Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Klasse des Projektes „Lernen und Arbeiten im Buntentor“ der Allgemeinen Berufsschule Steffensweg und eine Gruppe Auszubildende der UrsulaKaltenstein-Akademie für Altenpflege der Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven. Seien Sie ganz herzlich willkommen! (Beifall)
1. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Artikel 82, 84, 97 Bremische Landesverfassung, Bericht und Dringlichkeitsantrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung vom 12. März 2010, Drucksache 17/1210.
Ich gehe davon aus, dass Einigkeit darüber besteht, diesen Bericht und Dringlichkeitsantrag zusammen mit dem dazugehörigen Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 17/1176, während der heutigen Nachmittagssitzung aufzurufen und die dritte Lesung des Gesetzesantrages am Donnerstagnachmittag durchzuführen.
2. Gesetz zur Neuregelung des Abgeordnetenrechts zur Ausführung des Artikels 145 Absatz 1 der Landesverfassung und zur Änderung deputations- und beamtenrechtlicher Vorschriften, Bericht und Dringlichkeitsantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 12. März 2010, Drucksache 17/1211.
Auch hier gehe ich davon aus, dass Einverständnis besteht, diesen Bericht und Dringlichkeitsantrag zusammen mit dem dazugehörigen Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 17/1177, im Anschluss an die dritte Lesung des Gesetzesantrages zur Änderung der Landesverfassung, Drucksache 17/1210, aufzurufen.
3. Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vom 12. März 2010, Drucksache 17/1212.
Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Gesetz zur Neuregelung des Abgeordnetenrechts zur Ausführung des Artikels 145 Absatz 1 der Landesverfassung und zur Änderung deputations- und beamtenrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/1211, zu verbinden und bei dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes die erste und zweite Lesung vorzunehmen.
4. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen, Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 16. März 2010, Drucksache 17/1224.
Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung lasse ich auch hier über die Dringlichkeit dieses Antrags abstimmen.
5. Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewaltdelikte schützen und entschädigen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16. März 2010, Drucksache 17/1225.
Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Punkt außerhalb der Tagesordnung, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen, zu verbinden.
Die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzungen sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.