Eines steht aber fest, wir sind rechtlich verpflichtet, insgesamt elf EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, die sich mit Fragen von Zuwanderung und mit Punkten aus den Regelungen und Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes ergeben. Deswegen ist es gut und vernünftig, dass der Bundestag eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die sich mit der Umsetzung dieser Notwendigkeiten beschäftigt, und auch die Innenminister beteiligen sich an dieser Diskussion, weil die Erfahrungen mit dem neuen Zuwanderungsgesetz natürlich im Wesentlichen in den Ländern gemacht werden. Deswegen enthält dieser Bericht auch eine Menge von bereits wertenden Darstellungen zu den Bestimmungen des Zuwanderungsrechts, aber eben auch zu rechtlichen Empfehlungen hinsichtlich notwendiger Anpassungen.
Ich will zu der Diskussion insoweit vielleicht nicht im Einzelnen Ihnen jetzt Vorschläge machen, durch welche Bestimmungen wir im geltenden Zuwanderungsrecht noch nachträglich Veränderungen und Verbesserungen vornehmen können, aber eines liegt mir schon sehr am Herzen, dass hier aus der Debatte auch nicht nur von einem einzelnen Redner der Eindruck entstehen darf, wir hätten in Deutschland ein Problem mit der Zuwanderung. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall!
Dieses Zuwanderungsgesetz belegt im Großen und Ganzen, dass wir ein ausgesprochen modernes, leistungsfähiges und den Interessen der Menschen, die hier in Deutschland leben, den sogenannten Inländern, entgegenkommendes Zuwanderungsrecht in Deutschland geschaffen haben, das sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarfe hat, das aber insgesamt den Interessen der Menschen, die hier in Deutschland leben, in außerordentlicher Weise entgegenkommt. Deswegen ist es eben falsch, Herr Tittmann, und vereinfacht, wenn Sie sagen, wir hätten hier in Deutschland noch ein Problem
Wir haben die niedrigsten Asylbewerberzahlen seit mittlerweile 30 Jahren in Deutschland. Dass Ihnen das vielleicht noch zu viel ist, weil Sie nicht einmal aus Verfolgungsgründen Asylberechtigte nach Deutschland kommen lassen wollen, das vermag ich vielleicht mit Ihrer parteipolitischen Einstellung und Vergangenheit zu verbinden, aber vermitteln Sie den Leuten bitte nicht den Eindruck, wir hätten noch ein Problem mit Asylbewerbern! Das haben wir in Deutschland nicht!
Wir haben in Deutschland auch kein Problem mit Zuwanderung aus anderen als nicht Asylgründen. Sicherlich haben wir an der einen oder anderen Stelle, was die Frage der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung betrifft, noch Veränderungsnotwendigkeiten, aber es ist falsch, hier den Eindruck zu vermitteln, als ob nach Deutschland unkontrolliert Zigtausende von Menschen einwandern würden, um unserem Sozialversicherungssystem zur Last zu fallen. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist mittlerweile der Fall: Das Zuwanderungsrecht ermöglicht es uns, die Zuwanderung so zu steuern für die Menschen, die wir dringend brauchen, nicht nur aus demografischen Gründen, sondern auch aus Gründen der Leistungsfähigkeit unserer nationalen Hochschulen, unserer Förderstruktur, aber insbesondere auch unserer wissenschaftlichen Einrichtungen. Hoch qualifizierte Arbeitsplatzangebote zu steuern und zu begrenzen, das ist die große Leistung des Zuwanderungsgesetzes. Deswegen ist der von Ihnen vermittelte Eindruck der Überfremdung, den Sie ja immer wieder offensichtlich seit 30 Jahren aus Ihrer Mottenkiste herausholen, einfach grundsätzlich falsch. Herr Tittmann, Sie haben es nicht begriffen!
Ich will ganz kurz skizzieren, aus meiner Sicht ist ein großer Erfolg, dass dieser Umstand, zwar in Bremen eine International University zu haben, aber die Absolventen nach erfolgreichem Studienabschluss wieder in ihre Heimatländer zurückführen zu müssen, beendet ist. Allein 100 Absolventen haben in dem Beurteilungszeitraum im Anschluss an ihre Ausbildung hier in Deutschland auch einen Arbeitsplatz suchen und finden können. Es macht keinen Sinn, ausländische Studenten an unseren Hochschulen auszubilden, um sie in ihre Heimatländer zurückzuführen. Wir wollen sie ausbilden, weil wir sie hier in Deutschland brauchen. Das ist ein ganz großer Erfolg dieses Zuwanderungsgesetzes. Das mag dem
einen oder anderen vielleicht noch nicht genug sein, aber ich glaube, dass für diesen Bereich der Hochqualifizierten auf jeden Fall eine Verbesserung erreicht worden ist.
Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen will, meine Damen und Herren, ist die Frage, dass wir natürlich, was die Steuerung der Zuwanderung betrifft, aus meiner Sicht erheblichen Anpassungsbedarf haben. Die Mehrzahl der Zuwanderungen betrifft ausweislich des Evaluierungsberichtes Ehegattennachzüge. Bei diesen Ehegattennachzügen, die einen ganz erheblichen Teil der Zuwanderung in dem Berichtszeitraum ausmachen, gibt es die ja auch durch Einzelfälle schon begründete Vermutung, dass es hier Erleichterungen in der Zuwanderung gibt, die man als Nichtehegatte eben nicht hätte.
Wir wollen den Menschen nicht durch ein Zuwanderungsgesetz nahelegen, aus Gründen des Aufenthaltsrechts eine Ehe zu schließen. Ich glaube, das ist der falsche Weg, den wir hier in diesem Zuwanderungsgesetz bisher gegangen sind, dass wir die Frage des Familien- und insbesondere des Ehegattennachzugs nicht an die Frage der Sicherung des Familienunterhalts gekoppelt haben. Ich sehe da dringenden Anpassungsbedarf. Auch für den Familienund insbesondere für den Ehegattennachzug muss entsprechend die Sicherung des Familienunterhalts eine entscheidende Rolle spielen.
Ein weiterer Punkt sind die zahlenmäßig ja doch ganz erheblichen Scheinvaterschaften. Auch da hat es in der jüngsten Vergangenheit viele Diskussionen gegeben. Ich höre, es gibt sogar mittlerweile Sozialgerichtsprozesse, die sich mit der Frage beschäftigen, ob man für 39 anerkannte Kinder im Ausland Kindergeld bekommen kann. Meine Damen und Herren, hier ist offensichtlich eine Regelungslücke entstanden, die dazu führt, dass man über die nicht anfechtbare Anerkennung vermeintlicher Kinder hier Aufenthaltsstatus schaffen kann, der vom Zuwanderungsrecht nie gedeckt gewesen ist. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf!
Wir müssen solche Scheinvaterschaften nachhaltig bekämpfen. Das ist nicht Sinn des Aufenthaltsrechts gewesen und auch nicht Sinn des Zuwanderungsgesetzes. Hier ist dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers geboten.
Insgesamt, glaube ich, hat uns das neue Zuwanderungsrecht natürlich, und das wird Gegenstand der Debatte über die Zustände in der Ausländerbehörde sein, auch vor ganz große Herausforderungen gestellt. Das Zuwanderungsgesetz ist auf völlig neue Grundlagen gestellt worden, und deswegen war es erforderlich, in sehr umfangreichen Verfahren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörden zu schulen und auf dieses neue Recht einzustimmen. Das hat sicherlich dazu geführt, dass wir auch in dem einen oder anderen Bereich erhebliche Arbeitsrückstände haben.
Ich will an dieser Stelle aber ein Beispiel dafür nennen, dass sich aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt verbessert hat. Es handelt sich um die Zusammenführung der Fragen der Erwerbsgenehmigung und der Aufenthaltsgenehmigung. Das war früher ein ewiges Hin und Her zwischen den Behörden. Die Antragsteller wurden hin- und hergeschickt, und ich glaube, es ist richtig und vernünftig, dass das in einem Verfahren gebündelt worden ist, so dass über Aufenthalts- und Erwerbsgenehmigung in einem gemeinsamen Verfahren entschieden wird. Das ist einer der ganz großen Vorteile dieses Zuwanderungsgesetzes, das auch von allen Praktikern in diesem Punkt als außerordentlich erfolgreich bewertet wird.
Ich glaube, dass man in diesem Zusammenhang noch darüber reden muss, ob insbesondere die Frage der Vorrangberechtigung für hier lebende Ausländer noch aktuell ist. Ich habe es in der Fragestunde bereits angedeutet. Diese Vorrangprüfung macht natürlich Sinn bei der Frage des Zuzugs von weiteren Menschen ausländischer Herkunft nach Deutschland. Dass wir aber diejenigen, die schon hier sind, durch eine Arbeitsverweigerung bestrafen und ihnen damit auch die Möglichkeit für gelungene Integration entziehen, das halte ich für den falschen Weg.
Ich finde, dass man natürlich sagen muss, dass wir nicht den unkontrollierten, unbegrenzten Zuzug nach Deutschland und in unseren Arbeitsmarkt haben wollen. Die Menschen, die hier sind, sollen aber eine Möglichkeit haben, sich an unserem Arbeitsleben zu beteiligen. Das ist eine der ganz wesentlichen Voraussetzungen für die Integration. Da, glaube ich, gibt es im Zuwanderungsrecht noch erhebliche Änderungsbedarfe.
Meine Damen und Herren, es hat sich auch bewährt – ich will nicht die Schlachten der Vergangenheit schlagen, Herr Dr. Güldner wünscht sich vielleicht immer noch ein bisschen, dass das erste Zuwanderungsgesetz der rotgrünen Bundesregierung in die Wirklichkeit umgesetzt worden wäre –, ich glaube, dass es uns gelungen ist wie schon beim Asylkompromiss, auch bei diesem Zuwanderungsgesetz eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung hinter diese Regelungen zu bekommen. Dazu gehört für mich
auch, dass der generelle Anwerbestopp nicht aufgehoben und durch ein Punktesystem ersetzt wird. Das würde tatsächlich dazu führen, dass wir einen unkontrollierten Zufluss von Menschen ausländischer Abstammung nach Deutschland haben, insbesondere nicht nur in den Bereichen, in denen wir Bedarf haben, sondern dann hätten wir unseren Arbeitsmarkt generell auch für Nicht-EU-Ausländer eröffnet.
Das ist den Menschen in Anbetracht unserer derzeitigen Arbeitsmarktsituation aus meiner Sicht unverändert nicht vermittelbar. Wir können den unbegrenzten Zuzug nach Deutschland nicht vertreten.
Das halte ich für falsch. Wir sollten aber den Menschen, die in Deutschland leben, einen möglichst fairen und gerechten Zugang zu den offenen Arbeitsstellen geben. Sie sollen konkurrieren und sich bewerben können wie alle anderen Inländer auch, und deswegen, glaube ich, sind Anpassungen und Änderungen in diesem Bereich erforderlich.
Ich glaube auch, dass sich die Integrationskurse insgesamt gelohnt haben. Das gilt nicht nur für die Neuankömmlinge in Deutschland, sondern auch für die sogenannte nachholende Integration. Wir haben aus unterschiedlichem Anlass an vielen Orten auch noch darüber zu reden, ob und inwieweit wir hier die Integrationsanstrengungen noch verstärken können. Ich finde es richtig, dass die Innenministerkonferenz auch hier in Übereinstimmung von SPD und CDU einen Forderungskatalog erhoben hat, wie man Integration hier in Deutschland noch verbessern kann. Ich glaube, dass wir hierüber in den nächsten Wochen und Monaten reden können.
Lassen wir uns nicht provozieren von ewig Gestrigen, die sagen, wir haben in Deutschland ein Problem mit der Zuwanderung! Wir brauchen nicht darüber zu streiten, ob wir ein Einwanderungsland sind oder nicht. Die Zahlen belegen, Bremen ist ein Einwanderungsland, denn ohne den Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern wären wir kein wachsendes Bundesland. Das muss man ganz klar an dieser Stelle sagen.
Wir brauchen diese Menschen in unserer Stadt und auch in Bremerhaven. Deswegen ist es richtig, dass wir auch in Zukunft den Zuzug solcher Menschen regeln, koordinieren und steuern. Das ist die Aufgabe des Zuwanderungsgesetzes, und daran wird der Senat sich beteiligen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ein paar kleine Anmerkungen! Ich finde, man kann deutlich merken – und das ist auch ein ganz deutliches Zeichen, das draußen ankommen soll –, Herr Tittmann, bei allen Unterschieden, die wir hier im Hause in bestimmten Fragen haben, wie sie gerade auch noch einmal in den unterschiedlichen Reden jetzt zum Zuwanderungsgesetz deutlich geworden sind, Sie verrechnen sich einfach damit, wenn Sie glauben, dass wir uns hier in der Frage, dass wir uns gegenüber dem, was Sie hier repräsentieren, nicht absolut einig sind und auch zusammenstehen werden und dass Sie da auch keinen Keil zwischen uns treiben können. Da verrechnen Sie sich total, wenn Sie glauben, dass diese Haltung noch einmal aufzubrechen ist.
Sie haben heute auch wieder gesehen, dass wir gegen Rechte und Rechtsextremismus und gegen Ihre Art von Politik hier in diesem Hause zusammenstehen. Da werden Sie sich täuschen, davon werden wir nicht abgehen.
Die Antwort des Innensenators eben ist auch ein gutes Beispiel gewesen, dass Ihnen das auch in Zukunft nicht gelingen wird, Herr Tittmann! Wir werden uns morgen noch mit Ihnen und dem Problem des Rechtsextremismus näher befassen.
(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Darauf freue ich mich heute schon! – Abg. S c h m i d t - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ruhe dahinten!)
Ich habe nur ein paar Anmerkungen zu dem zu machen, was gesagt worden ist. Ich habe einen deutlichen Widerspruch zu dem, was der Innensenator in Bezug auf das Punktesystem sagte. Das Punktesystem, das ist in allen Ländern, in denen man vergleichbare Regelungen anwendet, so, lässt ja gerade keine unkontrollierte, unbegrenzte Zuwanderung zu, sondern es gelten festgelegte Kriterien. Es war immer klar, dass es auch Jahre geben würde, in denen die Zuwanderung über das Punktesystem möglicherweise nicht stattfinden würde, wenn der Arbeitsmarkt, wenn die verschiedenen Bedarfe in Deutschland eben so sind, dass man die Zuwanderung nicht braucht.
Trotzdem sagen alle, dass das Punktesystem in Zukunft gebraucht würde. Gerade wenn Sie einmal die Stimmen aus der Wirtschaft hören, dann können ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sie es ganz deutlich vernehmen, die Gewerkschaften sagen es auch, wir werden sie in bestimmten Bereichen brauchen. Es ist heute zum Beispiel schon so im Pflegebereich, dass wir ohne eine gezielte Zuwanderung von Kräften in der Pflege nicht auskommen würden. Deswegen bedauere ich es noch einmal, anders als der Innensenator, außerordentlich, dass das Punktesystem nicht zustande gekommen und an der CDU damals gescheitert ist.
Ich finde es erfreulich, dass sich der Schwerpunkt der Diskussion in Deutschland von der Frage verlagert hat, wie viele Menschen überhaupt zuwandern können. Wir haben schon so viele Menschen, und der Kollege Kleen hat es auch noch einmal gesagt, hier in diesem Land, die seit 1955 gekommen sind, so dass die Integration, und das sehe ich absolut genauso, die Hauptaufgabe ist und heute den größten sozialen und wirtschaftlichen Sprengstoff in der Gesellschaft darstellt. Hier haben wir in der Tat einiges nachzuholen, was in dem Gesetz teilweise gelungen ist, aber eben auch nur teilweise.
Wir haben die Integration zwar jetzt gesetzlich verpflichtend festgeschrieben, aber wenn wir einmal schauen, dann sind die sogenannten Integrationskurse in allererster Linie Sprachkurse. Daran ist nichts Schlechtes, wir brauchen dringend Sprachkurse! Ich bin mir mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für Migration einig, dass wir von den 600 Stunden, die wir heute haben, eigentlich auf 800 oder 900 Stunden kommen müssen. Das ist inzwischen auch Konsens, und ich finde es auch in der Stellungnahme Bremens wieder. Ein Sprachkurs ist zwar sehr wichtig, reicht allein aber natürlich nicht aus.
Der Integrationsanteil, bei dem Werte, Kultur und das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden, macht gerade einmal 30 Stunden aus. Hier ist ein Drittel der Mittel vom Bund gekürzt worden. Es ist doch völlig klar, dass wir, wenn wir meinen, dass wir für die Integration mehr tun müssen, mit Sprache allein und mit einem Schmalspurund Alibiintegrationsteil nicht weiterkommen. Hier, glaube ich, müssen wir auch noch nachbessern, meine Damen und Herren.
Was die Anforderungen angeht! Es ist richtig, hohe Anforderungen zu stellen, wenn man solche Kurse beginnt. Deswegen wurden auch hohe Anforderungen an die Lehrkräfte gestellt. Nun sagt das Bundesamt für Migration, die Zahl hat mich in der Tat auch etwas irritiert, dass nach den vorläufigen Evaluationen, die jetzt vorgenommen worden sind, 60 Prozent
der Lehrkräfte, die in den vergangenen eineinhalb Jahren eingesetzt worden sind – 60 Prozent, mehr als die Hälfte! –, die Qualifikation, die im Gesetz gefordert wird, nicht erfüllen.
Man hat eine Übergangsregelung, so ist es zu erklären, bei der man sagt, für eine gewisse Übergangszeit könnt ihr auch Lehrkräfte bei den Trägern einsetzen, die die geforderten Qualifikationen, nämlich Deutsch als Fremdsprache und ähnliche Ausbildungen, nicht erfüllen. Hier haben wir natürlich auch wieder ein Qualitätsproblem. Man kann die Leute nicht in die Kurse hineinholen und ihnen dann Lehrkräfte vorsetzen, das Problem hatten wir in der Vergangenheit schon des Öfteren, die nicht in der Lage sind, den Menschen die deutsche Sprache annähernd ausreichend beizubringen.