Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

onen Euro in den Haushalten von Land und Stadtgemeinde Bremen kommen. Das ist bei unserem Haushaltsvolumen eine sehr ordentliche Summe, heißt aber nur: Hätte Bremen keine Schulden, hätten wir einen ausgeglichen Haushalt mit einem Überschuss von 100 Millionen Euro. Sie müssen sich aber vor Augen führen, was ein ausgeglichener Primärhaushalt bei Fortbestehen unserer Schulden nur bedeutet: Bremen zahlt noch immer alle seine Zinsen, auch 2009 noch, überwiegend durch Aufnahme neuer Kredite.

Dies sieht die Verfassung so nicht vor. Sie ist von dem Prinzip geprägt, dass einer Zukunftsbelastung durch Kreditaufnahme eine Zukunftsentlastung durch Investitionen gegenüberstehen muss. Dies wäre nur der Fall, wenn Bremen seine konsumtiven Ausgaben einschließlich der Zinsbelastung durch Einnahmen ohne Kredite decken könnte. Dafür genügt der Primärüberschuss auch 2009 bei Weitem noch nicht. Bremen hat sich daher auf den für einen solchen Fall vom Berliner Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Weg begeben und, wie schon erwähnt, die Ausschöpfung aller Einnahmequellen und die Beschränkung der Ausgaben auf das, was für notwendig erachtet wird, umfangreich dargelegt.

Erst ein dauerhaft hoher Primärüberschuss, der es erlaubt, spürbar zu tilgen, sodass die Schulden über einen langen Zeitraum sinken, löst unser Haushaltsproblem nachhaltig. Wie gesagt, davon sind wir noch weit entfernt! Die Deckungsquote der Ausgaben durch eigene Einnahmen ist, in die Zukunft geblickt, viel zu niedrig. Die Kreditaufnahmen, die jedes Jahr notwenig sind, führen zu immer weiter steigenden Zinsen. Bremen kann 2009 nur einen kleinen Teil seiner Schulden aus eigenen Einnahmen und nicht aus immer neuen Krediten finanzieren. Ein Schritt, aber noch keine nachhaltige Lösung! Bremen ist weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage und auf Hilfe der anderen Länder und des Bundes angewiesen. Ich freue mich sehr, dass die Überprüfung im Rahmen der Föderalismus-II-Reformkommission ergeben hat, dass Bremen es aus eigener Kraft nicht schaffen kann, seinen Haushalt zu sanieren.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Niemand hier im Haus, egal wie lange er dabei ist, hat daran in der Vergangenheit einen Zweifel gehegt. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und die Prüfung der Haushaltslage Bremens durch die anderen Länder in dieser Arbeitsgruppe der Föderalismusreform setzt uns, unser gesamtes Haushalts- und Finanzgebaren und vor allem auch die heute zu verabschiedenden Haushalte unter die genaue Beobachtung des Bundes und der zahlenden Länder des Länderfinanzausgleichs.

Die genannte Arbeitsgruppe wird, so ist heute in einer Zeitung zu lesen, einen abschließenden Bericht beschließen und dann weiter beraten. Die Erwartung

der anderen ist und darf es auch sein: Bremen muss auch weiterhin Eigenanstrengungen erbringen und muss diese Eigenanstrengungen auch nachweisen. Eigene Anstrengungen müssen Eigenbeschränkungen haben.

Bremen hat die Finanzplanung – dem Ausschuss lag auch der Finanzplan 2009 bis 2011 vor – als Grundlage derzeitiger und künftiger Eigenbeschränkungen in die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt. Daran hat auch der Regierungswechsel nichts geändert. Die Primärausgaben sollen danach schon ab 2007 dauerhaft das Ausgabenniveau Hamburgs und Berlins unterschreiten. Ich verhehle nicht, dass die Folgen, die dies hat, von verschiedenen Seiten aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht nur für unproblematisch gehalten werden. Dies haben auch die Ausschussberatungen inhaltlich gezeigt.

Die Investitionsausgaben, sicherlich sehr hoch zu Zeiten der Sanierung, betragen für das Land und die Stadtgemeinde Bremen nach dem Finanzplan nur noch 454 Millionen Euro im Jahr 2008 und 436 Millionen Euro im Jahr 2009. 2011, also im letzten Jahr der aktuellen Finanzplanung, sollen es nur noch 401 Millionen Euro sein. Diese vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation verwirklichten und geplanten Kürzungen bedeuten in der Tat keinen fehlenden oder gar einen sinkenden Investitionsbedarf oder einen Bedarf, der tatsächlich dauerhaft niedriger wäre als der von Hamburg. Sie bedeuten auch fehlende Investitionsmittel für die wirtschaftliche Zukunft Bremens.

Wie Sie den Änderungsanträgen, die von der Fraktion Die Linke umfangreich in den Ausschuss eingebracht wurden, entnehmen können, wird andererseits auch ein konsumtiver Bedarf, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales und Bildung, gesehen, den der Ausschuss, obwohl er die Änderungsanträge mit den Stimmen fast durchweg aller anderen Fraktionen zur Ablehnung empfiehlt, inhaltlich nicht unbedingt für unnötig, sondern nur für unfinanzierbar unter den geltenden Rahmenbedingungen erachtet hat.

Beides zeigt, worum es bei den Haushaltsaufstellungen bei allen unterschiedlichen Gewichtungsfragen, die auch im Einzelnen umstritten sein dürfen, vor allem geht, und so steht es auch im Finanzplan. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Von entscheidender Bedeutung ist, in welchem Umfang die Primärausgaben des Landes eingeschränkt werden können, ohne die Leistungs- und Lebensfähigkeit des Stadtstaates entscheidend und unvertretbar zu beeinträchtigen.“ Diese Frage prägte und wird wahrscheinlich auch heute unsere Haushaltsdebatten prägen.

Die Haushaltsentwürfe, die Ihnen nun nach den Ausschussberatungen mit den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktion vorliegen, stellen dar, was die Koalitionsmehrheit für in diesem Sinne noch vertretbar erachtet. Sie sind keine Aufstellung aller po

litischen Wünsche, nicht derjenigen der Opposition, selbstverständlich, aber auch nicht derjenigen der Koalition. Was von diesen Vorschlägen auch schon vertretbar sein kann, ist zwischen den Fraktionen, der Koalition, der Opposition im Ausschuss aus unterschiedlichen Gründen umstritten und muss auch umstritten sein.

So darf und muss es bei unterschiedlichen politischen Vorstellungen der Fraktionen natürlich sein. Ich sage dies auch nur, um eines deutlich zu machen: Die Haushaltslage Bremens ist nicht dazu angetan, in den Haushaltsberatungen bloß politische Wünsche darzustellen und auszuloten, welche Notwendigkeiten zur Erhaltung der Leistungs- und Lebensfähigkeit des Stadtstaates gesehen und noch finanziert werden können.

Die Haushalte für 2008 und 2009 halten den Finanzrahmen, so wie er dem Bundesverfassungsgericht gemeldet wurde, ein. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die der Ausschuss zumeist mit der Koalitionsmehrheit, in Einzelfällen aber auch einstimmig oder mit den Stimmen einzelner Oppositionsfraktionen, zur Zustimmung empfiehlt – Sie können dies im Einzelnen den Berichten entnehmen –, halten sich ebenso daran und erhöhen, ich sagte es bereits, den Gesamtrahmen nicht. Den Koalitionsfraktionen ist es gelungen, ihre Änderungsvorschläge im Rahmen des Entwurfs zu halten. Jede Erhöhung, die dort enthalten ist, bedeutet demnach eine Reduzierung an anderer Stelle.

Der Ausschuss hat sich mit diesen Vorschlägen intensiv, manchmal auch kontrovers, auseinandergesetzt. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir reden bei den Haushaltsberatungen über die Zukunft! Deswegen, und auch das wurde in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses deutlich, enthält dieser Haushaltsentwurf auch Risiken. Risiken enthält er schon allein deswegen, weil er Annahmen enthält, Annahmen über Entwicklungen der steuerbedingten Einnahmen, Annahmen über die Entwicklung von Fallzahlen – beispielsweise von sozialen Transferleistungen – und Annahmen, die die Zinsentwicklung betreffen. Insofern kann man nicht von einem risikolosen Haushalt sprechen. Nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss steht aber fest, alle Fraktionen haben sich darum bemüht, diese Risiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Als Berichterstatter aus dem Ausschuss kann ich nicht einmal sagen, dass der Ausschuss die Einhaltung der Gesamtvolumina des Entwurfs uneingeschränkt positiv sieht. Eine Fraktion im Ausschuss sieht dies anders und möchte die Kreditaufnahme auf Grundlage einer Vielzahl von ihr eingebrachter Änderungsanträge – wir werden sie nachher abstimmen – im Rahmen von Steuermehreinnahmen erhöhen, auch wenn sie sich im Ausschuss nicht durchsetzen konnte.

Mehrheitlich unterstützt der Ausschuss den Senat und die Koalition auf dem eingeschlagenen Weg und

teilt seine Ansicht zu den Voraussetzungen, die Bremen einhalten muss, um in Karlsruhe und in den für Bremen wichtigen Verhandlungen der Föderalismusreformkommission überhaupt nur erfolgreich zu sein, auch nicht, wie weit ein Teilerfolg, sollte er kommen, uns bringen wird. Scheitert beides, treffen wir uns hier in den nächsten Haushaltsberatungen wieder und überlegen, welche weitere und dann erneut tiefere Untergrenze der Finanzierung einzelner Aufgaben sich die Fraktionen vorstellen müssen und können.

Ich hoffe aber, dass wir in dem Zeitraum, für den wir heute einen Haushalt beschließen, über diese Fragen eine endgültige Klärung erhalten und uns in den nächsten Haushaltsberatungen der Frage stellen können, wie ein Haushalt nach den Ergebnissen der Föderalismusreformkommission und vielleicht nach einem Urteil aus Karlsruhe mit einem positiven Ergebnis für Bremen fortgesetzt werden kann. Aber auch da, machen wir uns nichts vor, werden weder die Ergebnisse der Föderalismusreformkommission noch ein mögliches Urteil aus Karlsruhe uns in die Lage versetzen, wieder alles das zu beschließen, was wir gern beschließen würden.

Nun zum Gang der Beratungen im Einzelnen! Der Senat hat der Bürgerschaft mit Mitteilung vom 15. Januar seine Haushaltsentwürfe für die Haushaltsjahre 2008 und 2009, bestehend aus den Haushaltsgesetzen, dem Produktgruppenplan, den weiteren Haushaltsplänen, den Stellenplänen und der schon erwähnten Darlegung der Erschöpfung von Einnahmequellen und Erforderlichkeit von Ausgaben nach Artikel 131 a Landesverfassung zugeleitet.

Der Landtag hat diese am 24. Januar in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend überwiesen. Die Stadtbürgerschaft ist am 22. Januar entsprechend verfahren. Die Haushaltsund Finanzausschüsse haben ihre Beratungen nach insgesamt fünf Sitzungen am 4. April 2008 mit den Ihnen vorliegenden Berichten abgeschlossen.

Zur Vorbereitung der Beratungen der einzelnen Haushalte beauftragten die Ausschüsse die für die jeweiligen Produktpläne benannten Berichterstatterinnen und Berichterstatter – ich habe das eingangs bereits geschildert – mit der Berichterstattung. Sie führten Gespräche mit den Vorsitzenden der anderen Parlamentsausschüsse, mit den Sprecherinnen und Sprechern der Deputationen, mit allen Fachressorts sowie mit der Senatorin für Finanzen.

Die Berichte der Berichterstatterinnen und Berichterstatter wurden in den Beratungen im Einzelnen erläutert und zur Beratungsgrundlage gemacht. Die Ressorts und Bereiche sowie die Senatorin für Finanzen, die Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse und die Sprecherinnen und Sprecher der Deputationen wurden zu den jeweiligen Beratungen eingeladen und hatten Gelegenheit, in der Ausschussberatung selbst Stellung zu beziehen.

Der Ausschuss hat sich auch mit den von den Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Die Linke eingebrachten Änderungsanträgen befasst. Die Bürgerschaft hatte hierzu ihr Einverständnis erteilt, dass die Änderungsanträge unmittelbar an den Ausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden. Wie ich schon erwähnte, waren es über 100 Änderungsanträge, die nahezu alle Produktpläne betrafen. Sie können dies ebenfalls den Anlagen zu den Berichten entnehmen, in denen die Änderungsanträge in der Reihenfolge der Produktpläne aufgelistet sind. Ich glaube, der Haushalt des Staatsgerichtshofs war nicht betroffen, der des Rechnungshofs auch nicht. Diese beiden lassen einfach nichts zu wünschen übrig, aber auch zum Haushalt Häfen gab es keine Änderungsanträge.

Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde – wie man früher in diesem Parlament sagte – naturgemäß zugestimmt, die der Fraktion Die Linke wurden naturgemäß abgelehnt. Wie bei fünf Fraktionen nicht anders zu erwarten, gab es dieses Mal ein sehr unterschiedliches und buntes Abstimmungsbild zu den einzelnen Anträgen. Ich hoffe, Sie erlauben mir, auf die einzelnen Abstimmungsergebnisse hier an dieser Stelle im Bericht zu verzichten. Es ergibt sich im Übrigen im Einzelnen aus den Anlagen zu den Berichten. Ebenfalls können Sie den Berichten entnehmen, wie sich die Fraktionen im Ausschuss zu den einzelnen Produktplänen verhalten haben und voraussichtlich heute auch verhalten werden. Es ist also auch eine Abstimmungshilfe. Auch hier war das Abstimmungsbild von fast einstimmig bei Enthaltung nur einer Fraktion – wiederum Staatsgerichtshof und Rechnungshof – bis hin zur Koalitionsmehrheit gegen alle Oppositionsfraktionen sehr unterschiedlich. Letzteres bei zwölf, also etwa der Hälfte der Produktpläne!

Die Haushaltsentwürfe des Senats wurden wie üblich auch an die anderen parlamentarischen Ausschüsse überwiesen, die dem Haus aber nicht direkt, sondern über den Haushalts- und Finanzausschuss berichten. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie der Ausschuss Krankenhäuser im Lande Bremen. Für den Haushalt der Stadt betraf dies nur den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten.

Diese Ausschüsse haben zum Haushaltsentwurf Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen ist. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind in die Berichte aufgenommen wor

den. Ich darf insoweit auf die Ihnen vorliegenden Berichte verweisen.

Abschließend zum Thema Haushalt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Einhaltung des Finanzrahmens und der Anschläge des Haushaltsentwurfs nicht nur die Haushaltsberatungen betrifft, sondern eben auch den Haushaltsvollzug. Dort müssen sich die Haushalte der beiden Jahre trotz aller Risiken beweisen. Es kann und wird nie so eintreten wie veranschlagt, doch können die Ziele, denen sich eine große Mehrheit des Ausschusses verpflichtet fühlt, nur verwirklicht werden, wenn die Anschläge in den Gesamtvolumina auch im Haushaltsvollzug tatsächlich eingehalten werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss, und das sage ich hier zu, wird dazu erheblich beitragen.

Dem schließt sich das nächste und letzte Thema meines Berichts für den Haushalts- und Finanzausschuss – diesmal ist allerdings nur der staatliche Ausschuss betroffen – an. Wie ich schon eingangs sagte, hat die Bürgerschaft dem Ausschuss nicht nur die Haushaltsentwürfe, sondern auch die Gesetzesvorschläge zur Beamtenbesoldung und -versorgung des Senats und der CDU-Fraktion überwiesen. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Linken hat der Ausschuss darüber hinaus beraten.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften gemäß der Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2008, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen vom 4. März 2008, zuzustimmen. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion für ein Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Bremen vom 9. November 2007 empfiehlt der Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit die Ablehnung. Die Oppositionsfraktionen hatten dem Entwurf im Ausschuss zugestimmt, auch die Fraktion Die Linke hat einen Änderungsantrag mit Datum vom 29. Februar 2008 eingebracht, den der Ausschuss beraten hat. Die Linke hat sich dann jedoch im Ausschuss dem CDU-Antrag angeschlossen und den eigenen nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

Kurz möchte ich noch auf den Inhalt und den eigentlichen Kern dieser Vorschläge und Anträge eingehen. Wesentlicher Gegenstand der Beratung im Ausschuss war der Zeitpunkt, zu dem die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Bremen angehoben werden soll, sowie die Frage der dadurch verursachten Belastungen für die Haushalte 2008 und 2009.

Nach dem Gesetzentwurf des Senats soll die Anhebung um 2,9 Prozent schrittweise zum 1. Oktober 2008 und 1. Oktober 2009 erfolgen. Der Antrag der Fraktion der CDU sowie der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sehen eine vollständige Anhebung bereits zum 1. Januar 2008 vor. Der Änderungsan

trag der Koalitionsfraktionen schließlich enthält die vollständige Anhebung zum 1. November 2008. Letzteres empfiehlt der Ausschuss – ich sagte es bereits – mit der Koalitionsmehrheit der Bürgerschaft zur Zustimmung.

Diese Erhöhung der Beamtenbesoldung zum 1. November 2008 ist in den Änderungsanträgen der Koalitionen zum Haushalt bereits berücksichtigt. Auch durch sie erhöhen sich die Haushaltsvolumina gegenüber dem Entwurf des Senats nicht.

Abschließend lassen Sie mich sagen, dass der vorliegende Haushalt und sein Vollzug sicherlich in eine Phase fallen, in der für Bremen wichtige finanzpolitische Weichenstellungen vorgenommen werden. Die Zukunft der Finanzierbarkeit unserer Aufgaben wird sich in diesen beiden Jahren bewähren und, wie wir alle hoffen, zu einem Ergebnis führen lassen. Die Existenz unseres Bundeslandes ist von diesen Beratungen nicht gefährdet. Gleichwohl ist es der Wunsch aller im Haushalts- und Finanzausschuss vertretenen Fraktionen, dass der Bund und die anderen Länder davon überzeugt werden können, dass Bremen ein wichtiger Bestandteil unserer föderalen Ordnung ist und dass wir ohne Schuld in diese desolate Haushaltslage gekommen sind und der Solidarität der anderen Länder bedürfen, um aus dieser Haushaltsnotlage wieder herauszukommen.

Die bisherige Haushaltspolitik des Senats und der vorliegende Haushaltsentwurf des Senats machen deutlich, dass Bremen bereit ist, bis an die Schmerzgrenze seinen Beitrag zu einer finanziellen Konsolidierung zu leisten. – Vielen Dank!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir oben im Präsidium haben bei dem Berichterstatter jetzt nicht so sehr auf die Uhr geschaut. Lieber Herr Kollege, Sie haben zwölf Minuten Ihre Redezeit überzogen. Vereinbart waren zwanzig Minuten, Sie haben fast 33 Minuten gesprochen. Das soll jetzt nicht beispielgebend für die folgenden Rednerinnen und Redner sein. Sie bitte ich doch herzlich, die vereinbarten Redezeiten einzuhalten. Wir dachten aber, dass der Berichterstatter doch eine besondere Rolle einnimmt.

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Kummer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte meine Rede mit einem Dank an alle Beteiligten beginnen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute abschließend über die Haushalte beraten können. Normalerweise dauert es ein paar Monate länger, wir haben es dieses Mal, wenn es heute Abend in den ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Abstimmungen alles klappt, in drei Monaten geschafft. Das ist eine kurze Zeit. Die Regierung wird dann ab morgen handlungsfähig sein, das ist schon einmal eine gute Nachricht für Bremen und Bremerhaven.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Eine gute Regierung eben! )

Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch dem Ausschussvorsitzenden Herrn Röwekamp, der auch dazu beigetragen hat, dass das in dieser Schnelligkeit vonstatten ging. Wir haben in der Tat die Zeit, die dem Haushaltsausschuss für Beratungen obliegt, nicht überzogen. Mein Dank gilt auch der Ausschussassistenz Dr. Mackeben, aber auch besonders Herrn Block und Herrn Meyer vom Finanzressort. Für meine Fraktion möchte ich Herrn Thomas Rutkis-Fischer danken, der mich auch durch diese ganzen schwierigen Beratungen begleitet hat.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Danken sollten wir aber auch den vielen guten Geistern, die wir hier nicht namentlich nennen können, der Druckerei, den Protokollanten, den Menschen, die Kaffee kochen und uns die Räume besorgen. Das ist auch etwas, das dazu beiträgt, dass alles schön schnell und stringent geht. Ohne diese vielen Menschen geht es einfach nicht!

(Beifall)

Mit der Vorlage dieses Haushaltsentwurfs 2008/ 2009 steht die neue rot-grüne Regierung vor ihrer ersten großen Bewährungsprobe, und, meine Damen und Herren, ich denke, mit den vorgelegten Entwürfen wird sie diese auch bestehen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir tragen einerseits den engen finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung, wir halten Sanierungsziele ein, wir verstärken unsere Eigenanstrengungen hin zu einem ausgeglichenen Primärhaushalt 2009. Der Berichterstatter hat dies vorhin dargestellt.