Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 8. April 2008

(Drucksache 17/347)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drucksache 17/347) mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.

Ich höre keinen Widerspruch. – Dann werden wir entsprechend verfahren.

Die allgemeine Aussprache ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften für die Polizei soll es künftig Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ermöglichen, auf freiwilliger Basis ihren Eintritt in den Ruhestand um maximal fünf Jahre zu verschieben. Aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion macht dies gleich doppelt Sinn. Auf der einen Seite können wir damit die Folgen der sogenannten Röwekamp-Delle mildern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will jetzt nicht erneut auf die Einstellungszahlen der Großen Koalition der letzten Jahre eingehen. Wir als Koalition wollen eine arbeitsfähige und bürgernahe Polizei und haben deswegen eine deutlich höhere Einstellungszahl vereinbart, und wir verfolgen natürlich mit diesem Gesetz die Möglichkeit, zusätzliches Personal zu gewinnen. Jede Beamtin und jeder Beamte, die oder der freiwillig einige Jahre daran anhängt, verstärkt die Arbeit der Polizei. Also lassen Sie uns gemeinsam dafür werben!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auf der anderen Seite wollen wir aber auch den Erfahrungsschatz, den viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Dienstjahre gewonnen haben, erhalten. Es ist eigentlich abstrus und auch ein bisschen widersinnig, wenn wir topfite und engagierte Polizistinnen und Polizisten in einen zwangsweisen Ruhestand versetzen. Der Beruf der Polizeibeamten ist anstrengend und gefährlich. Daher stehen wir auch dazu, dass weiterhin alle ohne irgendwelche finanziellen oder auch sonstigen Benachteiligungen ihr gutes Recht auf den Ruhestand mit 60 Jahren haben werden.

Sie entnehmen der Mitteilung des Senats auch, dass die Spitzenverbände gegen dieses Gesetz keine Bedenken erheben, im Falle der Gewerkschaft der Polizei, dieses sogar ausdrücklich begrüßen.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Mit diesem Gesetz haben wir mehr Polizei im Dienst, niemand wird zur Mehrarbeit gezwungen, niemand wird diskriminiert, und dieses Gesetz geht auch nicht zulasten irgendwelcher Neueinstellungen bei der Polizei.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Gewinn für Bremen und für die Polizei!

Zum Antrag der CDU nun einige kurze Worte! Sie wollen diese Regelung in Teilen auch auf alle anderen Beamtinnen und Beamten anwenden, auch auf freiwilliger Basis, das will ich hier fairerweise gleich dazu sagen. Sie kopieren damit einen Antrag der FDPFraktion, der für die heutige Beratung ausgesetzt worden ist. Ich will jetzt hier nicht die Debatte eröffnen, die wir hier schon öfter hatten, wer jetzt zuerst da war, die Henne oder das Ei,

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Nein, die Henne!)

was diese Antragstellung angeht. Gleichwohl fühle ich mich ein bisschen daran erinnert, wenn ich die Opposition in dieser Frage immer gleich wieder streiten höre, wer den besseren, wer den tollsten und wer den weitergehendsten Antrag gestellt hat. Ich glaube, das überlassen wir Ihrer Einschätzung, sich dazu gleich zu äußern, und wenn Sie festgestellt haben, wer die Henne und wer das Ei ist,

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Geneti- ker können das!)

dann werden wir das auch gern freundlich zur Kenntnis nehmen.

Zum Antrag selbst! Bremen wird sein Landesbeamtenrecht nach der Föderalismusreform und notwendigen Gesetzgebung des Bundes durch das noch zu erlassende Beamtenstatusgesetz weiterentwickeln und eigentlich komplett neu fassen müssen. In diesem Rahmen, meine Damen und Herren von der CDU, muss man dann auch über Ihren Antrag sprechen. Aber dazu gehören auch noch andere Dinge, ich nenne jetzt einmal Altersteilzeit als Beispiel, die dann mit beraten werden. Hierzu arbeiten die entsprechenden norddeutschen Länder bereits an ersten Abstimmungen untereinander, denn es macht ja auch Sinn, im norddeutschen Verbund weiterzuarbeiten. Aus Sicht der Koalition macht es keinen Sinn, hier jetzt punktuell vorzugreifen, und daher werden wir Ihren Schnellschussantrag auch heute ablehnen, signalisieren aber in der Sache durchaus Gesprächsbereitschaft. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Marken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute irgendwie das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Problem mit den jungen Männern, die sich vordrängen wollen. Der eine hat es nicht geschafft, der andere hat es geschafft, aber damit muss man halt leben. Das macht wohl doch das Alter.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das tut mir jetzt leid!)

Ja, dieses Mal Schönheit vor Alter, Herr Kollege!

Ich kann mich auch relativ kurz fassen, weil mein Kollege es schon rundherum erklärt hat. Ich will vielleicht nur noch einmal – weil auch Menschen zuhören, die nicht so mit der Gesetzestechnik vertraut sind – erklären, worum es geht. Zurzeit geht ein Polizeibeamter mit 60 Jahren in den Ruhestand. Das wird zukünftig geändert, das haben wir gehört, und zwar dergestalt, dass sich der Polizeibeamte, ich nenne ihn einmal Marken aus Bremerhaven, entscheidet, er möchte länger arbeiten. Das kann ich so sagen, weil er das mit Sicherheit nicht tut. Er überlegt sich dann, ich bin sehr fit, habe Spaß an meinem Dienst, und ich kann es eigentlich auch ganz gut gebrauchen, dass ich statt circa 73 Prozent von der Stadt 100 Prozent meiner Dienstbezüge bekomme, also entscheide ich mich, meinen Dienst zu verlängern. Das kann er zukünftig tun, indem er sagt, ich mache das für ein Jahr oder für zwei Jahre. Entscheidet er sich für zwei Jahre, dann hat er danach noch einmal die Möglichkeit zu verlängern. Er kann also vor Ablauf dieser Frist sechs Monate vorher einen weiteren Antrag stellen und kann nochmals um ein Jahr, um zwei Jahre oder auch um drei Jahre verlängern, sodass sich insgesamt dann eine Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr ergibt.

Ich finde, flexibler kann man es nicht gestalten. Ich habe von Anfang an die Diskussion mitbekommen, wir hatten auch einmal eine geharnischte Diskussion, es zwangsweise zu regeln. Andere Bundesländer haben vorgemacht, wie das geht. Sie haben nämlich einfach angeordnet, wer im gehobenen Dienst arbeitet, der arbeitet bis 63, der höhere Dienst am Schreibtisch bis 65, und wer dann 25 Jahre im Schichtdienst gearbeitet hat, der muss das nicht wahrnehmen, sondern kann mit 60 Jahren aufhören. Ich stelle mir aber schon die Fälle vor, wenn einer jetzt nur 24,5 Jahre Schichtdienst verrichtet hat, vor welchen Tatsachen wir gestanden hätten.

Ich bin sehr froh, dass wir auf diese freiwillige Lösung gekommen und von einer zwangsweisen Regelung abgerückt sind. Das wäre für die Polizei nämlich überhaupt nicht motivationsfördernd gewesen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich will aber noch auf einen Sonderaspekt eingehen, und zwar, ich habe mich jetzt bewusst auf Polizeibeamte beschränkt. Es wird jeder fragen, warum

sagt sie nie Beamtinnen? Die sind zurzeit noch nicht gemeint. Ich hoffe zwar, dass dieses Gesetz bis 2025 Bestand hat, aber erst dann tritt der Fall ein, dass eine Polizeibeamtin diesen Antrag stellen könnte. Wir haben Polizeibeamtinnen erst seit 1987, von einigen Einzelfällen, die wir aus anderen Bundesländern übernommen haben, abgesehen, sodass Frauen auch dann Anträge stellen könnten.

Das ist für Frauen besonders wichtig, weil ihre Ausfallzeiten für Familie, für Pflege von Angehörigen wesentlich höher sind als die von männlichenr Kollegen, sodass sie wahrscheinlich auch darauf angewiesen sind, ein paar Jahre länger zu arbeiten – da muss man sich auch fragen, ob das eigentlich gerecht ist –, um den Höchstsatz der Ruhegehaltsfähigkeit zu erreichen. Da es bis zum Jahr 2025 dauert, kann ich mir gut vorstellen, vielleicht ändert sich doch noch etwas auf dieser Welt, sodass man sagen kann, zukünftig haben Männer und Frauen die gleichen Ausfallzeiten. Das wäre zu wünschen, hoffentlich erlebe ich das noch!

Die zweite Änderung, das ist auch zur Attraktivitätssteigerung gedacht, ist die Ausgleichszahlung, die bei Erreichen dieser besonderen Altersgrenze gezahlt wird. Das ist eine Bundesregelung, das sage ich ausdrücklich, keine Bremer Erfindung. Das Fünffache des Monatsgehalts wird gezahlt, also höchstens 4091 Euro. In der zweiten Änderung des Gesetzes steht, dass diese Summe in voller Höhe gezahlt wird, auch wenn der Dienst verlängert wird. Herr Fecker hat es schon gesagt, die Spitzenorganisationen haben es sehr begrüßt, meine Fraktion begrüßt es auch besonders ausdrücklich, da bin ich mir ganz sicher.

Zum Änderungsantrag der CDU: Herr Fecker hat es erklärt, wir werden noch weitere Änderungen vornehmen müssen. Dafür ist der Bund zuständig, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, den einen Punkt herauszunehmen und alle anderen dann wieder aufzurufen. Im Übrigen, ich kann mich an eine Diskussion erinnern, als wir noch darüber nachgedacht haben, das zwangsweise anzuordnen. Da hat man ganz bewusst die Bereiche Feuerwehr und Justiz herausgenommen. Es ging immer nur um Polizeibeamte, und ich denke, dabei werden wir es auch belassen. Außerdem finde ich es eigentlich wenig kollegial, wenn man weiß, dass die FDP in der gleichen Richtung einen Antrag gestellt hat, und jeder weiß auch, warum wir ihn in die nächste Sitzung vertagt haben, dass man dann trotzdem sagt, darüber wollen wir heute schon entscheiden. Sie nehmen den Kollegen eine schöne Debatte!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, es gibt wenige Debatten, um die ich mich so richtig gedrängelt habe in meiner Parlamentszeit. Dies war eine! Das habe ich

nämlich besonders gern hier erzählt, weil es auch ein Herzenswunsch von mir war. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Fecker, es ist schön, dass Sie noch auf den Inhalt eingegangen sind und sich nicht nur über die Henne und das Ei unterhalten haben. Frau Kollegin Marken, es gibt zwei Kriminalbeamtinnen, davon geht eine 2009 und die andere 2011 in den Ruhestand. Es gibt also Kolleginnen, Kriminalbeamtinnen, Polizeibeamtinnen, die davon schon Gebrauch machen können.

Die CDU begrüßt natürlich den Änderungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Die Planungen, Sie wissen es, resultieren noch aus der alten Legislaturperiode. Frau Marken hat es eben zu Recht dargestellt, es war eine durchaus intensive Diskussion, die dort geführt worden ist zwischen der Polizei, den Gewerkschaften und der Politik. Als damaliger Personalratsvorsitzender war ich an dieser Diskussion natürlich beteiligt, insofern kann ich Ihnen sagen, dass die Lösung, die jetzt für die Polizei gefunden worden ist, in der Polizei sehr positiv gesehen wird.

Die Polizisten und Polizistinnen haben sich sehr intensiv an dieser Lösungsmöglichkeit beteiligt, und, Frau Marken hat es eben auch schon gesagt, es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Motivation derjenigen, die von einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit Gebrauch machen werden, besonders hoch ist, und das können wir alle nur begrüßen. Es dient also der persönlichen Lebensplanung des einzelnen Beamten oder der einzelnen Beamtin.

Wenn man das Ganze noch weiter und ganzheitlich betrachtet, das ist hier noch nicht zur Sprache gekommen, dann werden dadurch auch Haushaltsmittel eingespart. Aus dem Grund, meine Damen und Herren, begrüßt die CDU-Fraktion diesen Gesetzesvorschlag. Allerdings, und das ist eben schon angesprochen worden, sehen wir wegen dieser positiven Elemente die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung als gegeben an. Wir haben an der Stelle in Bremen circa 10 000 Beamtinnen und Beamte, und wir sind unbedingt der Meinung, dass auch in dem Bereich, ähnlich wie bei der Polizei vermutlich, ein größerer Teil der Bediensteten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würde.

Wenn Sie jetzt schon als Senat und als Bürgerschaft das Beamtengesetz ändern wollen, dann macht es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

doch Sinn, in diesem Zusammenhang diese Möglichkeit auch für die sonstigen Beamtinnen und Beamten einzuführen. Ich bin ganz sicher, und das ist auch unsere Erkenntnis als CDU-Fraktion, dass es eine ganze Reihe von Beamtinnen und Beamten geben wird, die kurz vor der Altersruhezeit stehen und die dann davon Gebrauch machen würden.

Die Einzelheiten des Gesetzesvorhabens der SPD und der Grünen, Herr Fecker, sind hier vorgetragen worden, die will ich jetzt nicht wiederholen. Die CDUFraktion fordert an der Stelle ganz eindeutig – und hier jetzt darüber zu diskutieren, wer den ersten Antrag gestellt hat und wer den zweiten oder ob möglicherweise beide gleichzeitig eingegangen sind, ist, glaube ich, müßig –, dass im Rahmen des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens diese Möglichkeit mit eingebracht wird. – Vielen Dank!