Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

Was die Videoauswertung, das ziehe ich schon einmal vor, angeht, kann ich nur sagen, wir haben vereinbart, dass wir nach zwei Jahren Probelauf bewerten, ob sich eine Fortsetzung dieser Überwachung als geeignet darstellt oder eben nicht, und dann müssen wir entsprechende Schritte einleiten, wenn es erforderlich ist. Wenn es aber so bleiben soll, werden wir das auch gemeinsam so feststellen können. Aber das wird Ende 2004 der Fall sein, und bis dahin müssen wir uns wohl allesamt noch gedulden.

Ich bin durchaus Ihrer Meinung, dass die Polizei sicherlich mehr Personal verdienen würde. Da würde ich dann sagen, Herr Dr. Güldner, sind Sie aufgefordert, auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung mit Sorge dafür zu tragen, dass dies geschieht. Ob es denn geschieht, dahinter machen wir sicherlich gemeinsam ein Fragezeichen.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Was heißt das denn?)

Die Kriminalstatistik mit den Bestimmungen des Polizeigesetzes in Verbindung zu bringen und auszuwerten, halte ich einfach deswegen für verfehlt, weil wir die Maßnahmen, die aus den polizeigesetzlichen Regelungen entstehen und vorgenommen werden, nicht so statistisch erheben können, denn sie sollen dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu Straftaten kommt. In der PKS sind natürlich nur Straftaten registriert. Insofern ist hier schon ein Missverhältnis, und es ist nicht tauglich, hier einen solchen Vergleich zu ziehen, wie Sie es getan haben.

Ich will noch einen Satz sagen, ich habe das auch mehrfach in den damaligen Debatten gesagt, hier wird wiederum in der Großen Anfrage vom Lauschangriff gesprochen. Ich kenne eine solche Bezeichnung weder aus dem Polizeigesetz noch aus der Strafprozessordnung, und ich finde es auch nicht in Ordnung, diesen Begriff zu gebrauchen, weil er suggeriert, dass hier die Polizei lauscht oder, Herr Dr. Güldner hat seinerzeit gesagt, ausspäht oder -spioniert, das ist noch schlimmer. Ich halte dies schlichtweg für eine Diffamierung der Polizei, denn sie lauscht und spioniert nicht aus, sondern sie ist hier im gefahrenabwehrenden Bereich tätig, und das zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der CDU)

Einen letzten Punkt, Herr Dr. Güldner: Ich weiß nicht, wo diese hysterischen Debatten stattgefunden haben und wo die CDU nun besonders im Wahlkampf ganz schlimme Dinge gesagt hätte. Sie waren wahrscheinlich auf einer anderen Veranstaltung, und von daher will ich Ihnen verständlicherweise an dieser Stelle auch verzeihen.

Meine Damen und Herren, ich habe insgesamt in der Bewertung dieser Großen Anfrage einfach nur festzustellen, sie war schlichtweg überflüssig. All das, was ausgewertet werden muss, wird ausgewertet werden, und all das, was schon jetzt als gute Regelung darstellbar ist, haben wir bislang so zur Kenntnis genommen, ob das nun das Wegweisungsrecht ist oder auch der qualifizierte Platzverweis. Es sind Regelungen, die sich im täglichen Alltag der Polizei bewährt haben. Bei den anderen Dingen, ich habe das eben schon ausgeführt, die im Bereich der Datenerhebung geregelt sind, kann ich nur sagen, wir können froh sein, dass die Polizei von diesen Mög

lichkeiten nicht Gebrauch machen musste. Das zeigt außerdem, dass die Polizei, aber auch die Richter, deren Vorbehalt in den meisten Fällen gegeben ist, hier sehr seriös und vorsichtig mit diesen Instrumentarien umgehen, und auch das, finde ich, ist ein positives Merkmal und sollte auch in diesem Sinn verstanden werden.

Ich bin im Übrigen auch nicht davon ausgegangen, dass wir anhand dieser Großen Anfrage die gesamte Polizeirechtsdebatte, die wir ausführlich geführt haben mit Anschluss zum so genannten Wegweisungsrecht, hier heute wiederholen. Ich habe das aber auch so den Beiträgen der Vorredner nicht entnehmen können, und insofern beschränke ich mich auf die wesentlichen Dinge.

Unter anderem meine Vorredner und ich waren just im Kontrollausschuss nach Paragraph 36 des Polizeigesetzes, und dieser Ausschuss, der im Übrigen die Dinge, die dort vorgetragen werden, vertraulich behandelt, wird regelmäßig, mindestens in Abständen von sechs Monaten, über diese Maßnahmen nach den Paragraphen 31, 32, 33 bis 35 des Polizeigesetzes informiert. Insofern, möchte ich sagen, sind zumindest diese drei Herren, mich jetzt einmal eingeschlossen, sehr gut informiert über die Ergebnisse und Maßnahmen, die aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen im Polizeigesetz vorgenommen worden sind. Von daher hätte es sicherlich auch zumindest der Fragestellung zu den verdeckten Ermittlern und zum verdeckten Einsatz technischer Mittel hier nicht bedurft. Dennoch ist es abgefragt worden mit dem Ergebnis, es hat auf diesem Feld nichts stattgefunden, was wir vorhin, aber auch schon in einer der vorangegangenen Sitzungen gehört haben.

Ich glaube, dass insofern diese Große Anfrage mehr unter der Rubrik läuft, wir müssen uns wieder einmal darüber unterhalten, als dass sie irgendwo ein greifbares Ergebnis hätte. Ich finde auch, dass man dann solche Debatten hier tatsächlich anlassbezogen führen sollte.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss! Ich glaube, dass wir nach wie vor mit diesem neu gefassten Polizeigesetz, das wir damals sehr streitig aufgelegt haben, in der Tat zu einem guten Schluss gekommen sind, insbesondere hier innerhalb dieser großen Koalition. Herr Dr. Güldner hat seine Zustimmung hier vorhin selbst noch eingeschränkt. Gleichwohl, es ist ein Polizeigesetz, das auch in der Zukunft Bestand haben wird und mit dem alle Beteiligten, insbesondere die Vollzugsbehörden, sehr sorgsam umgehen, und das ist auch gut so. Ich glaube, dann gibt es auch keinen Anlass, diese Punkte erneut aufzurufen.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat hat die vorliegende Große Anfrage zum Anlass genommen, nochmals darauf hinzuweisen, dass die neu beschlossenen, in der Novellierung aufgenommenen einzelnen Befugnisse der Polizei – auch wenn jetzt in den letzten zwei Jahren zumindest bei drei von vier dieser Möglichkeiten nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wurde – trotzdem für die Polizei richtig und wichtig gewesen sind. Es freut uns natürlich, dass die Polizei von diesen Maßnahmen bisher keinen Gebrauch machen musste.

Wir freuen uns aber trotzdem, dass das Parlament seinerzeit die Mehrheit gefunden hat, diese Maßnahmen aufzunehmen, weil es immer schlecht ist, auch solche Maßnahmen nur anhand von ganz konkreten Fällen zu bearbeiten und zu verhandeln. Jetzt wissen die Polizistinnen und Polizisten im Lande Bremen, dass sie eine polizeiliche Ermächtigung haben für den Fall, dass die Anwendung solcher Maßnahmen erforderlich sein sollte. Ich glaube, das ist hier auch breiter Konsens. Ich habe niemanden gehört, der gesagt hat, wir streichen es jetzt wieder heraus. Ich glaube, es ist auch nicht der richtige Ansatz, jetzt zu sagen, nach zwei Jahren kann man schon erkennen, war es wirksam, war es notwendig. Ich glaube, es ist notwendig, dass es im Polizeigesetz steht für den Fall, dass ein Polizist oder eine Polizistin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.

Herr Kleen hat dann im zweiten Teil seines Debattenbeitrags darauf hingewiesen, welche Änderungsnotwendigkeiten sich gegebenenfalls in Zukunft aus anderen Ländern oder aus anderen Debatten ergeben könnten. Ich bin ganz froh, dass wir innerhalb der Koalition miteinander vereinbart haben, dass wir einen Abgleich des Bremischen Polizeigesetzes und des Niedersächsischen Polizei- und Gefahrenabwehrgesetzes vornehmen wollen, das jetzt gerade novelliert worden ist am 10. Dezember durch den Niedersächsischen Landtag.

Wir sind jetzt gerade im Moment als Ressort dabei, sehr genau zu beobachten, was die anderen Länder machen, und wir beobachten selbstverständlich auch, was sich kriminalpolizeilich und kriminalpolitisch in den letzten Jahren verändert hat. Deswegen kann man nie sagen, dass eine Debatte über ein Polizeigesetz irgendwann einmal beendet ist.

Ich will Ihnen dazu ein Beispiel nennen: Wir haben vor 14 Tagen als Ressort eine große Veranstaltung gemacht zur Frage der Internetkriminalität, sexueller Missbrauch von Kindern im Internet, im Chat, und sexuelle Angebote, die sich im Internet abspielen. Wir haben zurzeit polizeirechtlich nicht das geeignete Instrument, um ständig zum Beispiel mit Cybercops im Netz zu sein und zu schauen, gibt es Chatrooms, wo sich solche Strukturen verfestigen oder auch nicht. Das Bayerische Landeskriminalamt macht es und stellt uns die notwendigen In

formationen zur Verfügung, die wir, weil wir dann konkrete Taten haben, selbstverständlich hier auch polizeilich verfolgen können.

Ich glaube trotzdem, dass sich die Frage in den nächsten Wochen und Monaten stellen wird, ob es nicht doch sinnvoll ist, auch solche Strukturen einer ständigen polizeilichen Überwachung zuzuführen. Deswegen werden wir sehr genau sehen, welche gesetzlichen Notwendigkeiten dafür erforderlich sein müssten. Das wäre zum Beispiel der Fall der präventiven Anwendung von bestimmten Überwachungsmöglichkeiten. Ob das nun die große präventive Telekommunikationsüberwachung sein muss, für die sich Niedersachsen entschieden hat, oder andere Maßnahmen, werden wir sehr sorgsam überprüfen und uns selbstverständlich auch mit den Kollegen der anderen Länder anschauen. Hessen hat ja offensichtlich auch eine Novelle des Polizeigesetzes in Angriff genommen und in das Gesetzgebungsverfahren eingespeist. Auch insoweit werden wir genau schauen, was da passiert.

Was nicht passieren kann bei aller Ländervielfalt und aller unterschiedlichen politischen Gewichtungen, glaube ich, ist, dass wir polizeiliche Aufgaben aus Bremen jetzt immer durch andere Dienststellen wahrnehmen lassen. Wenn wir die Notwendigkeit erkennen, dass wir Strukturen hier in Bremen haben, von denen wir sagen, wir wollen zum Beispiel auch präventiv aus gegebenem Anlass und mit gegebenem Grund solche Kommunikationseinrichtungen einer Überwachung zuführen, dann, finde ich, müssen wir auch das rechtliche Instrumentarium dazu haben. Von daher glaube ich, dass wir auch eine ganze Menge an Veränderungen haben werden.

Wir haben den Koalitionsauftrag, das zu überprüfen. Das betrifft im Übrigen aus meiner Sicht auch immer noch die Frage auszudiskutieren, was eigentlich mit den anlassunabhängigen Kontrollen ist. Wir hören da sehr Unterschiedliches, auch aus den Polizeien, das will ich sagen. Die einen sagen, wir versprechen uns davon keinen großen Erfolg. Es gibt aber auch andere, die sagen, hätten wir es in der Situation einmal gehabt! Ich denke, wir schauen einfach noch einmal genau hin, wie das polizeiliche Bedürfnis da tatsächlich ist, und dann kann man hinterher auch politisch bewerten, ob und in welchem Umfang man das eine oder das andere macht.

Ich bin froh und dankbar, dass das geltende Polizeigesetz mit diesen Änderungen hier im Parlament eine breite Mehrheit gefunden hat. Ich glaube auch nach wie vor, dass es ein fortschrittliches und modernes Polizeigesetz ist, aber das Bessere ist immer der Feind des Guten, und deswegen werden wir in Abarbeitung der Koalitionsaufträge sehr genau schauen, welche kriminalpolizeilich begründeten anderen Ermächtigungen wir gegebenenfalls noch für die Polizei einzuführen haben. Wir werden Sie dann, wie es üblich ist, selbstverständlich auch breit beteiligen.

Besonders gefreut habe ich mich natürlich über den Redebeitrag von Herrn Dr. Güldner, der mir ja viele schöne Jahre im Amt gewünscht hat. Ich weiß nicht, ob Sie das jetzt nur auf vier Jahre gemeint haben, aber ich nehme Ihr Angebot gern an. Ich bin ja noch jung und rüstig. Wenn Sie mich dann für viele Jahre in diesem Amt bestätigen wollen, ist das etwas anderes, als Sie bisher als Opposition immer gemacht haben. Ich dachte, Ihnen ginge es immer darum, die Senatoren abzulösen. Ich erkenne, dass Sie sich konstruktiv an solchen Debatten beteiligen wollen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/83, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank

Mitteilung des Senats vom 11. November 2003 (Drucksache 16/71) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank

Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2003 (Drucksache 16/99)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Röwekamp, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. vom Bruch.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 8. Sitzung am 26. November 2003 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir treten heute in die zweite Lesung dieses Gesetzes ein. Die erste Lesung hatten wir vor wenigen Wochen in Bremerhaven und sind gemeinsam zu diesem Punkt damit auseinander gegangen, dass es noch die Aufgabe zu lösen gilt, wie die Handlungsfähigkeit der Stiftung „Wohnliche Stadt“ weiter gesichert werden kann. Wir waren uns alle einig, ich glaube, die Redner aller Fraktionen und auch der Senat haben in der letz

ten Sitzung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das gewährleistet werden soll.

Ich darf vielleicht noch einmal daran erinnern, dass das Spielbankengesetz, über das wir hier reden, regelt, wie viel Geld der Stiftung „Wohnliche Stadt“ zufließt. Es gibt zwei Änderungen, die natürlich – und das ist ja auch völlig offensichtlich und klar – mit dazu beitragen sollen, dass wir für die nächsten Haushaltsjahre den Landeshaushalt aufstellen können und dort in eine bessere finanzielle Situation kommen. Die zwei wesentlichen Änderungen sind zum einen, die Abgabe in Form einer Sonderabgabe so auszugestalten, dass im Rahmen des Länderfinanzausgleichs diese Leistungen auch angerechnet werden und nicht wie bisher sozusagen außen vor bleiben.

Der zweite Punkt ist, wenn man in eine Sonderabgabe und die weiterbestehende Abgabe unterteilt, dass sich dadurch der daraus abgeleitete Anspruch, jedenfalls bei den vorgetragenen und vorgeschlagenen Prozentsätzen, reduzieren würde, so dass insgesamt die Stiftung „Wohnliche Stadt“ in den nächsten Jahren nicht mehr – immer unterstellt, die Spielbank erzielt einen gewissen Umsatz – neun Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung hat, sondern in etwa 5,3 Millionen Euro.

Ich will hier deutlich sagen, dass wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion diesen Weg unterstützen und richtig finden und darum in der ersten Lesung, auch die Koalition aus SPD und CDU, zugestimmt hatten, weil wir ein Problem lösen müssen, was mit der heute verteilten Drucksache 16/99 vorgelegt worden ist, nämlich die Frage: Wie kann die Handlungsfähigkeit der Stiftung „Wohnliche Stadt“ gesichert werden, da in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte gefördert wurden, die durchaus, und das war jedem bekannt, auch haushaltsentlastende Wirkungen haben? Diese Beschlüsse sind in der Stiftung natürlich gefasst worden vor dem Hintergrund, dass sie auch abfinanziert werden können. Dafür wird jetzt die Grundlage genommen.

Der hier vorliegende Vorschlag des Senats, dies dadurch auszugestalten, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ ein zinsloses Überbrückungsdarlehen von 7,7 Millionen Euro in den Jahren 2004 bis 2009 bekommt, ist meines Erachtens der richtige Weg, ein guter Weg, und zwar der Weg, der am Ende des Tages die Handlungsfähigkeit der Stiftung sichert. Ich möchte deshalb auch schon an der Stelle sagen, dass wir vor dem Hintergrund der Änderung des Spielbankengesetzes hier in der zweiten Lesung zustimmen werden.

Vielleicht darf ich zu den Konsequenzen und zu dem Hintergrund dieses Überbrückungsdarlehens noch einmal zwei, drei Punkte ansprechen, die dann auch daraus folgen werden! Das Erste ist, dass dieses Überbrückungsdarlehen sicherstellen wird, dass wir für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen – ich

komme gleich noch einmal zu Bremerhaven – in den nächsten Jahren für die Stiftung 2,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die für Bewilligungen, auch für Neubewilligungen vorgesehen werden, während die anderen Gelder eben zur Abfinanzierung des bereits Beschlossenen laufen. Wenn man dann am Ende des Tages einen Etat von 2,1 Millionen Euro statt bisher für die Stadtgemeinde Bremen immerhin 7,5 Millionen Euro hat – so war es in der Vergangenheit –, zeigt dies natürlich, dass das auch Konsequenzen für die Förderpraxis dahin gehend haben wird, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ vor der Aufgabe steht, sich in den nächsten Jahren stärker auf ihre Kernkompetenzen, auf ihre Kernaufgabe zu konzentrieren. Dies sieht man, und dies wird auch durchaus schon Folgen haben für die nächsten Entscheidungen, die anstehen.

Das, was über den Überbrückungskredit des Senats finanziert und in der Abfinanzierung realisiert wird, sind ja auch richtig große Projekte, auch für so einen Etat der Stiftung. Ich will als Erstes nennen das Theater am Goetheplatz und seine Sanierung, wo die Stiftung „Wohnliche Stadt“ mit acht Millionen Euro hineingeht. Man kann weiter verschiedene Sanierungsarbeiten hier am Neuen und Alten Rathaus nennen, aber auch die Neustadtswallanlagen oder das Freibad Waller See, der Weseruferweg, Übersee-Museum und verschiedene Schulen waren Projekte, wo die Stiftung in der Vergangenheit richtig dazu beigetragen hat, dass Aufgaben, die wir sonst irgendwie hätten über den Haushalt machen müssen, realisiert werden können.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: War ja kein Selbstläufer!)