortführung des strukturellen Wandels zu gewährleisten und gleichzeitig als Auftrag der Daseinsvorsorge, die Sicherstellung eines bedarfsgerechten, wohnortnahen Angebots und natürlich auch eines Angebots mit einer guten medizinischen Qualität zu gewährleisten.
Mit dieser Vorgabe sind die Versorgungsaufträge für die Krankenhäuser verbunden. Damit sind aber auf der anderen Seite auch gleichzeitig, was ja dem Fallpauschalensystem immanent ist, dem gewollten Wettbewerb die Grenzen gezogen worden, weil die Daseinsvorsorge im gesundheitlichen Sektor gewährleistet sein muss.
Es gibt also eine sehr enge Kooperation aller Beteiligten, die im Rahmen dieses Planungsausschusses hier zusammenarbeiten. Es wird von vielen Seiten von verschiedenen Experten eine intensive Bewertung zusammengetragen, und das, was dann entwickelt wird, ist eben nicht einseitig aus einer Ecke entwickelt, meinetwegen aus der Behörde, sondern da kommen unterschiedliche Sichtweisen der verschiedenen Akteure zusammen. Das ist wichtig, wenn man ein solches komplexes System und eine solch komplexe Anforderung mit einer mittelfristigen Zeitplanung vorausschauend bewerkstelligen will.
Es gibt Grundsätze, die in die Antwort des Senats eingeflossen sind, die der Krankenhausplanung zugrunde liegen. Ein Grundsatz ist natürlich, dass die Grundlage des Versorgungsauftrages eine bedarfsgerechte Versorgung sein muss, aber auch, dass die Häuser ihr Profil stärken sollen für die Sicherstellung der Versorgung. Das muss natürlich mit Erlössicherung einhergehen und, daran haben wir auch alle ein Interesse, mit einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit insgesamt, denn, das ist ja gestern in der Aktuellen Stunde diskutiert worden, das Gesundheitssystem insgesamt hat ein Finanzierungsproblem. Auch das ist unsere Aufgabe, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Selbstverständlich ist es unser gemeinsames Interesse, davon gehe ich jedenfalls aus, die oberzentrale
Funktion des Gesundheitsangebotes von Bremen und Bremerhaven aus auch in Zukunft zu stärken, noch weiter zu stärken, damit wir das, was wir hier leisten, in einer großen überregionalen Ausstrahlung insbesondere eben nach Niedersachsen hinein auch in Zukunft gewährleisten können.
Eine ganz wichtige Aufgabe ist mit Sicherheit auch die Leistungskonzentration, und dazu brauchen wir noch stärker vernetzte Strukturen. Es gibt gute Ansätze. Das, was jetzt in Bremerhaven nach vielen mühevollen Anläufen gelungen ist – ich denke, das ist auch dem Druck aus der Politik zu verdanken –, ist aber genau das, was passieren muss. Das, was jetzt in Bremerhaven hoffentlich umgesetzt wird, ist genau der richtige Ansatz, dass eben vernetzter zwischen den Häusern gearbeitet wird und eine stärkere Konzentration von Einzelleistungen stattfindet, und das vor dem Hintergrund, dass ja die Anforderungen auch deutlich härter werden. Nicht nur die Anforderungen im Wettbewerb werden deutlich härter, sondern auch die Anforderungen, die vom gemeinsamen Bundesausschuss und anderen vorgegeben werden, nämlich qualitative Mindestmengen zu erbringen. Frau Hoch hat das ja an einigen Beispielen angesprochen. Das ist auch in der Vorlage dargestellt worden.
Da haben wir keine Zeit zu verlieren, weil dann irgendwann, wenn die zeitliche Vorgabe greift, der Punkt da ist, wo dann tatsächlich die Leistung entweder qualitativ und quantitativ erbracht oder sie nicht mehr finanziert wird. Das wird für die Häuser dann, wenn sie sich nicht rechtzeitig vorbereiten und auch die Landesplanung das nicht aufgreift, ein ganz schwieriger Punkt. Das ist für mich eine der ganz großen aktuellen Anforderungen, die wir hier gewährleisten müssen. Es darf uns nicht passieren, dass wir aus Leistungskatalogen herausfallen, weil wir es nicht schaffen, die Mindestmengen in Bremen oder Bremerhaven zu erbringen.
Wir haben neben diesen Anforderungen natürlich auch die Anforderung, dass wir die Grunddisziplin, die innere Medizin, allgemeine Medizin und Notfallversorgung ohnehin gewährleisten müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kompetenzzentrenentwicklung, die für mich ganz entscheidend ist, voranschreitet. Kompetenzzentrum ist in dem Sinn zu verstehen, dass in einem Krankenhaus mit einem oder mehreren medizinischen Angeboten oder medizinischen Zentren dann die Hilfen auch gebiets- und bereichsübergreifend sowohl in Medizin als auch in Pflege und Rehabilitation angeboten werden können, dass sie im besten Sinne in Behandlungspfade integriert werden können und in entsprechenden Qualitätsberichten auch dokumentiert werden. Das ist ein großes, hehres Ziel, aber es ist für mich ein wichtiges Ziel, weil damit die Qualität in der Patientenversorgung deutlich verbessert werden kann.
Wir sind, eine weitere Anforderung, auch dabei, von der Landeskrankenhausplanung mit zu überlegen, ob nicht die Bekämpfung seltener Krankheiten
durch die entsprechenden Angebote auch gestärkt und gebündelt werden kann, um dann ein regionales Referenzzentrum mit einer überregionalen Ausstrahlung anbieten zu können. Auch das ist eine Zukunftsaufgabe, die sich die Landeskrankenhausplanung mit auf die Fahnen geschrieben hat.
Eine ganz wichtige weitere Herausforderung, die auch die Landeskrankenhausplanung aufgreift, ist schon genannt worden, nämlich der Trend, dass der ambulante Sektor sich ständig zu Lasten des stationären Sektors ausweitet. Das wollen wir ja auch, weil das kostengünstiger und wirtschaftlicher ist, auch im Interesse der Patientinnen und Patienten, die ambulant besser behandelt werden können, als wenn sie stationär mehrere Tage verbringen müssen, je nach der Krankheitssituation. Hier brauchen wir eine deutlich bessere Verzahnung beider Sektoren, und auch die Möglichkeit muss noch stärker eruiert werden, inwieweit das nicht zum Beispiel über Belegärzte darstellbar ist.
Ein ganz wichtiger Punkt, der in der Großen Anfrage angesprochen wird, ist die Ausbildung, sowohl Ausbildung von Pflegekräften als auch Ausbildung der ärztlichen Kräfte. Das ist ebenfalls eine sehr zentrale Anforderung, wenn wir hier als Zukunftssektor auf dem Gebiet der Medizin unsere oberzentrale Funktion in Bremen und Bremerhaven halten wollen.
Meine Damen und Herren, die Landeskrankenhausplanung kann es eben nicht leisten, eine ganz detaillierte Leistungsvorgabe zu machen. Das soll sie auch gar nicht, weil das genau der Intention des Gesetzes über die Fallpauschalen widerspricht, das ja den Wettbewerb fördern soll. Das ist völlig klar. Insofern wird die Landeskrankenhausplanung sinnvollerweise einen Rahmen vorgeben, und es obliegt dann der Eigenverantwortung der jeweiligen Häuser, sowohl medizinisch als auch betriebswirtschaftlich diesen Rahmen umzusetzen.
Wir haben in den Unterlagen der Landeskrankenhausplanung eine wirkliche Fülle von Leistungsdaten, die uns vorliegen. Sie sind geeignet und auch notwendig, um das DRG-System jetzt zu beobachten, um gegebenenfalls gegenzusteuern. Aber wir müssen das System, da teile ich die Einschätzung von Frau Dr. Mohr-Lüllmann und von Frau Hoch, weiterentwickeln. Das macht sich deutlich an dem auch von Ihnen beiden genannten Punkt integrative Versorgung, ein wichtiges Feld, wo wir eben die Daten noch nicht haben und wo in der Antwort ja klargestellt worden ist, dass wir uns eine Regelung vorstellen können, die ein Meldesystem etabliert, so dass die Daten auch tatsächlich in die Landeskrankenhausplanung einfließen können. Da brauchen wir also dringend eine Weiterentwicklung.
Was die Zusammenarbeit mit Niedersachsen betrifft, Frau Hoch, das haben Sie angesprochen, hat das wirklich nicht an Bremen gelegen. Wir haben
mehrere Anläufe unternommen, haben versucht, mit den Niedersachsen ins Gespräch zu kommen, sind immer wieder gescheitert, weil sie es nicht wollten. Ich habe jetzt noch einmal wieder einen neuen Versuch mit meiner neuen Kollegin unternommen. Wir lassen nicht nach, und ich bin guter Hoffnung, dass das vielleicht dann doch noch gelingt, weil es wirklich wichtig ist, dass wir hier nicht so als kleine Sektoren gegeneinander arbeiten, sondern dass wir uns als Region begreifen. Das haben wir uns ja auch als Auftrag für die Metropolregion mitgenommen, dass wir zusammenarbeiten und das für die Region tun, um die Region zu stärken. Da hoffe ich sehr, dass das vielleicht auch endlich einmal in Niedersachsen ankommt. – Danke!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/1031 auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.