Sie sehen also, bei uns gibt es eine breite Akzeptanz für das Präsidium. Aber was ich Ihnen damit sagen will, ist, ich verspüre ein Stück weit Angst in die Richtung gehend: Jetzt kontrollieren die mehr. Herrn Perschau habe ich in dem „buten-un-binnen“-Bericht so verstanden, dass Demokratie sehr schwierig sei,
wenn dort einmal ein bisschen mehr kontrolliert würde oder wenn die Aktentasche einmal ein bisschen länger über den Tisch rolle. Dann läuft sie länger! Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jemand unterstellt, dass die Möglichkeit von mehr Transparenz und Einflussnahme damit einhergeht, dass es langsamer geht, halte ich dies für Quatsch!
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Es stört nur die, die kontrolliert werden!)
Der Rundfunkrat hat Radio Bremen sehr gut begleitet bei dem Umzug an der Stelle im Stephaniviertel. Aber ich sage einmal ganz bekennend: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Radio Bremen haben unter schwierigsten Bedingungen einen Umzug vollzogen, trotz aller Schwierigkeiten, die heute teilweise noch vorhanden sind mit neuer Software, neuen Räumlichkeiten und keinem Arbeitsplatz mehr. Sie haben am meisten geleistet bei dem Umzug an diesen Ort. Deswegen hohe Anerkennung und Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Radio Bremen!
Ich glaube, keine Journalistin, kein Journalist stellt infrage, dass man einmal nachfragt, ob der Bericht in Ordnung war. Von daher wird kein Intendant oder Direktorium per se sagen können: Oh, jetzt fragen die mich noch dreimal! Es gibt doch ein Verfahren, das man entwickeln kann. Es gibt die Satzung bei Radio Bremen für den Rundfunkrat. Das machen doch all diejenigen, die daran beteiligt sind! Das sind doch keine Menschen, die eingeflogen werden und sich dort hinsetzen und sagen: Wir sind es jetzt! Es sind doch die Leute, die durch unseren Ausschuss entsandt werden! Das ist der Rundfunkrat!
Der Rundfunkrat bekommt eine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und Möglichkeiten anzugehen, was ja vereinbart ist, lieber Kollege Strohmann. Public value heißt in Deutschland Dreistufenmodell, die Möglichkeit der Überprüfung von neuen Angeboten.
Das hat mit dem Präsidium nichts zu tun! Ich war ja schon ein Stück weiter, lieber Kollege Strohmann!
Ich merke ja, obwohl ich weiß, dass Sie viel weiter sind, Sie sind auf einem Stand jetzt stehen geblieben und sagen: Oh, Präsidium, oh Gott! Jetzt schlage ich einmal ein bisschen darauf! Nein, ich war schon
ein Stück weiter und wollte sagen, dass es eine Qualitätserweiterung gibt. Diese hat natürlich mit dem Präsidium in der Arbeitstechnik etwas zu tun, insoweit noch einmal einen Moment dafür zu bekommen, ein Präsidium soll die Arbeitsabläufe des Rundfunkrats organisieren! Ich glaube, dass das der richtige Weg ist.
Ich war schon weiter! Sehen Sie, Herr Kollege Röwekamp, deswegen ist dieses Gesetz auch viel weiter als das, was die CDU uns hier heute präsentiert hat!
Ich wäre ja froh darüber gewesen, wenn Sie mir medienpolitisch als Fraktion zugestimmt hätten, wobei ich Ihre Ausführungen kenne, lieber Kollege Strohmann. Ich will Sie jetzt nicht isolieren in Ihrer Fraktion, ich muss ja nur die Rede herausholen, und Frau Kollegin Stahmann und ich haben uns darauf vorbereitet, wir könnten jetzt hier einen Vortrag halten, bei dem wir Satzfragmente aneinanderstellen.
Dann würde man fragen, wer die Rede gehalten hat. Dann würde man sagen: Herr Kollege Strohmann bei der ersten Lesung! Er hat gesagt: Tolles Gesetz! Verkleinerung ist super, Qualität ist super! Heute sagt er: Alles ist schwierig, das wollen wir so nicht! Etwas salopp!
Aber auch das sage ich ganz selbstbewusst, weil auch wir einen Dringlichkeitsantrag hier heute im Parlament haben. Demokratische Prozesse führen dazu, dass man auch einmal anderer Meinung sein kann. Ich weiß, Sie haben einen langen Diskussionsprozess innerhalb der CDU-Fraktion gehabt, geprägt durch Mitglieder Ihrer Fraktion, die auch Erfahrungen aus dem Rundfunkrat haben. Denjenigen sage ich, das ist kein Teufelszeug, was wir mit der Qualifizierung von Rundfunkräten und Verwaltungsräten vorhaben.
Wir glauben, dass wir im Jahre 2008 – um zum letzten Mal eine historische Zahl zu benutzen, die einen
Rückschlag auf 1978 nicht haben soll – ein gutes Gesetz bekommen haben. Was morgen passiert, wissen wir nicht.
Zu den Migrantinnen und Migranten möchte ich nur insoweit sagen, für uns war wichtig, weil auch das medienpolitisch diskutiert worden, es geht um die Migrantinnen und Migranten, es geht nicht um eine weitere Glaubensgemeinschaft oder es geht nicht im Weiteren um eine spezielle Gruppe eines Herkunftslandes. Von daher glauben wir, dass die Organisation der Migrantinnen und Migranten über den Rat der Integration die richtige Antwort ist bei den heutigen geforderten gesellschaftlich relevanten Gruppen und deren Veränderungen. Deswegen ist mir wichtig zu sagen, dass natürlich das in der ersten Lesung durch die Bremische Bürgerschaft in ihrer Mehrheit beschlossene Gesetz von der Koalition zurückgezogen wird, damit es gleich auch ein vernünftiges Verfahren für unser Präsidium gibt, das sich darauf vorbereitet, dass wir das Gesetz zurückziehen. Das hieße, es ist dann abzustimmen über das mit Mehrheit beschlossene, eben in das Parlament überwiesene Gesetz und den dazu anhängigen Anträgen der Opposition.
Zusammenfassend: In der Debatte, Herr Kollege Strohmann, lassen Sie uns nach diesem Gesetz weiter im Medienausschuss um die Zukunft Radio Bremens, aber auch um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks streiten! Nach vorn gewandt und nicht nach hinten gewandt: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion durch, nehmen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen mit! Nach vorn gerichtet ist es besser!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein Entwurf ist ein Entwurf, ist ein Entwurf. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen!
Vielleicht ist das vorhin nicht richtig klar geworden: Es handelt sich um einen parlamentarischen Vorgang, es machen Abgeordnete einen Gesetzentwurf. Diese Abgeordneten Frank Schildt und Anja Stahmann erheben nicht den Anspruch, dass sie perfekter sind als alle Juristen, die in Bremen herumlaufen.
Wir haben nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen und wir kennen uns nicht besser im Sender aus als ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der Intendant und die Rundfunkräte. Deshalb liegt es auch in der Natur der Sache, dass wir, wenn wir eine parlamentarische Anhörung machen, zuhören, dass wir Änderungen, die uns überzeugen, aufnehmen, und das haben wir auch gemacht.
Da erweckt manch einer den Eindruck, das Gesetz sei nicht ausgefeilt, nicht ausgereift gewesen, aber es muss doch im Interesse aller Fraktionen sein, dass so parlamentarische Prozesse ablaufen, Änderungen aufgenommen werden und dafür Mehrheiten gefunden werden. Das ist bei diesem Gesetz auch so passiert.
Peter Struck hat einmal gesagt, das ist ja der bekannte Bundespolitiker der SPD, kein Gesetz gehe so aus dem Parlament heraus, wie es hineingekommen sei. Das firmiert schon unter dem sogenannten Struckschen Gesetz. Auch das gilt natürlich auch für dieses Gesetz.
Dieses Gesetz, lieber Kollege Strohmann, ist verfassungsrechtlich in Ordnung! Frau Troedel, das Gesetz ist verfassungsrechtlich in Ordnung! Herr Richter, das Gesetz ist verfassungsrechtlich in Ordnung! Die Staatsferne ist garantiert. Wir kommen zu einer Besetzung mit 15 gesellschaftlich relevanten Gruppen, von denen einige noch wechseln. Sieben Stellen werden politisch besetzt, vier Personen werden durch den Medienausschuss entsendet. Das heißt, diese vier Personen, die vom Medienausschuss entsendet werden, werden der Politik zugeordnet – auch das haben wir gelernt bei der Anhörung, das haben wir auch so angenommen –, das Verhältnis 15 zu 11 ist ein klares Verhältnis, eine klare Mehrheit für die gesellschaftlich relevanten Gruppen, und damit ist die Staatsferne bei diesem Gesetz garantiert. Wer etwas anderes behauptet, der redet einfach Blödsinn! Das ist dann einfach nicht so!
Wir haben die Arbeitnehmerrechte für feste Freie mit aufgenommen, das habe ich bei meinem ersten Redebeitrag in der ersten Lesung auch gesagt, dass das ein Punkt ist, der noch nicht in dem Entwurf steht, auf den wir auch vom Personalrat hingewiesen worden sind. Das wurde auch in der Anhörung dann noch einmal von der dju und DJV vorgetragen.
Aber ich möchte auch noch einmal sagen: Dieses Gesetz schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Radio Bremen. Wir haben ganz nach vorn gestellt, wir wollen ein Gesetz machen, das mehr Transparenz für den Gebührenzahler bietet, dass Radio
Bremen mitteilen muss im Internet, was der Sender eigentlich macht, was wird vielleicht gerade produziert und geplant. Wir wollen nicht, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert werden, wir wollen nicht wissen, wie der nächste „Tatort“ aussieht, wer wie ermordet wird. Wir wollen nicht, dass der WDR weiß, was für eine tolle Geschichte sich Radio Bremen gerade überlegt. Das alles bleibt geschützt.
Es bleiben auch Informantengeheimnisse geschützt, das Presserecht ist geschützt, und es ist gestärkt worden, denn Sendungen dürfen vor der Ausstrahlung nicht kontrolliert werden, nicht durch den Intendanten und auch nicht durch Vorgesetzte, sondern die Pressefreiheit ist in dem Gesetz ausdrücklich geregelt.
Jeder Journalist im Hause von Radio Bremen, der unabhängig ist und seinen Beruf auch so versteht, müsste eigentlich ein ganz großes Interesse daran haben und sagen: Hey, das Gesetz ist aber fortschrittlich und regelt das, was die Journalistenverbände deutschlandweit überall fordern, sehr vorbildlich. Das, finde ich, muss man hier an dieser Stelle auch noch einmal sagen!
Herr Strohmann, Herr Schildt hat das alles eben ja schon sehr gut dargestellt, was Sie alles in der ersten Lesung gesagt haben, und Sie haben es ja nicht nur in der letzten Debatte gesagt, als wir die erste Lesung hier hatten, sondern wir kennen uns ja schon ein bisschen länger im Medienausschuss, und wir haben uns oft über das Radio-Bremen-Gesetz unterhalten, auch über die Notwendigkeit einer Novellierung. Wir waren in der letzten Legislaturperiode übereingekommen, dass wir das Klageverfahren des VPRT, also der privaten Rundfunkbetreiber, in Brüssel abwarten, um daraus unsere Schlüsse zu ziehen, welche Änderungen wir mit in das Radio-Bremen-Gesetz aufnehmen.
Herr Strohmann, Sie haben gesagt – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Grundsätzlich, möchte ich sagen, ist dieses Gesetz sehr gelungen.“ Ich kann nur sagen, wo der Kollege Strohmann recht hat, hat er recht!