Dann wollen Sie den Frauenbeauftragten Sondervoten geben für Berufungsverfahren, die an den Senator weitergeleitet werden können. Wenn Sie das wirklich wollen, dann hätten Sie das als Ermächtigungsgrundlage in das Gesetz hineinschreiben müssen. Das haben Sie aber nicht getan! Von daher können Sie es an der Stelle ganz offensichtlich auch nicht so ernst meinen, ansonsten würde es jetzt ja im Gesetz stehen. Es gibt keine Grundlage, weshalb das gemacht werden kann.
Zu den Kontrakten, die Sie darin haben, das haben Sie einfach bei uns abgeschrieben, warum Sie das in unserem Antrag dann ablehnen, bleibt Ihr Geheimnis. Sie wollen einen Prüfauftrag vergeben, wie weibliche Nachwuchsförderung betrieben werden kann. Die Instrumente sind bekannt, wie das gehen soll. Was Sie da genau noch prüfen wollen, das weiß ich auch nicht! Man muss die Instrumente einfach anwenden. Ihr Antrag gaukelt Aktivitäten vor. In Wirklichkeit zementiert er den völlig unzureichenden IstZustand. Schade, dass Sie es sich leisten wollen, weiterhin die Ressourcen von Frauen zu verschwenden.
Dieses Gesetz wird die strukturelle Ungleichheit von Frauen und Männern weiter zementieren. Es ist in der Frage schlechter als das niedersächsische Hochschulgesetz, das von einer CDU/FDP-Regierung verabschiedet worden ist. Das gibt zu denken, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Es ist schade, dass das Votum des Bremer Frauenausschusses zum Beispiel auch nicht berücksichtigt wurde. Frau Ahrens von der CDU sitzt darin und hat es an der Stelle auch mit beschlossen.
Dass sich die SPD- und CDU-Frauen im Gleichstellungsausschuss in Ihren Fraktionen nicht durchsetzen konnten, das finde ich besonders schade! Das wirft einfach auch ein schlechtes Licht, wie wichtig Gleichstellung bei SPD und CDU behandelt wird.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Dieses Gesetz wird den Zukunftsherausforderungen nicht gerecht! Es schränkt die akademische Selbstverwaltung ein. Es hebelt den Gesetzgeber aus. Die Hochschulen müssen offenbar ein verfassungswidriges Studienkontengesetz exekutieren, und für eine strukturelle Verbesserung der Teilhabe von Frauen im Wissenschaftsbetrieb wird nichts getan. Deswegen werden wir Ihr Gesetz und Ihren Antrag ablehnen!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass zu einem Thema, das nicht direkt ein, sage ich einmal, vordergründiges Frauenthema ist, heute so viel über Gleichstellungspolitik, Frauenpolitik gesprochen worden ist. Das haben wir, glaube ich, hier in diesem Hause noch nie gehabt. Das macht aber auch deutlich, wie wichtig dieses Thema ist und wieviel Nachholbedarf wir noch hier in diesem Feld haben.
Viele Punkte sind von meinen Vorrednerinnen genannt worden. Auf Herrn Wedler möchte ich nicht eingehen! Ich glaube, Sie sind hier eine Insellösung, von der Sie vorhin nicht sprechen wollten, was wir hier abgeben. Das ist, glaube ich, für uns alle nicht akzeptabel, was Sie hier vorgetragen haben! Meine Kolleginnen haben aber schon einige Punkte angesprochen. Ich möchte mich jetzt hier nur auf zwei wesentliche Punkte beschränken.
Einmal geht es um – Frau Schön hat es schon gesagt – die Sondervoten der Frauenbeauftragten. Es ist nicht direkt im Gesetz festgeschrieben, Herr Senator, dass diese Sondervoten von den Frauenbeauftragten direkt an den Senator weitergeleitet werden können. Mein Wissen ist, dass es hier eine Vereinbarung zwischen den Rektoren und der Wissenschaftsbehörde gibt, die dies regelt. Herr Senator, ich würde ganz gern von Ihnen wissen, wie dies genau aussieht, wie verbindlich diese Abmachung ist, auf welcher Grundlage sie basiert und wie sich die Frauenbeauftragten dann eben auch auf diese Abmachung berufen können.
Eine sehr auch emotional geführte Debatte ist die Debatte um eine Quote. Wir haben ja schon in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft Quoten ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mit Erfolg durchgesetzt. Dort, wo man auf Quoten verzichtet hat, Selbstverpflichtungen eingegangen ist, hat sich, und das muss ich jetzt einfach aus meinen Erfahrungen heraus sagen, diese Selbstverpflichtung nicht bewährt. Wo eine so deutliche Differenz zwischen dem, was angestrebt wird, und dem, was ist, besteht, ist es aus meiner Sicht notwendig, hier eine gesetzliche Vorgabe zu machen. Alles andere ist eine Wunschvorstellung.
Die Anhörung im Gleichstellungsausschuss hat auch ganz deutlich gezeigt, dass hier die Hochschulen und die Universität eine unterschiedliche Auffassung haben. Die Universität hat sich ganz klar gegen eine Quote ausgesprochen, die Hochschulen mehrheitlich oder eigentlich alle für eine Quote. Was da dahintersteckt, möchten unsere Wissenschaftsdeputierten besser erforschen können. Für mich war es aber eine ganz wesentliche Erkenntnis, die ich mitgenommen habe, dass da an der Universität doch noch mehr zementiert ist.
Autonomie ja, dafür bin ich uneingeschränkt, aber, wie gesagt, um es noch einmal zusammenzufassen, was die Quote angeht: Überall dort, wo das Selbstverständnis noch nicht so weit ist, dass auch über ein Anreizsystem eine Quote eingeführt wird, werden könnte, muss nachgeholfen werden. Wie diese Quoten aussehen, darüber gibt es durchaus sehr unterschiedliche Diskussionen, und es gibt auch, und das haben wir in der Anhörung gehört, sehr unterschiedliche Modelle. Es muss keine starre Quote sein. Wir haben ja vielfach auch in den einzelnen Fachbereichen ganz klar sehr unterschiedliche Anteile von Frauen und Männern. Diesem wird Rechnung getragen in den ganz verschiedenen Modellen, die je nach dem, welcher Zielerreichungsgrad erreicht ist, dann auch immer wieder angepasst werden können. Also, hier ist auch nichts von starr und steif, sondern es gibt sehr flexible Möglichkeiten, mit Vorgaben zu arbeiten.
Ich spreche hier für viele Frauen, auch hier in diesem Hause quer durch alle Fraktionen, und ich kann Ihnen sagen, Herr Senator, dass es doch in der nächsten Legislaturperiode von den Frauen her eine Initiative gibt, hier noch einmal Gespräche zu führen, um eventuell eine Veränderung zu erreichen. In der breiten gesellschaftlichen Basis in Bremen durch die Verbände sehen wir uns gestützt. Der Bremer Frauenausschuss mit Sandra Ahrens im geschäftsführenden Vorstand hat eine einstimmige Erklärung abgegeben, die dies auch als Ziel unterstützt. Die Hochschulkonferenz der Frauenbeauftragten, die ZGF, alle
stehen hier an der Seite. Ich denke, es lohnt sich, für dieses Ziel noch einmal zu kämpfen! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch zu einigen Punkten von Frau Schön etwas sagen. Es wird hier kritisiert, dass diese Novelle des Hochschulgesetzes den Akademischen Senat schwächen würde. Frau Schön, Sie wissen selbst, und Sie waren bei der Anhörung und dem Gespräch der Hochschulen dabei, es war ein Vorschlag, der die erste Fassung und den Entwurf dieser Novelle des Hochschulgesetzes betraf. Unter Beteiligung und Mitwirkung der Hochschulen ist diese Form verändert worden. Das heißt, man hat dem Akademischen Senat nicht wie vorher gefordert nur ein Vorschlagsrecht, sondern wieder ein Entscheidungsrecht gegeben. Wir können hier nicht behaupten und sagen, das sei jetzt alles irgendwie geschwächt und nicht behandelt worden. Das ist überhaupt nicht der Fall gewesen! Ganz im Gegenteil! Die Hochschulen und Universitäten haben von sich aus gesagt: Diesen Vorschlag, der anfangs bestand, möchten wir noch einmal zur Stärkung des Akademischen Senats verändern! Das ist ja dann auch umgesetzt worden.
Warum haben wir auch eine Veränderung vorgenommen in dem Bereich des Akademischen Senats und Rektorat? Weil ein solches, ich sage einmal, mittleres Unternehmen wie die Universität handlungsfähig sein muss! Wenn der Akademische Senat zu keinem Entschluss oder zu keinem Beschluss kommen kann, dann muss es eine Form geben, die diese Universität handlungsfähig macht.
Wenn man dann sagt, wenn es keine Einigung zwischen dem Rektorat und dem Akademischen Senat gibt, dann hat der Rektor letztendlich das Entscheidungsrecht, das ist auch wichtig für uns, denn wir wollen ja auch, dass das, was da behandelt und umgesetzt werden kann, auch erfolgt. Wir sehen es ja auch gerade im Moment, dass dort auch durch massive Behinderung eigentlich keine Handlungsfähigkeit der Hochschulen mehr gegeben ist.
Sie sagen, dass die Novelle des Hochschulgesetzes eigentlich nichts Besonderes sei, oder zumindest sagen Sie, dass das, was dort in einigen Punkten stattfindet, nicht innovativ sei. Innovativ ist es schon, und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch das, was Sie kritisiert haben, die Reformklausel, dass das einfach nur ein Experimentieren sei, sehen andere anders. Zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht gerade diese Reformklausel, die wir hier implementieren wollen, als sehr positiv. Da können wir doch nicht davon ausgehen, dass das nichts Besonderes oder irgendetwas Experimentelles wäre. Nein, ganz im Gegenteil! Wir zeigen hier in Bremen, dass wir handeln und innovativ handeln können mit dieser Novelle des Hochschulgesetzes. Das sollte man auch dementsprechend dann respektieren!
Weggetaucht sind wir nicht, denn wenn wir weggetaucht wären, dann hätten wir keine Anhörung durchgefürt, dann hätten wir auch nicht diese Anhörung zu dem Gleichstellungsauftrag und der Frauenförderung unter dem Vorsitz des Senators durchgeführt. Wir haben uns durchaus mit diesem Thema beschäftigt. Das wird auch noch einmal in unserem Antrag deutlich, zu dem Sie jetzt hier gesagt haben, er wäre eigentlich schon das, was wir immer bis jetzt auch haben. Das ist nicht der Fall, denn was uns wichtig ist, es ist eben auch noch einmal, dass die Satzungen das dementsprechend vorsehen. Ich weiß nicht, ob Sie da irgendwie nicht zugehört haben! Die Hochschulen müssen einfach auch in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie diese angemessene Frauenquote aussehen soll. Das ist gerade im Zuge der Autonomie der Hochschulen und in den Unterschiedlichkeiten der Studiengänge sehr wichtig.
Ich glaube, dass Sie so starr an der Quote mit 40 Prozent festhalten, zeigt eigentlich, dass Sie dem Handlungsspielraum, den hier die Universität und Hochschulen auch in dieser Anhörung gefordert haben, nicht nachgeben wollen, und ich finde, da sind Sie den Hochschulen gegenüber auch nicht gerecht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Schön, auch wenn Sie es hier so vortragen, eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Studienkontengesetzes liegt nicht vor! Das lassen wir doch besser das Gericht entscheiden.
Auch die Aussage, dass wir das Verwaltungsgericht hinters Licht führen, glaube ich, die können wir beim Verwaltungsgericht so nicht gelten lassen. Auch das weise ich hier entschieden zurück!
Ob wir aus dieser Anhörung gelernt haben, entscheiden nicht Sie, und es liegt auch nicht daran, wie Sie das auffassen, was dort gesagt worden ist. Sie haben sich die Passagen natürlich herausgesucht, die am besten zu Ihrem Antrag passen, die Aussagen, die zur Quote passen. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass diese Quotenaussage unterschiedlich bewertet wurde, also bitte seien Sie da auch ehrlich und offensichtlich, und einen Vergleich mit Portugal heranzuziehen, finde ich im wahrsten Sinne des Wortes weit hergeholt!
Im Übrigen mag es vielleicht ja an meiner Lebenserfahrung liegen oder vielleicht auch an der Erfahrung in der Verwaltung, ich bin der Meinung, ein Redebeitrag, wie Sie ihn hier abgeliefert haben, mag ja einige Punkte enthalten, denen ich durchaus zustimmen kann, mag auch die Frauenkreise befriedigen, führt aber mit Sicherheit nicht zu dem Erfolg, den wir alle wollen, nämlich die Gleichstellung der Frauen in allen Bereichen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass die SPD-Fraktion dem Gesetz und dem Antrag zustimmen wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, wie Sie sich denken können, schwerpunktmäßig auf den Bereich der Frauenförderung zu sprechen kommen. Ich bedanke mich bei Frau Busch, dass sie der Abgeordneten Frau Schön eben so klar noch einmal verdeutlicht hat, was zu sagen war, was das Studienkontengesetz angeht, denn das ist keine Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, sondern es liegt vor Gericht und wird von dem Gericht auch sicherlich entsprechend entschieden werden. Hier davon zu reden, dass wir das Gericht vors Licht,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch das noch einmal ausdrücklich unterstreichen, was Frau Dr. Spieß eben gesagt hat zum Bereich der Reformklausel. Wir haben, als wir unseren Entwurf abgegeben haben, eine Rückfrage bekommen, weil in Berlin ausgesprochen positiv beurteilt worden ist, dass wir in unserem Gesetz die Möglichkeit eröffnen, auch innerhalb des Landes zwischen den Hochschulen entsprechende Konstruktionen zu entwerfen und auch länderübergreifend, so zum Beispiel mit Oldenburg – das ist ja ausdrücklich ein Auftrag des Parlaments an das Wissenschaftsressort – zu überlegen, in welchen Bereichen wir vorhandene Kapazitäten zusammenführen können. Es ist ein ausdrücklicher Wunsch dieses Hauses an das Wissenschaftsressort, entsprechend mit neuen Reformideen zu kommen. Ich sage es ausdrücklich, Frau Dr. Spieß hat eben darauf hingewiesen, das wird außerordentlich positiv in Berlin gesehen und wird mit Sicherheit in dem einen oder anderen Gesetzentwurf in anderen Ländern genauso gut noch umgesetzt werden. Hier sind wir auf einem absolut richtigen und vernünftigen Weg!
Jetzt zum Problem! Wie können wir es umsetzen, dass wir die Kraft, die Power, die in unseren Frauen steckt, nutzen? Solange sie noch zur Schule gehen, ist es offensichtlich, wenn man sich die Abiturientenzeugnisse zum Beispiel anschaut, sind die Mädchen meistens deutlich besser positioniert als die Jungen. Wenn sie in die Oberstufe kommen, gibt es den großen Hammer. Wenn ich dann sehe, wie die Belegungen der Physikkurse sind, der Informatikkurse, der Leistungskurse in den Naturwissenschaften, und ich vergleiche das dann zwischen den Geschlechtern, geht es eigentlich los nach Klasse 10, dass die möglichen Potenzen, die die Frauen haben, nicht optimal genutzt werden.
Wir bemühen uns, schon in der Schule entsprechend zu wirken, indem wir zum Beispiel bei verschiedenen Kursen die Geschlechter trennen. Wenn es in den Computer- oder Informatikunterricht geht, haben wir sie schon vor mehreren Jahren getrennt, ich habe Ihnen darüber auch in den letzten Jahren hier an dieser Stelle berichten können, das ist auf jeden Fall ein richtiges Instrumentarium.