Ich glaube, wenn wir dann durch die Volkskommissarin für Datenschutz und das Finanzressort diese Plattform haben – ich hoffe, dass dies bis Mai der Fall sei wird –, dass wir dann auch wirklich eine schöne Verwaltungswelt haben und diese dargestellt und gezeigt wird.
Zu einem Punkt möchte ich noch eines sagen, was Herr Hamann ausgeführt hat. Er hat ja nicht nur noch einmal den Weg dahin erklärt, sondern hat ja auch gesagt, das kostet Geld, aber das muss Geld sein, das uns wichtig ist und das wir auch gern ausgeben wollen. Hier möchte ich nur auf die letzte Medienausschusssitzung verweisen, wo der Vorschlag, der aus dem Ressort kam, für den Haushalt des Datenschutzbeauftragten, glaube ich, dies nicht dargestellt hat. Wir haben ja einen gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses geschrieben, dass dies noch einmal überlegt wird, denn ich glaube schon – da gebe ich Ihnen völlig Recht –, dieser muss auch finanziell entsprechend ausgestattet werden. Ich hoffe, dass wir das dann auch gemeinsam für den Landesbeauftragten hinbekommen. – Vielen Dank!
Ich will es kurz machen: Keine Frage, so etwas wie das Informationsfreiheitsgesetz ist wichtig: Wie viele Gesetze und viele Bürger- und Bürgerinnenrechte muss es mit Leben erfüllt werden. In meiner Eigenschaft als Berichterstatter über diesen Produktplan kann ich die Einschätzung des Kollegen Strohmann unterstützen.
Meiner Meinung nach sollte man es dringend überprüfen. Sowohl die personelle als auch sachliche Ausstattung dieses Haushaltspostens stellt meines Erachtens nicht sicher, dass diese Form von Informationsfreiheitsgesetz auf Dauer mit Leben erfüllt wird. Von daher wäre das eine dringende Aufgabe für die Haushaltsverhandlungen, gegebenenfalls an dieser Stelle nachzubessern. – Vielen Dank!
(Beifall bei der Linken) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter. Abg. Richter (FDP)*): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja schon alles gesagt worden, nur noch nicht von der FDP, und wir wollen ja auch im Protokoll stehen, nicht wahr?
Wenn es tatsächlich im Mai mit dem Internetportal Informationsfreiheit losgehen wird, dann heißt es jetzt klotzen und nicht mehr kleckern.
Insofern bin ich bei Frau Stahmann, die auch noch einmal ausgeführt hat, dass es wirklich Zeit wird, dass wir eine vernünftige Informationsbrochüre auf den Markt bringen, dass wir unter „www.bremen.de“ und überall, wo es möglich ist, entsprechende Informationen zu dem Gesetz geben.
Entscheidend für die Nutzung ist allein die Akzeptanz der Nutzer. Wie lange sind die Bearbeitungsfristen, wenn kein unmittelbarer Zugriff auf das Internetportal möglich ist?
Auch die Höhe der für einzelne Informationen möglicherweise erhobenen Entgelte wird eine Rolle spielen. Ich denke, wir sind alle gespannt auf die erste Evaluation, die wir vielleicht in zwei Jahren vorliegen haben. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern auf die Fragen, die hier aufgeworfen wurden, nur kurz eine Antwort geben! Erst einmal will ich Ihnen sagen, dass es für den Senat ganz wichtig ist, dass wir dieses Informationsfreiheitsgesetz mit Leben füllen. Ich finde auch, dass wird jetzt höchste Zeit, und länger wollen wir nicht mehr warten.
Das heißt nicht, dass damit alle Probleme gelöst sind, dazu will ich Ihnen gleich noch etwas sagen, aber das Portal, welches dann unter „www.bremen.de“ aufgerufen werden kann, beinhaltet: Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dieses Portal musste ausgeschrieben werden, und deshalb hat das etwas länger gedauert. Für den Senat steckt hinter einem großzügigen und offenen Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz und den Spielregeln, auf deren Basis der Staat funktioniert, ein Staatsverständnis, was darauf hinaus läuft zu sagen: Wir haben ein Interesse daran, dass die parlamentarische und öffentliche Kontrolle gut funktioniert, dass sie das, was wir machen, ohne größere Mühe herausbekommen können, dass wir die politische Qualifikation in der Bevölkerung auf diese Art und Weise steigern, damit sie beurteilen kann, nach welchen Spielregeln oder ob nach Gutsherrenart entschieden wird, damit die Öffentlichkeit entscheiden kann, ob Ermessen richtig ausgeübt wurde, ob Willkür herrscht, ob die Spielregeln für alle gleich ausgelegt werden oder ob es eine Bevorzugung von Gruppen gibt. Es ist das ureigenste Interesse der Politik, Transparenz in staatliches Handeln zu bekommen, und zwar in ihr eigenes – das tun Sie als Legislative, indem Sie Ausschüsse öffentlich tagen lassen –, aber eben auch in das Handeln der Exekutive, soweit nicht schützenswürdige Belange Dritter tangiert sind. Es ist wichtig für uns, dass Menschen, die von Hartz IV leben, die Verwaltungsanweisungen für Kosten der Unterkunft nachlesen können oder Menschen, die zum Ausländeramt gehen, wissen, mit welcher Verwaltungsanweisung dort im Kopf und auf dem Papier gearbeitet wird, wenn über die Anträge entschieden wird. Das ist das Staatsverständnis, so gehen wir hier heran. Der Flyer, der hier auch angeregt wurde, damit mehr Menschen wissen, welche Rechte sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes haben, wird in wenigen Wochen die Öffentlichkeit erreichen, er ist im Entwurf fertig und wird jetzt gerade abgestimmt. Als Letztes will ich darüber sprechen, was vielleicht noch ein Problem sein könnte: Wir sind uns sicher, dass wir eine Senatsvorlage brauchen, um zu vereinheitlichen, welche Informationen von den Ressorts auf der Informationsplattform eingestellt werden. Hier gibt es im Moment noch Meinungsunterschiede, zum Beispiel über die Frage, zu welchem Zeitpunkt Senatsvorlagen eingestellt werden, ob auch Entwürfe von Vorlagen eingestellt werden und zu welchen Zeitpunkten. Darüber müssen wir uns noch einmal unterhalten, und das wird deshalb vielleicht noch ein bisschen dauern. Aber ich bin mir ganz sicher, dass wir in der ersten Hälfte dieses Jahres damit fertig sind und damit dann eine Richtlinie erlassen werden kann, die für alle Ressorts einheitlich und verlässlich regelt, welche Information zu welchem Zeitpunkt sofort, ohne dass man noch hinterher sein muss, eingestellt werden. Das ist ein träger Tanker, aber zu trägen Tankern gibt es auch physikalische Gesetze: Wenn man sie erst einmal in Gang gesetzt hat, dann entwickeln
sie auch eine gewisse Eigendynamik, und hier bin ich mir ganz sicher, dass das für das Informationsfreiheitsgesetz und unseren Umgang damit auch gelten wird.
Ein letzter Satz zum Haushalt: Wir wissen, dass die PEP-Quote, bei kleinen Institutionen und Verwaltungen angewendet – das gilt auch für den Rechnungshof oder auch für die Frauenbeauftragte –, oft zu Problemen führt. Wir sind bemüht, das zu lösen. Nicht weil ich einen Sack Geld neben dem Schreibtisch habe, sondern weil es einen Stellenpool gibt, aus dem man das eine oder andere Problem noch irgendwie hinbekommen kann. Das weiß Herr Holst auch! Ich sage hier zu, dass wir uns darum bemühen werden und dass ich versprechen kann, dass wir spätestens nach den Sommerferien eine Lösung dafür haben, dass Herr Holst in ordentlicher Mannschaftsstärke auftreten kann. Hier hoffe ich auf Ihre Unterstützung, dass wir hier auch die personellen Grundlagen schaffen. Das haben wir jedenfalls fest vor, damit das Gesetz mit Leben erfüllt wird. – Vielen Dank!
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 16/1363, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/32, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/189, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, Ihr Einverständnis vorausgesetzt schließen wir die Sitzung heute 5 Minuten eher. Ich bedanke mich, und wir sehen uns morgen wieder.