wie er mit seiner Gesundheit umgeht, aber andere dürfen dabei eben nicht unfreiwillig zu Schaden kommen. Das möchte ich noch gesagt haben!
Dass in Gaststätten durchweg hemmungslos gequalmt werden kann beziehungsweise konnte, ist eine Zumutung für nichtrauchende Gäste und für die Angestellten, das muss ich natürlich auch erwähnen. Wir haben also Bedenken, dass die Beschäftigten in der Gastronomie, die täglich den Schadstoffen ausgesetzt sind, zu schützen sind und besondere Berücksichtigung durch das Gesetz erfahren müssen.
Es wird kein einheitliches Rauchverbot in Deutschlands Gaststätten geben, die Länder regeln das sehr unterschiedlich, aber eigentlich muss man auch feststellen, dass ungefähr 90 Prozent des Nichtraucherschutzes in Deutschland am Ende dann doch einheitlich geregelt sein werden. Früher oder später – Sie haben das auch schon erwähnt – werden auch in diesem Bereich die EU-Bestimmungen gelten und greifen. Es gibt natürlich massive Kritik von Ärzten und auch in den eigenen Reihen, dass es Ausnahmen geben wird und hier die Chance zu einem konsequenten Nichtraucherschutz nicht genutzt wird, dafür habe ich persönlich großes Verständnis. Allerdings sind wir auch gefordert, Gesetze zu schaffen, die die größtmögliche Akzeptanz sicherstellen, und darüber hinaus sollte man auch die Angst der Gastronomen ernst nehmen, die einen erheblichen Kundenverlust beklagen, wenn ein weitreichendes Rauchverbot eingeführt werden soll.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass wir gegen Rauch sind und nicht gegen Raucherinnen und Raucher. Nichtraucherinnen und Nichtrauchern wollen wir es ermöglichen, sich vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Wir wollen Raucherinnen und Raucher nicht ausgrenzen, nicht diskriminieren, nicht kriminalisieren. Ich hoffe auf einen fairen Umgang von Nichtrauchern und Rauchern, wir wollen beiden Seiten gerecht werden und vor allem auch die Bedenken der Gastronomen ernst nehmen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs mit dem Thema befasst, sich ein Meinungsbild gemacht, und ich will im Vorliegenden die Abweichungen kurz durchgehen. Die CDU-Fraktion setzt sich für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Kultureinrichtungen und Gaststätten ein. In allen Gebäuden, in denen das Rauchverbot gilt, sollen jedoch abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden können, außer in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Ich hatte natürlich auch die Berichterstattung im „Weser-Kurier“ verfolgt, in der Sie von möglichen Raucherräumen in Schulen, jedenfalls war das so zu erkennen, gesprochen haben sollen. Das möchten wir auch ganz besonders hervorheben. Dafür würden wir uns natürlich nie aussprechen, aber Sie haben das gerade klargestellt.
Bei Diskotheken handelt es sich um Gaststätten mit Tanzfläche, die nicht anders behandelt werden sollten als andere Gaststätten ohne Tanzfläche. Es muss ihnen also erlaubt sein, Raucherräume einzurichten. Das Verbot von Raucherräumen in Diskotheken wäre eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Gleiches gilt für Veranstaltungen in den Messe- und Stadthallen. In abgetrennten Raucherräumen sollte auch dort das Rauchen möglich sein, das ist eine praktikable und gerechte Lösung, denke ich. In Einraumkneipen kann man aus baulichen Gründen keinen Raucherraum einrichten. Um die Betreiber von Einraumkneipen nicht zu benachteiligen, sollen diese selbst entscheiden dürfen, ob sie in ihren Gaststätten das Rauchen erlauben wollen oder nicht. Das gebietet die Unternehmerfreiheit.
In diesen Fällen haben die Gäste die Freiheit zu entscheiden, ob sie eine Nichtraucher- oder Rauchereckkneipe aufsuchen.
Selbstverständlich hätten wir die Änderungsvorschläge wie die Möglichkeit eines Raucherraums in Schankbetrieben unabhängig von der Betriebsart und die freie Entscheidung der Betreiber der Eckkneipen auch in Form eines Änderungsantrags einbringen können. Darauf haben wir verzichtet, weil die Koalition signalisiert hat, dass weitere Beratungen in der Deputation erfolgen sollen. In der Deputation werden wir unsere Vorstellungen ganz sicher einbringen, keine Frage!
Für uns ist dabei aber klar, dass die Beratungen nicht nur in die Deputation für Gesundheit und Arbeit, sondern selbstverständlich auch in die Deputation für Wirtschaft gehören, dort geführt werden müssen. Deshalb beantragen wir eine entsprechende Überweisung. Zudem beantragen wir die Unterbrechung der ersten Lesung und die Überweisung in die Deputationen für Gesundheit und Arbeit und für Wirtschaft zur weiteren Beratung und Anhörung. Ich möchte das damit begründen, dass nach der heuti
gen Debatte eigentlich klar ist, dass es erhebliche Veränderungen im Gesetzestext gibt, und da muss man nicht die erste Lesung heute abschließen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte um den verbesserten Schutz für Nichtraucher ist in den letzten Wochen, Monaten, auch Jahren oft sehr emotional geführt worden. Das finde ich verständlich. Ich denke, dahinter stecken viele verschiedene Interessen, auch Existenzängste, aber auch Beschränkungen der eigenen Freiheit, wirtschaftliche Einbußen, die damit verbunden sein könnten, aber auch der Aspekt, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung eine rauchfreie Umgebung wünscht. Diese Ziele dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren!
Es geht um eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Nichtraucher, besonders eben auch für Kinder und Jugendliche, rauchfreie öffentliche Orte, um Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen, und natürlich auch um die Verbesserung des Gesundheitszustands. Zu diesen Zielen stehe ich besonders als Gesundheitspolitikerin.
Ich denke, die Diskussion, ob Rauchen beziehungsweise Passivrauchen gesundheitsschädlich ist oder nicht, müssen wir nicht mehr führen, die Datenlage ist eindeutig. Selbst die Tabakindustrie bestreitet diese Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen nicht. Deutschland ist nach vielen europäischen Ländern, in denen schon vor Jahren zum Teil sehr konsequente Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen wurden, jetzt endlich auch auf dem Weg, den Nichtraucherschutz zu verbessern. Deshalb finde ich es gut, dass wir auch heute hier ein Gesetz auf den Weg bringen und auch noch in der Deputation beraten, um den Nichtraucherschutz zu verbessern.
Doch eines möchte ich hier ganz deutlich sagen: Diese Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes ist nicht gleichzeitig die Erreichung der Ziele, die ich am Anfang aufgezählt habe; es ist der erste Schritt auf dem Weg zum verbesserten Nichtraucherschutz.
Ich sehe das Ganze als Prozess an. Wir haben es hier mit Verhaltensänderungen zu tun, aber auch mit Akzeptanz. Ich denke, über das Knie gebrochene Verordnungen oder Ad-hoc-Gesetze führen oft nicht zu den gewünschten Zielen und Lösungen. Dahinter steht für mich auch immer die Frage eines Staatsverständ–––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nisses: Was soll der Staat regeln, wie tief darf er in die Privatsphäre eingreifen? Auch das müssen wir dabei bedenken. Ich denke dabei nur an den Aspekt, bei dem gefordert wurde, das Rauchen auch in der eigenen Wohnung zu verbieten. Das geht nun wirklich eindeutig zu weit!
Es geht auch nicht darum, Raucher zu diffamieren – ich bin froh, dass ich das hier von allen Rednerinnen und Rednern gehört habe – oder Fronten aufzumachen, Raucher gegen Nichtraucher oder die einen beschatten die anderen. Ich denke, das darf nicht das Ziel sein, sondern wir müssen Regelungen schaffen, die in der Praxis auch umsetzbar sind. Deshalb bin ich auch froh, dass die Bannmeile aus dem Gesetz jetzt verschwunden ist.
Ich möchte einen Aspekt aus dem Antrag der Linken aufgreifen; Sie fordern ja, dass in der Palliativmedizin oder in Abteilungen von Krankenhäusern, in psychiatrischen Abteilungen im Gesetz das Wort „können“ in Ausnahmen gegen „soll“ ersetzt werden sollte. Ich denke, da haben wir schon wieder das Problem in der Praxis. Das ist ja eine ganz andere Wertigkeit, ob ich sage „kann“ oder „soll“. „Soll“ heißt ja, es muss sozusagen geschehen, es ist ein bisschen schwächer als „muss“. Aber dort haben wir dann das Problem in der Praxis in den Krankenhäusern und auch auf der Palliativmedizin.
Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass man den Menschen natürlich ermöglichen soll, ihrem Tabakgenuss auch dort nachzukommen. Aber wir haben doch das Problem – und da spreche ich aus der Praxis –, jeder Mensch liegt ja nicht in einem Einzelzimmer, also liegt vielleicht eine Nichtraucherin oder ein Nichtraucher daneben. Was mache ich denn dann? Wohin schiebe ich das Bett des Menschen, damit er rauchen kann?
Ich kann das aus der Praxis sagen: Bei Einzelzimmern ist es kein Problem, wir haben auch immer, jedenfalls, als ich noch berufstätig war, Ausnahmen geschaffen. Wir haben Pflegepersonal daneben gesetzt und mit den Patientinnen und Patienten verabredet, wie viele Zigaretten am Tag möglich sind, sodass wir dabeisitzen können. Wir müssen ja auch daran denken, dass wir darauf zu achten haben, dass es auch um Brandschutz geht. Diese Regelung, denke ich, überlassen wir den Leuten vor Ort, und ich denke, sie sind dazu in der Lage, das selbst zu regeln. Von daher beraten wir das weiter in der Gesundheitsdeputation.
Für uns war es auch wichtig, dass wir hier in Bremen keine Insellösung schaffen, sondern dass wir uns auch im Konzert der norddeutschen Bundesländer befinden, deshalb – das hat Herr Brumma ja auch ausgeführt – haben wir auch den Weg mit den Disko
theken so gewählt und haben weniger ein Problem damit, dass der Verkehr behindert wird, sondern ich habe auch Probleme damit, wenn Massen von jungen Leuten dort auf der Straße stehen und es vielleicht zu Unfällen kommt. Das ist mehr mein Problem, als dass der Verkehr dort stockt!
Ich möchte auch noch sagen, dass ich denke, wir sollten möglichst wenige Ausnahmen schaffen, weil Ausnahmeregelungen natürlich auch immer die Schieflage fördern, dass es keine Gleichbehandlung gibt, und es öffnet auch immer wieder die Tür für neue Ausnahmeregelungen. Wir wissen, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist wahrscheinlich abhängig von der DEHOGA. Damit werden wir uns auch noch einmal beschäftigen müssen.
Es wurde auch schon gesagt, dass in Bayern die Landtagsfraktion der CSU sämtliche Ausnahmen gestrichen hat, das finde ich sehr mutig. Aber wie gesagt, in Bremen bewegen wir uns hier auch im Konzert der norddeutschen Länder. Für mich ist es wichtig, dass es ein Prozess ist, und ich denke, dass wir diesen Prozess konstruktiv begleiten und heute den ersten Schritt gehen. Wir legen Ihnen deshalb den Änderungsantrag vor, dass es in den Diskotheken erlaubt werden soll, auch einen Raucherraum einzurichten, und die Fristverlängerung.
Ich bitte Sie, dem zuzustimmen, aber auch dem Gesetz zuzustimmen, und für die Änderungsanträge bitte ich um Überweisung in die Deputation für Gesundheit, sodass wir dort die einzelnen Punkte noch einmal besprechen können. Frau Dr. Mohr-Lüllmann hat darum gebeten, das Gesetz zur Beratung auch noch einmal in die Wirtschaftsdeputation zu geben. Das sehe ich nicht so, ich denke, die Debatte hat dort schon stattgefunden, wir kennen auch die Argumente der Kolleginnen und Kollegen. Das kann auch mit in die Beratung der Gesundheitsdeputation einfließen.
Dann möchte ich noch eine Anmerkung zu Frau Nitz machen! Sie hätten sich gewünscht, dass wir auch über den Tellerrand schauen. Ich denke, wir haben in den letzten Wochen und Monaten nicht nur über den Tellerrand geschaut, sondern wir haben auch über das Wasser geschaut beziehungsweise uns angesehen, was andere Länder diesbezüglich machen. Damit haben wir uns, denke ich, intensiv beschäftigt, sodass wir heute in der Lage sind, dieses Gesetz auch in erster Lesung hier zu verabschieden und dann in die Gesundheitsdeputation zu überweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor schädlichem Passivrauchen wird auch von der FDP-Fraktion geteilt. Der Entwurf des Senats indes ist aus unserer Sicht aus vielerlei Gründen nicht praxistauglich.
Erstens schießt der Entwurf an etlichen Stellen weit über das Ziel des Schutzes von Nichtrauchern vor schädlichem Passivrauchen hinaus und entwickelt sich doch stärker in die Richtung eines Raucherdiskriminierungsgesetzes, das es nach Meinung aller Fraktionen im Haus ja auszuschließen gilt.
So würde das Nichtraucherschutzgesetz zur Folge haben, dass Rauchen nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Teil der Darbietung ist, verboten würde. Meine Damen und Herren, der „Homo faber“ ist ohne das Rauchen wohl kaum denkbar; die erste Regieanweisung im Stück „Ambrosia“ von Schimmelpfennig beginnt mit den Worten „während des Stückes wird fortwährend getrunken und geraucht“. Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund schützt der Artikel 5 des Grundgesetzes die Kunstfreiheit. Weiterhin sieht der Entwurf ein generelles Rauchverbot in Dienstwagen vor, was selbst dann gelten soll, wenn das Fahrzeug ausschließlich von einer rauchenden Person benutzt wird. Zweitens führt der vorgelegte Entwurf teilweise zu völliger Beliebigkeit. So bleibt unklar, wo die Grenze bei Ausnahmen, etwa für Festzelte, zu ziehen ist. Hier schafft die Koalition eine Lex Bayern- und Hansezelt, aber was passiert mit den vielen kleineren Gastronomiebetrieben, die genauso gut belüftet sind wie die großen Festzelte?
Für die Besucher eines Kinderspielplatzes erschließt es sich kaum, warum auf diesem Spielplatz das Nichtraucherschutzgesetz zur Anwendung kommt, wenn der Kinderspielplatz auf dem Gelände einer Kinderund Jugendhilfeeinrichtung ist, wohingegen es nicht gelten soll, wenn der Kinderspielplatz von einer solchen Einrichtung räumlich getrennt ist. Gaststätten soll die Einrichtung von Raucherräumen gestattet werden, für Diskotheken soll es verboten werden. Wir werden in diesem Zusammenhang den von der SPD-Fraktion und den Grünen beantragten Änderungen natürlich gern zustimmen, weil das wirklich völlig widersinnig ist! Weitere Probleme mit der Anwendung sind vorprogrammiert. Was ist beispielsweise mit all den Einrich
tungen, die lediglich zeitweise als Diskotheken genutzt werden? Sogar im Ratskeller finden Diskoveranstaltungen statt. Diskotheken, die von Lokalität zu Lokalität ziehen, werden deutlich benachteiligt gegenüber freien Veranstaltern. In diesem Sinne ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Koalition hier eingelenkt hat und wir zu einer Änderung kommen, was diese Themen angeht. Ich glaube, da ist der Entwurf des Senats einfach mangelhaft und – so leid mir es tut, das an dieser Stelle sagen zu müssen – einfach schlecht.
Drittens haben Sie das Ziel des Nichtraucherschutzes nicht genügend mit anderen Zielsetzungen des Gesetzgebers abgewogen. So führt die vom Gesundheitsressort beabsichtigte Erstreckung des generellen Rauchverbots auf Diskotheken und Kleingaststätten zu einer wachsenden Lärmbelästigung von Anwohnern, Sicherheitsproblemen und einer wachsenden Verschmutzung von Straßen und Plätzen. Rauchende Beamtinnen und Beamte vor Behördentoren und rauchende Abgeordnete vor dem Haus der Bremischen Bürgerschaft sind sicherlich keine Zierde für Staat und Parlament!
Insbesondere gefährdet das Gesetz die Existenz vieler kleiner Gastronomiebetriebe. Dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft sind gestern 5000 Unterschriften hierzu übergeben worden. Das auch einmal zur zahlenmäßigen Einordnung, Herr Kollege Brumma! Ich denke, Sie unterschätzen dieses Problem hier doch ein wenig. Gerade die Einraumkneipen sind massiv in ihrer Existenz bedroht, wenn ihnen ihre Stammkundschaft, oftmals zum überwiegenden Teil Raucher, weg bricht. Sie haben keine Chance, eine mehrmonatige Umstellungsphase zu überstehen, da sie eine sehr niedrige Eigenkapitaldecke haben.