Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Wer dem Produktgruppenstellenplan 2008 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Produktgruppenstellenplan 2008 mit Änderungen zu.

Nun lasse ich über den Produktgruppenstellenplan 2009 abstimmen.

Wer dem Produktgruppenstellenplan 2009 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Produktgruppenstellenplan 2009 mit Änderungen zu.

Jetzt lasse ich über die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme (Artikel 131 a der Landesverfassung) abstimmen.

Wer den Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme (Artikel 131 a der Landesverfassung) seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme zu.

Wir kommen jetzt zu den Haushaltsgesetzen 2008 und 2009, zweite Lesung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich auch hier zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.

Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/285 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 17/285 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/286 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 17/286 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/321 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 17/321 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/300 abstimmen.

Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/300 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Die Linke)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP und Abg. T i t t m a n n [partei- los])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz 2008 in zweiter Lesung abstimmen.