Protokoll der Sitzung vom 22.11.2007

(Beifall bei der FDP)

Da aber die erste Lesung noch nicht die endgültige Beschlussfassung ist und sicherlich aufgrund der Beratungen in den nächsten Wochen auch noch Änderungserfordernisse deutlich werden, stimmen wir in der ersten Lesung dem Gesetzentwurf zu ebenso wie der Überweisung in den Medienausschuss. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es ein bisschen wie meinem Kollegen aus der FDP-Fraktion. Der Vorlauf, den Sie alle haben, fehlt mir ein bisschen, aber das sagt nichts zu dem Wollen beziehungsweise Angebot, es wahrzunehmen, eine fruchtbare Diskussion miteinander zu führen. Dazu gehören dann Anteile. Darum werden wir konkret heute noch keine Änderungsvorschläge machen können, da wir erst die Anhörung beziehungsweise die Diskussion von der Intendanz mit dem Personalrat und anderen gesellschaftlich wichtigen Gruppen abwarten wollen, um wirklich eine fruchtbare und nicht eine furchtbare Diskussion miteinander zu führen.

(Beifall bei der Linken)

Ich bin sicher, dass es hier eine einheitliche Meinung ist, dass Radio Bremens Eigenständigkeit unabdingbar sein beziehungsweise ganz oben stehen muss, auch als Unterstützung sichtbar und spürbar in einem Gesetz ihren Niederhall finden muss als Grundlage. Darum nehme ich das einmal als Zustimmung, dass dieses Gesetz in der Gänze so von oben bis unten neu verfasst beziehungsweise ergänzt und diskutiert worden ist.

Aber zu ein paar Punkten möchte ich doch etwas sagen. Das betrifft besonders den Passus 4 a, Jugendschutz, den wir sehr begrüßen, aber uns fehlen hier in der Konsequenz, in der Vertretung des Rundfunkrats, um im Radio-Bremen-Jargon zu sprechen, O-Ton, Jugendvertreter oder Jugendvertreterinnen beziehungsweise auch Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, damit das Ganze in der Grundlage nicht von oben vertreten wird, was die Betroffenen im Grunde genommen wollen.

(Beifall bei der Linken)

Selbstverständlich mit dem Rundfunkrat, dass der Spagat geführt wird – aufgebläht oder geschrumpft – diese Meinung teilen wir auch! Klein muss nicht schlecht sein, aber groß auch nicht. Hier gilt es wirklich

auszuloten, wer fehlt, welchen Grad des Abbruchs, wenn man davon spricht, von zwei eins zu machen. Ich sage, die Befürchtungen der Frauen sind berechtigt, auch wenn das der eine oder andere Kollege ganz anders sieht, und ich hoffe nicht, dass Sie erwarten, dass der Qualifikationsnachweis nur von Frauen erbracht werden muss, wenn schon, dann bitte von beiden Seiten! Da haben wir noch größere Bedenken. Ich bitte in diesem Zusammenhang auch noch einmal darüber nachzudenken beziehungsweise meiner Bitte nachzukommen, diesen Gesetzentwurf auch in den Gleichstellungsausschuss zu überweisen,

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

und zwar bitte als politische Maßnahme und nicht, wenn es zur Ablehnung kommt, mit der Begründung, dass Frauen nur der Paragraf 9 Rundfunkrat betrifft! Es geht hier nicht um eine mathematische, sondern um eine politische Lösung, und wenn Gleichstellung Querschnittsaufgabe aller Politikfelder ist, gehört das auch in den Gleichstellungsausschuss. Ich sehe Zustimmung! Noch einmal zum Rundfunkrat! Die Vielfaltsicherung beginnt richtig und hört auf halbem Wege auf. Wir würden sagen, dass hier eine neutrale Stelle begleitend einzurichten wäre, die diese Vielfaltsicherung ganz neutral einmal im Jahr begutachtet und bewertet aus dem Grad der Betroffenheit und Befangenheit heraus mit einer neutralen Bewertungsstelle. Darüber, denke ich, können wir in der Anhörung gemeinsam diskutieren. Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Frage der Beschwerde. Dies ist gut, wie auch immer es heißt, ob Beschwerde-, Mitsprache-, Veränderungsstelle. Hier fehlt noch der letzte Punkt und die Frage der Ernsthaftigkeit der Beschwerde und wie damit weiter verfahren wird. Ein Adressat sollte dafür zuständig sein. Wir halten nichts von der Form der Überweisung an jemanden. Wenn Beschwerden an den Rundfunkrat gehen, hat er als solcher diese Beschwerden auch zu bearbeiten und zu beantworten. Ich möchte nicht irgendwann in die politische Geschichte als die Frau eingehen, deren Reden durch Länge und nicht durch Inhalt bestachen. Ich freue mich, und da spreche ich für meine Fraktion, auf eine gemeinsame Diskussion mit einer Anhörung und wiederhole noch einmal meinen Vorschlag, die Bitte, diesen Gesetzentwurf auch an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns war bekannt, dass der Wunsch

geäußert wurde, und es gibt auch einen formalen Beschluss des Gleichstellungsausschusses, das Gesetz dahin zu überweisen. Ich sage Ihnen meine fachliche Meinung: Dieses Gesetz ist ein Fachgesetz, in dem frauenspezifische Dinge eine Rolle spielen, die ich nicht beiseite drücken will, sondern um der Beratung und auch der Zeit der Beratung bis Januar gerecht zu werden, halte ich es für angezeigt, die Bedürfnisse des Gleichstellungsausschusses oder auch die Bedürfnisse der Frauenbeauftragten in der Anhörung zur Sprache kommen zu lassen. Ansonsten halten wir eine Doppelberatung ab, weil das Radio-Bremen-Gesetz – wie viel Prozent auch immer – frauenspezifische Dinge beinhaltet und im restlichen Teil medienpolitische Dinge.

Ich finde, dass man im Verfahren oder im Zeitalter von Gender durchaus abwägen muss, wie viel Einzelberatung im Gleichstellungsausschuss stattfinden müsste. Es wird doch im Gleichstellungsausschuss ausschließlich um die Repräsentanz von Frauen und deren Entsendung gehen. Wenn man ganz genau hineinschaut – und da bitte ich auch wirklich alle Frauen, ganz genau in das alte und neue Gesetz hineinzuschauen –, das neue Gesetz ist eine qualitative Verbesserung für die Zielrichtung „mehr Frauen in Rundfunkräte“. Deswegen, glaube ich, ist es zielführend, wenn wir im Medienausschuss unter Einschaltung der Vorsitzenden des Gleichstellungsausschusses über die speziellen Bedürfnisse reden an der Stelle, wo es fachlich angebracht ist.

Die Frauenbeauftragte bekommt an der Stelle gleiches Rederecht, und ich glaube, dass dann dem Bedürfnis der frauenspezifischen Dinge im Radio-Bremen-Gesetz Rechnung getragen wird. Ansonsten würde ich das vom Verfahren her für kontraproduktiv halten, weil wir zwei Anhörungen mit gleichem Aufwand und gleicher Intensität durchführen müssten. Wie soll es gehen? Da wir öffentlich tagen, spricht nichts dagegen, die Frauen des Gleichstellungsausschusses an der Sitzung teilnehmen zu lassen, und in der Funktion der Sprecherin der Ausschüsse muss es gegeben sein, deren Bedürfnisse auch signalisieren zu können.

Von daher bitte ich, davon Abstand zu nehmen, dieses Gesetz an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen, weil ich glaube, es ist so praktikabler, ohne die Bedürfnisse der Frauen an dieser Stelle aus meiner Sicht auch nur mit einer Sekunde von der Hand gewiesen zu haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, als nächster Redner erhält das Wort Herr Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat begrüßt, fast hätte ich gesagt na

türlich, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und die dort vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.

Herr Schildt hat die einzelnen Maßnahmen ausführlich dargestellt. Ich will einen Punkt besonders hervorheben, nämlich die Stärkung der Gremien. Weil es wiederholt angesprochen worden ist, nur noch einmal die Stichworte: mehr Mitspracherechte, mehr Informationsrechte, mehr Erfordernisse von Zustimmungen und Genehmigungen durch Rundfunkrat und Verwaltungsrat.

Stärkung der Gremien ist ein etwas abstrakter Begriff. Mir hat die Formulierung von Frau Stahmann gut gefallen, die gesagt hat, Radio Bremen gehöre den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn wir das so sehen, dann sind die Gremien nichts Abstraktes, sondern dann sind sie die Institution, das Instrument, über das die Bürgerinnen und Bürger ihren Einfluss auf Radio Bremen ausüben. Deswegen ist die Ausgestaltung dieser Gremien keine abstrakte, sondern eine sehr konkrete Frage für die Zukunft von Radio Bremen und die Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger.

Die Stärkung der Gremien ist in diesem Gesetzentwurf einerseits Reaktion auf eine bundesweite Diskussion, andererseits aber auch ein aktiv gestaltender Beitrag zu dieser Diskussion. Anlass ist zum einen die Debatte über Exklusivverträge mit Doping-Sündern, ich nenne als Stichwort Ullrich, und Schleichwerbung – Marienhof –, als auch teure Personalverträge: Kerner, Schmidt. Diese Punkte sind in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden, und in den Gremien hat sich doch ein Gefühl breitgemacht, dass man an vielen Stellen den Entwicklungen hinterherläuft. Deswegen ist es wichtig, hier etwas zu ändern. Es muss die Chance bestehen, rechtzeitig über solche Punkte zu diskutieren und diese Entwicklungen zu beeinflussen.

Ein anderer, längerfristig vielleicht noch bedeutenderer Anlass ist die Vereinbarung, die mit der EU getroffen worden ist. Hier wird es in Zukunft zum Beispiel darum gehen, über neue und veränderte Digitalkanäle, neue Telemedienangebote zu entscheiden. Wir führen hier ein Verfahren ein, wie es zum Beispiel in Großbritannien mit dem sogenannten PublicValue-Test schon praktiziert wird. Einzelheiten werden noch zu regeln sein, aber wir wissen, Rundfunkrat und Verwaltungsrat werden in diesen Verfahren eine ganz wichtige Rolle spielen. Insofern ist es natürlich von ganz zentraler Bedeutung, wie diese Gremien in ihrer Arbeitsfähigkeit gestärkt werden.

ARD und ZDF haben sich übrigens verpflichtet, diese Regeln auch jetzt schon vor der förmlichen Beschlussfassung im nächsten Jahr in einem neuen Medienstaatsvertrag anzuwenden. Insofern wird das bald, ich will nicht sagen tägliche Praxis, Praxis werden, weil das nicht alle Tage passieren wird, dass solche neuen Angebote kommen.

Ich halte übrigens auch den Punkt der Qualifizierung, der mehrfach angesprochen worden ist, für ganz wichtig. Das sage ich auch aus meiner eigenen Mitgliedschaft in einem solchen Gremium. Infolge der technischen Veränderungen wird es immer schwieriger zu überschauen, auf welchen Wegen Rundfunk und Fernsehen heute an die Bürgerinnen und Bürger gebracht werden. Wenn es schon für den Normalbürger manchmal ein schwieriges Thema ist herauszufinden, welche Digitalkanäle er empfangen und wo er sie vor allem wieder auffinden kann, wird es für die Medienpolitik natürlich ein ganz schwieriges Thema herauszufinden, welche medienpolitischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Allein die Frage, welche Zugriffsmöglichkeiten auf Sender bestehen, wie die Wiederauffindbarkeit von Sendern im digitalen Netz ist, ist eine zentrale Frage, zum Beispiel für das öffentlich-rechtliche System. Wenn man sie im Normalfall gar nicht mehr auffinden kann, hat man auch damit schon Vorentscheidungen getroffen, die medienpolitische Bedeutung haben. Ich will die Einzelfragen nicht weiter vertiefen. Wir haben in diesen Tagen sehr plastisch vor Augen, wie Radio Bremen zukunftsfähig gemacht wird: ARDHauptversammlung in der nächsten Woche, die Eröffnung des neuen Gebäudes, das Wort von der Einweihung habe ich eben noch einmal gestrichen. Mit diesem Gebäude, mit neuen Arbeitsformen und mit der Anpassung an veränderte finanzielle Rahmenbedingungen gewinnt Radio Bremen Zukunftsfähigkeit. Ich möchte deshalb meinen Beitrag gern mit einem kleinen Bild abschließen. Wenn das neue Gebäude die Hardware für die Zukunft von Radio Bremen ist, dann kann und wird dieser Gesetzentwurf ein wichtiges Stück Software sein, vielleicht sogar Betriebssystem, damit wir die Zukunft von Radio Bremen als starkem Sender in Bremen und für die Bremerinnen und Bremer gestalten können. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte darum, wenn in Zukunft Änderungsanträge von den Fraktionen gestellt werden, dass sie schriftlich erfolgen und nicht drei Minuten vor Beendigung der Debatte, sodass wir hier ein vernünftiges und ordentliches Verfahren haben.

(Beifall)

Ich kann es nicht ertragen, dass mir hier oben in letzter Sekunde vor Abstimmungen Zettel hingelegt werden, und dann soll ich mich oder jemand, der hier gerade oben präsidiert, sich zurechtfinden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ist das nun ein Antrag mit dem Gleichstellungsausschuss? Der Abgeordnete Schildt hat doch gesagt, dass das Begehren der Fraktion Die Linke in die Beratungen, in die Anhörungen aufgenommen wird. So habe ich das verstanden, dass es kein eigenständiger Antrag ist, sondern im Verfahren der Anhörungen genau das so gemacht hat, wie der Kollege Schildt es vorschlagen hat.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Können wir uns darauf verständigen? Gut! Frau Troedel, dann ist es in Ordnung. Es wird niemand ausgegrenzt. Ich hatte es so verstanden, dass das alles hier im Hause konform ist, und niemand wird mit seinen Intentionen ausgegrenzt. Wunderbar, dann ist das alles wieder in Ordnung! Meine Damen und Herren, wir kommen nun doch zur Abstimmung. Wer das Radio-Bremen-Gesetz, Drucksache 17/120, Neufassung der Drucksache 17/116, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Interfraktionell wurde vereinbart, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen. Wer der Überweisung des Radio-Bremen-Gesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/120 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)

Zehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Mitteilung des Senats vom 13. November 2007 (Drucksache 17/128)

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist hier Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vorgesehen. Wer der Überweisung des Zehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge mit der Drucksachen-Nummer 17/128 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Auch hier, meine Damen und Herren, überweist die Bürgerschaft (Landtag) einstimmig an den Ausschuss.

Bundesweites Zentralabitur auch in Bremen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 11. September 2007 (Drucksache 17/40)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 9. Oktober 2007 (Drucksache 17/84)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Othmer. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können. Meine Damen und Herren, dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich auf als ersten Redner den Abgeordneten Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat den Senat gefragt, wie sich der Senat zu einer Initiative der Bundesbildungsministerin Frau Schavan verhält, die angeregt hat, in der Bundesrepublik Deutschland ein bundesweites Zentralabitur einzuführen. Die Antwort mit der Drucksachen-Nummer 17/84, die der Bürgerschaft vorliegt, könnte man fast als Arbeitsverweigerung des Senats bezeichnen. Ich habe selten eine so dürftige Antwort auf eine parlamentarische Große Anfrage in diesem Hause gelesen wie diese des Senats.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Vielleicht war die Anfrage ja auch dürftig!) –––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich habe den Eindruck, man will sich nicht mit der Thematik beschäftigen, man hat eine vorgefestigte Meinung. Die lapidare Antwort, verkürzt zusammengefasst, der Staatsrat kann es später noch korrigieren, wenn ich das falsch zusammenfassen sollte, haben wir so gedeutet: Für den Senat gibt es andere Themen, man will sich damit nicht beschäftigen, man sieht nicht, dass dies ein Thema sein könnte. Das, meine Damen und Herren, sehe ich, das sehen wir als CDU-Fraktion in diesem Haus anders. (Beifall bei der CDU – Abg. Frau S t a h - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Andere CDU-Länder sehen das noch anders!)

Es ist richtig, meine Damen und Herren, es ist kein Thema, das zum nächsten Schuljahr eingeführt werden kann, aber es ist ein Thema, worüber wir ernsthaft reden müssen: Wie sieht es aus mit der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Fall dem Abitur? Auch wenn Sie immer versuchen, Bremen nach Finnland zu exportieren, Bremen ist Teil der Bundesrepublik Deutschland, und dann werden wir hier in diesem Hause auch über dieses Thema reden, ob es Ihnen passt oder nicht, meine Damen und Herren. Die Diskussion um zentrale Abschlüsse haben wir in der Vergangenheit hier lange erst einmal auf Landesebene geführt. Ich weiß und erinnere mich noch an die Abwehrschlachten, die die Sozialdemokratie in diesem Hause gegen zentrale Abschlussprüfungen im Lande Bremen durchgeführt hat. Das Zentralabitur war für Sie wie für den Teufel das Weihwasser. Sie haben das abgelehnt, und erst nach dem PISASchock konnten Sie sich gegen den Druck der CDU nicht mehr wehren: Wir haben in diesem Jahr in Bremen zum ersten Mal in einem Prüfungselement zentrale Abschlussprüfungen durchgeführt. Meine Damen und Herren, die Erfahrungen, die wir da gewinnen konnten, sind positiv – darüber hat es Berichte in der Bildungsdeputation gegeben –, und darum ist es richtig, dass wir hier natürlich zunächst einmal auch das Landeszentralabitur weiterentwickeln müssen. Wir müssen uns aber auch, denke ich, noch einmal der bundesweiten Thematik widmen. Die Bremer Abiturienten studieren nicht alle nur in Bremen, sondern sie stehen in Konkurrenz zu den Abiturientinnen und Abiturienten anderer Bundesländer. Da ist es dann auch schon richtig zu schauen, welchen Wert das bremische Abitur eigentlich im Vergleich zu den 15 anderen Länderabituren in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Senat sagt, dass die Wirkung gemeinsamer Aufgabenstellungen auf die Qualität und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bislang wenig untersucht worden sei, und es gebe keine hinreichenden Nachweise eines Effektes von zentralen Aufgabenstellungen für die Steigerung der Unterrichtsqualität. Meine Damen und Herren, wir sagen ganz deutlich, ein bremischer Abiturient darf und braucht sich

nicht gegenüber den Abiturienten andere Bundesländer zu verstecken. Ich glaube, dass es mehr eine Furcht der SPD ist, die das Bildungsressort seit 60 Jahren zu verantworten hat, dass hier Mängel im bremischen Schulsystem aufgezeigt werden, wenn man in einer zentralen Aufgabenstellung im Vergleich zu anderen Bundesländern gegebenenfalls äußerst negativ dasteht, denn die Mängel des bremischen Schulsystems sind durch PISA-Länderuntersuchungen mittlerweile ausreichend dargelegt worden. Von daher kann ich Ihre Furcht davor auch durchaus menschlich nachvollziehen, meine Damen und Herren.