Monique Troedel
Sitzungen
17/4
17/6
17/7
17/8
17/9
17/10
17/12
17/13
17/14
17/18
17/20
17/24
17/26
17/27
17/28
17/31
17/32
17/33
17/34
17/36
17/37
17/42
17/43
17/45
17/46
17/47
17/49
17/51
17/52
17/53
17/54
17/55
17/56
17/59
17/60
17/61
17/62
17/63
17/64
17/65
17/66
17/69
17/70
17/71
17/72
17/74
17/75
17/77
17/79
17/81
17/82
17/84
17/85
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Außerhalb des Themas: Herr Präsident, ich bedanke mich für Ihre Worte und dass Sie uns allen das noch einmal ganz aktuell in Erinnerung gebracht haben, wobei es den allermeisten klar war. Mir fällt es jetzt ein bisschen schwer, als Nachrednerin zu dem Thema zu sprechen.
Mit dem Antrag von CDU, SPD und den Grünen wird ein sensibles Thema angesprochen, das sich in verschiedenen politischen und sozialen Handlungsbereichen abspielt. Kennzeichnend für sexuellen Missbrauch ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, wobei der Täter seine Autoritätsstellung oder Vertrauensposition ausnutzt, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten der abhängigen Personen zu befriedigen. Sexueller Missbrauch ist somit auch Missbrauch von Macht in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsverhältnissen und von einem sozialen Miteinander. Es ist aber auch ein Missbrauch von Machtungleichheiten bei Geschlechtern. Ich bin Frau Stahmann dankbar, dass sie auch noch einmal auf das Verhältnis zwischen Männern und Frauen, Tätern und Opfern zu sprechen gekommen ist.
Betroffen sind häufig Kinder aus Familien, die verschiedene Belastungsmerkmale, wie unter anderem Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Gewalt oder auch Vernachlässigung aufweisen oder gar selbst unter Gewalt und Missbrauch gelitten haben, wobei der Täter meistens aus der Familie oder dem familiären Umfeld stammt. Daraus leitet sich die Strategie potenzieller Täter ab, sich vor allem in das Vertrauen von Kindern einzuschleichen, die in ihrer Familie wenig Schutz oder zu wenig Fürsorge erfahren haben oder erfahren werden.
Sexuelle Gewalt ist dafür für viele Jungen und Mädchen ein alltägliches Problem, das nur in Ausnahmefällen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Sammlung von Daten zur Erstellung einer Präventionsschrift ist
daher richtig. Die Sammlung von Daten beinhaltet aber auch immer das Recht auf Datenschutz, das gilt es zu berücksichtigen. Ich persönlich möchte allerdings nicht warten, bis eine solche Schrift erstellt wurde. Prävention muss die Stärkung von Kindern aufbauen, die Unabhängigkeit der Kinder fördern, die Mobilität der Kinder erweitern und die Freiheit von Kindern vergrößern. Prävention darf auf keinen Fall Angst machen, denn Angst erzeugt Schwäche, Angst lähmt und entsteht aus Gefühlen von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Es entsteht das Gefühl, ausgegrenzt zu werden oder sogar mitschuldig zu sein.
Wir müssen den Kindern das Wissen um ihre Stärke und Handlungsmöglichkeiten vermitteln, denn Wissen ist Macht im positivsten Sinne. Sinnvolle Prävention beschränkt sich niemals nur auf punktuelle Warnungen, sondern ist immer eine Erziehungshaltung, die kontinuierlich wirkt. Das bedeutet, dass Präventionsarbeit und -aspekte in die Gesamterziehung integriert werden müssen. Kinder sollen in den oben angeführten Bereichen gestärkt werden, ohne dass gewaltsame, sexuelle Übergriffe direkt angesprochen werden müssen, damit vermieden wird, dass Kinder mit dem Gefühl aufwachsen, dass Sexualität und Gewalt zusammengehören, und so ein negatives Verständnis von Sexualität entwickeln. Wir benötigen daher bereits heute in Schulen und Freizeitzentren entsprechend geschultes Personal. Wir benötigen dieses geschulte Personal, das es ja bereits gibt, aber eben nicht da, wo es benötigt wird, und wenn es dort vorhanden ist, existiert es nicht in ausreichender Zahl.
Das Thema Finanzierung klammert der gemeinsame Antrag aus, aber eines ist uns allen klar – muss uns klar sein –: Am Geld darf es nicht scheitern!
Wir werden diesem Antrag in jedem Fall zustimmen, auch wenn die Anlaufstelle, die ich persönlich als immens wichtig ansehe, noch nicht eingesetzt wird, denn das wäre ein Bereich, der sofort umgesetzt werden könnte. Wir werden diesem Antrag ohne Wenn und Aber zustimmen, empfehlen dem Senat aber, sich mit dem Thema bereits im Hier und Jetzt zu befassen und nicht erst nach der Erstellung einer Präventionsschrift oder des Ergebnisses eines Ausschusses. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und sage Ihnen allen: Alles Gute und auf Wiedersehen – Salut!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinem Beitrag auf die Mitteilung des Senats „Neuregelung des Glücks pielrechts“ nur insoweit eingehen, als sich dieses Parlament nach der stattgefundenen Ministerkonferenz mit den Ergebnissen sicher ausführlichst befassen wird. In dem Antrag der Koalition geht es um ein artverwandtes Problem, das nun sehr schnell mit dem Bremischen Spielhallengesetz geregelt werden soll. Dieser Gesetzentwurf, der uns erst seit dem 5. April zur Verfügung steht, ist das Ergebnis umfangreicher Diskussionen auf Beiratsebene, der Deputationen und teilweise auch bereits hier in der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bürgerschaft. Letztendlich geht es in diesem Gesetz darum, die Anzahl der Spielautomaten in Bremen zu begrenzen, was wir ausdrücklich begrüßen.
Sogenannte Daddelautomaten weisen im Vergleich zu anderen Glücksspielen ein hohes Suchtpotenzial auf, weitaus höher, als es in konzessionierten Spielhallen der Fall ist. Das ist eine Information von den Präventionsstätten. Die Bremer Fachstelle Glücksspielsucht geht davon aus, dass in Bremen schätzungsweise, und das ist eine Dunkelziffer, 1 600 bis 3 600 gefährdete Spielerinnen und Spieler und 1 100 bis 3 100 Spielsüchtige leben. Das sind eindeutig absolut zu viele. Diese Zahl müssen wir nicht auch noch erhöhen, und dass die Stadt als „Dealer“ agiert, lehnen wir ab. Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen, wovon ich rede, ich rauche.
Dass dieses Gesetz nun so dringlich durchgesetzt werden soll, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Baubehörden und Gewerbeämter beider bremischen Stadtgemeinden von vermehrten Anfragen bezüglich Mehrfachkonzessionen berichten, das vielleicht an die Kollegen der FDP. Durch solche Mehrfachkonzessionen sollen die Begrenzungen einer Spielhalle auf zwölf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit faktisch umgangen werden. Erreicht wird das durch die Einrichtung mehrerer unmittelbar baulich angrenzender Spielhallenbetriebe. Diese Umgehung soll mit einem Bremischen Spielhallengesetz verhindert werden. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es aber noch einmal sagen: Das können wir auch deshalb machen, weil wir dieses Thema auf mehreren Ebenen schon ausführlicher diskutiert haben. Wir und ich persönlich lehnen es ab, dass Gesetze im Galopp eingebracht und ebenso in dieser Geschwindigkeit durchgesetzt werden sollen, da es zu wichtig ist. Die Zeit sollten wir uns nehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Anträgen von CDU, SPD und den Grünen zustimmen. Der Erhalt des staatlichen Lotterie- und Sportwettenmonopols ist aus unserer Sicht absolut notwendig, auch deshalb, weil neben der Förderung und Finanzierung von kulturellen und umweltschützenden Projekten ein großer Teil dieser Mittel in den Sport fließt. Solange nur ein minimaler Anteil der Haushaltsmittel in den Bereich Sport in Bremen fließt, es sind gerade circa 0,4 Prozent des Haushalts, solange benötigen wir die Finanzierung durch die Lottomittel. Sport ist ein hohes Gut und eine gesellschaftliche Aufgabe, daher ist Sport auch von uns allen zu finanzieren. Was wir aber sicher ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nicht benötigen, und darauf zielt der Antrag der FDP, ist eine weitere Lizenzierung von weiteren privaten Sportwettbetreibern und Online-Portalen. Dieses Vorhaben dient allein dazu, den Betreibern die Taschen zu füllen.
Eine vernünftige und objektive Kontrolle im Bereich der Suchtprävention – das war vor Kurzem ein Thema – kann auch nur der Staat garantieren. Private Anbieter interessiert so etwas wohl weniger, man will doch nicht seinen Markt verkleinern. Ich weiß, worüber ich spreche.
Zusammengefasst: Den Antrag der CDU, der sich für den Erhalt des staatlichen Monopols einsetzt, werden wir ebenso unterstützen wie den Antrag der SPD und der Grünen. Den Antrag der FDP, der dies zwar auch tut, aber gleichzeitig bei der Neuregelung der Lizenzvergabe ohne Rücksicht Klientelpolitik betreibt, werden wir ablehnen. Mich persönlich erinnert das an die Geschichte von der Begünstigung der Hoteliers, die warvauch unnötig und unschön. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal nicht nur für die Arbeit am Informationsfreiheitsgesetz, selbstverständlich für den Datenschutz, schließe ich mich im Namen der Fraktion DIE LINKE dem Dank an. Außerdem schließen wir uns dem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an. Besonders begrüßen wir die Definition des Begriffs „Verträge der Daseinsvorsorge“. Das war überfällig und notwendig und entwickelte sich auch ein Stück aus der Diskussion um dieses Gesetz. Wir erhoffen uns alle, dass mit zunehmender Bekanntheit dieses Informationsfreiheitsgesetzes – zu dem Namen komme ich gleich – auch konstruktive Mitarbeit und Anregungen das Ganze noch beleben. Zu dem Änderungsantrag! Der Fairness halber, auch ich bin Opposition, ich hatte aber diesen Änderungsantrag, das Begehren von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, in der letzten Sitzung des Medienausschusses schon vorliegen, er musste nur noch einmal juristisch und gesetzlich begutachtet werden. Ganz neu war es also nicht, sonst hätte ich sicher schon etwas gesagt. Nur der Fairness halber, überrascht konnte niemand sein. Zu dem Begriff Informationsfreiheitsgesetz ganz kurz! Nicht nur, dass er bekannt ist, sondern für mich beinhaltet er genau das, was wir darunter verstehen. Da ist der Begriff der Freiheit, das ist die lebendige Bürgerbeteiligung, das ist lebendige Demokratie, und die Freiheit der Information, die jeder und jedem zusteht, das ist hier in Bremen nach meinen Kenntnissen überdurchschnittlich gut gelöst worden. Das sage ich nicht nur, weil ich hier in Bremen wohne, lebe und arbeite, es ist das Beste, das wir so querschnittsmäßig in der Bundesrepublik vorliegen haben. Das andere ist schon mit Recht problematisiert worden: Eine bessere, intensivere und zielgerichtetere Öffentlichkeitsarbeit tut einfach not, ansonsten wird weiterhin ein Stück theoretisch diskutiert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Sitzung am 17. Juni 2010 haben wir diesen Entwurf, der sich mit der Obduktionspflicht bei Kindern befasst, an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung und Berichterstattung überwiesen. Zielsetzung des gesamten Vorhabens war und ist es, zur Verbesserung des Kindeswohls beizutragen. Die entsprechende Maßnahme ist die Obduktionspflicht bei Kindern unter sechs Jahren, deren Todesursache nicht erkennbar oder nicht zweifelsfrei bekannt ist.
Ein Kind zu verlieren, ist sicher das Schrecklichste, was man sich als Eltern vorstellen und was Eltern widerfahren kann. Ist die Todesursache unbekannt, ist es umso schlimmer. Eine Obduktionspflicht schafft dann einerseits Klarheit, andererseits ist sie ein mögliches Merkmal für einen Generalverdacht. Im Verlauf der Anhörung ist deutlich geworden, dass Klarheit über den plötzlichen Kindstod für viele Eltern sehr wichtig ist, und sie haben ein Recht auf Klarheit. Daher werden wir diesen Wunsch unterstützen.
Im Verlauf der Anhörung wurde ebenfalls deutlich, dass es für die Behörden und die Gesellschaft ebenfalls wichtig ist, die Ursachen des Kindstodes zu
kennen. Diese Erkenntnis dient dann der Prävention, denn es liegt doch im Interesse aller, hier vorbeugend zu arbeiten. Aus unserer Sicht stehen Prävention und Obduktionspflicht nicht im Gegensatz zueinander, im Gegenteil. Beides sind Maßnahmen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen, aber alle das gleiche Ziel haben: die Sicherung des Kindeslebens und die Stärkung der Kinderrechte. Die Obduktionspflicht ist umstritten und wird es auch weiterhin sein. Sie hat viele positive, aber auch negative Seiten. Es gibt dazu viele Meinungen, Positionen und Bedenken, die meist ethischen Grundsätzen folgen, und alles ist durchaus zu respektieren, jede Seite, jedes Argument.
Die Anhörung hat uns bei der Entscheidungsfindung geholfen. Wir stimmen daher der Gesetzesvorlage zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt hier und heute meinen Beitrag zum Access Blocking halten. Er würde zum heutigen Thema passen.
Aber zum jetzigen Antrag! Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ist die sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsdaten für eine qualifizierte Verwendung, was auch immer das ist, zulässig. Dem Gericht fehlt es allerdings an den den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigenden Ausgestaltungen. Welch ein Wortungetüm! Mein persönlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist im Artikel 11 Absatz 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert. Dieser Artikel ist ein Grundsatz, ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, und er lautet: Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Vorraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Ich möchte das noch einmal wiederholen: So lange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist!
In der Begründung schreibt der Antragsteller: Es gab in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 28. Juni 2010 im Land Bremen 584 Beschlüsse, um auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Die Zugriffe dienten der Verhütung und Verfolgung von diversen Straftaten, und sie werden aufgezählt. Schuldig bleibt der Antragsteller, wie viele dieser Beschlüsse zu tatsächlichen Verfahren geführt haben und wie viele Personen einfach einmal in eine Generalhaftung genommen werden.
Es ist bedauerlich, wenn man der Presse entnehmen kann, dass sogar unser Innensenator – er ist gerade nicht da, aber es wird ihm sicherlich übermittelt, oder er kann es nachlesen – die Vorratsdatenspeicherung befürwortet. Es ist kein Geheimnis, dass ich Herrn Mäurer für einen ausgesprochen kompetenten und fairen Politiker halte, umso enttäuschter war ich persönlich, als ich das lesen musste. Sehr geehrter Herr Senator, die Sammelwut des Staats ist sicherlich nicht das wichtigste Instrument gegen die organisierte Kriminalität. Das beste Instrument, Kri
minalität im Ansatz zu verhindern, ist, Menschen einen sozialen Umgang vorzuleben und zu ermöglichen.
Ein Generalverdacht dient dem nicht, ganz im Gegenteil!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, anstatt solch eine Initiative zu fordern, wäre es sinnvoller, ein Bundesdatenschutzgesetz zu fordern, das diesen Namen auch zu Recht trägt, wobei die Betonung auf Datenschutz beziehungsweise Personenschutz liegt. Dieser Antrag verletzt aus unserer Sicht ein fundamentales Grundrecht unserer Gesellschaft, die Unschuldsvermutung. Wir lehnen diesen Antrag ab. Den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir, und ihm stimmen wir zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit längerer Zeit ist bekannt, dass Rockergruppen im bremischen Rotlichtmilieu aktiv sind, insbesondere im widerwärtigen Gebiet von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Das Kommissariat 44, das diesem Bereich entgegenwirkt, ist für diverse Kriminalitätssparten zuständig, unter anderem auch für das Glücksspiel. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Abteilung unterbesetzt ist und nur unter schwierigsten personellen Bedingungen arbeitet. Die Arbeitsbedingungen bei der Polizei sind jetzt bereits von Überstunden gekennzeichnet. Die Zukunft sieht nicht besser aus. Bis zum Jahr 2020 sollen im öffentlichen Dienst circa 1 900 Stellen abgebaut werden.
Die polizeilichen Aufgaben können aber nur konsequent wahrgenommen werden, wenn die Arbeitsplätze ausreichend besetzt sind.
Die Null-Toleranz-Strategie ist nur dann glaubwürdig und umsetzbar, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Die Forderung nach personellen Einsparungen bei gleichzeitiger Aufgabenerweiterung bei der Polizei ist nicht ehrlich.
Bitte denken Sie bei der Aufstellung des neuen Haushalts an die heutige Debatte! Das konsequente Vorgehen gegen Rockergruppen, die im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution ihr kriminelles Unwesen treiben, unterstützen wir nachdrücklich. Von den Rockergruppen gehen neben den offensichtlichen kriminellen Handlungen noch politische Gefahren aus. Über die Verbindung zur rechten Hooliganszene bestehen auch Verknüpfungen zu Naziorganisationen. Verbote müssen geprüft und – wenn möglich – konsequent umgesetzt werden.
Es ist über das Vereinsverbot hier schon fast von jedem Redner etwas gesagt worden. Ich möchte es aber noch einmal an zwei Stellen vertiefen. Das Verbot von kriminellen, die Gesellschaft gefährdenden Rockerclubs ist jetzt bereits durch das Vereinsrecht möglich. Es steht in Paragraf 3 Absatz 1 Satz 1, dass ein Vereinsverbot möglich ist, wenn gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen wird oder wenn Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Eine Umsetzung des Vereinsverbots bedarf entsprechender Beweise. Wir sind sicher, dass die bremischen Behörden das Ihre tun, um die entsprechenden Beweise zu sichern und auszuwerten,trotz Unterbesetzung. Trotz der von uns aufgeführten Mängel stimmen wir dem Antrag aus den genannten grundsätzlichen Erwägungen zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen, da in der Tat das, was ich sagen wollte, von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen schon vorgetragen worden ist. Es wird sicher alle freuen.
Wir stimmen dem Antrag zu, und sollte sich nach eingehender Prüfung und Kontrolle zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, dass die Freiwillige Selbstkontrolle nicht greift, wird es notwendig sein, dass es eine Kontrolle durch den Staat gibt, ein kontrollierbares Jugendmedienschutzgesetz also. Was in der Diskussion aber auch positiv war, ist die Beteiligung und Verantwortung im Elternhaus, in der Familie. Es wird nicht abgegeben, sondern ist Teil eines Ganzen. Ich denke, drei Jahre einen „Probelauf“ zu vollziehen – nehmen Sie es mir nicht übel, ich meine es nicht ganz so lax –, ob die Freiwillige Selbstkontrolle nun Makulatur ist oder wirklich erst genommen wird, liegt nicht nur bei den Familien, sondern auch bei den Anbietern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag, Grabsteine und Grabeinfassungen nur noch aus fairem Handel und ohne ausbeuterische Kinderarbeit zu verwenden, ist bedingungslos zu unterstützen.
Wir fragen uns allerdings, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass Waren aus Kinderarbeit nach Bremen importiert werden. Werden solche Handelsbeziehungen nicht überprüft? Wir fragen den Senat, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, dass sich so ein menschenverachtender Handel nicht wiederholt. Daran schließt sich selbstverständlich die Frage an, warum ökologische Aspekte im Antrag keine Beachtung finden. Ist es wirklich notwendig, dass Grabsteine um die halbe Welt transportiert werden, um in Bremen auf Friedhöfen zu stehen, weil es billiger ist?
Zum Antrag selbst! Darin steht: Der Friedhofsträger kann in seiner Satzung festlegen, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. Diese Kannbestimmung ist zu wenig, es muss eine Mussbestimmung werden! Wir erwarten, dass der Senat neben diesem Gesetz eine Verwaltungsvorschrift erlässt. In dieser soll festgelegt werden, dass ausschließlich Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die den sozialen Standards der internationalen Arbeitsorganisation genügen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Unterricht in Biblischer Geschichte ist ein immer wiederkehrendes Begehren der CDU, und sie wird nicht müde, die Forderung nach mehr Biblischer Geschichte immer wieder anzubringen, aber das hilft nichts.
Tatsache ist, dass Biblische Geschichte an vielen Schulen kaum nachgefragt wird. Die zeitgemäße Öffnung dieses Faches ist überfällig. Entweder brauchen wir ein Fach Religionskunde, in dem Schülerinnen und Schüler dann auch über andere Religionen unterrichtet werden – dafür besteht unzweifelhaft ein Bedarf, denn die Schülerinnen und Schüler wollen sehr wohl etwas über die Religionen wissen, die sie selbst nicht kennen und denen viele ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler angehören –,
oder wir brauchen ein Fach Ethik und interkulturelle Bildung, in dem sowohl Religion als auch nicht religiöse Ethik unterrichtet wird. Auch das wäre eine sinnvolle Sache.
Die CDU steht bezüglich Biblischer Geschichte auf der Reformbremse, hier muss Bewegung eintreten. Was aber nun gar nicht geht, ist der Punkt zwei des Antrags, nämlich dass zugewiesene Stunden für Biblische Geschichte nicht für etwas anderes genutzt werden dürfen. Wenn Biblische Geschichte nicht ausreichend nachgefragt wird, warum sollen dann die Schulen die zugewiesenen Stunden nicht für etwas anderes nutzen? Die Nachfrage würde nicht steigen, wenn man das nicht macht. Es wäre nur eine Kürzung der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden, und das lässt sich nun gar nicht rechtfertigen.
Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab.
Wir empfehlen der CDU, sich den Zeichen der Zeit zu stellen und sich endlich dafür zu öffnen, wie Religion und Ethik heute an den Schulen in einer Weise unterrichtet werden kann, die der Lebensrealität und der interkulturellen Struktur der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. Das sollte eigentlich auch ein im besten Sinne wertekonservatives Anliegen sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Beide Anträge zeigen im Grundsatz zwei gemeinsame Anliegen, die auch für uns von größter Wichtigkeit sind: Zum einen müssen die Belange der Prostituierten und die Anforderungen an ihre Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen, zum anderen muss Zwangsprostitution mit aller Konsequenz bekämpft und die Opfer mit allen Möglichkeiten unterstützt und ihnen geholfen werden.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen beider unterscheiden sich im Grundsatz, das haben wir in unseren Erwägungen immer mit zu bedenken. Ich möchte zuerst auf die Arbeitssituation von sogenannten freiwilligen Prostituierten eingehen!
Durch die vorliegenden Anträge sollen die Arbeitsplätze der Prostituierten unter das Gewerberecht gestellt werden. Welche Folgen könnte die Anwendung des Gewerberechts haben? Durch regelmäßige Kontrollen durch das Gewerbeamt besteht eine vage
Chance, dass sich die rechtliche, gesundheitliche, soziale und gesellschaftliche Situation der Prostituierten verbessert. Aber auch minimale Chancen einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sex-Dienstleistungsbereich sollten genutzt werden, denn mit der Anwendung des Gewerberechts ändert sich die rechtliche Stellung, die eine Veränderung des öffentlichen Bewusstseins nach sich ziehen kann. Ein legaler Dienstleistungsberuf, heraus aus der Schmuddelecke, das bedeutet die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten einer Gewerbetreibenden, die Zahlung von Steuern eingeschlossen.
Durch die Normalisierung von Prostitutionsstätten als rechtlich gleichgestellte Gewerbestätten wird die Überprüfung durch das Ordnungsamt üblich. Das alles könnte den Schutz der Arbeitnehmerinnen erhöhen. In diesem Zusammenhang empfinde ich Kondome als Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht lächerlich, es ist für mich gleichbedeutend mit Ohrenschutz bei Druckern an lauten Maschinen. Wenn die Diskussion in dieser Form auch im weiteren Sinne mit Arbeitsschutz geführt wird, sind wir einen Schritt weiter.
Durch die veränderte Rechtslage der vollständigen Anerkennung des Gewerbes erhöht sich auch die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisation. Diese kann den Prostituierten nur zugute kommen. Die Gewerkschaft ver.di organisiert Frauen aus diesem Dienstleistungsgewerbe schon seit Längerem und bietet neben den Vorteilen einer Arbeitnehmerinnenvertretung auch Rechtschutz. Wesentliche rechtliche Fragen mit Klärungsbedarf werden in den Anträgen allerdings noch nicht erwähnt, zum Beispiel die rechtliche Grundlage, die ein Bordell definiert: Ab einer Dienstleisterin plus Bordellbetreiber, ab zwei? Wer wird in Regress genommen, wenn die Gewerbeanmeldung bei einer Kontrolle nicht vorliegt?
Zum Antrag der CDU! Welche Gesetze müssen verändert werden, damit die Polizei verdachtsunabhängig Modelwohnungen betreten darf? Falls die Kolleginnen und Kollegen von der Gewerbebehörde einen Verdacht auf eine Straftat haben, gibt es bereits jetzt die Möglichkeit des polizeilichen Eingriffs, wie zum Beispiel Gefahr im Verzug. Wie soll gewährleistet werden, dass die Kolleginnen und Kollegen der Behörde für diese besondere Aufgabe qualifiziert und geschult werden? Diese Aufzählung rechtlich nicht abgesicherter Fragen ließe sich fortsetzen, und sie müssen unbedingt geklärt werden. Die Forderung nach Klärung offener Rechtsfragen kommt in beiden Anträgen noch nicht vor. Die Änderung des Gewerbe- und Steuerrechts betrifft die freiwillige Prostitution. Für Zwangsprostituierte ändert sich dadurch nichts. Wir geben zu
bedenken, dass Verletzungen durch körperliche Torturen sichtbar sein müssen, um sie zu bemerken. In der Regel handelt es sich um subtile psychische Misshandlungen, wie Bedrohung, Einschüchterung oder unfreiwillige Drogeneinnahme. Dies ist nicht sichtbar und kann deshalb kaum erkannt werden.
Die Frauen befinden sich in einer Drucksituation und auch oftmals in verwandtschaftlichen Verflechtungen mit den Tätern. Die Frauen sind aufgrund von Kindern und Familienangehörigen in den Heimatländern erpressbar. Sie sind massiv verängstigt, auch der Polizei gegenüber. Das resultiert aus den Erfahrungen mit den oftmals korrupten Systemen in ihren Herkunftsländern. Deshalb muss die langfristige Finanzierung der Planstellen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sichergestellt werden. Diese können dann als vertrauenswürdige Kontaktpersonen für die betroffenen Frauen wirken. Vertrauensbildende Maßnahmen sind nur durch eine kontinuierliche Arbeit möglich.
Wenn es ausreichend Streetworkerinnen und Streetworker gäbe, könnten die Frauen schneller aus ihren Zwangssituationen erlöst, über ihre Rechte aufgeklärt werden und Schutz erhalten. Haben sich die Opfer mutig dazu entschieden, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen, benötigen die Opfer besonderen Schutz und spezifische Soforthilfe. Bisher bekommen die aussagewilligen Frauen lediglich einen Aufenthalt bis zum Prozessende. Für Zwangsprostituierte benötigen wir eine Änderung der Asylgesetzgebung, sodass die Frauen in Deutschland bleiben können, wenn sie wollen.
Insgesamt sind die Forderungen im Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen trotz nicht geklärter Rechtsfragen im Sinne der Prostituierten. Die Opfer von Menschenhändlern und Zwangsprostitution werden in die Forderung einbezogen. Aus beiden Gründen stimmen wir dem Antrag zu.
Der Antrag der CDU zielt auf eine für uns überflüssige Erweiterung polizeilicher Kompetenzen. Liegt ein Verdacht vor, darf die Prostitutionsstätte nach jetziger Rechtslage jederzeit betreten werden. Verdachtsunabhängige Eingriffe kriminalisieren das gesamte Milieu und die dort arbeitenden Menschen, besonders die Frauen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ein Essay von Dr. Gunnar Heinsohn in der „Welt“ ist überschrieben mit dem Titel „Wie man mit viel Geld Armut vermehrt“ und dem Untertitel „Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen“.
Dr. Gunnar Heinsohn bedient sich in diesem Essay sozial-eugenischen und rassistischen Gedankenguts. Er teilt die Bevölkerung in Gruppen ein, um diese als mehr oder weniger wertvoll zu kategorisieren. Er schlägt vor, ich zitiere, „bevölkerungspolitisch in der Weise einzugreifen, dass die wertvollere Bevölkerungsgruppe größer und die weniger wertvolle geringer wird“.
Wertvoll sind die sogenannten Leistungsträger, die nach seinem Verständnis akademisch gebildet sind. Um seine Überlegungen zu belegen und Sanktionen zu rechtfertigen, stellt er vier Behauptungen auf.
Erstens: Nur die Intelligenz sichert Deutschlands Zukunft. Zweitens: Den Frauen, die von Sozialhilfe leben müssen, unterstellt er, dass diese nur Kinder bekommen, um weiterhin Sozialhilfe zu beziehen. Drittens: Den Akademikerinnen unterstellt er, dass sie zu wenige Kinder haben und auch keine wollen. Viertens: Menschen mit Migrationshintergrund unterstellt er generelles Bildungs- und Lebensversagen, und zwar bereits in den Heimatländern. Er behauptet zudem, dass sie sich in einem ärmlichen Leben mit staatlichen Transferleistungen zufrieden einrichten.
Zur Rettung Deutschlands hat Dr. Heinsohn ein einfaches Rezept mit drei Vorschlägen: Die Sozialhilfe beziehungsweise staatliche Transferleistungen sollen nach spätestens sechs Jahren vollständig eingestellt werden und die Akademikerinnen sollen mehr Kinder bekommen. Seine männlichen Kollegen werden geflissentlich aus der Verantwortung genommen. Diese Tendenz, allein den Frauen die Verantwortung für gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu geben, durchzieht seinen gesamten Aufsatz zum Thema. Migranten müssen erst ihre Intelligenz beweisen, bevor sie die deutschen Grenzen überschreiten dürfen.
Bereits diese grundsätzlichen Thesen sind nachweisbar falsch, denn der Wissenschaftler Dr. Heinsohn ignoriert dabei wesentliche Tatsachen. Erste Tatsache: Auch Studierte können arbeitslos werden und in Hartz IV landen. Zitat aus „ZEIT-Online“, Untertitel: „Immer mehr Akademiker leben von Hartz IV. Die Arbeitslosigkeit unter Akademikern ist im Krisenjahr 2009 stark gestiegen. Laut statistischen Angaben der Bundesagentur wurden im Dezember vergangenen Jahres 11,3 Prozent mehr Akademiker arbeitslos als im Januar desselben Jahres. In absoluten Zahlen bedeutet das einen Anstieg um circa 17 000 auf 168 000 beschäftigungslose Hochschulabsolventen.“ Zweite Tatsache: Professor Dr. Rainer Hufnagel fand in einer Studie aus der Zeit von 1996 bis 2003 heraus, dass akademisch gebildete Frauen überdurchschnittlich viele Kinder bekommen. Die Behauptungen und Unterstellungen, die sein ganzes Essay durchziehen, gipfeln in der Behauptung, dass die „Unterschichtmütter ihre Kinder zu Kriminellen erziehen“. Als gäbe es in der Oberschicht nur edle Menschen mit weißen Westen! Dass hier und da ein Koffer mit Schmiergeldern, unversteuerten Einkommen oder Geld aus Spendenhinterziehungen über die Grenze geht, übersieht er hier genauso gut geflissentlich. Er scheint sich auch nie Gedanken darüber gemacht zu haben, dass Arbeitsplätze vernichtet werden, um mehr Gewinne zu erzielen. Das ist kriminell. Denkt er denn ernsthaft, dass Menschen, die in Hartz-IVSituationen leben müssen, Freude an ihrer Lebenslage
haben, dass sie nicht glücklich wären über einen Arbeitsplatz, der sie und ihre Familien ernährt?
Herr Dr. Heinsohn nimmt nicht zur Kenntnis, dass Menschen in Vollzeit arbeiten und trotzdem ergänzende Transferleistungen bekommen müssen, um existieren zu können, Menschen, die tatsächlich auch Leistungsträger unserer Gesellschaft sind: Friseurinnen, Verkäuferinnen, Wachleute, Reinigungskräfte und zunehmend auch arbeitslose Akademikerinnen. Mit der Arroganz eines Menschen, der nie Armut erlebt hat, sieht er auf diejenigen herab, die um ihre tägliche Existenz kämpfen müssen. Er hat keine Ahnung davon, wie es ist, den Kindern ganz normale Wünsche verwehren zu müssen. Immer wieder Nein sagen zu müssen ist bitter für Eltern und Kinder.
Als die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag gestellt hat, war das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung noch nicht veröffentlicht worden. Mit Entsetzen müssen wir jetzt feststellen, dass sie wieder bei den Ärmsten Gelder kürzen will, dieses Mal auch das Elterngeld für Hartz-IV-Empfängerinnen, von der Streichung der Rentenbeiträge ganz zu schweigen. Eine ideologische Grundlage für diese menschenverachtenden Maßnahmen hat Herr Dr. Heinsohn gelegt. Wir brauchen wahrlich keinen hoch bezahlten Akademiker wie Herrn Dr. Heinsohn, der mit falschen Datengrundlagen Bevölkerungspolitik, bis hin zum Aushungern der Armen machen will.
Was ist beispielsweise mit Bremerhaven? Soll Bremerhaven mit seiner überdurchschnittlich hohen Erwerbslosigkeit etwa von der Landkarte gestrichen werden? Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, unseren Antrag, der heute so aktuell ist wie an dem Tag, an dem wir ihn eingereicht haben, zu unterstützen und ihm zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel des Unternehmens Google besteht darin, die auf der Welt vorhandenen Informationen zu organisieren und allgemein zugänglich und nutzbar machen zu können. Bei Google kann man sich Börsenkurse, Straßenpläne und Schlagzeilen ansehen, Telefonnummern herausfinden, Milliarden von Bildern durchsuchen und im weltweit größten Archiv von Usenet-Nachrichten stöbern. Über eine Milliarde Posts, die bis zum Jahr 1981 zurückgehen! Die Nutzer haben zudem verschiedene Möglichkeiten, um auf all diese Informationen zuzugreifen, ohne extra die Google-Startseite besuchen zu müssen, und wenn sie gerade keinen Zugriff auf ihren PC haben, können sie Google über eine Reihe von mobilen Plattformen nutzen, einschließlich WAP- und i-mode-Telefonen.
So weit, so nützlich, könnte man meinen. Heute ist man da deutlich weiter. Die Sammelwut von Google kennt kaum noch Grenzen. Erfolgten die Informationsfindung und -vernetzung in der Vergangenheit durch die Internetgemeinde selbst, wird Google nun im zunehmenden Maße selbst aktiv. Mit dem Projekt Google Earth wurde das zum ersten Mal wirklich öffentlich. In Google Earth findet man Satellitenbilder, Karten, Geländeinformationen und 3-D-Gebäude von der gesamten Welt sowie Ansichten von fernen Galaxien und Unterwassercanyons. Klingt eigentlich ganz nett und informativ, aber Google Street View geht nun einen Schritt weiter. Mit Kameras und ent
sprechenden weiteren technischen Ausstattungen werden ganze Städte, unter anderem auch Bremen, digitalisiert und nun auch bald ins Internet gestellt.
Bald werden also Herr Smith aus Ohio und Frau Ngoma aus Südafrika in der Lage sein, einmal schnell bei der Bremer Familie Meyer in den Vorgarten zu schauen. Mit viel Glück und vor allem, wenn Familie Meyer keinen Einspruch gegen die Veröffentlichung erhoben hat, kann man auch noch Familie Meyer im Vorgarten arbeiten sehen. Man kann absolut verstehen, dass Menschen das sogar toll finden, ihr Haus und ihre Straße im Internet zu sehen. Sie können anderen Menschen sagen: Schau ins Internet, so sieht es bei mir aus, da wohne ich! Aber ist das der tatsächliche Grund für ein Projekt von Google Street View?
Der Nutzen von Street View erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Bereits mit Google Earth, dem Blick von oben, konnten sich Zweige der Wirtschaft, die sich zum Beispiel mit Bedachungen, Gartenpflege und Ähnliches befassen, gezielte Kundenansprüche ermitteln. Eine offensichtlich beschädigte Bedachung – mit Google Earth identifiziert – löste gleich einen Werbebrief der Firma „Dach & Fach“ aus. Praktisch für die Firma „Dach & Fach“, besorgniserregend für den Briefkasten, läuft er doch bald über vor lauter Werbung, und das ist erst der Anfang!
Google geht aber noch weiter, denn nun wird man auch sehen können, ob die Fassade des Hauses, der Vorgarten und so weiter gepflegt ist, und mit etwas Glück den Kollegen, der angeblich krank zu Hause ist, wie er beim Nachbarn den Rasen pflegt, denn die Darstellung der Daten ist ausgesprochen genau, und das kann man auch gern weiterspinnen. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten geht es immer darum, wie genau sie sind, und wenn diese detaillierten Informationen auch noch mit anderen Informationen verknüpft werden, ergibt sich ein unglaublich genaues Bild über Personen.
Wo soll es also hingehen, wo endet es? Wird es bald normal sein, dass bereits beim Anruf auf dem Handy per SMS angezeigt wird, wo sich der Anrufer befindet und dass er vor zwei Minuten einen Kaffee bei einem Discounter getrunken hat, der ein Sonderangebot hat? Bei dem Protest gegen Google Street View geht es aber nicht nur um Google Street View, es geht um „wehret den Anfängen“, wobei die Anfänge schon sehr weit fortgeschritten sind.
Dazu gehört auch der Protest gegen die Datensammelwut der öffentlichen Verwaltung; ELENA, SWIFT, Volkszählung 2011 sind nur Beispiele. So wenig, wie wir Google wollen, so wenig wollen wir die Datensammlungen des Staates. Das SWIFT-Abkommen ist das Ergebnis einer weltweit geschürten Angst. Dass der US-Geheimdienst die Daten europäischer Bankkunden auch rückwirkend abfragen darf, ist schon schlimm genug, dass dies aber auf unbestimmte Zeit,
ohne die vereinbarte Prüfung durch einen EU-Beamten geschieht, ist ein erneuter datenschutzrechtlicher Skandal.
Davon wurde den Abgeordneten des EU-Parlaments und der nationalen Parlamente vor der überhasteten Beschlussfassung nichts gesagt. Das Projekt war den europäischen Regierungen so wichtig, dass sie nahezu alle Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte der nationalen Parlamente faktisch unterlaufen haben. Sogar eine ausstehende Beurteilung des Abkommens durch den juristischen Dienst des EU-Parlaments zur Kontrolle durch Europol wollte man nicht abwarten. Von den datenschutzrechtlichen Bedenken im Europaparlament war nichts mehr übrig geblieben. SWIFT ist ein einziges Bürgerrechtstrauerspiel, aber auch ein Lehrstück, wie Datensammlung und ungezügelte Überwachung von Bürgern weitgehend geräusch- und widerspruchslos durchgesetzt werden kann.
ELENA ist eines der weiteren Beispiele. Nach dem am 28. März 2009 im Bundesrat verabschiedeten Gesetz muss seit dem 1. Januar 2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten – Angestellte, Arbeiter/Arbeiterinnen, Beamte, Richter, Soldaten – einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz ist eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Unter anderem findet man bei diesen Angaben solche wie das Bruttoentgelt, die Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Renten-, Sozial-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer; alles Daten, die zur Erfassung durchaus sinnvoll sind, auch aus Sicht der LINKEN. Der Sinn der nachfolgenden Informationen, die der Staat mit ELENA ebenfalls sammelt, erschließt sich nicht unmittelbar. So werden unter anderem der Grund von Arbeitszeitänderungen, Arbeitsstunden aufgeführt, täglich, wöchentlich, monatlich der Urlaubsanspruch, tatsächlich genommene Urlaubstage, Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen, Angaben zu Entlassungen und Kündigungen, Angaben über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld einer Kündigung sowie Schilderungen von vertragswidrigem Verhalten, womit Arbeitskämpfe/ Streiks gemeint sind, erfasst. Was man mit diesen Informationen alles machen kann, überlasse ich erst einmal Ihrer Fantasie.
Eines der Ziele von ELENA war, Bürokratie abzubauen. Tatsächlich wird das aber nicht erreicht. Kleine und mittelständische Betriebe werden mit der Bewältigung der gestellten Anforderungen überfordert. Es entstehen hohe Kosten für Anschaffung und Pflege neuer Software, elektronische Zusatzgeräte, von der Überlastung der bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen ganz zu schweigen! Die vom Bundesministerium angegebenen Einsparungen von jährlich 85 Mil
lionen Euro wirken wie das Ergebnis einer fadenscheinigen Berechnung mit vielen Unbekannten. Der Schaden durch verloren gegangene beziehungsweise in falsche Hände geratene persönliche Daten lässt sich darüber hinaus nicht in Geld beziffern.
Ob darüber hinaus das gewählte Konzept der Erfassung, Übertragung und Verschlüsselung der Daten sicher sein wird, bleibt abzuwarten. Die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der ELENA-Datenbank sind unübersehbar. Wir sind gespannt auf den ersten Datenskandal bei der Deutschen Rentenversicherung. In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige und einmalige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit. Ob man an diesem System teilnehmen will oder nicht, man wird gezwungen und muss auch die Kosten für die Karte selbst zahlen.
Ein weiterer Punkt der Verpflichtung: In Europa erwartet uns 2011 der sogenannte Zensus 2011, die Älteren von uns werden es noch als Volkszählung kennen. Die letzte war im Westen der Republik 1987. Für den Zensus 1987 musste infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Befragung teilweise neu konzipiert werden, indem personenbezogene Angaben von den Fragebögen getrennt wurden, und die Fragebögen selbst mussten überarbeitet werden. Bereits ein Dreivierteljahr vor dem Stichtag wurde eine Akzeptanzkampagne „10 Minuten, die allen helfen sollen“ gestartet, die 46 Millionen DM kostete, aber so wenig überzeugte wie der Gesetzentwurf selbst. So wurde behauptet, dass aufgrund der Volkszählung unter anderem gezielte Maßnahmen zum Abbau der Benachteiligung der Frau am Arbeitsplatz und zur Verbesserung ihrer Berufschancen getroffen werden könnten. Das war die zweitgrößte politische Lüge, die ich im Zusammenhang mit dieser Volkszählung gehört habe.
Die Aussage, die Volkszählung trage zur Sicherung der Renten und Schaffung von Arbeitsplätzen bei – –.
Das ist alles Thema, das gehört zur Datensammlung!
Sie hätten zuhören müssen! Es ist ein Teil vom Ganzen, es ist nicht alles! Ein Synonym von Datensammlung und Überwachung!
Beim Zensus 2011 wird nun alles anders. Im Zuge dieser Umfrage wird ein Heer von Daten gesammelt.
Nein, Sie müssen nur zuhören! Google, Zensus, ELENA – –.
Die restlichen fünf Minuten werde ich hier auch noch bestreiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfangreiche und akribische Dokumentation zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bedanken.
Unser Dank geht ebenso an die Kollegin der ZGF für die Kommentierung dieses Berichts. In dieser Dokumentation wurden, wie schon gesagt, 64 Prozent aller in öffentlichen Bereichen des Landes Bremen Arbeitenden einbezogen, die anderen 36 Prozent sind in Mehrheitsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen angestellt. Diese Bereiche sollen zukünftig in die Berichterstattung einbezogen werden. Wir begrüßen diese Absicht.
Der Bericht zeigt auf, dass es eine deutliche geschlechtsspezifische Verteilung von Arbeitsgebieten gibt. Der Bereich der Raumpflege beispielsweise wird zu 98 Prozent von Frauen wahrgenommen. Hier wird übrigens nicht von Feminisierung gesprochen, der Gebrauch dieses Begriffes enthüllt männliche Befürchtungen offensichtlich erst bei höheren Funktionen und höheren Eingruppierungen. In der höchsten Entlohnungsstufe bei Leitungsfunktionen gibt es überhaupt keine Frau, in der zweithöchsten liegt der Frauenanteil bei 25 Prozent, in der fünfthöchsten bei knapp 9 Prozent, also reine Maskulinisierung!
Beispielhaft sei hier auch die Entsendung von Frauen in Gremien genannt, in den öffentlichen Ämtern und Kommissionen beträgt hier der Frauenanteil nur 29 Prozent beziehungsweise 34 Prozent,
in Delegationen und Konferenzen über die Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes wiederum mehr als erfüllt. Deutlichen Nachholbedarf bei der Einstellung von Frauen gibt es auf der einen Seite trotz Fortschritten bei der Polizei, der Feuerwehr, des Strafvollzugspersonals und beim technischen Personal. Dasselbe gilt für die Bewerbungen und Einstellungen in die verschiedenen Ausbildungsberufe. Der Frauenanteil muss in den IT-Branchen, in der Holzund Industriemechanik deutlich erhöht werden. Diese Bereiche müssen für Mädchen und junge Frauen interessanter werden. Auf der anderen Seite ist eine Unterrepräsentanz von Jungen und jungen Männern in hauswirtschaftlichen, altenpflegerischen und nachbarschaftshelfenden Berufen auffällig. Für beides gilt es, die Ursachen wie zum Beispiel niedrige Bezahlung, geschlechtsspezifisches Image, keine gesell
schaftliche Akzeptanz beziehungsweise Anerkennung herauszufinden und möglichst zu beseitigen.
Die untersuchten Bereiche belegen, dass auch der öffentliche Dienst zur Ungleichheit von Einkommen zwischen Männern und Frauen im Land Bremen beiträgt. In den unteren Lohngruppen sind Frauen mit 69 Prozent, in den oberen mit nur 31 Prozent vertreten. Mit den Höhergruppierungen und Beförderungen von fast fünf Prozent der männlichen – wie schon von der Kollegin Arnold-Cramer gesagt –, aber nur 3,8 Prozent der weiblichen Kollegen wird die Einkommensschere weiter geöffnet.
In der Zeit der Erstellung des Berichts waren 4,5 Prozent der Beschäftigten abwesend, davon waren über 82 Prozent weiblich. Leider sind in dem Bericht die Gründe nicht detailliert dokumentiert. Interessant wären beispielsweise die Gründe von Beurlaubungen: Geht es um Weiterbildung, Mutterschutz, Erziehungszeiten oder Langzeiterkrankungen? Der Anteil von weiblichen Teilzeitbeschäftigten mit 54 Prozent ist sehr hoch, über die Gründe der reduzierten Arbeitszeit liegen keine Daten vor. Wir können aus dem Bericht nicht ersehen, ob die Kolleginnen Erziehungszeiten, Pflegezeiten oder andere Gründe zur Teilzeitarbeit haben. Oder handelt es sich möglicherweise um Zwangsteilzeit? Leider werden Daten zur Freiwilligkeit von reduzierter Arbeitszeit nicht erhoben. Wir wissen also nicht, ob es sich von Beginn an um eine stundenreduzierte Arbeitsstelle handelt oder ob die Reduzierung nach einem entsprechenden Antrag vorgenommen wurde.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre, dass der Anteil verminderter Arbeitszeit bei den männlichen Angestellten nur bei 15 Prozent liegt. Es ist auch bei den männlichen Kollegen nicht ersichtlich, aus welchen Gründen sie eine reduzierte Arbeitszeit gewünscht haben oder warum sie vorliegt. Bei den Neueinstellungen ist es gelungen, dass vermehrt Frauen eingestellt werden. Allerdings bleibt hier kritisch zu vermerken, dass über 70 Prozent dieser Neueinstellungen von Frauen befristet sind. So ist eine langfristige Lebensplanung nicht möglich.
Der Bericht dokumentiert, dass es wesentlich weniger Frauen auf Leitungsebene gibt. Das ist allerdings nun gar nichts Neues. Das gilt für einzelne Sparten genauso wie für den gesamten Bereich.
Wir unterstützen die ZGF in ihrer Empfehlung, den vorliegenden Bericht zur Grundlage gezielter Personalpolitik und Frauenförderung zu machen. Auch das war schon immer ein Teil aus meiner kurzen Erfahrung im Gleichstellungsausschuss. Die Durchsetzung dieser Empfehlung wäre mit Frauenbeauftragten in allen Bereichen besser möglich. Wir müssen allerdings feststellen, dass es immer noch nicht überall Frauenbeauftragte gibt, insbesondere bei den Betrieben mit unter 100 Beschäftigten.
Ein besonderes Anliegen: Die Freistellung der Frauenbeauftragten ist noch eine Baustelle, die es zu schließen gilt. Frauenförderpläne sollten aus allen Bereichen vorliegen und deren Erstellung nicht mit lapidaren Begründungen abgelehnt werden. Dass ausgerechnet KiTa Bremen noch keinen Förderplan erstellt hat, ist bedenklich und hat zur Folge, dass zwar 80 Prozent der Betriebe einen Förderplan haben, aber nur 35 Prozent der Mitarbeiterinnen einbezogen werden. Die oben genannten Kritikpunkte sind im Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau aufgenommen worden. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, es war eine absolut angenehme Überraschung! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gender-Mainstreaming wird der Versuch bezeichnet, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Wenn wir uns daran erinnern, dass unser Altbürgermeister Henning Scherf 2002 bei der Einführung von Gender-Mainstreaming in die bremische Politik noch nicht einmal von dem Begriff gehört hatte, sind wir jetzt doch sehr viel weitergekommen. Ja, das habe ich recherchiert, es stimmt!
Der Prozess von Gender-Mainstreaming, der als Prozess von oben nach unten begann, hat mittlerweile die Verwaltung durchdrungen. Das ist eine sehr positive Entwicklung und hat den Skeptikerinnen und Skeptikern aller Praxis das Gegenteil bewiesen. Das Prinzip von Top-down hat sich an dieser Stelle bewährt. Die Qualität der Umsetzung von GenderMainstreaming ist noch unterschiedlich. Als ganz positiv auch in eigener Erfahrung, da ich an dieser Sitzung in der Sportdeputation teilgenommen habe, möchte ich in Ergänzung von Frau Arnold-Cramer die Dokumentation, die Ausarbeitung der Sportdeputation noch einmal erwähnen, weil sie die Unterschiede, wo die Ansätze sind und wo die Differenzen im Negativen wie im Positiven sind, deutlich gemacht hat. – Vielen Dank!
Dass die bremische Politik und die Verwaltung in vielen Ressorts vorbildlich ist, sollte mehr kommuniziert werden. Die Einrichtung einer Website können wir nur unterstützen. Im Berichtszeitraum hat die Einführung von Gender-Budgeting im Kernhaushalt und im Zuwendungswesen einen Schwerpunkt gebildet, allerdings ist er noch arg verbesserungswürdig, damit nicht nach dem Prinzip verfahren wird, es muss alles erst einmal bewiesen werden. Die gendergerechte Überprüfung von Zuwendung, Projektentwicklung und Studien- und Gutachtenvergaben ist auf den Weg gebracht, es muss umgesetzt werden. Daran hapert es, ich zitiere mich mit meinem Vorsatz selbst, aber auch dies ist eine positive Entwicklung. Allerdings bleibt festzustellen, dass es eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit oder Normalität in diesem Bereich noch nicht gibt, es ist immer noch ein bisschen ein Insiderwissen.
Wir müssen konstatieren, dass Frauen in wesentlichen Teilen der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe nicht die gleichen Chancen wie Männer haben. In wenigen Bereichen gilt das auch für Männer, insbesondere seien hier die schulischen Bereiche genannt. Konsequent ist daher die Entwicklung von spezifischen Gender-Förderprogrammen für Jun
gen. Dieses Reagieren von Politik, Verwaltung und engagierten Pädagoginnen und Pädagogen macht Mut, auch weitere Veränderungen vorzunehmen, die zum Wohl einer Gleichberechtigung, nicht nur im Bildungsbereich, sondern das hat ganz viel mit dem ganzheitlichen Leben zu tun, beitragen können.
Veränderungen allerdings zur gesamten Geschlechtergerechtigkeit sind immer noch dringend erforderlich. Das zeigt zum Beispiel der Armuts- und Reichtumsbericht, das zeigen Untersuchungen zur weiblichen Altersarmut und der Unterbezahlung von Frauen auch im Land Bremen. Das zeigt auch der Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz, den wir eben diskutiert haben. Der Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau hat die wesentlichen Punkte benannt und endet mit der Anregung – wie schon zitiert –, interessierte Bürgerinnen und Bürger durch eine Website mit Informationen über den GenderMainstreaming-Prozess laufend zu informieren und daran Teilhabe zu bieten. Dies könnte ein Anschluss für neue Sichtweisen sein, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen.
Die gesellschaftlichen Veränderungen müssen noch folgen, die bremische Politik und Verwaltung können daher durchaus eine Vorbildfunktion einnehmen und, ich formuliere das um, müssen eine Vorbildfunktion einnehmen, einen Quantensprung. Das würde uns auch helfen, Frauenbeauftragte in der Privatwirtschaft mit ebenso wichtigen Frauenförderplänen zu installieren. Wir schließen uns den Bemerkungen des Ausschusses an und unterstützen den Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Obduktionspflicht ist ein außergewöhnlich kontroverses Thema. Es polarisiert und spaltet Befürworterinnen und Befürworter sowie Gegnerinnen und Gegner. Im Senat gab es Differenzen, und auch in unserer Fraktion sind unterschiedliche Positionen vertreten.
Es gibt starke ethische Bedenken, von denen wahrscheinlich niemand ganz frei ist. Diese Bedenken sind berechtigt und nachvollziehbar. Das große Leid von Eltern, die ihr Kind verlieren, kann man sich nur schwer vorstellen. Jeder Elternteil, der diesen schweren Schicksalsschlag verkraften muss, verdient Beileid, Mitgefühl und Unterstützung in den Zeiten der Trauer. Eine zwangsweise Obduktion kann die Belastung der betroffenen Eltern vergrößern, sie kann Schuldgefühle bestärken und den Druck erhöhen. Gleichzeitig kann eine Obduktion aber auch Verdachtsmomente ausräumen und Klarheit schaffen, auch im positiven Sinne. So tragisch die Diagnose plötzlicher Kindstod ist, so unverständlich ist sie häufig. Viele Fragen bleiben offen, die im Nachhinein auch zu Schuldgefühlen führen können. Eltern verstorbener Kinder werden durch diese Obduktionspflicht stigmatisiert, indem durch die Obduktion die Möglichkeit angenommen wird, sie hätten ein Verschulden am Tod des Kindes. Man kann das Generalverdacht nennen.
Andererseits können durch eine Obduktion mit positivem Ergebnis auch alle Zweifel und Vermutungen ausgeräumt werden, selbst wenn kein konkreter Verdacht besteht. Im sozialen Umfeld kann es zu grundlosen Mutmaßungen kommen. Auch können das Leid von verwaisten Eltern vergrößern. Wichtig in der Diskussion um die Obduktionspflicht ist, die Akteure nicht gegeneinander auszuspielen. Kein Argument in dieser Debatte ist falsch oder richtig, alle Argumente haben ihre Begründung und ihre Rechtfertigung.
Die Rechtfertigung des Senats, die Obduktionspflicht würde dem Kinderschutz dienen, ist allerdings nicht sehr überzeugend. Zum einen hat nicht jedes verstorbene Kind Geschwister, zum anderen liegen die Schwerpunkte des Kinderschutzes wohl vor dem Zeitpunkt des Kindestodes. Kinder müssen zu Lebzeiten geschützt werden! Wie wichtig Prävention ist, habe ich schon in der Debatte zum Kinderschutzbericht betont. Die Stärkung der Familie und des sozi
alräumlichen Umfelds, die Förderung der Zivilcourage und des sozialen Zusammenhalts sind wichtige Stichpunkte. Diese Elemente müssen ebenso sichergestellt sein wie die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und der Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Prävention und Obduktionspflicht stehen aber nicht im Gegensatz zueinander, im Gegenteil! Sie sind Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen, aber das gleiche Ziel haben: die Sicherung der Kinderleben und die Stärkung von Kinderrechten. Wenn es um die ultimative Entscheidung geht, Kinderrechte oder Elternrechte, dann muss man sich wohl für Letzteres entscheiden, denn Kinder haben noch nicht die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse klar zu artikulieren. Stichhaltiger als die Begründung des Kindeswohls ist die Tatsache, dass oft unnatürliche Todesursachen unentdeckt bleiben. Strafrechtlichen Maßnahmen sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt, und das ist auch gut so. Wenn aber auch nur – ich betone ausdrücklich „nur“ – drei Prozent der Todesfälle von Kleinkindern auf äußeren Einwirkungen beruhen, dann besteht mit Recht ein öffentliches Interesse an deren Aufklärung.
Die Obduktionspflicht bringt eine Veränderung in dem Fall, dass kein Verdacht vorliegt, die Todesursache aber nicht eindeutig feststeht. Bei Verdachtsfällen greift weiterhin die Strafprozessordnung, bei eindeutig geklärter natürlicher Ursache wird nicht obduziert. Der Verein Verwaiste Eltern hat Bedenken geäußert, ob eine 24-stündige Widerspruchsfrist in einer solchen Situation ausreicht. Dieses Anliegen ist sicher berechtigt. Die Frist ist sehr kurz angelegt und setzt Eltern damit unnötig unter Druck.
Die Obduktionspflicht hat viele positive, aber auch negative Seiten. Es gibt unterschiedliche Positionen dazu, die alle ethischen Grundsätzen folgen. Weder die eine noch die andere Position sollte verteufelt werden; diese müssen respektiert werden. Wegen des hohen ethischen Gehalts des Themas hat die Linksfraktion die Abstimmung freigegeben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wegen der fortgeschrittenen Zeit erspare ich uns auch die Argumente, die dagegen sprechen, diesen Antrag anzunehmen. Die Kollegen Hamann und Öztürk haben sie vorgetragen. Auf einen Punkt möchte ich aber noch einmal eingehen, und der hat sehr viel mit dem Sitzungstermin des Medienausschusses am Freitag zu tun.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen, da es mir auch persönlich wichtig ist: Im Medienausschuss wurde und wird in Zusammenhängen auch über die Landesgrenzen Bremens hinaus diskutiert, und es werden Forderungen gestellt, besonders dann, wenn es sich um Bundesregelungen oder Bundesgesetze handelt, damit hier nachhaltig nicht der Eindruck entsteht, der Medienausschuss hätte sich damit nicht befasst. Ganz im Gegenteil, in der Vergangenheit wurde und – wie eben schon vorgetragen – am Freitag wird in der Sitzung als ein Tagesordnungspunt darüber diskutiert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage macht eines überdeutlich: Das ehrenamtliche und unentgeltliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehren ist überwältigend. 700 Freiwillige übernehmen eine gefährliche Arbeit, die uns alle sichert und schützt.
Im Land Bremen hatten die Freiwilligen Feuerwehren in den letzten zwei Jahren 1 049 Einsätze; diese wurden sowohl in Zusammenarbeit mit den Berufsfeuerwehren als auch ohne sie vollbracht. Eine Zusammenarbeit auf anderen Ebenen zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr im Land Bremen erfolgte im Bereich Verwaltung und Unterhaltung der Gerätehäuser, der Ausrüstung und der Bekleidung. Die Berufsfeuerwehren sind zuständig für die Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Nachwuchsgewinnung. Der Senator für Inneres und Sport wird jetzt in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren über deren Einsatz- und Zukunftsfähigkeit ein Konzept unter der Überschrift „Unter veränderten Bedingungen“ entwickeln. Das ist bitter notwendig. Die Bedingungen müssen sich verändern.
Vom Zustand der Gerätehäuser ist schon zum Teil berichtet worden: Von 23 Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden nur drei als sehr gut bezeichnet, Sanierungsbedarf gibt es bei immerhin sieben, acht rangieren unter gut, unter befriedigend
drei und ausreichend zwei. Die Fahrzeugausstattung kann mittelfristig nur als besorgniserregend beschrieben werden.
Von den 67 Fahrzeugen in der Stadt Bremen sind 26 älter als 20 Jahre. Die Fahrzeuge in Bremerhaven sind allesamt veraltet. Die Sorgen über den mangelnden Nachwuchs sollte weniger im demografischen Wandel gesucht werden als vielmehr im Mangel der Ausstattungen. Es werden einerseits ehrenamtliche, unentgeltliche und gefährliche Hochleistungen eingefordert, andererseits steht das hochwertige, notwendige Arbeitsgerät nicht zur Verfügung. Wenn befürchtet werden muss, dass das Fahrzeug nicht mehr am nächsten Einsatzort ankommt, ist dies gewiss keine Motivation, Menschen für diese Arbeit zu gewinnen. Auch der Bund entzieht sich seiner Verantwortung, wenn nur noch elf Löschfahrzeuge ersetzt werden. Man stelle sich vor, von den 26 überalterten Löschfahrzeuge allein in der Stadt Bremen sollen nur diese elf ersetzt werden.
Der Anteil der Ausgaben für die Freiwilligen Feuerwehren betrug im letzten Jahr in Bremen neun Prozent und in Bremerhaven 0,17 Prozent. Das ist wahrlich nicht zu viel. Primär Einsparungsmöglichkeiten nachzufragen und Kostensenkungen zu fordern, wie die CDU es tut, ist kein Zukunftsprojekt. So überzeugt man junge Menschen nicht, in die Freiwillige Feuerwehr einzutreten, mitzumachen und gerade in hoch empfindsamen Zeiten uns engagiert zu helfen und zu schützen. Ganz im Gegenteil, es muss Geld ausgegeben und nicht noch gekürzt werden.
Die Ausbildung muss intensiviert werden, neue Zielgruppen angesprochen und für die Freiwillige Feuerwehr gewonnen werden.
Noch ein kurzer Kommentar zum Schluss! In der Antwort des Senats steht, dass immer mehr Menschen durch ihre Berufsarbeit so beansprucht sind, dass sie keine Energie mehr für ehrenamtliche Tätigkeit haben. Nachzulesen auf Seite fünf in der Antwort zu Frage sieben! So haben wir auf der einen Seite die höchste Erwerbslosenquote, und auf der anderen Seite sind die Arbeitenden zu erschöpft für Freiwilligenarbeit. Dieser kleine Bericht macht deutlich, dass Arbeit fair verteilt werden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Kinderlärm ist Zukunftsmusik, dieses Sprichwort hat Berlin im Februar beim Wort genommen. Am 28. Januar beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes. In das Gesetz wurde der folgende Satz eingefügt, ich zitiere: „Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozial adäquat und damit zumutbar.“ Dass Bremen dieses Vorhaben aufgreift, begrüßen wir sehr. Auch die Bundesratsinitiative ist ein positives Signal. Mittlerweile hat sich auch der Bundestag mit dem Thema befasst, und die Bundesregierung hat sich positiv geäußert.
Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes rückt damit in absehbare Nähe. Eine Änderung der Bundesgesetzgebung wird jedoch nicht vor 2011 stattfinden. Erst dann soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Deswegen ist eine Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes notwendig, in dem Kinderlärm mit schädlichen Umwelteinwirkungen gleichgestellt ist. Es ist wohl Konsens, dass Kinderlärm aber nicht gleichzusetzen mit Verkehrs- und/ oder Gewerbelärm ist. Kinder sind laut, sie schreien und kreischen, wie von meinem Vorredner Herrn Dr. Buhlert sehr plastisch dargestellt, und hier ist ein Teil des Kindseins und notwendig für die freie Entwicklung. Es ist Ausdrucksform kindlichen Verhaltens. Wir alle waren einmal Kinder, auch ich kann mich daran erinnern, und haben das Recht, laut zu sein, sehr wohl in Anspruch genommen.
Dass Kinderlärm trotzdem – manchmal weniger, manchmal mehr – als Belastung empfunden werden kann, möchte ich nicht in Abrede stellen. Ich selbst,
ich gestehe es, bin manchmal auch etwas angefasst, aber dahinter verbirgt sich bei mir und vielleicht auch bei anderen, der Ausdruck des Bedauerns, nicht mehr in der Lage zu sein, so lautstark und kraftvoll Freude und Ärger und auch die Zwischentöne zum Ausdruck zu bringen.
Es kann aber nicht sein, dass bei diesem Problem der Belastung Betreuungsstätten an Ortsränder verdrängt werden, wohnortnahe Betreuung so nicht unterstützt wird, sondern sehr wohl erschwert wird. Kurze Beine brauchen kurze Wege, auch im Sinne der Eltern. Um Konflikte zu vermeiden, brauchen Kinder mehr Freiräume. Wenn Spielplätze zwischen zwei Häuserzeilen gequetscht werden, dann sind Konflikte mit den Anwohnern vorprogrammiert. Stattdessen müssen weitläufige Spielflächen und Betreuungsstätten besser in der Stadtplanung berücksichtigt werden.
Kinderlärm ist sozialverträglich. Es ist ein Unterschied, ob ein Sägewerk oder eine Kita in einem Wohngebiet steht. Die Kita ist zwar keine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Klagen sind aber trotzdem möglich. Deswegen ist eine Unterscheidung zwischen Kinderlauten – ich teile den Part von Frau Dr. MohrLüllmann, dass wir den Begriff Lärm in Verbindung mit Kinderlauten zukünftig vermeiden sollten – und anderen Lärmbelastungen notwendig. Aus diesem Grunde stimmen auch wir dem Antrag zu! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie notwendig eine Koordinierungsstelle ist, hat sich gezeigt, als die Razzia in der Helenenstraße durchgeführt worden ist. Dort wurden im letzten Monat 14 Frauen, die möglicherweise Opfer von Menschenhändlern sind, in Polizeigewahrsam genommen. Für diese Opfer hätte eine Koordinierungsstelle von Rechtsanwälten, psychologischen Beratungsinstituten und anderen Opferschutzorganisationen sehr hilfreich sein können. Die finanzielle und personelle Absicherung dieser Institutionen fordert DIE LINKE schon seit Langem und jetzt der Antrag der CDU.
Auf den ersten Blick scheint er ganz plausibel zu sein, auf den zweiten weniger. Er wirft mehr Fragen auf, als dass er eine Zukunftsperspektive aufweist. Welche Befugnisse sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer solchen Koordinierungsstelle haben? Wie sollen die Aufgaben definiert werden? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen dort tätig sein? Die unterschiedlichen Organisationen haben in ihrer wertvollen und wichtigen Arbeit verschiedene Schwerpunkte, von der Unterstützung von Folteropfern bis hin zu Opfern organisierter Kriminalität wie Menschenhandel und Zwangsprostitution. Sind diese Opfer auch gemeint?
Zur Haushaltsaufstellung 2010 hat die Fraktion DIE LINKE für die Finanzierung von Frauenprojekten sowie für den institutionalisierten Kampf gegen Zwangsprostitution insgesamt Mittel in Höhe von circa 120 000 Euro gefordert, denn die Einrichtung einer neuen Stelle kostet Geld für Personal und Ausstattung, sie muss langfristig finanziell abgesichert sein. Die CDU tritt aber vehement dafür ein, dass die Schuldenbremse des Senats umgesetzt wird. Wo soll dann die Koordinierungsstelle angesiedelt werden? Im öffentlichen Dienst ja wohl nicht!
Im Land Bremen arbeiten etwa 13 500 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wenn der geplante Abbau von 950 Stellen umgesetzt wird, dann heißt das, dass jede fünfte Stelle zukünftig wegfällt. Wer soll dann die Aufgabe der Koordinierungsstelle übernehmen? Der Antrag deutet darauf hin, dass die Koordinierungsstelle für Opferschutz in einer der vorhandenen Institutionen oder in einem Verein eingerichtet werden soll. Soll diese Stelle durch öffentliche Gelder finanziert werden? Die bereits vorhandenen Beratungsstellen sind ja noch nicht einmal langfristig finanziell abgesichert, obwohl sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. In jeder Haushaltsdebatte das gleiche Feilschen um und Diskutieren über die Notwendigkeit der finanziellen und personellen Ausstattung der Beratungsstellen! Oder plant die CDU mit ihrem Antrag, dass diese wichtige und notwendige Arbeit ehrenamtlich geleistet werden soll? Doch wohl nicht! Der Antrag der CDU weist eine richtige Tendenz auf,
bleibt aber inhaltlich und in den finanziellen Absicherungen insgesamt gesehen schwammig.
Wir werden diesen Antrag nicht unterstützen, sondern empfehlen, dass er als ein Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss unter Zuhilfenahme einer wunderbaren, gut geglückten Diskussionsrunde aus der Deputation für Inneres behandelt werden sollte, der runde Tisch, wo über Menschenhandel und Zwangsprostitution inhaltlich sinnvoll mit den unterschiedlichen Institutionen an einem Tisch, über deren Erfahrungen, Wissen und Engagement und wie man sie sich zunutze machen kann, diskutiert wird. Zunutze im positiven Sinne! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns, dass SPD und Grüne diesen Antrag eingereicht haben. Endlich sind minder
jährige unbegleitete Flüchtlinge ein Thema. Lang genug waren sie die vergessenen Kinder der Politik. Dabei haben gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit besonders schwierigen Problemen zu kämpfen. Sie kommen allein auf beschwerlichem Weg in ein völlig fremdes Land, dessen Kultur und Sprache sie nicht kennen. Häufig sind sie traumatisiert durch Erlebnisse in ihrem Heimatland und auf der Flucht. Einige haben ihre Familien verloren. Viele haben Schulden bei Schleusern. Diese große Bandbreite an schweren Schicksalen dieser jungen Menschen erfordert eine besondere Aufmerksamkeit bei Behörden, Aufnahmeeinrichtungen, der Politik und der Gesellschaft.
Erst seit letztem Oktober erhalten alle unbegleitenden minderjährigen Flüchtlinge in Bremen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Davor sah die Situation etwas anders aus. Außerdem fand nicht in allen Fällen eine Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen statt. Zwischen 2006 und 2008 wurden zwei minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nicht in Obhut genommen. Infolgedessen wurden sie in Unterkünften für Erwachsene untergebracht. Diese Asylheime entsprechen aber nicht den Ansprüchen des Kindeswohls. Seit dem 1. Oktober 2005 ist eine zwingende Inobhutnahme bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Paragraf 42 des SGB VIII vorgeschrieben.
Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD enthält gute Punkte, geht aus unserer Sicht aber nicht weit genug. Deswegen haben wir seine Ergänzung beantragt, die ich Ihnen erläutern möchte. In Punkt 3 beantragen wir die Unterstützung von Einzelvormundschaften bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Der Senat unterstützt Einzelvormundschaften, allerdings ist es im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bei einer ideellen Unterstützung geblieben. Wir fordern auch die finanzielle Unterstützung.
In Punkt 4 fordern wir juristische Beratung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bisher haben sie kaum Zugang zu ausreichend qualifizierter und kostenloser Rechtsberatung, obwohl sie häufig mit komplizierten Rechtsfragen konfrontiert sind. Es bedarf einer kostenlosen, unabhängigen, qualifizierten und spezialisierten aufenthaltsrechtlichen Beratung.
In Punkt 5 fordern wir bedarfsgerechte Bildungsangebote. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Bremen einen begrenzten Zugang zu Bildungsund Ausbildungsangeboten. Diese minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge sind zwar schulpflichtig, aber geeignete und ausreichende Bildungsgänge und Sprachkurse stehen kaum zur Verfügung. Das widerspricht dem Artikel 14 der Europäischen Grundrechtscharta, nach der „jede Person das Recht auf Bildung,
sowie auf Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung hat“.
In Punkt 6 fordern wir die Unterstützung der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung. REFUGIO zum Beispiel ist in diesem Bereich die einzige institutionelle Anlaufstelle für traumatisierte Flüchtlinge. Dort übersteigt der Beratungsbedarf aber die Kapazität. Eine langfristige Sicherung personeller und finanzieller Mittel ist an dieser Stelle notwendig.
In Punkt 7 fordern wir den Senat auf zu prüfen, ob eine Clearingstelle eingerichtet werden sollte. Dort würde direkt nach der Ankunft von Flüchtlingen geklärt werden, wo sie untergebracht werden sollten, welche Unterstützung sie brauchen, welche medizinische Behandlung notwendig ist, akut oder mittelfristig, und weitere Bedarfe. Auch aufenthaltsrechtliche Fragen könnten dort geklärt werden.
In Punkt 8 fordern wir, dass zukünftig Abschiebungen und Abschiebehaft von Minderjährigen ausgeschlossen werden.
Die Abschiebehaft an sich ist ein Schandfleck in unserem Rechtssystem. Sie beraubt Menschen der Freiheit, ohne dass sie ein Verbrechen begangen haben. Spätestens wenn es zu Suiziden kommt, müssen sich die Verantwortlichen über die Vertretbarkeit von Abschiebehaft Gedanken machen. Nach dem Freitod eines minderjährigen Flüchtlings in der Abschiebehaft in Hamburg im März dieses Jahres hat der Hamburger Innensenator die Aussetzung von Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge eingeleitet.
In Bremen wurden im Jahr 2008 zwei Minderjährige in Abschiebehaft genommen. Eine Person war 16 Jahre und die andere 14 Jahre alt. Eine der beiden Personen wurde daraufhin abgeschoben. Unserer Meinung nach dürfen Minderjährige so nicht behandelt werden. Das Kindeswohl muss einen Vorrang vor dem Aufenthaltsrecht haben.
Die Punkte, die die Bundesebene betreffen, werde ich in meinem zweiten Wortbeitrag vortragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Kollegen! Wie angedeutet werde ich die Punkte, die auf Bundesebene in unserem Änderungsantrag angegangen werden sollen – wohl wissend, dass sie abgelehnt werden, da einige Redner beziehungsweise Rednerinnen darauf schon eingegangen sind –, trotzdem vortragen.
Der Punkt 8 unseres Änderungsantrags macht die unsägliche Situation der Bundesgesetzgebung zum Thema. Wir haben schon oft gesagt: Hartz IV ist Armut per Gesetz! Das Asylbewerberleistungsgesetz ist noch schlimmer, es ist eine Diskriminierung in Gesetzform. Diese Leistungen betragen nur 62 Prozent der HartzIV-Leistungen, sie wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Schon zu Beginn wurden sie völlig willkürlich festgesetzt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom 9. Februar diesen Jahres ist die willkürliche Festlegung der Leistungshöhe verfassungswidrig, das als Hintergrund. Nicht nur die Höhe der Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ist problematisch, auch die Bezugsregelungen führen zu Nachteilen, besonders für minderjährige Flüchtlinge.
Nach ihrer Ankunft in Deutschland bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber vier Jahre lang die niedrigeren Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Haben sie diese vier Jahre lang bezogen, dann bekommen sie ein Recht auf Leistungen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die auf ALG-II-Niveau liegen. Wenn minderjährige Flüchtlinge aber die Leistungen des Kinderund Jugendhilfegesetzes bekommen, dann müssen sie nach ihrem 16. Geburtstag wieder vier Jahre lang die verminderten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Erst danach dürfen sie Leistungen analog zu Hartz IV bekommen. Die gute Anwendung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird also für minderjährige Flüchtlinge zum Nachteil, weil diese dann nach der Volljährigkeit für vier Jahre in die niedrigen Leistungen fallen.
Es ist paradox, aber für viele Flüchtlinge ist Hartz IV eine Verbesserung. Das zeigt, dass sie in der öffentlichen Debatte um Sozialleistungen gar nicht erst vorkommen. Das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz muss deswegen mitsamt seiner Diskriminierung, Verfassungswidrigkeit und Benachteiligung abgeschafft werden.
Das Arbeitslosengeld markiert derzeit das Existenzminimum in Deutschland. Darunter soll und darf kein Mensch leben.
Außerdem fordern wir die uneingeschränkten Anwendungen der UN-Kinderrechtskonvention, wie ich vorhin schon sagte. Alle Kinder haben besondere Rechte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland Flüchtlingskinder immer noch davon ausgeklammert werden. Im Aufenthaltsrecht werden minderjährige Flüchtlinge schon ab 16 Jahren als asylmündig behandelt.
Herr Hinners, Sie sprachen davon und stimmten dem so weit zu. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention und führt dazu, dass sie rechtlich wie Erwachsene behandelt werden. Der bremische Senat hat sich im Bundesrat für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung starkgemacht. Um den speziellen Vorbehalt gegenüber Flüchtlingskindern abzuschaffen, sollte eine weitere Initiative zur Abschaffung der Vorbehalte im Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz in die Wege geleitet werden.
Wir stimmen dem Antrag von Rot-Grün zu und hoffen auch auf Unterstützung unseres Änderungsantrags. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hatten wir auch Interesse daran, gerade unsere Änderungsvorschläge, die im Dezember 2007 zwar diskutiert, aber dann bei mehrheitlicher Abstimmung auch abgelehnt worden sind, noch einmal neu einzubringen. Der Kollege Strohmann hat es für die CDU gesagt, Kollege Richter für die FDP. Wir haben aber gemeinsam diskutiert, was zum jetzigen Zeitpunkt für Radio Bremen das Beste ist, wie wichtig auch eine „Probezeit“ ist, sodass wir vielleicht auch die Möglichkeit haben, unsere eigenen Änderungsvorschläge noch einmal neu zu überdenken.
In einem Punkt allerdings bin ich sehr hartleibig oder zäh. Mit mir wird die Quote nicht wieder diskutiert, wobei ich einmal sage, sie wird in zwei oder drei Jahren wieder zur Disposition stehen. Ich finde es aber ein absolut positives Beispiel, wie auch mit unterschiedlichen Interessen mit Respekt, sowohl anderer Fraktionen oder anderer Parteinhalte – und hier dürfen jetzt alle zuhören –,
ich habe gesagt dürfen, ich habe nicht gesagt müssen! – auf ein gemeinsames Ziel hin gearbeitet wurde im Hinblick, in diesem Fall Radio Bremen, auf einen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
politischen Konsens, ohne dass irgendjemand einem rot-grünen Einfluss unterlegen ist. Das möchte ich jetzt für die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch sagen, die ihrerseits zwar leicht weitergehende Vorstellungen haben, die sie aber, wie wir alle ein Stück, auf zwei Jahre, kurz vor der nächsten Legislaturperiode, zurückgestellt haben. Zurückgestellt heißt nicht aufgegeben, sodass die Änderungs- und Veränderungswünsche der einzelnen Fraktionen immer noch eine Rolle spielen.
Es ist aber nicht nur so, dass wir Änderungswünsche hatten, sondern, wenn ich an den Rundfunkrat denke, an den Verwaltungsrat, auch die Intendanz von Radio Bremen, andere Institutionen, die dann nicht mehr zur öffentlichen Anhörung gekommen sind, haben ihrerseits noch Vorstellungen und Änderungswünsche. Das überlasse ich dann dem nächsten Medienausschuss. Etwas überrascht bin ich von der Ankündigung, dass der Kollege Schildt im Medienausschuss nicht mehr dabei sein wird.
Mir persönlich würde auch sonst etwas fehlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten uns herzlich für die ausführliche Beantwortung unserer Anfrage beim Senat bedanken. Ganz besonders detailliert wurde die Fra––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frage zur EU-Grenzschutzagentur FRONTEX beantwortet.
Der Senat scheint die große Sorge zu teilen, die unsere Fraktion und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger haben. FRONTEX ist eine EU-Agentur mit der Aufgabe der Sicherung der EU-Außengrenzen. Ihre Arbeit besteht in der Koordination von Einsatzkräften und Sachmitteln. 2008 verfügte FRONTEX über ein Budget von 70 Millionen Euro, mit dem es willkürlich agieren konnte, denn FRONTEX unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle.
Diese Sicherung der EU-Grenzen ist die Abwehr von Flüchtlingen, Menschen, deren Lebensgrundlagen zerstört sind, die aufgrund von Hunger und Elend fliehen, die aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen müssen und das vermeintlich sichere Europa erreichen wollen. Für viele war es aber der sichere Tod. Über 10 000 Flüchtlinge sind in den letzten Jahren ertrunken, verdurstet oder verhungert. Die Abwehr von Flüchtlingen kostete allein 2008 nach Angaben von PRO ASYL 1 500 Menschenleben, und das sind nur die Toten, von denen wir sicher wissen.
Zusätzlich zur unterlassenen Hilfeleistung auf See werden Flüchtlingsboote rechtswidrig abgedrängt und wird Flüchtlingen das Recht verweigert, auf See einen Asylantrag zu stellen. Zitat aus dem Gutachten von Amnesty International: „ Die Zurückweisung, das Zurückeskortieren, die Verhinderung der Weiterfahrt, das Zurückschleppen beziehungsweise das Verbringen in nicht zur EU gehörende Küstenländer ist europäischen Grenzschützern verboten, solange das Verfahren der administrativen und gerichtlichen Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der potenziell schutzbedürftigen Betroffenen auf europäischem Territorium nicht abgeschlossen ist.“
Viele Studien von Organisationen wie PRO ASYL, Human Rights Watch und Amnesty International und auch wir kritisieren schon lange, dass durch FRONTEX bisher die Genfer Flüchtlingskonvention und auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt werden.
Sie mögen sich fragen, wo der Bezug zu Bremen ist! FRONTEX ist eine EU-Agentur, mit der Bremen – so scheint es – nicht besonders viel zu tun hat. Am 10. September letzten Jahres wurde das Bremer CEONBüro in Anwesenheit des Vizepräsidenten der EUKommission Verheugen und des damaligen Wirtschaftssenators Nagel eröffnet. CEON ist das Bremer
Zentrum für Kommunikation, Erdbeobachtung und Navigation, es hat die Aufgabe, technologische Kooperationen aufzubauen. Diese sollen in Zukunft mit Hilfe von Satellitenbildern Daten zur Überwachung von Umwelt und Sicherheit liefern. Da auch FRONTEX Zugriff auf die Überwachungsbilder haben soll, werden die Grenzen zwischen Umweltschutz, ziviler Sicherheit und Flüchtlingsabwehr mit Hilfe bremischer Steuermittel verwischt. Wir sind erfreut darüber, dass der Senat ausdrücklich sichergestellt haben will, dass alle FRONTEX-Aktivitäten der Würde des Menschen, den Normen des Völkerrechts und des Rechts auf Asyl entsprechen.
In unserer ersten Frage baten wir den Senat um Angaben, welche Einrichtungen von Bremen unterstützt werden, die bei GMES beteiligt sind, GMES heißt Globales Monitoring für Umwelt und Sicherheit. Die Initiative zur Gründung dieses Erdbeobachtungssystems ging 1998 von der EU aus, um Umweltschutz- und Sicherheitsfragen durch Satellitendaten zu kombinieren. Der öffentlichen Website lässt sich entnehmen, dass CEON das GMES-Büro Bremens ist und eine führende Rolle innerhalb des bundesdeutschen Projekts DeMarine einnimmt.
In der Antwort des Senats ist CEON nicht genannt worden. Wir möchten dem Senat keine bösen Absichten unterstellen, daher empfehlen wir ihm, einmal auf die öffentliche Website von CEON zu schauen. Dort steht geschrieben, dass CEON zu 100 Prozent vom Land Bremen finanziert wird. Es wurden bisher 1,2 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Einrichtung des Zentrums für drei Jahre zur Verfügung gestellt. Als eines der Ziele von CEON wird ein besonderer Fokus auf die maritime Sicherheit und Objektverortung auf See gelegt.
Dabei wird der undefinierte Sicherheitsbegriff vom Senat unreflektiert übernommen. Es bleibt völlig unklar, ob maritime oder zivile Sicherheit einen ungehinderten Seeverkehr oder die Verortung von Flüchtlingsbooten bedeutet. In der EU wurde der Begriff Sicherheit mit neuen Deutungen versehen. Sicherheitsstrategien beinhalten nicht länger die Abwehrmaßnahmen gegen angreifende Armeen, sondern Abwehrmaßnahmen gegen Terror, Kriminalität und irreguläre Migration sowie Naturkatastrophen. Schon diese Zusammensetzung ist befremdlich.
Ein Zitat aus der Bremer Landesverfassung: „Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Missachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Lan
des willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird.“
Ich komme zum Schluss! Für eine friedliche Entwicklung der Welt gehört es unbedingt dazu, dass die Rechte aller Menschen geachtet werden. Die EUAsylpolitik und Grenzschutzaktivitäten laufen einem friedlichen Zusammenleben der Menschen entgegen. Sollte es der Senat mit diesen Grundsätzen der Landesverfassung ernst meinen, gibt es jetzt noch Möglichkeiten zu intervenieren. Wir appellieren an den Senat, die Befolgung von geltendem internationalem Recht zu fördern und die Landesverfassung beim Wort zu nehmen und sich auch weiterhin verstärkt auf nationaler und internationaler Ebene für die Menschenrechte einzusetzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU bezieht sich auf die derzeit sich häufenden Aufdeckungen von Missbrauchsfällen vorrangig in katholischen Internaten. Aber wir alle wissen, dass die Dunkelziffer um vieles höher ist. Hier haben Menschen Mut gefasst, mit Unterstützung oder weil sie es nicht mehr ertragen haben, dieses Wissen mit sich allein herumzutragen, und haben sich gezeigt. Diese Missbrauchsfälle liegen zum Teil 30 Jahre und noch länger zurück. Die Forderung der Aufhebung einer Verjährung von Straftaten, wie zum Beispiel der sexuelle Missbrauch von Kindern, zieht aber weitere Konsequenzen nach sich, wie beispielsweise die Opferentschädigung.
Jegliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und es ist genannt worden, auch alte Menschen, alle die abhängig sind, die Macht und Ohnmacht spüren –, traumatisiert sie, ob jung oder alt, für ein ganzes Leben oder bis zum Rest ihres Lebens. Denn alle Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend zerstören auf Dauer das Vertrauen in andere Menschen und so, im schlimmsten Fall, die sozialen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.
Für ältere und alte Menschen bedeutet das, dass sie nicht nur allein, sondern einsam sind, und im Zusatz – –. Entschuldigung, aber ich bin betroffen! Ich erlebe das im verwandtschaftlichen Bereich selbst. Beide Anträge fokussieren sich auf den Kindesmissbrauch und die damit einhergehenden Verjährungsfristen beziehungsweise die Opferentschädigung. Alle drei Anträge lassen aber offen, ob damit die Regelungen zu den Verjährungen bei den verschiedenen Straftatbeständen – nur Mord verjährt nie – insgesamt infrage gestellt werden sollen. Soll auch hier die Rechtsprechung verändert werden? Und weiter: Die Höhe des jeweiligen Strafmaßes ist derzeit untrennbar verbunden mit der Verjährungsfrist. Soll die Höhe der Strafe insgesamt auch verändert werden? Die Ausweitung auf ähnliche Straftaten muss noch eingehend diskutiert werden, Straftaten wie beispielsweise Gewalt gegen Kinder, die nicht sexuell motiviert sind, das ist Gewalt gegen die Seele eines Kindes. Sollen hier das Strafmaß und damit die Verjährung auch verändert werden? Die Anträge lassen diese und sicher noch weitere Fragen, für die Klärungsbedarf besteht, noch außer Acht. Bevor diese Anträge zu einer Bundesratsinitiative werden, sollte das Landesparlament über die rechtlichen Konsequenzen Klarheit gewinnen, die zu Rahmenbedingungen führen und dann zu einer gemeinsamen Bundesratsinitiative kommen. Wir empfehlen daher für eine grundlegende und sorgfältige Meinungsbildung die Überweisung der Anträge in den Rechtsausschuss. Diese ersetzt in keinem Fall die öffentliche und offene Diskussion und die Verächtlichmachung von Tat und Tätern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass hier öffentlich über das Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution diskutiert wird, dass es hier in der Bürgerschaft zum Thema gemacht worden ist, das hat unser Antrag schon einmal bewirkt, und dass es einen zusätzlichen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gibt. Aber dazu später!
Die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden von gewissenlosen Tätern quer durch Europa aus ihren Herkunftsländern auch nach Deutsch
land gebracht. Die einen kommen in gutem Glauben auf eine bessere Zukunft, die anderen werden gar von ihren eigenen Familien verkauft oder von ihren Ausbeutern verschleppt. Das Ende ist für alle gleich: Sie landen in sogenannten Modellwohnungen und anderen Absteigen, versklavt, gedemütigt und traumatisiert. Die Frauen werden von ihren Ausbeutern bewusst isoliert, um sie in der unerträglichen Situation gefügig zu halten. Sie werden nach den Erfahrungen der Beratungsstellen häufig darüber im Unklaren gelassen, in welchem Land sie sich befinden oder gar in welcher Stadt, in welchem Stadtteil. Die Frauen sprechen die deutsche Sprache nicht, haben kein Wissen um die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Beratungsstellen und sind massiv verängstigt, auch der Polizei gegenüber. Dies resultiert aus den Erfahrungen mit den oftmals korrupten Systemen in ihren Herkunftsländern.
In Bremen mussten wir vor einiger Zeit in einem zu lange verschobenen Prozess gegen einen solchen Täter erleben, dass auch hier Frauen Opfer dieser Gewalttaten geworden sind. Das bedeutet für die Frauen eine lebensgefährliche Verbindung, aus der sie sich ohne Unterstützung von Polizei und Beratungsinstitutionen nicht selbst befreien können. Unumgänglich ist daher die Sicherstellung der Finanzierung der Planstellen von Polizeibeamtinnen und -beamten. Diese können dann kontinuierlich und langfristig als vertrauenswürdige Kontaktpersonen für die betroffenen Frauen wirken. Wie notwendig eine solche polizeiliche und auch politische Entscheidung ist, wurde uns vorletzte Woche aufgezeigt, als 14 Frauen in der Helenenstraße festgenommen wurden. Anstatt sie in sichere Unterkünfte zu begleiten, kamen sie bis auf die beiden Minderjährigen in Abschiebehaft. Die Frauen könnten schneller aus ihrer Zwangssituation gelöst, über ihre Rechte aufgeklärt werden und Schutz erhalten, wenn es zum Beispiel Streetworkerinnen gäbe.
Die Politik muss hier Verantwortung übernehmen! Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die betroffenen Frauen mit Maßnahmen unterstützt werden, die sofort umgesetzt werden können. Wie geht es mit den betroffenen Frauen weiter? Haben sich die Opfer mutig dazu entschieden, vor Gericht gegen ihre Peiniger aussagen zu wollen, bekommen sie lediglich einen Aufenthalt bis zum Prozessende. Die Unterbringung in Sammelunterkünften gefährdet die betroffenen Frauen. In Bremen sind bisher Regelungen gefunden worden, in der die Frauen nach individuellen Bedürfnissen untergebracht worden sind. Dies ist der Einsicht geschuldet, dass die Opfer in hohem Maße gefährdet sind. Leider gibt es aber keine rechtliche Grundlage, auf die sich die Opfer berufen können. Eine Goodwill-Bestimmung reicht aber lange nicht aus.
Bitte bedenken Sie, die Opfer sind traumatisiert, und sie haben Todesängste! Bitte bedenken Sie auch, erst durch die Aussage der Frauen können die Täter angeklagt und verurteilt werden! Das liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit. In dieser Situation benötigen die Opfer besonderen Schutz und spezifische Soforthilfe.
Die traumatisierten Frauen benötigen therapeutische Unterstützung, die sprachlichen Barrieren müssen unterbrochen werden und die Unterbringung muss rechtlich und finanziell gesichert werden. Ebenso notwendig ist die langfristige finanzielle und personelle Absicherung der Beratungsstellen. Ohne sie würden die Opfer die Zeit vor dem Prozess und den Prozess selbst kaum durchstehen können. Unterstützen Sie unseren Antrag für Sofortmaßnahmen! Er steht nicht im Widerspruch zu dem weitergehenden Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zumindest nicht in den aufgeführten Punkten, nur in einem, das ist die finanzielle Absicherung der Beratungsstellen, damit sie mittel- und – erst recht – langfristig planen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu zwei bis drei Punkten, die sich in Vorwürfen ergangen haben, dann doch Stellung nehmen! Wir haben im letzten Jahr drei Anhörungen zu diesem Thema mit der Kriminalpolizei, mit der Gewerkschaft der Polizei, aber ganz besonders mit den Institutionen der Hilfsorganisationen von BBMeZ, De Colores, Nitribitt, dem Gesundheitsamt, Vertreterinnen von Frauenhäusern und so weiter gemacht. Das, was in diesem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, im Dezember eingereicht wurde, ist das erste Ergebnis. Das habe ich Ihnen unter dem Titel „Sofortmaßnahme“ vorgetragen.
Wir wollen mit diesem Antrag – –. Wenn sie zugehört haben, habe ich der SPD und den Grünen attestiert, dass ihr Antrag bis auf zwei Punkte weitergehend ist: Das ist die Unterstützung der Hilfsorganisationen. Die sagen ihrerseits, innerhalb ihrer Arbeit ist es sehr wichtig, die finanzielle Absicherung über mehr als ein oder zwei Jahre zu haben, um Planungssicherheit in der Betreuung der Frauen zu haben. Denn das geht nicht innerhalb von vier oder acht Wochen, das ist ein sehr langer Prozess.
Zu dem, was Herr Woltemath vorhin vorgetragen hat: Ja, in der Tat, wir haben Ihnen diesen Antrag, Sie sehen es am Datum, im Dezember eingereicht, allerdings auf Bitten der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Innenressort erst im Januar terminiert. Wir haben ihn dann wieder auf Bitten von Vertreterinnen und Vertretern des Innenressorts herausgenommen und in die Februarsitzung setzen lassen. Hätten sich Ergebnisse gezeigt, hätten wir kein Problem gehabt, diesen Antrag, wenn er sich im positiven Sinne erledigt hätte, zurückzuziehen. Das ist bis letzte Woche Donnerstag nicht signalisiert worden.
Ein Punkt bedrückt mich wirklich. Wenn Sie inhaltliche Gründe haben, diesen Antrag abzulehnen, in Ordnung. Uns aber vorzuwerfen, dieser Antrag wäre oberflächlich und populistisch, damit diskreditieren Sie die Organisationen, die dreimal mit uns zusammengesessen und ihre Punkte mit uns abgestimmt haben. Ich habe sie aufgezählt – ach, ich habe die ZGF vergessen, pardon –, die daran mitbeteiligt waren. Auch im Wissen, ein Antrag der LINKEN, so gut er auch ist, hat hier immense Schwierigkeiten:
Die Ablehnung in den heute und gestern stattfindenden Diskussionen finde ich betrüblich. Es geht hier um Frauen, die unter Menschenhandel und Zwangsprostitution leiden, und nicht um Monique Troedel! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den SGB-II-Regelsätzen vom 9. Februar 2010?
Zweitens: Welche Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich nach Ansicht des Senats daraus für Bremen?
Drittens: Hat das Sozialressort den Katalog über die atypischen Regelleistungen bereits erstellt, und wie ist der Stand?
Wird vom Senat in diesem Zusammenhang eine Bundesratsinitiative erwogen, die beispielsweise die Anhebung der Regelsätze, eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung und die Aufnahme von Kinderrechten inklusive der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz zum Ziel hat?