Protokoll der Sitzung vom 13.12.2006

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Arbeit für Hartz-IV-Empfänger. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Peters, Oppermann, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Peters!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, inwieweit im Land Bremen dafür Sorge getragen wird, dass Hartz-IVEmpfänger sich ernsthaft um Arbeitsmöglichkeiten bemühen?

Zweitens: Inwieweit werden fehlende Arbeitsbemühungen beziehungsweise fehlende Arbeitsbereitschaft sanktioniert und damit bestehende Gesetze auch tatsächlich angewandt?

Drittens: Welches Verhalten ist sanktionsrelevant, und wie hoch ist die Sanktionsquote?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind nach Paragraf 2 SGB II verpflichtet, konkrete Schritte zur Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Vorrangig sind eigene Bemühungen zur Beendigung der Erwerbslosigkeit und die aktive Teilnahme an allen Maßnahmen, die die Integration in das Erwerbsleben fördern. Zentrales Instrument ist dabei die Eingliederungsvereinbarung. Hier wird neben Förderangeboten Art und Umfang von Bewerbungsbemühungen der SGB-II-Kunden für zumutbare Arbeit vereinbart. Mit der Eingliederungsvereinbarung werden die Kunden über die eintretenden Rechtsfolgen entsprechend Paragraf 31 SGB II bei Nichteinhaltung der vereinbarten Aktivitäten gesondert belehrt.

Nach Einschätzung der Geschäftsführungen der beiden Argen im Land Bremen handelt es sich bei den arbeitslosen SGB-II-Kunden in ganz überwiegender Zahl um Menschen, die ernsthaft an der Verbesserung ihrer Situation und an Integration in Arbeit interessiert sind.

Zu den Fragen 2 und 3: Sanktionen werden in der BAgIS und der ARGE Job-Center-Bremerhaven gemäß Paragraf 31 SGB II konsequent mit Hilfe des ITFachverfahrens A2LL umgesetzt. Die statistischen Abfragemöglichkeiten in diesem Fachverfahren sind noch nicht so entwickelt, um detaillierte Merkmale über Sanktionen einschließlich deren Mehrmaligkeit und deren Charakter abzufragen. Sanktionsbedroht sind grundsätzlich alle Pflichtverletzungen. Die wesentlichen sind: Ablehnung eines Arbeitsangebots, Weigerung, an entsprechenden Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen, sowie Aufgabe einer Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme aus eigenem Verschulden.

Bisherige geschätzte Werte der BAgIS-Geschäftsstellen weisen eine Sanktionsquote für die ARGE Bremen von zirka 3 Prozent aus. In der ARGE JobCenter-Bremerhaven liegt die Sanktionsquote bei zirka 2 Prozent. Sanktionen wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht, zum Beispiel Meldeversäumnisse, sind hierbei berücksichtigt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Peters, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. P e t e r s (CDU): Nein, danke!)

Eine Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schwarz! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, wie viele Hartz-IV-Empfänger und Empfängerinnen, die sehr bemüht sind, einen Arbeitsplatz zu bekommen, aufgrund ihrer Situation psychisch krank werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Zahl kann ich Ihnen nicht nennen, nein!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau S c h w a r z [SPD]: Nein!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Rolle und Perspektiven des Patent- und Normenzentrums“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Busch, Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Busch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich das an der Hochschule Bremen angesiedelte, vom Wissenschaftsressort finanzierte Patent- und Normenzentrum, PNZ, seit seiner

Gründung auf die Anmeldung und Erteilung gewerblicher Schutzrechte im Land Bremen ausgewirkt?

Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat der Zahl der erteilten gewerblichen Schutzrechte als Indikator für die Wirtschaftskraft des Standortes Land Bremen bei?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Aufgaben des PNZ kostengünstiger außerhalb der Hochschule Bremen, zum Beispiel im Rahmen von Public-Private-Partnership oder durch Übertragung des PNZ auf die aus Bundesmitteln finanzierte bremische Patentverwertungsagentur InnoWi GmbH, wahrnehmen zu lassen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Hochschule Bremen hat 1984 die bis dahin von der Handelskammer Bremen betriebene und finanzierte Patentschriften-Auslegestelle übernommen. Durch die Zusammenlegung mit der bereits in der Hochschule existierenden NormenAuslegestelle ist dann das Patent- und Normenzentrum Bremen entstanden.

Die Anzahl der jährlichen Patentanmeldungen für das Bundesland Bremen, bezogen auf den Anmeldersitz, liegt durchschnittlich bei zirka 170 Daten über tatsächlich erteilte Patente liegen für das Land Bremen nicht vor. Nach Feststellung des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes führen regelmäßig zwei Drittel aller Patentanmeldungen in Deutschland wegen mangelnder Neuheit nicht zur Erteilung des Schutzrechtes. Um diesen vergeblich betriebenen Aufwand von Unternehmen und Privatpersonen zu vermeiden, bieten Patent-Informationszentren wie das PNZ Bremen ihre Dienste an. Recherchen und Informationsvermittlung rund um das gewerbliche Schutzrecht werden angeboten, sie führen zu erhöhter Rechtssicherheit und somit zu besserer Entscheidungsgrundlage bei potenziellen Antragstellern. Das PNZ bedient sich internationaler Datenbanken sowie eines eigenen umfangreichen Patent-Archivs. Zielgruppe sind insbesondere Ingenieure, Patentanwälte, Erfinder, Patentsachbearbeiter der Industrie sowie Hochschulmitglieder.

Zu Frage 2: Patentstatistiken können Aufschlüsse über innovative Produkte und Entwicklungen von Unternehmen, Transferbemühungen der Hochschuleinrichtungen sowie Hinweise auf das Verwertungspotenzial der Einrichtungen geben. Die Zahl der angemeldeten Patente wird als ein Indikator für FuE-Potenziale und Innovationstätigkeit im Lande Bremen herangezogen. Das PNZ unterstützt gemeinsam im Verbund mit Partnern aus der Wirtschaft und den Einrichtungen der Wirtschaftsförderung das Land

Bremen in den Bemühungen, Innovationen in der Wirtschaft zu identifizieren und zu vermarkten.

Zu Frage 3: Das PNZ ist Teil der Hochschule Bremen und realisiert zwei Aufgabengebiete: Zum einen beheimatet es das vom Deutschen Patent- und Markenamt autorisierte Patentinformationszentrum, zum anderen wird die hochschulinterne Normensammlung bereitgestellt. Es erbringt eine Transferleistung gegenüber der regionalen Wirtschaft und Industrie.

Ein privatwirtschaftlicher Betrieb erscheint wenig aussichtsreich, da der Gesamtbetrieb weder kostendeckend noch gewinnbringend sein kann wegen der besonderen Aufgabenstellung im öffentlichen Interesse. Der Gewinn ist in der verbesserten Informationslage und gesteigerten Rechtssicherheit für die Nutzer des PNZ zu sehen. Das steigert den Innovationsprozess und ist wichtig für den Standort Bremen, der auf Innovationen für die Zukunft setzt.

Eine Übertragung des PNZ auf InnoWi GmbH wird nicht erwogen. Aufgabe der InnoWi ist es, das aus Forschungsvorhaben resultierende wissenschaftliche Know-how der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute des Landes verstärkt einer wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und dadurch Einnahmen für die Hochschulen zu generieren. Auch ist eine weitere Entwicklung der GmbH, deren Finanzierung aus Mitteln des Ziel-2-Programms des Landes Bremen und Bundesmitteln getragen wird, nicht absehbar. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Busch, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich zunächst einmal voranstellen, dass ich bezogen auf die Inhalte dieser Fragen erwartet hätte, dass vielleicht eher der Wirtschaftssenator darauf antwortet, weil er auch bisher in der Vergangenheit, wenn auch nicht ausreichend, aber zu dem Thema Stellung genommen hat.

Die Frage aber, die ich habe, Herr Senator: Stimmen Sie mir zu, dass das Land alles unternehmen muss, um bei den Rankings, die wir haben, nicht weiter abzusacken, nur weil der Indikator Patentanmeldungen nicht so erfüllt ist, wie es zurzeit der Fall ist?

Bitte, Herr Senator!

Da stimme ich Ihnen völlig zu.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Keine Zusatzfrage, mehr eine Bitte! Herr Senator, würden Sie mir zusagen, sich im Senat dafür einzusetzen oder vielleicht auf den Wirtschaftssenator hinzuwirken, der aufgrund meiner Fragen hier in der Fragestunde und auch in der

Deputation entweder nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichend zu antworten, dass Sie vielleicht darauf hinwirken, dass er sich dieses Themas noch einmal annimmt, um eine Verbesserung zu erzielen?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben keinerlei Kommunikationsprobleme miteinander und arbeiten sehr stark gemeinsam an der Verwirklichung des eben von Ihnen in der vorhergehenden Frage formulierten Ziels.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Herzlichen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die unbefriedigende Datenlage zum Übergang in das duale System. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.