Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier schon unzählige Anträge zum Thema Kindesmissbrauch und Opferschutz eingebracht, die Sie zum Schaden vieler Kinder und Jugendlicher unverantwortlich abgelehnt haben. Darum werde ich Ihnen lauthals immer wieder erklären, bis Sie es endlich begriffen haben – falls Sie es jemals begreifen sollten –, dass es eigentlich unerträglich ist, wenn sich unsere Bürgerinnen und Bürger nach jedem öffentlich gewordenen schrecklichen Kindesmissbrauch und nach jedem grausamen Tod eines kleinen Kindes – natürlich wieder einmal begangen durch einen mehrfach vorbestraften Triebtäter – von den verantwortlichen Politikern immer und immer wieder die altbekannten gleichen Alibisprüche anhören müssen; zum Beispiel: Der Täter hatte eine schlechte Kindheit, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch Kinderschänder Rechte haben, und wir haben genügend gesetzliche Möglichkeiten, Sicherheitsverwahrungen anordnen zu können und so weiter.
Das mag ja zum Teil richtig sein. Das Problem ist nur, dass diese bestehenden Möglichkeiten zum Schutz unserer Kinder nicht konsequent umgesetzt werden, und wo bleiben da eigentlich die Grundrechte eines missbrauchten, ermordeten, kleinen Kindes, dessen Zukunft durch eine solche nicht therapierbare Bestie grausam zerstört worden ist! Meine Damen und Herren, es reicht unseren Bürgerinnen und Bürgern schon lange.
Ich habe auch absolut kein Verständnis dafür, wenn zum Beispiel ein fünffach vorbestrafter Kinderschänder immer und immer wieder freikommt und sogar eine Arbeit in einem Kinderstreichelzoo bekommt und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den kleinen, unschuldigen, liebenswürdigen Mitja brutal geschändet und ermordet hat. Solche widerlichen Bestien haben keine Gnade, keine Haftverschonung und keine Rücksichtnahme verdient. Eine solche Bestie hätte schon beim ersten Mal für immer, und ich meine für immer, weggesperrt gehört.
Wenn die jahrzehntelangen Forderungen der Deutschen Volksunion konsequent umgesetzt worden wären, dann würden der kleine Mitja und sehr viele andere missbrauchte Kinder heute noch leben. Wenn sogar die Eltern des Täters fordern, sperrt ihn für
immer ein und schmeißt den Schlüssel weg, dann muss diese Aussage sogar Sie zu sofortigem politischen Handeln ermahnen.
Meine Damen und Herren, einen solchen unverantwortlichen Behördenwahnsinn, dass zum Beispiel ein fünffach vorbestrafter Kinderschänder immer und immer wieder freikommt – und das ist kein Einzelfall! – und in einem Kinderstreichelzoo arbeiten darf, dass er sogar unter Führungsaufsicht der Justiz eine Sexualtherapie vorzeitig abbrechen darf, ist ein Skandal sondergleichen und für die Deutsche Volksunion unerträglich. Machen Sie sofort Schluss mit der weichen Welle gegenüber Kinderschändern!
Meine Damen und Herren, darin unterscheiden wir uns. Sie machen sich meiner Meinung nach zuerst Sorgen um den Seelenfrieden und das Wohlergehen der Täter, wir von der Deutschen Volksunion machen uns zuallererst Sorgen um den Seelenfrieden, das Wohlergehen, das Schicksal und die Zukunft der unschuldigen Opfer. Darum sage ich Ihnen im Namen der Deutschen Volksunion: Bei jedem schrecklichen grausamen Mord an einem kleinen missbrauchten Kind erleiden auch die Eltern einen langen grausamen seelischen Tod. Diese Eltern werden durch den Mord an ihrem Kind gleich mit ermordet.
Sehr viele Eltern werden mit dem unerträglich langen Schmerz des lebendigen Totseins nicht fertig und begehen Selbstmord, weil sie diese Schmerzen nicht mehr länger ertragen können, während solche ekelerregenden Bestien nur jeden erdenklichen Schutz und psychologische Betreuung erhalten. Das ist kein Opferschutz, das ist für mich Täterschutz.
Diese Tatsache ist für die Eltern und auch für mich persönlich einfach nur widerlich und unerträglich. Solange ich lebe, werde ich im Namen der Deutschen Volksunion zum Schutz von vielen kleinen unschuldigen, missbrauchten Kindern für einen effektiven Opferschutz, der den Namen Opferschutz auch wirklich verdient, rigoros und uneingeschränkt kämpfen, denn diese nicht therapierbaren Kinderschänder, diese Bestien in Menschengestalt, haben keine Gnade, kein Mitgefühl, keinen Freigang, keinen Hafturlaub oder sonstige Milde verdient.
Solche Bestien müssen uneingeschränkt für immer – und ich meine für immer, wenn ich lebenslang sage, dann meine ich lebenslänglich –, weggesperrt werden. Darum stimmen Sie dem Antrag der Deutschen Volksunion zum Schutz vieler kleiner unschuldiger Kinder zu, denn ansonsten hört das grausame Morden von kleinen missbrauchten Kindern von mehrfach vorbestraften Triebtätern niemals auf! Sie können aber mit ihrer überparteilichen Zustimmung zu diesem DVU-Antrag mithelfen, unzählige lebende
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tittmann, ich weiß, dass Sie familiär betroffen sind, aber dennoch brauchen wir Ihren Antrag nicht. Wir brauchen ihn deswegen nicht, weil ein Großteil der Themen, die Sie angesprochen haben, im Erwachsenenstrafrecht geregelt ist und was die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeht, aktuell in Bezug auf die Sicherungsverwahrung bei jugendlichen Straftätern, ein Gesetzgebungsverfahren läuft, das auch in Kürze abgeschlossen sein wird.
Wir nehmen das Thema Prävention vor Sexualstraftaten sehr ernst. Wir haben in diesem Hause dieses Thema breit debattiert, wir haben uns im Rechtsausschuss mehrfach mit diesem Thema beschäftigt, und ich möchte Ihnen ganz kurz darstellen, wie gerade die Gesetzgebung in Berlin weitergegangen ist. Daraus wird sich ergeben, dass wir auf Ihren Antrag so nicht reagieren dürfen und können.
Die Koalitionäre in Berlin hatten sich zu diesem Thema geäußert und Vorschläge gemacht. Aktuell wird eine Verschärfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen vorgenommen, und zwar ganz besonders bei den ganz schweren Jugendstraftaten, bei Verbrechen gegen das Leben, gegen körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, bei Raubverbrechen mit Todesfolgen und Ähnlichem mehr.
Es wird zusätzlich eingeführt, dass auch dann, wenn während des Vollzugs erkennbar ist, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Im Übrigen kann neuerdings auch eine Gesamtwürdigung der Prognose ausreichen. Wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein Täter zu weiteren Straftaten neigt, kann auch dann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Sie haben diesen tragischen Fall in Leipzig angesprochen. Es gab in der Tat eine Regelungslücke beim Übergang des Bundesrechts auf die neuen Bundesländer. Diese Lücke ist jetzt gerade geschlossen worden, und zwar können jetzt auch Altdaten herangezogen werden aus alten Vorverurteilungen, auch in den neuen Bundesländern. Dieses Thema hat der Bundesrat Ende März behandelt. Das neue Gesetz, das diesen Fall und ähnliche Fälle regelt, wird in Kürze in Kraft treten.
Ich darf aber auch noch darauf hinweisen, dass dies nicht die ersten Schritte sind, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu etablieren. Es gibt dieses Instrument schon lange. Seit 2002 kann dieses Instrument im Urteil ausgesprochen werden. Neu ist seit dem Sommer 2004, dass auch nach Verurteilung, also nach Ausspruch des Urteils, während der Strafe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen ausgesprochen werden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Täter gefährlich ist und er zuvor zu einer Haft von über 5 Jahren verurteilt worden ist. Es gibt einen weiteren Punkt, das ist die Reform der Führungsaufsicht. Das heißt, man kann mit dieser Führungsaufsicht nach Abbüßung der Strafe Verurteilte überwachen und betreuen. Es kann zum Beispiel ein strafbewährtes Kontaktverbot ausgesprochen werden, es kann ein Entlassener angewiesen werden, sich zu melden, und tut er dies nicht, folgt er den Auflagen nicht, dann kann er mit Strafe belegt werden. Ich sage, wir haben im Rechtsausschuss mehrfach über dieses Thema debattiert. Wir werden uns auch in Zukunft sehr viele Gedanken machen, wo noch Verbesserungen stattfinden können, wo noch mehr Prävention eingeführt werden kann. Wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode, wer auch immer, dieses Thema wieder aufgreifen, und wir werden ihm engagiert nachgehen. – Danke!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/1328 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!