Iris Spieß

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir, als ich die Debatte vorbereitet habe, lange überlegt, wie viel Arbeit ich noch da hineinstecken möchte, um unsere Argumentation, die wir in den Änderungsantrag ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bereits in der ersten Lesung eingebracht hatten, noch einmal deutlich zu machen. Ich möchte jetzt auch sagen, warum ich dies gedacht habe: Wir haben die Änderungsanträge der CDU und der FDP in den Wissenschaftsausschuss überwiesen, und wir sind davon ausgegangen, dass wir schon wie in dem Verfahren – –. Das ist ja nicht die erste Novellierung, die wir für das Hochschulgesetz hier erarbeiten, sondern wir haben ja bereits – Frau Busch hat es mit mir durchgekämpft – 2006, 2007 dieses Verfahren durchgemacht, und ich muss sagen, dass mir zu dem Zeitpunkt auch immer bewusst war, dass wir die Opposition mit einbeziehen und auch inhaltlich argumentieren, wenn es dort Änderungswünsche gibt. Das ist im Wissenschaftsausschuss etwas schwierig gewesen, und das liegt nicht daran, dass die Ausschussvorsitzende Frau Schön sich nicht bemüht hätte, im Vorfeld schon eine Sitzung stattfinden zu lassen, was aus formalen Dingen nicht ganz gut funktioniert hat, sie hat Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Ich möchte an einem Punkt, nämlich der Quotierung, hier deutlich machen, wie die Argumentation gelaufen ist! Ich bin sehr erstaunt, Frau Böschen, dass Sie uns inzwischen auch signalisieren, dass Sie Frau Motschmann gratulieren, dass Sie das hier eingebracht hat. Wir haben uns als CDU im Punkt der Quotierung deutlich bewegt, wir haben uns an das Landesgleichstellungsgesetz angepasst, wir haben gesagt, wir möchten eine 50-Prozent-Regelung haben, und Frau Schön hat auch auf dieses Argument geantwortet, dass sie das hat prüfen lassen, aber ihren Antrag oder ihre Formulierung als weiter gehend betrachtet hat.
Sie haben dazu geäußert, Frau Böschen, dass wir links blinken und rechts überholen würden, und das, finde ich, ist keine Auseinandersetzung mit diesem Thema auf den Inhalt bezogen, das muss ich sagen. Ich wundere mich, dass Sie sich jetzt überhaupt inhaltlich mit unserem Änderungsantrag auseinandergesetzt haben. Das halte ich schon für einen erheblichen Fortschritt, das muss ich Ihnen ja lassen, aber das hätte ich mir in der Argumentation und der Art und Weise, wie wir uns da einbringen wollten, vorher gewünscht.
Die Novellierung und die Quotierung ist für uns wichtig gewesen, und Sie hatten es jetzt gerade noch gesagt, Frau Böschen, Sie lehnen es auch deshalb ab, weil Sie sagen, wir wollen die Frauen nicht zwingen. Herr Ella hat aber auch gesagt, Frauen haben sich gerade im professoralen Bereich der Universität geäußert, dass für sie eine Gremienarbeit auch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Ich finde, man sollte den Frauen auch dann überlassen zu entscheiden, ob sie an den Gremien teilnehmen wollen oder nicht, und sie nicht im Vorhinein, wie es in manchen Fachbereichen bestimmt der Fall sein wird, dazu zwingen, das zu machen, denn solch eine Gremienarbeit ist auch immer ein Karrierekiller. Ich glaube, dass man das auch immer betrachten muss.
Wir haben versucht deutlich zu machen, dass wir bei der Kapazitätsermittlung Schwierigkeiten haben, und hier komme ich auf ein Thema, das Bologna betrifft. Wir haben gesehen, viele Studierende sind auf die Straße gegangen und haben gesagt, dass sie damit unzufrieden sind und dass sie eine Evaluation fordern. Sie fordern, dass im Bologna-Bereich etwas passiert. Jetzt ist in diese Novellierung dieses Hochschulgesetzes dadurch kaum irgendetwas eingeflossen. Die einzige Änderung – sie wurde bereits erwähnt – ist, dass man gesagt hat, wir wollen außerorts erworbene Abschlüsse anerkennen, um so zum Beispiel die Mobilität zu erleichtern, aber das ist nicht das wirkliche Problem von Bologna. Ich frage mich, Frau Senatorin: Warum haben Sie diese Chance der Novellierung des Hochschulgesetzes nicht deutlicher genutzt, um auf das Begehren der Studierenden einzugehen?
Bei der Kapazitätsermittlung sind Sie den Hochschulen entgegengekommen und haben gesagt, es soll ein Ist-Abgleich Anfang des Jahres stattfinden. Als aber von den Hochschulen geäußert worden ist, dass sie Schwierigkeiten haben mit den Prüfungen und dass die Professoren Entlastung brauchen, weil durch Bologna auch sehr viel mehr Prüfungsverfahren stattfinden, da sind Sie nicht bereit, dem nachzugeben, und das wird zu einer Verschlechterung der Situation führen. Es wird weniger Prüfungen geben, und es wird dazu führen, dass Sie keinen Anreiz schaffen. Ich glaube, dass Sie sich noch einmal deutlich damit auseinandersetzen und auch in dem Bereich der Novellierung des Hochschulgesetzes in dem Bereich Bologna nacharbeiten müssen.
Es ist, um es noch einmal deutlich zu sagen, für mich etwas schwierig zu sagen, wir sind mit dem, wie die Auseinandersetzung stattgefunden hat, zufrieden. Ganz im Gegenteil! Wir hätten uns gewünscht, dass es Unterausschüsse gegeben hätte, diese vorher vielleicht inhaltlich diskutiert hätten und wir gemeinsam eine Novellierung des Hochschulgesetzes auf die Beine gestellt hätten. So ist es eine Novellierung des Hochschulgesetzes von Rot-Grün, und dafür sind Sie dann im Endeffekt auch verantwortlich.
Es wurde uns gesagt, wir wären blauäugig, wir würden nicht bemerken, dass, wie Frau Böschen sich äußerte, polisch das durchgesetzt werden würde, was die Mehrheit hier dann beschließen kann. Das ist offensichtlich, und das ist natürlich nicht infrage zu stellen, aber das ist kein Umgang mit der Opposition! Das ist unprofessionell!
Für Frau Böschen sind wir offensichtlich Staffage, und laut ihrer Aussage ist es das Ziel, dass wir zu Hause bleiben können, anstatt im Ausschuss zu erscheinen. Ich glaube, dass das keine Art und Weise ist, wie man mit der Opposition umgeht.
Frau Böschen, ich würde mir wünschen, dass Sie sich mit dem Thema Wissenschaft etwas intensiver befassen würden und dann auch inhaltlich mit uns diskutieren können. Wir bieten es Ihnen jedenfalls immer noch an.
Zu den Anträgen der LINKEN möchte ich sagen, das ist schon von meinem Vorredner Herrn Ella hier gesagt worden: Wir werden die Anträge ablehnen. Ich finde es sehr schade, dass Sie, Herr Beilken, hier den Eindruck vermitteln, als hätten Sie sich sehr bemüht, an dem Diskussionsverfahren teilzunehmen. Ich habe Sie jedenfalls in der Wissenschaftsausschusssitzung nicht gesehen, Sie waren nicht einmal anwesend. Hier zu verbreiten, Sie würden hier die Interessen der Studierenden vertreten, halte ich dann doch für etwas, das Sie so nicht behaupten sollten. Ich finde, da sind Ansätze vorhanden, die man hätte zum Beispiel vielleicht mit der Migrationsbeauftragten diskutieren können. Das wäre ein ganz, wie ich finde, charmanter Gedanke gewesen, aber hier zu sagen, wir haben alles vorbereitet und ständig diskutiert, das ist nicht so gewesen.
Ich komme zum Schluss! Ich möchte sagen, dass wir natürlich die Novellierung des Hochschulgesetzes in der Form, wie sie uns hier vorliegt, ablehnen werden. Wir fordern und wünschen uns, dass die Opposition das nächste Mal eine bessere Rolle in der inhaltlichen Diskussion bekommt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Vorrednerinnen aus den beiden Regierungskoalitionsparteien habe ich mich wirklich gefragt, was sie für den Wissenschaftsstandort hier in Bremen erreichen wollen. Das nationale Stipendienprogramm ist von Anfang an negativi dargestellt worden, ohne dass man sich mit den wirklichen Chancen, die dahinter stecken, inhaltlich auseinandergesetzt hat. Man hat hier nur argumentiert, es wäre eine soziale Ungerechtigkeit, und das ist es eben nicht!
Ich habe ja schon die Antwort auf meine Frage in der Fragestunde gehört, Frau Senatorin, wie Sie dazu stehen, Sie werden das ja sicher gleich auch noch einmal begründen. Ich möchte jetzt hier Folgendes dazu sagen: Was von Ihnen als Argument angeführt wird, dass das BAföG nur um zwei Prozent erhöht wird, ist nicht die volle Wahrheit. Das 23. BAföGÄnderungsgesetz beinhaltet auch, dass der Einkommenssteuerfreibetrag um drei Prozent erhöht wird. Auch da gibt man mehr Kindern aus sozial vielleicht gerade nicht gut gestellten Familien die Möglichkeit, oder vielleicht auch so, dass sie gerade an der Grenze waren – –.
Das sind Kinder, die jetzt vielleicht herausgerutscht sind, aber jetzt die Möglichkeit haben, das BAföG ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
zu erhalten. Wir haben mit diesem neuen Gesetz auch neue Möglichkeiten geschaffen, und das haben Sie hier mit keinem Wort erwähnt.
Was heißt es, wenn ich ein Stipendium vergebe? Es heißt, dass ich jemanden fördern will. Ich finde, es ist ganz legitim, dass wir mit Stipendien nicht eine Streuung machen, sondern dass wir ganz gezielt jemanden fördern. Das ist das, was wir hier in Deutschland brauchen, und das ist auch das, was Bremen weiterbringen würde.
Was verhindern wir denn? Wir verhindern, dass wir den Hochschulen die Möglichkeit geben, selbst auszuwählen. Hier wurde jetzt immer gesagt, wir haben ja auch private Mittelgeber dabei, die würden dann entscheiden, wie diese Stipendien vergeben werden. Das ist doch auch heute nicht der Fall. Was für eine Struktur haben wir denn in den Hochschulen? Wir haben die Möglichkeit, die jetzt in der Wirtschaft auch genutzt wird, den Bachelor oder den Master zu machen. Die Wirtschaft sucht sich doch schon Studierende aus. Ich sehe keinen Unterschied dazu. Die Hochschulen haben Möglichkeiten, ihre sehr guten Schüler auch an diesen Standort zu binden.
Frau Senatorin, Sie sagen immer, wir müssen Standortvorteile schaffen, und Sie sind dafür, besonders gute und engagierte Absolventen zum Professor zu machen. Jetzt sind Sie aber dagegen, leistungsstarke Studenten zu fördern und an die Hochschulen hier binden zu können, indem Sie den Hochschulen verweigern, diese Stipendienprogramme zu nutzen.
Sie unterstellen dabei den Hochschulen, die ja die Möglichkeiten haben, diese Stipendien zu vergeben, dass sie das nicht gerecht machen würden, und sagen immer, bundesweit wäre es so, dass besonders Kinder aus Akademikerfamilien diese Stipendien nutzen können. Jetzt haben Sie mit den zusätzlichen Kriterien Möglichkeiten, und mein Kollege Herr Ella hat das gerade erwähnt, nämlich den Migrationshintergrund. Wir haben es zum Beispiel in NordrheinWestfalen gesehen, das es bereits schon vorgemacht hat.
Hier habe ich eine Studie, die es bei den bereits vergebenen Stipendien zeigt. Ich zitiere aus einem Bericht des Ministeriums für Innovation, Forschung und Bildung in Nordrhein-Westfalen: „An den Universitäten Bielefeld und Paderborn und den Fachhochschulen Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe wurden 139 Stipendiaten gefördert. An einer aktuellen
Wenn wir uns die Struktur der Stipendienförderung anschauen, dann haben wir bis jetzt eine zweibis dreiprozentige Förderung der Stipendien, und die kommt nur zu einem Prozent aus privat geförderten. Das heißt, wir haben hier noch dringenden Nachholbedarf, auch diese mit einzubinden, Es ist auch eine Möglichkeit der Universitäten und Hochschulen, hier den Standort ein bisschen so zu etablieren, dass man Profilbildungen an den Hochschulen schafft und dass man diese auch mit der Wirtschaft zusammen nutzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwelche soziale Ungerechtigkeiten dagegensprechen. Frau Senatorin, Sie führen hier immer wieder an, dass dieses Programm sozial ungerecht wäre, dass man Leistung zum Beispiel nicht als Grund akzeptieren darf und dass man, auch wenn man andere Werte setzt, hier eben dieses Programm nicht unterstützen darf. Dann frage ich Sie aber, Frau Senatorin, wie Sie diesen Wissenschaftsstandort auch in dieser Profilbildung, die es durch dieses Stipendienprogramm hat, in diese Situation führen können. Das können Sie eben nicht, weil Sie die Mittel, die jetzt von Frau Schavan dankenswerterweise dafür zur Verfügung gestellt werden, sonst gar nicht so zur Verfügung hätten. Wir sehen es ja selbst: Im Wissenschaftsausschuss haben uns die Hochschulen und auch die Universität gezeigt, dass sie in der Lage sind, Drittmittel einzuwerben, und zwar nicht unerheblich. Darauf sind wir sonst immer stolz, heute hat es irgendwie gar nicht stattgefunden, dann ist natürlich auch der Grund zu sagen, das geht nicht und das funktioniert nicht, nicht gegeben, weil die Hochschulen es ja gezeigt haben, und sie werden es bei diesem Programm genauso zeigen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, wenn Sie hier fordern, dass man mehr Nicht-Akademikerkinder zum Studium bringen sollte und vielleicht auch in den Fächern, in denen wir besonderen Mangel haben, dann frage ich Sie: Warum machen Sie dafür denn nicht mehr Werbung? Das ist es doch, was fehlt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wenn Sie sagen, ich selbst habe es geschafft, aus einem Nicht-Akademikerhaushalt heraus zu studieren, und ich habe es geschafft, dann auch meinen Abschluss zu machen, dann ist es doch auch unsere Aufgabe, dafür Werbung zu machen.
Wenn Sie hier sagen, in NRW ist es groß verkündet worden, und es ist noch nicht gelungen, da gebe ich Ihnen recht, aber das hindert uns doch nicht daran, gemeinsam anzupacken und zu mobilisieren, eben Aufklärung zu betreiben.
Sie haben recht, die Angst besteht, ein Studium aufzunehmen, weil man auch Angst vor den Kosten hat, die auf einen zukommen. Da gebe ich Ihnen wirklich recht, aber es ist doch auch so, dieser Dreiklang, der genutzt werden kann, also BAföG, Stipendium und auch Ausbildungsmöglichkeiten beziehungsweise hinterher noch Möglichkeiten, das nutzen zu können, dies müssen Sie doch irgendwie auch einmal als positiv ansehen, denn ein Stipendium, dass man zusätzlich zum BAföG bekommt, muss nicht zurückzahlt werden, im Gegensatz zum BAföG! Das heißt also, dass es zur Verfügung steht.
Wenn Sie jetzt sagen – das ist nämlich auch etwas, das hier einfach einmal von Ihnen in den Raum gestellt wird –, dass ein Wirtschaftsvertreter oder ein zusätzlicher Geldgeber, der sich jetzt zum Beispiel für ein solches Stipendium entscheidet, nur die Möglichkeit hat, es über ein Jahr zu finanzieren, dann ist diese Aussage eben auch nicht richtig! Die Stipendiendauer, die von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird, soll sich an der Regelstudienzeit im jeweiligen Fach orientieren. Das Stipendium kann mit ins Ausland genommen werden, und bei einem Hochschulwechsel im Inland wird ein Semester lang fortgezahlt, vorausgesetzt, es wurde für den entsprechenden Zeitraum bewilligt. Auch da ist diese Angst, die Sie hier schüren, solch ein Stipendium sei ja nur möglicherweise für zwei Semester gültig, nicht berechtigt.
Frau Senatorin, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen und auch vielleicht noch einmal von Ihnen eine Antwort darauf haben, vielleicht sollten Sie sich das aufschreiben, weil Sie ja gestern die Frage nicht mehr wussten: Es ist jedenfalls so, dass Sie eine Exzellenzinitiative gewinnen wollen, dass Sie die Hochschulen hier in die Konkurrenz mit den anderen Bundesländern stellen, aber Sie lehnen im Bundesrat eine solche Möglichkeit ab, und darauf möchte ich eine Antwort. – Vielen Dank!
Vizepräsident Ravens Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat das von der Bundesregierung beschlossene nationale Stipendienprogramm zur Förderung besonders begabter Studierender?
Welche Chancen sieht der Senat in der Gewährung von Leistungsstipendien, die einkommensunabhängig durch die Hochschulen vor Ort vergeben und nicht auf das BAföG angerechnet werden sollen?
Wie will der Senat das Programm im Land Bremen umsetzen, und welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um dem Vorhaben zum Erfolg zu verhelfen?
Frau Senatorin, Sie sagten, dass Leistung an die soziale Herkunft gekoppelt sei. Sehen Sie es wirklich so, dass man Leistung – hier sind ja Leistungsstipendien angesprochen worden – unabhängig von dem sozialen Einkommen nicht geben kann?
Ich denke, wir werden hierüber auch noch einmal debattieren, deswegen werde ich jetzt politisch nicht nachfragen. Meine Frage geht dahin, BAföG wird ja nicht angerechnet: Wenn man sich um ein Stipendium bewirbt, wird BAföG nicht angerechnet, und viele BAföG-Empfänger können sich diesbezüglich bewerben. Das ist ja ein neuer Aspekt. Wie sehen Sie das?
Frau Senatorin, es ist ja immer so: Wenn man persönlich zur Wirtschaft geht und hinter bestimmten Programmen steht und dann auch dafür wirbt, beteiligt sich die Wirtschaft. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass, wenn Sie direkt zur Wirtschaft gehen und ein solches Programm unterstützen würden, die Wirtschaft dann auch vermehrt dazu beitragen würde, dass dieses Stipendienprogramm aufrechterhalten werden kann?
Vielleicht noch einmal eine Nachfrage! Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass Sie sich nur für Stipendienprogramme einsetzen, die die soziale Benachteiligung beseitigen würden?
Frau Staatsrätin, Sie sagten, Sie hätten positive Signale, dass dieser Wettbewerb vielleicht privat finanziert werden kann. Würden Sie uns das, wenn es zu einem positiven Erfolg geführt hat, dann in der Kulturdeputation zur Kenntnis geben?
Wir haben auch überlegt, in manchen Bereichen arbeiten wir ja auch in der Metropolregion: Ist es vielleicht eine Möglichkeit, gerade diesen Aspekt vielleicht auch einmal mit den Nachbarländern zu besprechen, dass man das vielleicht nicht nur in Bremen, sondern vielleicht in einem erweiterten Kreis durchführen kann?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Haltung hat der Senat zur anstehenden Verlängerung des Bremischen Studienkontengesetzes?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Diskussion über ein Auslaufen des Bremischen Studienkontengesetzes zum Jahresende?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Aussicht auf Erfolg im Rechtsstreit um die Landeskinderregel, und mit welchen Einnahmen wäre rückwirkend im Falle der Bestätigung zu rechnen?
Sie haben sich für eine Verlängerung des Gesetzes ausgesprochen. Jetzt hat sich Ihr Koalitionspartner, Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Verlängerung ausgesprochen. Wie bewerten Sie das denn?
Das heißt, Sie verzichten dann auf die weiteren Einnahmen, die die Hochschulen haben. Haben Sie irgendeine Möglichkeit, diese dann aufzufangen?
Aber wenn Sie das nicht verlängern wollen, dann ist es doch so, dass zum Sommersemester 2010 diese Regelung ausläuft. Habe ich das richtig verstanden?
Dann hätten Sie ja aber ein Defizit, oder was heißt Defizit? Dann müssten Sie auf Millionen Euro Einnahmen verzichten, ist das richtig?
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gesetzes hat sich ja gerade auch Herr Bürgermeister Böhrnsen sehr intensiv für die Landeskinderregelung ausgesprochen. Ist es jetzt so, dass die SPD sich jetzt dagegen ausspricht?
Damit ist meine Frage von Ihnen aber nicht beantwortet worden, Frau Senatorin! Ich habe gesagt – Sie hatten ja gerade auf den Beschluss der Großen Koalition hingewiesen –, dass gerade der Koalitionspartner SPD, Herr Böhrnsen, sich ganz intensiv für die Landeskinderregelung ausgesprochen hat. Wie sehen Sie das?
Das ist aber nicht die Beantwortung meiner Frage. Die hätte ich gern noch einmal beantwortet, Frau Senatorin! Wie stehen Sie zur Landeskinderregelung?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Durchführung und Ergebnisse des diesjährigen Landeswettbewerbs „Jugend forscht“?
Zweitens: Welche Ursache hat nach Ansicht des Senats die in diesem Jahr geringer ausgefallene Anzahl naturwissenschaftlicher Projekte, und welche
Maßnahmen will der Senat ergreifen, um diesem Trend zu begegnen?
Drittens: Welche Rolle spielt nach Ansicht des Senats in diesem Zusammenhang die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit, und wie will der Senat künftig die erforderliche Begleitung der Projekte sicherstellen?
Sie sagten, es liege im Bundestrend, dass die Arbeiten „Schüler experimentieren“ gegenüber den Arbeiten „Jugend forscht“ doch deutlich in der Anzahl abweichen. Bei uns war es so, dass für Mathematik zwei Arbeiten bei „Jugend forscht“ und fünf Arbeiten „Schüler experimentieren“ abgegeben wurden. Wo sehen Sie denn dort die Abweichung? Wo bleiben die Schüler auf der Strecke? Es muss doch eine Motivationslücke geschlossen werden, damit wir mehr „Jugend forscht“Arbeiten bekommen!
Dazu noch einmal eine Frage: Ist es denn so, dass man in den Schulen dafür Werbung macht, damit man gerade die Anzahlen „Jugend forscht“-Arbeiten erhöht? Gerade in den MINT-Fächern ist das ja auch deutlich zu sehen.
Es gibt Paten, auch für die Regionalwettbewerbe. Ist es eine Möglichkeit, gezielt Paten einzusetzen und Schüler für bestimmte Fächer zu motivieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute das Hochschulreformgesetz von RotGrün. Ich habe mich gefragt, ob dieser Gesetzentwurf seinen Namen verdient hat, und ich bin zu dem Schluss gekommen, leider nein! Leider, weil sich in der Tat seit der Hochschulreform, die wir im Jahr 2007 zusammen mit der SPD durchgeführt haben, im Land Bremen vieles verändert hat, aber dies ist im Hochschulreformgesetz nicht wiederzufinden. Nein, weil Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Sache nur halb anpacken oder vielleicht auch gar nicht anpacken wollen. Ich will dies an einem Beispiel deutlich machen.
Das Thema, das die Wissenschaftspolitik der letzten Monate bestimmt, ist wie kein anderes Bologna! Bologna ist im Entwurf der Wissenschaftssenatorin nicht berücksichtigt. Der Wissenschaftsausschuss hat sich intensiv mit dem Anpassungs- und Nachsteuerungsbedarf der Bologna-Reform befasst. Alle Welt spricht von Bologna 2.0 und fordert mehr Studierfähigkeit, aber das Thema wird mit einem nachgereichten Änderungsantrag der Koalition abgehandelt. Dabei hat die Kultusministerkonferenz bereits Empfehlungen abgegeben, diese sind uns zwar im Wissenschaftsausschuss zur Kenntnis gegeben worden, aber wirklich angepackt wurde das Thema noch nicht.
Es ist jedenfalls meiner Meinung nach nicht sinnvoll, auf die Benotung von Studienmodulen als Regelfall zu verzichten. Das ist keine Antwort auf die Probleme, die wir im Zuge der Umsetzung von Bologna erkannt haben, und es ist auch kein Ersatz, sich in Anwesenheitslisten einzutragen. Dadurch bekommt man keine Studiennachweise. Herr Prof. Müller hat ja klargemacht, er möchte im ersten Semester keine Benotung von Modulen, weil er das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Schulniveau anpassen möchte. Das halten wir für keinen richtigen Weg im Sinne von Bologna.
Ich will nun aber im Folgenden deutlich machen, worum es uns als CDU beim sogenannten Hochschulreformgesetz geht. Zunächst einige positive Punkte: In der Drucksache sind einige Detailregelungen enthalten, die Entscheidungen des ersten Hochschulreformgesetzes umzusetzen. Das ist notwendig und richtig, bezieht sich aber auf das Kleingedruckte zahlreicher Verordnungen. Auch die Neuregelungen für Studierende mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sind wichtig und finden unsere Unterstützung.
Im Bremischen Hochschulgesetz werden zum ersten Mal die besonderen Bedürfnisse der Hochschule für Künste berücksichtigt. Auf diese besonderen Bedürfnisse haben wir als CDU mit unserem Antrag aufmerksam gemacht, und es freut uns deshalb, dass unser Vorschlag zumindest indirekt umgesetzt wird, denn für die Hochschule für Künste ist das von sehr großer Bedeutung.
Die Hochschulen und die Universität sollen mehr Eigenverantwortlichkeit bekommen. Wenn es um Profilschärfung, Exzellenz und Tenure-Track für Juniorprofessoren geht, findet das auch unsere Zustimmung, aber genau an diesem Punkt Eigenverantwortlichkeit wird auch deutlich, warum ich „leider nein“ gesagt habe.
Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, feiern die Neuregelung der Kapazitätsfestlegung als Erfolg für die Hochschulen und Universität. Ich sage Ihnen, Sie werden sich noch umschauen, welche Auswirkungen die von Ihnen beabsichtigte neue Kapazitätsberechnung haben wird. Wenn nämlich die Zahl der Studienplätze in einigen Bereichen spürbar sinken wird, dann nur deshalb, weil Sie die Berechnung künftig nur noch auf der Grundlage der besetzen Stellen vornehmen wollen. Für die Hochschulen ist dies nur dann ein Gewinn, wenn sie zur Steuerung auch die Personalhoheit übertragen bekommen. Sie schleichen sich damit aus der politischen Verantwortung und verabschieden sich von der mittel- und langfristigen Hochschulplanung und damit von einer für Bremen nachhaltigen Wissenschaftspolitik.
Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, beschäftigen sich stattdessen mit Einzelfallregelungen für ausscheidende Rektoratsmitglieder, die schlicht überflüssig sind. Wir haben deshalb einen Änderungs
antrag eingebracht, weil wir der Meinung sind, so geht es nicht, und so ist es auch nicht im Interesse der Frauen, der Studierenden und der Hochschulen. An dieser Stelle geht es eben nicht um eine ideologisierte Quotendebatte, sondern um pragmatische Frauenförderung. Es ist den Frauen nicht damit geholfen, dass sie in den Gremien vertreten sind, das ist nur ein geringer Anteil, sondern wir wollen mehr Professorinnen – das wurde von Frau Schön auch schon so benannt –, und da ist es wichtig, dass wir Frauenförderprogramme haben. Wir haben eines, wo wir sehr erfolgreich teilgenommen haben, und das sollten auch Sie sich zum Vorbild nehmen.
Wir möchten, dass die Frauenquote dem Landesgleichstellungsgesetz mit einer Sollquote von 50 Prozent angepasst wird. Wir sind für eine Sollvorschrift bei der Gremienquote und schlagen zudem eine Frauenschutzklausel vor, auf die sich Frauen berufen können, damit sie die Mitarbeit als Frau in einem Gremium auch ablehnen können. Der Druck zu dieser Mitarbeit wird nämlich in einer festen Quote wachsen. Zahlreiche Professorinnen der Universität haben sich deshalb, das hatte mein Kollege Ella ja schon angedeutet, gegen diese feste Quote gewandt und darauf hingewiesen, dass die damit verbundene Gremienarbeit der Karriere einer Frau nicht unbedingt förderlich ist, sondern die Karriere der Professorinnen ergibt sich aus der Forschungsarbeit, die sie leisten, und natürlich auch aus dem, was sie den Lernenden beibringen.
Zum Schluss auch noch einige klare Worte zur Qualitätssicherung: Bremen kämpft zurzeit darum, als Wissenschaftsstandort weiter in der Bundesliga zu sein. Dies betrifft nicht so sehr die Forschung oder die Innovationsfähigkeit, es betrifft in erster Linie die Lehre und die Anforderungen an die Studierenden. Das Ziel des Klassenerhalts werden wir nur durch Leistung und Qualitätssicherung erreichen. Wir wollen deshalb neben einer Fortbildungsverpflichtung für alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter in den Hochschulen mit der Möglichkeit der Anrechnung akademischer Weiterbildungsveranstaltungen auf das Lehrdeputat und mit einem im Hochschulgesetz verankerten Verbot der Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittler weitere Elemente der Qualitätssicherung festschreiben. Wir wollen mit der Systemakkreditierung als Regelfall die Hochschulen von den Mühen der Akkreditierung und Reakkreditierung entlasten, da wir der Meinung sind, dass die Hochschulen selbst ein Qualitätsmanagement aufbauen, fortschreiben und verinnerlichen müssen.
Beim Thema Studium ohne Abitur können wir wieder einen Reflex beobachten, es geht wieder nur um Benachteiligungsstrukturen und Abbau vermeidlicher Hürden. Das ist nicht falsch, aber auch nur die halbe Wahrheit, und deshalb unterscheiden wir uns hier in diesem Punkt ganz deutlich. Die CDU schaut in erster Linie auf die Talente der Menschen, und wir haben gestern von Prof. Müller in einer Ehrendebatte
für Herrn Prof. Stockemer gehört: Wir brauchen kluge, motivierte Leute hier in Bremen.
Die Kultusministerkonferenz hat klare Regelungen für den Zugang zum Studium ohne Abitur und berufliche Qualifizierung vereinbart. Die Zulassung von Meistern ist ein gutes Beispiel. Sie gehen aber noch weit darüber hinaus, indem Sie den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife, den Zusammenhang zwischen Berufsausbildung sowie bisheriger beruflicher Tätigkeit und angestrebtem Studium aufgeben. Dies, meine Damen und Herren, lehnen wir entschieden ab, weil damit weder den Studierenden noch den Hochschulen geholfen ist. Die Botschaft muss sein, wer sich anstrengt und ein Studium aufnehmen möchte, kann dies tun. Es ist aber auch immer wichtig, dass wir den Studierenden nicht von Anfang an die Möglichkeit nehmen, denn sie müssen auch eine gewisse Qualifizierung mitbringen, und diese sollten wir nicht außer Acht lassen. Das bezieht sich natürlich auch darauf, dass man mit einem Beruf, den man vorher getätigt hat, eine bestimmte Berufserfahrung hat und diese dann auch auf das Studium anwenden können muss.
Meine Damen und Herren, ich will noch einen letzten Punkt aufgreifen. Das Promotionsrecht ist schon genannt worden, aber auch hier nur halbe Sachen! Das Promotionsrecht bleibt bei der Universität. Die Hochschulprofessoren haben aber die Möglichkeit, Erstprüfer zu sein, und das ist auch wieder eine Vermischung. Man gibt ihnen nichts Ganzes, man gibt ihnen nichts Halbes! Man versucht aber, jedem gerecht zu werden, und da erwarte ich, und wir haben ja noch Zeit bis zur zweiten Lesung, dass man darüber offen diskutiert und auch sieht, dass man die Qualität der Promotion als Kriterium nimmt und dann auch für jeden gerechte Bedingungen schafft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Böschen, dass wir in der Wissenschaftspolitik unterschiedliche Ansichten haben, das wundert hier wohl kaum jemanden. Ich möchte aber trotzdem noch einmal auf eine Sache eingehen, und zwar die geringe Wertschätzung, die Sie hier genannt haben. Wir sind als einziges Bundesland – die Kultusministerkonferenz hat ja Möglichkeiten aufgezeigt, wie ein Studium ohne Abitur aufgenommen werden kann, also welche Varianten gegeben und genommen sollen – dabei, auf den Zusatz „der Berufsbildung angepasst“ zu verzichten, sondern zu sagen, es kann auch irgendeine Qualifikation sein, die man erworben hat, und dann kann man studieren. Das ist nämlich das, was ich auch angesprochen habe.
Für uns ist es wichtig, dass ein Studium erfolgreich sein kann, dass derjenige oder diejenige, der oder die ein Studium aufnimmt, das auch abschließen kann und es nicht einfach heißt, die schaffen das Studium sowieso überhaupt nicht, dann brauchen wir uns auch keine Sorgen zu machen. So geht es nicht. Das ist die Bemerkung gewesen, auf die ich hier Bezug genommen habe. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich anfangs auch schon aufgrund der Einleitung der Großen Anfrage wie mein Kollege Willmann gefragt, welche Absicht dahinterstecken könnte, dass DIE LINKE hier eine solche Anfrage stellt. Nachdem ich jetzt aber gehört habe, was Frau Troedel aus dieser Debatte gemacht hat, finde ich es einfach unglaublich, dass man Fragen stellt und dann nicht einmal auf die Antwort des Senats eingeht, sondern eine Debatte hält, die mit dem Thema, das man eigentlich gestellt hat, überhaupt nichts zu tun hat.
Ich möchte für die CDU festhalten, dass auch wir natürlich sehr daran interessiert sind, dass dieser Schwerpunkt hier gehalten wird; dass wir uns auch beweisen müssen, ist klar. Wir haben lange darum gekämpft, dass wir überhaupt CEON als Institut eröffnen können. Wir haben eine Konkurrenz zu München, und die ist nicht abwegig, sondern die müssen wir auch irgendwo betrachten, und wir müssen auch für uns, für den Wissenschaftsstandort Bremen, festhalten, dass wir damit eine Chance bekommen, die wir auch nutzen können. Aus der Antwort des Senat geht ganz eindeutig hervor, dass wir mit dieser umweltrelevanten Forschung, die da betrieben wird, eine Chance haben – wir haben gehört, dass auch Europaprojekte beantragt sind –, auch europaweit mithalten zu können. Wir können hier etwas vorweisen, und das kann man nicht einfach ad absurdum führen, indem man sagt, das Ganze ist nur gemacht worden, um militärische Forschung zu betreiben.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, was schon genannt worden ist: Ja, wir haben hier Dual-Use, das heißt, die Daten können verwandt werden, das ist ein Teil, der teilweise auch genutzt wird. Es ist aber aus der Antwort des Senats ganz eindeutig hervorgegangen, dass in Bremen die Institutionen, die sich damit beschäftigen, wie GAUSS, wie das Institut für Umweltphysik und auch das AWI, die Forschung, die sie betreiben, nicht unter den Aspekt Security, sondern unter den Umweltschutzaspekt gestellt haben.
Ich möchte auch noch einmal hier darauf zurückkommen, dass Security, der Begriff Sicherheit, auch mit ziviler Sicherheit gleichgesetzt werden kann und nicht immer nur dazu verwandt werden muss, Security bedeutet jetzt automatisch, dass wir hier irgendwo Panik machen oder ähnliche Dinge hervorrufen müssen. Das ist überhaupt nicht der Fall.
Mir ist noch einmal wichtig zu sagen, dass ich in der Antwort des Senats allerdings so ein bisschen die Zukunftsperspektiven vermisst habe, die hier nicht so eindeutig wiedergegeben sind. Da hätte ich mir
gewünscht, dass man das noch einmal hervorheben kann. Es ist aber von meinem Kollegen Herrn Willmann schon gesagt worden, dass GAUSS im Moment für die GMES-Forschung hauptsächlich mit drei Projekten tätig ist, dass diese Projekte auch anerkannt sind. Wir hoffen, sie fortsetzen zu können, und das können wir ganz sicher nicht, wenn hier der Eindruck erzeugt wird, dass wir eine Forschung betreiben, die in dem Sinne, wie sie gehalten wird, nämlich militärisch, gar nicht stattfindet. Ich glaube, dass wir alle hier fraktionsübergreifend auch dargestellt haben, wie wichtig uns technischer Fortschritt ist und dass wir natürlich dann dementsprechend auch damit zurechtkommen müssen.
Ich möchte auch sagen: Ja, FRONTEX wird immer wieder auch im Zusammenhang damit genannt. Ja, das ist wichtig, wir haben Staatswesen. Es ist wichtig, dass wir bei der Europäischen Union natürlich offene Binnengrenzen haben und dass wir natürlich auch die Außengrenzen sichern müssen. Vielleicht auch noch einmal zur Kenntnisnahme: Dass FRONTEX natürlich auch Grenzschutzbeamte ausbildet, ist klar, aber das sind Polizisten und auch keine militärischen Aktionen, die da stattfinden. Ich glaube, dass Sie, liebe Frau Troedel, einen ganz großen Bedarf daran haben, aufgeklärt zu werden, was das Ganze eigentlich bedeutet. Ich glaube, wir sind alle gern dazu bereit, Ihnen das dann auch einmal zu erklären.
Wir haben aber heute gehört, ich denke, darauf will ich noch einmal zurückkommen, dass die Fraktion DIE LINKE in den Debatten vorher schon gezeigt hat, wie stark Ihre Kompetenzen sind und wie stark lernfähig Sie sind. Manchmal habe ich so das Gefühl, es macht absolut überhaupt keinen Sinn! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Tagesordnungspunkt passt bei einigen aus diesem Parlament jetzt vielleicht ganz gut. Ich sehe, dass auch noch einige von Ihnen hier sind und vielleicht ganz interessiert zuhören werden.
Der Anspruch der Menschen an sich selbst, immer leistungsfähiger zu werden, hat zugenommen, auch mithilfe von Medikamenten. Wir kennen dies aus dem Bereich Sport. Einige Beispiele dafür sind die Tour de France oder auch die Olympischen Spiele. Der übersteigerte Wunsch nach immer mehr Leistung treibt viele Sportler in die Dopingfalle.
Inwieweit Doping auch in der Arbeitswelt verbreitet ist, ist eine Frage, der wir uns in der nächsten Zeit stellen müssen. In Deutschland besteht eine aufkommende Diskussion über Phänomene wie Doping am Arbeitsplatz, Gehirndoping, Psycho- und NeuroEnhancement et cetera. In den letzten Monaten war eine verstärkte Berichterstattung in den Medien zu beobachten. Ungeachtet des bestehenden Defizits an epidemiologischen Daten, wird hier bereits von einem recht weit verbreiteten Phänomen ausgegangen.
Ursachen für Gehirndoping sind moderne Stressphänomene wie Termindruck, Prüfungsangst und Leistungsdruck. Derzeit beobachten wir, dass das sogenannte Hirndoping mit Medikamenten wie Ritalin und Modafinil zunimmt. Dies führt zwar kurzfristig zu mehr Leistung, aber langfristig in die Abhängigkeit. Dazu kommt, dass sich die Persönlichkeit verändert und die Menschen angespannt und aggressiv werden. Außerdem machen sie mehr Fehler.
Zu den psychotropen Substanzen gehören vor allem Amphetamine und deren Derivate, ich habe eben schon Ritalin genannt – der Wirkstoff ist Methylphenidat –, oder der Wachmacher Modafinil, Antidepressiva, Antidementiva und Betablocker, die uns allen vielleicht noch eher bekannt sind. Besonders in der Diskussion stehen die Substanzen Methylphenidat und Modafinil. Um das vor allen Dingen erst einmal ein bisschen zu erklären: Methylphenidat oder Ritalin, wie es genannt wird, sind zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, ADHS, bei Kindern ab sechs Jahren und Modafinil, oder auch Vigil genannt, zur Behandlung der Narkolepsie, zwanghafte Schlafanfälle während des Tages, als Arzneimittel zugelassen. Diese Substanzen können aufputschende sowie stress- und angstbefreiende Wirkung haben. Die Folge ist, dass natürliche Schutz- und Abwehrmechanismen des menschlichen Körpers nicht ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mehr wahrgenommen und damit eigene Grenzen nicht mehr erkannt beziehungsweise überschritten werden.
Ein Ausschalten des Schlafbedürfnisses zieht zudem häufig eine eigentlich paradoxe Einnahme von Schlafmitteln nach sich. Diese Verkennung der Grenzen des Leistungsvermögens kann zum Zusammenbruch physiologischer Funktionssysteme und bei Überdosierung zum Tod führen. Bei chronischer Einnahme ist auch mit Langzeitwirkungen zu rechnen.
Die wesentliche Therapiewirkung von Vigil oder auch Modafinil besteht in einer Steigerung der Wachheit. Das heißt, man ist am Tag wach, und dieses Medikament hat den Vorteil, dass der Nachtschlaf nicht beeinflusst wird. Das heißt, hier habe ich nicht das Bedürfnis wie bei Ritalin, Schlaftabletten nehmen zu müssen, um nachts schlafen zu können.
Jetzt können wir natürlich alle fragen: Wozu brauchen wir Gehirndoping? Wir alle – schauen wir uns doch einmal an! – schlafen lange, ernähren uns gesund, trinken vielleicht einmal Kaffee, auch eine Droge, Koffein, um wach zu bleiben. Die Anforderungen an bestimmte Berufsgruppen haben sich aber verändert, ich habe den Termindruck schon genannt. Wir kennen das auch ganz besonders, dass wir vielleicht sogar Tabletten nehmen, um Vitamine zu ergänzen. Jeder hat vielleicht das „Centrum“-Präparat bei sich zu Hause stehen und schluckt morgens Vitaminzusätze. Wir alle kennen es, wenn wir Calciumzusätze nehmen, wir nehmen vielleicht auch zusätzlich Magnesium, wie zum Beispiel Sportler. Da ist natürlich die Grenze, die wir überwinden müssen, ein Medikament zu nehmen, um uns vielleicht auch leistungsfähiger zu machen oder länger wach zu bleiben, nicht so groß.
Was wägen wir ab? Wir wägen natürlich ab, wie die Nebenwirkungen des Medikaments sind. Sind sie so stark, dass die Wirkung des Medikaments vielleicht infrage gestellt wird? Aber wir wissen auch alle, dass Pharmaunternehmen daran arbeiten, die Nebenwirkungen zu reduzieren oder auch ganz abzuschaffen, sodass wir natürlich dann, wenn es ein solches Medikament gibt, was zurzeit bei dem Fall des Gehirndopings noch nicht so ist, eher bereit sind, dieses Medikament zu nehmen. Davor müssen wir uns natürlich auch bewahren.
Es ist natürlich schon so, dass sowohl Ritalin als auch Vigil verschreibungspflichtig sind, das heißt, ich muss zum Arzt gehen und mir das jeweilige Medikament verschreiben lassen. Wobei Ritalin auch noch unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, das heißt, hierbei ist die Stufe noch eine höhere; ich kann jederzeit nachverfolgen und auch Akteneinsicht einfordern, wann ist wem dieses Medikament verordnet worden und in welcher Menge, wer hat es ver
ordnet, und wie kann es dann dementsprechend zu Missbrauch geführt haben? Wir wissen aber auch, dass es immer Möglichkeiten gibt – und die Dunkelquote ist hoch –, an Medikamente solchen Kalibers zu kommen. Wir beobachten und haben auch gehört, dass es auch Gruppen gibt, die dies vielleicht verstärkt in Anspruch nehmen wollen.
Wir hatten Herrn Mohrmann, Leiter des Studentenwerks, am 16. Januar bei uns im Wissenschaftsausschuss. Ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung: „Das nächste Angebot ist die psychologisch-therapeutische Beratungsstelle. Hier haben wir einen deutlichen Anstieg der Nachfrage. Man muss immer sehen, dass wir in Prozentwerten berechnen, die zwar sehr gering sind, aber eine Steigerung von 2 auf 2,5 Prozent heißt: 750 Studierende kommen pro Jahr zu uns, um hier Hilfen zu suchen, Hilfen in folgenden Bereichen: zum einen Lern- und Arbeitsstörungen, Schwierigkeiten mit Zeitmanagement, drohendem Studienabbruch, depressive Verstimmung, Ängste, Stress, Erschöpfung. Das sind die Probleme, die Studierende zu uns führen.“
Das sind auch genau die Symptome, die man hat, um zum Beispiel zu solchen Medikamenten zu greifen. Wir müssen etwas tun, wir müssen Aufklärung betreiben. Wir müssen hier sehen, dass wir präventiv tätig werden, um zu verhindern, dass Studierende eben nicht in diese Sucht verfallen und Gefahr laufen, von diesen Medikamenten abhängig zu sein, um das Studium zu schaffen. Es gibt da natürlich andere Möglichkeiten, um das zu schaffen, Zeitmanagement ist ein Beispiel. Ich glaube, dass wir verstärkt hier tätig werden müssen, um unsere Studierenden nicht in diese Abhängigkeitsfalle zu bringen.
Für Deutschland hat das Deutsche Studentenwerk in seinen bundesweit 43 psychologisch-therapeutischen Beratungsstellen einen Anstieg der Beratungskontakte um 20 Prozent festgestellt. Man sieht, es ist ein bundesweites Problem, überhaupt ist Gehirndoping nicht nur auf Bremen fokussiert, das ist allen klar, aber es ist schon wichtig, dass wir als Bremen auch hier als Erste aktiv werden und versuchen, präventiv tätig zu werden und Aufklärung zu betreiben, gerade was diese Medikamente betrifft.
In der Antwort des Senats auf die Große Anfrage hat der Senat die Einnahme von Psychostimulanzien wie Methylphenidat und Modafinil durch Gesunde als eine Form des Medikamentenmissbrauchs beurteilt. Das finde ich gut, aber das reicht mir noch nicht. Es ist für mich so, dass man hier einfach sehen muss, es liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, die eine Schätzung zwischen den verschriebenen, aber zweckentfremdeten Präparaten zulassen würden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Schätzung der „grau“ erworbenen oder weitergereichten Präparate zulassen würden. Es liegen keine Erkenntnisse zu einem Schwarzmarkt im Land Bremen vor. Dass hier keine Erkenntnisse vorliegen, heißt aber nicht, dass wir dieses Problem nicht haben, und ich glaube, wir soll
ten uns dem stellen und sollten hier aufklärend tätig sein. Wir sollten sehen, dass es zwar immer die Möglichkeit gibt, zum Arzt zu gehen und sich etwas verschreiben zu lassen, aber wir alle wissen, dass auch Ärzte unter Termindruck stehen, dass sie verschreiben, was vielleicht an Symptomen vorgetäuscht wird, und dass wir hier auch vorsichtig sein müssen. Wir sollten sagen, dass diese Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, nicht zweckentfremdet benutzt werden. Das können wir nämlich nicht nachvollziehen, und es ist sehr leicht für bestimmte Personengruppen, eben auch das zu nutzen, um sich länger wachzuhalten oder diese Medikamente zu nutzen.
Die nicht begründete Verschreibung oder Verabreichung eines Betäubungsmittels ist nach Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 6 Betäubungsmittelgesetz eine Straftat, das ist klar. Wir können also in dem Fall des Missbrauchs von Ritalin da auch tätig werden und Ärzte, die das zweckentfremdet verschreiben, bestrafen. Das ist bei Modafinil, also Vigil, aber nicht der Fall. Wir haben auch gesehen, es hat den Vorteil, dass dabei keine Nachtschlafstörungen auftreten.
Wir müssen darauf achten, dass wir die zunehmende Veränderung des Stressphänomens ernst nehmen und dass es in Bremen – wenn auch allein allen voran – keine Freigabe oder Aufgabe der Rezeptpflicht gibt, das heißt, wenn hier die Nebenwirkungen, die auch bekannt sind, vielleicht reduziert werden, dass wir immer darauf pochen werden, diese Rezeptpflicht auch hier in Bremen beibehalten zu müssen. Wir müssen auch sehen, dass es zwar richtig ist, dass wir Drogen haben, die eben auch nicht in dem Verdacht stehen, wie diese Tabletten tätig zu sein, aber die Abwägung, ich bin viel eher bereit, eine Tablette zu nehmen und den leichteren Weg zu gehen, als mich meinetwegen den ganzen Tag über mit dem Koffein bei Laune zu halten oder zu versuchen, wach zu werden, wird nicht den Effekt haben und auch nicht die Leistungsfähigkeit steigern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage jetzt in Richtung der FDP, dass wir natürlich wohlverstanden haben, worum es uns hier ging. Es ist wichtig, dass wir eine Differenzierung machen zwischen den verschreibungspflichtigen Medikamenten, den genannten Konsequenzen, die daraus erfolgen, wenn man hier zuwiderhandelt, und dem – wie wir ja sehen – doch erhöhten Druck durch Stress, wo natürlich auch eine Dunkelziffer vorliegen wird. Wir kennen sie nicht, die Daten sind hier nicht genannt worden, weil – wie zu recht gesagt wurde – es bis jetzt keine Studien gibt, die belastbar sind. Das heißt aber nicht, dass dieses Phänomen unbeobachtet bleiben sollte, das haben ja auch meine Vorredner gesagt. Unsere Intention war sehr wohl, dass wir sensibilisieren müssen. Mit der Begründung dafür, dass ich gesagt habe, dass wir in unserer Lifestyle-Gesellschaft natürlich Zusatzpräparate nehmen, ist nicht gemeint, dass wir mit diesen Vitaminen, die wir zu uns nehmen – ich möchte das jetzt nicht problematisieren –, Fehler machen, sondern dass die Barriere, um ein zusätzliches Medikament oder eine Tablette zu nehmen, um Gehirndoping zu machen, natürlich sehr viel geringer ist, als wenn sie nicht schon – wie wir es jetzt schon in unserer Lifestyle-Gesellschaft tun – mit diesen Dingen praktiziert wird. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir erkennen müssen, dass diese Barriere, Tabletten zu nehmen, um leistungsstärker zu werden, sehr gering ist. Ich glaube, dass wir das eben auch als Problem weiter beobachten und auch sehen müssen, ob es da nicht auch in Zukunft Zahlen gibt, die uns helfen werden, bestimmte Bereiche zu erkennen. Meine Intention war unter anderem: Wir haben im Internet die Möglichkeit, Medikamente zu bestellen. Es gibt natürlich die Kontrollen durch den Zoll, aber wir müssen auch sehen, dass wir scharfe Kontrollen haben, um zu verhindern, dass diese Medikamente durch den Schwarzmarkt oder andere Bereiche genutzt werden können. Natürlich ist es immer besser, man schläft lange und ernährt sich gesund, aber ob das immer für jeden praktizierbar ist, ist eben die Frage. Wir müssen wieder dorthin kommen und versuchen, dieses Problem offenzulegen und es nicht einfach unter den Tisch zu kehren, nach dem Motto: Die Medikamente, die dafür eingesetzt werden, sind verschreibungsspflichtig, und insofern haben wir als Politiker oder als Beobachter auch keine Kontrollpflicht mehr. Ich glaube, da machen wir einen Fehler, und das sollten wir nicht tun!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen dieses Konzept, das ressortübergreifend erarbeitet worden ist und das ein gutes Konzept zur Förderung von Migrantinnen und Migranten im Lehramt ist. Ich möchte aber trotzdem ein paar Anmerkungen machen – ich finde, dass die rot-grüne Regierung hier nicht weit genug gegangen ist –, die vielleicht von Ihnen zur Einarbeitung oder zur Verbesserung dieses Konzepts auch aufgegriffen werden können.
Wir haben gesehen, dass das hier übergreifend gemacht worden ist, alle Institutionen der Ausbildung sind berücksichtigt worden, und es sind Kontingente geschaffen worden, es sollen Kontingente geschaffen werden an der Universität Bremen zusätzlich für Lehramtskandidaten und Lehramtskandidatinnen mit Migrationshintergrund. Es ist aber auch hier eine Voraussetzung da, und die muss nachgewiesen werden, mit bilingualen Sprachkompetenzen im Deutschen und einer weiteren Fremdsprache auf mindestens dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „C1, was bedeutet das eigentlich? Der Bewerber und die Bewerberin kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen, kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen, kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen, kann sich klar strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. Das ist die Voraussetzung für das Ergreifen eines solchen Studienplatzes.“
Wenn wir weitergehen, haben wir gehört, dass es in dem Bereich des Vorbereitungsjahres Sonderkonditionen gibt, und hier ist dann sogar der Standard noch gehoben worden. Das heißt also, hier ist die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Sprachkompetenz, die gegeben sein muss, sogar C2. Ich zitiere hier mit Genehmigung der Präsidentin: „Der Bewerber oder die Bewerberin kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen, kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründung und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben, kann sich spontan sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.“
Wir sehen, dass es eine deutliche Steigerung geben muss während des Studiums, das heißt, die Sprachkompetenz wird geschult. Wir haben dem Bericht aber auch entnehmen können, dass es gerade für alle Studierenden mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten gibt, Deutschkurse wahrnehmen zu können. Das heißt, das Goethe-Institut bietet sie an, aber nicht jeder Student kann eben auch einen solchen Kurs wahrnehmen. Ich finde, dass wir hier noch einmal, auch gerade wenn Sie die Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehrer anbieten, dafür sorgen sollten, dass jedem Studierenden die Möglichkeiten gegeben ist, an diesen Deutschkursen auch teilzunehmen. Wir können nicht erwarten, dass das Goethe-Institut, das ja auch die deutsche Wissenschaftssprache vermittelt, kostenlos Kurse anbietet. Ich glaube, wenn wir das erwarten, dann sind wir auf einem Weg, der sich nicht erfüllen wird.
Wir brauchen gut ausgebildete Lehrkräfte. Wir haben gesehen, dass wir dies machen wollen. Nichtsdestotrotz ist dieses Konzept eine Handlungsempfehlung, und die Umsetzung muss, ob sie nun stattfinden kann oder nicht, erst noch geprüft werden.
Hier hätte ich den Mut erwartet von Ihnen, Frau Senatorin, dass Sie gesagt hätten, das hier ist keine Handlungsempfehlung, sondern das ist Verpflichtung. Und wenn wir die Novellierung des Hochschulgesetzes haben, dann kann man diese Perspektiven, die hier aufgezeigt werden, in den Studienplätzen und auch in der Ausbildung aufnehmen und kann sagen, sie sind verpflichtend. Wir als CDU erwarten auch, dass diese Verpflichtung dahingehend ist, dass in allen Unterrichtsfächern die Sprachkompetenz geschult wird. Wir erwarten, dass das verpflichtend ist.
Wir haben gesehen, dass darauf hingewiesen worden ist, dass für die Grundschulausbildung der Lehrerinnen und Lehrer Deutsch als zweite Fremdsprache verpflichtend ist, dass sie von vielen Lehramtskandidaten mit Migrationshintergrund wahrgenommen wird, aber eben nicht so sehr viel von anderen Studierenden. Ich glaube, dass wir darauf hinarbeiten müssen, dass das für alle verpflichtend ist. Denn wir werden vor der Aufgabe stehen, dass wir immer mehr Kinder mit Migrationshintergrund haben und
dass wir auch andere Lehrpersonen in die Lage versetzen müssen, dies zu handhaben.
Wir haben oft debattiert, wie es mit der Anerkennung der Abschlüsse ist. Wir haben gesagt, wir sind alle dafür, wir wollen das alles umsetzen, aber mir fehlt in diesem Konzept, Sie haben gesagt, es gibt Möglichkeiten für Quereinsteiger, diese Möglichkeit auch zu nutzen für andere Migranten, dort einzusteigen, vielleicht im Lehramt selbst, aber es ist hier nicht konkret genannt worden, wie das denn vonstatten gehen soll. Da erwarte ich eine Nachbesserung, dass man auch diesen Personen ganz konkret Vorschläge machen kann, wir müssen sie gewinnen. Wenn sie dann herkommen und hier nicht studiert haben, müssen wir sie trotzdem für uns gewinnen und in unserem Bundesland dafür sorgen, dass sie sich hier wohlfühlen und nicht dadurch abgeschreckt werden, dass ihre Abschlüsse dann hier nicht anerkannt werden.
Sie haben gesagt, dass wir hier eine ressortübergreifende Handlungsweise brauchen, weil wir immer mehr dafür sorgen müssen, dass wir gerade Lehramtsstudierende motivieren. Ich finde es gut, wie es hier im Konzept dargestellt ist, dass das Marketing auf viele Arten vorgenommen wird, und nicht nur einfach, indem man in die Schulen geht und dort informiert, sondern dass man auch Lehramtsstudierende, nicht nur von den Hochschulen, sondern eben auch Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund nimmt und diese motiviert, durch das Marketing für neue Motivation auch bei Studierenden oder auch bei Schülerinnen zu sorgen. Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Faktor ist, den wir noch einmal verstärkt betrachten müssen. Ich hoffe sehr, dass es dafür genügend Mittel geben wird, dass man dies hier umsetzen kann.
Ich komme zum Schluss. Ich würde mir wünschen, das ist ja auch noch einmal angesprochen worden im Fazit des Konzepts, dass jetzt auch Handlungen erforderlich sind, die aufeinander abgestimmt sind, und dass die Maßnahmen, die hier hineingeschrieben worden sind, nicht nur ressortübergreifend ausgearbeitet worden sind, sondern auch durchgeführt werden. Ich glaube, dass wir alle davon profitieren können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich den Worten von Herrn Dr. Buhlert anschließen. Wir brauchen Lehrer, die die Schüler begeistern können. Wenn wir solche Lehrer haben wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass in der Ausbildung diese Begeisterung auch auf die Lehrer überspringt und wir ihnen damit auch die Chance geben, in den Fächern, in denen wir auch bei den Lehrern besonderen Mangel haben, nämlich in den MINT-Fächern, zu unterrichten, damit wir dort genügend Lehrer haben, die dann auch unsere Schüler dazu bringen können, nachher – wie schon angesprochen – auch in den Universitäten dafür zu sorgen, dass der Gesamtkreislauf, der dadurch produziert wird, auch genutzt werden kann.
Wir haben gesehen, die FDP hat ja durch diese Große Anfrage auch ein breites Feld in Bezug auf die Lehrerausbildung abgedeckt. Ich habe gesehen, dass der Senat darauf zwar geantwortet hat, aber ich finde, dass wir an einigen Stellen mehr machen können und auch mehr machen müssen.
Diese Stellen möchte ich jetzt gern nennen! Es ist natürlich so, das wurde schon angesprochen, dass wir die Reakkreditierung dazu nutzen können, gerade in dem Master-Studiengang of Education Veränderungen anzustreben. Nur ist es einfach deutlich zu spät dazu. Wir müssen sehen, dass wir nicht nur Erfahrungen nutzen, die wir hier gerade vor Ort machen, sondern dass wir auch in der Kommunikation mit den anderen Bundesländern Erfahrungen, die dort gemacht werden, vielleicht auch einbringen können und auch nutzen können, sodass wir einen direkten Zugang zwischen Veränderung und Studium schaffen können.
Wir müssen die Phase des Bologna-Prozesses in den Modulen, die sich eignen, dazu nutzen, zum Beispiel Quereinsteigern Chancen zu geben, sie dazu befähigen, das Lehramtsstudium aufzunehmen. Es ist ja auch angesprochen worden, dass eine Entscheidung darüber, ob ich das Lehramtsstudium annehme oder nicht, in der ersten Phase der Bachelor-Ausbildung fällt, sodass man laut KMK auch schulpraktische Ausbildung haben muss, um überhaupt ein Lehramtsstudium aufnehmen zu können.
Aber wir haben zum Beispiel gerade in den MINTFächern, wenn wir die Ingenieurwissenschaften oder ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch Mathematik in den Hochschulen nehmen, sehr hohe Abbrecherquoten in den Studien selbst. Warum versuchen wir nicht, gerade diese Möglichkeit auch zu nutzen, diesen Menschen ein Lehramtsstudium nahezubringen und ihnen durch einen Quereinstieg die Möglichkeit zu geben, so wie wir das hier in dem Antrag auch fordern, ein Lehramtsstudium durchzuführen? Dazu muss eben auch der MasterStudiengang verändert werden.
Wir haben gesehen, dass es natürlich schon Bestrebungen gibt, diese Quereinsteiger haben die Möglichkeit, im Bereich der Berufsschulen dies zu nutzen und da eben auch den Quereinstieg zu schaffen und dort zu unterrichten. Das soll mit Hilfe des LIS auch so gestaltet werden, dass man versucht, Studienanfänger oder Quereinsteiger für den Gesamtbereich auszubilden. Diese Intention gibt es schon länger, Frau Senatorin. Ich frage mich, warum Sie hier in Bremen immer noch nicht weitergekommen sind und warum sie noch nicht umgesetzt werden kann.
Des Weiteren ist ja auch der Ansatz, dass wir fordern, dass bestimmte Möglichkeiten geschaffen werden, das Studium mit der Modularisierung zu verändern, noch nicht umgesetzt worden. Das heißt also, wir haben einen Bachelor-Studiengang, wo dann die Bachelor-Absolventen auch noch nicht wissen, wenn sie keinen Master-Studiengang aufnehmen, welche Perspektiven sie haben, im schulischen Dienst überhaupt eine Anstellung zu finden, oder was sie für Möglichkeiten haben. Auch hier liegt seitens des Senats noch keine Aussage vor. Ich finde, wenn wir Studierende motivieren wollen, ein solches Studium abzuschließen, dann brauchen wir Perspektiven. Diese Perspektiven sind zurzeit eben nicht geschaffen.
Wir wollen, dass sich die Lehrerausbildung verändert, weil sich auch die Strukturen verändert haben. Wir können den Bologna-Prozess dazu nutzen, weil sich auch gerade im Zuge des Bologna-Prozesses die Strukturen für ein Studium geändert haben. Was ich mich aber frage, ist, wie die Kooperation dann zwischen Universität und LIS läuft. Eigentlich läuft sie gar nicht, und das bedauere ich sehr. Da muss deutlich mehr gemacht werden. Wir haben ein Zentrum für Lehrerbildung, das habe ich nicht ein einziges Mal in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP gesehen. Ich frage mich, wozu wir ein Zentrum für Lehrerbildung haben, wenn es nicht genutzt wird. Ich finde einfach, dass man ganz deutlich einmal aufzeigen muss, wir haben Möglichkeiten, diese zu nutzen, und wir nutzen sie nicht. Da muss einfach mehr geschehen. Wenn wir das tun würden, hätten wir auch mehr Perspektiven gerade auch für diesen Beruf.
Zu den Anträgen, die gestellt worden sind: Der Antrag der SPD und der Grünen zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung hat noch immer gefordert, dass sich die Lehramtsausbildung dem neuen Bremer Schulsystem anpassen muss. Ich finde es gut, dass in dem neuen Dringlichkeitsantrag auch die Anpassung an die schulartenspezifische Ausbildung dargestellt worden ist, diese ist uns nämlich als CDU besonders wichtig. Hier muss eine schulartenspezifische Ausbildung stattfinden, nur das macht dann auch Sinn in der Lehrerausbildung.
Wir haben gesehen, dass der Dringlichkeitsantrag hier natürlich sehr viele Dinge abfordert. Das finde ich gut, denn das zeigt ja, dass die Koalition zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch Handlungsbedarf sieht, dem die Senatorin noch nicht nachgekommen ist. Wir können auch nur noch einmal ausdrücklich fordern, dass wir hier schneller und auch gezielter zu Perspektiven und auch zu Ergebnissen kommen müssen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hier schon erwähnt worden, dass die gemeinsame Anstrengung der Bundesregierung und der Regierung der Länder in Bezug auf die Stärkung der Forschung und Wissenschaft durch die drei Pakte auch für Bremen große Vorteile bietet. Ich möchte nichtsdestoweniger noch einmal hervorheben, dass es natürlich auch ein Ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dienst von Frau Schavan ist, dass sie es geschafft hat, dass diese Unterzeichnung am 4. Juni 2009 stattfinden konnte, und dass sie es ist, die dafür gesorgt hat, dass wir die 18 Milliarden Euro zur Verfügung haben werden, um in den drei Pakten eine solche Innovation und Wissenschaftsforschung durchführen zu können.
Ich möchte jetzt nicht wiederholen, was meine Vorredner schon zum Hochschulpakt gesagt haben, dass wir natürlich zusätzliche Studienplätze brauchen. Alle wissen, dass wir die Doppelstrukturen in den Abiturjahrgängen haben und dadurch auch mehr Studienplätze benötigen.
Ich möchte aber noch zwei Dinge zum Hochschulpakt sagen, zunächst zur Programmpauschale. Wir haben die Möglichkeit, wenn wir DFG-Anträge stellen und sie bewilligt bekommen, dass wir einen sogenannten Overhead, also 20 Prozent zusätzlich, bekommen können. Da sind wir sehr stark, weil natürlich die Universität viel Drittmittelakquise betreibt und davon auch sehr stark profitiert. Wir müssen aber auch bedenken, dass für das Jahr 2013 – jetzt wird es allein durch den Bund finanziert – geplant ist, eine Evaluation zu machen, und schauen, dass es gegebenenfalls eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern geben muss. Darauf müssen wir auch ein bisschen ein Augenmerk legen und schauen, wie es sich weiterentwickelt, denn auf diese zusätzlichen Mittel können wir auf gar keinen Fall verzichten.
Die Exzellenzinitiative wurde eben schon angesprochen. Auf die Frage in der Fragestunde ist geantwortet worden, dass wir drei Fortführungsanträge stellen und dass wir fünf zusätzliche Anträge mitfinanzieren werden – gegebenenfalls, wenn sie erfolgreich sind –, also die Komplementärmittel stehen zur Verfügung. Hier möchte ich noch einmal betonen, dass es für die CDU sehr wichtig ist, dass von den fünf neuen Anträgen auch das Zukunftskonzept – also in dem dritten Punkt der Antragsförderung in der Exzellenzinitiative durch die Universität Bremen – beantragt werden muss, denn die Universität Bremen hat es beim letzten Mal nur ganz knapp nicht geschafft, aber wir sind der Meinung, dass wir dieses Mal gute Chancen haben werden. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es für uns wichtig ist, dass dieser Punkt in der Exzellenzinitiative dabei sein wird.
Anderer Meinung bin ich allerdings in der Schwerpunktsetzung in Bezug auf den Pakt für Innovation und Forschung, die hier von Rot-Grün vorgegeben worden ist. Wir haben eine Steigerung von drei Prozent für die Wettbewerbsfähigkeit der Institutionen wie Fraunhofer-Institut oder Max-Planck-Gesellschaft, um eben auch international im Wettbewerb bestehen zu können. Wir haben die 11,3 Millionen Euro
schon nicht finanzieren können, die dazu notwendig gewesen wären, bis 2010 die dreiprozentige Steigerung zu erreichen. Sie sind auch nicht in den Eckwerten oder in den neuen Planungen des Haushalts 2010/2011 eingestellt worden, und für die fünfprozentige Steigerung mit 19 Millionen Euro, wie sie jetzt verabredet worden ist, ist gesagt worden, wir können dies nur realisieren, wenn zusätzliche Steuereinnahmen da sind. Dass das nicht realistisch ist, ist klar. Ich sehe es hier etwas anders. Es ist so, wir waren sehr erfolgreich, das ist auch schon betont worden, und was wir davon an Profiten herausbekommen, ist auch schon genannt worden, aber wenn wir diese Institution nicht weiter nach vorn bringen, werden wir es riskieren, dass wir zum einen vielleicht diese Institutionen im Bundesland verlieren, weil sie sich sagen, in anderen Bundesländern haben wir bessere Wettbewerbschancen. Wir müssen auch sehen, dass wir ohne diese Institutionen in der Exzellenzinitiative ohne Kooperationen keine Chance haben, erfolgreich zu sein. Das sollten wir berücksichtigen. Insofern ist es für die CDU sehr wichtig, dass gerade in diesem Pakt für Innovation und Forschung diese Institutionen für die Forschung stark gemacht werden. Wir sprechen uns dafür aus, dass auch Forschung und nicht nur die Verbesserung der Qualität und der Lehre eine große Rolle spielen muss, denn diese bringt uns hier in Bremen weiter.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Eignung des TV-L für den Bereich der Forschungsinstitute?
Zweitens: Welche landesbezirklichen Regelungen im TV-L gibt es, die den Bereich der Forschungsinstitute betreffen?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine weitere Flexibilisierung für den Bereich der Forschungsinstitute, zum Beispiel durch Einrichtung von Sondertarifen oder zur Gewährung monatlicher Leistungsentgelte, zu erreichen?
Frau Senatorin, Sie sagten, dass in Paragraf 40 TV-L die Leistungsentgelte einbezogen werden. Wie sieht das denn konkret für die Forschungsinstitute aus? Wir brauchen da ja auch Möglichkeiten, gutes Personal zu akquirieren.
Wir haben zwei unterschiedliche Verträge, einmal an den Tarifvertrag angebundene Tarifverträge für die Institute und einmal unter TV-L. Sie hatten gerade gesagt, unter TV-L fällt dieses 1-Prozent-Kriterium zum Leistungsentgelt weg. Wird es so sein, dass wir bei beiden Formen der Verträge die Angleichung auf diese Leistungsentgelte anpassen werden, oder wird es da unterschiedliche Formen geben?
Gibt es auch Gespräche mit anderen Bundesländern? Es ist ja auch ein Fakt, der sich auf den Anreiz bezieht, dass man versucht, das möglichst anzupassen, sodass wir auch die Möglichkeit haben, gutes Personal zu akquirieren?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Fortsetzung des Hochschulpaktes 2020, der Exzellenzinitiative und des Paktes für Forschung und Innovation?
Zweitens: Mit welchen Mitteln aus den drei Pakten kann Bremen rechnen, und welcher Kofinanzierungsbedarf kommt auf Bremen zu?
Drittens: Wie will der Senat die erforderliche Kofinanzierung sicherstellen?
Frau Senatorin, Sie sagten, wir können an dem Pakt für Forschung und Innovation nur dann teilnehmen, wenn sich die Steuereinnahmen positiv entwickeln werden. Heißt das, wenn es nicht der Trend sein wird, und davon ist ja auszugehen, dass wir dann daran nicht teilnehmen werden?
Das bedeutet ja, dass wir, wenn das also nicht eintrifft, keine Steigerung auf fünf Prozent in dem Bereich Innovation und Forschung haben werden. Sehen Sie keine andere Möglichkeit, diesen Part für Forschung und Innovation aus anderen Mitteln zu finanzieren?
Sie sagten, dass bei der Exzellenzinitiative noch nicht klar ist, in welcher
Höhe die Mittel anfallen werden, aber dass das Land eine Finanzierung von 25 Prozent übernimmt. Wie wird die denn gewährleistet werden können?
Zum Hochschulpakt sagten Sie, dass die Mittel dadurch finanziert werden, dass man sie aus dem Budget für Lehre und Studium nimmt. Ist es aber gewährleistet, dass die dann jährlich komplementär abfließen können?
Die drei Pakte, Sie sagten ja schon, sind für das Land Bremen sehr wichtig. Die beiden ersten, Hochschulpakt und Exzellenzinitiative, sind abgesichert, der dritte noch nicht. Ich möchte Sie darum bitten, dass Sie da über die Entwicklung, und die sieht ja zurzeit nicht positiv aus, im Wissenschaftsausschuss berichten, und wenn da keine Steigerung stattfinden kann, dass man dann noch versucht, das aufzufangen!
Wir fragen den Senat:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, für welche Mangelfächer und unter welchen Voraussetzungen sogenannte Quereinsteiger als Lehrkräfte an Schulen im Lande Bremen einzusetzen?
Wie will der Senat die Attraktivität des Lehrerberufs im Lande Bremen steigern, um im bundesweiten Wettbewerb bestehen und unter den besten Lehrkräften auswählen zu können?
Welche Rolle können schulartenspezifische Eignungstests bei der Studienorientierung spielen, um Lehramtsstudierende zu gewinnen, die nicht nur fachlich, sondern auch didaktisch und pädagogisch für den Lehrerberuf geeignet sind?
Sie sprachen davon, dass, wenn man Naturwissenschaftler oder Ingenieur ist, geprüft wird, ob man eine Nachqualifizierung benötigt. Wenn dies der Fall ist, wo wird sie vorgenommen, und wie wird sie vorgenommen?
Sie sprachen davon, dass Sie gemeinsam mit anderen Bundesländern den Lehrkräftebedarf ermitteln beziehungsweise eine gemeinsame Strategie verfolgen. Mit welchen Bundesländern?
Es gibt eine Kooperation mit Niedersachsen – gerade auch in der Lehrerausbildung soll es sie geben –, dort gibt es diese Quereinsteiger ja schon länger, auch unter anderen Voraussetzungen. Gibt es da einen Austausch, dass man da vielleicht versucht, dieses Modell auch auf Bremen zu übertragen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann ist mit der Neubesetzung der Professur für allgemeine Geologie mit dem Schwerpunkt Meeresgeologie an der Universität Bremen zu rechnen?
Zweitens: Wann ist mit der Neubesetzung des Direktorenpostens am Zentrum für Marine Umweltwissenschaften, MARUM, zu rechnen?
Sie sprachen davon, dass es eine parallele Besetzung gegeben hat. Welche Art der Professur – ich nehme an, es handelt sich um Professor Baumann – ist das? Ist es in eine W-Besoldung umgewandelt worden, oder ist es eine normale C-Besoldung?
Der Posten des Direktors wird nicht wiederbesetzt, weil Sie sagten, Herr Prof. Wefer wird diese Funktion übernehmen. Ist das denn gesichert, sodass man auch davon ausgehen kann, dass dieser Sonderforschungsbereich und das MARUM dann erhalten bleiben?
Um es klarzustellen: Wir haben hier von keiner Reglementierung gesprochen, sondern es ging darum, auch zu sehen, dass wir diese beruflichen Einsteiger dementsprechend begleiten können. Sie sprachen von Begleitmaßnahmen in der Universität, die schon sehr weit fortgeschritten sind. Wie sieht das in den Hochschulen aus? Da muss ja zusätzliches Personal aufgebracht werden, denn das ist ja eine Aufgabe, die die Universität und die Hochschulen nicht so leisten können. Wie sehen Sie da die Möglichkeiten?
Das heißt also, Sie werden diese Mittel, die Sie zusätzlich hineingeben, auch ganz besonders dafür einsetzen? Es wäre ganz schön, wenn wir im Wissenschaftsausschuss dann noch einmal eine Übersicht bekommen könnten, wie genau die Universität und die Hochschulen mit diesen Begleitmaßnahmen umgehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gehört, es handelt sich hier um einen Zwischenbericht. Ich knüpfe da an, wo meine Vorrednerin praktisch aufgehört hat. Der Zwischenbericht zeigt uns zum einen noch einmal ganz deutlich, dass es auf Landesebene sehr viele Probleme gibt, die aber eigentlich auf Bundesebene gelöst werden müssten. Das ist der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
erste Ansatz, der auch hier erkennbar wird, dass man versucht, bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen im Hochschulbereich, also im akademischen Bereich, auf Bundesebene zusammenzuarbeiten. Es ist eine Arbeitsgruppe genannt worden, die dies jetzt auch zum ersten Mal getan hat. Man hat sich im März zusammengesetzt, und erste Ergebnisse werden Mitte dieses Jahres vorliegen. Wir von der CDU-Fraktion hoffen ganz stark darauf, dass dann in dem Abschlussbericht auch konkrete Dinge genannt werden können und dass endlich einmal fassbar wird, wie da konkret eben nicht nur auf Landesebene vorgegangen werden soll, sondern auch auf Bundesebene. Das, was wir in dem Bericht sehen, ist ja hier noch einmal ganz detailliert dargestellt, wie komplex – das wurde auch schon angesprochen – die Verfahren sind, um einen Abschluss anerkannt zu bekommen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass man im akademischen Bereich, also im Hochschulbereich, eine schriftliche Bewertung bekommen kann, dass diese kostenpflichtig ist, dass diese aber nicht durchgeführt werden kann, wenn sie zum Beispiel von Abschlüssen aus nicht EU-Ländern besteht, weil die Vergleichbarkeiten da sehr schwierig sind. Das ist etwas, bei dem ich mir vorgestellt hätte, dass es noch konkreter abgebaut werden kann und dass man daran auch arbeitet. Das habe ich hier leider so nicht gefunden, und ich würde mir wünschen, dass wir daran in Zukunft, vielleicht auch in Bremen als Vorreiter, deutlich arbeiten könnten. Wir haben gesehen, dass die Handwerkskammer auf Bundesebene bei nicht reglementierten Abschlüssen oder auch Berufen und den Abschlüssen aus dem Ausland bundesweit zusammenarbeitet. Man versucht, ein erstes Projekt zu machen. Auch Bremen beteiligt sich daran. Die Handelskammer versucht ebenfalls, bundesweit daran zu arbeiten und dort dann eben auch die Barrieren abzubauen, aber leider konnten hier noch keine konkreten Maßnahmen genannt werden, sondern man hat nur erste Versuche unternommen. Wie gesagt, wir wünschen uns sehr, dass wir dann in dem Abschlussbericht, der uns irgendwann vorliegen wird, sehen werden, wie da die Erfolge sind. Es ist schon gesagt worden, dieses Thema beschäftigt uns ja nicht erst seit neuestem und seit dem Beschluss, den wir hier von der Bürgerschaft gefasst haben, sondern es ist ein Problem, das schon seit langem existiert. Dass wir Fachkräftemangel haben, wissen wir auch schon seit längerem, und mir macht die Aussage in dem Zwischenbericht nur wieder deutlich, dass es ein sehr langwieriges Verfahren ist – so habe ich jedenfalls den Eindruck –, bei dem wir auch nicht schnell genug handeln können, und dass wir dadurch eben auch viele Migranten verlieren, die hier schon sehr stark und sehr deutlich arbeiten könnten.
Wir gehen hier einen Weg, dass wir sagen, wir schließen uns der Bundesebene an. Wir haben aber gesehen – jetzt auch gerade in Ihrem Bereich, Frau Rosenkötter, in den Gesundheitsberufen –, dass es Sache des Bundeslandes ist, in bestimmten Dingen auch zu entscheiden, ob der Abschluss anerkannt wird oder nicht. Man hat also bestimmte Freiheiten auf Länderebene, die wir aber jetzt zum Teil wieder an die Bundesebene abgeben, wobei in dem Bericht steht, dass man dadurch keine Spielräume verlieren würde. Ich kann mir das so nicht ganz vorstellen, und deshalb hätte ich auch gern eine Aussage gehabt, gerade von Ihnen, Frau Rosenkötter: Wie konkret wirken Sie da mit, dass diese Spielräume, die wir brauchen, genutzt werden? Natürlich kann nicht verglichen werden, dass man auch die Sprachbarrieren hat, die man nicht einfach abbauen kann. Wie konkret gehen Sie da vor? Das habe ich leider dem Bericht jetzt nicht entnehmen können. Ich würde mir wünschen, dass wir da auf eine andere Basis kommen und da erheblich weiter sind. Es ist gesagt worden, dass Nachqualifizierungen stattfinden müssen, wenn die Abschlüsse nicht anerkannt werden müssen. Es ist in dem Bericht aber überhaupt nicht darauf hingewiesen worden, wo und wann und in welchem Bereich die Nachqualifikationen stattfinden können. Das gilt für alle Bereiche. Da würde ich mir jetzt ganz besonders wünschen – –. Ich finde es gut, dass wir einen Zwischenbericht haben und darauf vielleicht auch noch einmal hinweisen können, dass wir bei dem Bereich der Nachqualifizierung, das heißt, wir haben zum Beispiel bei den Hochschulen die Module, wo wir über den Bachelor oder in anderen Bereichen noch nachqualifizieren können. Dazu ist hier gar keine konkrete Aussage gemacht worden, und da, finde ich, sind wir noch viel zu weit zurück. Da sollten wir den Bologna-Prozess nutzen, da sollten wir auch andere Möglichkeiten nutzen, die wir in der Ausbildung haben. Das fordere ich hier für die CDU-Fraktion noch einmal ein, dass wir diesen Bereich der Nachqualifizierung, wenn wir sie eben nicht anerkennen können, noch sehr viel stärker in Betracht ziehen müssen. Die Arbeit auf Bundesebene – um das auch noch einmal zu sagen – bezieht sich auf alle Bundesländer, und da einen gemeinsamen Konsens zu finden, ist meistens sehr schwierig.
Deshalb auch noch einmal meine Anregung, sich stärker mit den Nachbarländern auseinanderzusetzen und da erste Erfolgsergebnisse zu schaffen, um so diesen Prozess auch sehr viel schneller in Bewegung zu setzen. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, mein Kollege hat es gerade angesprochen, der Aufwand, den die Lehrer betreiben, ist sehr hoch. In diesem Jahr war bei „Jugend forscht“ zu sehen, dass die Arbeiten gerade in den MINT-Fächern wie Physik und Mathematik nicht so stark besetzt waren wie in den Vorjahren, also „Schüler experimentieren“ war sehr erfolgreich, „Jugend forscht“ war nicht so erfolgreich. Wenn man die Gespräche mit den Lehrern geführt hat, hieß es immer, dass der Bedarf besteht, dass Lehrer selbst die Möglichkeit bekommen, zu Unternehmen zu gehen und auch Anregungen zu bekommen, um diese dann auch mit den Schülern übertragen zu können. Ist Ihnen das bekannt?
Einmal dazu: Wir konkret ist das? Wann können Sie uns da Ergebnisse präsentieren?
Wenn man schaut, wie kreativ die Schülerinnen und Schüler dann auch ihre Ergebnisse darstellen, sieht man, dass in den Schulen vielfach auch die Materialien fehlen.
Werden Sie den Schulen Unterstützung geben in der Zurverfügungstellung der Materialien, die sie benutzen möchten und nicht haben?
Wir fragen den Senat:
Wie will der Senat sicherstellen, dass künftig die vom Studentenwerk vorgehaltenen Kapazitäten an Mensen vorrangig der Verpflegung von Studierenden dienen?
Welche bestehenden Vereinbarungen mit dem Studentenwerk über die Nutzung von Wirtschaftsräumen an Hochschulen und Universität im Lande Bremen bedürfen in welcher Hinsicht der Nachbesserung, und welche fehlenden Vereinbarungen müssen geschlossen werden?
Hält der Senat vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts eine Novelle des Gesetzes über das Studentenwerk Bremen, StWG, für erforderlich, falls nein, warum nicht, und falls ja, in welcher Hinsicht?
Frau Senatorin, Sie sagten, 80 Prozent der Studierenden nutzen die Mensa. Es gibt dort den Technologiepark, 20 Prozent der Mitarbeiter von dort nutzen sie auch. Es hat ja auch dazu geführt, dass die Preise vor kurzem angehoben wurden. Gibt es eine Kontrolle bei der Ausgabe der Essen, wer studiert und wer nicht studiert?
Ich habe die Bitte, dass Sie zu den Ergebnissen – Sie sagten, bis zum Sommer solle das abgeschlossen sein – und auch zu dem Kontrakt nach den Sommerferien im Wissenschaftsausschuss vielleicht einen kurzen Bericht geben.
Herr Staatsrat, wir wissen, dass die Hochschulen in der Akquise von Drittmitteln deutschlandweit sehr stark führend sind. Wie gehen Sie denn vor, diese Materialien, die Sie bezüglich der Information zur Verfügung stellen, an zum Beispiel kleinere und mittlere Unternehmen, die daran Interesse haben könnten, zu verteilen? Im Zusammenhang mit dieser Frage: Wie gehen Sie in Fachbereichen an den Hochschulen vor, die in diese Akquise vielleicht noch nicht so stark involviert sind?
Konkret dazu: Wissen Sie, wie viel Prozent an neuen kleineren und mittle
ren Unternehmen oder auch Hochschulakquisen Sie dadurch erreichen?
Die Kofinanzierung ist gerade im 7. Forschungsrahmenprogramm ja ziemlich schwierig, gerade weil auch die Summen in diesem Forschungsrahmenprogramm erhöht worden sind. Das wird natürlich auch bei manchen Projekten zu Schwierigkeiten führen. Leisten Sie hier Hilfestellung durch bestimmte Akquise von kompetenten Wirtschaftspartnern?
Sie hatten von einer Datenbank gesprochen, wo eben die Unternehmen, Sie haben sie in großer Zahl genannt – –. Wer hat Zugang zu diesen Datenbanken, und wie erfolgreich ist der Kontakt, der dadurch aufgenommen wird?
Welche Rolle spielt dabei die Bremer Vertretung in Brüssel? Liefert sie Ihnen auch Kontakte, die Sie dann weitergeben können?
Ich hätte die Zusatzfrage, da jetzt die Datenbank erstellt wird, die vielleicht den Zugang auch für die Hochschulen zu Wirtschaftspartnern erleichtert: Wann sehen Sie die Möglichkeit, diese zur Verfügung zu stellen?
Dazu direkt: Würden Sie diese Kenntnis dann auch dem Wissenschaftsausschuss mitteilen?
Ich hätte noch die Zusatzfrage: Sie haben unter Punkt drei von einem speziellen Förderprogramm gesprochen. Wie wird die Information sein, dass man sich auch dementsprechend mit kleinen und mittleren Unternehmen beteiligen kann?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Notwendigkeit und Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung gibt es in der bildungspolitischen Diskussion wenige Kontroversen. Die sich verschärfenden Herausforderungen des demografi––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
schen Wandels, der technologischen Entwicklung und des internationalen Wettbewerbs, der wachsenden Bedarfe an Fachkräften, aber auch die Vermeidung von sozialen Konflikten verlangen ein möglichst hohes Bildungsniveau der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Es bedarf einer Anpassung und Aktualisierung an neue Aufgaben und sich verändernde Rahmenbedingungen in Wirtschaft, Recht und Technologie. Speziell in Deutschland werden die vorhandenen Ressourcen derzeit verstärkt in die Realisierung der Bologna-Strukturen im grundständigen Bereich investiert, und die Weiterbildung steht dem gegenüber zurück.
Insofern ist es nicht verwunderlich, dass aufeinander abgestimmte Studiengänge des grundständigen beziehungsweise nicht konsekutiven und weiterbildenden Bereichs derzeit kaum anzutreffen sind. An den Hochschulen gewinnen neben den traditionellen Angeboten in Form von Seminaren und Kursen weiterbildende Studiengänge, die auf einem Studiengang aufbauen oder auf der Grundlage von beruflicher Ausbildung zum ersten Hochschulgrad führen, immer mehr an Bedeutung. Hier stellen sich im Zuge des Bologna-Prozesses die Aufgabe der Erleichterung des Zugangs und einer Verbesserung der Anrechnung bereits erworbener Kenntnisse und Kompetenzen. Das ist aber ein Bereich, der auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt worden ist und der hier schon debattiert worden ist.
Eine Vergleichsstudie von Weiterbildungsprozessen europäischer Städte der Universität Oldenburg zeigt, dass Finnland, Großbritannien und Frankreich im Gegensatz zu Deutschland und Österreich viel stärker die vorhandenen Kompetenzen als die formelle Qualifikation beim Zugang zum Hochschulsystem berücksichtigen. Es muss in Bremen wie auch bundesweit einen Trend zu eher längerfristigen Seminarangeboten mit dem Abschluss eines Zertifikates geben! Die Länder verständigen sich zurzeit über länderübergreifende Kriterien bezüglich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Frau Schön hat bereits darauf hingewiesen, dass es hier von Rot-Grün einen Antrag bezüglich dieses Zugangs gegeben hat, dass es auch Berücksichtigung in der Novellierung des Hochschulgesetzes finden wird. Hier ist aber vielleicht noch einmal zu sagen, dass es bereits einen Zugang gegeben hat oder ein Zugang immer vorhanden war, dass nur die Formalitäten und die Voraussetzung dafür, diesen Zugang zu beschreiten, immer das große Kriterium waren.
Die Länder verständigen sich zurzeit über landesübergreifende Kriterien bezüglich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte auf KMK-Ebene. Das heißt immer noch, dass es da Schwierigkeiten gibt, diese Anerkennung, die stattfinden muss, zu definieren und Kriterien zu setzen. Zurzeit sind Anerkennungen von außerschulisch erworbenen Kompetenzen auf Antrag an den Prüfungsausschuss einzelfall
spezifisch bewertet worden. Dies kann in Zukunft durch einen zu erwartenden erhöhten Andrang nur durch bundesweit einheitliche Kriterien gelöst werden. Es muss gewährleistet sein, dass durch die Anrechnung von Kompetenzen berufserfahrener Personen eine Verkürzung des Studiums möglich ist. Die Frage ist allerdings, wie real erworbene Kompetenzen bewertet beziehungsweise gemessen werden. Ich glaube, das ist auch der strittige Punkt – Frau Jürgens-Pieper wird das kennen –, wie man in der KMK zu einer bundesweiten Einigung kommen kann.
Frau Jürgens-Pieper ist als Senatorin für Wissenschaft in Gesprächen mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, wie Frau Böschen bereits erwähnt hat. Wie aus der Debatte zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hervorgegangen ist, die wir bereits geführt haben, brauchen wir eine bundesweite Lösung, und zwar zügig. Im Bereich der Weiterbildung sollen Kooperationen mit Oldenburg getroffen werden, wie aus der Senatsvorlage und der Antwort auf die Große Anfrage zu entnehmen ist. Man muss hier nur sehen, dass es dazu nutzen soll, Synergien gemeinsam zu nutzen, weil wir natürlich gerade im Hochschulbereich das Problem haben, dass die Finanzierung nicht immer gewährgeleistet ist, gerade auch, was diese zusätzlichen Bedarfe an Weiterbildungen betreffen.
Man muss dazu aber auch erwähnen, dass der Versuch, den Abbau von Doppelstrukturen zu schaffen, im eigenen Bundesland bis jetzt äußerst schwierig bis gar nicht funktioniert hat, und dass die Kooperation mit Oldenburg bis jetzt im Verlauf der Kooperationen, die gewesen sind, auch nicht immer optimal verlaufen sind. Insofern bin ich einmal ganz gespannt darauf, wie jetzt eine weitere Kooperation gerade in einem Bereich, der zusätzlich stattfinden soll, laufen soll.
Der Antwort des Senats ist zu entnehmen, dass alle Hochschulen des Landes Bremen bei der Weiterbildung unterschiedliche Wege gehen: Die Universität verstärkt im Aufbau auf ein bereits vorhandenes Studium, die Hochschulen durch Kooperationen mit den kleineren und mittleren Unternehmen. Das Teilzeitstudium wird im Rahmen des Bologna-Prozesses an Bedeutung gewinnen; es richtet sich vorwiegend an Studierende mit Familien und Berufstätige. Durch die Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor und Master ist ein Teilzeitstudium erleichtert worden, und wir haben auch der Antwort des Senats entnommen, dass die Tendenz dazu steigend ist, ein solches Teilzeitstudium auch aufzunehmen.
Es geht darum, Absolventinnen und Absolventen nach dem Bachelorabschluss und der Aufnahme einer Berufstätigkeit die Möglichkeit zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt zur wissenschaftlichen Weiterbildung an die Hochschulen zurückzukehren. Für die Hochschulen ist ein solches Studium mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden. Aufgrund knapper Personalkapazitäten muss ein Lehrangebot so vor