Durch die vorgeschlagenen Regelungen werden vor allem große Gastronomieketten bevorzugt. Diese Ketten haben genug Eigenkapital, um schnell umrüsten zu können und Durststrecken zu überstehen. Es ist mir unerklärlich, warum ausgerechnet eine rotgrüne Koalition die Zerstörung lokaler Strukturen riskiert und die Expansion von „Gastro-Heuschrecken“ fördert.
Für das generelle Rauchverbot in Kleinstkneipen führen Sie den Mitarbeiterschutz ins Feld. Das ist ab
wegig, denn gleichzeitig wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in anderen Gaststätten zugemutet, in Raucherräumen arbeiten zu müssen. Das ist schlicht für uns nicht nachvollziehbar. Es ist erfreulich – das habe ich eben schon angemerkt –, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion inzwischen eingelenkt haben, nachdem aus dem Ressort der Gesundheitssenatorin noch am 1. November gegenüber der „Nordwest-Zeitung“, wie ich fand, ziemlich arrogant, verlautete, dass kein weiterer Abstimmungsbedarf gesehen werde. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als FDPFraktion sehen diesen Abstimmungsbedarf! Wir finden es richtig, dass hierüber noch einmal grundsätzlich geredet wird, und ich finde es auch richtig, dass hier einmal klar wird, wer Koch und wer Kellner ist. Wir sind das Parlament, und wir entscheiden!
Meine Damen und Herren, die FDP hat als erste Fraktion konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt. Wenn das Gesetz im Zuge einer weiteren Beratung in der Gesundheitsdeputation und vielleicht auch in der Wirtschaftsdeputation praxistauglich gemacht werden kann, so werden wir es gern mittragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der ersten Lesung, so wie wir es auch schon in der Gesundheitsdeputation gehandhabt haben, uns der Stimme enthalten werden! Wir wollen dem Ergebnis der Beratungen in keiner Weise vorgreifen. Ich kann abschließend sagen, auch die Verlängerung der Inkrafttretensregelung finden wir grundsätzlich begrüßenswert, der werden wir zustimmen, weil sie den Erfordernissen gerade der Gastronomie auch Rechnung trägt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich müssen Kinder, Jugendliche und Nichtraucher vor den großen Gefahren des Rauchens viel besser geschützt werden. Das ist überhaupt keine Frage, aber was Sie mit dem Bremer Nichtraucherschutzgesetz durchpeitschen wollen, steht in keinem Verhältnis! Mit diesem Gesetz vernichten Sie unweigerlich die Existenz zahlreicher Gastwirte. Es ist ein vernichtender Todesstoß für unzählige kleine Kneipen und auch für einige Diskotheken. Die kleinen Kneipen und Gaststätten haben doch jetzt schon auch ohne ein Nichtraucherschutzgesetz große Sorgen und Nöte um ihre Existenz und müssen täglich um das finanzielle Überleben kämpfen. Meine Damen und Herren, ein generelles, uneingeschränktes Rauchverbot ist gerade beim Tresen
geschäft oder bei Feierlichkeiten und so weiter äußerst geschäftsschädigend. Im Übrigen ist eine Gaststätte meines Wissens, erstens, kein öffentlicher Raum, und, zweitens, das Rauchen ist noch nicht generell verboten.
Wie schon erwähnt habe ich nichts gegen ein vernünftiges Nichtraucherschutzgesetz dort, wo sich Jugendliche und Nichtraucher den Gefahren des Rauchens nicht entziehen können. Wo ist das Problem? Niemand wird gezwungen, in eine verqualmte Rauchergaststätte gehen zu müssen. Hier sollte jeder Gastwirt selbst frei entscheiden dürfen, ob er ein Raucheroder Nichtraucherlokal betreiben oder eröffnen will. Das nenne ich wahre uneingeschränkte Demokratie. So einfach ist das!
Nun können ja einige von Ihnen sagen, na ja, in anderen Bundesländern ist ein generelles Nichtraucherschutzgesetz auch gut angenommen worden. Das stimmt aber überhaupt nicht, denn in Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel haben die Wirte heute schon nach kurzer Zeit der Einführung des Gesetzes sehr schmerzlich die vorhersehbaren Auswirkungen in Form eines dramatischen Umsatzrückganges und zahlreicher Entlassungen bis hin zu völliger Existenzvernichtung zu spüren bekommen.
Nun werden vielleicht einige das Argument vorbringen, in anderen Ländern wie zum Beispiel Irland oder Spanien funktioniert es doch auch! Auch das ist teilweise falsch, meine Damen und Herren. Erstens wird in Spanien das Gesetz nicht so streng ausgelegt. Es gibt zahlreiche geduldete Ausnahmeregelungen. Zweitens, in Irland sind auch schon nach sehr kurzer Zeit mehr als 700 Gaststätten und weit über 8000 Arbeitsplätze verloren gegangen. In England haben wir dieselbe erschreckende arbeitsmarktpolitische Entwicklung. Oder nehmen wir unser Nachbarland Österreich! Dort ist nämlich aus gutem Grund ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Restaurants und Diskotheken mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, anstatt eine gnadenlose Hetzjagd gegen Raucher zu betreiben, sollte man lieber vorrangig dafür sorgen, dass sich unsere Jugendlichen nicht kiloweise Ecstasy oder andere Drogen in Diskotheken reinpfeifen. Das wäre sinnvoller und zweckmäßiger. Ein absoluter Skandal und eine Ungleichbehandlung ist, dass Sie meines Wissens das Rauchverbot im Rathaus beim Schaffermahl aufgehoben haben, während auf der anderen Seite bei der Umsetzung des vorliegenden Nichtraucherschutzgesetzes zahlreiche Wirte rücksichtslos unweigerlich in den Ruin getrieben würden.
Meine Damen und Herren, eine solche Ungleichbehandlung, eine solche Ungerechtigkeit mache ich im Namen der Bremerhavener Wählervereinigung Protest der Bürger nicht mit!
Nichtraucherschutz für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher ja, aber ein klares Nein zu einem Gesetz, das unweigerlich unzählige Wirte ruinieren würde und unzählige Raucher menschenunwürdig in einer Art Hexenjagd diskriminiert! Das mache ich nicht mit! Im Übrigen weiß ich nicht, ob es wirklich so vorbildlich ist, wenn Kinder, Jugendliche und Schulklassen, die diese Bürgerschaftssitzungen als Gäste besuchen, sehen, wie viele Abgeordnete der Bürgerschaft vor der Tür stehen und rauchen. Das ist mit Sicherheit kein gutes Vorbild für unsere Jugend und hat mit einer Vorbildfunktion nichts mehr zu tun. Es ist einfach nur beschämend. Darum sollte man über eine tolerante Einführung eines – wohlgemerkt für Nichtraucher nicht störenden – Raucherraums in öffentlichen Gebäuden noch einmal nachdenken. Meine Damen und Herren, Nichtraucherschutz ja, aber mit gegenseitiger Toleranz und respektvollem Miteinander! Herr Brumma, Sie haben vorhin die EU in Bezug auf eine Verschärfung ohne Einschränkung des Nichtraucherschutzes genannt. Das ist richtig, der Wahnsinn der EU kennt wirklich keine Grenzen! Auf der einen Seite subventioniert die EU auch mit deutschen Steuergeldern den Tabakanbau mit vielen Millionen Euro, auf der anderen Seite will uns die EU ein kompromissloses Nichtraucherschutzgesetz aufdiktieren oder sogar aufzwingen. Sie sehen, der Wahnsinn der EU, ihre Widersprüchlichkeiten kennen keine Grenzen! Ich werde der Überweisung des Gesetzes zustimmen und bitte um Überlegung, ob wir da nicht noch etwas machen können. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um ein Nichtraucherschutzgesetz dauert so etwa zwei bis zweieinhalb Jahre. Bremen hat einmal eine Vorreiterrolle eingenommen, nämlich zum 1. August 2006, als wir das sogenannte Rauchfreiheitsgesetz eingeführt haben zunächst an Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern. Damit hat Bremen eigentlich bundesweit die Diskussion um das Nichtraucherschutzgesetz noch einmal – wenn man so im Bild bleiben darf – mehr entflammt. Dass wir uns heute als eines der letzten Länder mit diesem Nichtraucherschutzgesetz befassen, ist schon etwas Besonderes. Ich denke, es ist notwendig, dass wir hier sehr schnell zu einer Regelung kommen, die dann auch zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Ich möchte noch einmal hier sehr deutlich dafür werben. interjection: (Beifall bei der SPD)
Zur Vorgeschichte gehört natürlich auch, dass sich im Februar dieses Jahres die Ministerpräsidenten mit
diesem Thema auf der höchsten Ebene beschäftigt haben und sich daraus ein Bundesgesetz entwickelt hat, das seit dem 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist für die Einrichtungen, für die der Bund Regelungszuständigkeit und -kompetenz hat. Zudem, auch das wissen wir, ist nach dem Jugendschutzgesetz seit dem 1. September 2007 das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt und somit auch eine weitere, für mich richtige Regelung getroffen worden, denn gerade Gesundheitsschutz und Nichtraucherschutz sollen insbesondere für junge Menschen gelten und sie schützen.
Da sind wir natürlich bei dem Thema Diskotheken! Wir haben hier eine Regelung, die in den anderen Bundesländern in der Tat so aussieht, dass dort das Rauchen in Nebenräume gestattet wird, die außerhalb des großen in aller Regel Tanz- und Musikraumes zur Verfügung gestellt werden. Ich halte es unter gesundheitlichen Gesichtspunkten für falsch, dort solche Räume einzurichten. Gleichwohl, und dieses Argument wird hier ja angeführt, darf man sicherlich nicht aus dem Blickfeld lassen, dass es hier ein Stück weit auch um Wettbewerbsregelungen zum niedersächsischen Umland geht.
Nichtraucherschutz ist ein Regelungsbedarf, der dem Land obliegt, und die ihm übertragenen Gesetzgebungskompetenzen im Gesundheitsbereich ermöglichen, dass wir gesetzliche Regelungen auch in sogenannten privaten Räumen vornehmen können. Private Räume sind in dem Fall dort, wo ein öffentlicher Zugang oder ein Zugang für die Öffentlichkeit besteht, das ist in Theatern der Fall, das ist bei Musikveranstaltungen der Fall, das ist bei Sportveranstaltungen der Fall und vielem mehr.
Ich halte sehr viel davon und halte es für absolut erforderlich, dass wir klare Regelungen schaffen, dass wir ganz klare Kriterien anlegen und nicht die Wahlfreiheit an allen Stellen lassen, dass jeder entscheiden kann, ob es hier eine Raucherkneipe oder Nichtraucherkneipe ist. Hier müssen klare Abgrenzungen geschaffen werden. Diese hat dieses Gesetz in seiner Vorlage vorgesehen. Ausnahmemöglichkeiten sollten so gering wie möglich und so, wie sie in diesem Gesetz beschrieben sind, zugelassen werden. Hier sind mit sehr viel Augenmaß genau an den Stellen Ausnahmeregelungen beschrieben worden, wo wir sie unter anderm aus gesundheitlichen Zusammenhängen für notwendig und möglich halten.
Ich will auch einige Worte dazu sagen: Es ist richtig, die Dehoga hat gestern dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Unterschriftenlisten mit 5000 Unterschriften überreicht. Das muss man ganz sicherlich ernst nehmen. Ich möchte hier aber auch ganz deutlich sagen, die Bürgerinnen und Bürger sind in vielfacher Art und Weise – ich glaube, bei jedem von Ihnen sind hierzu E-Mail eingegangen –, nicht organisiert. Es ist mindestens die gleiche Anzahl, wie wir sie hier organisiert von der Dehoga als Unterschriften auch bekommen haben. Also, das heißt, wir müssen hier ganz deutlich festhalten, wir haben eine Auf
gabe als Land, dem Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Das tun wir mit dem Nichtraucherschutzgesetz, so wie wir es jetzt vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, wir sollten dieses Gesetz mit diesen wenigen Ausnahmen, so wie sie jetzt beschrieben worden sind, verabschieden. Wir sollten nicht hinter unsere ernsthafte Absicht, dem Ziel des Gesundheitsschutzes zu folgen, zurückfallen. Das muss unser oberstes Ziel sein. Darum bitte ich Sie ganz dringlich und gehe davon aus, dass wir heute das Gesetz doch in erster Lesung verabschieden und eine Überweisung vornehmen an die Deputation, um die jetzt hier vorgeschlagenen Anträge zu diskutieren. Ich gehe davon aus, dass wir dann zu einer Lösung kommen, die dem Nichtraucherschutzgesetz auch gerecht wird und diesen Namen dann auch verdient. – Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, es ist von der CDUFraktion beantragt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Bremischen Nichtraucherschutzgesetz und die Änderungsanträge zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit, federführend, und die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 17/107, und der Änderungsanträge Drucksachen 17/118, 17/138 und 17/139 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit, federführend, und die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/139 abstimmen.
Wer diesem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!