Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Dieser Teilbereich ist uns aufgefallen, als wir uns im Personalcontrollingbericht die Daten, das Zahlenmaterial angesehen haben. Wir haben festgestellt, dass es zu unserer großen Freude sehr viele Teilzeitkräfte in Bremen gibt. Wir haben dafür lange vor allen Dingen frauenpolitisch gekämpft und sind sehr stolz darauf, dass wir in Bremen so viele Teilzeitkräfte beschäftigen können. Auf der anderen Seite haben wir uns natürlich auch die Frage gestellt: Sind das alles Teilzeitplätze, die wirklich gewünschte Teilzeitplätze sind? Wir sind nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen darauf gestoßen, dass es in einigen Bereichen üblich ist, einige Stellen nur als Teilzeitstellen auszuschreiben. Die Menschen, die sich auf diese Stellen bewerben, haben also nicht die Wahl, in Vollzeit oder in Teilzeit zu arbeiten – das, was wir uns eigentlich immer wünschen –, sondern sie haben nur die Wahl, in Teilzeit zu arbeiten.

Wir wissen, dass die Haushaltslage in Bremen und personalorganisatorische Maßnahmen oft nur Teilzeitstellen zulassen. Wenn man sich den Personalcontrollingbericht ansieht, fällt es aber auf, dass diese Teilzeitstellen vermehrt oder fast ausschließlich im Gesundheits- und im Sozialbereich sind, dort, wo fast ausschließlich Frauen beschäftigt sind. Dies ist ein sehr augenfälliges Ungleichgewicht. Wir möchten mit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dieser Großen Anfrage dazu beitragen, dass in den nächsten Personalcontrollingberichten des Senats auch einmal abgefragt wird bei denjenigen, die eine Teilzeitstelle haben, ob sie sich vielleicht auch eine Vollzeitstelle vorstellen könnten. Wir möchten den Senat auch auffordern, mit Teilzeitkräften Personalentwicklungsgespräche zu führen, um hier vielleicht auch einmal andere Personal- und Zeitvertragsstrukturen hineinzubringen.

Wir wissen, dass es vor allen Dingen auch aus Gründen der finanzpolitischen Sicht schwer ist, alle Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umzuwandeln. Für uns ist es aber wichtig, dieses Thema anzusprechen und erst einmal den Weg zu gehen, hier einige Bereiche anzusprechen, anzupacken und Stellenbereiche umzuwandeln. Wir wollen hier den Einstieg mit unserer Großen Anfrage fördern, das ist uns ganz wichtig, denn alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen die Freiheit haben zwischen Vollzeit und Teilzeit. Es soll eine gewünschte Teilzeit geben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Speckert.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Teilzeitarbeit ist in der Öffentlichkeit so aktuell wie schon lange nicht mehr. Zum einen ist viel die Rede von flexiblen Arbeitszeiten, wenn es um die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf geht. Hier wird von den Arbeitgebern zu Recht verlangt, auf die Wünsche der Beschäftigten so weit wie möglich einzugehen, um zu einer familienfreundlicheren Arbeitswelt zu gelangen. Hier ist der bremische öffentliche Dienst mit seiner Vielzahl an Möglichkeiten, in Teilzeit zu arbeiten, seit Langem als Vorbild zu betrachten.

Zum anderen bedeutet Teilzeitarbeit selbstverständlich immer eine Reduzierung des durch Arbeit erzielbaren Einkommens. Für mich ist einerseits klar, ein durch Vollzeiterwerbsarbeit erzieltes Einkommen muss zur Existenzsicherung ausreichen. Bei Teilzeitarbeit ist die Situation komplizierter, weil hier die Motivationslagen sowohl der Beschäftigten als auch die des Arbeitsgebers einbezogen werden müssen. Teilzeitarbeit bewegt sich in einem Spannungsverhältnis. Sie ist für die Beschäftigten ein Mittel, berufliche Anforderungen und private Lebensplanung zu vereinbaren.

(Beifall bei der CDU)

Für den Arbeitgeber ist Teilzeitarbeit aber auch ein Mittel, um mit betrieblichen Erfordernissen umzugehen. Daneben gibt es auch das übergreifende Interesse, mit den knappen finanziellen bremischen Mitteln möglichst viele Menschen zu beschäftigen.

Jetzt aber zu den problematischen Aspekten von Teilzeitarbeit! Die Ziele, flexibel auf betriebliche Erfordernisse eingehen zu können und die Sicherung der Beschäftigten, einer möglichst großen Anzahl von Personen, sind legitim, aber sie haben ihre Grenzen in den Einkommen, die aus diesen Tätigkeiten erzielt werden können.

Meine Damen und Herren, die vorgelegte Darstellung des Senats zur Beantwortung der Anfrage macht deutlich, dass es sich im öffentlichen Dienst nicht um eine Frage der Höhe der Stundensätze handelt, sondern um den Umfang der angebotenen Teilzeitbeschäftigungen. Ebenso deutlich wird, dass es sich eigentlich nicht um ein generelles Problem von Teilzeitbeschäftigten handelt, sondern um ein Problem von Teilzeitarbeit in spezifischen Beschäftigungsbereichen, in denen betriebliche Erfordernisse zur Stückelung von Arbeitszeiten führen können.

In der Beantwortung der Anfrage steht, dass es eine gewisse Anzahl von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bremen gibt, die bedingt durch Teilzeitarbeit ein Einkommen erzielen, das unter den Grenzen liegt, die im Allgemeinen als sozialstaatliche Grenzen der Existenzsicherung anerkannt sind. Ich denke, dass die angegebenen Einkommensgrenzen, nach denen bei weniger als 850 Euro brutto die Existenz ungesichert und zwischen 850 und 1250 Euro als prekär angesehen werden kann, der Realität entsprechen.

Ob mit dem Unterschreiten dieser Grenzen für Teilzeitbeschäftigte eine Existenzbedrohung vorliegt, kann leider anhand der Untersuchung nicht bestätigt werden, da auch dort die Motive für die Teilzeitbeschäftigung nicht bekannt sind. Wer zum Beispiel aus eigenem Antrieb mit einer solchen sehr geringen Stundenzahl arbeitet, kann sich sehr bewusst für eine vermehrte privat verfügbare Zeit zulasten eines geringeren Einkommens entscheiden. Zum anderen können sich aber auch solche Beschäftigten in einer finanziell sehr prekären Lebenssituation befinden. Es sind vor allem Reinigungskräfte, Betreuungspersonal, Krankenpfleger sowie Küchendienste, die unter den 650 Betroffenen in Bremen die Mehrzahl der Fälle stellen. In diesen Personengruppen werden Dienste geleistet, bei denen aus organisatorischen Gründen oftmals nur geringe tägliche Stundenkontingente erforderlich sind. Es ist nach Angaben des Senats nicht bekannt, in wie vielen Fällen für diese Beschäftigten die betrieblichen Erfordernisse direkt individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer Aufstockung entgegenstehen.

Die Verteilung der Beschäftigten auf einige wenige Personengruppen spricht daher dafür, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine freiwillige Beschränkung der Arbeitszeit handelt, sondern dass die entsprechenden Dienststellen diese Arbeitszeitmodelle aus organisatorischen Notwendigkeiten heraus anbieten. Für diese Beschäftigten besteht im Einzelfall

Handlungsbedarf, und es gilt, einen Ausgleich zwischen den organisatorischen Notwendigkeiten einerseits und den legitimen Interessen der Beschäftigten andererseits herzustellen. Das Interesse der Dienststelle an einer ökonomisch vertretbaren Arbeitszeitregelung sollte daher genau hinterfragt werden.

Der Senat hat dies vorgeschlagen, indem er die Dienststellen auffordert, strengere Maßstäbe anzusetzen, bevor derartige Arbeitsverträge angeboten werden. Außerdem sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um, wenn es gewünscht wird, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erzeugen, aber es kann dafür keine generelle Regelung geben, sondern sich nur um ein intensives Bemühen handeln, in jedem Einzelfall zu einer fairen Lösung zu gelangen. Der Senat sollte daran gemessen werden, ob es ihm gelingt, auf diesem Weg zu einer Lösung zu gelangen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Es ist sicherlich positiv zu bewerten, dass 40 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Kernverwaltung und in den Eigenbetrieben mit reduzierter Stundenzahl arbeiten. Im Idealfall kann eine reduzierte Stundenzahl dazu führen, dass man Arbeit und persönliche Lebensplanung besser miteinander verbinden kann, und gesellschaftlich betrachtet bedeutet das natürlich auch eine gerechtere Verteilung von Arbeit in der Gesellschaft.

Im ungünstigen Fall – das ist auch schon gesagt worden – kann Teilzeitarbeit nicht existenzsichernd sein. Diese Arbeitsverhältnisse muss man sich genau ansehen und zu existenzsichernden Arbeitsverhältnissen ausbauen. Gerade wenn es sich um Angestellte im öffentlichen Dienst handelt, sind wir in besonderer Weise gefordert und haben auch eine Verantwortung.

Höchst bedenklich finde ich allerdings, dass 87 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, und bei der Entlohnungsgruppe bis 850 Euro – das ist eine Entlohnungsgruppe, wenn es keine weitere Einkommen gibt, die als existenzgefährdet angesehen wird – sind es auch zu 85 Prozent Frauen. In Zahlen sind das über 500 Frauen, das ist eine große Gruppe.

Wenn man sich dann noch anschaut, in welchen Berufsbereichen sie arbeiten, dann sind das wieder die klassischen – alle ahnen das bestimmt –, nämlich Krankenhaus, Erziehung und Raumpflege, also klassische Frauenberufe, in denen sowieso wenig Geld verdient wird. Wenn ich dann noch in der Senatsant––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wort lese, dass das auch Arbeitsbereiche sind, in denen systematisch Teilzeitarbeit mit geringer Stundenanzahl angeboten wird, weil es angeblich aus betrieblichen und organisatorischen Erfordernissen so notwendig ist, so ist es jedenfalls der Antwort zu entnehmen, dann habe ich mit so einer Antwort Probleme. Dann finde ich das auch zynisch, dass ausgerechnet im Niedriglohnbereich wie Raumpflege, Kindergärten, Küchen, Krankenhäuser angeblich so wenig Arbeitsstunden anfallen, dass sie nicht existenzsichernd sind. Ich glaube, hier gibt es einen riesigen Nachholbedarf, gerade unter Gendergesichtspunkten, hier muss man sich die Dinge in nächster Zeit noch einmal genau anschauen und auch zu Neubewertungen kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Leider hat der Senat keine Daten darüber, ob Teilzeit selbst gewählt ist oder aufgrund der Stellenbeschreibung so erzwungen wurde. Der Senat weiß leider auch nichts darüber, ob die Einkommen existenzsichernd sind oder ob es auch andere Einkommensquellen gibt. Es ist bedauerlich, dass die Senatsantwort einen Grundton hat, na ja, es handelt sich wohl im Wesentlichen um mitverdienende Frauen, die aus familiären Gründen die Teilzeit selbst gewählt haben, von daher wird es wohl nicht so schlimm sein. Handlungsbedarf sieht der Senat an dieser Stelle jedenfalls nicht.

Das ist für mich völlig unverständlich. Erstens sagen Sie auf der einen Seite, Sie haben keine Daten, und zweitens setzt diese Annahme auf einem ziemlich veralteten Rollenbild auf. In der heutigen Zeit dürfte es wohl gesichertes Wissen sein, dass Frauen und Männer gleichermaßen ihren Lebensunterhalt verdienen müssen und dass dazu auch die Möglichkeit im öffentlichen Dienst gegeben sein muss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich betrachte diese Anfrage als einen ersten Aufschlag, sich die Problematik in der nächsten Legislaturperiode noch einmal genauer anzusehen. Die Personalentwicklung muss darauf achten, dass Männer und Frauen gleiche Chancen auf ein existenzsicherndes Einkommen haben. Arbeitnehmerinnen, die mit so geringer Stundenzahl arbeiten, dass ihr Einkommen nicht existenzsichernd ist, müssen als Erste die Chance haben, ihre Stundenzahl auszuweiten, damit sie von ihrer Arbeit auch leben können. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit, gerade wenn ich mir die Debatte von gestern zum Mindestlohn noch einmal vor Augen führe.

Außerdem wird man sich die Bedingung genau ansehen müssen, warum Teilzeit so ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt ist. Man wird zu einem gerechteren Ausgleich zwischen Männern und Frauen an dieser Stellen kommen müssen, das gebietet der

Gleichheitsgrundsatz, und ich bin fest davon überzeugt, dass wir in der nächsten Legislaturperiode – und ich bin davon überzeugt, dass wir Grünen dabei sein werden – dazu Konzepte erarbeiten, wie das anders aussehen muss. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schlüsselbegriff für die politische Diskussion über existenzsichernde Einkommen ist die Teilzeitarbeit. Das ist in den Debattenbeiträgen klar geworden. Um noch einmal auf die Zahlen zu kommen: Wir haben zurzeit 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kernverwaltung wie in Eigenbetrieben und in Sonderhaushalten – also für den Gesamtkonzern Bremen sind die Gesellschaften nicht mitgezählt – in Teilzeitverhältnissen beschäftigt. Das ist bundesweit eine Vorreiterrolle, dafür sind wir im Städtetag und in anderen Einrichtungen immer gelobt worden. Das ist auch ein Durchbruch, weil das eine flexible, aber auch eine autonome Auswahl und Disposition der Beschäftigten ermöglicht. Das ist natürlich immer interessengeleitet, weil das, wie das hier auch schon in der Debatte gesagt worden ist, von beiden Seiten betrachtet werden kann.

Im Hinblick auf die Existenzsicherung muss dabei klar differenziert werden einerseits zwischen den Teilzeitbeschäftigten, die auf eigenen Antrag ihre bisherige Wochenarbeitszeitl reduziert haben, und andererseits solchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Stellen von Beginn an nur als Teilzeitarbeitsplätze vergeben wurden. Für die erste Gruppe – man könnte sie auch Wahlteilzeitbeschäftigte nennen – spielt die Frage der Existenzsicherung sicherlich nicht eine so große Rolle, obwohl wir, wie das auch von Frau Schön gesagt worden ist, natürlich keine Erkenntnisse haben, weil wir keine Motivforschung machen können. Es ist auch schlicht arbeitsrechtlich nicht zulässig nachzufragen, was das Motiv war, die Teilzeitarbeit anzustreben. Aber ich würde da einfach die These wagen, dass da die Existenzsicherung nicht die große Rolle spielt.

Im Gegenteil haben wir sogar flexible Möglichkeiten der Rückkehr, wenn die Bedrohungssituation stärker wird. Wenn das Familieneinkommen reduziert worden ist, haben wir auch gleichzeitig eine Ausnahme vom Einstellungsstopp, sodass man dann wieder erhöhen kann, auch unabhängig von den gewählten Zeiträumen.

Anders sieht das, das will ich hier auch gar nicht verhehlen, natürlich bei den Beschäftigten aus, deren Arbeitsplatz von vornherein als Teilzeitstelle ausgeschrieben worden ist. Da gibt es nichts zu beschö

nigen. Das sind 651 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen unter 850 Euro brutto liegt. Die Frauenquote, das hatte Frau Schön schon angesprochen, ergibt sich auch aus der Antwort. Das sind 9 Prozent der insgesamt 40 Prozent, die Teilzeitarbeit machen. Die einzelnen Einsatzfelder sind hier auch schon benannt worden, also Raumpflege-, Kindertagesstätten-, Küchen- und Krankenhaus-, Pflegepersonal. Da wir das Haushaltseinkommen dieser Beschäftigten nicht kennen, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, dass alle über keine existenzsichernden Einkünfte verfügen. Es besteht aber doch die große Wahrscheinlichkeit, dass eine nicht unerhebliche Zahl dieser Gruppe zuzurechnen ist.

Frau Schön, vielleicht darf ich ein Wort direkt zu Ihnen sagen, da Sie, wenn wir hier schonungslos die Statistiken offenlegen und uns auch um Sachaufklärung bemühen – dazu werde ich gleich noch etwas sagen –, dem Senat ein paar Etiketten aufkleben und sagen, das sei antiquierte Familienpolitik. Das Wort frauenfeindlich ist zwar nicht gefallen, aber der interessierte Beobachter könnte das auch noch zwischen den Zeilen herauslesen. Das muss ich natürlich zurückweisen. Im Gegenteil, wir haben eine Referentin beim Senator für Finanzen, die sich ausschließlich um diese Sachen kümmert, die vorher bereits als Psychologin im öffentlichen Dienst beschäftigt war und die diese vielen kleinen Schritte macht. Dazu werde ich gleich noch etwas sagen.

Um die Situation zu verändern, braucht man natürlich auch einen Einblick und muss sehen, was eigentlich die Rahmenbedingungen sind. Nur Rundschreiben herauszugeben oder Proklamationen zu verschicken, würde in der Verwaltung wenig bringen. Wir müssen stattdessen da heran, wo es kneift, und das liegt eben, wie es schon von Frau Speckert gesagt worden ist, in den betrieblichen und organisatorischen Erfordernissen.

Deswegen müssen wir nicht nur personalpolitisch ansetzen – das ist immer der letzte Schritt in der Entwicklung –, sondern wir müssen ansetzen an der Organisation selbst, und wir müssen eigentlich die Dienststellen und Ämter, Einrichtungen, Krankenhäuser, Universitäten hervorheben, die familienfreundliche oder auch für Einzelerwerbstätige, in Klammern fast ausschließlich Frauen, extra eingerichtete Arbeitsplätze schaffen, die ihnen auch eine entsprechende Wahrnehmung dieser Arbeit ermöglichen. Das ist die Kernstruktur.

Zu Ihnen, Frau Arnold-Cramer! Sie haben ja den Senat aufgefordert, andere Verträge anzubieten und Personalentwicklungsgespräche zu führen. Dazu sage ich gleich noch einmal etwas. Ich kann aber an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir werden das nicht als administrativen Vollzug herstellen können. Das ist eine Kommunikationsfrage, dafür brauchen wir die Beschäftigten selbst, die Personalräte, aber auch die Frauenbeauftragten, das muss ein Interessenwi

derstreit sein, wo man dann versucht, gemeinsam solche Rahmenbedingungen und die Arbeitsplätze zu gestalten.

Kurz zu Ihren Vorschlägen, Frau Arnold-Cramer! Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge legt ja schon gesetzlich fest, dass die unter dem Rahmen Teilzeit Beschäftigten jederzeit bevorzugt bei der Vergabe anderer Arbeitsplätze zu berücksichtigen sind. Das ist aber immer diese Organisationsfrage, deswegen haben wir uns nicht darauf reduziert, denen einmal das Gesetz mitzuteilen oder das in unser Infosys-System zu stellen, dass es alle nachlesen können, sondern der Senat hat über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Schritte eingeleitet.

Alle Ämter und Dienststellen sind aufgefordert, die sozialen Schieflagen erst einmal zu ermitteln und auch abzubauen beziehungsweise künftig von vornherein zu verhindern, eben durch organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen. Gegebenenfalls muss man da auch flexible Belegungspläne für Arbeitsräume machen, weil das sonst anders nicht möglich ist. Das hat ja auch oft dazu geführt, dass das dann gemacht worden ist, und wir haben ja auch schon von anderen Stellen Aufforderungen bekommen, Teilzeitarbeit nicht zuzulassen, weil wir dann zu viele Räume brauchen. Das weise ich zurück und sage: Da ist für uns der Ansatzpunkt! Wir wollen durch diese Anweisung an die Dienststellen erreichen, dass zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten durch Aufstockung geschaffen werden. Für Stellen, die neu eingerichtet werden, gilt dann ganz besonders, dass strenge Maßstäbe bei der Beurteilung der betrieblichen Erfordernisse anzulegen sind. Hier bieten wir auch vom Finanzsenator an, dass unsere Organisationsfachfrauen und -männer da noch einmal hinkommen und die Dienststellen unterstützen, dass das gemacht wird.

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, oder was Sie hier, Frau Arnold-Cramer, als Personalentwicklungsgespräche aufgeführt haben, darum kämpfen wir schon seit einigen Jahren, schon in der vorletzten, letzten und in dieser Legislaturperiode, dass das zum Allgemeingut in der Verwaltung gegeben wird. Da bedanken wir uns für die Unterstützung, wir werden diesen Hinweis noch einmal als Aufforderung nehmen, weiter Power zu entwickeln, um das zu machen.

Letztlich wird es also darum gehen, dass man Teilzeitarbeit als gute Möglichkeit, die Ressource Beschäftigung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, nutzt, die Disposition der Beschäftigten auch zu fördern, also ihnen auch die Möglichkeiten zu geben. Unfreiwillige Teilzeitarbeit mit geringer Stundenzahl wird und soll immer eine Ausnahme bleiben. Den jetzigen Bestand von 651 – das wäre unsere Leitlinie bis zum nächsten Bericht, der angefordert wird, Frau Schön – wollen wir reduzieren. Dies alles vorausgesetzt wird der Konzern Bremen auch in Zukunft das Instrument Teilzeitarbeit weiter nutzen, um den Belangen der

Beschäftigten und den differenzierten Anforderungen der modernen Dienstleistungsgesellschaft auch gerecht zu werden.

Wir haben zum Beispiel auch im Landesgleichstellungsgesetz eine Vorschrift, dass bevorzugt beurlaubte Kolleginnen eingesetzt werden sollen in kleinen Arbeitsanteilen, um wieder eine Rückkehr zu ermöglichen oder den Kontakt zu behalten. Wir müssen auch sehen, dass wir da eine einheitliche Strategie haben und nicht die geringfügige Beschäftigung an sich dann wegwerfen mit der Zielrichtung, dass wir das lösen wollen. Soziale Schieflagen werden wir also künftig verhindern und weiter abbauen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

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