Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. November 2007 (Drucksache 17/120) 2. Lesung
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 21. Januar 2008 (Drucksache 17/215) 2. Lesung
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2008 (Drucksache 17/217)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer 10. Sitzung am 22. November 2007 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/215 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen als Vorsitzende und im Namen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – ich spreche im Weiteren kurz von Medienausschuss – über die Beratung des Radio-BremenGesetzes berichten.
Zunächst möchte ich ganz besonders den Ausschussmitgliedern, aber auch Frau Dr. Vierhaus und Herrn Siering von der Senatskanzlei sowie Frau Kolle und Herrn Dr. Mackeben vom Wissenschaftlichen Dienst der Bürgerschaft für die Zusammenarbeit danken!
Ohne die Mitarbeit aller wären die intensiven Beratungen, die der Ausschuss in den letzten Wochen durchgeführt hat, nicht erfolgreich möglich gewesen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hatte das Radio-Bremen-Gesetz am 22. November 2007 in erster Lesung beschlossen und es dem Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Medienausschuss hat sich Anfang Dezember 2007 ausschließlich mit diesem Gesetz befasst, sowohl in sei
Zudem hat der Ausschuss am 7. Dezember 2007 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu hat der Ausschuss die Intendanz, den Personalrat, die Frauenbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats von Radio Bremen um Stellungnahmen gebeten, ebenso auch die Senatskanzlei, die Vorsitzende des Parlamentsausschusses für die Gleichstellung der Frau, die Leiterin der Zentrale für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Lande Bremen, den Deutschen Journalistenverband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion. Allen diesen Vertretern und Vertreterinnen wurde in der Anhörung Gelegenheit gegeben, ihre Position ausführlich dem Ausschuss darzulegen.
Der Ausschuss hat darüber hinaus Wert darauf gelegt, weitere schriftliche Stellungnahmen, um die er nicht ausdrücklich gebeten, die er aber in großer Zahl erhalten hat, etwa von den Kirchen, dem DGB und aus dem Kreis der im Rundfunkrat vertretenenen Institutionen und Personen, zu beraten und auch der Öffentlichkeit in der Anhörung das Wort für Anregungen und Kritik zu geben. Ich möchte dazu für den Ausschuss sagen, dass es sich dabei trotz der Kürze der Zeit von Anfang Dezember 2007 bis heute um ein ungewöhnlich transparentes und intensives Beratungsverfahren gehandelt hat,
an dem sich eine Vielzahl Interessierter und Betroffener beteiligt hat. Genau diese breite öffentliche Behandlung des von der Koalition vorgelegten Gesetzesvorschlags zur Neufassung des Radio-BremenGesetzes und die Würdigung aller Anregungen und kritischen Stellungnahmen hat der Ausschuss im Interesse des neuen Radio-Bremen-Gesetzes gewollt.
Ich möchte hier allen Beteiligten im Namen des Ausschusses für die fachlich-fundierten Beiträge und Anregungen danken! Der Ausschuss hat sie zum Anlass genommen, den ursprünglichen Gesetzestext nicht unerheblich zu verändern. Alles Nähere zu den Stellungnahmen der Beteiligten in der Anhörung können Sie dem ausführlichen Wortprotokoll entnehmen, das der Ausschuss der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Die Änderungen, die der Ausschuss zum Gesetzestext der ersten Lesung vorschlägt, sind in dem Bericht des Ausschusses, der Ihnen schriftlich vorliegt, mit Begründungen enthalten. Ich möchte darauf nicht im Einzelnen eingehen, nur soweit und sicher, schon wegen der Presseberichte für niemanden überraschend: Die Besetzung des Rundfunkrats war eines der umstrittensten Themen, sowohl zwischen den Frak
Die Beratungen des Ausschusses haben hier dazu geführt, dass einige Institutionen, die im Gesetz bei der ersten Lesung nicht berücksichtigt werden sollten, nun wiederum wie auch bisher Vertreter und Vertreterinnen in den Rundfunkrat entsenden können. Dies sind der Bremer Jugendring, der Landesmusikrat und die Journalistenverbände DJV und dju. Erstmals wird im Rundfunkrat die Landesseniorenvertretung vertreten sein. Dadurch wird der Rundfunkrat, der in Kürze neu gewählt werden wird, aber noch immer von bisher 36 auf 26 Mitglieder verkleinert.
Vonseiten der CDU und der Linken sind im Ausschuss umfangreiche Änderungsanträge eingebracht und detailliert beraten worden. Teilweise wurden diese Vorschläge aufgenommen und hatten Eingang in den nun vom Ausschuss vorgeschlagenen Gesetzestext gefunden, der Ihnen vorliegt. Nach der letzten Sitzung des Ausschusses wurden noch weitere Änderungsanträge von der FDP und der Koalition eingereicht. Mit diesen konnte der Ausschuss sich nicht mehr befassen.
Zu dem Text des Radio-Bremen-Gesetzes möchte ich hier nichts weiter ausführen. Er ist dem Bericht des Ausschusses beigefügt und steht im Anschluss an die heutige Debatte auf Vorschlag der Koalitionsmehrheit im Ausschuss zur Beschlussfassung an. Soweit der Bericht für den Medienausschuss! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfangs der Rede, liebe Frau Troedel und lieber Herr Richter als die beiden Neuen in unserem Medienausschuss, neu jedenfalls in den Fraktionen, möchte ich mich ausdrücklich und herzlich bei Ihnen beiden für die Leitung der für Sie in der Leitung nicht einfachen ersten Sitzungen des Medienausschusses bedanken! Es war eine kollegiale und gute Zusammenarbeit am Radio-Bremen-Gesetz!
In den Dank schließe ich alle von Ihnen, Frau Troedel, angesprochenen Persönlichkeiten mit ein, die uns für die Beratung im Medienausschuss entsprechend ihre Stellungnahmen abgegeben haben.
Die Beratungen des Radio-Bremen-Gesetzes finden im Jahr 2008 statt, Sie finden nicht 1978 statt oder auch zu keiner anderen Zeit, die historisch gern in diesen Tagen herangezogen wird. Ich will damit sagen, dass die Gesetze, die wir machen, ihre Antwort
Das ist nicht einfach so daher gesagt, sondern es hat sich viel getan in der Medienpolitik. Wir haben die Klage des VPRT vor der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu nehmen gehabt. Wir haben letztes Jahr das Verfassungsgerichtsurteil hinsichtlich der Zusammensetzung der Rundfunkgebühr bekommen. Diese beiden Aspekte muss man mit bedenken, wenn man heute, im Jahr 2008, ein neues Radio-BremenGesetz und damit ein neues medienpolitisches Gesetz mit auf den Weg bringt. Wenn ich nur diese beiden Aspekte kurz benenne und allen Fachleuten einfach mehr als klar ist, was ich meine mit Europa und dem Verfassungsgericht, dann kann ich klar für die Fraktion der SPD sagen: Dieses neue Radio-Bremen-Gesetz entspricht allen Anforderungen europäischer Ebenen und ist die medienpolitische Antwort im Jahr 2008.
Das allein war aber nicht der Mittelpunkt der Diskussionen. Frau Troedel hat einige Punkte angesprochen. Lassen Sie mich einen Punkt ansprechen, der für uns der wichtigste Punkt ist, nämlich die Zusammensetzung und Struktur des Rundfunkrates! Die SPD-Fraktion hat zusammen mit den Grünen klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Verkleinerung des Rundfunkrates einhergeht mit einer Qualifizierung von Rundfunkratsmitgliedern. In diesen Tagen wird ja vielfach darüber diskutiert: Welche Aufgaben haben Rundfunkräte, und wie sollen sie qualifiziert werden, und was kostet das?
Lassen Sie mich an wesentlichen Spiegelstrichen aufzeigen, was die Aufgabe von Rundfunkräten bei Radio Bremen und bei anderen Anstalten ist!
Sie genehmigen den Haushalt der Anstalt. Der Rundfunkrat berät und beschließt bei allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, er überwacht die Programmgrundsätze, und er wählt den Intendanten. Aber vorweg gehen viele andere Dinge, die ein Rundfunkrat zu erledigen hat, und von daher glaube ich, dass diese wesentlichen Punkte, die ein Rundfunkrat, ein Rundfunkratsmitglied, zu erfüllen hat, einhergehen mit durchaus notwendigen Qualifizierungsmöglichkeiten, welche dieses neue Radio-BremenGesetz schafft.
die gesellschaftlich relevanten Gruppen bei der Entsendung und sind dann dem Allgemeinwohl des Senders im Auftrag für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler verantwortlich.