Vielen herzlichen Dank, Herr Staatsrat, für diese ausführlichen Informationen! Ich möchte gern die Innenbehörde für diesen Erlass vom August 2007 mit detaillierten Vorgaben, die praxisrelevant sind und große Bedeutung haben, loben! Weiterhin freuen wir uns über und begrüßen die positive Prognose des Senats, dass davon ausgegangen wird, dass die Mehranträge in Zukunft positiv beschieden werden, aber dieser Erlass sieht eine Antragsfrist zum 1.7.2008 vor. Seinerzeit sind bei der ersten Runde der Bleiberechtsregelungen alle potenziellen Personen angeschrieben und informiert worden. Meine Frage ist: Welche Schritte unternimmt Ihre Behörde, um auch jetzt diesen potenziellen Personenkreis über diese Antragsfrist zu informieren?
Frau Abgeordnete, Sie haben zu Recht schon darauf hingewiesen, dass wir darüber in dem betroffenen Personenkreis breit informiert haben. Wir gehen im Übrigen auch davon aus, dass sich die veränderte Praxis herumspricht, dass Leute sich von sich aus – sie sind ja interessiert an dem Problem – darum kümmern. Ich gehe am Ende auch davon aus, dass nicht zuletzt Ihre Anfrage dazu beiträgt, dass das eine breitere Öffentlichkeit findet, sodass ich davon ausgehen kann, dass bis zum Ablauf der Antragsfrist alle betroffenen Personen einen solchen Antrag haben stellen können.
Ich möchte noch einmal auf die Informationen der Innenbehörde zu dem Thema zurückkommen. Die Internetpräsenz bezogen auf diesen guten Erlass, die – wie ich vorhin gesagt habe – sehr praxisrelevant ist, ist sehr kompliziert. Abgesehen davon, dass aus diesem Personenkreis nicht viele einen Internetzugang haben: Wird Ihre Behörde Maßnahmen treffen, dass vielleicht durch einen Link eine Erleichterung erreicht werden kann?
sprechen, dass ich mir das anschaue. Sollte es zu versteckt sein, werden wir uns bemühen, es transparenter zu machen.
Eine letzte Frage, vielen Dank, Herr Staatsrat! Im Aufenthaltsgesetz steht, dass Passpflicht, wie auch aus der Antwort hervorgeht, lang dauert und in einigen Fällen sogar erfolglos bleibt und dass diese Passpflicht auch durch ein Ausweisersatzpapier erfüllt werden kann. Meine Frage ist: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Innenbehörde durch einen Anwendungshinweis auf die Nutzung dieser gesetzlichen Möglichkeit aufmerksam gemacht werden sollten?
Nach meiner Kenntnis ist das der Fall. Ich kann das auch gern noch einmal als Frage in die Behörde mitnehmen. Das ist allerdings aus den Fällen, die mir bekannt sind, durchaus eine komplizierte Angelegenheit, wie Sie wahrscheinlich auch gut wissen. Das macht es im Einzelfall wirklich schwierig. Das ist sowohl für die Ausländerbehörde als auch für die Antragsteller und Antragstellerinnen unbefriedigend.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Küstenwache. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Frau Marken, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Drittens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Interessen Bremens angesichts der Planungen für eine Küstenwache zu wahren?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Senat sind derzeit keine konkreten Pläne zur Einrichtung einer nationalen Küstenwache bekannt, die mehrheitsfähig sein könnten.
Zu Frage 2: Mangels konkreter Grundlage können die Auswirkungen einer Küstenwache auf Bremen und Bremerhaven nicht valide beschrieben werden.
Zu Frage 3: Der Senat ist in den für die maritime Sicherheit entscheidenden Gremien vertreten und nimmt dort die Interessen Bremens wahr.
Ja, eine Zusatzfrage habe ich! Welche Gremien sind das, Herr Staatsrat, in denen Bremen Mitsprachrecht hat?
Es gibt eine norddeutsche Konferenz, die sich um Küstenfragen kümmert, es gibt eine Innenministerkonferenz, die sich um solche Fragen kümmert, weil die Wasserschutzpolizei bei den Innenministern angesiedelt ist. Selbst Regierungschefs und Ministerpräsidenten kümmern sich um solche Fragen. Es gibt vielfältigste Gremien, in denen solche Themen diskutiert werden.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatsrat, dass es zu dieser Angelegenheit unterschiedliche Auffassungen zwischen zwei Ministerien gibt, einmal dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverkehrsministerium?
Da ich ja, wie Sie wissen, selbst einmal im Bundesinnenministerium gearbeitet habe, ist mir das sehr wohl bekannt!
konkret bekannten Pläne zusammenpassen mit der Ihnen bekannten Differenz zwischen Bundesinnenministerium und Bundesverkehrsministerium.
Das kann man aus meiner Sicht relativ einfach beantworten. Diese Diskussion läuft seit 1998, als damals der Holzfrachter Pallas gebrannt hat und dann am Ende in dänischen Küstengewässern gestrandet ist. Daraufhin hat man diverse Maßnahmen getroffen. Im Zuge dieser Diskussion – seither gibt es sie – sind es insbesondere zwei Protagonisten, die über das hinaus, was bisher beschlossen und umgesetzt worden ist, immer wieder diese Diskussion entfacht haben. Das sind die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste und das Land Schleswig-Holstein.
Hamburg und Niedersachsen, um zwei andere Beispiele zu nennen, haben sich klar gegen eine nationale Küstenwache ausgesprochen. Das hindert die Schleswig-Holsteiner aber nicht daran, immer einmal wieder das Thema nach oben zu transportieren. Aber es ist absehbar keine Mehrheit dafür erkennbar, weil am Ende die Übertragung von Kompetenzen der Länder auf eine bundeseinheitliche Küstenwache zu einer Grundgesetzänderung führen würde.
Das würde bedeuten, dass man im Bundesrat und im Bundestag Zweidrittelmehrheiten braucht. Die sind gar nicht erkennbar! Im Moment ist noch nicht einmal erkennbar, dass sich die Küstenländer in dieser Frage einig werden. Von daher, haben wir gesagt, gibt es im Moment keine neueren Erkenntnisse, dass es einen Vorschlag gibt, der mehrheitsfähig sein könnte.
Ich entnehme also Ihrer letzten Antwort, dass der Senat in Bremen der Einrichtung einer nationalen Küstenwache negativ gegenübersteht?
Das kann man so ohne Weiteres nicht sagen. Es würde vordergründig Geld sparen – das ist für ein Haushaltsnotlageland durchaus immer ein Argument –, weil wir durch den Rückzug aus dem Küstenmeer auf ein Küstenboot verzichten könnten. Das Küstenboot muss unterhalten werden, gelegentlich auch einmal ersetzt werden, und das
kostet alles Geld. Auf der anderen Seite muss man auch dagegen abwägen, dass die Außenweser den Anspruch Bremens konstituiert, ein Küstenland zu sein. Verliert Bremen diesen Anspruch, wäre Bremen kein Küstenland mehr, sondern ein Stadtstaat mit zwei Städten an der Weser. Ich vermute einmal, dass es dafür auch in diesem Hause keine Mehrheit geben würde.