Das halte ich für einen völlig liberalisierten Markt, und der dient nicht der Spielsuchtbekämpfung, Herr Dr. Güldner, und er dient auch nicht dazu, dass wir im großen Umfang in der Lage sind, die Erträge aus dem Glücksspiel abzuschöpfen, um sie sozialen und gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
Wie wollen Sie denn eigentlich einen Umsatz eines in Gibraltar ansässigen Spielvermittlers abschöpfen? Wie wollen Sie den denn erwischen? Mit einer Spieleinsatzsteuer, oder wie auch immer man das nennen will, oder einer Umsatzbesteuerung? Das geht definitiv nicht, weil das Spiel, insbesondere das Sportwettspiel, im Internet abgewickelt wird, meine Damen und Herren.
Es gibt keinen Kontrollmechanismus für im Internet abgeschlossene Wetten, das ist definitiv unmöglich, und deswegen können Sie in einem liberalisiertem Markt nur Wettbewerbsbedingungen schaffen, die für alle gleichermaßen gelten. Das heißt, Inländer werden besteuert, und Ausländer werden in der Regel nicht besteuert. Das wiederum wäre sozusagen das Ende des Sinns unseres staatlichen Glücksspielmonopols, den Ertrag zur Spielsuchtbekämpfung und für soziale und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Man kann sich als marktliberaler Grüner für diesen Weg entscheiden, das will ich völlig offen lassen, aber ich halte es für einen Irrweg, weil ich glaube, dass wir in Deutschland gut beraten sind mit dem über viele Jahrzehnte bewährten Glücksspielmonopol, das wir haben. Ich halte es für den falschen Weg und für die falsche Liberalität, ausgerechnet an dieser Stelle nun auszubrechen und zu glauben, man könnte hier den Stein des Weisen neu erfinden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der weitgehend geeinten Fassung dieses neuen Glücksspielstaatsvertrags auch die breite Wirkung erzielen. Herr Dr. Güldner, auch das bitte ich Sie zu berücksichtigen, es ist völlig ausgeschlossen, dass wir eine Liberalisierung zum Beispiel auch nur auf dem Bereich der Sportwetten machen. Es geht nur ganz oder gar nicht! Entweder ich entscheide mich als Staat dafür zu sagen, ich will das staatliche Glücksspielmonopol behalten, dann gilt das für „6 aus 49“, das „Mittwochslotto“, die „Sportwette“, oder ich entscheide mich für einen völlig liberalisierten Markt.
Wir reden jetzt nicht nur über die Erträge, die fehlenden Erträge, muss man ehrlicherweise sagen, aus der Sportwette „Oddset“, sondern wir reden dann darüber, dass wir sämtliche Erträge, sämtliches Glücksspiel in Deutschland einem völlig liberalisierten Markt freigeben würden. Die wesentlichen Quellen der Zuschüsse an soziale und gemeinnützige Einrichtungen bekommen wir nicht aus dem Bereich der Sportwetten, sondern aus dem Bereich der klassischen Wetten, der Ziehung „6 aus 49“, mit im Übrigen geringen Suchtpotenzialen, das muss man an dieser Stelle sagen, im Gegensatz zu den Sportwetten.
Dieses Finanzierungssystem und dieses staatliche Abgabesystem würden Sie mit Ihrer Linie vollständig infrage stellen. Wir haben da nicht nur liberalisierte Sportwetten, wir haben einen völlig liberalisierten Sport- und insgesamt Wettmarkt in Deutschland. Ich halte das für den gänzlich falschen Weg aus Sicht der Spielsuchtbekämpfung, aber eben auch aus gemeinnützigen und solidarischen Zwecken, die wir mit den Erträgen aus diesem Glücksspiel verfolgen.
Deswegen werbe ich dafür, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode zu diesem Glücksspielvertrag stehen, der mit 15 von 16 Ländern abgeschlossen worden ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass nach der EU-Notifizierung auch der 16. Ministerpräsident seine Bedenken aufgeben wird und in Deutschland am Ende der Diskussion ein klares Bekenntnis zum staatlichen Glücksspiel steht. – Vielen Dank!
der Senat hatte jetzt fünfeinhalb Minuten. Also, wir rechnen es dagegen. Somit sind im Saldo die Redezeiten ausgeschöpft.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt so vereinbart, dass mit Abschluss dieses Tagesordnungspunktes die Landtagssitzung für heute ihren Abschluss findet. Ich schließe die Sitzung.