Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senator für Inneres und Sport – und ich gehe davon aus, der Senat insgesamt – begrüßt diesen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich freue mich auch, weil ich allen Redebeiträgen, selbst bei den Einschränkungen von Herrn Erlanson, entnommen habe, dass wir im Grundsatz, im Ziel doch sehr einig sind. Das können wir nur begrüßen, weil es für die Frage, wie wir es am Ende umsetzen können, ein gutes, breites Fundament bietet, um da wirklich voranzukommen.
In der Sache ist es in der Tat komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint, das ist vollkommen richtig. Die Hamburger machen das ja für die Reeperbahn, die Verordnung trägt übrigens das Datum von gestern. Da ist noch gar nichts umgesetzt, sondern sie ist von gestern. Man fängt jetzt an, in Hamburg Erfahrungen zu sammeln. Der Berliner Antrag, der darüber ja ein Stück weit hinausgeht, ruht im Moment, um Diskussionen im Bundesrat und im Bundestag ein Stück weit abzuwarten.
Wir werden gern bis zum März einen Vorschlag vorlegen, wie wir uns die Umsetzung in Bremen vorstellen. Auf der Grundlage des Waffengesetzes derzeit, auch auf der Grundlage der Änderung, die stattgefunden hat, ist es so, dass wir in Bremen nicht viel mehr Waffenverbotszonen einrichten könnten als um die Diskomeile herum. Das mag jetzt auch noch den Hauptbahnhof einschließen, aber viel mehr nicht.
Schulen und Jugendfreizeitheime würden nur dann unter diese Norm fallen, wenn dort nicht nur über längere Zeit massivste Gewaltvorfälle vorgekommen wären, sondern man auch zukünftig erwarten müsste,
dass das so bleibt. Das macht es schwierig, und wir haben ja in diesem Haus schon Debatten über die Frage von Rauchverbotszonen um Schulen und in Schulen geführt und dabei auch gelernt, dass es manchmal etwas komplizierter ist. Ich glaube, wir hier sind uns alle einig, dass man weder in der Schule noch um die Schule herum mit Fahrradketten, Baseballschlägern, Teppichmessern, angespitzten Schraubenziehern und ähnlichen Gerätschaften herumlaufen soll. Wir sind uns, glaube ich, alle darin einig, dass unser Leitziel, unser Ideal eigentlich wäre, dass Bremen insgesamt eine waffenfreie Zone ist, das ist gar keine Frage,
und wir werden versuchen, bis März einen Vorschlag vorzulegen, wie wir diesem Ziel möglichst nahe kommen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist hier getrennte Abstimmung beantragt, und zwar vorab: Es handelt sich um 5 verschiedene Punkte, 5 Absätze. Es taucht eine Nummerierung doppelt auf. Deswegen lassen Sie sich davon nicht verwirren, sondern wir gehen das in der Reihenfolge Absatz 1, 2, 3, 4, 5 durch, und in der Form bitte ich Sie dann auch entsprechend Ihre Positionierung vorzunehmen! Zuerst lasse ich über Ziffer 1 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/173 abstimmen. Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem ersten Absatz zu. Nun lasse ich über Ziffer 2, den zweiten Absatz abstimmen. Wer der Ziffer 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Inhalt des dritten Absatzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht spezifizierte das staatliche Glücksspielmonopol in seiner Entscheidung vom 28. März 2006. Demnach stellt ein staatliches Monopol für Sportwetten einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Wettanbieter dar und ist nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen. Kritisch sah das Bundesverfassungsgericht deshalb den Ausschluss privater Anbieter von Wett- und Glücksspielen durch den Staat bei gleichzeitiger Bewerbung von Sportwetten, beispielsweise durch den staatlich lizenzierten Anbieter Oddset. Europarechtlich ist das Glücksspielmonopol umstritten, jedoch hat der EuGH bereits im Gambelli-Urteil Kriterien aufgestellt, die ein staatliches Glücksspielmonopol rechtfertigen können.