Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ergebnisse der im vergangenen August veröffentlichten Gewaltstudie an Bremer Schulen kommen einem Offenbarungseid verantwortlicher Politiker im Zwei-Städte-Staat gleich. Die Ergebnisse stimmen traurig, räumte sogar unser Bildungssenator Lemke ein, aber wer allerdings zu jenen gehörte, die einer Achtundsechziger-Studentenkaste entstammen, die den so genannten Marsch durch die Institutionen des Staates im Sinne der Kadaverphilosophie des Marxismus predigte, darf sich heute nicht wundern, wenn die unheilvolle Saat der Wertezerstörung in erschreckender Weise aufgegangen ist. Wenn nun der Herr Bildungssenator tönt, es müsse Schluss mit dem Wegschauen sein, dann sollte er gefälligst auch nicht die Augen vor den einschlägigen Segnungen von Multikulti an Schulen, aus dem schon längst Multikriminalität geworden ist, verschließen.
Meine Damen und Herren, zudem sei festgestellt, dass die Untersuchung und die Diskussionen einen wichtigen Aspekt des Themas Gewalt an Schulen, den Zusammenhang von Gewaltdarstellung in den Massenmedien sowie die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen völlig, aber auch völlig außer Acht lassen. Diese Zusammenhänge wurden schon im Jahr 2002 durch eine Studie zweifelsfrei belegt. Meine Damen und Herren, tatsächlich muss angesichts des schockierenden Anstiegs der Rohheitsdelikte unter Schülern das Wegschauen endlich ein Ende haben! Schon längst sind Messerstechereien, Erpressung, Körperverletzung, Nötigung, Drogenhandel und Sexualdelikte sowie diverse Verstöße gegen das Waffengesetz nebst Raub und Diebstahl an Schulen in Bremen und Bremerhaven beinahe an der Tagesordnung.
Meine Damen und Herren, bisher blieben wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Umtriebe auf der Strecke. Was aber ist zu tun, um der
erschreckenden Entwicklung effektiv zu begegnen? Zwingend erforderlich sind neben durchgreifenden Maßnahmen im erzieherischen Bereich im Sinne von Rückbesinnung auf Wertevermittlung und konsequenter Strafverfolgung Konzepte zur Vorbeugung durch Kontrolle und Überwachung.
Um gesetzestreue Bürger vor Kriminellen zu schützen, wurden inzwischen gefährliche Bereiche im Stadtgebiet, zum Beispiel beim Bremer Hauptbahnhof, aber auch Busse und Bahnen der BSAG, mit Erfolg mit Videokameras bestückt. Prävention durch Videoüberwachung ist auch an Schulen in Bremen und Bremerhaven vor dem Hintergrund ausufernder Gewaltbereitschaft und Gewalt sowie anderen kriminellen Delikten dringend erforderlich, wie mir das auch persönlich durch viele Gespräche mit Polizeibeamten klar und deutlich bestätigt worden ist.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag fordert die Deutsche Volksunion die Bürgerschaft auf, den Senat dahin gehend in die Pflicht zu nehmen, dass endlich entsprechende Maßnahmen veranlasst werden. Schwerpunkt der Kameraüberwachung müssen Schulen mit besonders hohem Ausländeranteil sein. An diesen Bildungsstätten sind nämlich sowohl Gewaltbereitschaft als auch Gewalttätigkeiten und Drogenhandel ganz besonders unverhältnismäßig hoch. Dementsprechende Untersuchungen belegen nachweislich meine eben gemachten Aussagen. Dabei muss festgestellt werden, dass Tätlichkeiten, Morddrohungen und so weiter gegenüber Lehrpersonal keine Seltenheit sind.
Tatsache ist auch, dass trotz Ihrer Alibientwaffnung von Schülern Schüler auch weiterhin in nicht geringer Zahl gelegentlich bis häufig im Unterricht bewaffnet sind. Ermöglicht wird dies nicht zuletzt dadurch, dass es an entsprechenden Kontrollmaßnahmen mangelt. Darum ist der Einsatz von Videoüberwachung auf Schulhöfen dringend, aber auch dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, eine gezielte Anwendung dieser Technik würde schon in kurzer Zeit dazu beitragen, dass die Wurzeln für Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeiten weitgehend trockengelegt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch die Tatsache erwähnen, dass hierzulande jeder vierte Schüler aus Angst kaum noch wagt, in der Pause auf den Schulhof zu gehen, jeder dritte Schüler sich vor dem Gang auf die Toilette fürchtet, weil ihm dort droht, zusammengeschlagen zu werden. Ebenso ist die Zunahme schrecklicher Vergewaltigungen von kleinen Mädchen auf Schultoiletten eine erschreckende Tatsache. Diese erschreckenden Tatsachen müssten doch schon längst einen großen Aufschrei im Senat ausgelöst haben.
Obwohl die Schullandschaft zunehmend von Misshandlungen von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrern, gezeichnet wird und die Lernatmosphäre unerträglich geworden ist, schwafeln
verantwortliche politische Entscheidungsträger unverantwortlich weiter, statt hier effektiv zu handeln. Anstatt die Schulen wirksam zu unterstützen und die Autorität der Lehrkräfte zu stärken, wird die Schule entgegen allen Beteuerungen in Wahrheit weiter von Verwaltung und Politik gnadenlos im Stich gelassen.
Meine Damen und Herren, man quatscht hier von Anti-Gewalt-Projekten und sieht die Ursachen dieser erschreckenden Gewalttaten nicht. Ich sage im Namen der Deutschen Volksunion: Bleibt es beim Alten, werden die Zustände weiter eskalieren! Eine effektive Gegenmaßnahme aber könnte dadurch erfolgen, dass mit Kameras gegen eine ausufernde Multikriminalität in den Schulen vorgegangen wird.
Die Zeit drängt, denn bezogen auf das Vorjahr gab jeder zwanzigste Schüler ganz offen zu, Mitschüler beraubt oder bestohlen zu haben. Von den rund 4000 Schülerinnen und Schülern, die von der Akademie für Arbeit und Politik in Bremen und Bremerhaven befragt worden sind, brüsten sich sogar über 120 Schülerinnen und Schüler damit, andere mit einer Waffe bedroht oder verletzt zu haben, und fast die doppelte Anzahl prahlt damit, nur so aus Spaß, Jux und Laune gegen andere gewalttätig geworden zu sein und noch werden zu wollen. Deshalb müssen wir hier endlich gemeinsam der ausufernden Gewaltspirale wirksam und effektiv begegnen. Darum stimmen Sie der Forderung der Deutschen Volksunion, mehr Sicherheit durch den Einsatz von Videokameras an den Bremer und Bremerhavener Schulen, uneingeschränkt zu!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tittmann, Sie greifen eine leider existierende Problematik an unseren Schulen auf, die nicht zu verkennen ist. Die Gewaltbereitschaft besteht, es existiert leider auch entsprechendes Verhalten, nur nehme ich mir heraus, diese Thematik ein bisschen anders anzugehen, als Sie das jetzt gemacht haben. Ich versuche das etwas sachlicher, und ich möchte gern im Namen des Hauses zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung nehmen:
Das Instrument der Videoüberwachung ist generell ein Instrument, das sich im ständigen Konflikt mit den Grundrechten der Betroffenen befindet. Videoüberwachung stellt in rechtsstaatlicher Hinsicht einen meines Erachtens zum Teil nicht unbedenklichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar. Zu nennen sind das Freiheitsrecht als allgemeines Grundrecht oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es ist natürlich nicht so, dass in Freiheitsrech
te generell überhaupt nicht eingegriffen werden darf, sonst dürfte auch niemandem verboten werden, auf dem Bürgersteig zu parken oder so etwas Ähnliches, aber es muss für jeden Eingriff in diese Rechte eine Rechtfertigung geben. Die könnte darin bestehen, dass es Gesetze gibt, die einen solchen Eingriff möglich machen. Hier käme nun das Polizeirecht in Betracht, das Schulrecht oder das Datenschutzrecht, jeweils in der bremischen Fassung.
Um mit der spezialgesetzlichen Norm des Datenschutzgesetzes anzufangen, käme Paragraph 20 b des eben genannten Gesetzes in Betracht. Hier ist jedoch festzustellen, dass allein die Tatsache der Verhältnismäßigkeit vielleicht dazu führt, dass ein anderes Mittel anwendbar ist. Man kann den Blick auch auf die praktischen Probleme dieser Thematik lenken, indem man sich einmal fragt, wer eigentlich die Überwachung durchführen sollte, und sofern sie denn durchgeführt wurde, wer dann das Datenmaterial danach sichten und auswerten sollte. Da haben wir schon ein paar praktische Probleme, die sich so nicht lösen lassen.
Als Nächstes möchte ich auf das Schulrecht eingehen. Eingangs sagte ich, das wäre auch ein Gesetz, das diesen Eingriff rechtfertigen könnte. Auch an dieser Stelle ist zu sagen, dass die Verhältnismäßigkeit dahin geht, dass es andere Maßnahmen gibt, so zum Beispiel die Schulaufsicht. Wie ich mich eben gerade mit einer guten Bildungspolitikerin geeinigt habe, wird auch an Schulen bereits entsprechend vorgegangen, Lehrer führen Aufsichten durch. Es wird durchaus von der Schule auf diese Problematik reagiert.
Schon praktiziert wird, dass zum Beispiel die Schulhofgestaltung anders durchgeführt wird, als das vor zehn Jahren noch war. Es wird schon verhindert, dass dunkle Ecken entstehen.
Im Hinblick auf das Polizeigesetz ist zu sagen, dass die Videoüberwachung zwar ein Mittel innerhalb dieses Gesetzes ist. Voraussetzung ist nur, dass es einen konkreten Verdacht gegen eine bestimmte Person gibt und es auch einen Verdacht geben muss, dass es konkret zu Straftaten kommen kann. Als allgemeines Abwehrinstrument kann das nicht gehandhabt werden, das ist von der Aufgabenstellung der Polizei nicht gedeckt.
Neben der rechtlichen Problematik, die Ihren Antrag schon zur Ablehnung führen lässt, gibt es noch andere Ansätze und Gedanken, so zum Beispiel: Bei einer permanenten Videoüberwachung wird Miss
trauen gegenüber jedermann geschürt, sozusagen kommt eine Schuldvermutung gegenüber jedermann letztendlich dabei heraus. Es müsste sich im Nachgang aktiv von dieser Schuld befreit werden, und da wird ein Handlungsbedarf produziert, der real praktisch überhaupt nicht vorhanden ist.
Sie sagten in Ihrem Vortrag, dass durch Videoüberwachung Sicherheit erzeugt wird. Der Effekt geht meines Erachtens eher dahin, und ich denke, ich spreche da auch für die Fraktionen, dass öffentlich sichtbare Kriminalität durch Videoüberwachung lediglich verdrängt wird. Das Übel wird ja nicht an der Wurzel gepackt, sondern es soll einfach nur überwacht werden, und dann wird die Kriminalität verlagert.
Wenn auch das Schulwesen sowohl grundgesetzlich als auch in der Landesverfassung unter der Aufsicht des Staates steht, so finde ich, und ich hoffe, ich spreche für das Haus, darf doch die Aufsicht nicht so weit gehen. Sicherlich muss dem Thema begegnet werden, aber wahrscheinlich besser im Gespräch mit den Jugendlichen und mit den Betroffenen, um dann einen Weg zu finden, dieses Problem anders zu lösen. Das Setzen auf technische Mittel halten ich und die Fraktionen ebenfalls nicht für das geeignete Mittel. In der Gesamtschau ist der Antrag also abzulehnen. – Vielen Dank und viel Spaß bei Ihrem Beitrag gleich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also, Sie können mir nun wirklich nicht absprechen, dass ich nicht sachlich war, das können Sie mir wirklich nicht absprechen! Hätte es eines weiteren Beweises für die Blindheit sowie die ideologische Verblendung von Politikern der etablierten Altparteien bedurft, dann wurde dieser soeben mit der Reaktion auf den vorliegenden DVUAntrag deutlich geliefert.
Meine Damen und Herren, von den schockierenden Zuständen an den Schulen in Bremen und Bremerhaven, die immer schwerer unter der Last von Multikulti stöhnen, von den Ursachen und den Folgen der Gewalt, wird hier wieder einmal durch billige Effekthascherei abgelenkt. Gleichzeitig will man aber die Dinge weiter eskalieren lassen, indem gegen notwendige und dringend erforderliche Problemlösungen Front gemacht wird. Das ist unverantwortlich!
Es ist bezeichnend, dass insbesondere jene gegen eine Videoüberwachung an Schulen wettern und damit zum Ausdruck bringen, dass ihnen mehr Sicherheit im Interesse von Schülerinnen und Schülern und
Lehrkräften im Grunde völlig, aber auch völlig egal ist, die durch ihr Nichtstun schon vor Jahren dafür mit verantwortlich sind, dass sich eine von Angst und Schrecken geprägte Lernatmosphäre geradezu dramatisch entwickeln und durchsetzen konnte.
Meine Damen und Herren, reicht Ihnen der rasante Anstieg diverser Straftaten von Morddrohungen, Raub, Rauschgiftdelikten, Erpressungen, Körperverletzungen, Nötigungen und so weiter im Spannungsfeld unterschiedlicher Nationalitäten immer noch nicht? Ich frage Sie allen Ernstes: Wie schlimm muss es eigentlich noch kommen, bis Sie hier endlich einmal aufwachen?
Ich sage klar und deutlich: Mit der Ablehnung des DVU-Antrags wird der Bereitschaft zur Gewalt und Ausübung von Gewalt an Schulen weiterhin regelrecht Vorschub geleistet. Sie versündigen sich unendlich an der Zukunft unserer Kinder! Statt Prävention durch Überwachungskameras, wie zum Beispiel in Banken, Ladenpassagen, Tankstellen, Bussen und Bahnen und so weiter sowie an öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel Bahnhöfen, wollen Sie in einer unverantwortlichen Art und Weise auch weiterhin wegsehen. Da kann ich Ihnen schon einmal gratulieren, denn durch Ihre verfehlte MultikultiPolitik wird dann ja wohl ein Mohammed genannter Schüler hier in Bremen, der es mit seinen 16 Jahren auf sage und schreibe 168 Einträge im Strafregister gebracht hat, in Bremen kein Einzelfall bleiben. Unterhalten Sie sich mal mit ihm, und versuchen Sie Leute wie ihn auf den rechten Weg zu bringen! Dazu haben Sie meine Glückwünsche!
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich einen Artikel aus der „Welt“, und zwar vom 15. Dezember 2003, zitieren dürfen! Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren: „Brutale Jugendbanden – Schulen unter Polizeischutz“, „Kinder und Lehrer in Angst“, „Überfälle während des Unterrichts – Streitigkeiten unter Ausländern als Motiv“ und so weiter! Diverse Artikel diesbezüglicher Art können Sie auch wöchentlich in der „National-Zeitung“ nachlesen!
Meine Damen und Herren, diese eindeutigen und klaren Tatsachen und Aussagen belegen die Wichtigkeit und die Richtigkeit meines Antrags!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/84 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!