Schreiben von Frau Christina Jasten mit dem Hinweis, eine Diskussion in der Öffentlichkeit über die Schuldigen des Leerstandes des Space-Parks zu führen.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 18, Masterplan Armutsbekämpfung, des Tagesordnungspunktes 23, Weiterentwicklung des IT-Bereichs der Bremer Verwaltung, des Tagesordnungspunktes 25, Europäische Dienstleistungsrichtlinie – Chancen nutzen, Risiken minimieren, und des Tagesordnungspunktes 33, Erfolgsbilanz der B.E.G.IN nach zehnjähriger Tätigkeit.
Ferner wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 9, Nachhaltige Entwicklung der High-Tech-Region Bremen stärken – mehr qualifizierte Arbeitsplätze schaffen, und 21, Abschlussbericht des Technologiebeauftragten 2002 bis 2007, der Tagesordnungspunkte 17, Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Bremen verbessern, 28, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, 29, Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen, und außerhalb der Tagesordnung, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, und der Tagesordnungspunkte 39, Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 40, Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung stärken.
Meine Damen und Herren, die Interfraktionelle Besprechung hat ebenfalls Vereinbarungen von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten beschlossen.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag der Tagesordnungspunkt 41, Einbürgerungstest ablehnen, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 39, Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 40, Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung stärken, aufgerufen werden.
Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) morgen Vormittag beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 12, Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft „Gegen Ausbeutung und Menschenrechtsverletzung – für eine verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung und Vergabe“; im Anschluss daran wird der Punkt außerhalb der Tagesordnung, 18. März zum Tag der parlamentarischen Demokratie in Deutschland erklären – Drucksache 17/518, behandelt.
Zu Beginn der Nachmittagssitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstag wird der Punkt außerhalb der Tagesordnung, Telekom-Arbeitsplätze in Bremen sichern!, Drucksache 17/528, aufgerufen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer sechs wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung des freiwilligen sozialen Jahres als Praktikum im Rahmen des Studiums“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: In welchen Fällen wird ein abgeleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr im Rahmen eines Studiums an der Universität und den Hochschulen im Lande Bremen als Praktikum oder Wartesemester anerkannt?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine solche Anerkennung unter welchen Voraussetzungen und Anforderungen auf eine allgemein gültige Grundlage zu stellen?
Zu Frage 1: Als Wartesemester werden alle Zeiten zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem angestrebten Studienbeginn gezählt, unabhängig von der in dieser Zeit ausgeübten Tätigkeit. Ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr wird deshalb immer als Wartesemester anerkannt. Bei gleicher Note und gleicher Wartezeit wirkt sich ein abgeleisteter Freiwilligendienst zusätzlich begünstigend auf den Rang aus.
Als Praktikum, das im Rahmen des Studiums an einer Hochschule als Pflichtpraktikum durchzuführen ist, kann ein freiwilliges Jahr in der Regel nicht anerkannt werden. Diese Praktika sind im Curriculum eingebettet und verfolgen im Rahmen der Studieninhalte einen bestimmten Erkenntnisgewinn, sie