Protokoll der Sitzung vom 22.11.2007

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert Informationen, Meinungsbildung und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat dies noch einmal in seinem jüngsten Urteil bekräftigt. Genauso ist klargestellt worden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner technischen Entwicklung innerhalb der digitalen Welt die Möglichkeit haben muss, sich daran zu beteiligen. Er darf nicht auf dem gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmatischer, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden. Das wäre genauso, als wenn in den Fünfzigerjahren bei der Einführung des Fernsehens der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin nur Radio hätte machen dürfen. Deshalb ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig.

Dies darf aber kein Freibrief für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sein. So hat natürlich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil einen Rahmen gesetzt, den wir als Länderparlamente – denn das ist auch noch einmal wichtig zu sagen: Medien sind Angelegenheit der Länder – in Gesetze beziehungsweise dann gemeinsam in den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir heute auch gleich noch in der ersten Lesung mit Überweisung behandeln, gießen und umsetzen müssen.

Das Gesamtziel ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen hohen gesellschaftlichen Beitrag leisten soll und auch muss, denn nur so ist eine Gebührenfinanzierung, in welcher Form das auch sein wird, legitimierbar. Der Gesetzentwurf wäre eigentlich schon viel früher eingebracht worden, deswegen spreche ich das, was Sie gesagt haben, noch einmal konkret an. Wir hatten ja schon in der letzten Legislaturperiode vor, den Gesetzentwurf eines neuen Radio-Bremen-Gesetzes einzubringen, weil es notwendig war. Aber das Auskunftsersuchen der Europäischen Gemeinschaft zur Gebührenfinanzierung in Deutschland und die Klage der Rundfunkanstalten vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Notwendigkeit ergeben, dass wir erst einmal die Ergebnisse abwarten, die uns jetzt vorliegen, um diese dann auch gleichzeitig in das Gesetz mit einzubringen.

Grundsätzlich, möchte ich sagen – zu den einzelnen Punkten komme ich gleich noch –, ist dieses Gesetz sehr gelungen. Es ist Ausfluss dessen, was die Europäische Union mit der Bundesregierung und dann in Absprache mit den Ländern abgesprochen hat. Es ist auch Ausfluss des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und auch dessen, was in den letzten Jahren gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert ist, weshalb er in starke Kritik geraten ist.

Produktplacement, ich sage nur „Verbotene Liebe“, sind Angelegenheiten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskreditiert haben, und dann wird immer die Frage aufgeworfen, wer eigentlich den öffentlichrechtlichen Rundfunk kontrolliert. Bei den Privaten ist es über die Landesmedienanstalten klar geregelt. Aber wer kontrolliert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Es gab dann immer wieder die Aussage, dass das die Gremien machen müssten, dafür seien sie da. Dann die zweite Frage: Sind die Gremien eigentlich in der Lage, dies dann zu machen? a) Sind sie dafür qualifiziert, und b) haben sie überhaupt die rechtlichen Grundlagen?

Ich glaube schon, dass dieser neue Gesetzentwurf sehr deutlich darlegt, dass die Gremien wirklich sehr stark gefördert werden, aber ihnen dann auch die Möglichkeit einer Weiterbildung gegeben wird. Das ist wirklich ein Punkt, den ich sehr begrüßen kann, denn es war schon, wenn man selbst einmal im Rundfunkrat gesessen hat, oftmals ein Ärgernis, dass man zwar sagen konnte, was man meint, aber letztlich die Ergebnisse nicht immer dementsprechend waren und man doch sehr begrenzt in seinen Möglichkeiten war. Dies soll jetzt mit diesem Gesetz geändert werden. Das finde ich sehr gut, und ich kann dies auch nur unterstützen,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Unterstützung aus der Regierung!)

genauso die Tatsache, dass eine Publikumsstelle eingerichtet wird. Man konnte sich ja bisher schon über

Programme oder Beiträge beschweren, aber hier gibt es jetzt wirklich ein Instrument, bei dem die Hemmschwelle so weit gesenkt wird, dass sich die Leute auch über das Internet über bestimmte Aussagen oder Beiträge beschweren können und dann auch konkret dargestellt ist, wie der Ablauf dieser Beschwerde sein muss, und diese nicht nach dem Motto „Wir reden einmal darüber, und dann kam der Programmdirektor, der hat das heruntergebügelt, und dann war es das. Gut, dass wir darüber gesprochen haben!“ bearbeitet wird. Hier ist das wirklich gut gelöst. Auch dass der Jugendschutz in dieses Gesetz aufgenommen wurde, halte ich für den richtigen Schritt in die richtige Richtung.

Jetzt zu den Einzelheiten! Ich möchte mir ein paar Punkte herausnehmen: Darin sind auch noch ein paar kleine Sachen, die man einmal in einer Anhörung beraten sollte, zum Beispiel über die Höhe der Zahlen: Was ist notwendig, ab wann muss der Rundfunkrat gefragt werden, sind die Zahlen richtig, sind 1 500 000 Euro vielleicht zu hoch gegriffen, ist das vielleicht doch zu niedrig für Anschaffungen?

Wir wollen natürlich nicht, dass die Gremien überfordert sind und dass sie nachher nur noch irgendwelche Anschaffungspläne abnicken müssen, wofür man teilweise auch einen sehr hohen technischen Sachverstand haben muss. Das wird dann problematisch. Es soll also keine zusätzliche Bürokratie, sondern eine Stärkung der Gremien geben. Nachdrücklich muss noch einmal gesagt werden, dass es im Grunde genommen bei den Gremien um die Programminhalte geht.

Sie haben in dem Gesetzentwurf eine Verkleinerung des Rundfunkrats dargestellt. Das ist eine relativ alte Diskussion. Das ist ein mutiger Schritt, denn ich kann mich noch entsinnen, dass wir vor fünf Jahren eine ganz ähnliche Diskussion hatten. So wie Sie es auch sagten, Frau Stahmann, wenn man mit den Mitgliedern und relevanten Gruppen spricht, sagen sie: „Das muss so sein, das ist richtig, aber nicht bei mir! Der und der könnte weg, und das könnte passieren, aber nicht bei mir!“ Deswegen finde ich das einen mutigen Schritt, aber auch einen guten Schritt. Darüber kann man reden, da zeigen wir uns auch offen in der Diskussion.

Womit ich bei der Besetzung des Rundfunkrats ein bisschen Probleme habe, ist zum Ersten, dass Sie in dem Entwurf zum Beispiel aus relevanten Gruppen – ich nehme einmal ein Beispiel heraus – Umweltschutz- und Verbraucherschutzverbände auswählen. Das ist grundsätzlich erst einmal so in Ordnung, die waren bisher auch vertreten, beziehungsweise Naturschutzverbände über den BUND. Ich halte das aber insofern für problematisch, weil nicht klar ist, wie das geregelt werden soll, denn eine Rotation zum Beispiel innerhalb der Legislaturperiode halte ich für sehr problematisch. Man muss natürlich auch betrachten, dass sich ein Rundfunkrat einarbeiten und sich auch Fachkenntnisse aneignen muss. Wenn es dann eine

stetige Rotation gibt, halte ich das für problematisch. Darüber sollte man wirklich noch einmal nachdenken, ob man nicht den Mut hat – ich weiß ja, wie das ist –, dies auch zu konkretisieren.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Muss man! – Abg. B e i l k e n [Die Linke]: Wir brau- chen beides!)

Das ist es, ohne dass man dies jetzt wieder aufbläht.

Zu dem zweiten Punkt: Migranten! Ich glaube schon, dass der Anteil der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven mit Migrationshintergrund ein Fakt ist, den wir nicht mehr ignorieren können. Somit ist natürlich auch zwangsläufig in so einem Gesetz festgehalten, dass, wenn die gesellschaftlich relevanten Gruppen abgebildet werden sollen, diese dann auch ein Mitsprachrecht im Rundfunkrat haben müssen. Wogegen ich bin, das sage ich hier auch ganz deutlich, ist der Vorschlag, dass das der Rat der Integration sein soll.

Ich halte dieses Gremium, und das sage ich ganz offen, nicht für politisch legitimiert, die Interessen der Migrantinnen und Migranten zu vertreten. Hier muss Rot-Grün wirklich einmal nicht nur in Ankündigung und in symbolhafter Sprache, sondern ganz konkret sagen, was sie wollen und welche Gruppe dargestellt werden soll. Es muss immer betrachtet werden, wer Gebührenzahler ist. Das ist, glaube ich, auch relevant, denn dieses Gremium soll ja auch das Abbild der Gebührenzahler darstellen, und da muss man mutig sein.

Ich glaube schon, dass in den letzten Jahren gerade in dem Bereich der Migranten – auch und gerade der muslimischen oder türkischen Organisationen – sich einiges entwickelt hat. Ich traue auch der einen oder anderen Organisation zu, dieses Mandat wahrzunehmen. Hier muss wirklich mehr Mut hinein, denn ich halte es für äußerst problematisch, wie dieser Rat der Integration – ich entsinne mich noch, das war ja vor ein oder zwei Jahren – zusammengesetzt worden ist.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Wen schla- gen Sie denn vor?)

Das werden wir dann in den Beratungen besprechen. Ich habe übrigens schon Vorschläge gemacht, Herr Dr. Sieling. Außerdem habe ich jetzt hier nicht den Gesetzentwurf vorgelegt, sondern ich mahne nur mehr Mut an und werde mich dann bei der Anhörung auch dementsprechend mit konkreten Vorschlägen dazu äußern.

(Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Punkt ist die Frauenquote. Ich finde es richtig, dass aus der Sollte-Bestimmung eine SollBestimmung mit Begründung geworden ist und dass man nicht den Schritt zu einer Muss-Bestimmung ge

macht hat. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, weil ich glaube, dass die Gleichbehandlung der Geschlechter wichtig ist, aber als erste Priorität sollte erst einmal die Kompetenz stehen. Es soll immer ein Mechanismus sein, um Frauen zu befördern und zu sagen, traut euch, macht das. Das ist ja auch das Problem oftmals gewesen. Deswegen finde ich es gut, wenn die Frauenquote im Rundfunkrat weiterhin verstärkt wird. Ich kann nur dazu sagen, dass ich einmal davon ausgehe, dass die CDU, die ja auch im neuen Rundfunkrat wieder einen Sitz haben wird, diese Quote dann auch erfüllen wird.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Ja? – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Ehrlich? Ich hoffe, dass die FDP das dann auch leisten kann. Bisher sind Sie ja nicht so rühmlich bei der Besetzung der Fraktion. Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Ein weiterer wichtiger Punkt, der mich ehrlich gesagt auch ein bisschen geärgert hat beim kompletten Durchlesen des Gesetzes, steht ganz hinten, nämlich, dass Sie die Wahlwerbung wieder komplett streichen wollen. Ich weiß nicht, ob das der richtige Schritt ist. Wir haben vor 5 Jahren darum hart gekämpft. Das hatte zwei Gründe: Einerseits wollten wir, dass die Parteien die Möglichkeit haben, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag wahrzunehmen, dass sie auch Parteienwerbung leisten können. Ich glaube, dass das ein wichtiger Punkt ist. Zweitens sind wir das einzige Bundesland beziehungsweise die einzige Anstalt, wo in Bundestagsund Europawahlkämpfen etwas anderes gesendet wurde. Überall in der Bundesrepublik Deutschland wurde Wahlwerbung gesendet. Das hat, glaube ich, auch einen Sinn, und ich glaube auch, das gehört zur Historie unserer Demokratie dazu, und Sie wollen das jetzt wieder streichen. Das ist wieder ein Rückfall in die alten Zeiten, als dann hier selbstherrlich einige Herrschaften in der Senatskanzlei darüber entschieden haben, was passiert und was nicht passiert. Ich glaube schon, dass das ein wichtiger Punkt ist.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Das haben wir in der Großen Koalition nie so gemacht!)

Nein, wir haben in der Großen Koalition genau das eingefügt, dass wir uns angleichen, wie es alle anderen Länderparlamente in Deutschland gemacht haben, (Beifall bei der CDU)

dass wir nicht so eine SPD-Senatskanzlei hatten! Genau das!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das hat euch auch nichts gebracht bei der Wahl!)

Darum werden wir auch wieder kämpfen. Es wird noch ein paar Auseinandersetzungen geben. Ich freue mich auf die Anhörung und freue mich auch auf die Diskussion. Aber erst einmal zu dem Entwurf, den Sie eingereicht haben: Er ist im Grundsatz vernünftig. Man muss ein paar Kleinigkeiten sehen, die wir ausdiskutieren werden, und dann, glaube ich, wird das eine vernünftige Sache. Dann bekommen wir auch ein vernünftiges und modernes Radio-Bremen-Gesetz. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Schade eigentlich, dass wir bei dieser Debatte heute nicht auch über die generelle Frage der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Fernsehanstalten reden können! Also beschränken wir uns heute auf den Entwurf des von der Regierungskoalition eingereichten Radio-Bremen-Gesetzes.

(Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass ich meine Redezeit nach diesen großen und guten Vorstellungen meiner Vorredner ausnutze, aber auf ein paar Punkte möchte ich doch eingehen.

Das neue Radio-Bremen-Gesetz, wenn wir es denn verabschieden, berücksichtigt die notwendigen Umsetzungen aufgrund der EU-Empfehlungen und der Rundfunkstaatsverträge. Es wird ein wenig mehr Transparenz für den Gebührenzahler bringen. Der Kontakt zu den Hörern und Sehern soll unter anderem durch die Einrichtung der Publikumsstelle verbessert werden. Darüber haben schon die Vorredner gesprochen, wobei ich mit dem Begriff Publikumsstelle noch nicht so ganz übereinstimme. Da kann man sich vielleicht auch noch einmal eine bessere begriffliche Definition ausdenken, schließlich sind die Seher und Hörer auch Kunden und zahlen die Gebühren und sollten vielleicht dann auch Kunden genannt werden.

(Beifall bei der FDP)

Vor allem wird aber eine Stärkung der Rechte des Rundfunkrates im neuen Radio-Bremen-Gesetz verankert. Das wird ausdrücklich auch von unserer Fraktion befürwortet. Auch mehr Rechte für den Rechnungshof, der fortan auch die Tochtergesellschaften und Beteiligungen prüfen darf, werden zu mehr Transparenz für den Gebührenzahler führen.

Es wird zu einer erheblichen Verkleinerung des Gremiums des Rundfunkrates kommen, dazu ist schon viel gesagt worden. Diese Verkleinerung und der Ansatz zu einer verstärkten Professionalität werden

auch von der FDP-Fraktion unterstützt. Stichworte hierzu: Qualifikation und Sachkundevoraussetzung oder auch die Verpflichtung zur Fortbildung, was wir auch wesentlich finden, sehen wir positiv.

Das Gleiche gilt für die Festsetzung eines Sitzes für ein Mitglied mit Migrationshintergrund. Wir haben allerdings Probleme mit den Formulierungen im Paragrafen 10 Absatz 3 des Gesetzentwurfs. Auch hier dürften wir uns zunächst einmal alle darüber einig sein, dass sich der Rundfunkrat etwa zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammensetzen sollte, und, Kollege Strohmann, wenn Sie wissen, wer derzeit im Rundfunkrat sitzt, dann wissen Sie auch, dass wir unsere Frauenquote als FDP schon lange erfüllt haben.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, das ist gut!)

Der Landesfrauenrat hat Frau Waltraud Wedemeier als stellvertretendes Mitglied bestimmt, und Frau Wedemeier ist seit vielen Jahren für die FDP im Beirat Oberneuland und auch im Vorstand tätig, also eine „Vollblut“-FDP-Frau. Da machen Sie sich einmal keine Sorge darum, dass es bei uns nicht funktioniert mit der Frauenquote!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Wer ist denn jetzt die Frau Ihrer Fraktion?)

Da gibt es auch auf den nächsten folgenden Positionen Frauen, die vielleicht beim nächsten Mal, wenn wir dann einen höheren Stimmenanteil bekommen, sicherlich auch hier in diesem Plenum sitzen. Auch darum sollten Sie sich keine Sorgen machen!

Aber der Versuch, dann noch regeln zu wollen, ich spreche immer noch von dem Paragrafen 10 Absatz 3, dass für ein weibliches Mitglied ein männlicher Vertreter bestimmt werden soll, in umgekehrter Reihenfolge soll natürlich das Gleiche gelten, geht uns dann doch ein wenig zu weit. Gleiches gilt für die Formulierungen, dass dem oder der Vorsitzenden schriftlich zu begründen ist, wenn eine Stelle oder Organisation eine entsprechende Besetzung durch Mann oder Frau nicht möglich ist. Dies erscheint uns doch sehr verquarzt, und ich stimme da der Formulierung von Frau Stahmann zu, die sagt, dass man so etwas schwierig in einem Gesetz regeln kann. Ich denke, darüber müssen wir noch im Medienausschuss reden, wie es vernünftiger formuliert werden kann.

(Beifall bei der FDP)

Beim Medienausschuss steht im Terminplan: Anhörung, 7. Dezember! Ich freue mich darauf. Als noch Neuling hier im Parlament muss ich mich erst einmal an die Reihenfolge der Befassung gewöhnen. Für mich wäre eine erste Lesung eigentlich nach der Anhörung richtig gewesen, aber ich bin in meinem hohen Alter

auch noch lernfähig, und demnächst werde ich es wohl auch kapiert haben.

(Beifall bei der FDP)