Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Der vorliegende Staatsvertrag und das hierdurch notwendig werdende Gesetz, welches uns heute zur Beratung vorliegt, stellten sicher, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien beachtet werden. Sicherlich hätte es auch andere verfassungskonforme Modelle zur Regelung des Glücksspiels gegeben. Bei dem gewählten Weg besteht die Gefahr, dass die bisher in Deutschland bestehende mittelständische Wettunternehmerlandschaft mit nachteiligen Folgen auch für Arbeitsplätze zerstört wird.

Die Bundesländer sind in Kenntnis dieser Folgen übereingekommen, trotzdem einen Weg zu gehen, welcher eine große Gewähr dafür bietet, dass kriminelle Machenschaften im Milliardengeschäft Wetten unterbunden werden können, welcher den Jugendschutz sicherstellt und welcher der staatlichen Suchtprävention ein festes Fundament verleiht. Voraussehbar werden bei dieser Lösung unter anderem wegen der Werbeeinschränkungen und der Beschränkungen des Internetspiels die Zuflüsse aus der Zweckabgabe sinken, der Staat wird auf erhöhte Gewerbesteuereinnahmen von privaten Wettunternehmern verzichten müssen.

Für die Spielsuchtprävention, den Jugendschutz und die Kriminalitätsvorbeugung im Umfeld eines

privaten Wettmarktes setzen wir also einiges ein. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass der von den Ministerpräsidenten gewählte Weg der Aufrechterhaltung eines staatlichen Glücksspielmonopols auch die bestehenden europarechtlichen Hürden nehmen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft wird heute mit deutlicher Mehrheit das Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielrechts verabschieden. Dieses Gesetz ist das Ergebnis des Staatsvertrages zwischen den Ministerpräsidenten der Länder, auf den sich die Regierungschefs zum Ende der vergangenen Bremer Legislaturperiode geeinigt haben.

Wir Grünen werden diesem Gesetz heute zustimmen, auch wenn – das möchte ich betonen! – wir das nicht ohne Bauchschmerzen tun werden. Sie wissen, dass wir Grünen uns in der vergangenen Legislaturperiode für eine Öffnung des Wettmarktes eingesetzt haben und uns durchaus auch Modelle hätten vorstellen können, in denen private Wettanbieter neben dem staatlichen Glücksspiel, gerade im Bereich der Sportwetten, Genehmigungen hätten erwerben können.

Für uns Grüne gibt es immer noch offene Fragen, die letztendlich aber nur im Laufe der Zeit geklärt werden können. Die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und mit dem europäischen Gedanken eines freien Marktes bleibt zumindest fraglich und wird sicherlich weder von uns hier noch von den Privaten abschließend beurteilt werden können. Papier für Gutachten wurde in dieser Sache auf jeden Fall ausreichend verbraucht, und ich füge hinzu, für jede Seite waren genug Argumente für und gegen ein solches Monopol zu finden. Das Gesetz kommt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach, das sagt, dass sich ein Monopol unter anderem nur dann begründen lässt, wenn der Schutzgedanke der Bevölkerung vor potenzieller Spielsucht im absoluten Vordergrund steht.

Fortan werden wir zum Lottospielen eine Kundenkarte benötigen und weitere Wege durch die Reduzierung der Annahmestellen in Kauf nehmen. Die Frage, die sich dann natürlich auch stellen muss, ist, wie sich diese restriktiven Maßnahmen auf das Ergebnis der Lotto-GmbH auswirken werden. Die Verfechter des Monopols sehen in der Bereinigung des Marktes natürlich eine mögliche Erhöhung der Erträge, die Gegner befürchten einen Rückgang der Gelder. Das Land Mecklenburg-Vorpommern rechnet mit Einnahmeverlusten in Höhe von über 4 Millionen Euro. „Kaffeesatzleserei“ oder konkrete Be

rechnungen? Auch diese Frage werden wir erst in einiger Zeit beantworten können. Ein Rückgang der Wettmittel würde in jedem Fall viele Bereiche unserer Stadt hart treffen.

Trotz dieser offenen Fragen und unserer kritischen Einstellung stimmen wir diesem Gesetz nun heute zu. Wir Grünen sind der Auffassung, dass Zusagen einer Landesregierung gegenüber den anderen Bundesländern auch dann noch Bestand haben müssen, wenn sie bereits, zumindest der kleinere Teil von ihr, ausgewechselt wurde. Ansonsten würde das politische System in diesem Land wohl kaum funktionieren. Auch ein Alleingang Bremens, aus diesem Staatsvertrag auszusteigen, halten wir für falsch. Nur ein gemeinsames Agieren aller Bundesländer in den zentralen Fragen der Politik führt zum Erfolg. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder waren sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März einig, dass das Glücksspielmonopol erhalten bleiben muss. Sie haben in einem ersten Schritt reagiert und den Glücksspielvertrag unterzeichnet. Nun folgen die Länder mit den Beschlussfassungen in den Landtagen, und so auch Bremen.

Einen besonderen Stellenwert nimmt für die CDU der Jugendschutz und der präventive Schutz der Spieler vor der Gefahr der Spielsucht ein.

(Beifall bei der CDU)

Durch das Monopol wird der Spielbetrieb in Deutschland geordnet und kontrolliert gelenkt. Betrügereien und Kriminalität soll aktiv entgegengewirkt werden. Das können weder ein Konzessionsmodell noch eine völlige Freigabe des Glücksspiels hinreichend gewährleisten. Durch die Erträge aus dem staatlich geregelten Glücksspielbetrieb werden auch für das Gemeinwohl sinnvolle Projekte finanziert. Die Mittelvergabe in Bremen erfolgte bislang mit gutem Erfolg über die Stiftung „Wohnliche Stadt“. Es konnte eine Vielzahl wertvoller Projekte unterstützt werden, zum Beispiel zum Denkmalschutz, für die Pflege von Parks und Gartenanlagen, für die Kulturarbeit und die Kinder- und Jugendarbeit. Ohne diese Unterstützung wäre die Lebensqualität in vielen Stadtteilen sicher nicht so hoch. Auch die Sportvereine bekommen in erheblicher Höhe Lottomittel. Die Arbeit der Sportvereine ist heute, gerade für Jugendliche, wichtiger denn je. Sollte das Gesetz die Einnahmen verringern,

was zu beobachten wäre, darf dies nicht zulasten dieser Projekte geschehen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Umsetzung des Gesetzes ist auch mit einem personellen Mehraufwand beim Senator für Inneres verbunden. Dies ist im Haushalt des Senators für Inneres bei den PEP-Quoten zu beachten. Die CDU erwartet, dass der Senat umgehend eine notwendige Finanzierung sichert, damit die mit diesem Gesetz gewollte Verhinderung und Eindämmung der Spielsucht in Bremen auch tatsächlich erfolgreich umgesetzt wird.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Beilken.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich zu sagen, wir stimmen diesem Antrag auch zu, und das ist bei uns keine Meinungsänderung. Ich habe im Wahlkampf bereits das Vergnügen gehabt, dieses Thema vor Sportvereinen zu diskutieren, und ich freue mich, dass die Grünen ihre Meinung seitdem geändert haben.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Haben wir nicht geändert!)

Entschuldigung! Der Kollege Fecker hat es gerade so erläutert, denke ich, dass dort eine Änderung vollzogen wurde. Auf jeden Fall ist das natürlich begrüßenswert.

Wir brauchen eine sozial regulierte Marktwirtschaft, und natürlich sollen die Projekte, die dieses Geld bekommen, nicht dadurch Schaden nehmen, dass jetzt die Spielsucht eingedämmt wird. Da stimme ich meiner Vorrednerin völlig zu. Wir brauchen natürlich mehr Geld für soziale Belange. Das Geld muss mindestens genauso wachsen wie alle anderen Dinge auch. Weil es das 20 Jahre lang nicht getan hat, muss der soziale Bereich überproportional wachsen, da er vernachlässigt worden ist. Aber das finanzieren wir nicht über Wettmittel, sondern, ich sage einmal, es kann hier ruhig einmal erwähnt werden, dass Sie sich auch einmal bei der Vermögensteuer Gedanken ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

machen, wenn wir so viel über Bundesratsinitiativen sprechen.

(Beifall bei der Linken)

Fachleute der Gewerkschaft ver.di haben dafür 16 Milliarden Euro ausgerechnet. Über den Daumen gepeilt ergibt das nach meiner Rechnung für Bremen 100 Millionen Euro. In diese Richtung müssen wir überlegen, und vor diesem Hintergrund brauchen wir hier nicht hauptsächlich die Wettmittel zu schützen, sondern es stehen der Schutz und die Eindämmung der Spielsucht im Vordergrund. Deswegen stimmen wir dem Gesetz selbstverständlich zu. – Danke!

(Beifall bei der Linken)

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nun muss ich leider Wasser in den Wein gießen, denn die FDP wird dem Gesetz natürlich nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube aber auch nicht, dass das jemand erwartet hat.

Ich halte es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für äußerst problematisch, dass man sozusagen einem Gesetz, von dem man weiß oder von dem man höchstwahrscheinlich annimmt, dass es verfassungsund auch europarechtlich sehr bedenklich ist, seine Zustimmung erteilt. Ich habe mit Freude vernommen, dass die Grünen zumindest immer noch Bauchschmerzen haben. Wir haben bei unserem Standpunkt überhaupt keine Bauchschmerzen, weil er für uns einfach stringent und klar ist.

(Beifall bei der FDP)

Wir sind auch der festen Überzeugung, und so lassen sich auch alle Berechnungen interpretieren, dass die Einnahmen aus den Zweckabgaben für die Lotterien dramatisch sinken werden, und deshalb wird es in Zukunft weniger Geld für die Sportförderung geben. Ich glaube, man darf hier die einzelnen Bereiche nicht gegeneinander ausspielen. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass es ein Konzessionsmodell gibt, dass private Wettanbieter zugelassen werden, und aus diesem Grund werden wir dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Neuregelung des Glückspielrechts, Drucksache 17/158, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.