Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz 2008 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz 2008 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Haushaltsgesetz 2008 mit Änderungen in zweiter Lesung.

Nunmehr lasse ich über das Haushaltsgesetz 2009 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz 2009 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Haushaltsgesetz 2009 mit Änderungen in zweiter Lesung.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Bremen, Drucksachen-Nummer 17/121, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Anpassung der Besoldungsund Versorgungsbezüge im Land Bremen, Drucksache 17/121, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Die Drucksachen-Nummer 17/121 war ein Antrag der CDU aus dem November 2007.

Nun lasse ich über das Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/206, in erster Lesung abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich auch hier zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.

Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/ 301 abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/301 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Die Linke)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/303 abstimmen.

Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/303 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Die Linke, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/327 abstimmen.

Hier ist jetzt eine namentliche Abstimmung beantragt worden.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/327 seine Zustimmung geben möchte, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein, Enthaltung zu Wort melden.

Ich rufe jetzt die Namen der Kolleginnen und Kollegen auf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

(Unterbrechung der Sitzung 18.13 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 18.14 Uhr.

Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, es geht weiter. Wir haben zügig gezählt. Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein haben 45 gestimmt, Stimmenthaltungen Null.

Damit lehnt die Bürgerschaft (Landtag) den Änderungsantrag ab.

Nun lasse ich über das Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften mit der Drucksachen-Nummer 17/206 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften (Druck- sache 17/206) unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!