Das ist eigentlich nicht die Idee, weil der gesamte Ansatz der BIDs darin besteht, dass dieser Antragsteller, diese Gruppierung, die sich dort bildet, selbst einen Finanzierungsbeitrag zu den eigentlichen Projekten leistet, die dort dann umgesetzt werden sollen. Wir sehen unsere Aufgabe im Moment darin, diese potenziellen Antragsteller zu begleiten, zu beraten, dass es überhaupt zu einem Antrag kommt. Das ist auch eine erste Erfahrung, die man macht, für die Antragsteller ja ganz genauso. Da sehen wir unsere Aufgabe und finden Gespräche statt. Da stehen wir und die BIG bereit. Das passiert bereits.
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Möhle! Bitte, Herr Kollege!
Herr Staatsrat, Ihnen ist ja bekannt, dass dieses Gesetz hier im Hause gemeinschaftlich beschlossen worden ist, also über alle Parteien hinweg, und im Grunde genommen auch auf Drängen des Einzelhandels. Der Einzelhandel hat uns damals, ich will nicht sagen, die Hölle heiß gemacht, aber ziemlich gedrängt, dieses Gesetz zu verabschieden. Es ist erstaunlich, dass bis jetzt noch kein Antrag gestellt worden ist. Kann es sein, dass Ihre Hilfestellung nicht ausreichend ist?
Aber ich würde Sie dennoch darum bitten, uns künftig auch zu unterrichten, wie der Verlauf in der Frage weitergegangen ist. – Vielen Dank!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards bei öffentlicher Auftragsvergabe. Die Antwort ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. 7.2006 festgestellte Zulässigkeit von Tariftreueerklärung im öffentlichen Vergaberecht hinsichtlich der Regelung des Bremischen Vergabegesetzes?
Zweitens: Welche weitergehenden sozialen Mindeststandards hält der Senat im Sinne dieser Entscheidung bei öffentlichen Auftragsvergaben für möglich?
Drittens: Wie bewertet der Senat in diesem Kontext die Forderung, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch Mindestanforderungen hinsichtlich des Ausbildungsengagements von Betrieben zu formulieren?
Zu Frage 1: Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem angesprochenen Beschluss vom 11.7.2006 erklärt, dass die im Berliner Vergabegesetz festgelegte Vorgabe der Verpflichtung zur Tariftreue mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist. Da die Tariftreueregelung des Bremischen Landesvergabegesetzes der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Regelung des Berliner Vergabegesetzes insoweit inhaltlich entspricht, geht der Senat davon aus, dass die Tariftreueregelung des Bremischen Landesvergabegesetzes ebenso mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist.
Zu Frage 2: Im Rahmen der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zulässigen Möglichkeit, weitere soziale Standards in Landesvergabegesetzen zu definieren, müssen diese Standards jeweils gesondert für sich anhand der konkreten Ausformulierung auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Dabei kommt allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu, aufgrund dessen er entscheiden kann, welche Maß
nahmen er auf der Grundlage seiner wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Vorstellungen und Ziele treffen will.
Der Senat unterstützt grundsätzlich die Einführung weiterer Kriterien, zum Beispiel die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands muss jeweils die Verhältnismäßigkeit solcher weiteren Standards geprüft werden. Ein Beitrag zur Problemlösung wird in der Möglichkeit gesehen, ein für die bremischen Erfordernisse geeignetes Qualifizierungsverfahren aufzubauen, eine entsprechende Dienstleistung zu formulieren und den Vergabestellen anzubieten.
Zu Frage 3: Die Forderung nach der Aufnahme einer Regelung im Bremischen Landesvergabegesetz, dass ausbildende Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden sollen, wird durch den Senat grundsätzlich positiv gesehen, da hierdurch das Ausbildungsengagement der Unternehmen entsprechend gewürdigt werden könnte. Eine solche Regelung müsste ebenfalls in ihrer konkret beabsichtigten Ausgestaltung einerseits auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und andererseits auf die Verhältnismäßigkeit des damit verbundenen Aufwands geprüft werden.
Auch hier gilt, dass der Gesetzgeber insoweit einen weiteren Beurteilungsspielraum hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich festgestellt, dass das Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Verfassungsrang hat.
Zunächst freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt hat, dass unser Landesvergabegesetz verfassungsgerecht ist. Das ist ein echter Fortschritt.
Sie haben gesagt, dass es bei der Bürokratie erhebliche zusätzliche Belastungen geben kann. Zu wie viel Prozent würden Sie meine Einschätzung teilen, dass eine zentrale Vergabestelle und ein verpflichtendes Qualifizierungsverfahren Bürokratieabbau mit sich bringen?
Ein Qualifizierungsverfahren halte ich für eine deutlich elegante Lösung, um den Aufwand im jeweiligen Ausschreibungsverfahren zu minimieren. Was eine zentrale Vergabestelle angeht, sehe ich eher einen Mehraufwand.
dere Ausbildung. Das ist ein guter Weg! Würden Sie mir beipflichten, dass man auch Gütesiegel, die zum Beispiel Kinderarbeit verhindern sollen, oder Gütesiegel, die sich mit nachhaltiger Forstwirtschaft beschäftigen, in die Vergabekriterien aufnehmen könnte?
Darauf kann ich Ihnen im Moment keine Antwort geben. Ich glaube, das sind Themen, die auch außerhalb unserer Zuständigkeitsbereiche liegen, Kinderarbeit zum Beispiel.
Weitere Zusatzfragen? – Der Abgeordnete Dr. Carsten Sieling! – Bitte, Herr Kollege Sieling, Sie waren zuerst am Mikrofon! Sie haben das Wort.
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, dass der Senat beispielsweise sehr positiv zu dem Kriterium Ausbildung und den sozialen Standards steht. Werden der Senat und Ihr Haus uns denn einen Vorschlag machen, wie wir gerade diese positiven sozialen Standards in das Landesvergabegesetz aufnehmen können?
Ich habe darin aber nicht entdecken können, dass diese sozialen Standards in dem Vorschlag aus Ihrem Haus enthalten sind.