Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Bitte, Herr Staatsrat!

Das mag so sein! Wenn Sie zufällig Entwürfe sehen, dann mag das so sein!

Weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann frage ich konkret: Sind die sozialen Standards, für die sich der Senat ausspricht, in dem Entwurf enthalten, der aus Ihrem Haus kommt und von daher Ihr Wissen haben müsste?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich überblicke das im Moment nicht genau, ob konkrete Aussagen oder gewisse Eröffnungsklauseln darin sind. Das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Teilen Sie denn meine Einschätzung, dass es vor dem Hintergrund dieser Senatsantwort ausgesprochen wünschenswert wäre, wenn Sie in Ihrem Haus diese Standards und diese Ziele dort aufnehmen würden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich denke, die Senatsantwort ist sehr deutlich.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Sieling!

Dann darf ich darum bitten, dass der Senat auch bei seinen Gesetzesvorschlägen und die einzelnen Häuser sich an diese Senatsposition halten.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Schön das Wort. – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Sieling hat einen Teil meiner Fragen schon beantwortet.

(Zurufe von der SPD)

Es ist doch schön, wenn wir die gleichen Fragen haben! Aber ich habe trotzdem noch zwei Nachfragen, und zwar: Wann wird denn das Landesvergabegesetz verabschiedet mit den wünschenswerten sozialen Standards, zu denen sich der Senat bekennt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich bedauere, dass ich Ihnen das leider nicht beantworten kann, weil dieses Ver

gabegesetz schon eine etwas längere Historie hat und ich deshalb vorsichtig mit solchen Aussagen bin.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Können Sie denn die Frage beantworten, ob das noch in dieser Legislaturperiode sein wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das weiß ich nicht!

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Können Sie denn die Frage beantworten, ob in der Vergangenheit bei öffentlichen Aufträgen, die Unternehmen, denen Sie Aufträge gegeben haben, entsprechend ihrer Ausbildungsverantwortung ausgebildet haben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, weil das bisher kein Kriterium war, soweit mir bekannt ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kann ich daraus den Schluss ziehen, dass es den Senat in der Vergangenheit nicht interessiert hat, ob es bei öffentlichen Aufträgen ausreichend Ausbildungsplätze gab?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das möchte ich deutlich zurückweisen! Vergabeverfahren sind sehr schwierige, sehr komplexe Verfahren, bei denen wir sehr oft mit Einsprüchen zu tun haben und es sehr schwierig ist, gerichtsbeständige Kriterien zu entwickeln. Das ist etwas, das in der Antwort, denke ich, auch sehr deutlich gewesen ist, dass man abzuwägen hat gegenüber einem zusätzlichen Aufwand.

Ich nehme einmal das Beispiel Ausbildungsplätze. Was sagen Sie zu einem Unternehmen, das glaubwürdig nachweisen kann, dass es einen Auszubildenden gesucht und nicht gefunden hat? Wie gehen Sie damit um? Ich will damit nur deutlich machen, dass Sie hier ein rechtlich sicheres Regelwerk brauchen bei einem Anliegen, das, denke ich, wir alle teilen, das aber rechtlich abzusichern ausgesprochen schwie

rig ist. Das sind unsere Erfahrungen. Insofern diese Antwort!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Eine letzte Frage! Stimmen Sie mir denn darin zu, dass das Landesvergabegesetz mit den entsprechenden sozialen Kriterien der Ausbildungsverantwortung schnell zu einem Abschluss kommen muss?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dass wir das schnell machen sollten, darin stimme ich Ihnen voll zu!

(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grünen]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „UmsatzsteuerSonderprüfung bei Unternehmen“.

Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Görtz, Frau Schwarz, Jägers, Dr. Sieling und der Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Görtz!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Feststellung des Bundesrechnungshof in seinem Bericht 2006, dass die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsquote in den Bundesländern zu gering ist, um Umsatzsteuerbetrug erfolgreich zu bekämpfen?

Wie hoch ist im Land Bremen die im Bericht des Bundesrechnungshofs als viel zu gering kritisierte Umsatzsteuer-Sonderprüfungsquote?

Wie hoch sind die durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung festgestellten Mehreinnahmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Die Fragen eins und zwei werden zusammen beantwortet. Zu 1 und 2: Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsquote ist der Anteil der abgeschlossenen Prüfungen bezogen auf die Zahl der vorhandenen Unternehmer zu Beginn des Kalenderjahres. Die Quote unterliegt in den einzelnen Finanzämtern immer gewissen Schwankungen und ist insbesondere von den jeweiligen Personalsituationen abhängig. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen sind relativ kleine