Man hat eine Übergangsregelung, so ist es zu erklären, bei der man sagt, für eine gewisse Übergangszeit könnt ihr auch Lehrkräfte bei den Trägern einsetzen, die die geforderten Qualifikationen, nämlich Deutsch als Fremdsprache und ähnliche Ausbildungen, nicht erfüllen. Hier haben wir natürlich auch wieder ein Qualitätsproblem. Man kann die Leute nicht in die Kurse hineinholen und ihnen dann Lehrkräfte vorsetzen, das Problem hatten wir in der Vergangenheit schon des Öfteren, die nicht in der Lage sind, den Menschen die deutsche Sprache annähernd ausreichend beizubringen.
Hier ist der Betrag von 2,05 Euro, der pro Teilnehmer an die Träger gezahlt wird, offensichtlich zu gering. In einer parallel laufenden Evaluierung, die vom Bundesamt bei einem unabhängigen Konsortium in Auftrag gegeben worden ist, haben 28 Prozent der Träger angegeben, dass sie ganz klare Einschnitte bei der Qualität machen, weil sie mit den Geldern nicht hinkommen, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Hier glaube ich, dass in vernünftigen Gesprächen der Länder mit dem Bund noch einmal ein größerer Nachbesserungsbedarf besteht.
Zuallerletzt noch zu der Frage: Wie ist manchmal das moderne Sprechen über Verwaltung, und wie ist die Realität? Wir haben diesen wunderschönen Begriff „one-stop-government“, den wir im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt haben. Man muss nicht mehr zum Arbeitsamt und zur Ausländerbehörde, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, sondern das liegt jetzt alles in einer Hand. Die Realität ist, und das sagen alle Berichte, die sich das näher anschauen, dass wir ein unheimlich schwerfälliges System etabliert haben, dass es teilweise Monate dauert, bis diese Dinge von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet werden. So schön es auch klingt, „one-stop-government“ und all diese Verwaltungsreformbegriffe, die wir benutzen, wenn in der Praxis herauskommt, dass es länger dauert, schwerfälliger und bürokratischer ist, dann müssen wir den Mut haben, auch noch einmal an das Gesetz heranzugehen, um Verbesserungen zu erreichen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1079, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Antwort mündlich wiederholt wird. Ich gehe davon aus, dass Sie es nicht möchten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts einer sich dramatisch verändernden Welt müssen wir neue Wege gehen. Wir brauchen ein neues Verständnis von Gerechtigkeit, das diesen veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Wir als CDU-Fraktion wollen eine neue Gerechtigkeit durch mehr Freiheit.
Die größte soziale Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft ist nach wie vor die Massenarbeitslosigkeit. Wir als CDU-Fraktion können und wollen uns nicht mit der Tatsache abfinden, dass mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland noch immer ohne Arbeit sind. Wir brauchen sicherlich eine nationale Kraftanstrengung, um eine dauerhafte Trendwende auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Hierbei gilt, gerecht ist, was Arbeit schafft.
Insbesondere die rund zwei Millionen Arbeitslosen ohne Berufsausbildung brauchen wieder eine Chance. Daher könnte ein effizientes KombilohnModell eine Lösungsmöglichkeit sein. Zwar kann Politik keine Arbeitsplätze schaffen, aber die Rahmenbedingungen für vernünftige Strukturen! Doch lassen Sie mich nach diesen allgemeinen Anmerkungen der Fragestellungen unserer Großen Anfrage „Kombilohn-Modell auch für Bremen?“ nachgehen!
Die Antworten zu den Fragen eins und zwei machen hierbei deutlich, dass in Bremen und Bremerhaven die Zahl der Langzeitarbeitslosen überproportional hoch ist. Wenn man sich dann die Zahlen der unter Fünfundzwanzigjährigen und über Fünfzigjährigen genauer anschaut, stellt man fest, dass die unter Fünfundzwanzigjährigen einen eher geringeren Anteil im Lande Bremen an der Arbeitslosigkeit dieser Gruppe stellen, denn hier greifen in Bremerhaven wie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
in Bremen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bagis und Arge Bremerhaven sowie ihre Integrationsbemühungen doch schon recht gut. Die über Fünfzigjährigen stellen aber eine sehr große Gruppe innerhalb der Gruppe der Langzeitarbeitslosen.
Von zirka 7400 Arbeitslosen dieser Altersgruppe sind zirka 4800 langzeitarbeitslos. Häufig sind die Langzeitarbeitslosen auch ohne Berufsausbildung. Hier ist sicher mit geeigneten Maßnahmen anzusetzen, damit die Vermittlungshemmnisse beseitigt werden, denn nur so können diese Menschen gleiche Chancen erhalten.
Schauen wir uns dabei einmal die Möglichkeiten der Hamburger Kombilohn-Modelle an! Dort gab es im Laufe der Zeit schon mehrere Versuche. Jetzt gibt es auch wieder ein aktuelles Modell, das auch in den Antworten aufgegriffen wurde, die gerade für diese Arbeitslosengruppen angelegt waren und auch noch sind.
Die Ausführungen in der Antwort zu Frage drei ergeben, dass diese Kombilohn-Modelle bisher nicht unbedingt zu großen Erfolgen geführt haben. Deshalb kann ich mich im Grunde dem Fazit der Senatsantwort anschließen, das feststellt, dass eher nur geringe positive Nettobeschäftigungseffekte bei gleichzeitigen Mitnahme- und Verdrängungseffekten konstatiert werden. Allerdings können wir den Senat dabei unterstützen, dass er diese Modelle genau prüfen und dann eventuelle Anwendungen für das Land Bremen diskutieren will und soll.
Das niedersächsische Kombilohn-Modell stellt sich ähnlich dar, auch in der Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ebenfalls die Beleuchtung anderer oder ähnlicher Modelle deutschlandweit führt zu den gleichen Ergebnissen wie auch die oben dargestellten Modelle. Hierbei begrüße ich die sehr umfangreichen Ausführungen zu den einzelnen Subventionierungsmodellen am Arbeitsmarkt in dieser Antwort des Senats. Ich möchte nun nicht jede Antwort kommentieren, aber empfehle jedem, sich mit der gesamten Antwort einmal sehr genau auseinanderzusetzen, es steht nämlich eine ganze Menge darin.
Einige Anmerkungen werde ich trotzdem machen! Die Tendenz bei einigen Antworten des Senats kann ich nur unterstützen, denn auch ich halte es für richtig, dass man generell über die gesamte Subventionsförderung nachdenken muss. Es kann nicht sein, dass wir zunehmend einerseits den Arbeitsplatz fördern und andererseits auch noch die Personen, die diesen Arbeitsplatz besetzen. Irgendwann werden diese Instrumente dann sicherlich so nicht mehr finanzierbar sein. Dies sollte, meine ich, aber in einer deutschlandweiten Generaldebatte gelöst werden, das können wir nicht hier in Bremen separat lösen.
Aktuell unter der Situation der hohen Arbeitslosigkeit sowie des Koalitionsvertrags der CDU und der SPD auf Bundesebene und der Aussage darin, dass die Einführung eines Kombilohn-Modells als quasi
Nebenbedingung weder zu dauerhaften Subventionen von Unternehmen führen darf noch zur Einführung eines hierzu spezifischen Arbeitsmarktinstruments, soll es vielmehr Ziel sein, bereits bestehende Maßnahmen zur Lohnergänzung in diese Richtung zu bündeln. Damit dies zu einem beschäftigungspolitischen Erfolg wird, muss dieses Modell sehr präzise und genau formuliert sein unter Einbeziehung der bisher bekannten Schwachstellen, um es auch wirklich effektiv einsetzen zu können.
Die Senatsantwort stellt immer wieder dar, dass alle bisherigen Varianten nicht zu einem nennenswerten Aufbau von Beschäftigung geführt haben, aber teilweise zu Mitnahmeeffekten. Wenn aber die Bemühungen der Länder unter dem Aspekt alternativer Integrationsbemühungen für besondere Gruppen von Langzeitarbeitslosen wie U 25 oder für die über Fünfzigjährigen sieht, kann man die Erfolge der bisherigen Kombilohn-Modelle sehr wohl akzeptieren. Deshalb und aus folgenden Gründen kann ich der Antwort und dem Fazit des Senats folgen, denn es ist richtig, dass bisher eben nicht nennenswerte Erfolge eingetreten sind. Ich glaube, dass es ebenfalls richtig ist, dass es keine Gefährdung des Wettbewerbs Bremer und niedersächsischer Betriebe geben wird, wenn wir hier in Bremen im Moment kein Kombilohn-Modell einführen.
Natürlich darf man auch nicht die vielen arbeitsmarktpolitischen Instrumente isoliert nebeneinanderstellen, denn es gibt nur die erhoffte Beschäftigungswirkung, wenn die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stattfindet, wie wir sie derzeit teilweise auch vorsichtig hier in Deutschland wahrnehmen können. Darum glaube ich, dass es richtig ist, den Entwurf eines bundesweiten KombilohnModells abzuwarten und dies hier in Bremen dann intensiv zu diskutieren und deutschlandweit einheitlich umzusetzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich erst einmal bei der Verwaltung bedanken für die gute Beantwortung der Anfrage. Sie gibt wirklich einen sehr guten Überblick über die verschiedenen Kombilohn-Modelle und ihre Reichweite, und ich würde mich freuen, wenn die Anfragen der Grünen künftig genauso gut beantwortet würden.
In der Sache ist festzustellen – ich glaube, Herr Peters, wir schauen da ein bisschen anders auf die––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
se Anfrage –, dass es bereits diverse Kombilohn-Modelle gibt. Ihre Reichweite ist begrenzt, es geht meistens eher um individuelle Chancen. Sollen sie wirkungsvoll sein, sind sie meistens sehr teuer, und wenn sie billig sind, sind sie meistens wirkungslos. Kombilöhne haben im Kern das Ziel, dass sie Arbeitseinkommen und staatliche Transferleistungen verknüpfen sollen, um bisher nicht genutzte Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitslose zu erschließen.
Kombilohn-Modelle legen die Überlegung zugrunde, dass gering qualifizierte Arbeitslose hauptsächlich deswegen keine Beschäftigung finden, weil ihr Einkommen, sofern man tarifliche Regelungen dabei zugrunde legt, über ihrem Beitrag zur Wertschöpfung liegt und sie deswegen in Betrieben häufig nicht mehr eingestellt werden. Das bedeutet also auch, dass bei Kombilohn grundsätzlich das Problem der Dauersubventionierung von Unternehmen besteht, und man muss sich sehr genau überlegen, ob man das will.
Wenn wir jetzt auf die Arbeitslosigkeit in diesem Land sehen, dann ist deutlich, dass sie sehr ungleich verteilt ist. Hoch Qualifizierte finden sehr leicht einen Job, da liegt die Arbeitslosenquote bei drei Prozent, während bei geringer Qualifizierten die Arbeitslosenquote in Deutschland bei über 20 Prozent liegt. Das ist die höchste in Westeuropa, und das zeigt, dass im Bereich gering Qualifizierter ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Hier gibt es schlicht nicht mehr genügend Arbeitsplätze, die gebraucht werden, also ist in diesem Bereich ein nachhaltiger Aufbau von Arbeitsplätzen dringend notwendig.
Nun haben wir verschiedene Kombilohn-Modelle: die unbefristeten, die befristeten und die regionalen. Zu den unbefristeten gehören Mini- und Midijobs, aber auch die Zuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II. Alle sind nicht dazu ausgerichtet, um Arbeitslosen eine existenzsichernde Beschäftigung zu ermöglichen. Auch der Sachverständigenrat geht sogar davon aus, dass Minijobs eher dazu beitragen, dass sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängt werden.
Bei den befristeten Kombilohn-Modellen, dazu gehört zum Beispiel das Einstiegsgeld, aber auch befristete Lohnkostenzuschüsse und einiges andere mehr, gibt es sicherlich zusätzliche individuelle Chancen. Aber auch hier werden eher Mitnahmeffekte unterstellt, und Belege für einen zusätzlichen Beschäftigungsaufbau, worum es letztendlich geht, gibt es dort auch nicht. Bei den regionalen, Herr Peters hat schon darauf hingewiesen, gibt es das Hamburger Modell und auch den Niedersachsen-Kombi. Auch diese werden eher als eine weitere Möglichkeit für individuelle Chancen bewertet, aber nicht als Instrument für einen zusätzlichen Arbeitsplatzaufbau. So ist auch der Bremer Kombilohn, den es einmal gab,
oder auch das Mainzer Modell, das auch in Bremen umgesetzt worden ist, ebenfalls nicht als erfolgreich bewertet worden.
Auch die Eingliederungszuschüsse aus dem SGB II werden in der Senatsantwort als eher verhalten bewertet. Ein höherer Beschäftigungsaufbau als in anderen Kombilöhnen wird zwar auch zugestanden, aber auch hier werden erhebliche Mitnahme- und Verdrängungseffekte beschrieben. Fazit ist also: Alle Modelle konnten bisher nicht zu einem nennenswerten Arbeitsplatzaufbau für gering Qualifizierte führen, wenn man da einmal die haushaltsnahen Dienstleistungen außer Acht lässt. Dort werden Effekte gesehen, aber ansonsten werden Kombilohn-Modelle als relativ wirkungslos angesehen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Kombilöhne den Tariflohn aushöhlen werden und reguläre Arbeitsplätze zugunsten staatlich subventionierter Arbeitsplätze verdrängen. Hier ist also die Gefahr von Fehlanreizen extrem hoch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Frau Ziegert nachher noch genauer darauf eingeht.
Es hat uns sehr gefreut, die Senatsantwort hat eine Alternative aufgezeigt, nämlich das Progressivmodell. Wir Grünen finden dieses Progressivmodell als den sinnvollsten Weg, um Arbeitslosen Chancen im ersten Arbeitsmarkt zu geben und mit diesem Modell auch einen nennenswerter Beschäftigungsaufbau zu ermöglichen. Das ist das Modell, das die Grünen favorisieren. Da geht es im Kern darum, dass die Sozialversicherungsbeiträge in das Zentrum der Debatte gestellt werden, sie sollen in ähnlicher Form wie die Steuer einer Progression unterliegen. Damit würde Arbeit, die jetzt im sogenannten Niedriglohnsektor stattfindet, billiger werden, ohne dass der Nettolohn sinkt, und Arbeitergeberbrutto und Wertschöpfung wurden wieder näher zusammengeführt. So kann ein Arbeitsplatzaufbau für gering Qualifizierte dann auch tatsächlich stattfinden.
Nach unserer Vorstellung würde dann auch in die Sozialversicherung vom ersten Euro an eingezahlt werden, also auch Mini- und Midijobs würden in das System integriert werden. In diesem Modell würde es dann auch grundsätzlich keine sozialversicherungsfreie Beschäftigung mehr geben. Die Sozialabgaben würden progressiv ansteigen, und erst bei einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro wären dann die vollen Sozialabgaben fällig. Damit würde auch die hohe Arbeitsmarkthürde, die durch Sozialabgaben aufgebaut wird, deutlich abgesenkt.
Ich will auch nicht verschweigen, dass in der Senatsantwort auch über Kosten geredet wird. Natürlich ist es so, dass dieses Modell eine steuerliche Gegenfinanzierung braucht, aber auch Kombilöhne sind teuer und müssen gegenfinanziert werden. Bei so einem Modell würden zunächst den Sozialkassen Beiträge entgehen, wenn man in die Progression geht. Am Ende wird es allerdings auch mehr Beitragszahler geben, die dann einzahlen, und man muss darüber diskutieren, ob die Obergrenze in der Sozialversiche
rung heraufgesetzt wird. Die Grünen diskutieren im Übrigen in dem Zusammenhang ohnehin über die Bürgerversicherung, wo wir dann an der Stelle sowieso auch noch einmal mit unserer Argumentation zu anderen Finanzierungsinstrumenten kommen würden.
Klar ist aber, dass wir aus einer beschäftigungspolitischen Notwendigkeit dort auch mit zu einer Steuerfinanzierung kommen müssten, die wir in Wirklichkeit auch längst haben, und wir sind es unseren Arbeitslosen in diesem Land, in diesem Bundesland auch schuldig. Im Sanierungszeitraum wurden 27 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut, allein zwischen 2003 und 2005 waren es 11 000. Wir haben 48 000 Arbeitlose hier, davon 38 000 allein im ALG-II-Bereich. Über 50 Prozent der Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daran kann man sehen, wie groß der Handlungsbedarf ist.
Hinter diesen Zahlen stecken am Ende Menschen. Das zeigt, wie groß das individuelle Arbeitslosenproblem an der Stelle ist. Das heißt, wir brauchen Jobs für gering qualifizierte Menschen in diesem Land. Da geht es nicht darum – was gegenwärtig ja auch passiert –, dass Arbeitslose drangsaliert werden und immer wieder ihre Arbeitsbereitschaft festgestellt werden soll – aber dazu kommen wir vielleicht noch in einer anderen Debatte –, sondern es geht darum, dass die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit endlich Jobs für gering Qualifizierte entstehen, und diese Jobs müssen existenzsichernd sein.